Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

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Besichtigungs- und Betretun... / 2.2.2 Kontrollrecht aus besonderem Anlass

Vernachlässigung der Mietsache, Feststellungen durch Sachverständige, Sicherung des Pfandrechts Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder dass er seine Obhutspflicht nicht erfüllt. Praxis-Beispiel Konkrete Anhaltspunkte Hiervon ist auszugehen, wenn wegen eines muffigen Geruchs ein Verdacht auf Sc...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 4.4 Exkurs: Besichtigung in Zeiten von Corona

Während der Corona-Einschränkungen oder auch allgemein zukünftigen Pandemie-Einschränkungen stellt sich die Frage, welche Besichtigungsmöglichkeiten für den Vermieter oder auch einen Makler bei einem möglichen Verkauf noch bestehen. Grundsätzlich hat die Rechtsprechung inzwischen klargestellt, dass Wohnungsbesichtigungen grundsätzlich stattfinden dürfen, wenn sie unbedingt not...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 1 Grundsätzliches

Schon das Grundgesetz geht von der Unverletzlichkeit der Wohnung aus. Dazu gehören selbstverständlich auch Mietwohnungen. Gleichzeitig muss hier aber beachtet werden, dass eine Mietwohnung immer noch im Eigentum des Vermieters steht und auch als Eigentümer genießt man bestimmte Rechte. Es treffen also 2 Grundsätze aufeinander. Dem Vermieter wird es vor allem darum gehen, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.7 Weitere Werbungskosten

Sonstiges → Zeilen 80–82 Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschriften); Beiträge zum Haus- und Grundbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 13.1 Grundstücke → Zeilen 34-44

Kauf und Verkauf von Grundstücken Die Zeilen 34 bis 44 betreffen Grundstücke, die innerhalb von 10 Jahren (Datum der Kaufverträge maßgebend!) angeschafft und veräußert wurden. Dies kann auch für geerbte oder geschenkte Grundstücke infrage kommen. Dabei ist entscheidend, wann der Erblasser oder Schenker das Grundstück erworben hat. Wurde das gesamte Grundstück bis zum Verkauf b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.6 Leerstehende Immobilie

Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leerstehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsabsicht ge...mehr

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Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler soll fallen

Überblick Das Kabinett hat am 5. November einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau beschlossen. Der soll die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler abschaffen, die seit August 2018 gilt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen WEG- und Hausverwalter sowie Immobilienmakler absolv...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Berücksichtigung besonderer Umstände

Rz. 92 Ein kollusives Zusammenwirken von Erben und Käufer zum Nachteil des Pflichtteilsberechtigten[378] schließt die Heranziehung des tatsächlich erzielten Verkaufserlöses selbstverständlich aus (enge verwandtschaftliche Nähebeziehung zwischen den Beteiligten reicht für die Annahme eines kollusiven Zusammenwirkens aber grundsätzlich nicht aus).[379] Umgekehrt müsste eigentl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Konkludente Annahmeerklärung

Rz. 3 Bei der konkludenten Annahme muss nach allg. Auslegungsgrundsätzen und unter Zugrundelegung eines verobjektivierten Empfängerhorizontes auf das Vorliegen eines Annahmewillens bei dem Erben geschlossen werden können.[3] Der vorläufige Erbe nimmt die Erbschaft an, wenn sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er endgültig Erbe ist und bleiben will ("pro herede gestio"). ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 111 Soweit der gemeine Wert nicht anhand eines tatsächlich erzielten Kaufpreises bestimmt werden kann, kommen für die Schätzung des Verkehrswerts verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. In diesem Zusammenhang differenziert die h.M. zwischen verschiedenen Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[438] Dies entspr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 102 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[414] wobei es ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / II. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 4 Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gilt für Gewerbetreibende, die Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO ausüben, unabhängig vom Bestehen einer Erlaubnispflicht (§ 1 Abs. 1 MaBV). Erfasste Tätigkeiten sind insbesondere die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der N...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 3. Mitursächlichkeit

Rz. 37 Der ansonsten begründete Vorkenntniseinwand kann entfallen, wenn eine wesentliche Maklerleistung vorliegt, aufgrund derer der Auftraggeber den Anstoß erhalten hat, sich konkret um das Objekt zu bemühen.[118] Rz. 38 Im Übrigen genügt für das Zustandekommen des Provisionsanspruchs eine Mitursächlichkeit, sofern eine nennenswerte und für den Hauptvertrag kausal gewordene ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 4. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 14 Weil es häufig an schriftlichen Vereinbarungen fehlt, ist der stillschweigende Maklervertrag äußerst praxisrelevant und Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen: Ein konkludenter Maklervertrag kommt zustande,mehr

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§ 29 Maklerrecht / c) Muster: Alleinauftrag

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 29.1: Makleralleinauftrag Makleralleinauftrag zwischen Herrn/Frau/Firma _________________________ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Auftraggeber – und Herrn/Frau/Firma _________________________ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Makler –mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Doppeltätigkeit

Rz. 44 Eine Doppeltätigkeit liegt vor, wenn mit beiden Seiten – Verkäufer und Käufer – ein Maklervertrag besteht. Das Gesetz verbietet die Doppeltätigkeit nicht, denn § 654 BGB entzieht den Provisionsanspruch nur bei vertragswidriger Tätigkeit für beide Seiten.[136] Die Doppeltätigkeit ist bei Grundstücksmaklern sogar der Normalfall.[137] Die Doppeltätigkeit ist grundsätzlich...mehr

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§ 29 Maklerrecht / b) Alleinauftrag

Rz. 10 Beim Alleinauftrag räumt der Auftraggeber dem Makler während der Vertragslaufzeit das alleinige Nachweis-/Vermittlungsrecht ein. Der Auftraggeber verzichtet während der Vertragslaufzeit auf die Einschaltung weiterer Makler, wobei der Makler zu einem Tätigwerden verpflichtet wird und sich von dieser Verpflichtung nicht einseitig lösen kann.[9] Insb. beim Alleinauftrag ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / a) Normaler Maklerauftrag

Rz. 9 Beim normalen Maklerauftrag schuldet der Makler üblicherweise nur Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen, ohne dass eine Pflicht zum Tätigwerden besteht. Eine Vergütung verdient der Makler nur, wenn aufgrund seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der angestrebte Vertrag zustande kommt. Anders als beim Alleinauftrag steht es dem Auftraggeber des Maklers mangels ande...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 5. Beendigung und Unwirksamkeit des Maklervertrags

Rz. 18 Ist der Maklervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist er mangels anderweitiger Regelung im Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten kündbar.[34] Die Kündigung wirkt nur für die Zukunft, so dass der Makler für während der Vertragslaufzeit erbrachte Leistungen seinen Provisionsanspruch behält, auch wenn der Hauptvertrag erst später geschlo...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Nachweistätigkeit

Rz. 21 Die Nachweistätigkeit besteht in einer Informationserteilung an den Kunden, die es diesem ermöglicht, in konkrete Verhandlungen über den gewünschten Hauptvertrag einzutreten. Dies erfordert grundsätzlich, dass der Makler das konkrete Objekt und Namen und Anschrift des abschlussbereiten Vertragspartners benennt, insb. genügt nicht das Verschaffen einer reinen Ermittlun...mehr

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§ 29 Maklerrecht / C. Maklerklausel

Rz. 53 Häufig befinden sich in Grundstückskaufverträgen Bestimmungen, die sich auf die Mitwirkung/den Provisionsanspruch eines Maklers beziehen. Welche Rechtsfolgen der Makler aus diesen "Maklerklauseln" herleiten kann, ist immer eine Frage der Auslegung. Im Wesentlichen kommen drei Varianten in Betracht:[170]mehr

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§ 29 Maklerrecht / e) Wohnungsvermittlung

Rz. 13 Besonderheiten gelten bei der Vermittlung von Mietwohnungen im Hinblick auf das ab dem 1.6.2015 eingeführte "Bestellerprinzip". Der Wohnungssuchende schuldet eine Maklerprovision nur dann, wenn er dem Makler einen eigenständigen Suchauftrag erteilt und dieser für den Kunden nach außen tätig wird (§ 2 Abs. 1 WoVermG).[13] Das im Gesetz niedergelegte Merkmal der "Aussch...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Allgemeines

Rz. 34 Der Hauptvertrag muss "infolge" der Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen des Maklers zustande gekommen sein, denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin entlohnt, sondern für einen bestimmten "Arbeitserfolg".[105] Deshalb genügt es nicht, wenn der Hauptvertrag ohne Beteiligung des Maklers oder zufällig zustande kommt.[106] Rz. 35 Die Kausalität der Maklerlei...mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Unzulässige AGB-Klauseln

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Persönliche Zuverlässigkeit des Bauträgers

Rz. 8 Schließlich legt die MaBV fest, dass Bauträger die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO benötigen. Diese Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn die Person, die die Bauträgergeschäfte übernimmt, die persönliche und organisatorische Gewähr dafür bietet, dass die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung aller Voraussicht nach eingehalten werden.mehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Muster: Provisionsklage

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 29.2: Provisionsklage An das Landgericht/Amtsgericht _________________________ Klage In Sachen der _________________________, vertreten durch _________________________, ebendort, Prozessbevollmächtigte: _________________________ – Klägerin – gegen Herrn _________________________, – Beklagter – wegen: Maklerprovision Strei...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 10. Versicherungsvermittler (§§ 59–73 VVG)

Rz. 24 Oberbegriff für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ist der "Versicherungsvermittler" (§ 59 Abs. 1 VVG). Versicherungsvertreter ist derjenige, der von einem Versicherer damit betraut ist, "gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln und abzuschließen" (§ 59 Abs. 2 VVG). Der Versicherungsvertreter ist "Auge und Ohr und Mund" des Versicherers, seine Kenn...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 4. Unterbrechung der Kausalität

Rz. 40 Eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ist möglich, sofern der Vertragserfolg auf völlig neuen Verhandlungen beruht, ohne dass die Maklerleistung noch fortwirkt.[124] Auch erheblicher Zeitablauf kann die Kausalität unterbrechen, jedenfalls zum Wegfall der Kausalitätsvermutung führen.[125] Maßgeblich ist immer, ob die Maklertätigkeit noch fortwirkt.[126]mehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Maklervertrag

Rz. 6 Grundvoraussetzung des Provisionsanspruchs ist ein Maklervertrag, also die dahin gehende Einigung zwischen Makler und Auftraggeber, dass Letzterer sich zur Zahlung einer Provision verpflichtet für den Fall des aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande gekommenen Hauptvertrages. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass Versuche, Provisionsansp...mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Fälligkeit und Verjährung des Provisionsanspruchs

Rz. 54 Der Provisionsanspruch entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen/vermittelten Vertrages. Mangels anderweitiger Vereinbarung wird der Provisionsanspruch dann sofort fällig. Außer im kaufmännischen Verkehr ist der Makler zur Erteilung einer Rechnung grundsätzlich nicht verpflichtet; Fälligkeitsvoraussetzung ist die Rechnungslegung ohnehin nicht,[173] ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / II. Auskunftsanspruch

Rz. 56 Der Makler hat einen Auskunftsanspruch gegenüber seinem Auftraggeber hinsichtlich des Abschlusses des Kaufvertrages.[175] Der Auskunftsanspruch bezieht sich auf die Vertragsparteien und den vereinbarten Vertragspreis.[176] Ein Anspruch auf Vorlage des Hauptvertrages besteht grundsätzlich nicht.[177] Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn die Erteilung der Ausku...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Zielsetzung der MaBV

