Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kündigungsschutzklage.

Rn 46 § 42 II 1 GKG. Vierteljahresverdienst Höchstgrenze, innerhalb derer Schätzung nach § 3, anzusetzen gesamtes Arbeitsentgelt einschl Nebenleistungen (LAG Rheinl-Pf MDR 07, 1106) wie etwa 13. Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 91, 373; LAG Köln MDR 94, 843) und Gratifikationen (LAG Ddorf JurBüro 90, 1153; aA LAG Köln BB 94, 1868), nicht aber Zuwendungen aus anderen Gründen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 229 Für die Bewertung sind sämtliche Umstände, insb auch die ohnehin bestehende Belastung maßgeblich, daneben der Rahmen, in dem die Störung stattfindet; private Belästigungen sind je nach Grad eher gering, berufliche sind höher zu bewerten; Regelstreitwerte bestehen nicht (Karlsr GRUR-RR 08, 262); Eigentums- und Besitzstörung werden nach dem Interesse des Kl grds gleich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 159. Widerruf.

Rn 265 Tatsachenbehauptung: Mit dem Widerruf räumt der Verletzer ein, eine unrichtige Behauptung aufgestellt zu haben. Dies hat für den Verletzten besondere Bedeutung; deshalb kann es abweichend von der Regel (OLGR Köln 99, 220: kein geringerer Wert) vertretbar sein, Widerruf höher als Unterlassung zu bewerten (BGH NJOZ 16, 190; für einen um 50 % erhöhten Streitwert LG Oldbg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Leitbildfunktion des Gesetzes.

Rn 6 Den gesetzlichen Regelungen kommt bei der Wertfestsetzung nach § 3 Leitbildfunktion zu (Schumann NJW 82, 1257, 1259 f). Das wirtschaftliche Interesse des Angreifers hat, soweit nicht andere gesetzliche Vorgaben bestehen, generell das entscheidende Gewicht (BGH NJW 94, 664 [BGH 12.10.1993 - X ZR 65/92]; St/J/Roth § 3 Rz 15). Aus § 6 ist für Geldforderungen das Nennwertpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 91. Investitionsverpflichtung.

Rn 172 Nach § 3 ist das Interesse des Berechtigten, nicht der Aufwand des Verpflichteten maßgeblich (Hamm JurBüro 94, 555; Ddorf RPfleger 94, 520). Inzidentantrag § 717 II 2, Zinsen und Kosten sind als Nebenforderungen nicht zu berücksichtigen (BGHZ 38, 237). Jagdrecht s § 9 Rn 4. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz § 51a GKG: Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist von der Summe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sorgerecht pp.

Rn 137 Im Streit um das Sorgerecht, den Umgang mit dem Kind und die Herausgabe des Kindes bestimmt § 45 FamGKG idF d KostBRÄG 2025 (BGBl Nr 109) außerhalb des Verbundes einen Verfahrenswert von 5.000 EUR (bis 31.5.25: 4.000 EUR). Auch bei mehreren Kindern, derentwegen innerhalb einer der in Abs 1 aufgeführten Verfahren gestritten wird, liegt nach Abs 2 nur ein Gegenstand vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Klage auf Feststellung der Forderung.

Rn 170 § 182 InsO gibt als normativen Streitwert den auf die zu erwartende Quote verringerten Betrag der Forderung vor. Diese Regelung gilt sowohl für ZuS und GeS (BGH ZInsO 20, 1768). Bei Wiederaufnahme nach § 180 II InsO gilt sie erst von diesem Zeitpunkt an (Dresd JurBüro 07, 531; Kobl JurBüro 10, 201). Sie gilt auch für die Beschwer des Klägers, gerechnet auf den Zeitpun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fälle fehlender Identität.

Rn 6 Antrag auf Datenauskunft gem Art 15 DSGVO auch zum Zwecke der Förderung gleichzeitig verfolgter Ersatzansprüche (Köln MDR 20, 1082); Ausgleichszahlung entspr Art 5 I Buchst c iVm Art 7 VO (EG) Nr 261/2004 und hilfsweise Schadensersatz (BGH NJW-RR 17, 1453 [BGH 08.08.2017 - X ZR 101/16]), Ausschließungsantrag und Widerklage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Ausschlie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Negative Feststellungsklage.

Rn 132 Der Wert des verneinten Rechts ist nach der jeweils einschlägigen Norm oder gem § 3 nach dem Interesse des Kl zu schätzen (Ddorf MDR 03, 236: unbezifferte Forderung; Karlsr MDR 11, 1420: Versicherungsvertrag) und grds voll anzusetzen (BGH NJW 70, 2025; WuM 04, 352 [BGH 29.04.2004 - III ZB 72/03]; NJW-RR 05, 938 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 248/04]: in Mietsachen Obergrenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 57. Ehrverletzung.

