Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 159. Widerruf.

Rn 265 Tatsachenbehauptung: Mit dem Widerruf räumt der Verletzer ein, eine unrichtige Behauptung aufgestellt zu haben. Dies hat für den Verletzten besondere Bedeutung; deshalb kann es abweichend von der Regel (OLGR Köln 99, 220: kein geringerer Wert) vertretbar sein, Widerruf höher als Unterlassung zu bewerten (BGH NJOZ 16, 190; für einen um 50 % erhöhten Streitwert LG Oldbg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wert der Hauptsache.

Rn 75 Der Streitwert ist im laufenden Rechtsstreit generell nach dem Wert der Hauptsache festzusetzen (Karlsr JurBüro 16, 368), bzw einem Teil derselben, wenn die Beweiserhebung sich hierauf beschränkt; außerhalb eines Rechtsstreits ist nach § 3 der Wert des zu sichernden Anspruchs zu schätzen (BGH NJW 04, 3488). Der fruchtlose Streit um die Frage, ob eher ein Quoten-Anteil ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Versorgungsausgleich.

Rn 143 § 50 I FamGKG und § 50 II FamGKG bestimmten in der Erstfassung Festbeträge von 1.000 und 2.000 EUR. Für Altverfahren gelten altes und neues Recht mit der Zeitgrenze 1.9.09 (Frankf JurBüro 10, 476; Schlesw FamRZ 11, 133: neues Recht nach Aussetzung). In der Fassung des VAStrRefG vom 3.4.09 sind nach Abs 1 für jedes Anrecht Prozentsätze von 10 und 20 % des in drei Monate...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 110 Der ZuS hat über § 937 mittelbare Bedeutung für die Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache. Der GeS und der ReS bestimmen sich gem § 53 I Nr 1 GKG nach § 3. Ausgangspunkt ist der nach allgem Grundsätzen zu bestimmende Wert der (hypothetischen) Hauptsache (Kobl JurBüro 94, 738: Gedanke des § 6; Brandbg MDR 07, 1225: § 41 I GKG), von dem nach Maßgabe des Interesses a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Bewertung im Verbund.

Rn 134 Nach § 44 I FamGKG gelten Scheidungs- und Folgesachen als ein Verfahren (vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 44 FamGKG). Ihre Werte werden nach § 33 I 1 FamGKG addiert; § 33 I 2 FamGKG gilt nicht. Der Kostenverbund bleibt auch dann bestehen, wenn eine Folgesache gem § 140 FamFG abgetrennt wird, vgl auch § 137 V 1 FamFG; Ausn: Kindschaftsfolgesachen, § 137 V 2 Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gebührenstreitwert.

Rn 220 Für den GeS ist nach § 44 GKG, § 38 FamGKG (dazu auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 38 FamGKG) alleine der höchste Einzelwert maßgeblich, vgl auch Rn 219. Das gilt auch für einen verfahrensbeendenden Vergleich (Celle FamRZ 11, 1809). Die Terminsgebühr nach Ziff 3104 Anl 1 RVG folgt nur dem Wert des Antrags, über den der Termin stattgefunden hat (Schlesw JurBüro 02,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bewertung des Leistungsantrags.

Rn 218 Der noch unbezifferte Antrag ist gem § 3, ggf unter Beachtung weiterer Regelungen wie §§ 6 ff ZPO (BGH NJW 97, 1016: § 9), 41 ff GKG, nach den realistischen Erwartungen des Klägers zu Beginn der Instanz, nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Bezifferung zu schätzen, § 4 ZPO, § 40 GKG, § 34 FamGKG (Schlesw MDR 20, 1214; JurBüro 02, 80; Celle MDR 03, 55; Hamm FamRZ 04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 58. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 102 Bei der Klage aus §§ 259 II, 260 II BGB bemessen sich ZuS, GeS und ReS für das Rechtsmittel des Kl nach dessen Interesse an der Abgabe, § 3. Die Rspr nimmt einen Bruchteil des Leistungsinteresses, idR 1/20 bis 1/4 (BGH KostRspr ZPO § 3 Nr 113; Celle MDR 03, 55; Bambg FamRZ 97, 40; gg eigenständigen Wertansatz neben dem Auskunftswert Frankf JurBüro 1973, 766; Köln MDR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 147. Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 247 Die Bewertung ist bei Urteilen und anderen Titeln gleich (BGH NJW 62, 806; 22.10.15 – IX ZR 115/15: KfB; Karlsr FamRZ 04, 1226: vollstr Urkunde). Maßgebend für GeS und ReS für Rechtsmittel des Kl ist der Umfang der erstrebten Abwehr (Karlsr MDR 18, 363), beim Zahlungstitel der Umfang der erstrebten Ausschließung, bemessen mit dem Nennbetrag der Hauptforderung aus dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelprobleme zur positiven Feststellungsklage.

Rn 131 Zum Annahmeverzug s § 5 Rn 5. Die bezifferte Feststellungsklage wird mit dem Betrag bewertet (Kobl NJW 18, 2807 [OLG Celle 20.06.2018 - 6 W 78/18] Rn 19). Für die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags ist auf Wert der Leistungspflicht abzustellen, von der Kläger freigestellt werden will bzw auf Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; Gegenleistung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 109. Nichtzulassungsbeschwerde (NZB).

Rn 190 Der ReS ist alleine wegen § 544 II Nr. 1 von Bedeutung. Für die Wertgrenze der NZB ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend. Der Beschwerdeführer hat eine über 20.000 EUR hinausgehende Beschwer darzulegen (BGH NJW-RR 12, 1107, zu den Anforderungen 26.2.15 – III ZR 221/13), die vom Revisionsgericht ohne Bindung an die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kündigungsschutzklage.

Rn 46 § 42 II 1 GKG. Vierteljahresverdienst Höchstgrenze, innerhalb derer Schätzung nach § 3, anzusetzen gesamtes Arbeitsentgelt einschl Nebenleistungen (LAG Rheinl-Pf MDR 07, 1106) wie etwa 13. Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 91, 373; LAG Köln MDR 94, 843) und Gratifikationen (LAG Ddorf JurBüro 90, 1153; aA LAG Köln BB 94, 1868), nicht aber Zuwendungen aus anderen Gründen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erbauseinandersetzungen.

Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das gesamte Erbe auf sich vereinig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einbeziehung weiterer Gegenstände.

Rn 234 Im gerichtlichen Vergleich mitgeregelte Ansprüche, die noch nicht Gegenstand des Rechtsstreites sind, auch Gegenforderungen, mit denen die (Hilfs-)Aufrechnung erklärt wurde sowie Ansprüche aus dem gesamtschuldnerischen Innenausgleich (Stuttg MDR 18, 1216 [OLG Dresden 17.07.2018 - 5 W 629/18]), rechtfertigen den Ansatz eines höheren Wertes, soweit über sie zwischen den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 229 Für die Bewertung sind sämtliche Umstände, insb auch die ohnehin bestehende Belastung maßgeblich, daneben der Rahmen, in dem die Störung stattfindet; private Belästigungen sind je nach Grad eher gering, berufliche sind höher zu bewerten; Regelstreitwerte bestehen nicht (Karlsr GRUR-RR 08, 262); Eigentums- und Besitzstörung werden nach dem Interesse des Kl grds gleich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Leitbildfunktion des Gesetzes.

Rn 6 Den gesetzlichen Regelungen kommt bei der Wertfestsetzung nach § 3 Leitbildfunktion zu (Schumann NJW 82, 1257, 1259 f). Das wirtschaftliche Interesse des Angreifers hat, soweit nicht andere gesetzliche Vorgaben bestehen, generell das entscheidende Gewicht (BGH NJW 94, 664 [BGH 12.10.1993 - X ZR 65/92]; St/J/Roth § 3 Rz 15). Aus § 6 ist für Geldforderungen das Nennwertpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die sog. 30/70-Methode in d... / 1. Die Methodik der Methode

Ausbeutekalkulation: Die 30/70-Methode[1] bezeichnet eine Form der Ausbeutekalkulation, die den Getränkeeinsatz als Basis heranzieht.[2] Die Ausbeutekalkulation[3] wiederum als Oberbegriff folgt einem einfachen Prinzip, das auch in privaten Haushalten ohne Weiteres zur Anwendung kommt: Danach wird der vom Unternehmer vermeldete Wareneinsatz als Basis verstanden. Aus ihm und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.3 Anhang III: Liste der Gefahrenhinweise

Anhang III der Verordnung enthält die Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze und EUH-Sätze) in allen EU-Amtssprachen. Die Liste wird dadurch sehr unübersichtlich, sodass es für den Anwender der Verordnung schwierig ist, bestimmte Sätze zu finden. Eine anwenderfreundliche Zusammenstellung in deutscher Sprache finden Sie im Lexikon.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.3 Gefahrenhinweise

Gefahrenhinweise (H-Sätze) ersetzen die bisherigen "Hinweise auf die besonderen Gefahren" (R-Sätze) nach Anhang III der EG-Stoffrichtlinie. Sie bestehen aus systematisch geordneten Texten, die hinsichtlich ihrer inhaltlichen Aussagen in vielen Fällen identisch oder zumindest ähnlich mit den bisherigen R-Sätzen sind. Sie sind mit entsprechenden Codes (Buchstabe H für "Hazard-...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.4 Sicherheitshinweise

Die Sicherheitshinweise (P-Sätze) entsprechen den früheren Sicherheitsratschlägen (S-Sätze). Sie bestehen ebenfalls aus systematisch geordneten Texten, die mit entsprechenden Codes (Buchstabe P für "Precautionary Statements" [engl.: Vorsorgesätze] sowie einer Ziffer) gekennzeichnet sind. Die Kriterien für die Wahl der insgesamt 98 Sicherheitshinweise und 32 Kombinationssätze...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.1 Verhaltenskodex für Lieferanten

Ein Verhaltenskodex für Lieferanten ist ein wichtiges Instrument für eine Zusammenarbeit, die sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung ausrichtet. Er verpflichtet Zulieferbetriebe und Partner vertraglich, soziale und ökologische Standards in ihren Produkten und Rohstoffen zu gewährleisten. Der Kodex sollte auf die zentralen Rahmenwerke zu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.4.1 Tatsächliche Betreuung

Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss aber nicht (mehr) im engeren Sinne betreut werden. Der/die Jugendliche wird häufig nicht einmal den Tag zu Hause verbringen. Demnach muss wohl...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1415 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 3a EStG steht im Zusammenhang mit dem Korrekturverfahren nach § 43a Abs 3 S 7 EStG . Hier ist geregelt, dass Korrekturen, die eine auszahlende Stelle beim KapSt-Abzug nach § 43a Abs 3 S 7 EStG vorgenommen hat, erst im Jahr der Vornahme der Korrektur wirksam werden. Durch § 20 Abs 3a EStG wird die doppelte Berücksichtigung von Korrek...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.1 Kein einheitlicher Rechtsbegriff

Der Begriff der "Belästigung" ist kein allgemeiner und einheitlicher Rechtsbegriff. Er umfasst ein breites Spektrum von Verhaltensweisen. Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Menschen auf einen oder mehrere Menschen, wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend oder schädigend wahrgeno...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 18 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: Kleines Insolvenz-ABC

Überblick Dieses kleine Lexikon erläutert Ihnen kurz und prägnant die wichtigsten Begriffe des Insolvenzrechts.[1] Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Absonderung Recht auf bevorzugte ("abgesonderte") Befriedigung einer durch Pfandrecht gesicherten Insolvenzforderung. Aussonderung Gegenstände, die im Insolvenzverfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Literatur

Christoffel, Jahressteuergesetz 2022: Das neue Ertragswertverfahren ab 2023, ErbBstg 2023, 46; Grootens in: juris Lexikon Steuerrecht, Ertragswertverfahren in der Erbschaftsteuer; Lorenz, Neue Grundbesitzbewertung: Gleich lautende Erlasse der Finanzverwaltung vom 20.3.2023 (AEBew JStG 2022), ZEV 2023, 426; Marquardt/Miethe, Die Verwendung der Marktdaten der Gutachterausschüs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 7 Literaturverzeichnis

Ahlrichs/Sommerhoff, Organisationale Resilienz und wie sie erreicht werden kann, in: Controller Magazin, 5, 2021, S. 6–9. Allianz, Allianz Risk Barometer 2024, online verfügbar unter: https://www.allianz-trade.de/wissen/wirtschafts-news/allianz-risk-barometer-2024-geschaeftsrisiken.html, Abrufdatum: 17.12.2024. Arbeit und Arbeitsrecht, Erfolgsfaktor interne Mobilität, 2024, on...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1 Wesentliche Minderung des normalen Rohertrags des bebauten Grundstücks

Rz. 12 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt zunächst voraus, dass der normale Rohertrag des bebauten Grundstücks (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % (s. Rz. 21) gemindert ist. Als Auslöser für eine Rohertragsminderung kommen bei bebauten Grundstücken insbesondere ein Leerstand von Wohnungen oder Geschäftsräumen infolge mangelnder Mieternachfrage, ei...mehr

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Wertschöpfungskette: Digita... / 2.1 Die drei Ebenen einer nachhaltigen Wertschöpfungskette

Eine Wertschöpfungskette beschreibt alle Stationen, die ein Produkt durchläuft – von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung, Transport und Handel bis hin zum Konsum durch die Endverbraucher. Im Rahmen der Kreislaufwirtschaft schließt sie allerdings den Kreis, indem Materialien nach der Nutzung wieder in die industrielle Produktion zurückgeführt werden. Nachhaltigkeit in die...mehr

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Gewerkschaften / 3 Entstehung der Gewerkschaften

Die Gründung von Gewerkschaften ging einher mit dem Einsetzen der Industrialisierung. Diese begann Ende des 18. Jahrhunderts in England und erreichte einige Zeit später auch das Gebiet des Deutschen Bundes. Erste Gewerkschaften in Deutschland waren die Berufsverbände der Buchdrucker und Zigarrenarbeiter, die etwa 1848 entstanden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde auch die...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 585 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Beruflicher Werdegang/Ausbildung/Frühere Arbeitsverhältnisse

Rz. 82 Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach der Ausbildung, nach Fähigkeiten und Kenntnissen sind grds. zulässig, da sie die fachliche Qualifikation des Bewerbers betreffen.[181] Hierunter fallen auch Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Prüfungsnoten, Angaben über frühere Beschäftigungen und dortige Aufgaben, Unterbrechungen der Berufstätigkeit sowie Motive für die Bew...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

Rz. 601 Die Klausel 1 (siehe oben Rdn 599) ist für die Fallkonstellation vorgesehen, in der der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bei Dritten, insbesondere Kunden des Arbeitgebers, Bargeldbeträge auf Forderungen einzieht, die dem Arbeitgeber zustehen. Die Klausel soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer diese von ihm eingezogenen Beträge...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Auflage 2022 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 48. EL 2023 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / k) Gesundheitszustand/Erkrankung

Rz. 91 Gesundheitszustand und Krankheiten betreffen die Intimsphäre eines Bewerbers und sind damit dem Fragerecht des Arbeitgebers weitgehend entzogen,[198] es sei denn, die nachgefragte Tatsache wäre für den Betrieb des Arbeitgebers oder die künftigen Arbeitskollegen von besonderem Interesse. Daher setzt das Fragerecht stets einen besonderen Sachzusammenhang mit der zu bese...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 6 Weiterführende Literatur

Hoffmann, GmbHR 2001, S. 207 Kohlhepp, DStR 2014, S. 1143 Märkle, BB, Beilage 7 zu Heft 31/2000 Neufang, DB 2004, S. 730 Betriebsaufspaltung: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/b/betriebsaufspaltung/ Schulze zur Wiesche GmbHR 1994, S. 265mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr