Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

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Makler im Wettbewerb / 1.1 "Wesentlichkeit" bzw. "Spürbarkeit" des Wettbewerbsverstoßes

Zwar muss die geschäftliche Handlung geeignet sein, eine geschäftliche Handlung "wesentlich" zu beeinflussen bzw. muss der Rechtsbruch zu einer "spürbaren" Beeinträchtigung führen; die gerichtliche Praxis ist allerdings streng. Nahezu alle unzulässigen geschäftlichen Handlungen überschreiten die Bagatellgrenze. Wesentlich ist eine Beeinträchtigung nach der Rechtsprechung ber...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das UWG dient nach der Generalklausel seines § 1 dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstiger Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. "Mitbewerber" ist dabei jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder ...mehr

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Maklervertrag / 12.3 (Qualifizierter) Alleinauftrag

Muster: (Qualifizierter) Alleinauftrag (Qualifizierter) Alleinauftrag Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Haus...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / Zusammenfassung

Überblick Bei der Wohnungsvermittlung sind zunächst die allgemeinen maklerrechtlichen Grundsätze der §§ 652 bis 654 BGB zu beachten. Zusätzlich ergeben sich vom Makler zwingend zu beachtende ergänzende Regelungen aus dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG). Diese sind vorrangig gegenüber den Bestimmungen der §§ 652 ff. BGB.[1] Zum Schutz des Mietinteressenten und potenziel...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.3 Information für Streitigkeiten aus Online-Verträgen

Wiederum dem Verbraucherschutz dient die seit 2016 eingeführte Online-Streitbeilegung auch für Dienstleistungsverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern, also auch mit Blick auf Maklerverträge. Für den Fall, dass der Maklervertrag online abgeschlossen wird, muss der Verbraucher also über die Existenz der europaweiten Online-Plattform zur Streitbeilegung informiert werde...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2 Impressum im Internet

Wie sonstige Anbieter von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, müssen auch Makler die Bestimmungen des am 14.5.2024 in Kraft getretenen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) befolgen, ansonsten drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR. Hier heißt es insbesondere aufgepasst bei der Gestaltung des Impressums der Homepage. § 5 DDG schreibt insoweit bestimmte Information...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.2 Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren

Im Internetauftritt des Maklerunternehmens ist auch ein Hinweis darüber aufzunehmen, ob der Makler bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das Streitbeilegungsverfahren steht lediglich Verbrauchern offen, nicht aber Unternehmern. Die Informationspflicht gilt aber dann nicht, wenn das Maklerunterne...mehr

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Maklervertrag / 6.5 Tätigkeit während der Widerrufsfrist

In aller Regel wird es weder dem Interesse des Maklers noch dem seines Auftraggebers entsprechen, wenn der Makler erst einmal zwei Wochen zuwartet, ob sein Auftraggeber einen Widerruf erklärt, bevor er tätig wird. Gerade für die Maklerpraxis ist insoweit die Bestimmung des § 356 Abs. 4 BGB von Bedeutung. Hiernach erlischt das Widerrufsrecht dann, wenn der Makler seine Makler...mehr

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Maklervertrag / 12.2 Maklervertrag mit Käufer

Muster: Maklervertrag mit Käufer Maklervertrag mit Käufer Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber sucht _________ (Grundstück/Haus/Wohnung/Gewerbefläc...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ...mehr

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Maklervertrag / 5.2 Pflichten der Vertragsparteien

Da der Alleinauftrag die Parteien des Maklervertrags enger bindet als der "normale" Maklervertrag, treffen den Makler und seinen Kunden besondere Pflichten. Maklerpflichten Im Gegensatz zum "normalen" Maklervertrag ist der Makler im Rahmen eines "einfachen" oder "qualifizierten" Alleinauftrags verpflichtet, für seinen Kunden tätig zu werden. Die Rechtsprechung verlangt hier gr...mehr

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Maklervertrag / 8.1 Sittenwidrigkeit/Provisionsverwirkung

Aufgrund des Maklervertrags besteht zwischen dem Makler und seinem Kunden ein besonderes Treueverhältnis. Der Makler muss die Interessen seines Kunden berücksichtigen und wahren, keinesfalls darf er sein Provisionsinteresse über das Interesse seines Kunden stellen. Zu beachten ist zudem, dass der Makler gerade deshalb beauftragt wird, weil er in aller Regel besser über die M...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.6 Exkurs: Xing, LinkedIn, Facebook und Co.

