Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

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Makler: Persönliche und fac... / 4.3 Zertifizierung

4.3.1 Grundsätze Im Rahmen des am 1.12.2020 in Kraft getretenen WEMoG ist der Gesetzgeber einen besonders eleganten Weg gegangen, den seit langem geforderten Sachkundenachweis einzuführen. Durch entsprechende Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetzes hat er den zertifizierten Verwalter geschaffen und durch diese materiell-rechtliche Regelung dafür gesorgt, dass die Zertifizieru...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 1.1 Kauf/Verkauf

Der Gesetzgeber ging grundsätzlich davon aus, dass die Maklervertragsparteien eine bestimmte Provisionshöhe vereinbart haben, was in § 652 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommt. Lediglich für den Fall, dass eine derartige Vereinbarung unterblieben und die Höhe der Vergütung des Maklers nicht ausdrücklich geregelt ist, bestimmt die Vorschrift des § 653 Abs. 2 BGB, dass der Makler Ans...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1 Fortbildungspflicht

Makler müssen sich seit 1.8.2018 fortbilden. Allerdings hält sich diese Pflicht in erträglichen Grenzen. Innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren müssen Makler nämlich nur 20 Stunden in ihre Fortbildung investieren. Dabei bleibt es dem Makler freigestellt, wie er diesen Fortbildungsumfang innerhalb des Dreijahreszeitraums aufteilt. Nicht erforderlich ist also, dass jährlich ei...mehr

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Makler: Verflechtungsproble... / 2 Echte Verflechtung

Eine sog. echte Verflechtung liegt dann vor, wenn der Maklerkunde den Vertrag mit einer Partei abschließt, die mit dem Makler in wirtschaftlicher Hinsicht identisch ist. Maßgebliches Kriterium ist hier, ob der Makler und der potenzielle Vertragspartner des Maklerkunden die Fähigkeit zur selbstständigen und unabhängigen Willensbildung haben.[1] Dies ist insbesondere dann nich...mehr

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Makler: Verflechtungsproble... / 3 Unechte Verflechtung

Auch ohne eine wirtschaftliche Beherrschung gibt es viele weitere Fälle in der Praxis, in denen der Makler schlicht ungeeignet ist, die Interessen seines Kunden wahrzunehmen, weil er "im Lager" eines anderen steht.[1] Ein Interessenkonflikt an sich reicht noch nicht aus. Vielmehr muss dieser derart institutionalisiert sein, dass der Makler unabhängig von seinem konkreten Ver...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / Zusammenfassung

Überblick In aller Regel einigen sich die Parteien des Maklervertrags auf eine bestimmte Provisionshöhe. Was aber gilt, wenn gerade dies nicht geschehen ist? Da der Maklerkunde stets in seinen Entschließungen frei ist, ob er ein vom Makler akquiriertes Objekt kauft oder mietet, sollten sich Makler zumindest einen Aufwendungsersatz für den Fall sichern, dass das Objekt letztl...mehr

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Makler: Ursächlichkeit der ... / Zusammenfassung

Überblick Eine weitere Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Maklers[1] ist, dass der Hauptvertrag infolge der Tätigkeit des Maklers, also des Nachweises oder der Vermittlung, zustande kommt. Die Tätigkeit des Maklers muss also ursächlich für das Zustandekommen des Hauptvertrags gewesen sein. Zu beachten ist insoweit, dass die Maklertätigkeit nicht alleinige Ursache f...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 2.2 Individualvereinbarung

Mit Individualvereinbarungen können durchaus Aufwandsersatzpauschalen geregelt werden, die sich an den Preisvorstellungen des Kunden oder am erzielbaren Kauf- bzw. Verkaufspreis orientieren. Jedoch sind auch hier bestimmte Grundsätze zu beachten. Erreicht die Pauschale eine gewisse Höhe, kann die Vereinbarung notarieller Beurkundung bedürfen. Allgemein wird nämlich angenomme...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.4 Umfang

In Bezug auf den Umfang der Weiterbildung regelt § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO eine Verpflichtung von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Zunächst handelt es sich um Zeitstunden, also volle Stunden, nicht etwa um Weiterbildungsstunden, die ggf. nur mit 45 Minuten angesetzt werden. Letztlich müssen im Schnitt also etwas mehr als 6,5 Stunden Fortbildung jährlich abs...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.3 Fortbildungsinhalte

Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV-E enthält einen umfangreichen Katalog inhaltlicher Anforderungen an die Weiterbildung der Makler. Abschnitt A listet die einzelnen Themenbereiche für Makler auf. Insgesamt entspricht der Themenkatalog im Wesentlichen den Inhalten, die bei einer Ausbildung zum Immobilienkaufmann vermittelt werden. Fortbildungsschwerpunkte für Makler sind insbesond...mehr

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Makler: Ursächlichkeit der ... / 2 Vorkenntnis

Häufig versuchen findige Maklerkunden, sich mit dem sog. Vorkenntniseinwand vor der Provision zu drücken. Praxis-Beispiel Vorkenntniseinwand Der Maklerkunde beauftragt den Makler mit dem Nachweis einer Kaufgelegenheit für eine Eigentumswohnung. Daraufhin wird der Makler tätig und weist seinem Kunden eine entsprechende Wohnung nach, die dieser später auch kauft. Gegen den Provi...mehr

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Makler: Ursächlichkeit der ... / 1 Unterbrechung des Kausalzusammenhangs

Provisionsschädlich kann eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs sein. Das ist der Fall, wenn zwischen der Leistung des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags ein Ereignis liegt, wodurch die ursprüngliche Maklertätigkeit nicht mehr als ursächlich für den Hauptvertragsschluss angesehen werden kann.[1] Vermeintlich findige Maklerkunden versuchen deshalb häufig, sich von...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.2 Versicherungspflicht

Ursprünglich sollte eine Versicherungspflicht nicht nur für Verwalter von Wohnimmobilien, sondern auch für Makler eingeführt werden. Hiervon war man allerdings abgerückt. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nur für Verwalter von Wohnimmobilien verpflichtend. So sich Makler auch etwa als Wohnungseigentumsverwalter betätigen, benötigen sie für diese Funktion also entspreche...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 6.2 RDM Landes- und Bezirksverbände

Da nicht alle RDM-Verbände dem Zusammenschluss mit dem VDM zum IVD zugestimmt hatten, existieren neben dem IVD Bundesverband und den Regionalverbänden nach wie vor RDM-Verbände, die einen Mitgliederbestand von ca. 650 Mitgliedern haben. Landesverband Berlin-Brandenburg Ring Deutscher Makler – RDM Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter Landesverband Berlin & Brandenburg...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 2 Aufwendungsersatz

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 652 Abs. 2 BGB hat der Makler dann einen Aufwendungsersatzanspruch gegen seinen Kunden, wenn eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist. Dass die Maklertätigkeit letztlich erfolgreich sein muss, ist nicht Voraussetzung, denn der Makler kann sich nach Satz 2 der erwähnten Bestimmung einen Aufwendungsersatzanspruch auch o...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 1.4 Provisionsberechnung und Umsatzsteuer

Unsicherheiten bei der Berechnung der Maklerprovision bestehen insbesondere im Hinblick auf die im Verkaufspreis oder in der Miete enthaltene Umsatzsteuer. Fraglich ist hier aus Maklersicht stets, ob Berechnungsgrundlage der Maklerprovision die Nettomiete bzw. der Nettoverkaufspreis ist oder ob der Makler seine Provision auf Grundlage der Bruttopreise, also unter Einschluss ...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 6.4 CEPI-CEI

Der CEPI-CEI (European Association of Real Estate Professions) ist am 6.3.2015 durch Zusammenschluss der beiden europäischen Maklerverbände CEI und CEPI entstanden. In ihm sind mehr als 300.000 Makler und Immobilienverwalter aus über 30 nationalen Verbänden organisiert. Die Geschäftsstelle befindet sich in Brüssel. Automatisch werden auch die Interessen der Mitglieder des IV...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.3.3 Prüfungsinhalte

Bereits § 26a Abs. 1 WEG umreißt die Prüfungsinhalte insoweit, als der Verwalter nachzuweisen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Den Gegenstand der Prüfung zum zertifizierten Verwalter regelt insoweit konkret Anlage 1 zu § 1 ZertVerwV.mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung

Zusammenfassung Überblick Bei der Wohnungsvermittlung sind zunächst die allgemeinen maklerrechtlichen Grundsätze der §§ 652 bis 654 BGB zu beachten. Zusätzlich ergeben sich vom Makler zwingend zu beachtende ergänzende Regelungen aus dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG). Diese sind vorrangig gegenüber den Bestimmungen der §§ 652 ff. BGB.[1] Zum Schutz des Mietinteressente...mehr

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Makler im Wettbewerb

Zusammenfassung Überblick Makler stehen ebenso wie andere Gewerbetreibende oder Freiberufler untereinander in Konkurrenz. Auch für sie gelten diverse gesetzliche Regelungen, damit die Konkurrenzsituation nicht in einen unlauteren Wettbewerb ausartet: das "Lauterkeitsrecht". Von besonderer Relevanz in der Maklerpraxis sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die ...mehr

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Makler: Provision und Aufwendungsersatz

Zusammenfassung Überblick In aller Regel einigen sich die Parteien des Maklervertrags auf eine bestimmte Provisionshöhe. Was aber gilt, wenn gerade dies nicht geschehen ist? Da der Maklerkunde stets in seinen Entschließungen frei ist, ob er ein vom Makler akquiriertes Objekt kauft oder mietet, sollten sich Makler zumindest einen Aufwendungsersatz für den Fall sichern, dass da...mehr

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Makler: Verflechtungsproblematik

Zusammenfassung Überblick Um einen Provisionsanspruch zu begründen, muss ein "Dreiecksverhältnis" (Makler – Käufer/Mieter – Verkäufer/Vermieter) bestehen. Dabei muss der Hauptvertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten geschlossen werden, wobei der Makler zwischen den Parteien dieses Hauptvertrags steht. Ist das nicht der Fall und steht der Makler vielmehr dergestalt "im La...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 1.2 Wohnraumvermittlung

Grundsätzlich ist bei der Wohnraumvermittlung danach zu unterscheiden, wer Vertragspartner des Maklers ist. Wird dieser provisionspflichtig für den Mieter tätig, sind die Vorgaben des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu beachten. Wenn er hingegen für den Vermieter provisionspflichtig tätig wird, existieren keine gesetzlichen Regelungen zur Provisionshöhe. Provisionspflicht des Mi...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.5 Immobilienkaufleute/Geprüfte Immobilienfachwirte

Für Immobilienkaufleute und Geprüfte Immobilienfachwirte gelten gewisse Privilegien. Zunächst wird der nach § 15b Abs. 1 Satz 5 MaBV erworbene Ausbildungsabschluss als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder ein Weiterbildungsabschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin als Weiterbildung anerkannt. Ergänzend regelt § 15b Abs. 4 MaBV, ...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.1 Zusätzliche Gewerbeerlaubnis erforderlich

Makler, die sich auch als Wohnungseigentumsverwalter betätigen, benötigen neben ihrer Gewerbeerlaubnis als Makler eine zusätzliche Gewerbeerlaubnis als Wohnimmobilienverwalter. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verwaltung "gewerbsmäßig" betrieben wird. Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit, die nachhaltig ausgeübt wird, d. h. zumindest auf gewisse Dauer und mit gewisser Regelmäß...mehr

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Maklervertrag / 10.1 Nebenpflichten des Maklers

Stets steht der Makler aufgrund des Maklervertrags zu seinem Auftraggeber in einem besonderen Treueverhältnis. Daraus ergeben sich für den Makler bestimmte Nebenpflichten.[1] Praxis-Beispiel Besondere Treuepflicht Der Maklerkunde kann das vom Makler nachgewiesene Immobilienobjekt nur erwerben, wenn er eine andere Immobilie aus seinem Bestand verkauft. Obwohl ein entsprechender...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 5 Versicherungsschutz

Auch ohne spezifische Versicherungspflicht empfiehlt sich für jeden Makler der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie einer Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung – dies im eigenen Interesse des Maklers und zusätzlich als vertrauensbildende Maßnahme nach außen zum Auftraggeber hin. Wohnimmobilienverwalter sind gesetzlich in § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO ...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.4 Nachweis/Kontrolle der Weiterbildung

Was den Nachweis bzw. die Kontrolle der Weiterbildung des Maklers und seiner Mitarbeiter betrifft, trifft den Makler zunächst nur die Pflicht, die Teilnahmebestätigungen und Fortbildungszertifikate zu sammeln und zu archivieren. Der Behörde gegenüber muss er nicht aktiv werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Fortbildungsverpflichteten von sich aus zu einem bestimmten ...mehr

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Makler: Verflechtungsproble... / 4.2.2 Vermietung

Insbesondere Wohnungseigentumsverwalter können durchaus provisionspflichtige Maklertätigkeiten im Hinblick auf Wohnungs- oder Teileigentum entfalten. Durch das am 1.6.2015 in Kraft getretene Bestellerprinzip werden sie allerdings nur in Ausnahmefällen einen Provisionsanspruch gegen den Wohnungsmieter haben. In aller Regel nämlich dürften sie insoweit im Interesse, wenn nicht...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 2.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das gesetzliche Leitbild des Maklers verbietet die Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs in AGB nicht. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass eine Formularklausel stets unwirksam ist, wenn ihr Inhalt vom gesetzlichen Leitbild abweicht oder wenn sie einen gesetzesfremden Inhalt hat. Bei der Vereinbarung von Aufwendungsersatzpauschalen ist dies jedoch anders, da das G...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 2.3 Besonderheiten bei der Wohnungsvermittlung

Nach der Bestimmung des § 3 Abs. 3 WoVermRG darf der Makler zusätzlich zu seiner Provision keine Vergütungen irgendwelcher Art vereinbaren oder annehmen, insbesondere keine Einschreibgebühren, Schreibgebühren oder Auslagenerstattungen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die nachgewiesenen Auslagen eine Monatsmiete übersteigen. Der Makler kann allerdings mit seinem Auftraggeber ver...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / Zusammenfassung

Überblick Die Ausübung des Maklerberufs ist an keinerlei spezifische fachliche Voraussetzungen geknüpft. Auch das am 1.8.2018 in Kraft getretene "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter" hat daran zwar nichts geändert, statuiert aber eine Fortbildungsverpflichtung für Makler. Auch existiert keine mit d...mehr

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Makler: Verflechtungsproble... / 4.2.1 Verkauf

Grundsätzlich ist der Wohnungseigentumsverwalter nicht gehindert, als Verkaufsmakler von Sonder-/Teileigentum tätig zu werden.[1] Das gilt bei einer Tätigkeit für den Verkäufer (als Mitglied der Eigentümergemeinschaft) wie für den Käufer (als Erwerber). Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschließlich nach den Vorschriften über das Maklerrecht. Beso...mehr

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Makler im Wettbewerb / 5 Rechtsdienstleistungsgesetz

"Je geringer die bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise für die nicht rechtsdienstleistende Haupttätigkeit erforderlichen Rechtskenntnisse sind, umso kleiner ist die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen, wodurch über die für die Haupttätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation ein gewisser Mindestqualitätsstandard auch für die rechtliche Beratun...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.2 Belästigungen

Unzulässig sind gemäß § 7 UWG insbesondere auch unzumutbare Belästigungen. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl der angesprochene Marktteilnehmer diese erkennbar nicht wünscht. Telefonische Werbung Im Bereich der telefonischen Werbung gegenüber einem Verbraucher ist zu beachten, dass dessen "vorherige ausdrückliche" Einwilligung erforderlich ist. Das gesetzgeberische Zie...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 1 Provision

Über die Höhe von Provisionen schweigt sich das Gesetz – mit einer in der Praxis bedeutsamen Ausnahme für den Bereich der Wohnungsvermittlung – aus. 1.1 Kauf/Verkauf Der Gesetzgeber ging grundsätzlich davon aus, dass die Maklervertragsparteien eine bestimmte Provisionshöhe vereinbart haben, was in § 652 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommt. Lediglich für den Fall, dass eine derartige...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.1 Wer muss sich fortbilden?

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Immobilienmakler verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Makler Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Makler fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich werden die Maklerunternehmen ...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 1.3 Gewerbe-/Geschäftsraummiete

Anders als bei der Wohnungsvermittlung existiert für den Bereich der Geschäftsraummiete überhaupt keine gesetzliche Regelung, was die Höhe der Maklerprovision betrifft. Die Höhe der Maklerprovision bestimmt sich allein danach, was die Parteien vereinbaren, dabei sind sie grundsätzlich völlig frei. Eine Gebührenordnung oder irgendwelche Gebührensätze gibt es im Gewerbemietrec...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 6.1 IVD

Durch die Verschmelzung der beiden ehemaligen großen Maklerverbände RDM und VDM ist im Jahr 2004 der IVD mit derzeit etwa 6.200 Mitgliedern entstanden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 360 EUR jährlich. Sind im Maklerunternehmen mehr als 25 Mitarbeiter tätig, steigt der Beitrag um 180 EUR und sodann in 25er-Schritten um jeweils weitere 180 EUR . Für Existenzgründer beträgt der M...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.2 Art der Fortbildungsmaßnahmen

Als Regelbeispiele von Fortbildungsmaßnahmen benennt die Bestimmung des § 15b Abs. 1 Satz 3 MaBV Maßnahmen in Präsenzform, als begleitetes Selbststudium und als betriebsinterne Fortbildung. Wichtig Maßnahmenformen der Fortbildung Egal, welche Form der Weiterbildung gewählt wird – Präsenzseminar, Fortbildungsmaßnahme als begleitetes Selbststudium oder betriebsinterne Fortbildungsm...mehr

