Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

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Makler im Wettbewerb

Zusammenfassung Überblick Makler stehen ebenso wie andere Gewerbetreibende oder Freiberufler untereinander in Konkurrenz. Auch für sie gelten diverse gesetzliche Regelungen, damit die Konkurrenzsituation nicht in einen unlauteren Wettbewerb ausartet: das "Lauterkeitsrecht". Von besonderer Relevanz in der Maklerpraxis sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die ...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 1.2 Wohnraumvermittlung

Grundsätzlich ist bei der Wohnraumvermittlung danach zu unterscheiden, wer Vertragspartner des Maklers ist. Wird dieser provisionspflichtig für den Mieter tätig, sind die Vorgaben des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu beachten. Wenn er hingegen für den Vermieter provisionspflichtig tätig wird, existieren keine gesetzlichen Regelungen zur Provisionshöhe. Provisionspflicht des Mi...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.5 Immobilienkaufleute/Geprüfte Immobilienfachwirte

Für Immobilienkaufleute und Geprüfte Immobilienfachwirte gelten gewisse Privilegien. Zunächst wird der nach § 15b Abs. 1 Satz 5 MaBV erworbene Ausbildungsabschluss als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder ein Weiterbildungsabschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin als Weiterbildung anerkannt. Ergänzend regelt § 15b Abs. 4 MaBV, ...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.1 Zusätzliche Gewerbeerlaubnis erforderlich

Makler, die sich auch als Wohnungseigentumsverwalter betätigen, benötigen neben ihrer Gewerbeerlaubnis als Makler eine zusätzliche Gewerbeerlaubnis als Wohnimmobilienverwalter. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verwaltung "gewerbsmäßig" betrieben wird. Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit, die nachhaltig ausgeübt wird, d. h. zumindest auf gewisse Dauer und mit gewisser Regelmäß...mehr

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Maklervertrag / 10.1 Nebenpflichten des Maklers

Stets steht der Makler aufgrund des Maklervertrags zu seinem Auftraggeber in einem besonderen Treueverhältnis. Daraus ergeben sich für den Makler bestimmte Nebenpflichten.[1] Praxis-Beispiel Besondere Treuepflicht Der Maklerkunde kann das vom Makler nachgewiesene Immobilienobjekt nur erwerben, wenn er eine andere Immobilie aus seinem Bestand verkauft. Obwohl ein entsprechender...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 5 Versicherungsschutz

Auch ohne spezifische Versicherungspflicht empfiehlt sich für jeden Makler der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie einer Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung – dies im eigenen Interesse des Maklers und zusätzlich als vertrauensbildende Maßnahme nach außen zum Auftraggeber hin. Wohnimmobilienverwalter sind gesetzlich in § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO ...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.4 Nachweis/Kontrolle der Weiterbildung

Was den Nachweis bzw. die Kontrolle der Weiterbildung des Maklers und seiner Mitarbeiter betrifft, trifft den Makler zunächst nur die Pflicht, die Teilnahmebestätigungen und Fortbildungszertifikate zu sammeln und zu archivieren. Der Behörde gegenüber muss er nicht aktiv werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Fortbildungsverpflichteten von sich aus zu einem bestimmten ...mehr

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Makler: Verflechtungsproble... / 4.2.2 Vermietung

Insbesondere Wohnungseigentumsverwalter können durchaus provisionspflichtige Maklertätigkeiten im Hinblick auf Wohnungs- oder Teileigentum entfalten. Durch das am 1.6.2015 in Kraft getretene Bestellerprinzip werden sie allerdings nur in Ausnahmefällen einen Provisionsanspruch gegen den Wohnungsmieter haben. In aller Regel nämlich dürften sie insoweit im Interesse, wenn nicht...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 2.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das gesetzliche Leitbild des Maklers verbietet die Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs in AGB nicht. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass eine Formularklausel stets unwirksam ist, wenn ihr Inhalt vom gesetzlichen Leitbild abweicht oder wenn sie einen gesetzesfremden Inhalt hat. Bei der Vereinbarung von Aufwendungsersatzpauschalen ist dies jedoch anders, da das G...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / Zusammenfassung

Überblick Die Ausübung des Maklerberufs ist an keinerlei spezifische fachliche Voraussetzungen geknüpft. Auch das am 1.8.2018 in Kraft getretene "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter" hat daran zwar nichts geändert, statuiert aber eine Fortbildungsverpflichtung für Makler. Auch existiert keine mit d...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 2.3 Besonderheiten bei der Wohnungsvermittlung

