Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 39 Der gepfändete Geschäftsanteil ist regelmäßig anderweitig zu verwerten (§ 844 ZPO), meistens wird die Versteigerung angeordnet.[31] Die Versteigerung kann auch dann erfolgen, wenn der Anteil inzwischen aufgrund einer nach der Pfändung beschlossenen Satzungsänderung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung eingezogen worden ist.[32] Rz. 40 Erfolgt die öffentliche V...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 136 Verfügt der Schuldner bei einer Bank oder einer Sparkasse über ein Sparguthaben, unterliegt dies der uneingeschränkten Pfändung (§ 829 ZPO).[119] Die Pfändung des Sparguthabens wird mit Zustellung an die Bank bzw. die Sparkasse als Drittschuldner wirksam. Gleiches gilt für den Anspruch des Schuldners auf Auszahlung eines Postbanksparguthabens, auch dieses kann jederz...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Anspruch auf bewegliche Sachen

Rz. 44 Der Gerichtsvollzieher kann bei der Sachpfändung gegen den Schuldner in Gegenstände bei einem Dritten nur pfänden, wenn der Dritte zur Herausgabe bereit ist (§ 809 ZPO). Andernfalls muss der Gläubiger den Anspruch auf Herausgabe oder Leistung gegen den Dritten pfänden (§ 846 ZPO). Der Dritte ist dem Schuldner zur Herausgabe des Besitzes an der Sache verpflichtet, wenn...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Doppelpfändung

Rz. 58 Das Anwartschaftsrecht selbst stellt für den Gläubiger keinen verwertbaren Vermögensgegenstand dar. Er muss daher auch die bewegliche Sache als solche pfänden. Ein weiterer Grund ist die zwingende Publizitätswirkung durch Anbringen des Pfandsiegels an der gepfändeten Sache durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 ZPO). Rz. 59 Die Pfändung des Anwartschaftsrechts kommt nur d...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Drittschuldner

Rz. 65 Die Pfändung erfolgt nach §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO und wird wirksam mit der Zustellung an die Drittschuldnerin.[59] Die DENIC-Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG mit Sitz in Frankfurt am Main (Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt am Main) spielt die Schlüsselrolle im deutschen Domainrecht. Die DENIC eG betreibt den Nameserver der Top Level Domain ".de". Umstritten...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Durchführung der Herausgabe nach der Pfändung

Rz. 51 Gibt der Dritte die Sache an den Gerichtsvollzieher heraus, wandelt sich das Pfandrecht an dem Anspruch auf Herausgabe in ein Pfandrecht an der Sache selbst um. Die Sache selbst braucht nicht mehr gepfändet zu werden.[42] Rz. 52 Wird die Sache jedoch durch den Drittschuldner hinterlegt, z.B. bei mehrfacher Pfändung, entsteht kein Pfandrecht an der Sache, da die Hinterl...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Allgemein

Rz. 62 Eine Internet-Domain hat als Zugangsadresse zu einer Homepage ggf. einen hohen Werbe- und Marktwert.[50] Insbesondere mit "com-Domains" werden bei Kauf- und Wiederverkauf bisweilen spektakuläre Preise erzielt. Beispielhaft wurde im Februar 2015 die Internetadresse porno.com für 8.888.888,00 US$ verkauft und erzielte damit den vierthöchsten[51] bekannt gewordenen Verka...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / a) Erlösanspruch aus den erloschenen Rechten

Rz. 186 Nach § 91 Abs. 1 ZVG erlöschen die nach den Versteigerungsbedingungen nicht in das geringste Gebot fallenden dinglichen Rechte mit dem Zuschlag, i.Ü. werden die Rechte von dem Ersteher übernommen. Die Ansprüche aus den Grundpfandrechten bzw. Rechten eingetragen in Abt. II des Grundbuches setzen sich im Wege der dinglichen Surrogation am Erlös fort.[153] Rz. 187 Ein Er...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / b) Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 167 Wegen der Abschaffung der Lohnsteuerkarte wurde ab 2013 (stufenweise bereits ab 2011) das elektronische Meldeverfahren ELStAM eingeführt. Der Arbeitgeber erhält die relevanten persönlichen Merkmale des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten beim Bundesamt für Finanzen mittels Datenfernübertragung. ELStAM steht als Akronym für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkm...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 6. Versicherung verbundener Leben

Rz. 97 Vielfach werden Lebensversicherungsverträge über verbundene Leben, insbes. bei Ehegatten, abgeschlossen. Hierbei fällt die Versicherungssumme bei Ableben des zuerst Versterbenden an den anderen Ehegatten, spätestens aber wird die Versicherungssumme fällig an einem vereinbarten Kalendertag. Der Anspruch steht den Ehegatten in Gemeinschaft zu. Entgegenstehende Vereinbar...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / VII. Kreditkarte

Rz. 68 Die Zahlung von Waren bzw. die Bezahlung von Rechnungen mittels Kreditkarten ist heute tägliche Praxis. Die Kreditkarte dient aber nicht nur als Zahlungsmittel, sondern auch der Kreditgewährung, als Mietwagenkaution oder Reisezahlungsmittel, zur Devisenbeschaffung etc. Da es für Kreditkartengeschäfte kein Sonderrechtsgebiet gibt, finden auch hierauf die allgemeinen ge...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / c) Verwertung

Rz. 192 Zur Durchsetzung seiner gepfändeten Ansprüche muss der Gläubiger den zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss spätestens im Verteilungstermin vor der Auszahlung der Beträge vorlegen, und die Auszahlung an sich beantragen. Sofern anwesende Beteiligte der Auszahlung an den Vollstreckungsgläubiger widersprechen, muss er selbst auch Widerspruch gegen die Zuteilu...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Mobiliarvollstreckung

Rz. 182 Ist der Schuldner selbst Gläubiger eines Anspruchs gegen einen Dritten, kann der Vollstreckungsgläubiger das bereits bestehende Pfändungspfandrecht aus einer Vollstreckung selbstständig nicht pfänden, da das Pfandrecht als Nebenrecht von dem Bestand der Forderung abhängig ist. Rz. 183 Gepfändet werden muss der Forderungsanspruch des Schuldners gegenüber dem Dritten. D...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / I. Anwaltsvergütung aus der Landeskasse

Rz. 2 Nach Beiordnung im Wege der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe, als beigeordneter Strafverteidiger oder bei Beratungshilfe hat der Anwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Bundes- oder Landeskasse (s. § 45 RVG). Dieser Zahlungsanspruch ist pfändbar. Drittschuldner ist die jeweilige Landes- oder Bundesbehörde. Rz. 3 Pfändbar ist der Anspruch, sobald der Anwalt ge...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Vollstreckungsschutz

Rz. 105 Die Vollstreckung in Miet- und Pachtzinsansprüche kann auf Antrag des Schuldners insoweit aufgehoben werden, als diese Einkünfte für den Schuldner zur laufenden Unterhaltung des Grundstückes und/oder notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen benötigt werden. Weiterhin ist die Pfändung aufzuheben, soweit der Schuldner diese Einkünfte zur Befriedigung von Gläubigeransprüche...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Auszahlungsanspruch aus Hinterlegung

Rz. 124 Aufgrund der Hinterlegung des Kaufpreises hat der Verkäufer wiederum einen Anspruch auf Auszahlung aus der Hinterlegung gegenüber dem Notar. Es handelt sich hierbei um einen Forderungsanspruch, der zwar nicht einklagbar ist, jedoch der Pfändung unterliegt. Sollte der Notar die Auszahlung nicht vornehmen, muss der Gläubiger im Wege der Dienstaufsicht vorgehen (§ 15 BN...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Einziehung des Geschäftsanteils

Rz. 32 Vielfach findet sich in Gesellschaftsverträgen die Bestimmung, dass der Geschäftsanteil eingezogen wird, wenn er gepfändet ist (§ 34 GmbHG).[24] Dieses Einziehungsrecht muss der Gläubiger gegen sich gelten lassen, da er mit der Pfändung nicht mehr Rechte erwirbt, als sie der Schuldner selbst innerhalb der Gesellschaft hat. Der Gläubiger muss daher auch eine Satzungsbe...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Dinglicher Vollstreckungstitel

Rz. 112 Ist der Vollstreckungsgläubiger im Besitz eines dinglichen Titels, empfiehlt sich auch hier, zunächst keine Zwangsverwaltung anordnen zu lassen, sondern eine Miet- bzw. Pachtzinspfändung anzubringen. Während bei einer Pfändung aufgrund eines persönlichen Titels der Rang mehrerer Pfändungen untereinander nach dem Prioritätsprinzip geregelt ist (§ 804 Abs. 3 ZPO), verd...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Anspruch auf Kaufpreiszahlung

Rz. 122 Der Gläubiger hat daher nach wie vor die Möglichkeit, trotz der Hinterlegung den Anspruch des Verkäufers gegenüber dem Käufer auf Zahlung des Kaufpreises zu pfänden (§ 829 ZPO). Allerdings wird mit einem Pfändungsbeschluss über den "Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung" eines notariellen Kaufvertrags nicht der Anspr...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Bausparguthaben

Rz. 12 Nur der Teil des Bausparvertrags, den der Schuldner als Bausparguthaben selbst eingezahlt hat, unterliegt der uneingeschränkten Pfändung (§ 829 ZPO). Das nach Zuteilungsreife gewährte weitere Bauspardarlehen ist zweckgebunden und nicht pfändbar (s. Baugeld).[10] Rz. 13 Ein eventuelles Zinsguthaben auf das Bausparguthaben und ein Zinsbonus unterliegen ebenfalls der Pfän...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 29 Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, kann der Geschäftsanteil gepfändet werden. Der Geschäftsanteil ist der verdinglichte Inbegriff der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis, wobei Gegenstand der Zwangsvollstreckung nur die vermögensrechtlichen Bestandteile des Geschäftsanteils sein können.[20] Der Geschäftsanteil ist veräu...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 27 Nach Pfändung und Kündigung wird der Gläubiger selbst nicht Genosse, der Schuldner bleibt weiterhin Mitglied der Genossenschaft, der Gläubiger hat jedoch Anspruch auf die Auseinandersetzungsansprüche, die ihm zur Einziehung überwiesen wurden (§ 73 GenG).[18] Rz. 28 Hinweis Empfehlenswert ist möglicherweise nach den Umständen des Einzelfalles (Art der Genossenschaft) au...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Pfändungsrechte

Rz. 35 Mit wirksamer Pfändung hat der Gläubiger Anspruch aufmehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Prämienbegünstigtes Sparguthaben

Rz. 149 Der Schuldner kann für die ihm zustehenden vermögenswirksamen Leistungen die Einzahlung auf einen Sparvertrag in Anspruch nehmen, § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermBG. Die Einzelheiten werden im 5. VermBG geregelt. Im Sparvertrag verpflichtet sich der Schuldner gegenüber einem Kreditinstitut, einmalig oder laufend für die Dauer von mehreren Jahren seit Vertragsabschluss, mindeste...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Auszahlungsanspruch gegenüber Notar

Rz. 126 Sollte ausnahmsweise der Kaufpreis mit Erfüllungswirkung hinterlegt worden sein, bleibt dem Gläubiger nur die Pfändung des Auszahlungsanspruchs des Verkäufers gegenüber dem Notar; die Pfändung wird wirksam mit Zustellung an den Notar als Drittschuldner.[108] Rz. 127 Der Gläubiger kann dem Notar jedoch nicht im Wege der Beschwerde wegen Amtsverweigerung verbieten lasse...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändungsverfahren

Rz. 48 Die Pfändung des Herausgabe- oder Leistungsanspruchs in eine bewegliche körperliche Sache erfolgt nach den Vorschriften über die Forderungspfändung (§§ 846, 829 ZPO). Die Pfändung eines Anspruchs des Schuldners auf Rückgabe körperlicher Sachen ist unwirksam, wenn der Pfändungsbeschluss diese Sachen nicht konkret bezeichnet, hierauf muss der Gläubiger achten.[39] Die P...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändbarer Anspruch

Rz. 63 Umstritten ist, welchen Anspruch der Gläubiger konkret pfänden muss. Ist der Domainbegriff ein pfändbares Vermögensrecht und kann der Gläubiger die Domain zu Geld machen? Einige Gerichte haben die Internet-Domain vergleichbar einer Lizenz als anderes Vermögensrecht i.S.d. § 857 ZPO angesehen und die Pfändung zugelassen.[53] Ebenso das LG München,[54] allerdings mit de...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändbare Ansprüche

Rz. 79 Werden in einer Kapitallebensversicherung alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche des Schuldners gegen den Versicherer gepfändet, so erfasst die Pfändung das Recht auf die Hauptleistung des Versicherers in jeder Erscheinungsform, d.h. auf Ablaufleistung, Rückkaufwert und Überschussbeteiligung, ohne dass es auf den Eintritt des Versicherungsfalles und die Fälligke...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Vollstreckungsbeschränkung

Rz. 107 Miet- und Pachtzinsforderungen unterliegen i.R.d. Hypothekenhaftungsverbands der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 865 Abs. 1 ZPO). Solange jedoch die Beschlagnahme im Wege der Immobiliarzwangsvollstreckung nicht erfolgt ist,[93] können sie auch von persönlichen Gläubigern gepfändet werden (§ 865 Abs. 2 ZPO). Rz. 108 Von der Beschlagnahme in der Zwan...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Kaufpreishinterlegung

Rz. 120 Bei Immobiliengeschäften wird vielfach im Kaufvertrag vereinbart, dass der zu zahlende Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu hinterlegen ist. Haben die Parteien eines Kaufvertrags die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto vereinbart, entsteht mit Eingang des Geldes auf diesem Konto ein öffentlich-rechtlicher, abtretbarer und damit auch pfändbarer Auszahl...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / XI. Patent

Rz. 129 Nach § 6 PatG hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger das Recht auf das Patent. Haben mehrere gemeinsam eine Erfindung gemacht, steht ihnen das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zu. Haben mehrere die Erfindung unabhängig voneinander gemacht, steht das Recht dem zu, der die Erfindung zuerst beim Patentamt angemeldet hat. Damit die sachliche Prüfung der Patenta...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Drittschuldner

Rz. 157 Drittschuldner für die Pfändung ist grds. das Finanzamt, in dessen Bezirk der Schuldner am Schluss des Ausgleichsjahres seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat (§ 46 Abs. 7 AO). Bei Zustellung an ein nicht zuständiges Finanzamt geht die Pfändung ins Leere; dies trifft auch dann zu, wenn das nicht zuständige Finanzamt d...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / a) Eigenes Antragsrecht gegenüber dem Finanzamt

Rz. 161 Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich ist infolge des Steuerrechtsänderungsgesetzes v. 28.2.1992[139] durch die sog. Antragsveranlagung ersetzt worden (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Da der Steuererstattungsanspruch gem. § 46 Abs. 1 AO nach wie vor pfändbar ist, wurde früher die Auffassung vertreten, der Gläubiger könne nach Überweisung des gepfändeten Rechts gem. § 836 Ab...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändung und Verwertung

Rz. 174 Die stille Gesellschaft, die keine juristische Person ist, einer solchen auch nicht gleichsteht, reine Innengesellschaft ist und kein Gesamthandsvermögen kennt, kann selbst nicht Vollstreckungsschuldner sein. Rz. 175 Die Forderung des Unternehmers gegen den stillen Gesellschafter auf Leistung der Einlage ist als gewöhnliche Geldforderung nach § 829 ZPO zu pfänden und ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Allgemein

Rz. 72 Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Lebensversicherung ein privatrechtlicher Vertrag. Sie dient der Absicherung des Versicherungsnehmers und seiner Hinterbliebenen im Fall des Todes oder im vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt. Für die Pfändung ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine zusätzliche Leistung des Schuldners zu seiner gesetzlichen Sozialversicher...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Bezugsberechtigung

Rz. 87 Bei einer Kapitalversicherung hat der Versicherungsnehmer jederzeit das Recht, einen Dritten als Bezugsberechtigten einzusetzen. Die Bezugsberechtigung kann bereits bei Abschluss des Vertrags bestimmt werden, aber auch jederzeit nachträglich. Ebenfalls hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Bezugsberechtigung jederzeit zu widerrufen.[79] Ist zwar ein Bezugsberecht...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Baugeld

Rz. 4 Nicht zu verwechseln mit dem pfändbaren Anspruch auf die Bausparsumme ist die Baugeldforderung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (1.6.1909 i.d.F. v. 5.10.1994, BGBl I, 2911, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29.7.2009, BGBl I 2009, 2436). § 1 Abs. 3 BauFordSiG definiert: Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baues ode...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwiesen. Altente...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Auseinandersetzungsguthaben und Kündigung

Rz. 18 Pfändbar hingegen ist der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben nach Ausscheiden des Mitglieds (§ 73 GenG). Der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben ist bereits mit dem Beitritt zu einer Genossenschaft aufschiebend bedingt durch das Ausscheiden aus der Genossenschaft und einen dann aus der Bilanz folgenden positiven Auseinandersetzungssaldo entstanden. ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Sparbuch/Postbanksparbuch

Rz. 138 Zur Legitimation wird dem Sparer ein Sparbuch bzw. Postbanksparbuch ausgehändigt. Wird daneben noch ein Kennwort vereinbart, muss der Pfändungsgläubiger dieses nicht kennen, die Pfändung wird hiervon nicht berührt.[122] Das Sparbuch bzw. Postbanksparbuch muss der Pfändungsgläubiger jedoch zu Auszahlungszwecken vorlegen. Rz. 139 Hinweis In einem Sachpfändungsauftrag an...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbare Ansprüche

Rz. 152 Ansprüche auf Erstattung von Steuern, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen sind grds. pfändbar (§ 46 Abs. 1 AO). Anders als im Rahmen der Pfändung von Arbeitseinkommen gibt es bei der Pfändung von Steuererstattungsansprüchen keine Schutzvorschriften; es handelt sich um öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche aus dem Steuerverhältnis (§ 37 AO), ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in Eigenregie vollstrecken, er muss sich immer staatlicher Vollstreckungsorgane bedienen. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher führt sehr häufig nicht zu dem für den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liberating Structures: Über... / 5 Literaturverzeichnis

Duden, Methode, 2022, https://www.duden.de/rechtschreibung/Methode, Abrufdatum 13.4.2022 Cooperrider/Srivastva, Appreciative inquiry in organizational life, in Woodman/Pasmore (Hrsg.), Research in Organizational Change And Development, 1987, S. 129–169. Lehmann/Keimer/Egle, Agil ist nicht ad hoc, in Controller Magazin, 46. Jg., 2021, H. 2, S. 36-42. Liberating Structures, Appre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2 Varianten der Grenzkostenverrechnung

Die Einführung variabler Kosten[823] war in den 1950er-Jahren die große Weiterentwicklung der Betriebswirtschaft. Sie boten erstmals eine Alternative zu Vollkosten und Umlagen. Wie wichtig diese grundlegende Trennung der Kosten ist, erkennt man daran, dass moderne Instrumente wie die Prozesskostenrechnung ebenfalls eine Unterscheidung der Kosten danach vornehmen, ob sie meng...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / 3. ESt-Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

Von dem LSt-Abzug durch den Arbeitgeber sind die spätere Festsetzung der ESt und die Anrechnung der durch Abzug erhobenen LSt im ESt-Festsetzungs- und Erhebungsverfahren des Steuerpflichtigen zu unterscheiden. Im Rahmen des späteren Veranlagungsverfahrens des Arbeitnehmers erfolgt zunächst die ESt-Festsetzung. Erst wenn die konkrete Höhe der vom Arbeitnehmer zu zahlenden ESt fes...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Homepage des Vereins au... / 12 Homepage als Lexikon und Visitenkarte des Vereins

Die Seiten von Vereinen im Internet werden auch von "amtlicher" Seite zunehmend genutzt, um Informationen über den Verein und dessen Geschäftstätigkeit zu gewinnen. Darüber sollte sich jeder Vorstand im Klaren sein. Dies können Zuschussgeber sein, die einen Datenabgleich mit Informationen auf der Homepage vornehmen, dies kann das Finanzamt sein, sonstige Behörden und die GEMA...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Development Goa... / 4 Interdependenzen verbieten Unausgewogenheit

Neben der Bertelsmann Stiftung haben auch die EU-Statistikbehörde in einer Studie sowie die UNDESA gleich in 3 Berichten im Jahr 2019 den Stand der Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele untersucht. Das Basel Institute of Commons and Economics hat sodann auf die Anzahl der Nennungen der verschiedenen Ziele und Themen in allen Reports abgestellt und daraus die unausgewogene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC der Arbeitsmittel

Rn. 875 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktenkoffer und Aktentasche Aktenkoffer und Aktentasche sind Arbeitsmittel, wenn sie so gut wie ausschließlich zum Transport beruflicher Unterlagen verwendet werden: anerkannt von FG Bln v 02.06.1978, III 126/77, EFG 1979, 225 für Betriebsprüfer; von FG Münster v 12.11.1996, 8 K 2250/94 E, EFG 1997, 334 für Sporttasche eines Sportlehrers; von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Verfahrenswert... / II. Hälftiger Wert der Hauptsache

Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer war bei der Bemessung des Werts des Gegenstands ihrer anwaltlichen Tätigkeit indes nicht der volle, sondern gem. § 41 S. 2 FamGKG nur der halbe Wert desjenigen Verfahrenswerts zugrunde zu legen, der sich bei Anwendung des § 51 FamGKG ergäbe. Der Wert des Verfahrens war deshalb auf einen Betrag von bis zu 200.000,00 EUR festzusetzen. G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.4 Prüfung von Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 144 Sofern die gesetzlichen Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften i. S. v. § 264d HGB und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und freiwillig eine Segmentberichterstattung nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt haben, sind diese Sonderrechnungen, die ebenfalls zum (erweiterten) Jahresabsch...mehr