Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 2.1 Anzeigepflicht

Gemäß § 9 MaBV hat der Makler zunächst der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebs bzw. der Zweigniederlassung beauftragten Personen unverzüglich anzuzeigen. Insoweit also ergänzt die MaBV die Anzeigepflicht des § 14 GewO. Dies dient dem Zweck, der zuständigen Behörde Kenntnis von Personalveränderungen im Gewerbebetrieb nach Erteilung der Erlaubnis zu ve...mehr

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Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.1.2.2 Sonstige "Gelegenheitsmakler"

Praktisch jeder kann Kauf- oder Mietverträge über Immobilien vermitteln, ohne den Beruf des Immobilienmaklers ausüben zu müssen. Außer dem Verwalter, der sich gelegentlich als Makler betätigt, können dies Angehörige anderer Berufsgruppen sein. Stets ist aber zu prüfen, ob im Einzelfall nicht eine behördliche Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO erforderlich ist, soweit ge...mehr

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Maklervertrag / 4 AGB-Klauseln

Im Hinblick auf die Vertragsgestaltung müssen sich Makler stets vor Augen halten, dass es sich bei den von ihnen verwendeten Formularverträgen in aller Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die der Klauselkontrolle der §§ 305 ff. BGB unterliegen. Insoweit muss dem gesetzlichen Leitbild der Bestimmungen in §§ 652 ff. BGB und den Regelungen des Gesetzes über die Wo...mehr

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Maklervertrag / 3.4 Tod

Im Fall des Todes einer der beiden Vertragspartner endet auch der Maklervertrag. Ein eventueller Provisionsanspruch des Maklers geht auf dessen Erben über.mehr

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Maklervertrag / 4.2 Klauselkontrolle

Wenn von einem Formularvertrag auszugehen ist, der der Klauselkontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegt, sind überraschende oder mehrdeutige Klauseln unwirksam.[1] Klauseln, die den Auftraggeber des Maklers entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind ebenfalls unwirksam.[2] Zudem sind die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB zu beachten. A...mehr

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Maklerpflichten nach GewO, ... / 2.4 Aufbewahrungspflicht

Die vorerwähnten Unterlagen sind gemäß § 14 MaBV 5 Jahre in den Geschäftsräumen des Maklers aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der letzte aufzeichnungspflichtige Vorgang für den jeweiligen Auftrag angefallen ist. Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt. Die Unterlagen können in ele...mehr

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Maklervertrag / 6 Das Widerrufsrecht des Maklerkunden

Von elementarer Bedeutung ist die Belehrung des Maklerkunden über sein Widerrufsrecht, soweit es sich um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt. Jedenfalls räumt die Bestimmung des § 312 g Abs. 1 BGB dem Verbraucher ein Widerrufsrecht ein, wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers[1] oder im Wege des Fernabsatzes[2] geschlossen wird. 6.1 Verbraucher Ein...mehr

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Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.1.1 Selbstständige Tätigkeit

Selbstständig handelt zunächst, wer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und dabei seine Arbeitszeit im Wesentlichen frei gestalten kann und die Verantwortung für sein Handeln tragen muss. Angestellte des Maklers bedürfen daher keiner Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO. Freie Mitarbeiter benötigen jedoch nach überwiegender Auffassung zumindest dann eine Er...mehr

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Maklerklausel im notarielle... / Zusammenfassung

Überblick Ein selbstständiges Provisionsversprechen kann auch in Form einer sog. Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag abgegeben werden. Maklerklauseln sind im Hinblick auf den Provisionsanspruch des Maklers von großer Bedeutung. In der Praxis reicht ihr Regelungsumfang in Grundstückskaufverträgen von der bloßen Bestätigung eines bestehenden Maklerrechtsverhältnisses bis ...mehr

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Maklervertrag / 4.4.23 Selbstständiges Provisionsversprechen

Ein selbstständiges Provisionsversprechen ist lediglich als Individualvereinbarung möglich. Denn nach dem gesetzlichen Leitbild des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB ist allein das Zustandekommen des Hauptvertrags aufgrund einer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers geeignet, einen Provisionsanspruch zu begründen. Ganz allgemein kann eine erfolgsunabhängige Provision nicht ...mehr

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Maklervertrag / 4.4.30 Zwangsvollstreckung

Nach dem gesetzlichen Leitbild des § 652 BGB setzt der Provisionsanspruch des Maklers voraus, dass sein Auftraggeber einen Vertrag mit einem Dritten schließt. Der Erwerb in der Zwangsvollstreckung erfolgt jedoch nicht aufgrund eines Vertrags, sondern eines Hoheitsakts in Form des Zuschlags. Eine sog. Gleichstellungsabrede kann daher nicht wirksam durch AGB getroffen werden.[...mehr

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Maklervertrag / 4.4.1 Abschlussklauseln

Unwirksam sind Klauseln, wonach durch Stillschweigen des Kunden auf ein Angebot des Maklers automatisch ein Maklervertrag geschlossen würde. Hier fehlt es nämlich in aller Regel an einer Annahme dieser vertraglichen Verpflichtung des Maklerkunden. Im Bereich der Wohnraumvermietung und der Veräußerung von Einfamilienhäusern und Wohnungen bedarf der Maklervertrag ohnehin der T...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 9.3 Kungelei mit Makler

Während Kungeleien mit dem Vermieter für den Makler erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können, sind sie für den Vermieter zwar nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz folgenlos, können aber im Einzelfall ggf. den Tatbestand des (versuchten) Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen. Praxis-Beispiel Absprachen zwischen Makler und Vermieter Der Vermieter will den Makl...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 6.1 Makler klagt auf Zahlung

Hat der Makler dem Wohnungssuchenden erfolgreich den Abschluss eines Mietvertrags vermittelt und zahlt dieser die Provision nicht freiwillig, muss der Makler den Rechtsweg beschreiten. Gänzlich erfolglos wird seine Klage dann sein, wenn der mit dem Wohnungssuchenden abgeschlossene Vermittlungsvertrag nicht mindestens der Textform entspricht. Bestreitet der Wohnungssuchende, ...mehr

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Makler: Gemeinschaftsgeschäfte / 3 Pflichten der beteiligten Makler

Selbstverständlich müssen sich die Makler an die von ihnen getroffenen Vereinbarungen halten. Pflichtverletzungen führen jedenfalls zu Schadensersatzansprüchen des jeweils anderen Maklers. Praxis-Beispiel Schadensersatz bei Pflichtverletzung Zwei Makler vereinbaren im Rahmen eines Gemeinschaftsgeschäfts Provisionsteilung mit der Maßgabe, dass der Käufermakler mit seinem Kunden...mehr

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Makler: Gemeinschaftsgeschäfte / 5 Zurechnung von Pflichtverletzungen des anderen Maklers

Zunächst ist klarzustellen, dass die an einem Gemeinschaftsgeschäft beteiligten Makler grundsätzlich nicht Erfüllungsgehilfen der anderen Makler sind und insoweit nicht für Pflichtverletzungen eines anderen Maklers haften.[1] Etwas anderes gilt, wenn der erste Makler gegenüber seinem Auftraggeber den falschen Eindruck erweckt, dass mehrere Makler für ihn als Kaufinteressente...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 1.3 Alleinauftrag

Grundsätzlich ist dem Makler im Rahmen eines Alleinauftrags eine Doppeltätigkeit erlaubt. Dies gilt generell, wenn der Makler für die andere Seite nur als Nachweismakler tätig wird.[1] Fungiert der Makler allerdings als sog. Vertrauensmakler für seinen Kunden, ist ihm eine Doppeltätigkeit nur dann erlaubt, wenn dieser dem Makler die Doppeltätigkeit ausdrücklich gestattet.[2]...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 1.1 Nachweismakler

Bei Immobiliengeschäften ist eine Tätigkeit des Maklers für beide Seiten "nach dem Inhalt des Vertrags" grundsätzlich zulässig, sofern er für beide als Nachweismakler tätig ist.[1] Praxis-Beispiel Nachweismakler für beide Kaufparteien Der Hauseigentümer beauftragt den Makler mit dem Nachweis bzw. der Vermittlung einer Verkaufsgelegenheit. Daraufhin akquiriert der Makler einen...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 2.1 Aufklärungspflichtverletzung

In der Praxis in diesem Zusammenhang am weitesten verbreitet sind Informations- und Aufklärungspflichtverletzungen. Zwar darf der Makler Informationen, die er vom Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft an Interessenten weitergeben. Das setzt allerdings voraus, dass der Makler die betreffenden Informationen – insbesondere wenn er diese in einem eigenen Exposé über da...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 2.2 Eigennutz

Tritt der Makler heimlich als Mitkonkurrent seines Auftraggebers auf, um den Kaufpreis und somit seine Provision in die Höhe zu treiben, verwirkt er seinen Provisionsanspruch.[1] Entsprechendes gilt, wenn der Makler zusammen mit dem Verkäufer nachträglich verdeckt eine Verschlechterung der Verkaufskonditionen – in erster Linie also eine Erhöhung des Kaufpreises – anstrebt.[2...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 1 Pflichtwidrige Doppeltätigkeit

Der Makler verwirkt seinen Provisionsanspruch, wenn er "dem Inhalt des Vertrags zuwider auch für den anderen Teil tätig gewesen ist". Gesetzliches Regelbeispiel einer Verwirkung des Provisionsanspruchs ist also die verbotswidrige Doppeltätigkeit. Dem Makler muss im Maklervertrag oder durch besondere Vereinbarung mit seinem Auftraggeber eine Tätigkeit auch für den anderen pot...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 1.4 Doppeltätigkeit und Bestellerprinzip bei der Wohnraumvermittlung

Dem Makler ist im Bereich der Wohnungsvermittlung grundsätzlich eine Doppeltätigkeit bis zur gesetzlichen Grenze des § 654 BGB erlaubt. Das für sich gesehen nützt dem Makler allerdings nichts. Wird er nämlich auch im Interesse des Vermieters tätig, verliert er seinen Provisionsanspruch gegen den Mieter. Dies kommt zwar nicht im Gesetzestext selbst zum Ausdruck, jedoch in sei...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / Zusammenfassung

Überblick Pflichtverletzungen des Maklers können grundsätzlich Schadensersatzansprüche auslösen. Sind dem Makler besonders schwere – leichtfertig oder vorsätzlich begangene – Pflichtverletzungen vorzuwerfen, droht zusätzlich der Verlust der Provision – selbst wenn dem Maklerkunden durch die Pflichtverletzung kein Schaden entstanden ist.[1] Die Verwirkung eines Maklerlohnansp...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 1.2 Vermittlungsmakler

Kritisch wird es in all den Fällen, in denen der Makler für beide Seiten Vermittlungstätigkeiten entfaltet. Denn grundsätzlich verwirkt der Makler seinen Provisionsanspruch bei einer treuwidrigen Doppeltätigkeit. Treuwidrig ist eine Doppeltätigkeit insbesondere dann, wenn die damit verbundenen besonderen Pflichten zur Unparteilichkeit verletzt werden.[1] Bei einer bloßen Nac...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 2.3 Sonstige schwerwiegende Gründe

Beleidigende Äußerungen des Maklers gegenüber seinem Auftraggeber stellen eine derart schwerwiegende Pflichtverletzung dar, dass der Makler seinen Lohnanspruch verwirkt.[1] Entsprechendes gilt bei Untätigkeit des Maklers. Wurde dem Makler z. B. durch einen qualifizierten Alleinauftrag die Vermarktung sämtlicher Wohnungen einer Wohnanlage übertragen und stellt der Makler grun...mehr

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Makler: Bestellerprinzip

Zusammenfassung Überblick Äußerst kontrovers diskutiert, war am 1.6.2015 mit dem "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung" das Bestellerprinzip in Kraft getreten. Die Beschränkung der Berufsfreiheit von Wohnungsvermittlern durch das Bestellerprinzip ist verfassungsrechtlich unbede...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 2 Schwerwiegende Pflichtverletzung

Über die zuvor geschilderten Fälle der pflichtwidrigen Doppeltätigkeit hinaus wird die Bestimmung des § 654 BGB immer dann entsprechend angewendet, wenn der Makler durch vorsätzliche oder grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwiderhandelt.[1] Zu beachten ist allerdings, dass die Verwirkung des ...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 10.5 Tätigkeit für beide Kaufvertragsparteien

§ 656c BGB regelt den Provisionsanspruch des Maklers bei einer Tätigkeit für beide Parteien wie folgt: Zitat (1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei d...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 3.2.4 Problem: Abspringen des Mietinteressenten

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 2 Abs. 1a WoVermRG hat der Makler lediglich dann Anspruch auf eine Provision gegen den Mieter, wenn er "ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten". Praxis-Beispiel Mietinteressent springt ab Ein Mitarbeiter eines Aut...mehr

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Makler: Hauptvertrag / 4.8 Rücktritt

Zunächst und grundsätzlich wirkt sich der Rücktritt einer der beiden Vertragsparteien vom Hauptvertrag nicht auf den Provisionsanspruch des Maklers aus, so nicht die Voraussetzungen einer Vertragsanfechtung vorliegen. Zu unterscheiden sind das vertragliche und das gesetzliche Rücktrittsrecht. Gesetzliches Rücktrittsrecht Die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts berührt...mehr

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Makler: Gemeinschaftsgeschäfte / 4 Provisionsverwirkung nach § 654 BGB

Das gemeinschaftliche Handeln mit dem Makler der Gegenseite kann gegen die Bestimmung des § 654 BGB verstoßen. Nach dieser Vorschrift verwirkt der Makler seinen vertraglich vereinbarten Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch, wenn er, anders als im Vertrag geregelt, auch für die andere Seite tätig geworden ist. Zunächst einmal muss den jeweiligen Maklerkunden nichts über ...mehr

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Makler: Hauptvertrag / 4.5 Kündigung

Der Makler trägt nicht das Risiko einer Kündigung einer der beiden Vertragsparteien. Praxis-Beispiel Kündigung des Mietvertrags Der Makler weist seinem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags über Gewerbeflächen nach. Mieter und Vermieter schließen am 1.10. einen entsprechenden Mietvertrag ab. Das Mietverhältnis soll am 1.12. beginnen. Am 30.10. kündigt der Mie...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 7.2 Vermieter-Annoncen

Angesichts des Bestellerprinzips entfalten Vermieter vermehrt eigenständig Vermarktungsaktivitäten. Dies kann für den Makler eine weitere Chance sein, seinen Provisionsanspruch gegen den Wohnungssuchenden als seinen Kunden zu sichern. Bietet etwa ein Vermieter in einem der Internetportale oder in der Tageszeitung eine Mietwohnung an, hindert dies den Makler nicht daran, eben...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 7.3 Kostenlose Mieterakquise gegen Verkaufsaufträge

Weit verbreitet sind Fälle, in denen der Vermieter zwar den Makler beauftragt, ein Mietverhältnis nachzuweisen oder zu vermitteln, jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er dafür keine Provision bezahlen wird. Ob der Makler sich auf derartige "Umsonst-Geschäfte" einlässt, dürfte vom jeweiligen Auftraggeber abhängen. Handelt es sich um ein größeres Wohnungsbauunternehmen, ...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 3.2.6 Problem: fehlender Vermieterauftrag

Hat der Makler keinen entsprechenden Auftrag des Vermieters erhalten, sondern auf anderem Weg von einer Vermietungsgelegenheit erfahren, verwirklicht er zumindest den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit des § 8 Abs. 1 Nr. 3 WoVermRG, weil er ohne Auftrag des Vermieters Wohnräume anbietet. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden.[1] Pra...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 2 Was heißt "Bestellerprinzip"?

Das Bestellerprinzip besagt vereinfacht, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn zu bezahlen hat. Grundsätzlich zahlt nach dem Maklerrecht derjenige den Makler, der ihn beauftragt. Doch im Bereich der Wohnraumvermittlung wurde dieser Grundsatz in der Praxis regelmäßig aufgeweicht. Denn nicht der eigentlich beauftragende Vermieter hatte die Zeche tatsächlich gezahlt, s...mehr

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Makler: Hauptvertrag / 4.7 Anfechtung

Schlechte Karten hat der Makler, wenn eine der Parteien des Hauptvertrags den Vertrag anficht. Denn infolge der Anfechtung gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig und somit als nicht geschlossen. Da es bei einer berechtigten Anfechtung letztlich am provisionsbegründenden Hauptvertrag fehlt, geht der Provisionsanspruch des Maklers unter, bereits vereinnahmte Provisionen mu...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 3.2.8 Problem: Verweigerte Textform

Selbst wenn der Makler im Übrigen sämtliche anspruchsbegründenden Voraussetzungen an einen Provisionsanspruch erfüllt, kann er diesen nicht realisieren, wenn der mit dem Wohnungssuchenden geschlossene Vermittlungsauftrag nicht der Textform genügt. Praxis-Beispiel Textform fehlt Der Wohnungssuchende setzt sich telefonisch mit dem Makler in Verbindung und bittet ihn, eine geeign...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 3.2.5 Problem: mehrere gleichgerichtete Mietersuchaufträge

Eng verwandt mit dem geschilderten Problem des Abspringens eines Mietinteressenten ist dasjenige gleichgerichteter Suchaufträge von Mietinteressenten. Praxis-Beispiel Gleiche Suchaufträge mehrerer Mietinteressenten Kurz vor Beginn des Wintersemesters wenden sich nach und nach mehrere Studenten auf der Suche nach 1- oder 2-Zimmer-Wohnungen an den Makler. Am 6.9. kommen Studenti...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 3.2.7 Problem: Vermieterauftrag vor Abschluss des Vermittlungsvertrags

Der Makler hat unzweifelhaft dann keinen Provisionsanspruch gegen den Wohnungssuchenden, wenn er bereits vor Abschluss eines Vermittlungsvertrags den Auftrag des Vermieters zur Wohnungsvermittlung bekommen hat. Wie der Vermieter an den Makler herangetreten ist, hat keine Bedeutung. Praxis-Beispiel Vermieterauftrag vor Vermittlungsvertrag Der Wohnungseigentümer ruft den Makler ...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 5.1 Bußgeldtatbestand

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 WoVermRG handelt "ordnungswidrig ..., wer als Wohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Absatz 1a vom Wohnungssuchenden ein Entgelt fordert, sich versprechen lässt oder annimmt." Nach der in Bezug genommenen Vorschrift des § 2 Abs. 1a WoVermRG darf der Makler vom Wohnungssuchenden nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließli...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 3 Provisionspflicht des Mieters

Das Bestellerprinzip hat nicht etwa zur Folge, dass Mieter per se nicht provisionspflichtig würden. Wenn sie als Besteller auftreten, können auch sie Provisionszahlungspflichten treffen. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ist diese Konstellation aber auf den Ausnahmefall beschränkt, in dem der Mietinteressent an den Makler herantritt und diesem einen Suchauftrag erteilt...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 10.6 Übernahme der Provisionspflicht

In der Praxis sind all diejenigen Fälle weit verbreitet, in denen der Verkäufer den Makler beauftragt, die Provisionszahlungspflicht letztlich aber den Käufer treffen soll und insoweit im notariellen Kaufvertrag eine Maklerklausel aufgenommen wird, die den Provisionsanspruch des Maklers gegen den Käufer sichern soll. Auch hier ist im Bereich der Kaufverträge über Einfamilien...mehr

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Makler: Gemeinschaftsgeschäfte / 6.2 Untermaklerverhältnis

Der Makler kann sich im Rahmen des Maklervertrags der Dienste bzw. Mithilfe weiterer Makler bedienen. Maßgeblich ist, dass der Untermakler in keiner Verbindung zum Auftraggeber des Maklers steht. Kommt in einem solchen Fall ein Hauptvertrag zustande, kann sich ein Vergütungsanspruch des Untermaklers lediglich gegen den (Haupt-)Makler richten und nicht gegen dessen Auftraggeb...mehr

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Makler: Gemeinschaftsgeschäfte / 1 Vergütungsregelungen

Grundsätzlich steht auch beim Gemeinschaftsgeschäft jedem Makler jeweils die mit seinem eigenen Auftraggeber vereinbarte Provision zu. Allein aus dem Vorliegen eines Gemeinschaftsgeschäfts kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Gesamtprovision geteilt werden soll.[1] Im Gemeinschaftsvertrag sollte in jedem Fall eine Vereinbarung über die Verteilung der Provision getr...mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und Verwirkung

Zusammenfassung Überblick Pflichtverletzungen des Maklers können grundsätzlich Schadensersatzansprüche auslösen. Sind dem Makler besonders schwere – leichtfertig oder vorsätzlich begangene – Pflichtverletzungen vorzuwerfen, droht zusätzlich der Verlust der Provision – selbst wenn dem Maklerkunden durch die Pflichtverletzung kein Schaden entstanden ist.[1] Die Verwirkung eines...mehr

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Makler: Gemeinschaftsgeschäfte

Zusammenfassung Überblick Charakteristisches Merkmal des klassischen Gemeinschaftsgeschäfts ist, dass die für die jeweiligen künftigen Parteien des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Hauptvertrags tätigen Makler zusammenarbeiten und eine Provisionsteilungsabrede bzw. Provisionsbeteiligungsabrede treffen. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich mangels gesetzlicher Regelung ...mehr

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Makler: Hauptvertrag

Zusammenfassung Überblick Der Makler hat lediglich dann Anspruch auf Provision, wenn infolge seiner Tätigkeit der sog. Hauptvertrag geschlossen wird.[1] Dabei handelt es sich im Bereich der Immobilienbranche entweder um einen Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag. Im Hinblick auf den Kaufvertrag ist zu berücksichtigen, dass es für den Provisionsanspruch des Maklers genüg...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 6 Die Vermittlungscourtage vor Gericht

Bislang ist nicht zu beobachten, dass die Gerichte aufgrund des Bestellerprinzips vermehrt mit Provisionsklagen beschäftigt sind. Jedenfalls sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: Die Klage des Maklers gegen seinen Kunden auf Zahlung der Provision und die Klage des Maklerkunden gegen den Makler auf Rückzahlung bereits geleisteter Provision. 6.1 Makler klagt auf Zahlung Ha...mehr