Nach der Bestimmung des § 3 Abs. 3 WoVermRG darf der Makler zusätzlich zu seiner Provision keine Vergütungen irgendwelcher Art vereinbaren oder annehmen, insbesondere keine Einschreibgebühren, Schreibgebühren oder Auslagenerstattungen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die nachgewiesenen Auslagen eine Monatsmiete übersteigen. Der Makler kann allerdings mit seinem Auftraggeber ver...mehr

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Makler: Verflechtungsproble... / 4.2.1 Verkauf

Grundsätzlich ist der Wohnungseigentumsverwalter nicht gehindert, als Verkaufsmakler von Sonder-/Teileigentum tätig zu werden.[1] Das gilt bei einer Tätigkeit für den Verkäufer (als Mitglied der Eigentümergemeinschaft) wie für den Käufer (als Erwerber). Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschließlich nach den Vorschriften über das Maklerrecht. Beso...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 1 Provision

Über die Höhe von Provisionen schweigt sich das Gesetz – mit einer in der Praxis bedeutsamen Ausnahme für den Bereich der Wohnungsvermittlung – aus. 1.1 Kauf/Verkauf Der Gesetzgeber ging grundsätzlich davon aus, dass die Maklervertragsparteien eine bestimmte Provisionshöhe vereinbart haben, was in § 652 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommt. Lediglich für den Fall, dass eine derartige...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.2 Belästigungen

Unzulässig sind gemäß § 7 UWG insbesondere auch unzumutbare Belästigungen. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl der angesprochene Marktteilnehmer diese erkennbar nicht wünscht. Telefonische Werbung Im Bereich der telefonischen Werbung gegenüber einem Verbraucher ist zu beachten, dass dessen "vorherige ausdrückliche" Einwilligung erforderlich ist. Das gesetzgeberische Zie...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.1 Wer muss sich fortbilden?

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Immobilienmakler verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Makler Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Makler fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich werden die Maklerunternehmen ...mehr

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Makler im Wettbewerb / 5 Rechtsdienstleistungsgesetz

"Je geringer die bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise für die nicht rechtsdienstleistende Haupttätigkeit erforderlichen Rechtskenntnisse sind, umso kleiner ist die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen, wodurch über die für die Haupttätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation ein gewisser Mindestqualitätsstandard auch für die rechtliche Beratun...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 6.1 IVD

Durch die Verschmelzung der beiden ehemaligen großen Maklerverbände RDM und VDM ist im Jahr 2004 der IVD mit derzeit etwa 6.200 Mitgliedern entstanden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 360 EUR jährlich. Sind im Maklerunternehmen mehr als 25 Mitarbeiter tätig, steigt der Beitrag um 180 EUR und sodann in 25er-Schritten um jeweils weitere 180 EUR . Für Existenzgründer beträgt der M...mehr

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Makler: Provision und Aufwe... / 1.3 Gewerbe-/Geschäftsraummiete

Anders als bei der Wohnungsvermittlung existiert für den Bereich der Geschäftsraummiete überhaupt keine gesetzliche Regelung, was die Höhe der Maklerprovision betrifft. Die Höhe der Maklerprovision bestimmt sich allein danach, was die Parteien vereinbaren, dabei sind sie grundsätzlich völlig frei. Eine Gebührenordnung oder irgendwelche Gebührensätze gibt es im Gewerbemietrec...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.2 Art der Fortbildungsmaßnahmen

Als Regelbeispiele von Fortbildungsmaßnahmen benennt die Bestimmung des § 15b Abs. 1 Satz 3 MaBV Maßnahmen in Präsenzform, als begleitetes Selbststudium und als betriebsinterne Fortbildung. Wichtig Maßnahmenformen der Fortbildung Egal, welche Form der Weiterbildung gewählt wird – Präsenzseminar, Fortbildungsmaßnahme als begleitetes Selbststudium oder betriebsinterne Fortbildungsm...mehr

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Maklerklausel im notarielle... / 7 Pflichtverletzungen des Maklers

Selbst wenn der Makler nicht aufgrund eines Maklervertrags für den durch die Maklerklausel provisionsbelasteten Käufer tätig geworden ist, kann er diesem wegen Pflichtverletzungen zum Schadensersatz verpflichtet sein.[1] Praxis-Beispiel Pflichtverletzungen des Maklers Der Makler ist vom Verkäufer einer alten Villa mit dem Nachweis bzw. der Vermittlung einer Verkaufsgelegenheit...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.3 Fehlender Vermittlungsauftrag

Im Bereich der Wohnraumvermittlung benötigt der Makler den Auftrag des Eigentümers bzw. Vermieters, wenn er eine Wohnung anbietet. Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips (Mietrechtsnovellierungsgesetz, MietNovG) am 1.6.2015, mit dem das "Bestellerprinzip" Gesetz wurde, hatte der feh...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.3.1 Grundsätze

Im Rahmen des am 1.12.2020 in Kraft getretenen WEMoG ist der Gesetzgeber einen besonders eleganten Weg gegangen, den seit langem geforderten Sachkundenachweis einzuführen. Durch entsprechende Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetzes hat er den zertifizierten Verwalter geschaffen und durch diese materiell-rechtliche Regelung dafür gesorgt, dass die Zertifizierung des Verwalter...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3 Fortbildungs- und Informationspflichten

Nachdem das "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter"[1] am 1.8.2018 in Kraft getreten ist, wurden auf Grundlage des Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in der MaBV die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben über die Fo...mehr

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Makler: Ursächlichkeit der Maklerleistung

Zusammenfassung Überblick Eine weitere Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Maklers[1] ist, dass der Hauptvertrag infolge der Tätigkeit des Maklers, also des Nachweises oder der Vermittlung, zustande kommt. Die Tätigkeit des Maklers muss also ursächlich für das Zustandekommen des Hauptvertrags gewesen sein. Zu beachten ist insoweit, dass die Maklertätigkeit nicht alle...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.3.4 Die Ausnahme von der Regel

Eine wichtige Ausnahme besteht für Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen weniger als 9 Sondereigentumsrechte vorhanden sind, einer der Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt ist und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt. Diese 3 Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein und nicht etwa lediglich alternat...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.2 Beginn der Weiterbildungspflicht

Die Weiterbildungspflicht hat mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der maßgeblichen Vorschriften der GewO und der MaBV begonnen. Sie gilt also seit dem 1.8.2018, da zu diesem Zeitpunkt sowohl die entsprechenden Ergänzungen der GewO als auch der MaBV in Kraft getreten sind. Nach dem Gesetzeswortlaut sind nun innerhalb von 3 Jahren die 20 Stunden Fortbildung zu absolvieren. Wi...mehr

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Maklervertrag / 6.2 Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume des Maklers

Der Maklerkunde, soweit es sich um einen Verbraucher handelt, hat dann ein Widerrufsrecht, wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wird. Als Geschäftsraum gilt der Gewerberaum, in dem der Makler seine Tätigkeit dauerhaft ausübt. Begibt sich der Maklerkunde in den Geschäftsraum des Maklers und wird dort der Maklervertrag geschlossen, muss d...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 3.3 Verflechtung

Besonders praxisrelevant sind außerdem die Fallgestaltungen, in denen dem Makler eine Provision nicht zusteht, obwohl er ein neues Mietverhältnis entweder nachgewiesen oder vermittelt hat. So regelt § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermRG zunächst, dass ein Provisionsanspruch nicht entsteht, wenn der Wohnungsvermittler (also der Makler) einen Mietvertrag über Wohnraum vermittelt, dessen E...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 5 Besondere Maklerpflichten

Das Wohnungsvermittlungsgesetz erlegt dem Makler gegenüber den allgemeinen Regelungen der §§ 652 ff. BGB weitere besondere Maklerpflichten auf, deren Missachtung als Ordnungswidrigkeiten zu Geldbußen führen kann. Keine Maklertätigkeit ohne Auftrag Zunächst einmal darf der Wohnungsvermittler gemäß § 6 Abs. 1 WoVermRG nicht ohne Auftrag des Vermieters Wohnräume anbieten. Ein Ver...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 6 Maklerverbände

Grundsätzlich empfehlenswert ist selbstverständlich die Mitgliedschaft in einem Maklerverband. Auf nationaler Ebene existieren 2 Verbände, die sich der Wahrnehmung der Maklerinteressen verschrieben haben: der IVD und der BVFI. Auf europäischer Ebene ist am 6.3.2015 durch den Zusammenschluss von CEI und CEPI der CEPI-CEI (European Association of Real Estate Professions) entsta...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 3.1.3 Arbeitgeberwechsel

Im Fall eines Arbeitgeberwechsels können die beim alten Arbeitgeber gesammelten Fortbildungsstunden zum neuen Arbeitgeber "mitgenommen" werden. Dies gilt entsprechend beim Geschäftsführerwechsel. Der ehemalige Arbeitgeber hat dem ausscheidenden Mitarbeiter die entsprechenden Teilnahmebestätigungen bzw. Weiterbildungszertifikate auszuhändigen. Der Mitarbeiter hat sie seinem n...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 6.5 FIABCI

Der FIABCI ist ein internationaler Verband der Immobilienberufe. Mit mehr als 3.500 Mitgliedern und über 100 nationalen Berufsverbänden in mehr als 60 Ländern auf dem amerikanischen Kontinent, in Europa, in Afrika und im Asien-Pazifik-Raum ist FIABCI der einzige globale Immobilienverband. Er umfasst mehr als 1,5 Millionen Immobilienfachleute; neben Maklern sind Verwalter, Pr...mehr

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Maklervertrag / 11.1 Vertragsstrafen zugunsten des Maklers

Grundsätzlich steht dem Makler die Möglichkeit offen, mit seinem Kunden eine Vertragsstrafe für den Fall zu vereinbaren, dass dieser den nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrag nicht abschließt. Das folgt daraus, dass das ansonsten so strenge Wohnungsvermittlungsgesetz in § 4 für den Bereich der Wohnungsvermittlung ausdrücklich vorsieht, dass Vertragsstrafen vereinbart...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 2 Provisionsanspruch

Voraussetzung für das Entstehen des Provisionsanspruchs des Maklers ist auch bei der Wohnraumvermittlung, dass zunächst ein Maklervertrag entweder mit dem Mietinteressenten oder dem Vermieter zustande kommt, in dessen Folge eine der beiden typischen Maklertätigkeiten entfaltet wird, die schließlich ursächlich für den Mietvertragsabschluss sein muss. Allerdings ist zu beachten...mehr

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Makler im Wettbewerb / 4.3 Verpflichtete

Ihrem Wortlaut nach verpflichtet § 80 Abs. 4 GEG hinsichtlich der Vorlagepflicht und Pflichtangaben in Werbemedien sowohl den Verkäufer bzw. den Vermieter als auch den Makler. Die nach § 87 Abs. 1 GEG geforderten Pflichtangaben hat der Makler also zwingend in seine Angebote aufzunehmen. Insoweit bestimmt § 5a Abs. 2 UWG, dass eine unlautere Handlung vorliegt, wenn die Entsche...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 3.1 Abreden über bestehende Mietverhältnisse

Der Makler hat keinen Provisionsanspruch, wenn durch den Mietvertrag ein bestehendes Mietverhältnis über dieselben Wohnräume bloß fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird.[1] Besteht z. B. das Wohnraummietverhältnis nach Fallenlassen einer Kündigung des Mieters auf dessen Wunsch einvernehmlich weiter, so ist eine an einen Makler gezahlte und als Vertragsausfertigungsgebühr...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 3.2 Vormieter

Kein Provisionshindernis besteht für den Wohnungsvermittler (also den Makler) dann, wenn der Vormieter sich vom Vermieter den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten. Praxis-Beispiel Vormieter sucht Nachmieter Ein Wohnungssuchender wandte sich an den Makler, ihm eine 2-Zimmer-Wohnung nachzuweisen bzw. zu vermitteln. Der derzeitige Mieter einer entsprechenden Wohnung wollte vor...mehr

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Makler im Wettbewerb / 4.1 Vorlagepflicht

Im Fall der Veräußerung oder Vermietung bzw. Verpachtung einer "selbstständigen Nutzungseinheit" – in erster Linie also Wohnraum, Gewerberaum, Ein- oder Mehrfamilienhaus, Wohnungs- oder Teileigentum – ist dem Käufer bzw. Mieter oder Pächter vom Verkäufer, Vermieter oder Verpächter nach § 80 Abs. 4 GEG zwingend ein Energieausweis vorzulegen. Dies gilt auch für den Makler, so ...mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.4 Objektangaben

Dass vom Makler gemachte Objektangaben zutreffen müssen, dürfte ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein, will er sich nicht dem Risiko der Provisionsverwirkung oder gar des Schadensersatzes ausgesetzt sehen.[1] Fehlerhafte Objektangaben können aber auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben. Die Objekt-Wahrheit beginnt insoweit schon mit den vom Makler verwendeten Lichtb...mehr

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Makler im Wettbewerb / Zusammenfassung

Überblick Makler stehen ebenso wie andere Gewerbetreibende oder Freiberufler untereinander in Konkurrenz. Auch für sie gelten diverse gesetzliche Regelungen, damit die Konkurrenzsituation nicht in einen unlauteren Wettbewerb ausartet: das "Lauterkeitsrecht". Von besonderer Relevanz in der Maklerpraxis sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Preisangabenver...mehr

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Makler im Wettbewerb / 4 Energieausweis

Bereits auf Grundlage der vormals geltenden Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) waren mit Blick auf Verkauf und Vermietung bzw. Verpachtung Angaben zum Energieausweis zu machen. Makler wurden zwar von der EnEV nicht ausdrücklich als Verpflichtete genannt, allerdings traf auch sie die Verpflichtung zur Angabe der Energiekennwerte des Energieausweises auch im Bereich der...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 4.3.2 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 2 Fachliche Voraussetzungen

Ein Indiz mangelhafter Zuverlässigkeit kann auch das Fehlen elementarer Sachkenntnisse für eine ordnungsgemäße Berufsausübung sein. Da der angehende Immobilienmakler aber gerade keinerlei Ausbildungsabschlüsse vorweisen oder etwa eine Art Aufnahmeprüfung zu absolvieren hat, kann die Erlaubnisbehörde auch nicht überprüfen, ob es dem einzelnen angehenden Immobilienmakler tatsä...mehr

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Maklervertrag / 10.2 Nebenpflichten des Maklerkunden

Auch der Auftraggeber des Maklers bzw. der Maklerkunde hat Nebenpflichten aus dem Maklervertrag zu erfüllen. In erster Linie geht es darum, den Makler zu unterrichten, wenn von einem Erwerbs- bzw. Veräußerungswunsch Abstand genommen wird. Zudem treffen den Maklerkunden Unterlassungs- und Auskunftspflichten. Aufgabe des Erwerbs- bzw. Veräußerungsinteresses Im Hinblick auf mögli...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 3 Provisionshindernisse

Neben den durch das Bestellerprinzip erheblich gestiegenen Anforderungen an einen Provisionsanspruch gegen den Mietinteressenten sieht das Wohnungsvermittlungsgesetz weitere Regelungen vor, die einem Provisionsanspruch des Maklers im Wege stehen können. 3.1 Abreden über bestehende Mietverhältnisse Der Makler hat keinen Provisionsanspruch, wenn durch den Mietvertrag ein bestehe...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 1 Persönliche Voraussetzungen

Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen umschreibt § 34c Abs. 2 GewO lediglich Ausschlusskriterien, wann eine Gewerbeerlaubnis zu versagen ist. Dies ist der Fall, wenn es dem Antragsteller an der für den Betrieb erforderlichen Zuverlässigkeit fehlt oder er in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Dies trifft in aller Regel dann zu, wenn über das Vermögen des Antrag...mehr

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Makler: Persönliche und fac... / 6.3 BVFI

Neben dem IVD hat der im Jahr 2011 gegründete Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e. V. (BVFI) ebenfalls in der Maklerbranche Fuß gefasst. Der Verband zählt mittlerweile bereits ca. 12.000 Mitglieder. Der BVFI verlangt keine Zugangsvoraussetzungen. Für Neumitglieder gibt es in den ersten 12 Monaten einen "Schnuppertarif" in Höhe von 39 EUR netto. Danach wird die Mitgl...mehr

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Makler im Wettbewerb / 2.8 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Ungeachtet der Maklerpflichten nach dem DDG hat der Makler stets die Vorgaben der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) zu erfüllen. Diese sind in aller Regel bereits durch das Impressum des Maklers und seines Internetauftritts im Übrigen erfüllt. Allerdings beschränken sich die Pflichten nach der DL-InfoV nicht nur auf den elektronischen Geschäftsverke...mehr

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Makler: Wohnungsvermittlung / 4 Provisionshöhe und Nebenleistungen

Das Wohnungsvermittlungsgesetz begrenzt in § 3 Abs. 2 Satz 1 die Höhe des Provisionsanspruchs gegen den Wohnungssuchenden auf zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Begrenzung gilt nicht bei Wohnungsvermittlungsverträgen mit dem Vermieter. Berechnungsgrundlage ist dabei die Nettokaltmiete, sodass die Nebenkosten, über die gesondert abgerechnet wird, bei der Berechnu...mehr

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Maklervertrag / 12.1 Maklervertrag mit Verkäufer

Muster: Maklervertrag mit Verkäufer Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Hauses/Wohnung/Gewerbefläche) _______...mehr