Rn 101 ZuS und ReS richten sich nach § 3, GeS nach § 48 II GKG, wenn sie nichtvermögensrechtlicher Natur sind (vgl § 3 Rn 8 ff; BGH NJW 74, 1470; Köln JurBüro 94, 491; Oldbg JurBüro 95, 369). Das Interesse des Klägers an Unterlassung ist pauschalierend unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insb der Stellung des Verletzten und Verletzers sowie Art, Umfang und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einkommen.

Rn 95 Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelprobleme zur positiven Feststellungsklage.

Rn 131 Zum Annahmeverzug s § 5 Rn 5. Die bezifferte Feststellungsklage wird mit dem Betrag bewertet (Kobl NJW 18, 2807 [OLG Celle 20.06.2018 - 6 W 78/18] Rn 19). Für die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags ist auf Wert der Leistungspflicht abzustellen, von der Kläger freigestellt werden will bzw auf Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; Gegenleistung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterlassungsklagen.

Rn 159 Wertbestimmend ist das Interesse an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße (BGH K&R 22, 194). Es kommt auf den sog Angriffsfaktor an, dh die Summe aller von dem str Fehlverhalten ausgehenden Beeinträchtigungen des Kl. Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache für den Kläger (Frankf JurBüro 21, 527). Wichtigste Bemessungsfaktoren sind Größe und Umsatz des kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Innere Verhältnisse, sonstiges.

Rn 155 Die Klage nur gg die Abberufung des Geschäftsführers, nicht gg die Beendigung des Dienstvertrags, ist nach dem Interesse, die Lenkungsmacht in der Hand zu behalten, gem § 3, nicht nach § 9 zu bewerten (BGH NJW-RR 95, 1502; MDR 09, 815; NZG 11, 911: für ReS bei Gesellschafter-GF max Wert des Gesellschaftsanteils; BGH NZG 11, 911; IBRRS 13, 2400); für Streit um Beendigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rahmenbedingungen für den Gebührenstreitwert.

Rn 270 § 49 GKG erfasst Beschlussklagen nach §§ 43 Nr 4, 44 WEG nF; Binnenstreitigkeiten nach § 43 Nr 1–3 WEG folgen den allg Vorschriften (Dötsch/Schultzky/Zschieschack Kap 14 Rz 201); gleiches gilt für Verfahren mit Dritten (aA Abramenko AGS 07, 281). Zweck der durch § 49 GKG ersetzten Bestimmung des § 49a I 1 GKG aF war die Vermeidung von Kosten, deren Umfang den Justizge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausschließung.

Rn 152 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse des Kl zu bestimmen (Köln JurBüro 70, 427: auch stille Gesellschaft) namentlich nach dem Nachteil, der ihm bei Verbleib des Bekl droht (Frankf JurBüro 85, 1083; § 5 Rn 6). Ein unzumutbares Kostenrisiko ist bei der Wertfestsetzung zu vermeiden (BVerfG VersR 97, 1160). Im Streit um die Übertragung (BGH ZinsO 20, 2018; Frankf JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wert der Hauptsache.

Rn 75 Der Streitwert ist im laufenden Rechtsstreit generell nach dem Wert der Hauptsache festzusetzen (Karlsr JurBüro 16, 368), bzw einem Teil derselben, wenn die Beweiserhebung sich hierauf beschränkt; außerhalb eines Rechtsstreits ist nach § 3 der Wert des zu sichernden Anspruchs zu schätzen (BGH NJW 04, 3488). Der fruchtlose Streit um die Frage, ob eher ein Quoten-Anteil ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Versorgungsausgleich.

Rn 143 § 50 I FamGKG und § 50 II FamGKG bestimmten in der Erstfassung Festbeträge von 1.000 und 2.000 EUR. Für Altverfahren gelten altes und neues Recht mit der Zeitgrenze 1.9.09 (Frankf JurBüro 10, 476; Schlesw FamRZ 11, 133: neues Recht nach Aussetzung). In der Fassung des VAStrRefG vom 3.4.09 sind nach Abs 1 für jedes Anrecht Prozentsätze von 10 und 20 % des in drei Monate...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 110 Der ZuS hat über § 937 mittelbare Bedeutung für die Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache. Der GeS und der ReS bestimmen sich gem § 53 I Nr 1 GKG nach § 3. Ausgangspunkt ist der nach allgem Grundsätzen zu bestimmende Wert der (hypothetischen) Hauptsache (Kobl JurBüro 94, 738: Gedanke des § 6; Brandbg MDR 07, 1225: § 41 I GKG), von dem nach Maßgabe des Interesses a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Bewertung im Verbund.

