Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Fälligkeit und Verjährung des Provisionsanspruchs

Rz. 54 Der Provisionsanspruch entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen/vermittelten Vertrages. Mangels anderweitiger Vereinbarung wird der Provisionsanspruch dann sofort fällig. Außer im kaufmännischen Verkehr ist der Makler zur Erteilung einer Rechnung grundsätzlich nicht verpflichtet; Fälligkeitsvoraussetzung ist die Rechnungslegung ohnehin nicht,[173] ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Vorkenntnis

Rz. 36 Vorkenntnis ist ein häufiger Einwand von Auftraggebern. Der Vorkenntniseinwand kann nur dem Nachweismakler entgegengehalten werden, nicht aber dem Vermittlungsmakler, weil bereits die über den Nachweis hinausgehenden Vermittlungsleistungen die zentrale Maklertätigkeit darstellen.[111] Für Vorkenntnis ist der Auftraggeber beweisbelastet.[112] Der Auftraggeber kann sich ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Information und Belehrung des Erwerbers über die vertraglichen Regelungen

Rz. 7 Bauträgerverträge bedürfen in ihrer Gesamtheit der notariellen Beurkundung. Hierdurch wird sichergestellt, dass auf Seiten der Erwerber, die oftmals schwer überschaubaren und in sich verzahnten Bestimmungen der Verträge zumindest in wesentlichen Teilen im Rahmen der Belehrung durch den Notar erläutert werden.mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[18] entschied sich jedenfalls im Fall von e...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Wirksamer Hauptvertrag

Rz. 26 Bei Nichtigkeit des Hauptvertrages – etwa Verstoß gegen § 311b Abs. 1 S. 1 BGB oder ein gesetzliches Verbot – entsteht kein Provisionsanspruch. Wohl aber bei nachträglicher Heilung des Formmangels (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).[68] Bei schwebender Unwirksamkeit entsteht der Provisionsanspruch erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Umstritten ist, ob beim Vertragssc...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / Literaturtipps

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§ 29 Maklerrecht / II. Zulässige AGB-Klauseln

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§ 29 Maklerrecht / VII. Höhe der Provision

Rz. 42 Die Höhe der Provision richtet sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien. Fehlt eine Vereinbarung, gilt der "übliche Lohn" als vereinbart (§ 653 Abs. 2 BGB). Die in § 653 Abs. 2 BGB ebenfalls genannten "Taxen" bestehen nicht.[127] Was als "üblicher Lohn" zu verstehen ist, hängt ab von der Art der Tätigkeit und etwaigen örtlichen Gepflogenheiten.[128] Auf...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Interessenwahrungspflicht

Rz. 21 Die allgemeine Interessenwahrungspflicht ist für den Handelsvertretervertrag wesensbestimmend und zwingend und beherrscht das gesamte Vertragsverhältnis. Sie erstreckt sich entgegen dem Wortlaut nicht nur auf die Vermittlung und den Abschluss, sondern generell auf die Tätigkeit des Handelsvertreters, z.B. auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Unt...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Bauträgerrecht wirft wegen der verschiedenen zu berücksichtigenden gesetzlichen Regelungen vielfältige praktische und rechtliche Probleme auf. Erwerber- und Verbraucherschutz, Finanzierungssicherheit und Abwicklungs- bzw. Vertriebsfragen stehen in einem Spannungsverhältnis, das durch die gesetzliche Regelung ausgeformt und durch die Rechtsprechung im Einzelnen ausg...mehr

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§ 29 Maklerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 11 Bauträgerrecht / C. Checkliste: Prüfung und Verhandlung eines Bauträgervertrags

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§ 29 Maklerrecht / IV. Nachweis-/Vermittlungstätigkeit

Rz. 20 Die vom Makler geschuldete Leistung besteht im Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss und/oder der Vermittlung eines Vertrages. Nachweis- und Vermittlungstätigkeit stehen also nicht in einem Ausschlussverhältnis. Leistungsgegenstand können auch beide Tätigkeiten sein, im Zweifel handelt es sich sowohl um einen Nachweis- als auch einen Vermittlungsvertrag.[41] ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 6 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr

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§ 29 Maklerrecht / 5. Checkliste: Kausalität der Maklertätigkeit

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§ 13 Erbrecht / b) Wer kommt als Sachverständiger in Betracht?

