Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die personengebundene Kapit... / 3. Stellungnahme

Grundsätzlich können die Gesellschafter frei bestimmen, ob sie eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder in einer Nebenvereinbarung treffen. Korporative Regelungen betreffen die Verfassung der Gesellschaft und ihre Beziehungen zu den Gesellschaftern und müssen in die Satzung der Gesellschaft aufgenommen werden (Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG21, § 3 Rz. 62). Schuldrechtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 5 Abs 1 Nr 2 KStG regelt vor allem die StBefreiung der Kredit-AöR. Die Grundlage der Regelung bildeten die in der Bankenenquete enthaltenen Vorschläge der B-Reg (s BT-Drs V/3500, 103 ff). Diesen Vorschlägen entspr sollten nur solche Institute von der KSt befreit werden, die – abgesehen von geringfügigen Ausnahmen – mit an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Katalog der nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG steuerfreien Institute

Tz. 2 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG in der derzeit geltenden Fassung sind die folgenden Kö st-befreit: Deutsche Bundesbank Kreditanstalt für Wiederaufbau die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Dieses Institut wurde mit Wirkung ab VZ 2024 durch Art 3 Nr 1 des Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 2.4 Hausgeldausfälle

Rückgriff auf die Erhaltungsrücklage Die Erhebung von Sonderumlagen wird stets bei Liquiditätsengpässen infolge von Hausgeldrückständen einzelner Wohnungseigentümer erforderlich (sog. "Ausfalldeckungssonderumlage"). Ein Zugriff auf die Erhaltungsrücklage verbietet sich ohne entsprechende Ermächtigung der Wohnungseigentümer. Er ist auch lediglich für einen kurzen Zeitraum in b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 2.6 Exkurs: Anwaltskosten von Beschlussklagen

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Beschlussklagen nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten, sondern gegen die GdWE. Die Kosten des die Gemeinschaft vertretenden Rechtsanwalts sind demnach Verwaltungskosten und aus Gemeinschaftsmitteln zu bestreiten. Die Finanzierung kann entweder aus den laufenden Hausgeldern erfolgen, über die Erhebung einer S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / 5.3 Weitere Besonderheiten

Zuflussbesonderheiten ergeben sich bei laufendem Arbeitslohn, der in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.[1] Arbeitslohn fließt nicht bereits durch die Einräumung eines Anspruchs gegen den Arbeitgeber zu, sondern erst durch dessen Erfüllung.[2] Praxis-Tipp Aufteilung von Vorauszahlungen Einnahmen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Durchführungswege / 3.3.3 Finanzierung

Die Beitragszahlung des Arbeitgebers kann in Form laufender Beiträge oder durch Einmalzahlung erfolgen. Die Liquidität des Unternehmens wird in Höhe der Prämienzahlung gemindert, wobei der Liquiditätsabfluss teilweise durch Beleihung des Deckungskapitals wieder rückgängig gemacht werden kann. Eine Beleihung kann für das Unternehmen mit einem Finanzierungsvorteil verbunden se...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die wirtschaftliche Bedeutung der Absetzung

Rn. 7 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Es sind folgende Funktionen zu unterscheiden (s auch Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 19 (04/2023)):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 6. Gegenstände der sekundären Altersvorsorge

Der BGH hat diesbezüglich bisher eine sehr großzügige Haltung eingenommen. Grundsätzlich soll es dem Vorsorgeberechtigten freistehen, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft, solange die Anlage den Zweck der Altersversorgung erreicht.[92] Als geeignet dürften sich neben den steuerlich geförderten Anlageformen[93] auch zusätzliche, freiwillige Beiträge zu Versorgun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2025, Früherer Betr... / II. Die Lösung

Freistellungsanspruch ist pfändbar Es handelt sich bei dem Freistellungsanspruch nicht um eine Geldforderung, sodass er nicht unmittelbar nach § 829 ZPO pfändbar ist. Allerdings kann der Freistellungsanspruch in eine Geldforderung umgewandelt werden, sodass es sich um ein sonstiges Vermögensrecht nach § 857 ZPO handelt. Der Bundesgerichtshof (BGH, 24.11.1975 – II ZR 53/74) ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Ausfalldeckungssonderumlage

Was muss eine Verwaltung unternehmen und was kann sie tun, wenn ein Wohnungseigentümer das Hausgeld nicht zahlt? Zahlt ein Wohnungseigentümer nicht, muss die Verwaltung einerseits überprüfen, ob sie in der Lage ist, mit den Zahlungen der übrigen Wohnungseigentümer ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Ist die Frage zu verneinen, ist eine sog. "Ausfalldeckungssonderumlage" zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.3 Vorübergehende Natur des Arbeitsausfalls

Ein vorübergehender Arbeitsausfall liegt vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, dass in absehbarer Zeit wieder mit der Rückkehr in die Vollarbeit zu rechnen ist. Für diese Prognoseentscheidung ist neben der Arbeitsmarktsituation die konkrete Situation im Betrieb heranzuziehen. Zu bewerten sind dabei z. B. die Art der Produktion, die Rohstofflage od...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 1.3 Nachweis der Tragfähigkeit und Kenntnisse

Der Gründer muss die Tragfähigkeit seines Gründungsvorhabens durch die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle nachweisen. Fachkundige Stellen sind z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, aber auch lokale Gründerinitiativen oder Gründungszentren. Bei der Wahl der fachkundigen Stelle ist der Gründer grundsätzlich frei. Praxis-Tipp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbliche Photovoltaikanl... / 1. Ziele des IAB gem. § 7g EStG

Die Zielsetzung der Regelung zum IAB gem. § 7g EStG ist es dabei, begünstigte Klein- und Mittelbetriebe betriebsbezogen zu fördern – mithin sollen die Liquidität, Eigenkapitalausstattung sowie die Investitions- und Innovationsbereitschaft gestärkt werden.[8] Im Fall der Investition in eine Photovoltaikanlage wird die Investition durch Anwendung eben dieser steuerlichen Begün...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Befugniserweiter... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Stärkung der Rolle der Pflegefachpersonen Erweiterung der Kompetenzen: Pflegefachpersonen sollen zukünftig eigenverantwortlich Leistungen übernehmen dürfen, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren – abhängig von ihrer Qualifikation. Management chronischer Erkrankungen: Pflegefachpersonen sollen stärker in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Fremdkapitalfinanzierung von Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Die Aufnahme von Fremdkapital durch gemeinnützige Stiftungen ist grundsätzlich unbedenklich, solange sie die wirtschaftliche Bestimmung des Stiftungskapitals und die Verwirklichung des Stiftungszwecks fördert (Hüttemann in Hüttemann/Richter/Weitemeyer, Landesstiftungsrecht, 2011, S. 446). Dies ist z.B. zur Erhaltung der Liquidität (Kontokorrentkredit) oder zur Immobilienfina...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung als Führun... / 3 Unternehmensziele als Ausgangspunkt

Im Rahmen der Unternehmensführung werden auf allen Ebenen Ziele gebildet. Der Prozess der Zielfindung beginnt bei der Unternehmensleitung. Die Jahresziele des Unternehmens leiten sich z. B. ab aus der Dreijahresplanung, der Ist-Situation und den voraussichtlichen Markt- und Umfeldbedingungen im bevorstehenden Jahr. Unternehmensziele können sich auf folgende Bereiche beziehen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 4 Vorsätzliches Vorenthalten der Arbeitsnehmeranteile und bedingter Vorsatz

Unter Vorenthalten ist die schlichte Nichtzahlung von Beiträgen bei Fälligkeit zu verstehen. Die strafbewährte Zahlungspflicht des Arbeitgebers besteht unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird. Es kommt alleine darauf an, ob im Bemessungszeitraum eine Entgeltzahlungspflicht besteht. Für die vorsätzliche Vorenthaltung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, w...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.7 Nachzahlungsfrist

Nachdem die Änderungsbescheide vom Berater als nun – nach ggf. durchgeführtem Einspruchsverfahren – zutreffend bestätigt worden sind, steht die Höhe der Nachzahlung exakt fest. Die Nachzahlung der Steuer als Wirksamkeitsvoraussetzung gem. § 371 Abs. 3 AO muss fristgemäß geschehen. Hierbei handelt es sich nicht um die steuerliche Zahlungsfrist gemäß Steuerbescheid, sondern um...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 8 Absehen von der Strafverfolgung gem. § 398 a AO

Ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO allein wegen Überschreitens der 25.000 EUR-Schwelle ausgeschlossen, so kann der Täter freiwillig die Regelung des § 398 a AO in Anspruch nehmen. Hierzu muss er die Steuern nachzahlen und innerhalb einer angemessenen Frist einen Zuschlag auf die hinterzogene Steuerschuld sowie Hinterziehungs- bzw. Nachzahlungszinsen zahlen. Dan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Unberechtigte Ausgaben

Rz. 138 Ausgaben, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat, sind auch bei den Einzelabrechnungen zu berücksichtigen, denn die Gemeinschaft ist darauf angewiesen, dass alle tatsächlichen Belastungen umgelegt werden, weil andernfalls die Sicherung der Liquidität und die Planungssicherheit der Gemeinschaft in nicht hinnehmbarer Weise in Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 199 Im Anfechtungsprozess trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich eine unangemessene Benachteiligung und demzufolge die Anfechtbarkeit ergibt. Dies können Formfehler bei der Beschlussfassung[664] sein, Ermessensfehler, die fehlende Ordnungsmäßigkeit sowie die Verletzung des Rückwirkungsverbots, Willkür bei der Kostenverteilung un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Höhe des Verzugszinses

Rz. 270 Die Höhe des Verzugszinses richtet sich in erster Linie nach dem BGB. Rz. 271 Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 S. 2 BGB). § 288 Abs. 2 BGB, der den Verzugszinssatz für Entgeltforderungen bestimmt, ist auf Wohngeldforderungen nicht anwendbar.[663] Gleiches gilt für § 288 Abs. 5 und 6 BGB. Rz. 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Umlageschlüssel und Erhaltungsrücklage

Rz. 112 Unter die finanziellen Leistungspflichten i.S.d. § 16 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 2 fällt auch die allgemein verpflichtende Befüllung der Erhaltungsrücklage durch die Wohnungseigentümer.[368] Die Pflicht der Wohnungseigentümer zur Bildung (und Erhaltung) der Erhaltungsrücklage ergibt sich aus § 19 Abs. 2 Nr. 4 (zur Erhaltungsrücklage s. § 19 Rdn 35 ff.).[369] M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr im vollen Umfang nachkommen, kommt der Geschäftsführer in eine schwierige Situation. Einerseits möchte er ggf. "nicht sofort das Handtuch werfen", andererseits löst er durch seine weitere Tätigkeit möglicherweise straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten aus. So muss dem Geschä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Keine Doppelbegünstigung eines Stammes

Rz. 4 Str. ist, ob von einem Wegfall des zunächst berufenen Erben auch dann gesprochen werden kann, wenn dieser etwa von der Möglichkeit der "taktischen" Ausschlagung [8] gem. § 2306 Abs. 1 BGB Gebrauch macht, um seinen Pflichtteil zu erlangen (im Ergebnis eine Auslegungsfrage!). Das OLG Stuttgart hat dies mit der Begründung verneint, die taktische Ausschlagung stelle eine "S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Nebenpflichten

Rz. 35 Die Nebenpflichten des durch die Vermächtniserfüllung Beschwerten ergeben sich durch die Auslegung des Vermächtnisses und aus Treu und Glauben (§ 242 BGB). Rz. 36 Grundsätzlich ist der Beschwerte nicht zur Auskunft über den Nachlassbestand verpflichtet.[53] Der Erblasser kann jedoch in seinem Testament Auskunftsansprüche des Bedachten einräumen, einschränken, ausschlie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.1 Abbau von Zeitguthaben aus Überstunden und Mehrarbeit

Eine sehr schnelle Einsparwirkung kann dadurch erzielt werden, dass der Abbau von Zeitguthaben aus Überstunden und Mehrarbeit angeordnet wird. Hier ist der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte zu beteiligen. Die Anordnung von Überstundenabbau durch den Arbeitgeber muss im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen, also die beiderseitigen Interessen angemessen ber...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.3.2 Amortisation in der Gesamtbetrachtung

Die Prüfung der gesamten Kosten des Personalabbaus auf eine sinnvolle Amortisationsdauer hin beinhaltet eine zeitliche Komponente. Da i. d. R. unterschiedliche Mitarbeiter mit individuellen Kündigungszeiten betroffen sind, kann der Amortisationszeitraum im Kalender nicht exakt bestimmt werden. Dennoch ist ein Zeitraum ermittelbar, der einfach einen gleichen Beginn von Einspa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / Zusammenfassung

Die Personalkosten stellen in den meisten Unternehmen den größten Kostenblock dar. Dabei ist es nachvollziehbar, dass Kostensenkungsmaßnahmen in diesem Bereich besonders im Fokus stehen. Die Personalkosten können durchaus durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Diese Maßnahmen müssen nicht in Kündigungen bestehen. Abbau von Überstunden und Gleitzeitguthaben, Kurzarbeit od...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.4 Anordnung von Betriebsferien

Urlaubsentgelt vorziehen Mittelfristig kann wegfallendem Beschäftigungsbedarf auch durch die Anordnung von Betriebsferien Rechnung getragen werden. Während des Jahresurlaubs muss zwar das Urlaubsentgelt fortbezahlt werden, bei Arbeitsmangel im Betrieb ist die Urlaubsgewährung jedoch günstiger als die Unterbeschäftigung oder gar Freistellung der Arbeitnehmer und der daraus res...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 5.2 Jahresabschlussersetzende Veröffentlichung eines Konzernabschlusses

Nach § 264 Abs. 3 HGB besteht für Kapitalgesellschaften und nach § 264 b HGB für Personenhandelsgesellschaften ohne natürlichen Vollhafter die Möglichkeit, statt eines Jahresabschlusses einen befreienden Konzernabschluss zu veröffentlichen, wenn sie selbst Tochterunternehmen sind.[1] Der Reiz dieser Variante liegt darin, dass die Informationen des Jahresabschlusses für die E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.22 Bilanzpolitik in der Unternehmenskrise

Situm, Die Effektivität klassischer Ratingsysteme in der Krisen- und Insolvenzfrüherkennung bei Unternehmensgruppen: Erkenntnisse aus der Fallstudie SIGNA Prime Selection AG, DK 2/2025, S. 65; Behrendt-Geisler, Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten als bilanzpolitisches Mittel in der Corona-Krise? – Der Fall – die Lösung, IRZ 9/2024, S. 357; Grauman,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.18 Bilanzanalyse

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / b) Unterdeckung/Unterbilanz – Bilanzielle Betrachtung

Rz. 284 Die Unterbilanz i.S.d. § 30 Abs. 1 GmbHG liegt vor, wenn der rechnerische Wert des Netto-Vermögens unter den Betrag des Stammkapitals sinkt. Das Netto-Vermögen errechnet sich nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen für die Jahresbilanz gem. § 42 GmbHG i.V.m. den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften. Maßgebend ist nicht die Überschuldungsbilanz des § 19 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 157 Unmittelbar nach Verfahrensbeginn zeigt sich, dass sich bei dem Insolvenzverwalter zahlreiche Interessenten melden, die den Geschäftsbetrieb bzw. einen Teil des Geschäftsbetriebes erwerben wollen. Es liegen noch zahlreiche unbearbeitete Aufträge vor. Es besteht aber die Schwierigkeit, dass die vorhandene Liquidität zur Betriebsfortführung nicht ausreicht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / d) Inhalt der Regelung des Hin- und Herzahlens

Rz. 256 Die Regelung (vgl. Rdn 251) stellt auf eine bilanzielle Betrachtungsweise ab. Die Verwendungsabrede soll bei einem vollwertigen Rückzahlungsanspruch der Einlagenbewirkung nicht entgegenstehen. Das zielt erklärtermaßen auf Fälle, in denen die GmbH dem Gesellschafter absprachegemäß eine Geldeinlage im Wege eines Darlehens wieder auszahlt, insb. im Rahmen eines Cash Poo...mehr