Im Bereich der sozialen Netzwerke führten instanzgerichtliche Urteile immer wieder zu erheblichen Unsicherheiten, was die Erfordernisse und den Umfang der Impressumspflicht angeht. Mittlerweile zeichnet sich eine einheitliche Linie dahingehend ab, dass auch in den sozialen Medien ein Impressum Pflicht ist, wenn mit dem Internetauftritt wirtschaftliche Interessen verfolgt wer...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.6 Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht

Weder die GewO noch die MaBV sehen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht vor. Denkbar wäre als einziger Grund für eine Ausnahme, dass der betreffende Mitarbeiter im gesamten Fortbildungszyklus keine erlaubnispflichtige Tätigkeit erbringt. Teilzeitkräfte/Minijobber Grundsätzlich kommt es mit Blick auf die Weiterbildungspflicht nicht auf den Umfang der Tätigkeit des betroffene...mehr

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Maklervertrag / 2.4 Invitatio ad offerendum

Praxis-Beispiel Offerte an unbestimmten Interessentenkreis Der Makler inseriert für den Verkäufer ein Einfamilienhaus in einem der großen Internetportale. Die Annonce enthält neben den Objektdaten keine Angaben über eine Provisionspflicht des potenziellen Erwerbers. Ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags ist zunächst grundsätzlich noch nicht in einer Internetanzeige de...mehr

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Maklervertrag / 2.8 Konkludenter Vertragsabschluss

Der konkludente bzw. stillschweigende Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrags spielt in der Praxis mangels gesetzlicher Formvorgaben vor allem im Bereich der Gewerbeimmobilien eine große Rolle. Dies liegt darin begründet, dass Makler tendenziell die Provisionspflicht ihrer Auftraggeber eher in den Hintergrund rücken und die Maklerkunden in aller Regel von einer ...mehr

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Maklerklausel im notarielle... / 6 Vertrag zugunsten Dritter

Anders als beim Schuldanerkenntnis ermöglicht es eine Maklerklausel in Form eines echten Vertrags zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB dem Makler, seine Provision völlig unabhängig von den Provisionsvoraussetzungen des § 652 Abs. 1 BGB zu sichern. Typische Formulierung: "Der Vertrag ist auf Nachweis ... [Makler] zustande gekommen. Der Käufer hält den Verkäufer von der Verpflich...mehr

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Makler im Wettbewerb / 3 Preisangaben

Von wettbewerbsrechtlicher Relevanz für Makler sind auch die Bestimmungen der Preisangabenverordnung. Insoweit sind "Preiswahrheit" und "Preisklarheit" durch sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation oberstes Gebot auch bei der Immobilienvermarktung. Die Preisangabenverordnung dient des Weiteren der Förderung von Preisvergleichen und Wettbewerb. Als Marktv...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 1 Anwendungsbereich

Das Wohnungsvermittlungsgesetz regelt die besonderen Pflichten des Maklers gegenüber dem potenziellen Mieter bei der Vermittlung von Wohnraum. Unter den Begriff des Wohnraums fallen dabei nicht nur Mietwohnungen, sondern auch Wohnhäuser, beispielsweise Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften, soweit sie Wohnzwecken dienen. Unerheblich ist auch, ob es sich um unmöblierten od...mehr

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Maklervertrag / 1 Einführung

Als Generalklausel des Maklerrechts umschreibt § 652 BGB in Abs. 1, unter welchen Voraussetzungen der Makler Anspruch auf Provision gegen seinen Auftraggeber hat: "Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des ...mehr

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Maklervertrag / 9 Provisionssicherung für Folgegeschäfte

Nach dem gesetzlichen Leitbild des § 652 Abs. 1 BGB hat der Makler einen Provisionsanspruch nur für die Vertragsabschlussgelegenheit, die er tatsächlich nachweist oder vermittelt. Ist er damit beauftragt, die Gelegenheit zum Kauf einer Immobilie nachzuweisen oder zu vermitteln, erhält er seine Courtage also nur, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt. Wird das Objekt lediglich ...mehr

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Maklervertrag / 7.1 Probleme mit dem Verkäufer

Aus Sicht des Verkäufers stellt sich die Situation wie folgt dar: Der Verkäufer beauftragt den Makler mit dem Nachweis oder der Vermittlung einer Verkaufsangelegenheit. Der Makler hat zwar einen sehr interessierten potenziellen Käufer an der Hand, stellt aber für den Zeitraum, für den die Reservierungsvereinbarung gilt, seine Tätigkeit ein. Unter diesen Umständen bestehen zw...mehr

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Maklertätigkeit / 3 Vermittlung

Außer dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags kann der Makler als typische Maklertätigkeit einen entsprechenden Vertragsabschluss vermitteln. Die Vermittlungstätigkeit des Maklers ist von erheblicher Bedeutung, wenn sein Kunde das Objekt und seinen potenziellen Hauptvertragspartner bereits kennt. Provision für einen Nachweis kann der Makler dann nicht ...mehr

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Maklerklausel im notarielle... / 2 Rechtswirkungen

Welche Rechtswirkungen Maklerklauseln im Einzelnen entfalten, hängt entscheidend von ihrer Formulierung und Auslegung ab. So kann es sich im Einzelfall um ein Schuldanerkenntnis i. S. v. § 781 BGB, eine Schuldübernahme gemäß § 415 BGB, eine Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB, einen Schuldbeitritt oder einen Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB handeln. Zu beachten ist, ...mehr

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Maklervertrag / 2.3 Das "Gefallenlassen" von Maklerleistungen

Das bloße "Gefallenlassen" von Maklerleistungen seitens eines Interessenten genügt nicht, damit ein Maklervertrag zustande kommt.[1] Tritt der Makler als Verkäufermakler oder als Vermietungsmakler auf, muss er sich stets vor Augen halten, dass etwaige Kauf- oder Mietinteressenten davon ausgehen, dass seine Leistung bereits vom Verkäufer oder Vermieter bezahlt wird. Es ist Sa...mehr

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Maklertätigkeit / 2.1 Erforderliche Angaben

Lediglich in Ausnahmefällen brauchen die Kontaktdaten des potenziellen Partners für den Hauptvertrag nicht genannt werden, nämlich dann, wenn der Maklerkunde vorerst kein Interesse an der Benennung seines potenziellen Vertragspartners hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Kunde zunächst einmal prüfen möchte, ob ein Objekt für ihn überhaupt interessant ist.[1] Der arglistige...mehr

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Maklervertrag / 12.4 Maklervertrag mit Vermieter (Alleinauftrag)

Muster: Maklervertrag mit Vermieter (Alleinauftrag) Maklervertrag zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber beauftragt den Makler im Rahmen eines Alleinauftrags mit dem Nachweis der Gelegenheit zu...mehr

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Maklervertrag / 5 Alleinauftrag

Zwar seltener, aber möglicher Idealfall für den Makler: Ein Provisionsanspruch besteht auch dann gegen den Auftraggeber, wenn der Makler überhaupt keine Tätigkeiten entfaltet hat. Voraussetzung ist der Abschluss eines "qualifizierten" Alleinauftrags und das vertragswidrige Eigengeschäft des Maklerkunden.[1] Durch einen "einfachen" Alleinauftrag ist der Auftraggeber letztlich...mehr

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Maklertätigkeit / 2.2 Abschlussbereitschaft des künftigen Vertragspartners

Die erbrachte Nachweisleistung des Maklers begründet nur dann einen Provisionsanspruch, wenn der benannte potenzielle Partner des mit seinem Kunden zu schließenden Hauptvertrags überhaupt vertragsabschlussbereit ist.[1] Des Weiteren muss das nachgewiesene Objekt tatsächlich zur Vermietung bzw. zum Verkauf stehen. Es genügt nicht, dass ein Objekt nachgewiesen wird, vielmehr m...mehr

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Maklervertrag / 12.5 Maklervertrag mit Mietinteressent

Muster: Maklervertrag mit Mietinteressent Maklervertrag zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber sucht für den Auftraggeber in _________ ein/eine _________ [Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Rei...mehr

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Maklerklausel im notarielle... / 1 Bedeutung einer Maklerklausel

In aller Regel wird mit einer Maklerklausel dem Makler durch Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB ein unmittelbares Forderungsrecht gegen eine oder beide Parteien des Hauptvertrags eingeräumt. Dadurch wird meist die dem Verkäufer obliegende Provisionspflicht auf den Käufer übertragen. Wesen eines derartigen Vertrags zugunsten Dritter ist also, dass der Makler unabhängig...mehr

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Maklertätigkeit / 2.3 Das Risiko "aufgedrängter" Maklerleistung

Von elementarer Bedeutung ist, dass der Makler die eigentliche Nachweistätigkeit erst nach Abschluss des provisionspflichtigen Maklervertrags erbringt. In der Praxis sind häufig Fälle zu beobachten, in denen der Makler potenziellen Interessenten ein Exposé übersendet, in dem sämtliche für einen vollständigen Nachweis erforderlichen Angaben enthalten sind. Zwar findet sich in...mehr

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Maklervertrag / 5.1 Laufzeit/Befristung

Zudem ist beiden Vertragstypen gemeinsam, dass sich der Kunde für einen befristeten Zeitraum an den Makler bindet. In aller Regel werden nämlich Alleinaufträge – egal ob "einfache" oder "qualifizierte" – für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen. Fehlt es ausnahmsweise an einer Befristung, gilt eine angemessene Frist als vereinbart.[1] Was als angemessene Frist bzw. Befri...mehr

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Maklervertrag / 6.6 Praktische Konsequenzen

Das Widerrufsrecht bei Verträgen zwischen Verbraucher und Makler bereitet Schwierigkeiten im Hinblick auf das Zustandekommen eines konkludenten Vertragsschlusses. Maßgeblich ist ja, dass dieser erst dann zustande kommt, wenn der Makler auf Verlangen des Auftraggebers in Kenntnis eines eindeutigen und ausdrücklichen Provisionsverlangens Maklerleistungen entfaltet. Die Widerru...mehr

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Maklervertrag / 2.9 Zusammenfassung

Kommt im klassischen Fall des Maklerangebots über das Internet – entweder auf der Homepage des Maklers oder in einem Immobilienportal – ein eindeutiges Provisionsverlangen zum Ausdruck, entsteht durch das Entgegennehmen von Maklerleistungen konkludent ein provisionspflichtiger Maklervertrag. Der Auftraggeber ist also bei weiterer Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Makl...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.1 Erforderliche Angaben

Die Bestimmungen des § 5 DDG fordern die im Folgenden beschriebenen Angaben im Rahmen eines Internetauftritts. Name des Unternehmens mit Angabe der Rechtsform (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG) Ist die Maklerfirma im Handelsregister eingetragen, so ist der Firmenname anzugeben. Handelt es sich beim Inhaber um einen eingetragenen Kaufmann, muss ebenfalls der im Handelsregister eingetragene...mehr

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Maklervertrag / 4.4 ABC kritischer Klauseln

Was die AGB des Maklers angeht, muss man sich stets vor Augen halten, dass die Rechtsprechung einen äußerst strengen Maßstab anlegt, wenn es darum geht, die Provisionspflicht des Auftraggebers über das Maß des § 652 BGB hinaus auszudehnen. Nach dieser Bestimmung hat der Makler nur dann einen Provisionsanspruch, wenn alle der vier im Folgenden aufgezählten Voraussetzungen erf...mehr

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Maklervertrag / 6.7 Folgen des Widerrufs ohne gesonderte Abrede

Hat der Makler seinen Kunden zwar über dessen Widerrufsrecht belehrt, mit ihm jedoch keine Vereinbarung zum sofortigen Tätigwerden getroffen, wird es etwas kompliziert, wenn der Makler bei rechtzeitigem Widerruf bereits seine Maklertätigkeit erbracht hat. Gefahr droht hier im praktisch bedeutsamen Fall, dass der Makler "nur" mit dem Nachweis einer Vertragsabschlussgelegenhei...mehr

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Maklervertrag / 6.4 Dauer der Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt unter der Voraussetzung ordnungsmäßiger Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Sie beginnt nach § 356 Abs. 3 BGB nicht, bevor der Makler seinen Kunden über dessen Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Im eigenen Interesse sollte der Makler seinen Kunden bereits bei Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehren. Praxis-Beispiel Widerrufsfrist...mehr

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Maklervertrag / 2.1 Kundeninitiative

Praxis-Beispiel Kundeninitiative zum Hauskauf Der Kaufinteressent, der für sich und seine Familie ein Eigenheim erwerben möchte, sucht den Makler auf und beauftragt ihn mit der Suche nach einem geeigneten Einfamilienhaus. Der Makler teilt dem Kaufinteressenten mit, dass er gerne für ihn tätig und sich auf die Suche nach geeigneten Objekten machen wird. Damit ist ein Maklervert...mehr

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Maklervertrag / 4.4.16 Hinzuziehungs- und Verweisungsklausel

Hinzuziehungs- und Verweisungsklauseln finden sich in aller Regel bei Alleinaufträgen und machen den "einfachen" zu einem "qualifizierten" Alleinauftrag. Derartige Klauseln regeln, dass der Auftraggeber einen Selbstverkauf zu unterlassen, Interessenten an den Makler zu verweisen und diesen bei Vertragsverhandlungen hinzuzuziehen hat. Allerdings sind diese Pflichten des Auftr...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.4 Standort der Pflichtangaben

Grundsätzlich gilt: Die nach dem DDG erforderlichen Angaben müssen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Die gesetzlichen Pflichtangaben müssen also auf einer gesonderten, gut erreichbaren Seite des Internetauftritts zu finden sein. Insoweit reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn der Nutzer durch Anklicken von 2 aufeinanderfolgenden Link...mehr

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Makler im Wettbewerb / 4.2 Inhalt von Werbemaßnahmen

Hinsichtlich des Inhalts von Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien sind nach der Bestimmung des § 87 GEG bestimmte Pflichtangaben vorgeschrieben: Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude die im Energieausweis genannten wesentlichen Energi...mehr

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Maklervertrag / 4.4.26 Vorkenntnisklauseln

Im Rahmen von Provisionsstreitigkeiten wird der Makler häufig mit dem Einwand der Vorkenntnis konfrontiert. Maklerkunden wenden sich gegen den Provisionsanspruch des Maklers mit dem Argument, ihnen sei das Kauf- oder Mietobjekt bereits vor Benennung durch den Makler bekannt gewesen. Für den Nachweismakler wirkt sich dies in der Regel provisionsvernichtend aus. Makler versuch...mehr

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Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.1.2.4 Eigentümer/Vermieter als "Gelegenheitsmakler"

Häufig ist es für die Eigentümer von Verkaufs- bzw. Vermietungsobjekten aus dem eigenen Bestand verlockend, sich indirekt als Makler zu betätigen. Dem Vermieter bzw. Eigentümer ist zwar in der Regel bekannt, dass er im Hinblick auf Objekte aus dem eigenen Bestand keine provisionsauslösende Maklertätigkeit entfalten kann. Einerseits stehen dieser nämlich die Bestimmungen des ...mehr

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Maklervertrag / 2.5 Mündlicher Vertragsabschluss

Der Abschluss des Maklervertrags kann mit Ausnahme der Wohnungsvermittlung und dem Vertrieb von Einfamilienhäusern und Wohnungen zunächst mündlich erfolgen. Da der Makler regelmäßig einen Vertrag schließt, um seine Provision zu sichern, muss er sich vor Augen halten, dass er im Zweifelsfall sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen zu beweisen hat. In erster Linie obliegt ih...mehr

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Maklervertrag / 10 Nebenpflichten

Obwohl es im Bereich des Maklerrechts mit wenigen Ausnahmen weder für den Kunden des Maklers noch für den Makler selbst eine Verpflichtung zur Tätigkeit gibt, müssen Makler und Auftraggeber dann Nebenpflichten erfüllen, wenn der Makler tatsächlich tätig wird und der Kunde die Leistung des Maklers tatsächlich in Anspruch nimmt. In erster Linie treffen den Makler Aufklärungs- ...mehr

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Maklervertrag / 4.4.2 Alleinauftrag

Der "einfache" Alleinauftrag kann unproblematisch formularvertraglich vereinbart werden. Makler müssen allerdings beachten, dass aus dem entsprechenden Vertrag die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien deutlich hervorgehen. Es genügt nicht die Bezeichnung "Alleinauftrag", vielmehr muss eindeutig erkennbar sein, dass der Auftraggeber keinen anderen Makler beauftragen darf...mehr

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Maklervertrag / 2.2 Maklerinitiative

Die Initiative für einen Auftrag kann auch vom Makler ausgehen. Praxis-Beispiel Maklerinitiative zum Tätigwerden Anlässlich eines Besichtigungstermins mit mehreren Interessenten wird der Makler auf einen Teilnehmer aufmerksam, dem das Besichtigungsobjekt offensichtlich nicht zusagt. Er bietet diesem Interessenten an, nach einem für ihn geeigneten Objekt zu suchen. Dieser nimmt...mehr

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Maklervertrag / 8 Übererlösklauseln

Die Vereinbarung von Mehr- bzw. Übererlösklauseln ist zunächst grundsätzlich zulässig.[1] Gemeint sind Klauseln, nach denen die Provision aus dem über einen bestimmten Betrag hinausgehenden Teil des Kaufpreises besteht oder zusätzlich zur vereinbarten Provision der erzielte Mehrerlös Bestandteil der Provision ist. Sie können aber wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein oder zur ...mehr