Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Besondere Versicherungszweige.

Rn 239 Bei der Kapitallebensversicherung werden für die Feststellungsklage 80 % der Versicherungssumme angesetzt, da wegen des bestimmten Ablauftermins der Eintritt des Versicherungsfalls gewiss ist und grds die gesamte Versicherungssumme fällig wird (BGH NJW-RR 97, 1562; VersR 08, 988); bei der Risikolebensversicherung nimmt man 20 % (BGH NJW-RR 05, 259); bei Klage auf Rück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Teilerledigung.

Rn 125 Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Zustimmungserklärung des Gegners (Ddorf JurBüro 07, 256; Rn 124). Der GeS wie auch der ReS des unterlegenen Beklagten bestimmen sich von da an nach dem Wert der weiter str Hauptsache (Köln MDR 14, 562 mwN); die auf den übereinstimmend erledigten Teil entfallenden Prozesskosten bleiben als Nebenforderung nach § 4 I ZPO, § 43 I ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 115. Pacht.

Rn 198 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Pächterpfandrecht s § 6 Rn 15, 17. Parabolantenne s Wohnungseigentum b), § 8 Rn 53. Parteiwechsel § 5 Rn 3. Patientenverfügung Regelwert 5.000 EUR nach § 36 III GNotKG (Hamm MDR 06, 1197 [OLG Hamm 08.11.2005 - 15 W 148/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 22. Aufhebung eines Vertrags.

Rn 53 Nach § 3 ist eine umfassende Würdigung des Klägerinteresses geboten (RGZ 52, 427; 66, 330; Hamm NJW-RR 99, 1403 [OLG Hamm 02.06.1999 - 20 U 233/98]), zB bei einer Feststellung der Nichtigkeit anhand des Wertes der Leistungspflicht, von der Kläger freigestellt werden will bzw nach Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; die Gegenleistung bleibt außer Betra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 169. Zwangsversteigerung.

Rn 283 Für Anordnung und Beitritt erfällt nach Ziff 2210 KV Anl 1 GKG eine Festgebühr; für die Wertgebühren nach Ziff 2211 ff ist § 54 GKG einschlägig. Grds kommt es auf die Festsetzung nach § 74a V ZVG an, auch wenn später weitere Beteiligte beitreten (LG Paderborn RPfleger 89, 168). Für die Zuschlagsgebühr nach § 54 II GKG ist das Meistgebot maßgeblich, selbst wenn es unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Beschwer des Klägers.

Rn 279 Ergeht bei uneingeschränktem Antrag ein Urt auf Leistung Zug um Zug, ist der Kl im Wert der Gegenleistung beschwert, begrenzt durch den Wert des Klageanspruchs (BGH NJW 99, 723 [BGH 16.12.1998 - XII ZB 105/97]: Finanzierungskosten bei Verurteilung Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung; MDR 09, 759; NJW-RR 10, 492 [BGH 07.04.2009 - VIII ZB 94/08]); dabei kommt es allein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 158 Die Streitigkeiten (idR Unterlassungsklagen) sind vermögensrechtlicher Art (Brandbg JurBüro 97, 594). Es ist nach § 3 zu bewerten; § 51 GKG erweitert diesen Grundsatz für bestimmte Rechtsgebiete auf alle Verfahrensarten. Regelstreitwerte bestehen nicht; sie sind wegen der jeweiligen Besonderheiten des Falles nicht wünschenswert (Nürnbg GRUR 07, 815; Hambg GRUR-RS 20, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Registersachen.

Rn 156 Seit dem 1.12.04 galt § 41a KostO, an dessen Stelle mit dem 1.8.13 § 105 GNotKG getreten ist. Ältere Rspr ist zunächst hieran zu messen. Beim Geschäftsführerwechsel handelt es sich um mehrere Gegenstände iSd §§ 93 II, 94 II, 109, 110 GNotKG (§ 44 II KostO aF, BGH MDR 03, 355 [BGH 21.11.2002 - V ZB 29/02]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Prozessualer Rahmen.

Rn 13 Der prozessuale Rahmen, in dem der Zinsanspruch zum Streit gestellt wird, hat auf die Anwendung von § 4 keinen Einfluss (BGH MDR 13, 136 [BGH 20.11.2012 - X ZR 108/10]: Zinsen werden mit der Berufung verlangt, die Hauptforderung steht aufgrund der Berufung des Gegners im Streit = Nebenforderung). Bei Rechtsmittel des Beklagten gg die Verurteilung in der Hauptsache und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 53. Duldungsklagen.

Rn 90 § 3. ReS: Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelklägers, die Handlung nicht dulden zu müssen (BGH GE 21, 570; MDR 10, 765). Bei Duldung einer Begutachtung richtet sie sich nach dem Verlust des Bekl, zB Verdienstausfall (BGH FamRZ 1999, 647). Elektrizität/Gas: Interesse des Anbieters an Sperre eines Anschlusses und Zugang zum Strom-/Gaszähler (Köln JurBüro 19, 13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Deckungsklage.

Rn 241 Die Klage auf Deckungsschutz ist eine Feststellungsklage (s.a. dort), die mit 20 % Abschlag zu bewerten ist (BGH NJW 82, 1399; NJW-RR 91, 1149), in der Haftpflichtversicherung zunächst begrenzt auf den Umfang der drohenden Inanspruchnahme (BGH JurBüro 82, 1017). Bei wiederkehrenden Leistungen kann für den ZuS § 9 ZPO einschlägig sein (BGH NJW 82, 1399; Hamm AnwBl 84, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 20. Aufgebot.

Rn 51 §§ 433 ff FamFG. Das Interesse des Ast ist nach §§ 35 ff, 96 GNotKG zu schätzen, Gedanke des § 6 kann herangezogen werden, bei echten Wertpapieren (§ 6 Rn 4) zählt der Nenn- oder Kurswert (s.a. Wertpapiere), iÜ ist auf einen Bruchteil des Interesses am Erhalt abzustellen (Anders/Gehle/Kunze Wertpapiere Rz 9); bei bloßen Beweispositionen (zB Hypothekenbrief) sind idR 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wertfestsetzung.

Rn 48 Nach § 61 I ArbGG ist der Streitwert vom ArbG im Urt festzusetzen. Das hat Bedeutung für die Rechtsmittelfähigkeit (BAG AnwBl 84, 146; Dornbusch/Fischermeier/Löwisch § 61 Rz 5). Maßgeblicher Zeitpunkt ist abw von § 4 I, 1. Halbs der Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Bremen AP GKG § 23 Nr 1). Die Entscheidung ist nach § 318 bindend (LAG Nürnberg JurBüro 93, 172). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Weitere Einzelfragen.

Rn 207 Der berücksichtigungsfähige Wert eines Anschlussrechtsmittels ist auch dann zu addieren, wenn dieses seine Wirkungen verliert (BGH NJW 79, 878). Ist das Rechtsmittel eindeutig versehentlich eingelegt, kann der Mindestwert angesetzt werden (Bambg KostRspr § 146 GKG Nr 29; Frankf MDR 84, 237); bei fehlender Beschwer liegt er einen Gebührensprung darüber (Frankf JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Gewaltschutz.

Rn 157a Nach § 49 FamGKG idF d KostBRÄG 2025 (BGBl Nr 109) sind für einen Antrag nach § 1 GewSchG 3.000 EUR (bis 31.5.25: 2.000 EUR) und nach § 2 GewSchG 4.000 EUR (bis 31.5.25: 3.000 EUR) anzusetzen (vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 49 FamGKG). Alte Rspr ist überholt. Anträge nach § 1 und § 2 GewSchG sind getrennt zu bewerten und zu addieren (Dresd FamRZ 06, 803). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschlussmängelstreit, Anfechtung, Nichtigkeit.

Rn 154 Zuständig ist unabhängig vom Streitwert nach § 246 III 1 AktG das LG. § 247 AktG gilt für GeS und ReS (BGH AG 11, 823 = NZG 11, 997). Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache, namentlich das wirtschaftliche Interesse des Anfechtenden, begrenzt durch dessen Aktienbesitz, das Interesse der AG am Bestand des Beschlusses und deren Größe (BGH NZG 23, 1031, 11, 997 [BGH 31...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Erbschein und sonstige Urkunden.

Rn 122 Bei Klage auf Herausgabe zählt nach § 3 das wirtschaftliche Interesse an der Verhinderung drohender Nachteile (BGH KostRspr ZPO § 3 Nr 176; § 6 Rn 4) oder am Beweisvorteil. Im Einziehungsverfahren bzgl Erbschein ist der Wert des beanspruchten Erbteils maßgeblich (BGH JZ 77, 137), für Kraftloserklärung ist das Interesse des Ast nach § 3 zu schätzen. In der Beschwerde g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 107. Nebenintervention.

Rn 188 Die Nebenintervention hat keine Auswirkungen auf den GeS für die Gerichtskosten (Rostock JurBüro 15, 83). Ausgangspunkt einer eigenständigen Bewertung ist zutreffender Auffassung nach die nach § 3 zu schätzende Beteiligung des Nebenintervenienten/Streithelfers am Rechtsstreit, dh dessen eigenes Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei, ohne dass es auf eine Antr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 49 Wegen § 53 I GKG gilt für GeS und ReS § 3; der ZuS ist wegen § 919 ohne Relevanz. In Familiensachen gilt § 42 I FamGKG, wobei der Gedanke des § 41 FamGKG Bedeutung hat. Der Umfang des zu sichernden Anspruchs ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432 für § 42 I GKG aF, nunmehr § 9 ZPO iVm §§ 48 I GKG, § 23 I 1 RVG), idR nach Maßgabe des Sicherungsinteresses Bruchteil hiervon a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlagen.

Rn 205 Für das Rechtsmittel des Klägers gelten dieselben Grundsätze wie bei der Klage. Für das Rechtsmittel des Beklagten kommt es auf das Abwehrinteresse an, das sich nicht nach dem Interesse des Klägers, sondern nach der Belastung aus dem Urt richtet und im Einzelfall geringer (vgl insb Stichwort Auskunft) oder höher sein kann als der Streitwert der Vorinstanz (BGH GZS NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) KostO.

Rn 274 Für § 42 GNotKG (§ 21 II KostO aF) kommt es auf den Wert des Grundstücks mit dem fertiggestellten Gebäude an (BayObLG DNotZ 82, 765; 770; OLGR Zweibr 04, 138), nicht auf die Summe der Wohnungswerte (BayObLG RPfleger 92, 540). Lastet eine Globalgrundschuld noch auf einem einzigen Wohneigentum, ist dessen Wert im Fall des § 53 II GNotKG (§ 23 II KostO aF) die Grenze; nu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 163. Wohnungseigentum.

Rn 269 Ein ZuS besteht nicht, § 43 WEG. Der GeS ist für Beschlussklagen ab 1.12.20 in § 49 GKG nF geregelt; nach Aufhebung von § 49 GKG muss für sonstige WEG-Verfahren gem § 48 GKG, §§ 1 ff ZPO auf die allg Bestimmungen zurückgegriffen werden. Der ReS ist unabhängig von den dort bestimmten Wertgrenzen nach dem Interesse des Rechtsmittelführers zu bestimmen (BayObLG WuM 94, 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auflösung.

Rn 151 Die Klage auf Auflösung oder Feststellung der Nichtigkeit ist gem § 3 aufgrund einer Gesamtschau nach dem Interesse der Kl zu bewerten (Köln JurBüro 82, 1719). Bedeutsam können der Wert des Anteils des Kl (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23 Auflösung einer OHG) oder die Abwehr drohender Haftung sein (Köln DB 88, 281); in der Regel sollte der volle Wert des Anteils anges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten.

Rn 8 Der Rechtsgrund, aus dem Bestand oder Dauer str sind, hat für die Wertfestsetzung keine Bedeutung (BGH WuM 06, 45). Auf das Klageziel und die einschlägige Anspruchsgrundlage, namentlich § 958 BGB, kommt es ebenfalls nicht an, so dass § 8 anzuwenden ist, wenn sich der Anspruch auf andere Grundlagen stützt, zB § 985 BGB, während umgekehrt bei der Räumungsklage § 8 nur Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 138. Verein.

Rn 231 Bei Klage gg den Ausschluss aus einem Idealverein gilt § 48 II GKG (Frankf JurBüro 85, 1083); für ZuS und GeS sowie für den ReS des klagenden Mitglieds sind wirtschaftliches und ideelles Interesse zu berücksichtigen (Frankf JurBüro 03, 644; vgl auch BGH NJW-RR 10, 1582 Rz 8, 9; § 3 Rn 9). Mangels Anhaltspunkten ist eine Anlehnung an § 23 III 2 RVG angezeigt (BGH NJW-R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 101. Lagerhalterpfandrecht.

Rn 182 s § 6 Rn 15, 17. Landvermessung § 3 Interesse des Klägers (BGH JurBüro 71, 718). Lebenspartnerschaft s die entspr Stichworte zu Ehe- und Familiensachen; einstweilige Anordnung. Leibgedinge, Leibrente s § 9 Rn 3. Licht- und Fensterrecht s § 7 Rn 3. Löschung s § 6 Rn 17, 19; Löschung von E-Mails: für Beschwer des Bekl dessen Aufwand ohne Rücksicht auf das Interesse des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 17. Anwartschaft.

Rn 44 Es ist eine zweistufige Prüfung angezeigt. Zunächst ist der Gegenstand des Anwartschaftsrechts nach den für diesen geltenden Regeln zu bewerten; alsdann ist zu prüfen, ob das bloße Bestehen einer Anwartschaft eine Reduzierung des Wertes fordert. Der Anspruch auf Herausgabe des Gegenstandes ist ohne Einschränkungen nach § 6 zu bewerten. Im Streit um das bedingte Recht s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Interesse.

Rn 272 Das Interesse ist nach allg Grundsätzen zu bestimmen; es gibt für § 49 GKG den Einsatzwert vor. Bei Zahlungs- und neg Feststellungsklagen ist der Nennwert anzusetzen (§ 3 Rn 6). Richtet sich die Klage auf künftige Leistung (zB Hausgeld) ist, weil jährlich ein Wirtschaftsplan aufzustellen ist, der Jahreswert maßgeblich (Frankf MDR 25, 34; KG ZMR 24, 682). Auf die älter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 161. Willenserklärung.

Rn 267 Wenn Klageziel die Abgabe einer WE ist, wird nach § 3 bewertet (Kobl ZMR 02, 346); andere Normen wie § 6 sind nur einschlägig, wenn die WE unmittelbar eine dort geregelte Rechtsänderung zur Folge hat (BGH MDR 02, 295: § 3 bei Klage auf Zustimmung zur Auflassung; OLGR Jena 98, 350: § 6 bei Auflassung). Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Kl an der Abgabe (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Hauptsacheklage.

Rn 8 Auf Besitz oder Eigentum kommt es iSd Regelung nur an, wenn mit der Klage die endgültige Erlangung angestrebt wird (Hamm JurBüro 90, 649). Das ist der Fall bei der Klage auf Eigentumsumschreibung (KGR 97, 57), auf Duldung der Wegnahme (KG RPfleger 71, 227), auf endgültige Besitzeinweisung (LG Bayreuth AnwBl 66, 403) oder auf Durchsetzung eines Heimfallrechts (Frankf Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Richtiger Wert.

Rn 76 Der vom Ast bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert (§ 61 GKG) ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Ast, nach Beweiserhebung, namentlich Einholung des Gutachtens, aufgrund der erzielten Ergebnisse den ›richtigen‹ Hauptsachewert festzusetzen (Hambg NJW-RR 00, 827; Stuttg MDR 09, 234...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 15. Annahmeverzug.

Rn 42 s § 5 Rn 5. Ein isolierter Feststellungsantrag ist gem § 3 nach der Kostenersparnis des Gl zu bewerten (OLGR Naumbg 00, 368), sofern eindeutig feststellbar, ansonsten mit einem geringen Bruchteil des Wertes der entgegenzunehmenden Leistung (Ddorf JurBüro 94, 496: 1 %) oder einem Erinnerungswert (BGH NJW-RR 89, 826: 300 DM; Frankf JurBüro 91, 410: 100 DM). Bei gleichzei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Wohnung und Hausrat (Ehewohnungs- und Haushaltssachen).

Rn 144 § 48 FamGKG bestimmt Festwerte, die nur durch Abs 3 relativiert werden. Alte Rspr (Dresd MDR 07, 305: einjähriger Mietwert; aA Karlsr FamRZ 03, 1767: halbjährige Miete), auch bei Getrenntleben (Hamm FamRZ 06, 141; aA AG Bremen FamRZ 03, 244: 6 Monate) und bei Verpflichtung zu einer Ausgleichsleistung im Vergleich (KG RPfleger 72, 464) ist seit Inkrafttreten der Neufas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 111 Nach § 53 I Nr 1 GKG ist das Interesse des Antragstellers maßgeblich. Die Entwicklung seit Erlass der eV ist zu berücksichtigen, so dass der Wert (deutlich) sinken kann (KG JurBüro 02, 479), grds aber nicht muss (Frankf AGS 14, 184). Bei Kostenwiderspruch zählt das Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332). Das Vollziehungsverfahren hatte bis vor dem 1.8.13 einen eige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 13. Anfechtungsklagen.

Rn 40 Im Gesellschaftsrecht und Insolvenzanfechtung s dort; für Klagen nach §§ 11, 13 AnfG findet § 6 analog Anwendung, dh es zählt der Wert der Forderungen, derentwegen angefochten wird oder der geringere Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll (BGH JurBüro 08, 368; NZI 18, 821); Zinsen und Kosten werden abw von § 4 hinzugerechnet (BGH WM 82, 435; § 4 Rn 20). U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 62. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 109 §§ 707, 719, 765a, 769, 771 III, 785, 786. Zu bewerten ist mit einem Bruchteil des Hauptsachewertes (BGH NJW 91, 2280; Köln BRAGOReport 02, 143: 1/5). Für diesen gelten die allgem Regeln, zB § 4 ZPO, § 41 GKG (LG München I WuM 96, 235: verlängerter Mietzeitraum). Bei Kostenvollstreckung zählt ebenfalls ein Bruchteil (für vollen Wert noch BGHZ 10, 249). Bei drohender G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 157. Widerspruch.

Rn 260 (Grundbuch) §§ 899, 927, 1140 BGB. Maßgeblich nach § 3 ist das Interesse an der Erhaltung der Rechtsposition. Deren Wert ist die Basis von der ein Bruchteil bis zum vollen Betrag zu nehmen ist (Köln JurBüro 61, 458; LG Bayreuth KostRspr § 3 ZPO Nr 463: 1/10; Kobl JurBüro 06, 537: 25 % bei eV). Entspr gilt bei der Löschung. S.a. Einstweilige Verfügung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Rechtsmittel.

Rn 142 Für den ReS zählt die angestrebte Differenz (Naumbg FamRZ 06, 1285: betr Regelbeträge). Bei Urteil auf Vorlage einer Steuererklärung ist durch Auslegung zu prüfen, ob auch die Erstellung geschuldet ist, was den Re erhöht (BGH NJW-RR 16, 65 [BGH 02.09.2015 - XII ZB 132/15]). Der GeS im Rechtsmittelverfahren richtet sich für den laufenden Unterhalt nach den str Ansprüch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 226 Es kommt auf die Differenz zwischen Mindestangabe und Verurteilung an; wird der Mindestbetrag zuerkannt, fehlt es an der Beschwer (BGH NZM 19, 65 [LG Frankfurt am Main 01.11.2018 - 2-13 S 112/17]; NJW 02, 212 [BGH 02.10.2001 - VI ZR 356/00]; NJW-RR 04, 102 [BGH 30.09.2003 - VI ZR 78/03]; 863 [BGH 30.03.2004 - VI ZR 25/03]; MDR 16, 788 [BGH 24.03.2016 - III ZR 52/15]; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 132. Testamentsvollstreckung.

Rn 223 Es liegt generell eine vermögensrechtliche Streitigkeit iSd § 3 vor. Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Kl. Für die Erben kommt es auf die Einschränkung ihrer Entscheidungsmöglichkeiten an. Im Streit um die Befugnisse des Testamentsvollstreckers kann für dessen Rechtsmittel der ReS mit einem Bruchteil des Nachlasswertes angesetzt werden (BGHR ZPO § 546 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klageart.

Rn 5 Auf die Klageart kommt es an sich nicht an, so dass nach hM auch die Feststellungsklage nach § 9 zu bewerten ist, die positive mit dem üblichen Abschlag von 20 % (BGH MDR 00, 975; mit guten Gründen gg Abschlag MüKoZPO/Wöstmann § 9 Rz 8), die negative voll (BGHZ 2, 277; KG MDR 10, 47; vgl § 3 Streitwert-Lexikon Feststellungsklage; aA Frankf MDR 09, 353), in beiden Fällen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 95. Kindschaftssachen.

Rn 176 § 169 FamFG. Nach § 45 FamGKG idF d KostBRÄG 2025 (BGBl Nr 109) besteht ein relativer Festwert von 5.000 EUR (bis 31.5.25: 4.000 EUR), der bei besonderen Umständen abänderbar ist (zu Einzelh KG FamRZ 15, 432; Brandbg FamRZ 15, 1750). Im Streit um mehrere Kinder ist dieser linear zu vervielfachen (Köln FamRZ 05, 1765; Brandbg FamRZ 04, 1655; Hambg FamRZ 07, 1035); das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Abschluss eines Vertrags.

Rn 34 Interesse am Vertragsschluss (BGH NZM 21, 434), nicht an der zu erbringenden Leistung (Braunschw JurBüro 75, 1099: Lebensversicherung). Für den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags ist im Grundsatz die in der Vertragszeit zu entrichtende Miete bzw Pacht maßgebend; nach der Wertung des § 9 allerdings begrenzt auf die dreieinhalbfache Jahresmiete bzw -pacht (BGH NZM ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kostenvorschuss.

Rn 107 § 246 I FamFG. Maßgeblich ist der beantragte oder – bei unbeziffertem Antrag – der festgesetzte Vorschussbetrag. Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist nach einer Auffassung entspr § 41 S 2 FamGKG die Hälfte des Hauptsachewertes angemessen (Celle MDR 13, 1356; Celle FamRZ 16, 164; Zweibr FamRZ 17, 54, Bespr Schneider NZFam 16, 951), nach zutr A der volle Wert (F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) § 771.

Rn 261 Ausgangspunkt ist § 6. Maßgebend ist der Wert der Forderung, für die vollstreckt wird, ohne Nebenforderungen (BGH WM 83, 246), begrenzt durch den geringeren Wert des Pfandobjekts (§ 6 Rn 18). Es kommt auf den obj Verkehrswert an (BGH JurBüro 17, 263). Tilgung der Forderung vor Klageerhebung (§ 4) verringert deren Wert (Schlesw JurBüro 57, 179). Das Pfandobjekt ist ohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Rückstände, Rückforderung.

Rn 140 Eingeklagte Rückstände werden hinzugerechnet, § 51 II 1 FamGKG wie in § 42 III 1 GKG); Antrag auf PKH steht der Klage gleich. Bei Klageerweiterung werden die zusätzlich verlangten Beträge 12fach angesetzt und bis dahin geltend gemachte Forderungen zu streitwerterhöhenden Rückständen (ausf Köln FamRZ 04, 1226 = FamRB 04, 45; gg Berücksichtigung OLGR Saarbr 05, 924; OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 221 Bei Abweisung der gesamten Stufenklage richtet sich der ReS nach dem höchsten Einzelwert, idR dem des Leistungsanspruchs (BGH BeckRS 22, 13183; MDR 02, 107; Schlesw MDR 14, 494); für dessen Bewertung kommt es auf die realistischen Erwartungen des Kl an (BGH NJW 97, 1016, s.o. Rn 218, die niedriger sein können als in der Vorinstanz und daher neu zu schätzen sind; all d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 93. Kaution.

Rn 174 Die Klage auf Einzahlung unterliegt keinen Besonderheiten. Bei Klage auf Rückzahlung einer Mietkaution sind die aufgelaufenen Zinsen wegen § 551 III 4 BGB Hauptforderung und daher auf den Streitwert zu addieren (LG Köln WuM 95, 719; § 4 Rn 20). Das Verlangen des Mieters nach einem Nachweis der Anlage ist mit einem Viertel der Kautionssumme zutr bemessen (Köln WuM 10, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unanwendbarkeit.

Rn 4 Nicht anwendbar ist § 7, wenn es in dem Streit nicht um die Beziehung zwischen zwei Grundstücken geht, namentlich: Erbbaurechtliche Dienstbarkeit iSd § 1090 BGB; Nießbrauch iSd §§ 1030 ff BGB; persönliche Reallast iSd §§ 1105 I, 1106 BGB; schuldrechtliche Verpflichtung (Zö/Herget § 7 Rz 5); Vorkaufsrecht (Musielak/Voit/Heinrich § 7 Rz 4; Anders/Gehle/Kunze bei Grunddien...mehr