Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 10 Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen als Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalrat haben den Zweck, Angelegenheiten mit gleichem sachlichem Gegenstand einheitlich und für beide Partner verbindlich und transparent zu regeln. Gegenstand einer Dienstvereinbarung können jedoch – anders als bei Betriebsvereinbarungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz – nur Angelegenheiten sein, für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.1 Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetze

Infolge der Föderalismusreform von 2006[1] liegt die Gesetzgebungskompetenz für das jeweilige Landespersonalvertretungsrecht bei den Ländern. Demnach bestehen im Bundesgebiet 16 Landespersonalvertretungsgesetze (in Schleswig-Holstein Mitbestimmungsgesetz genannt), welche für die Beschäftigten der Einrichtungen der jeweiligen Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 114 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Dusemond/Küting/Wirth (2018), Küting/Weber: Der Konzernabschluss, 14. Aufl., Stuttgart. Erle (1990), Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, Düsseldorf. Lück (1999), Prüfung der Rechnungslegung, München. Lück (2001), Erwartungslücke, in: Lück (Hrsg.), Lexikon der Internen Revisio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2.5 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzbare (kein technischer Nutzungszusammenhang mit anderen Gegenständen), bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für die eine besondere Abschreibung (Sofortabschreibung) möglich ist. Das Einkommensteuergesetz bietet 2 Möglichkeiten, die wirtschaftsjahrbezogen und einheitlich auf sämtliche angeschaffte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 1. Begriff des Betriebsvermögens

Rz. 222 Zitat "Diejenigen Ausreden, in denen gesagt wird, warum die Aktiengesellschaft keine Steuern bezahlen kann, werden in einer so genannten Bilanz zusammengestellt." (Kurt Tucholsky) Der Begriff des Betriebsvermögens ist gesetzlich nicht definiert. Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände

Rz. 948 [Autor/Zitation] Für geringwertige Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens besteht seit dem RÄG 2014 in § 204 Abs. 1a öUGB ein gesetzlich normiertes Wahlrecht, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten bereits im Jahr ihres Zugangs voll abzuschreiben (vgl. ErläutRV 367 BlgNR 25. GP 7). Wenngleich § 204 Abs. 1a öUGB dem Wortlaut nach nur die Anschaffung u...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißer (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Eng mit dem Verfahren des Schweißens sind das thermische Beschichten bzw. das Brennschneiden verbunden.[1] Beim Beschichten wird auf die Oberfläche eines Werkstücks eine festhaftende Schicht eines formlosen Werkstoffs aufgebracht. Beim autogenen Brennschneiden wird das thermisch zu trennende Metall mit dem Schneidbrenner in der Fuge auf Zündtemperatur erhitzt, mit einem Saue...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Ermittlung potenzieller Ursachen für arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitwirkung bei Schulung der Beschäftigten zum richtigen Verhalten für Erste-Hilfe beim Schweißunfall, Beteiligung an der Vorbereitung von Erste-Hilfe-Trainings, Beratung beim Einsatz von Schutzfiltern und Schutzs...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 1. Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG

Rz. 36 Die Verfahrensgebühr ist zunächst unproblematisch, sie korrespondiert mit dem Streitwert – vgl. § 23, insb. Abs. 3 RVG. Der Gegenstandswert wird bestimmt durch die Vorgabe in der Klageschrift. Es empfiehlt sich grds. in arbeitsgerichtlichen Verfahren, obwohl nicht erforderlich, im Klagerubrum eine Streitwertangabe vorzunehmen mit den Worten "Streitwert vorläufig … Euro"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.6 Typisierende Betrachtungsweise; Typusbegriffe

Rz. 154 Die typisierende Betrachtungsweise ist keine Auslegungsmethode, sondern in ihrem Kern eine die Verwaltungstätigkeit vereinfachende Gesetzesanwendung.[1] Sie zielt – ebenso wie gesetzliche Typisierungen[2] und typisierende Verwaltungsvorschriften (dazu Rz. 116 f.) – auf einen effektiven gleichmäßigen Verwaltungsvollzug durch eine vom konkreten Einzelfall gelöste veral...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Smarte PSA – Einsatzbeispie... / 1 Definition

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Hohe Investitionen in den B2C- (Business to Consumer) beziehungsweise den B2P-Bereich (Business to Patient) sind der wesentliche Treiber der Digitalisierung. Dabei sind Angebote im Bereich der Therapie-Begleitung, zum Krankheitsmanagement oder digitale Informationsangebote die größten Segmente.[1] Im Arbeitsumfeld gibt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Jäger/Luckey, Schmerzensgeld - Systematische Erläuterungen, Tabellen, Muster und Sterbetafeln, Medizinisches Lexikon