Rn 134 Nach § 44 I FamGKG gelten Scheidungs- und Folgesachen als ein Verfahren (vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 44 FamGKG). Ihre Werte werden nach § 33 I 1 FamGKG addiert; § 33 I 2 FamGKG gilt nicht. Der Kostenverbund bleibt auch dann bestehen, wenn eine Folgesache gem § 140 FamFG abgetrennt wird, vgl auch § 137 V 1 FamFG; Ausn: Kindschaftsfolgesachen, § 137 V 2 Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gebührenstreitwert.

Rn 220 Für den GeS ist nach § 44 GKG, § 38 FamGKG (dazu auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 38 FamGKG) alleine der höchste Einzelwert maßgeblich, vgl auch Rn 219. Das gilt auch für einen verfahrensbeendenden Vergleich (Celle FamRZ 11, 1809). Die Terminsgebühr nach Ziff 3104 Anl 1 RVG folgt nur dem Wert des Antrags, über den der Termin stattgefunden hat (Schlesw JurBüro 02,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bewertung des Leistungsantrags.

Rn 218 Der noch unbezifferte Antrag ist gem § 3, ggf unter Beachtung weiterer Regelungen wie §§ 6 ff ZPO (BGH NJW 97, 1016: § 9), 41 ff GKG, nach den realistischen Erwartungen des Klägers zu Beginn der Instanz, nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Bezifferung zu schätzen, § 4 ZPO, § 40 GKG, § 34 FamGKG (Schlesw MDR 20, 1214; JurBüro 02, 80; Celle MDR 03, 55; Hamm FamRZ 04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 58. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 102 Bei der Klage aus §§ 259 II, 260 II BGB bemessen sich ZuS, GeS und ReS für das Rechtsmittel des Kl nach dessen Interesse an der Abgabe, § 3. Die Rspr nimmt einen Bruchteil des Leistungsinteresses, idR 1/20 bis 1/4 (BGH KostRspr ZPO § 3 Nr 113; Celle MDR 03, 55; Bambg FamRZ 97, 40; gg eigenständigen Wertansatz neben dem Auskunftswert Frankf JurBüro 1973, 766; Köln MDR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 147. Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 247 Die Bewertung ist bei Urteilen und anderen Titeln gleich (BGH NJW 62, 806; 22.10.15 – IX ZR 115/15: KfB; Karlsr FamRZ 04, 1226: vollstr Urkunde). Maßgebend für GeS und ReS für Rechtsmittel des Kl ist der Umfang der erstrebten Abwehr (Karlsr MDR 18, 363), beim Zahlungstitel der Umfang der erstrebten Ausschließung, bemessen mit dem Nennbetrag der Hauptforderung aus dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 58 Die Beschwer des Kl richtet sich nach Rn 56 (BGH NJW 16, 714 [BGH 16.12.2015 - XII ZB 405/15], MDR 16, 348); betr Abweisung der Stufenklage s dort. Für die Beschwer des Bekl ist dessen Abwehrinteresse (§ 3 Rn 4) maßgeblich, dh das Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH MDR 14, 591; 921; 16, 1106; NJW-RR 14, 834: auch betr Einkünfte wegen Unterhaltspflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 109. Nichtzulassungsbeschwerde (NZB).

Rn 190 Der ReS ist alleine wegen § 544 II Nr. 1 von Bedeutung. Für die Wertgrenze der NZB ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend. Der Beschwerdeführer hat eine über 20.000 EUR hinausgehende Beschwer darzulegen (BGH NJW-RR 12, 1107, zu den Anforderungen 26.2.15 – III ZR 221/13), die vom Revisionsgericht ohne Bindung an die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erbauseinandersetzungen.

Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das gesamte Erbe auf sich vereinig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die sog. 30/70-Methode in d... / 1. Die Methodik der Methode

Ausbeutekalkulation: Die 30/70-Methode[1] bezeichnet eine Form der Ausbeutekalkulation, die den Getränkeeinsatz als Basis heranzieht.[2] Die Ausbeutekalkulation[3] wiederum als Oberbegriff folgt einem einfachen Prinzip, das auch in privaten Haushalten ohne Weiteres zur Anwendung kommt: Danach wird der vom Unternehmer vermeldete Wareneinsatz als Basis verstanden. Aus ihm und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.3 Anhang III: Liste der Gefahrenhinweise

Anhang III der Verordnung enthält die Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze und EUH-Sätze) in allen EU-Amtssprachen. Die Liste wird dadurch sehr unübersichtlich, sodass es für den Anwender der Verordnung schwierig ist, bestimmte Sätze zu finden. Eine anwenderfreundliche Zusammenstellung in deutscher Sprache finden Sie im Lexikon.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.3 Gefahrenhinweise

