Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Versicherungsschutz

Rz. 33 Der Anspruch wegen Masseschmälerung aus § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO kann den Geschäftsführer existenziell treffen. Allerdings bestehen erhebliche Probleme mit dem D&O-Versicherungsschutz. Erstens kann man sich schon darüber streiten, ob dieser Anspruch in der D&O-Versicherung überhaupt mitversichert ist. Versichert sind grundsätzlich Schadensersatzansprüche, die aus Haft...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Beizulegender Zeitwert

Tz. 31 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 (einstweilen frei) Tz. 32 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die Möglichkeit zur Zeitwertbilanzierung besteht erst im Rahmen der Folgebilanzierung. IAS 40.5 und IFRS 13.9 definieren den beizulegenden Zeitwert als den Preis, der bei Verkauf eines Vermögenswerts oder bei Übertragung einer Schuld im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.2 Vermittlungsangebot bei erschwerter beruflicher Eingliederung

Rz. 11 Abs. 1 Satz 3 betont das besondere Anliegen des Gesetzgebers, dass Personen mit Vermittlungshemmnissen besonders intensiv durch die Agenturen für Arbeit betreut werden. Hierfür kommt es allerdings nicht allein auf ein oder mehrere tatsächliche Vermittlungshemmnisse an, sondern darauf, dass deswegen die berufliche Eingliederung erschwert ist oder voraussichtlich erschw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 3.2 Abgrenzung zur privaten Veranlassung

Rz. 30 Einnahmen, die durch private Umstände veranlasst sind, sind keine Betriebseinnahmen. Dies ist beispielsweise eindeutig gegeben bei der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens oder bei üblichen Geschenken, z. B. anlässlich eines Geburtstags. Die private Mitveranlassung schließt jedoch die Annahme einer Betriebseinnahme nicht aus, wie z. B. das Geschenk eines G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück[1] jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist es nicht maßgebend, was...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.3 Leistungen des Erwerbers an Dritte für einen Erwerbsverzicht (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 26 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG sind der Gegenleistung die Leistungen hinzuzurechnen, die der Erwerber des Grundstücks anderen Personen als dem Veräußerer als Gegenleistung dafür gewährt, dass sie auf den Erwerb des Grundstücks verzichten. Die kausale Verknüpfung derartiger Leistungen des Erwerbers an Dritte mit der Erlangung des Eigentums am Grundstück rechtfertigt eine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorgetäuschter Eigenbedarf ... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, obwohl ihm bekannt ist, dass ein solcher nicht gegeben ist, kann strafrechtlich ein Betrug (§ 263 StGB) vorliegen. Ferner kann der gekündigte Mieter Schad...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Begriff und Umfang der Gegenleistung

Rz. 3 § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Diese Begrifflichkeit des bürgerlichen Rechts[1] meint die Leistung, die für (Kausalität) den Erwerb eines Grundstücks (regelmäßig als Kaufpreis) vereinbart wird. Aus steuerlicher Sicht wird der Begriff weit gefasst und erstreckt sich auch auf Leistungen eines Dritten. Zur Gegenlei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten.[1] Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich ist, dass die Tilg...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 4.2 Fälle aus der Rechtsprechung zum "Vertretenmüssen"

Das Bestehen einer nicht vollziehbaren Nutzungsuntersagung mindert die Vermietungschancen, so dass sich diese Minderung der Ertragsaussicht bereits bei der zu erwartenden Rohmiete niederschlagen müsste. Insbesondere der Sinnzusammenhang, in den § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG [1] hineingestellt ist, ergibt, dass die gesetzliche Ausgestaltung der Grundsteuer als ertragsunabhängige Ob...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 4.3 Fälle aus der Rechtsprechung zu "Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen"

Ist die Ertragsminderung bei Wohnungen und anderen Räumen durch Leerstand bedingt, hat der Vermieter die Ertragsminderung i. d. R. nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung der Räumlichkeiten zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat.[1] Ob der Steuerpflichtige nachhaltige Vermietungsbemühungen unternommen hat, ist jeweils unter den gegebenen Umständen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblick über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 4.1 Fehlender Ersatzraum

Als Härtegrund ist es kraft Gesetzes anzusehen, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.[1] Die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Härtegrunds muss der Mieter darlegen und ggf. beweisen. Hinweis Darlegungspflicht des Mieters Der Hinweis auf einen angespannten Wohnungsmarkt genügt dabei für sich allein nicht.[2] Die Rechtsprechun...mehr

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Makler- und Bauträgerverord... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema "Makler- und Bauträgerverordnung" nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 2.5.2. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S/2.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverordnung (ZertVerwV)

Zusammenfassung Überblick Das Thema "Makler- und Bauträgerverordnung" nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 2.5.2. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S/2. 1 Relevanz für den Verwalter Ihren Geltungsbereich für die Wohnimmobilienverwalter beschränkt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 MaBV auf d...mehr

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Makler- und Bauträgerverord... / 1 Relevanz für den Verwalter

Ihren Geltungsbereich für die Wohnimmobilienverwalter beschränkt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 MaBV auf die §§ 9, 11, 15 bis 15b, 18 Abs. 1 Nr. 6, 8, 11, 11a, Abs. 2 und 3 und § 19 MaBV. Relevanz der MaBV für Verwaltermehr

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Makler- und Bauträgerverord... / 4.4 Versicherungsbestätigung/Anzeigepflicht

Versicherungspflichten nach § 15a MaBV 4.4.1 Versicherungsbestätigung Nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine nach dem Gesetz vorgeschriebene Pflichtversicherung besteht. Diese Versicherungsbestätigung darf nach § 15a Abs. 1 MaBV zum Zeitpunkt der Antragstellu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 2 Anzeigepflicht

§ 9 Satz 1 MaBV verpflichtet die Gewerbetreibenden zur unverzüglichen Anzeige der jeweils mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen. Bei juristischen Personen gilt dies nach § 9 Satz 2 MaBV auch für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen. In der Anzeige sind Name, Geburtsname, sofern...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 8 Zusammenfassung

Zusammenfassend ergeben sich für Wohnimmobilienverwalter aus der MaBV folgende Pflichten[1]: Von Wohnimmobilienverwaltern anzuwendende Vorschriften und deren Bedeutung nach MaBVmehr

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Makler- und Bauträgerverord... / 5 Weiterbildung

Seit 1.8.2018 besteht für Wohnimmobilienverwalter die Pflicht zur Weiterbildung. Rechtsgrundlagen sind § 34c Abs. 2a GewO, der die Weiterbildungspflicht statuiert, sowie § 15b MaBV, der sie näher ausgestaltet. Zu detaillierten Einzelheiten siehe Kap. B.V.1.3.mehr

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Makler- und Bauträgerverord... / 4 Versicherung

Wohnimmobilienverwalter benötigen Versicherungsschutz. Nach § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO ist die Erteilung der Gewerbeerlaubnis jedenfalls zu versagen, wenn der antragstellende Wohnimmobilienverwalter den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht erbringen kann. Da Wohnimmobilienverwalter eine Gewerbeerlaubnis benötigen, müssen sie also für entsprechenden Versicherungssc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 4.2 Erfüllungsgehilfe

Nach § 278 BGB hat der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Erfüllungsgehilfen sind in erster Linie die Mitarbeiter des Verwalters. Praxis-Beispiel Mitarbeiter des Verwalters Der für die Wohnungseigentümergemeinschaft X im I...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 4.4.2 Anzeigepflicht

Nach § 15a Abs. 2 Satz 1 MaBV ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen: die Beendigung des Versicherungsvertrags, insbesondere infolge einer wirksamen Kündigung, das Ausscheiden eines Versicherungsnehmers aus einem Gruppenversicherungsvertrag sowie jede Änderung des Versicherungsvertrags, die den v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 6 Ordnungswidrigkeiten

§ 18 Abs. 1 MaBV regelt einen bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeitenkatalog. Für den Bereich der Wohnimmobilienverwalter einschlägige Ordnungswidrigkeiten regelt § 18 Abs. 1 in Nr. 6: Verletzung der Anzeigepflicht nach § 9 MaBV (siehe hierzu Kap. B.V.2.2); konkret: die Anzeige wird nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet; Nr. 8: die nach § 11 Sa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 4.1 Umfang der Versicherung

§ 15 MaBV regelt: Die Versicherung muss bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden (§ 15 Abs. 1 MaBV). Die Mindestversicherungssumme muss 500.000 EUR für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen (§ 15 Abs. 2 MaBV). Die Versicherung muss Deckung für die sich aus der gewerb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 3 Informationspflicht und Werbung

Relevant ist § 11 MaBV lediglich bezüglich folgender Anforderungen: Berufsspezifische Qualifikationen Nach § 11 Satz 1 Nr. 3 MaBV haben Verwalter von Wohnimmobilien auf Anfrage des Auftraggebers unverzüglich Angaben über ihre berufsspezifischen Qualifikationen und der unmittelbar bei der Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten zu machen. Die Angaben müssen unverzüglich nach Anfra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 4.3 Verrichtungsgehilfe

Charakteristisches Merkmal des Verrichtungsgehilfen ist seine Weisungsabhängigkeit, also sein Mangel an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit, was ihn im Wesentlichen vom Erfüllungsgehilfen unterscheidet. Jedenfalls regelt § 831 BGB, dass derjenige zum Schadensersatz verpflichtet ist, der einen anderen zu einer Verrichtung bestellt hat und dieser in Ausführung der Ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 4.4.1 Versicherungsbestätigung

Nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine nach dem Gesetz vorgeschriebene Pflichtversicherung besteht. Diese Versicherungsbestätigung darf nach § 15a Abs. 1 MaBV zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde nicht älte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 7 Grenzüberschreitende Dienstleistungen

Weitgehend bedeutungslos ist auch § 19 MaBV. § 19 Abs. 1 Satz 1 MaBV regelt die Unanwendbarkeit der Bestimmungen der MaBV, wenn der Verwalter von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aus im Geltungsbereich der Gewerbeordnung vorübergehend eine selbstständige Tätigkeit a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.5.1 Grundsätze

Das am 23.12.2020 in Kraft getretene "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser"[1] hat einschneidende Änderungen bezüglich der Maklerprovision bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, gebracht. Zunächst muss der Maklervertrag nach § 656a BGB der Textform entsprechen. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.5.2 Maklerklausel im Kaufvertrag

In der Praxis sind Fälle verbreitet, in denen der Verkäufer den Makler zwar beauftragt, die Provisionszahlungspflicht letztlich aber den Käufer treffen soll und insoweit im notariellen Kaufvertrag eine Maklerklausel aufgenommen wird, die den Provisionsanspruch des Maklers gegen den Käufer sichern soll. Diese Möglichkeit besteht weiter. Hat nur eine Partei des Kaufvertrags üb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 1.2 Gewerbeerlaubnis

Alle Wohnimmobilienverwalter, also insbesondere die Wohnungseigentumsverwalter, benötigen seit 1.8.2018 eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Die Gewerbeerlaubnis kann versagt oder mit Auflagen verbunden werden. Eine einmal erteilte Erlaubnis kann auch widerrufen werden. Fehlende Gewerbeerlaubnis Fehlt eine Gewerbeerlaubnis, wird unterschiedlich beurteilt, ob di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3 Weiterbildung

Seit 1.8.2018 besteht für Wohnimmobilienverwalter die Pflicht zur Weiterbildung. Rechtsgrundlagen sind § 34c Abs. 2a GewO, der die Weiterbildungspflicht statuiert, sowie § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), der sie näher ausgestaltet. 3.1 Betroffene Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt ents...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.3 Umfang

Bezüglich des Umfangs der Weiterbildung regelt § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO eine Verpflichtung von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Zunächst handelt es sich um Zeitstunden, also volle Stunden (= 60 Minuten) und nicht etwa Weiterbildungsstunden, die ggf. nur mit 45 Minuten angesetzt werden. Letztlich müssen im Schnitt also etwas mehr als 6,5 Stunden Fortbildung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.3 Verantwortliche

Verantwortlich für die Erfüllung der Vorgaben des GEG ist nach § 8 GEG der Bauherr oder Eigentümer, soweit maßnahmenspezifisch nicht etwas Anderes ausdrücklich bestimmt ist. Dies ist insbesondere in § 80 Abs. 4 und 5 GEG bezüglich der Vorlagepflicht des Energieausweises und der Pflichtinformationen in Immobilienanzeigen der Fall. Verpflichtet sind hier u. a. Verkäufer, Vermi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 2.4 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Zulassung durch Aufsichtsbehörde und Bundesregierung (§ 7 Abs. 5 und 6)

Rz. 22 In Bereichen, in denen üblicherweise keine Regelungen durch Tarifvertrag getroffen werden, können die in § 12 Satz 1 vorgesehenen Abweichungen durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Zu den Bereichen, in denen üblicherweise keine tariflichen Regelungen ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Ursächlichkeit der ... / 3 Mehrere Makler

Zunächst einmal ist der Auftraggeber des Maklers völlig frei, mehrere Makler zu beauftragen. Dies gilt nur beim Alleinauftrag nicht. Wesen des Alleinauftrags ist gerade, dass ein Makler allein beauftragt ist und sich nicht mit unliebsamer Konkurrenz herumschlagen muss. Ist der Auftraggeber im Übrigen berechtigt, mehrere Makler zu beauftragen, muss er im Einzelfall damit rech...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 4 "Verwaltender" Makler

4.1 Zusätzliche Gewerbeerlaubnis erforderlich Makler, die sich auch als Wohnungseigentumsverwalter betätigen, benötigen neben ihrer Gewerbeerlaubnis als Makler eine zusätzliche Gewerbeerlaubnis als Wohnimmobilienverwalter. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verwaltung "gewerbsmäßig" betrieben wird. Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit, die nachhaltig ausgeübt wird, d. h. zumindes...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Verflechtungsproble... / 4.1 Makler als Verwalter

Lässt sich der als Hausverwalter tätige professionelle Makler im Rahmen seiner Verwaltertätigkeit Straftaten zu Schulden kommen, riskiert er den Verlust seiner Gewerbeerlaubnis. Instruktiv ist hier der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschiedene Fall: Ein Verwalter hatte sich unter Berufung auf die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB aus den Hausgeldern eine...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Verflechtungsproble... / 4.2 Verwalter als Makler

Häufig betätigen sich hauptberufliche Wohnungseigentumsverwalter zumindest gelegentlich als Makler beim Verkauf und/oder bei der Vermietung von Wohnungen oder Geschäftsräumen innerhalb der verwalteten Eigentumsanlagen. Auch wenn der BGH grundsätzlich aus maklerrechtlichen Gesichtspunkten unter gewissen Voraussetzungen nichts dagegen hat, ist damit noch nichts über die Verträ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Verflechtungsproble... / Zusammenfassung

Überblick Um einen Provisionsanspruch zu begründen, muss ein "Dreiecksverhältnis" (Makler – Käufer/Mieter – Verkäufer/Vermieter) bestehen. Dabei muss der Hauptvertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten geschlossen werden, wobei der Makler zwischen den Parteien dieses Hauptvertrags steht. Ist das nicht der Fall und steht der Makler vielmehr dergestalt "im Lager" einer der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 4.4.8 Eigenabschluss durch Makler

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Makler selbst das ihm vom Verkäufer zur Vermittlung an die Hand gegebene Objekt erwirbt. Zumindest durch AGB kann der Makler aber nicht mit seinem Auftraggeber – also dem Verkäufer – vereinbaren, dass dieser auch dann die Maklerprovision schuldet, wenn der Makler selbst das Verkaufsobjekt erwirbt. Denn Voraussetzung des Provisio...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Verflechtungsproble... / 5 Selbstständiges Provisionsversprechen

Der im deutschen Schuldrecht geltende Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht es, dass die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision auch unabhängig vom Vorliegen einer echten Maklerleistung durch ein selbstständiges Provisionsversprechen begründet werden kann.[1] Der Makler kann sich eine Provision also auch sichern, indem er mit seinem Kunden ein selbstständiges Pr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Verflechtungsproble... / 4 Makelnder Verwalter

Selbstverständlich können sich auch (Immobilien-)Makler als Wohnungseigentumsverwalter – und umgekehrt – betätigen, was in der Praxis häufig vorkommt. Makler sollten sich dabei vor Augen halten, dass sie unter gewissen Umständen bei einer Tätigkeit als Verwalter ihre Gewerbeerlaubnis verlieren können. Verwalter sollten sich bewusst machen, dass sie unter gewissen Umständen b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Verflechtungsproble... / 1 Einführung

Jede Maklertätigkeit setzt das Zusammenwirken von 3 Personen voraus[1]: Makler Käufer/Mieter Verkäufer/Vermieter Das hat zur Konsequenz, dass ein Hauptvertragsschluss mit dem Makler selbst grundsätzlich einen Provisionsanspruch des Maklers ausschließt.[2] Eine Nachweistätigkeit scheidet deshalb aus, weil der Makler nicht die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachweist, son...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fachliche Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Die Ausübung des Maklerberufs ist an keinerlei spezifische fachliche Voraussetzungen geknüpft. Auch das am 1.8.2018 in Kraft getretene "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter" hat daran zwar nichts geändert, statuiert aber eine Fortbildungsverpflichtung für Makler. Auch existi...mehr