Von VRiOLG a.D. Lothar Jäger und RiOLG Dr. Jan Luckey. Verlag Luchterhand, Köln. 11. Aufl., 2022. XLVI, 1.262 S., 159,00 EUR Die Autoren weisen zu Recht daraufhin, dass sich die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt hat. Da die Höhe des Schmerzensgeldes eine Ermessenfrage ist, ist es wichtig, sich auf Entscheidungen zu vergleic...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Kaufgegens... / 5 Mitverkaufte bewegliche Sachen

Gebäude und Zubehör Abgrenzung oft schwierig Beispiele Kraft Gesetzes mitverkauft sind die wesentlichen Bestandteile des Grundstücks. Im Zweifel ist auch das Grundstückszubehör mitverkauft (§ 311c BGB). Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die Gebäude (§ 94 Abs. 1 BGB) sowie die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 BGB). Zubehör s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Lexikon der Forderungsrechte

A. Überblick Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwi...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Immobiliarvollstreckung

a) Erlösanspruch aus den erloschenen Rechten Rz. 186 Nach § 91 Abs. 1 ZVG erlöschen die nach den Versteigerungsbedingungen nicht in das geringste Gebot fallenden dinglichen Rechte mit dem Zuschlag, i.Ü. werden die Rechte von dem Ersteher übernommen. Die Ansprüche aus den Grundpfandrechten bzw. Rechten eingetragen in Abt. II des Grundbuches setzen sich im Wege der dinglichen S...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / II. Bausparguthaben

1. Baugeld Rz. 4 Nicht zu verwechseln mit dem pfändbaren Anspruch auf die Bausparsumme ist die Baugeldforderung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (1.6.1909 i.d.F. v. 5.10.1994, BGBl I, 2911, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29.7.2009, BGBl I 2009, 2436). § 1 Abs. 3 BauFordSiG definiert: Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / X. Notar als Drittschuldner bei Kaufpreishinterlegung

1. Kaufpreishinterlegung Rz. 120 Bei Immobiliengeschäften wird vielfach im Kaufvertrag vereinbart, dass der zu zahlende Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu hinterlegen ist. Haben die Parteien eines Kaufvertrags die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto vereinbart, entsteht mit Eingang des Geldes auf diesem Konto ein öffentlich-rechtlicher, abtretbarer und damit...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / III. Genossenschaftsanteil

1. Geschäftsanteil Rz. 17 Vielfach hat der Schuldner ein Girokonto bei einem Kreditinstitut in Form einer Genossenschaft, z.B. der Raiffeisenbank oder der Volksbank. Darüber hinaus finden sich Genossenschaften vorwiegend in Weinbaugebieten (Winzergenossenschaften) oder der Schuldner ist als Mieter seiner Wohnung auch gleichzeitig Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft. D...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / B. Ausgewählte Forderungsrechte

I. Anwaltsvergütung aus der Landeskasse Rz. 2 Nach Beiordnung im Wege der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe, als beigeordneter Strafverteidiger oder bei Beratungshilfe hat der Anwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Bundes- oder Landeskasse (s. § 45 RVG). Dieser Zahlungsanspruch ist pfändbar. Drittschuldner ist die jeweilige Landes- oder Bundesbehörde. Rz. 3 Pfändbar...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / b) Übererlös

Rz. 190 Pfändbar ist auch ein eventueller Übererlös aus der Versteigerung, der nach Verteilung an die Berechtigten für den Schuldner offenbleibt. Rz. 191 Drittschuldner für den Anspruch auf Pfändung eines eventuellen Übererlösanspruchs ist der Schuldner und alte Grundstückseigentümer in einer Person.mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / VI. Internet-Domain

1. Allgemein Rz. 62 Eine Internet-Domain hat als Zugangsadresse zu einer Homepage ggf. einen hohen Werbe- und Marktwert.[50] Insbesondere mit "com-Domains" werden bei Kauf- und Wiederverkauf bisweilen spektakuläre Preise erzielt. Beispielhaft wurde im Februar 2015 die Internetadresse porno.com für 8.888.888,00 US$ verkauft und erzielte damit den vierthöchsten[51] bekannt gewo...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / XIII. Steuererstattungsansprüche

1. Pfändbare Ansprüche Rz. 152 Ansprüche auf Erstattung von Steuern, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen sind grds. pfändbar (§ 46 Abs. 1 AO). Anders als im Rahmen der Pfändung von Arbeitseinkommen gibt es bei der Pfändung von Steuererstattungsansprüchen keine Schutzvorschriften; es handelt sich um öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche aus dem Steuerve...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / XV. Zwangsversteigerungserlös

1. Mobiliarvollstreckung Rz. 182 Ist der Schuldner selbst Gläubiger eines Anspruchs gegen einen Dritten, kann der Vollstreckungsgläubiger das bereits bestehende Pfändungspfandrecht aus einer Vollstreckung selbstständig nicht pfänden, da das Pfandrecht als Nebenrecht von dem Bestand der Forderung abhängig ist. Rz. 183 Gepfändet werden muss der Forderungsanspruch des Schuldners ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Besteuerungsverfahren

a) Eigenes Antragsrecht gegenüber dem Finanzamt Rz. 161 Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich ist infolge des Steuerrechtsänderungsgesetzes v. 28.2.1992[139] durch die sog. Antragsveranlagung ersetzt worden (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Da der Steuererstattungsanspruch gem. § 46 Abs. 1 AO nach wie vor pfändbar ist, wurde früher die Auffassung vertreten, der Gläubiger könne nach Ü...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / XIV. Stille Gesellschaft

1. Wesen der Gesellschaft Rz. 172 Die stille Gesellschaft ist als Unterart der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in §§ 230–236 HGB geregelt. Der stille Gesellschafter hat eine Vermögenseinlage zu erbringen, die in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht; letzterer allein wird aus den in dem Betrieb geschlossenen Geschäften berechtigt und verpflichtet, § 230...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / VIII. Lebensversicherungsansprüche

1. Allgemein Rz. 72 Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Lebensversicherung ein privatrechtlicher Vertrag. Sie dient der Absicherung des Versicherungsnehmers und seiner Hinterbliebenen im Fall des Todes oder im vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt. Für die Pfändung ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine zusätzliche Leistung des Schuldners zu seiner gesetzlichen Soz...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / IV. GmbH-Anteil

1. Geschäftsanteil Rz. 29 Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, kann der Geschäftsanteil gepfändet werden. Der Geschäftsanteil ist der verdinglichte Inbegriff der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis, wobei Gegenstand der Zwangsvollstreckung nur die vermögensrechtlichen Bestandteile des Geschäftsanteils sein können.[20] Der Geschäf...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / IX. Miete und Pacht

1. Pfändbarer Anspruch Rz. 100 Der Anspruch des Schuldners als Vermieter auf Zahlung des Miet-/Pachtzinses ist ein übertragbares Forderungsrecht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grds. uneingeschränkt pfändbar.[88] Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung gegenüber dem Mieter/Pächter. Das gesetzliche Pfandrecht des ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / XII. Sparguthaben

1. Allgemeine Voraussetzungen Rz. 136 Verfügt der Schuldner bei einer Bank oder einer Sparkasse über ein Sparguthaben, unterliegt dies der uneingeschränkten Pfändung (§ 829 ZPO).[119] Die Pfändung des Sparguthabens wird mit Zustellung an die Bank bzw. die Sparkasse als Drittschuldner wirksam. Gleiches gilt für den Anspruch des Schuldners auf Auszahlung eines Postbankspargutha...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / V. Herausgabeanspruch

1. Anspruch auf bewegliche Sachen Rz. 44 Der Gerichtsvollzieher kann bei der Sachpfändung gegen den Schuldner in Gegenstände bei einem Dritten nur pfänden, wenn der Dritte zur Herausgabe bereit ist (§ 809 ZPO). Andernfalls muss der Gläubiger den Anspruch auf Herausgabe oder Leistung gegen den Dritten pfänden (§ 846 ZPO). Der Dritte ist dem Schuldner zur Herausgabe des Besitze...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Vorpfändung

Rz. 160 Auch eine Vorpfändungsverfügung hinsichtlich der Steuererstattungsansprüche ist zulässig (§ 845 ZPO). Eine solche Vorpfändung kann bereits zum Ende eines Kalenderjahres erlassen werden, die Zustellung darf jedoch erst wiederum am 2.1. des Folgejahres an das zuständige Finanzamt als Drittschuldner erfolgen.[138]mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 7. Bedingt pfändbare Lebensversicherung

Rz. 99 Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, unterliegen dann nicht der Pfändung, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 5.400,00 EUR nicht übersteigt (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Mit dieser Lebensversicherung sollen in erster Linie die Bestattungskosten abgedeckt werden.mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / d) Hinterlegung

Rz. 194 Kann das Versteigerungsgericht den Empfänger eines Erlösanspruchs nicht feststellen oder besteht über die Person selbst Streit, wird der auf den Anspruch entfallende Erlös für den bzw. die in Betracht kommenden Berechtigten hinterlegt. Rz. 195 Für den Anspruch auf Auszahlung des hinterlegten Gelderlöses ist die Hinterlegungsstelle Drittschuldner. Hierbei ist es unerhe...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Pfändung des Anwartschaftsrechts

Rz. 56 Der Gläubiger kann sowohl das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers als auch das des Sicherungsgebers pfänden. Vorbehaltskäufer ist der Schuldner, wenn er eine gekaufte Sache von dem Verkäufer bereits erhalten hat, das Eigentum jedoch unter der aufschiebenden Bedingung übergeht, dass der Kaufpreis voll gezahlt wird (§ 449 BGB). Sicherungsgeber ist der Schuldner, we...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Wesen der Gesellschaft

Rz. 172 Die stille Gesellschaft ist als Unterart der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in §§ 230–236 HGB geregelt. Der stille Gesellschafter hat eine Vermögenseinlage zu erbringen, die in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht; letzterer allein wird aus den in dem Betrieb geschlossenen Geschäften berechtigt und verpflichtet, § 230 HGB. Dem stillen Gesells...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 66 Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach § 857 Abs. 1, § 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert erfolgen, so der BGH.[61] Bei einer Verwertung der gepfändeten Ansprüche durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert übernimmt der Gläubiger sämtli...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / c) Gemeinsame Veranlagung

Rz. 170 Ehegatten können nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) wählen. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten sind jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen. Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegat...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Versicherungsschein

Rz. 83 Der Gläubiger sollte darauf achten, dass der Gerichtsvollzieher bei der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Schuldner den Versicherungsschein und die letzte Prämienquittung im Wege der Hilfspfändung in Besitz nimmt (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Der Versicherungsschein muss im Pfändungsbeschluss, ggf. in einem Ergänzungsbeschluss, genau bezeichnet sein; einer besonde...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Verwertung

Rz. 95 Nach Überweisung der Ansprüche zur Einziehung richtet sich das weitere Vorgehen des Gläubigers ganz entscheidend nach der Höhe seiner Vollstreckungsforderung und der dieser gegenüberstehenden Versicherungsleistungen. Besteht die Versicherung noch keine drei Jahre, hat der Gläubiger das Recht, auch gegen den Willen des Schuldners, das Vertragsverhältnis fortzusetzen un...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Wohnungsbauprämie

Rz. 9 Viele Schuldner zahlen die ihnen zustehenden vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag ein. Diese Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz zulässig (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 des 5. VermBG). Der Schuldner als Bausparer hatte hinsichtlich der Bausparkassenbeiträge bis zum Veranlagungszeitraum 1995 ein Wahlrecht, ob er für se...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Mietkaution

Rz. 116 Ist der Mieter Schuldner des Gläubigers, hat dieser einen Anspruch auf Rückgabe einer geleisteten Mietkaution, die regelmäßig als Sicherheitsleistung an den Vermieter gezahlt wurde. Die von dem Schuldner (Mieter) geleistete Mietkaution sichert den Gläubiger (Vermieter) auch hinsichtlich der Kosten eines Räumungsprozesses, so dass der Schuldner einer Pfändung wegen di...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbarer Anspruch

Rz. 100 Der Anspruch des Schuldners als Vermieter auf Zahlung des Miet-/Pachtzinses ist ein übertragbares Forderungsrecht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grds. uneingeschränkt pfändbar.[88] Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung gegenüber dem Mieter/Pächter. Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den eing...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 17 Vielfach hat der Schuldner ein Girokonto bei einem Kreditinstitut in Form einer Genossenschaft, z.B. der Raiffeisenbank oder der Volksbank. Darüber hinaus finden sich Genossenschaften vorwiegend in Weinbaugebieten (Winzergenossenschaften) oder der Schuldner ist als Mieter seiner Wohnung auch gleichzeitig Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft. Die einzelnen Genos...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Weitere pfändbare Ansprüche

Rz. 24 Der Anspruch des Genossen auf Zuteilung und Auszahlung seines Gewinnanteils nach § 19 GenG ist als gewöhnliche Geldforderung zu pfänden. Drittschuldner ist die Genossenschaft (mindestens einem Vorstandsmitglied zustellen, § 25 Abs. 1 GenG). Rz. 25 Vergütungsansprüche, die dem Genossen aus Mitgliedergeschäften zustehen, sind selbstständige Forderungen, übertragbar und d...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 14 Eine Auszahlung des Bausparguthabens setzt die Kündigung des Vertrags voraus. Als Gestaltungsrecht wird das Kündigungsrecht von der Pfändung automatisch miterfasst (das im amtlichen Pfändungsformular (siehe Anhang) unter "Anspruch I" zusätzlich vorgesehene Kündigungsrecht ist kein selbstständiges übertragbares Recht, es wird als Gestaltungsrecht mit dem Hauptanspruch ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Bezugsberechtigung eines Dritten

Rz. 145 Hat der Schuldner das Sparguthaben einem Dritten zugewendet, sollte der Gläubiger in jedem Fall die Bezugsberechtigung widerrufen.[126] Rz. 146 Ist der Schuldner verstorben, erwirbt der Bezugsberechtigte direkt den Anspruch auf das Sparguthaben, unbelastet mit dem Pfandrecht.[127] Rz. 147 Ist der Schuldner verheiratet, steht das Sparguthaben möglicherweise den Ehegatte...mehr