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Maklerklausel im notarielle... / 7 Pflichtverletzungen des Maklers

Selbst wenn der Makler nicht aufgrund eines Maklervertrags für den durch die Maklerklausel provisionsbelasteten Käufer tätig geworden ist, kann er diesem wegen Pflichtverletzungen zum Schadensersatz verpflichtet sein.[1] Praxis-Beispiel Pflichtverletzungen des Maklers Der Makler ist vom Verkäufer einer alten Villa mit dem Nachweis bzw. der Vermittlung einer Verkaufsgelegenheit...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.3 Fehlender Vermittlungsauftrag

Im Bereich der Wohnraumvermittlung benötigt der Makler den Auftrag des Eigentümers bzw. Vermieters, wenn er eine Wohnung anbietet. Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips (Mietrechtsnovellierungsgesetz, MietNovG) am 1.6.2015, mit dem das "Bestellerprinzip" Gesetz wurde, hatte der feh...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.3.1 Grundsätze

Im Rahmen des am 1.12.2020 in Kraft getretenen WEMoG ist der Gesetzgeber einen besonders eleganten Weg gegangen, den seit langem geforderten Sachkundenachweis einzuführen. Durch entsprechende Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetzes hat er den zertifizierten Verwalter geschaffen und durch diese materiell-rechtliche Regelung dafür gesorgt, dass die Zertifizierung des Verwalter...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3 Fortbildungs- und Informationspflichten

Nachdem das "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter"[1] am 1.8.2018 in Kraft getreten ist, wurden auf Grundlage des Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in der MaBV die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben über die Fo...mehr

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Makler: Ursächlichkeit der Maklerleistung

Zusammenfassung Überblick Eine weitere Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Maklers[1] ist, dass der Hauptvertrag infolge der Tätigkeit des Maklers, also des Nachweises oder der Vermittlung, zustande kommt. Die Tätigkeit des Maklers muss also ursächlich für das Zustandekommen des Hauptvertrags gewesen sein. Zu beachten ist insoweit, dass die Maklertätigkeit nicht alle...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.3.4 Die Ausnahme von der Regel

Eine wichtige Ausnahme besteht für Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen weniger als 9 Sondereigentumsrechte vorhanden sind, einer der Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt ist und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt. Diese 3 Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein und nicht etwa lediglich alternat...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.2 Beginn der Weiterbildungspflicht

Die Weiterbildungspflicht hat mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der maßgeblichen Vorschriften der GewO und der MaBV begonnen. Sie gilt also seit dem 1.8.2018, da zu diesem Zeitpunkt sowohl die entsprechenden Ergänzungen der GewO als auch der MaBV in Kraft getreten sind. Nach dem Gesetzeswortlaut sind nun innerhalb von 3 Jahren die 20 Stunden Fortbildung zu absolvieren. Wi...mehr

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Maklervertrag / 6.2 Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers

Der Maklerkunde, soweit es sich um einen Verbraucher handelt, hat dann ein Widerrufsrecht, wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wird. Als Geschäftsraum gilt der Gewerberaum, in dem der Makler seine Tätigkeit dauerhaft ausübt. Begibt sich der Maklerkunde in den Geschäftsraum des Maklers und wird dort der Maklervertrag geschlossen, muss d...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 5 Besondere Maklerpflichten

Das Wohnungsvermittlungsgesetz erlegt dem Makler gegenüber den allgemeinen Regelungen der §§ 652 ff. BGB weitere besondere Maklerpflichten auf, deren Missachtung als Ordnungswidrigkeiten zu Geldbußen führen kann. Keine Maklertätigkeit ohne Auftrag Zunächst einmal darf der Wohnungsvermittler gemäß § 6 Abs. 1 WoVermRG nicht ohne Auftrag des Vermieters Wohnräume anbieten. Ein Ver...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 3.3 Verflechtung

Besonders praxisrelevant sind außerdem die Fallgestaltungen, in denen dem Makler eine Provision nicht zusteht, obwohl er ein neues Mietverhältnis entweder nachgewiesen oder vermittelt hat. So regelt § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermRG zunächst, dass ein Provisionsanspruch nicht entsteht, wenn der Wohnungsvermittler (also der Makler) einen Mietvertrag über Wohnraum vermittelt, dessen E...mehr