Gefahrenhinweise (H-Sätze) ersetzen die bisherigen "Hinweise auf die besonderen Gefahren" (R-Sätze) nach Anhang III der EG-Stoffrichtlinie. Sie bestehen aus systematisch geordneten Texten, die hinsichtlich ihrer inhaltlichen Aussagen in vielen Fällen identisch oder zumindest ähnlich mit den bisherigen R-Sätzen sind. Sie sind mit entsprechenden Codes (Buchstabe H für "Hazard-...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.4 Sicherheitshinweise

Die Sicherheitshinweise (P-Sätze) entsprechen den früheren Sicherheitsratschlägen (S-Sätze). Sie bestehen ebenfalls aus systematisch geordneten Texten, die mit entsprechenden Codes (Buchstabe P für "Precautionary Statements" [engl.: Vorsorgesätze] sowie einer Ziffer) gekennzeichnet sind. Die Kriterien für die Wahl der insgesamt 98 Sicherheitshinweise und 32 Kombinationssätze...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.1 Verhaltenskodex für Lieferanten

Ein Verhaltenskodex für Lieferanten ist ein wichtiges Instrument für eine Zusammenarbeit, die sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung ausrichtet. Er verpflichtet Zulieferbetriebe und Partner vertraglich, soziale und ökologische Standards in ihren Produkten und Rohstoffen zu gewährleisten. Der Kodex sollte auf die zentralen Rahmenwerke zu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.4.1 Tatsächliche Betreuung

Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss aber nicht (mehr) im engeren Sinne betreut werden. Der/die Jugendliche wird häufig nicht einmal den Tag zu Hause verbringen. Demnach muss wohl...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1415 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 3a EStG steht im Zusammenhang mit dem Korrekturverfahren nach § 43a Abs 3 S 7 EStG . Hier ist geregelt, dass Korrekturen, die eine auszahlende Stelle beim KapSt-Abzug nach § 43a Abs 3 S 7 EStG vorgenommen hat, erst im Jahr der Vornahme der Korrektur wirksam werden. Durch § 20 Abs 3a EStG wird die doppelte Berücksichtigung von Korrek...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.1 Kein einheitlicher Rechtsbegriff

Der Begriff der "Belästigung" ist kein allgemeiner und einheitlicher Rechtsbegriff. Er umfasst ein breites Spektrum von Verhaltensweisen. Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Menschen auf einen oder mehrere Menschen, wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend oder schädigend wahrgeno...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 18 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: Kleines Insolvenz-ABC

Überblick Dieses kleine Lexikon erläutert Ihnen kurz und prägnant die wichtigsten Begriffe des Insolvenzrechts.[1] Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Absonderung Recht auf bevorzugte ("abgesonderte") Befriedigung einer durch Pfandrecht gesicherten Insolvenzforderung. Aussonderung Gegenstände, die im Insolvenzverfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Literatur

Christoffel, Jahressteuergesetz 2022: Das neue Ertragswertverfahren ab 2023, ErbBstg 2023, 46; Grootens in: juris Lexikon Steuerrecht, Ertragswertverfahren in der Erbschaftsteuer; Lorenz, Neue Grundbesitzbewertung: Gleich lautende Erlasse der Finanzverwaltung vom 20.3.2023 (AEBew JStG 2022), ZEV 2023, 426; Marquardt/Miethe, Die Verwendung der Marktdaten der Gutachterausschüs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 7 Literaturverzeichnis

Ahlrichs/Sommerhoff, Organisationale Resilienz und wie sie erreicht werden kann, in: Controller Magazin, 5, 2021, S. 6–9. Allianz, Allianz Risk Barometer 2024, online verfügbar unter: https://www.allianz-trade.de/wissen/wirtschafts-news/allianz-risk-barometer-2024-geschaeftsrisiken.html, Abrufdatum: 17.12.2024. Arbeit und Arbeitsrecht, Erfolgsfaktor interne Mobilität, 2024, on...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 16.2 Grundsätzlich keine Grundwerbesteuer bei Formwechsel

Erfolgt die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft durch einen Formwechsel, entsteht keine Grunderwerbssteuer, da insoweit kein zivilrechtlicher Rechtsträgerwechsel vorliegt.[1] Erfolgt jedoch im Anschluss an die Übertragung von Grundstücken des Sonder-Betriebsver­mö­gens auf eine Personengesellschaft ein Formwechsel in eine Kapitalgesell­schaft, ist zwar der Formwechsel als ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr