Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

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Maklerklausel im notarielle... / 7 Pflichtverletzungen des Maklers

Selbst wenn der Makler nicht aufgrund eines Maklervertrags für den durch die Maklerklausel provisionsbelasteten Käufer tätig geworden ist, kann er diesem wegen Pflichtverletzungen zum Schadensersatz verpflichtet sein.[1] Praxis-Beispiel Pflichtverletzungen des Maklers Der Makler ist vom Verkäufer einer alten Villa mit dem Nachweis bzw. der Vermittlung einer Verkaufsgelegenheit...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.3 Fehlender Vermittlungsauftrag

Im Bereich der Wohnraumvermittlung benötigt der Makler den Auftrag des Eigentümers bzw. Vermieters, wenn er eine Wohnung anbietet. Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips (Mietrechtsnovellierungsgesetz, MietNovG) am 1.6.2015, mit dem das "Bestellerprinzip" Gesetz wurde, hatte der feh...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.3.1 Grundsätze

Im Rahmen des am 1.12.2020 in Kraft getretenen WEMoG ist der Gesetzgeber einen besonders eleganten Weg gegangen, den seit langem geforderten Sachkundenachweis einzuführen. Durch entsprechende Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetzes hat er den zertifizierten Verwalter geschaffen und durch diese materiell-rechtliche Regelung dafür gesorgt, dass die Zertifizierung des Verwalter...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3 Fortbildungs- und Informationspflichten

Nachdem das "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter"[1] am 1.8.2018 in Kraft getreten ist, wurden auf Grundlage des Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in der MaBV die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben über die Fo...mehr

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Makler: Ursächlichkeit der Maklerleistung

Zusammenfassung Überblick Eine weitere Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Maklers[1] ist, dass der Hauptvertrag infolge der Tätigkeit des Maklers, also des Nachweises oder der Vermittlung, zustande kommt. Die Tätigkeit des Maklers muss also ursächlich für das Zustandekommen des Hauptvertrags gewesen sein. Zu beachten ist insoweit, dass die Maklertätigkeit nicht alle...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.3.4 Die Ausnahme von der Regel

Eine wichtige Ausnahme besteht für Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen weniger als 9 Sondereigentumsrechte vorhanden sind, einer der Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt ist und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt. Diese 3 Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein und nicht etwa lediglich alternat...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.2 Beginn der Weiterbildungspflicht

Die Weiterbildungspflicht hat mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der maßgeblichen Vorschriften der GewO und der MaBV begonnen. Sie gilt also seit dem 1.8.2018, da zu diesem Zeitpunkt sowohl die entsprechenden Ergänzungen der GewO als auch der MaBV in Kraft getreten sind. Nach dem Gesetzeswortlaut sind nun innerhalb von 3 Jahren die 20 Stunden Fortbildung zu absolvieren. Wi...mehr

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Maklervertrag / 6.2 Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers

Der Maklerkunde, soweit es sich um einen Verbraucher handelt, hat dann ein Widerrufsrecht, wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wird. Als Geschäftsraum gilt der Gewerberaum, in dem der Makler seine Tätigkeit dauerhaft ausübt. Begibt sich der Maklerkunde in den Geschäftsraum des Maklers und wird dort der Maklervertrag geschlossen, muss d...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 6 Maklerverbände

Grundsätzlich empfehlenswert ist selbstverständlich die Mitgliedschaft in einem Maklerverband. Auf nationaler Ebene existieren 2 Verbände, die sich der Wahrnehmung der Maklerinteressen verschrieben haben: der IVD und der BVFI. Auf europäischer Ebene ist am 6.3.2015 durch den Zusammenschluss von CEI und CEPI der CEPI-CEI (European Association of Real Estate Professions) entsta...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.3 Arbeitgeberwechsel

Im Fall eines Arbeitgeberwechsels können die beim alten Arbeitgeber gesammelten Fortbildungsstunden zum neuen Arbeitgeber "mitgenommen" werden. Dies gilt entsprechend beim Geschäftsführerwechsel. Der ehemalige Arbeitgeber hat dem ausscheidenden Mitarbeiter die entsprechenden Teilnahmebestätigungen bzw. Weiterbildungszertifikate auszuhändigen. Der Mitarbeiter hat sie seinem n...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 3.3 Verflechtung

Besonders praxisrelevant sind außerdem die Fallgestaltungen, in denen dem Makler eine Provision nicht zusteht, obwohl er ein neues Mietverhältnis entweder nachgewiesen oder vermittelt hat. So regelt § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermRG zunächst, dass ein Provisionsanspruch nicht entsteht, wenn der Wohnungsvermittler (also der Makler) einen Mietvertrag über Wohnraum vermittelt, dessen E...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 5 Besondere Maklerpflichten

Das Wohnungsvermittlungsgesetz erlegt dem Makler gegenüber den allgemeinen Regelungen der §§ 652 ff. BGB weitere besondere Maklerpflichten auf, deren Missachtung als Ordnungswidrigkeiten zu Geldbußen führen kann. Keine Maklertätigkeit ohne Auftrag Zunächst einmal darf der Wohnungsvermittler gemäß § 6 Abs. 1 WoVermRG nicht ohne Auftrag des Vermieters Wohnräume anbieten. Ein Ver...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 6.5 FIABCI

Der FIABCI ist ein internationaler Verband der Immobilienberufe. Mit mehr als 3.500 Mitgliedern und über 100 nationalen Berufsverbänden in mehr als 60 Ländern auf dem amerikanischen Kontinent, in Europa, in Afrika und im Asien-Pazifik-Raum ist FIABCI der einzige globale Immobilienverband. Er umfasst mehr als 1,5 Millionen Immobilienfachleute; neben Maklern sind Verwalter, Pr...mehr

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Maklervertrag / 11.1 Vertragsstrafen zugunsten des Maklers

Grundsätzlich steht dem Makler die Möglichkeit offen, mit seinem Kunden eine Vertragsstrafe für den Fall zu vereinbaren, dass dieser den nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrag nicht abschließt. Das folgt daraus, dass das ansonsten so strenge Wohnungsvermittlungsgesetz in § 4 für den Bereich der Wohnungsvermittlung ausdrücklich vorsieht, dass Vertragsstrafen vereinbart...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 2 Provisionsanspruch

Voraussetzung für das Entstehen des Provisionsanspruchs des Maklers ist auch bei der Wohnraumvermittlung, dass zunächst ein Maklervertrag entweder mit dem Mietinteressenten oder dem Vermieter zustande kommt, in dessen Folge eine der beiden typischen Maklertätigkeiten entfaltet wird, die schließlich ursächlich für den Mietvertragsabschluss sein muss. Allerdings ist zu beachten...mehr

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Makler im Wettbewerb / 4.3 Verpflichtete

Ihrem Wortlaut nach verpflichtet § 80 Abs. 4 GEG hinsichtlich der Vorlagepflicht und Pflichtangaben in Werbemedien sowohl den Verkäufer bzw. den Vermieter als auch den Makler. Die nach § 87 Abs. 1 GEG geforderten Pflichtangaben hat der Makler also zwingend in seine Angebote aufzunehmen. Insoweit bestimmt § 5a Abs. 2 UWG, dass eine unlautere Handlung vorliegt, wenn die Entsche...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 3.1 Abreden über bestehende Mietverhältnisse

Der Makler hat keinen Provisionsanspruch, wenn durch den Mietvertrag ein bestehendes Mietverhältnis über dieselben Wohnräume bloß fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird.[1] Besteht z. B. das Wohnraummietverhältnis nach Fallenlassen einer Kündigung des Mieters auf dessen Wunsch einvernehmlich weiter, so ist eine an einen Makler gezahlte und als Vertragsausfertigungsgebühr...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 3.2 Vormieter

Kein Provisionshindernis besteht für den Wohnungsvermittler (also den Makler) dann, wenn der Vormieter sich vom Vermieter den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten. Praxis-Beispiel Vormieter sucht Nachmieter Ein Wohnungssuchender wandte sich an den Makler, ihm eine 2-Zimmer-Wohnung nachzuweisen bzw. zu vermitteln. Der derzeitige Mieter einer entsprechenden Wohnung wollte vor...mehr

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Makler im Wettbewerb / 4.1 Vorlagepflicht

Im Fall der Veräußerung oder Vermietung bzw. Verpachtung einer "selbstständigen Nutzungseinheit" – in erster Linie also Wohnraum, Gewerberaum, Ein- oder Mehrfamilienhaus, Wohnungs- oder Teileigentum – ist dem Käufer bzw. Mieter oder Pächter vom Verkäufer, Vermieter oder Verpächter nach § 80 Abs. 4 GEG zwingend ein Energieausweis vorzulegen. Dies gilt auch für den Makler, so ...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.4 Objektangaben

Dass vom Makler gemachte Objektangaben zutreffen müssen, dürfte ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein, will er sich nicht dem Risiko der Provisionsverwirkung oder gar des Schadensersatzes ausgesetzt sehen.[1] Fehlerhafte Objektangaben können aber auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben. Die Objekt-Wahrheit beginnt insoweit schon mit den vom Makler verwendeten Lichtb...mehr

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Makler im Wettbewerb / Zusammenfassung

Überblick Makler stehen ebenso wie andere Gewerbetreibende oder Freiberufler untereinander in Konkurrenz. Auch für sie gelten diverse gesetzliche Regelungen, damit die Konkurrenzsituation nicht in einen unlauteren Wettbewerb ausartet: das "Lauterkeitsrecht". Von besonderer Relevanz in der Maklerpraxis sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Preisangabenver...mehr

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Makler im Wettbewerb / 4 Energieausweis

Bereits auf Grundlage der vormals geltenden Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) waren mit Blick auf Verkauf und Vermietung bzw. Verpachtung Angaben zum Energieausweis zu machen. Makler wurden zwar von der EnEV nicht ausdrücklich als Verpflichtete genannt, allerdings traf auch sie die Verpflichtung zur Angabe der Energiekennwerte des Energieausweises auch im Bereich der...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.3.2 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 2 Fachliche Voraussetzungen

Ein Indiz mangelhafter Zuverlässigkeit kann auch das Fehlen elementarer Sachkenntnisse für eine ordnungsgemäße Berufsausübung sein. Da der angehende Immobilienmakler aber gerade keinerlei Ausbildungsabschlüsse vorweisen oder etwa eine Art Aufnahmeprüfung zu absolvieren hat, kann die Erlaubnisbehörde auch nicht überprüfen, ob es dem einzelnen angehenden Immobilienmakler tatsä...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 3 Provisionshindernisse

Neben den durch das Bestellerprinzip erheblich gestiegenen Anforderungen an einen Provisionsanspruch gegen den Mietinteressenten sieht das Wohnungsvermittlungsgesetz weitere Regelungen vor, die einem Provisionsanspruch des Maklers im Wege stehen können. 3.1 Abreden über bestehende Mietverhältnisse Der Makler hat keinen Provisionsanspruch, wenn durch den Mietvertrag ein bestehe...mehr

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Maklervertrag / 10.2 Nebenpflichten des Maklerkunden

Auch der Auftraggeber des Maklers bzw. der Maklerkunde hat Nebenpflichten aus dem Maklervertrag zu erfüllen. In erster Linie geht es darum, den Makler zu unterrichten, wenn von einem Erwerbs- bzw. Veräußerungswunsch Abstand genommen wird. Zudem treffen den Maklerkunden Unterlassungs- und Auskunftspflichten. Aufgabe des Erwerbs- bzw. Veräußerungsinteresses Im Hinblick auf mögli...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 1 Persönliche Voraussetzungen

Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen umschreibt § 34c Abs. 2 GewO lediglich Ausschlusskriterien, wann eine Gewerbeerlaubnis zu versagen ist. Dies ist der Fall, wenn es dem Antragsteller an der für den Betrieb erforderlichen Zuverlässigkeit fehlt oder er in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Dies trifft in aller Regel dann zu, wenn über das Vermögen des Antrag...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 6.3 BVFI

Neben dem IVD hat der im Jahr 2011 gegründete Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e. V. (BVFI) ebenfalls in der Maklerbranche Fuß gefasst. Der Verband zählt mittlerweile bereits ca. 12.000 Mitglieder. Der BVFI verlangt keine Zugangsvoraussetzungen. Für Neumitglieder gibt es in den ersten 12 Monaten einen "Schnuppertarif" in Höhe von 39 EUR netto. Danach wird die Mitgl...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.8 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Ungeachtet der Maklerpflichten nach dem DDG hat der Makler stets die Vorgaben der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) zu erfüllen. Diese sind in aller Regel bereits durch das Impressum des Maklers und seines Internetauftritts im Übrigen erfüllt. Allerdings beschränken sich die Pflichten nach der DL-InfoV nicht nur auf den elektronischen Geschäftsverke...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 4 Provisionshöhe und Nebenleistungen

Das Wohnungsvermittlungsgesetz begrenzt in § 3 Abs. 2 Satz 1 die Höhe des Provisionsanspruchs gegen den Wohnungssuchenden auf zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Begrenzung gilt nicht bei Wohnungsvermittlungsverträgen mit dem Vermieter. Berechnungsgrundlage ist dabei die Nettokaltmiete, sodass die Nebenkosten, über die gesondert abgerechnet wird, bei der Berechnu...mehr

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Maklervertrag / 12.1 Maklervertrag mit Verkäufer

Muster: Maklervertrag mit Verkäufer Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Hauses/Wohnung/Gewerbefläche) _______...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.1 "Wesentlichkeit" bzw. "Spürbarkeit" des Wettbewerbsverstoßes

Zwar muss die geschäftliche Handlung geeignet sein, eine geschäftliche Handlung "wesentlich" zu beeinflussen bzw. muss der Rechtsbruch zu einer "spürbaren" Beeinträchtigung führen; die gerichtliche Praxis ist allerdings streng. Nahezu alle unzulässigen geschäftlichen Handlungen überschreiten die Bagatellgrenze. Wesentlich ist eine Beeinträchtigung nach der Rechtsprechung ber...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das UWG dient nach der Generalklausel seines § 1 dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstiger Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. "Mitbewerber" ist dabei jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder ...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / Zusammenfassung

Überblick Bei der Wohnungsvermittlung sind zunächst die allgemeinen maklerrechtlichen Grundsätze der §§ 652 bis 654 BGB zu beachten. Zusätzlich ergeben sich vom Makler zwingend zu beachtende ergänzende Regelungen aus dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG). Diese sind vorrangig gegenüber den Bestimmungen der §§ 652 ff. BGB.[1] Zum Schutz des Mietinteressenten und potenziel...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.3 Information für Streitigkeiten aus Online-Verträgen

Wiederum dem Verbraucherschutz dient die seit 2016 eingeführte Online-Streitbeilegung auch für Dienstleistungsverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern, also auch mit Blick auf Maklerverträge. Für den Fall, dass der Maklervertrag online abgeschlossen wird, muss der Verbraucher also über die Existenz der europaweiten Online-Plattform zur Streitbeilegung informiert werde...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2 Impressum im Internet

Wie sonstige Anbieter von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, müssen auch Makler die Bestimmungen des am 14.5.2024 in Kraft getretenen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) befolgen, ansonsten drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR. Hier heißt es insbesondere aufgepasst bei der Gestaltung des Impressums der Homepage. § 5 DDG schreibt insoweit bestimmte Information...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.2 Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren

Im Internetauftritt des Maklerunternehmens ist auch ein Hinweis darüber aufzunehmen, ob der Makler bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das Streitbeilegungsverfahren steht lediglich Verbrauchern offen, nicht aber Unternehmern. Die Informationspflicht gilt aber dann nicht, wenn das Maklerunterne...mehr

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Maklervertrag / 12.3 (Qualifizierter) Alleinauftrag

Muster: (Qualifizierter) Alleinauftrag (Qualifizierter) Alleinauftrag Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Haus...mehr

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Maklervertrag / 6.5 Tätigkeit während der Widerrufsfrist

In aller Regel wird es weder dem Interesse des Maklers noch dem seines Auftraggebers entsprechen, wenn der Makler erst einmal zwei Wochen zuwartet, ob sein Auftraggeber einen Widerruf erklärt, bevor er tätig wird. Gerade für die Maklerpraxis ist insoweit die Bestimmung des § 356 Abs. 4 BGB von Bedeutung. Hiernach erlischt das Widerrufsrecht dann, wenn der Makler seine Makler...mehr

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Maklervertrag / 12.2 Maklervertrag mit Käufer

Muster: Maklervertrag mit Käufer Maklervertrag mit Käufer Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber sucht _________ (Grundstück/Haus/Wohnung/Gewerbefläc...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ...mehr

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Maklervertrag / 5.2 Pflichten der Vertragsparteien

Da der Alleinauftrag die Parteien des Maklervertrags enger bindet als der "normale" Maklervertrag, treffen den Makler und seinen Kunden besondere Pflichten. Maklerpflichten Im Gegensatz zum "normalen" Maklervertrag ist der Makler im Rahmen eines "einfachen" oder "qualifizierten" Alleinauftrags verpflichtet, für seinen Kunden tätig zu werden. Die Rechtsprechung verlangt hier gr...mehr

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Maklervertrag / 8.1 Sittenwidrigkeit/Provisionsverwirkung

Aufgrund des Maklervertrags besteht zwischen dem Makler und seinem Kunden ein besonderes Treueverhältnis. Der Makler muss die Interessen seines Kunden berücksichtigen und wahren, keinesfalls darf er sein Provisionsinteresse über das Interesse seines Kunden stellen. Zu beachten ist zudem, dass der Makler gerade deshalb beauftragt wird, weil er in aller Regel besser über die M...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.6 Exkurs: Xing, LinkedIn, Facebook und Co.

Im Bereich der sozialen Netzwerke führten instanzgerichtliche Urteile immer wieder zu erheblichen Unsicherheiten, was die Erfordernisse und den Umfang der Impressumspflicht angeht. Mittlerweile zeichnet sich eine einheitliche Linie dahingehend ab, dass auch in den sozialen Medien ein Impressum Pflicht ist, wenn mit dem Internetauftritt wirtschaftliche Interessen verfolgt wer...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.6 Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht

Weder die GewO noch die MaBV sehen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht vor. Denkbar wäre als einziger Grund für eine Ausnahme, dass der betreffende Mitarbeiter im gesamten Fortbildungszyklus keine erlaubnispflichtige Tätigkeit erbringt. Teilzeitkräfte/Minijobber Grundsätzlich kommt es mit Blick auf die Weiterbildungspflicht nicht auf den Umfang der Tätigkeit des betroffene...mehr

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Maklervertrag / 2.4 Invitatio ad offerendum

Praxis-Beispiel Offerte an unbestimmten Interessentenkreis Der Makler inseriert für den Verkäufer ein Einfamilienhaus in einem der großen Internetportale. Die Annonce enthält neben den Objektdaten keine Angaben über eine Provisionspflicht des potenziellen Erwerbers. Ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags ist zunächst grundsätzlich noch nicht in einer Internetanzeige de...mehr

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Maklervertrag / 2.8 Konkludenter Vertragsabschluss

Der konkludente bzw. stillschweigende Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrags spielt in der Praxis mangels gesetzlicher Formvorgaben vor allem im Bereich der Gewerbeimmobilien eine große Rolle. Dies liegt darin begründet, dass Makler tendenziell die Provisionspflicht ihrer Auftraggeber eher in den Hintergrund rücken und die Maklerkunden in aller Regel von einer ...mehr

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Maklerklausel im notarielle... / 6 Vertrag zugunsten Dritter

Anders als beim Schuldanerkenntnis ermöglicht es eine Maklerklausel in Form eines echten Vertrags zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB dem Makler, seine Provision völlig unabhängig von den Provisionsvoraussetzungen des § 652 Abs. 1 BGB zu sichern. Typische Formulierung: "Der Vertrag ist auf Nachweis ... [Makler] zustande gekommen. Der Käufer hält den Verkäufer von der Verpflich...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 1 Anwendungsbereich

Das Wohnungsvermittlungsgesetz regelt die besonderen Pflichten des Maklers gegenüber dem potenziellen Mieter bei der Vermittlung von Wohnraum. Unter den Begriff des Wohnraums fallen dabei nicht nur Mietwohnungen, sondern auch Wohnhäuser, beispielsweise Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften, soweit sie Wohnzwecken dienen. Unerheblich ist auch, ob es sich um unmöblierten od...mehr

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Makler im Wettbewerb / 3 Preisangaben

Von wettbewerbsrechtlicher Relevanz für Makler sind auch die Bestimmungen der Preisangabenverordnung. Insoweit sind "Preiswahrheit" und "Preisklarheit" durch sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation oberstes Gebot auch bei der Immobilienvermarktung. Die Preisangabenverordnung dient des Weiteren der Förderung von Preisvergleichen und Wettbewerb. Als Marktv...mehr