Rz. 270 Bei der Frage, wer als Sachverständiger in Betracht kommt, gibt es große Unsicherheiten. Der BGH hat entschieden, dass ein Pflichtteilsberechtigter berechtigt ist, vom Erben die Vornahme der Wertermittlung durch einen unparteiischen Sachverständigen zu verlangen.[162] Steht damit fest, dass der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf das Gutachten eines öffentlich...mehr

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§ 29 Maklerrecht / E. Vertragsgestaltung

Rz. 58 Die anwaltliche Beratung hinsichtlich der Vertragsgestaltung hat zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung nahezu sämtliche Klauseln, die aus Sicht des Maklers wünschenswert erscheinen, jedenfalls in Formularverträgen für unwirksam hält. Im Wege der Individualvereinbarung sind die Parteien bei der Vertragsgestaltung frei, sofern nicht zwingendes Gesetzesrecht – etwa...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / A. Versicherungsrechtliches Mandat

Rz. 1 Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger ca. sechs Versicherungsverträge – Inhalt und Auslegung dieser Verträge sind oft Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Gleichwohl wird diesem ebenso wichtigen wie überschaubaren Rechtsgebiet in der Anwaltschaft nur wenig Interesse entgegengebracht; die bei vielen Rechtsanw...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.36: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist Amtsgericht – Mietabteilung – _________________________ In dem Räumungsrechtsstreit Müller gegen Eheleute Meyer _________________________ zeigen wir an, dass wir die Beklagten vertreten. Namens und in Vollmacht der Beklagten wird der geltend gemachte Klageanspruch auf R...mehr

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§ 29 Maklerrecht / a) Vertragspartner (persönliche Identität)

Rz. 28 Die notwendige Identität fehlt grundsätzlich dann, wenn nicht der Auftraggeber des Maklers, sondern ein Dritter den Hauptvertrag abschließt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit einem anderen als dem nachgewiesenen Vertragspartner kontrahiert. Der Auftraggeber bleibt ausnahmsweise gleichwohl provisionspflichtig, wenn der tatsächlich abgeschlossene Vertrag zwar inh...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 4. Exkurs: Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen

Rz. 10 Auch Versicherungsprodukte haben teilweise den Charakter von Kapitalanlagen und werden häufig zu Kapitalanlagezwecken eingesetzt; namentlich gilt dies für kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen. Für den Abschluss von Versicherungsverträgen gelten zunächst die sich aus § 6 bzw. §§ 61 ff. VVG ergebenden Beratungspflichten für Versicherer und deren Vermittler. D...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 15.1 Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen. Praxis-Beispiel Erstattungsfähige Kosten Ersatz aller mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten[1] Ersatz von Makler- und Prozesskosten Aufwendungen des Mieters für Detektivkosten zur Überprüfung, ob der wegen Eigenbedarfs kündigende Verm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.2 Bemühungen des Mieters

Praxis-Beispiel Intensives Bemühen des Mieters Diese Verpflichtung hat der Mieter nicht erfüllt, wenn er innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nur auf 3 Chiffre-Anzeigen in der Tageszeitung schriftlich geantwortet hat.[1] Keinesfalls ausreichend ist es, wenn sich der Mieter nur auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt beruft.[2] Zur Erlangung einer Ersatzwohnung is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.2.1 Vorzeitige Kündigung wegen Verweigerung der Untervermieterlaubnis (§ 540 BGB)

Der Mieter kann das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung oder zur sonstigen Gebrauchsüberlassung, z. B. zur Weitervermietung an einen Dritten, verweigert, sofern nicht in der Person des Untermieters oder des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.[1] Dies gilt sowohl für Wohnraum- als auch für Ges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.2 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Der Mieter hat dem Vermieter alle Nachteile zu ersetzen, die dem Vermieter aufgrund der vom Mieter veranlassten fristlosen Kündigung entstehen. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters umfasst insbesondere den Mietausfall, d. h. die ihm entgehende Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer[1] oder (z. B. bei einem unbefristeten Mietverhältnis) bis zu dem Zeitpunkt, zu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.2 Erheblicher Nachteil bei Fortsetzung des Mietverhältnisses

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung hindert. Dies ist der Fall, wenn diese wegen des Mietverhältnisses nicht erfolgen kann, z. B. die Wohnung bzw. das Grundstück in vermietetem Zustand nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Kaufpreis verkauft werden kann. Wichtig Vermieter muss Nachweis erb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / d) Werbungskosten

Zudem ist die steuerliche Nutzbarkeit von Aufwendungen als Herausforderung zu nennen. Außer bei Mining, welches im Regelfall gewerbliche Einkünfte begründet (vgl. Abschnitt 2, b), sind Einnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten meist der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen. Nach dem BMF kommt regelmäßig § 22 Nr. 3 S. 1 EStG oder § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in Betracht (vgl...mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / I. Vollmacht

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen")

Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatentschluss hervorruft [2] (s. aber auch Rz. 14...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Bewertung

Rz. 10 Grundstücke, die sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befinden, können sowohl unbebaute als auch bereits bebaute Grundstücke sein. Befinden sich auf einem Grundstück außer dem im Bau befindlichen Gebäude zu Beginn der Baumaßnahme keine bezugsfertigen Gebäude, liegt ein unbebautes Grundstück vor. Hierfür ist der Grundbesitzwert nach § 179 BewG zu ermittel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fälle 5–11: Planung

Rz. 200 [Autor/Stand] Fall 5: Die deutsche X-AG hat im Ausland eine Tochtergesellschaft, die Planungstätigkeit betreibt. Es besteht ein qualifizierter Geschäftsbetrieb. Die X-AG gestattet der Tochtergesellschaft die Führung des Namens. Sie stellt Planungsunterlagen zur Verfügung, arbeitet auf Anforderung der Tochtergesellschaft technisch spezifizierte Angebote aus. Für einen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF v 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2023. Rn. 127 Stand:...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91.alt [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schul...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Schweiz / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten (Deutschland, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Österreich und den USA) Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abgeschlossen. Die Abkommen mit Deutschland, Dänemark und Finnland umfassen teilweise auch die Schenkungsteuer. Rz. 17 Das Doppelbesteuerungsabkommen mit D...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 — IV C 1 - S 1340 - 32/74, BStBl. I 1974, 442 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes)

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 BStBl. I 1995, Sondernummer 1(Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 11 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 AStG oder aus der Tätigkeit einer Landes- oder Funktionsholding im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG stammen und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten – Abs. 1 Nr. 5 (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen)

Rz. 171.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Einkünfte aus Dienstleistungstätigkeiten sind grundsätzlich unschädlich i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung. Wie schon zuvor in Nr. 4 erfährt dieser Grundsatz durch eine komplizierte Ausnahmeregelung wesentliche Durchbrechungen. Der Begriff der Dienstleistung ist als solcher dem System des deutschen Einkommensteue...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist für alle danach eintretenden Todesfälle und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.1.1. Nutzungsüberlassung für betriebliche Zwecke

Rz. 126 Gewerblich tätige Vermieter wie Immobilienhändler und -makler, Bauträger und Bauunternehmer sowie bei bestimmten Architektenleistungen sind ebenfalls nicht verschont, selbst wenn die Vermietung lediglich Nebenzweck der gewerblichen Betätigung ist. Sie unterliegen den gleichen Restriktionen wie "normale" Vermieter. Um die Verschonung nutzen zu können, müssen der Haupt...mehr