Rz. 5 Wegen der besonderen Risiken, die bei Bauträgerprojekten für die Erwerber bestehen und die in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden bei entsprechenden Modellen geführt haben, wurde durch die Makler- und Bauträgerverordnung ein Rahmen geschaffen, der bei Bauträgerprojekten im Wesentlichen drei Zielen dient:mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Vorkenntnis

Rz. 36 Vorkenntnis ist ein häufiger Einwand von Auftraggebern. Der Vorkenntniseinwand kann nur dem Nachweismakler entgegengehalten werden, nicht aber dem Vermittlungsmakler, weil bereits die über den Nachweis hinausgehenden Vermittlungsleistungen die zentrale Maklertätigkeit darstellen.[111] Für Vorkenntnis ist der Auftraggeber beweisbelastet.[112] Der Auftraggeber kann sich ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Information und Belehrung des Erwerbers über die vertraglichen Regelungen

Rz. 7 Bauträgerverträge bedürfen in ihrer Gesamtheit der notariellen Beurkundung. Hierdurch wird sichergestellt, dass auf Seiten der Erwerber, die oftmals schwer überschaubaren und in sich verzahnten Bestimmungen der Verträge zumindest in wesentlichen Teilen im Rahmen der Belehrung durch den Notar erläutert werden.mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Wirksamer Hauptvertrag

Rz. 26 Bei Nichtigkeit des Hauptvertrages – etwa Verstoß gegen § 311b Abs. 1 S. 1 BGB oder ein gesetzliches Verbot – entsteht kein Provisionsanspruch. Wohl aber bei nachträglicher Heilung des Formmangels (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).[68] Bei schwebender Unwirksamkeit entsteht der Provisionsanspruch erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Umstritten ist, ob beim Vertragssc...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[18] entschied sich jedenfalls im Fall von e...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / Literaturtipps

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§ 11 Bauträgerrecht / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Bauträgerrecht wirft wegen der verschiedenen zu berücksichtigenden gesetzlichen Regelungen vielfältige praktische und rechtliche Probleme auf. Erwerber- und Verbraucherschutz, Finanzierungssicherheit und Abwicklungs- bzw. Vertriebsfragen stehen in einem Spannungsverhältnis, das durch die gesetzliche Regelung ausgeformt und durch die Rechtsprechung im Einzelnen ausg...mehr

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§ 29 Maklerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 11 Bauträgerrecht / C. Checkliste: Prüfung und Verhandlung eines Bauträgervertrags

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Interessenwahrungspflicht

Rz. 21 Die allgemeine Interessenwahrungspflicht ist für den Handelsvertretervertrag wesensbestimmend und zwingend und beherrscht das gesamte Vertragsverhältnis. Sie erstreckt sich entgegen dem Wortlaut nicht nur auf die Vermittlung und den Abschluss, sondern generell auf die Tätigkeit des Handelsvertreters, z.B. auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Unt...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 29 Maklerrecht / II. Zulässige AGB-Klauseln

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§ 29 Maklerrecht / IV. Nachweis-/Vermittlungstätigkeit

Rz. 20 Die vom Makler geschuldete Leistung besteht im Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss und/oder der Vermittlung eines Vertrages. Nachweis- und Vermittlungstätigkeit stehen also nicht in einem Ausschlussverhältnis. Leistungsgegenstand können auch beide Tätigkeiten sein, im Zweifel handelt es sich sowohl um einen Nachweis- als auch einen Vermittlungsvertrag.[41] ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / VII. Höhe der Provision

Rz. 42 Die Höhe der Provision richtet sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien. Fehlt eine Vereinbarung, gilt der "übliche Lohn" als vereinbart (§ 653 Abs. 2 BGB). Die in § 653 Abs. 2 BGB ebenfalls genannten "Taxen" bestehen nicht.[127] Was als "üblicher Lohn" zu verstehen ist, hängt ab von der Art der Tätigkeit und etwaigen örtlichen Gepflogenheiten.[128] Auf...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 6 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr