Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

Rn 5 Kraft Gewohnheitsrechts (K. Schmidt HandelsR § 19 III 1a) kann auch an das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben die Fiktion der Annahme durch den Empfänger geknüpft werden (s aber auch die gesetzliche Annahmefiktion in § 362 HGB, s Rn 3). Tatbestandlich gelten folgende Voraussetzungen: (1) Absender und Empfänger des Schreibens müssen Kaufleute sein ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenseitige Verträge.

Rn 3 Gegenseitige Verträge sind unter den Typenverträgen des BGB Kauf, Tausch, Teilzeit Wohnrechteverträge, Miete, Pacht, Dienst- und Werkvertrag mit Reisevertrag, weiter die Geschäftsbesorgungsverträge nach § 675 I sowie Zahlungsdiensteverträge nach 675f ff, bei Entgeltlichkeit auch Darlehen und Verwahrung (weitere Einzelfälle bei Grüneberg/Grüneberg Rz 9). Rn 4 Notwendig ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Persönliche Übereinstimmung.

Rn 43 Bezugssubjekt der persönlichen Übereinstimmung ist der Auftraggeber des Maklervertrags. Ein Dritter ist es nur dann, wenn das Geschäft mit einem bestimmten Dritten abgeschlossen werden sollte (Hamm NJW-RR 95, 820 [OLG Hamm 18.04.1994 - 18 U 97/93]). Der Hauptvertrag muss regelmäßig zwischen dem Auftraggeber des Maklervertrags und einem Dritten zustande kommen. Abweiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Bei umfangreicheren Projekten (insb Bauwerken) sind oft mehrere Unternehmer beteiligt. Für das Baugeschäft haben sich im Wesentlichen folgende Unternehmereinsatzformen herausgebildet, wobei die Terminologie nicht immer ganz einheitlich ist: Der vom Bauherrn mit einem oder mehreren Gewerken beauftragte Hauptunternehmer überlässt die Ausführung eines Teils der Leistungen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Anwendungsbereiche

Rz. 757 [Autor/Stand] Anwendung auf Eigenhändler-Vertriebsgesellschaften. Hauptanwendungsbereich der Wiederverkaufspreismethode ist die Verrechnungspreisermittlung im Zusammenhang mit Vertriebsgesellschaften. Entsprechend dem in § 1 Abs. 3 Satz 5 für die Auswahl der Verrechnungspreismethode geregelten OECD-Konzept[2] der "am besten geeigneten Verrechnungspreismethode" kommt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Personale Zurechnung der Arglist.

Rn 26 Grundstücks- und Unternehmenskaufverträge (dazu Koppmann BB 14, 1673, 1675f) sind der wesentliche Anwendungsfall für die Rspr zur personalen Zurechnung des Wissens Dritter auf va den Verkäufer. Die Zurechnungsnorm des § 166 I (BGHZ 168, 64, 68; Staud/Schilken § 166 Rz 7) wird über Vertreter hinaus auf sog Wissensvertreter ausgedehnt (BGHZ 117, 104, 106 f; ausf § 166 Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vertragsschluss bei öffentlich angebotenen Leistungen.

Rn 46 Um auch in Fällen des Massenverkehrs, in denen Leistungen öffentlich angeboten werden und die Parteien keine ausdrücklichen Willenserklärungen abgeben, einen Vertragsschluss konstruieren zu können, wurde die Lehre vom faktischen Vertrag entwickelt (vgl noch BGHZ 21, 334). Heute wird sie allg abgelehnt, da das gewünschte Ergebnis auch über die Annahme konkludenter Wille...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Abschlussvermittler und Verhandlungsführer oder -gehilfe.

Rn 23 Kein Stellvertreter ist, wer von einer Vertragspartei damit beauftragt wurde, den Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu vermitteln oder ohne Abschlussvollmacht nur die Verhandlungen zu führen. Diese Personen bereiten den Vertragsschluss grds lediglich vor, ohne selbst rechtsgeschäftlich in Erscheinung zu treten (Ausn BGH WM 15, 1510 Rz 9: konkludente Bevollmächtigung zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 655e I 1; zur praktischen Bedeutung MüKo/Weber Rz 14 f, 28) Vorschrift, deren Anwendungsbereich sich mit dem zum 21.3.16 geänderten § 655a deckt (Erman/Nietsch Rz 1), verschärft zum Schutz des Verbrauchers die Voraussetzungen für den Vergütungsanspruch des Maklers für die Darlehensvermittlung (1) bzw bei Umschuldungsdarlehen (2). Der Vermittler kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 386 BGB – Kosten der Versteigerung.

Gesetzestext Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt. Rn 1 Es handelt sich um eine Parallelregelung zu § 381 , so dass dorthin zu verweisen ist. Zu den Kosten der Verwertung zählen auch das Honorar des eingeschalteten Maklers oder Versteigerers und ferner d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertragsschluss.

Rn 16 Der Maklervertrag kommt nach den allg Regeln durch Angebot und Annahme zustande (§§ 145 ff). Ein Verhalten der Parteien, das den Willen zum Abschluss eines Maklervertrags eindeutig erkennen lässt, ist auch noch nach dem Erbringen der Maklertätigkeit möglich (Hamm BeckRS 23, 3615; Hambg NJW-RR 03, 487 [OLG Hamburg 17.05.2002 - 9 U 39/01]). Bei der Auslegung der Willense...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Doppeltätigkeit.

Rn 6 Eine Doppeltätigkeit des Maklers liegt vor, wenn er mit beiden Parteien des Hauptvertrags einen Maklervertrag abgeschlossen hat. Gesetzlich verboten ist eine solche Doppeltätigkeit nicht (BGH NJW-RR 98, 992; Rn 1). Die Anknüpfung an den Abschluss eines Maklervertrags mit beiden Parteien des Hauptvertrags ist zu eng. Im Vordergrund steht die vertragswidrige Tätigkeit für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt § 1666 BGB 1 Waffen Verkehrspflichten § 823 BGB 164; § 832 BGB 10 Wahlrecht § 262 BGB 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung § 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld § 243 BGB 5; § 245 BGB 14; § 262 BGB 1; § 2154 BGB 1 Wahlvermächtnis § 262 BGB 3; § 2154 BGB 1; § 2184 BGB 1; § 2185 BGB 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz § 249 BGB 52 Wä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Annahme eines Angebots unter Abwesenden, § 147 II.

Rn 16 Die gesetzliche Annahmefrist eines Antrags unter Abwesenden, für den keine Fristbestimmung nach § 148 greift, setzt sich zusammen aus der Zeit für die Übermittlung des Antrags an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit (zu Umständen, die bei deren Bemessung zu berücksichtigen sind LG Münster BeckRS 13937 Rz 43) sowie aus der Zeit für die Übermittlung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Treuwidrigkeit.

Rn 6 Bei der Beurteilung der Treuwidrigkeit ist das Gesamtverhalten nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen (Soergel/Klinck Rz 6). An der Treuwidrigkeit fehlt es regelmäßig bei wirtschaftlichen Gründen für das Verhalten, allerdings ist auch hier eine Würdigung des Einzelfalls geboten (BGH NJW 05, 3417 [BGH 16.09.200...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb.

Rn 30 Die Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks kann die Beauftragung eines Maklers enthalten (BGH NJW 88, 3012 [BGH 18.05.1988 - IVa ZR 59/87]), berechtigt aber nicht dazu, den Käufer zur Belastung des Grundstücks zu ermächtigen (Jena OLG-NL 94, 245). Die nur an eine Notarstelle gebundene Belastungsvollmacht des Grundstückskäufers berechtigt zu Grundschuldbelastungen in H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Wirtschaftliche inhaltliche Übereinstimmung.

Rn 41 Bei der Beurteilung der inhaltlichen Übereinstimmung des mit der Maklerleistung angestrebten Vertrags mit dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag ist von dem im Maklervertrag niedergelegten wirtschaftlichen Ziel auszugehen (BGH NJW 98, 2278). Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur der Abschluss des Hauptvertrags Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Maklers ist....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Voraussetzungen.

Rn 7 Die Aufwendungen (s hierzu Rn 2) müssen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht worden sein. Das Vertrauen des Gläubigers ist notwendiges Glied des Kausalnexus zwischen der aufgrund der Pflicht des Schuldners erwarteten Leistung und den Aufwendungen. Hätte der Gläubiger die Aufwendung(en) ohnehin gemacht, erhält er sie nicht erstattet. Außerdem müssen das Schul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.

Rn 6 Geschäfte iSd Norm sind Rechtsgeschäfte, die nach ihrer Art objektiv der Deckung des privaten Lebensbedarfs dienen, also einen Bezug zur familiären Konsumgemeinschaft aufweisen, womit an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit iRd §§ 1360, 1360a angeknüpft wird (Bremen FamRZ 10, 1080), soweit sie nach außen in Erscheinung tritt. Übersteigt das Erscheinungsbild die tatsäc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 179 Altmann, Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig – Anm.: zu LSG NRW, Urteil v. 30.9.2020, L 3 R 305/18, B+P 2021, 83. Bertz, Sozialversicherungspflicht von Organmitgliedern und Gesellschaftern, NJW-Spezial 2019, 626. Brock, Herrenberg und die Folgen – die Umsetzung der neuen Rechtsprechung des BSG zur Selbständigkeit von Lehrkräften und die Übergangsregelung in ...mehr

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Veröffentlichung ungenehmig... / 3 Das Problem

Fotografien der Wohnung darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters nur anfertigen, wenn dies zur Beseitigung von Schäden oder zur Beweissicherung erforderlich ist (Schmidt-Futterer § 535 Rn. 186). Im Übrigen ist der Vermieter ohne Erlaubnis des Mieters nicht berechtigt, in der Wohnung zu fotografieren, um deren Zustand festzuhalten (so z.B. AG Düsseldorf, Urteil v. 24.6....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über stpfl. Werklieferungen oder sonstige Leistungen i. Z. m. Grundstücken an Nichtunternehmer (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG n. F.)

Rz. 46 § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer für dessen unternehmensfremden Bereich ausführt, darüber hinaus ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung e...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 1 Wege zur GmbH

Praxis-Beispiel Bei Umwandlung Gewerbeerlaubnis beachten Sebastian Sicuro ist Versicherungsmakler und als Einzelkämpfer tätig. Er firmiert als im Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann. Ein Kollege wurde jüngst in Haftung genommen, weil er es versäumt hatte, für ein Großunternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Dadurch blieb ein Schaden i. H. v....mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.3.1 Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern nur verarbeitet werden, sofern dies für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.[1] Der Arbeitgeber hat demnach keine Einwilligung der Beschäftigten einzuholen, um die Daten der Beschäftigten zu verarbeiten, sofern und soweit die Daten eben für die Durchführung des Beschäftigungsverhältni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XII. Maklerrecht.

Rn 18a Maklervertragsrechtliche Ansprüche können im Einzelfall auch Gegenstand einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 940) sein (D. Fischer Maklerrecht, 8. Aufl. 25, Kap XVII Rz 39). Besteht etwa ein Alleinauftrag (vgl D. Fischer NJW 22, 1212 Rz 4), bezogen auf mehrere Vertriebsobjekte, und wird dieser vom Kunden zu Unrecht vorzeitig aufgekündigt und der Vertriebsauftrag an ...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 1. Entgeltliche Veräußerung durch den befreiten Vorerben

Rz. 112 Im Rahmen einer entgeltlichen Veräußerung erfolgt die Löschung des Nacherbenvermerks auf Antrag (§ 13 GBO), wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (§ 22 Abs. 1 GBO). Dabei wird das Grundbuch im Rahmen einer entgeltlichen Veräußerung durch den Vorerben im Hinblick auf den Nacherbenvermerk erst dann unrichtig, wenn das Grundstück endgültig aus dem Nachl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verwertung durch eine andere Person (Abs 2).

Rn 9 Die Vorschrift erfasst nicht nur die Versteigerung, sondern auch den freihändigen Verkauf durch einen Dritten wie zB Bank, Makler oder Kommissionär (MüKoZPO/Gruber Rz 14; Zö/Seibel Rz 15). I. Antrag. Rn 10 Zu dem in Abs 2 vorgeschriebenen Antrag vgl Rn 2. Anders als der Antrag nach Abs 1 kann er jedoch nach der Entscheidung des Gerichts nicht mehr zurückgenommen werden, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkauf.

Rn 8 Der Verkauf hat unverzüglich zu erfolgen. Die Frist des § 816 gilt nicht. Wenn die Beteiligten zustimmen, darf durch Zuwarten auf einen günstigeren Kurs spekuliert werden (MüKoZPO/Gruber Rz 6; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 6; abw lässt Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 3a schon die Zustimmung des Gläubigers ausreichen). Der Verkauf erfolgt aus freier Hand zum Tageskurs gg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsgrund.

Rn 11 Gleichartigkeit des Rechtsgrundes greift ein, sofern der Anspruch auf einem ähnlichen Vertragstyp, GoA, ungerechtfertigter Bereicherung, Delikt oder Unterhaltsverpflichtungen beruht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere Dritte wegen derselben Pfändung Drittwiderspruchsklage (§ 771) erheben (Zweibr MDR 83, 495) oder ein Makler aus eigenständigen Verträgen von K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch gegen Dritten oder Anspruch eines Dritten.

Rn 5 Voraussetzung der Streitverkündung ist nach dem Wortlaut des § 72, dass die Partei im Falle eines Unterliegens in der Sache entweder einen Anspruch auf Schadloshaltung bzw Gewährleistung gg einen Dritten hat oder einen solchen Anspruch eines Dritten befürchtet. Der Anspruch der Partei gg den Dritten oder der ihr drohende Anspruch des Dritten müssen in einem gewissen Abh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 7 § 850i I 1 schafft in beiden Regelungsalternativen Schutzbestimmungen für alle natürlichen Personen aus jeglichen Berufsgruppen. Die zentrale Zielsetzung der Regelung, den Pfändungsschutz Selbständiger zu verbessern, schließt den gleichwertigen Schutz anderer Personengruppen nicht aus. Es wäre verfehlt, die Regelung über nicht wiederkehrend gezahlte Vergütungen für pers...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Arbeitnehmer-ABC

Rz. 24 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Ärztlicher Direktor [1], wenn er zwar in der Ausübung seines ärztlichen Berufs eigenverantwortlich, im Übrigen aber bei seiner Tätigkeit im Wesentlichen vom Krankenhausträger persönlich abhängig und an dessen Weisungen gebunden ist; Außendienstmitarbeiter [2]; Außenrequisiteur [3]; Büffetier [4]; Co-Piloten von Verkehrsflugzeu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Börsen- oder Marktpreis.

Rn 7 Börsenpreis ist der amtliche Kurs eines an der Börse zum Handel zugelassenen Papiers, Marktpreis der am inländischen Handelsplatz festgelegte Ankaufspreis (Zö/Seibel Rz 7). Der Ort, an dem der Börsen- oder Marktpreis besteht, muss nicht der Ort der Zwangsvollstreckung sein (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 6; St/J/Würdinger Rz 7; aA Anders/Gehle/Czekall...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht (Rn 2e aE) die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Hambg MDR 18, 1327; Bambg WM 18, 2243). Ein entspr Institutsregister im Internet führt die BaFin (§ 32 V KWG). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 8.3.2 Auswahl der Verwaltung

Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der gesamte Verwaltungsbeirat – oder eines seiner Mitglieder – im Vorfeld einer Versammlung, in der eine Person oder ein Unternehmen bestellt oder die bisherige Verwaltung wiederbestellt werden soll, Angebote von Personen einholt und gegenüber den anderen Wohnungseigentümern dazu Stellung nimmt, welche Person aus seiner Sicht fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.8.1 Dingliche und obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 190 Nutzungsrechte, und zwar sowohl dingliche als auch obligatorische, sind grundsätzlich Wirtschaftsgüter[1], und zwar immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Bilanzierbarkeit hängt davon ab, ob ihnen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich entweder um selbst geschaffene Nutzungsrechte, die dem Bilanzierungsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 821 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben sind, nicht abzugsfähig, wenn sie die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698). Zwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.3 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit

Rz. 801 Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind Aufwendungen für ein betrieblich oder beruflich veranlasstes häusliches Arbeitszimmer ab Vz 2007 (Rz. 781) nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Rz. 802 Ob das Arbeitszimmer der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.7 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 166 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle Wirtschaftsgüter, die sich nicht in einer Sache (als stofflichem Substrat) manifestiert haben. Es handelt sich um Rechte (mit der Ausnahme der grundstücksgleichen Rechte, die als Sachen behandelt werden) und nicht rechtlich gesicherte vermögenswerte Positionen. Geldforderungen sind an sich immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. S....mehr

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Verwaltervergütung: Preisve... / 4 Die gegenleistungsbasierte Verhandlungskaskade

Laufen Auftragsverhältnisse aus, müssen Verwalter darüber nachdenken, ob sie an einer Fortsetzung interessiert sind. Während sich die zuvor geschilderten Methoden auf den Prozess der Verhandlung fokussieren, geht es nun um Verhandlungsgegenstand und -inhalte. Mögliche Optionen, die für Verwalter im Raum stehen, wenn es auf das Vertragsende zugeht: Kündigung Höhere Basisvergütu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 7.1 Verwaltervertrag als Grundlage

Natürlich gibt es gute und erfahrene Juristen, die hier beraten und die Vertragsgestaltung übernehmen können. Der Abschluss von Verwalterverträgen ist aber doppelte Routineaufgabe. Einerseits schließen Verwaltungsunternehmen hoffentlich mehr als nur einen Vertrag ab. Andererseits stehen sie alle vor einer vergleichbaren Herausforderung. Das haben schon seit längerer Zeit Anb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 4.2 Zahlenbeispiel zur Deckungsbeitragsrechnung

Zur Veranschaulichung der Deckungsbeitragsrechnung (siehe Tabelle 15) wurde als Beispiel ein Unternehmen mit zwei Bereichen gewählt: WEG- und Mietverwaltung.mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2 Ist ein Makler beauftragt?

In aller Regel beauftragen die Verkäufer von Wohnungs- und Teileigentum einen Makler mit dem Vertrieb ihres Objekts. Regional hatte sich insoweit eine Art Verkehrssitte entwickelt, nach der stets der Objekterwerber die Maklerprovision zu zahlen hatte, auch wenn der ursprüngliche Verkaufsauftrag vom Veräußerer initiiert wurde. In aller Regel hatte also der Erwerber die Makler...mehr