Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 56. Ehesachen, Lebenspartnerschaftssachen § 121 FamFG, § 43 FamGKG, s.a. Folgesachen.

a) Grundlagen. Rn 93 Ein ZuS besteht nicht; GeS und ReS sind identisch. Die Wertfestsetzung ist in die Streitwertbestimmung für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten eingebettet, mithin ist eine umfassende Abwägung geboten (Hamm JurBüro 89, 1303; § 3 Rn 8). Für die Einkommensverhältnisse als eines (!) ihrer Elemente gibt § 43 II FamGKG (§ 48 III 1 GKG aF) das Dreimonatseink...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Altenteil.

Rn 38 Für Wert der dinglichen Sicherung gilt § 6. GeS richtet sich, soweit nicht § 51 FamFG einschlägig, nach § 9; Wohnrecht wird nach § 3 bewertet s iÜ § 9 Rn 3, s Unterhalt. Alternativer Klageantrag s § 5 Rn 16. Änderung der Klage s Klageänderung. Anderweitige Verwertung s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 77. Früchte.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 41. Bewirtung.

Rn 78 Die Ansprüche sind ohne Besonderheiten auf der jeweils einschlägigen Grundlage zu bewerten. Bezifferter Leistungsantrag s § 3 Rn 4. Bezugsverpflichtung § 3, maßgeblich ist das Interesse des Kl (BGH NJW-RR 89, 381: entg Gewinn oder Kostenersparnis), s Bierlieferungsvertrag.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Akkreditiv.

Rn 36 Nennwert, bei anwaltlicher Tätigkeit zur Beschaffung eines Akkreditivs Höhe der zu sichernden Forderung (BGH JurBüro 92, 537). Aktien s Besitz, § 6 Rn 4. Aktiengesellschaft s Anfechtungsklagen und Gesellschaftsrecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) § 773.

Rn 263 Nach § 3 ist der volle Wert des Gegenstands anzusetzen, abzgl der zugunsten des Vorerben eingetragenen, bei Nacherbfolge unberührt bleibenden Belastungen (Schlesw JurBüro 68, 735; aA Zö/Herget § 3 Rz 16.209 Widerspruchsklage).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 81. Gewerblicher Rechtsschutz.

a) Grundlagen. Rn 158 Die Streitigkeiten (idR Unterlassungsklagen) sind vermögensrechtlicher Art (Brandbg JurBüro 97, 594). Es ist nach § 3 zu bewerten; § 51 GKG erweitert diesen Grundsatz für bestimmte Rechtsgebiete auf alle Verfahrensarten. Regelstreitwerte bestehen nicht; sie sind wegen der jeweiligen Besonderheiten des Falles nicht wünschenswert (Nürnbg GRUR 07, 815; Hamb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 114. Organvertreter.

Rn 197 Für Klagen aus dem Anstellungsverhältnis gilt ohne Rücksicht auf den Grad der Abhängigkeit § 42 I GKG (BGH NJW 81, 2466 [BGH 05.05.1980 - NotZ 9/79] zur aF; auch BGH NJW-RR 06, 213 [BGH 09.06.2005 - III ZR 21/04]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 69. Erledigung der Hauptsache s.a. Feststellung des Kosteninteresses.

a) Übereinstimmend erklärte Erledigung (§ 91a). aa) Grundlagen. Rn 124 Maßgeblich ist die Summe aller bis zum Eintritt angefallenen Kosten, so dass auch der urspr Streitwert festgesetzt werden muss; dieser ist die Obergrenze (BGH AGS 22, 376; Köln AnwBl 83, 517; Ddorf JurBüro 94, 241; Hambg MDR 97, 890; aA Oldbg JurBüro 99, 374 unter Hinweis auf § 15 aF = § 40 GKG, verfehlt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 155. Vorzugsweise Befriedigung.

Rn 258 § 805. Es gilt § 6 entspr. Von den Forderungen des Kl und des Bekl ohne Nebenforderungen sowie dem Versteigerungserlös einschließlich Hinterlegungszinsen zählt der geringste Betrag (hM Anders/Gehle/Kunze bei Vorzugsweiser Befriedigung; Zö/Herget § 3 Rz 16.202 Vorzugsweise Befriedigung).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 36. Berufung.

Rn 71 s Rechtsmittel; zum Bewertungszeitpunkt § 4 Rn 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 32. Beförderung.

Rn 67 Der Wert der Beschwer ist in Anlehnung an § 9 zu ermitteln (BGH DRiZ 08, 291); s.a. § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abänderung.

Rn 28 Der Wertfestsetzung § 3 Rn 18; Einfluss auf die Kostengrundentscheidung § 3 Rn 22.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 19. Arrest § 916 ZPO, § 119 II FamFG.

a) Allgemeines. Rn 49 Wegen § 53 I GKG gilt für GeS und ReS § 3; der ZuS ist wegen § 919 ohne Relevanz. In Familiensachen gilt § 42 I FamGKG, wobei der Gedanke des § 41 FamGKG Bedeutung hat. Der Umfang des zu sichernden Anspruchs ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432 für § 42 I GKG aF, nunmehr § 9 ZPO iVm §§ 48 I GKG, § 23 I 1 RVG), idR nach Maßgabe des Sicherungsinteresses Bruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXXIII. Wohnrecht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 173. Zwischenstreit.

Rn 290 s Ablehnung, Rechtswegbestimmung, Sicherheitsleistung, Vorlegung einer Urkunde, Zeugnisverweigerung, Zuständigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abberufung.

Rn 30 s Gesellschaftsrecht, s Wohnungseigentum Rn 273. Abfindungsvergleich s Vergleich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 120. Rechnungslegung.

Rn 203 Es gelten iW die gleichen Grundsätze wie bei der Auskunft (BGH NJW 01, 1284: notwendige Fremdkosten berücksichtigungsfähig) und der eidesstattlichen Versicherung (s jeweils dort). Der ZuS, der GeS und der ReS des Kl werden idR mit einem Bruchteil des Leistungsinteresses angesetzt (Schlesw JurBüro 02, 80: 1/10); sie können den Wert des Leistungsanspruchs erreichen, wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verfahren.

Rn 77 Die Streitwertbeschwerde ist nur innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Beweisverfahrens zulässig; auf das Hauptsacheverfahren kommt es nicht an (Köln MDR 13, 809 [OLG Köln 04.03.2013 - 16 W 41/12] mwN).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 84. Handlung.

Rn 163 Klage auf Vornahme ist nach § 3 mit dem Interesse des Kl zu bewerten (BayObLG JurBüro 01, 142). Hauptantrag s § 5 Rn 14. Hausrat s Folgesachen. Heimfallanspruch s Erbbaurecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 150. Vorabentscheidung.

Rn 252 § 718. Der GeS ist nach § 3 auf die einzusparenden Kosten der Sicherheitsleistung (Hamm FamRZ 94, 248; Frankf JurBüro 96, 312; Köln KostRspr § 3 ZPO Nr 456: Avalkosten) oder bei deren Ermäßigung auf einen Bruchteil der Differenz zu schätzen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 801: 1/10). Vorbehaltseigentum. Rn 253 s § 6 Rn 5, 19.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 118. Prozessverbindung.

Rn 201 Wertaddition (§ 5 Rn 3) ist erst ab Verbindung vorzunehmen; erfallene Gebühren bleiben erhalten (Ddorf AG 09, 666). Prozessvoraussetzung s Zwischenstreit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 25. Auskunft (s.a. Stufenklage, Vollstreckungsabwehrklage).

a) Zuständigkeitsstreitwert. Rn 56 Er ist für vermögens- wie für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten grds festzusetzen, wenn nicht ausschl Zuständigkeit etwa nach § 71 II, III GVG, §§ 23 Ziff 2, 23a GVG besteht oder das Familiengericht zuständig ist. Zunächst ist der Gegenstand, dessen Erlangung mit Hilfe der Auskunft angestrebt wird, nach den für ihn maßgeblichen Kriteri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 129. Sicherungseigentum.

Rn 216 s Widerspruchsklage, s § 6 Rn 5, 17. Sicherungshypothek s § 6 Rn 2. Sparbuch s Aufgebot, s § 6 Rn 4. Streitgegenstand s § 2 Rn 1. Streitgenossen s § 5 Rn 20. Streithilfe s Nebenintervention. Streitwertbeschwerde ReS ist die angestrebte Kostenersparnis, iÜ s § 3 Rn 24. Stromeinspeisungsvertrag s § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 125. Revision.

Rn 212 Der ReS ist nur für die Nichtzulassungsbeschwerde von Bedeutung (s dort). Für den GeS gelten dieselben Grundsätze wie bei der Berufung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 86. Herausgabe.

Rn 165 s § 6 Rn 4 ff. Herausgabe eines Kindes s Folgesachen, Kindesherausgabe. Herausgabe des Titels s Vollstreckungsabwehrklage. Hilfsantrag s § 5 Rn 14, s.a. Fristsetzung. Hilfsaufrechnung s § 5 Rn 10, 13. Hilfswiderklage s § 5 Rn 29.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 144. Verweisung.

Rn 244 Bindungswirkung für GeS s § 3 Rn 15; s Rechtswegbestimmung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 76. Fristsetzung.

Rn 147 § 255. Der Antrag ist als zusätzliches Druckmittel entspr der Auskunft (s dort) nach § 3 mit 1/4 des Hauptantrags zu bewerten. Eine Wertaddition mit dem Wert des Leistungsantrags findet wegen wirtschaftlicher Identität idR nicht statt (BGH NJW-RR 18, 331 [BGH 28.09.2017 - V ZB 63/16]; s § 5 Rn 15 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einseitige Erledigung.

aa) Grundlagen. Rn 126 Maßgeblich sind für GeS und ReS grds die bis zur Klageänderung angefallenen Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 1728; MDR 06, 109; NJW 15, 3173; WuM 08, 35: ReS des Bekl; Karlsr JurBüro 81, 1231: Mahnverfahren; KG JurBüro 03, 644; 06, 201; für vollen Hauptsachewert in 2. Instanz OLGR Jena 08, 845). Wertgrenze ist der urspr Hauptsachewert (BGH MDR 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 112. Offenbarungsversicherung.

Rn 195 s Eidesstattliche Versicherung. Öffentliche Zustellung Für die Beschwerde gg die Ablehnung ist ein Bruchteil des Hauptsachewertes festzusetzen, je nach Bedeutung bis hin zu vollen Wert (Frankf MDR 99, 1402 [KG Berlin 21.05.1999 - 13 WF 4024/99]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Weiteres.

Rn 108 Der Hauptsachewert ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432). Für einen Vergleich ist idR der Hauptsachewert maßgeblich. § 33 I 2 FamGKG gilt nicht. Vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 41 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 54. Durchsuchungsanordnung.

Rn 91 Interesse des Kl an der Maßnahme, je nach Aussicht 1/10–1/2 des Wertes der zu vollstreckenden Forderung (Köln MDR 88, 329), bei bestimmtem Vollstreckungsobjekt ein Bruchteil von dessen Wert.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 50. Domain-Name.

Rn 87 Freigabe mit dem Interesse des Kl zu bewerten (Köln GRUR-RR 06, 67: 25.000 EUR).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Heizung.

Rn 36 Jahresbetrag der denkbaren Mietminderung (LG Hamburg JurBüro 94, 116); bei Verurteilung zur Wärmeabrechnung bestimmt sich der ReS entspr den Grundsätzen der Auskunft (BGH WuM 08, 615 [BGH 16.06.2008 - VIII ZB 87/06]; GrundE 21, 1486; s § 3 Streitwert-Lexikon Auskunft).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 52. Drittwiderspruchsklage.

Rn 89 s Widerspruchsklage. Duldung der Zwangsvollstreckung s Anfechtungsklagen, Duldungsklagen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erbunwürdigkeit.

Rn 119 Maßgeblich ist nicht das wirtschaftliche Interesse des Kl an seiner Besserstellung, sondern gem § 3 der Wert der Beteiligung des Bekl am Nachlass (BGH NJW 70, 197; Kobl MDR 97, 693). Gleichzeitige Klage auf Herausgabe des Nachlasses ist wegen Identität nicht zu addieren (BGH JurBüro 69; 1168; § 5 Rn 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 108. Nennwertprinzip.

Rn 189 s § 3 Rn 6. Nichtigkeitsklage s Gesellschaftsrecht c). Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit s § 3 Rn 8.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 60. Eigentumsvorbehalt.

Rn 105 s § 6 Rn 5, 19. Eigentumswohnung s Wohnungseigentum. Einbenennung § 42 FamGKG. Grds ist der Regelwert von 5.000 EUR anzusetzen (Zweibr FamRZ 04, 285; Dresd FamRZ 11, 1810, jew zur aF). Einsichtnahme in Unterlagen, Beschwerdewert richtet sich nach dem Aufwand (BGH NJW-RR 01, 929; WM 11, 1335; NZG 22, 1117; 23, 1233; iÜ s Auskunft).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterhalt.

aa) Grundlagen. Rn 138 Der Streit um die Unterhaltspflicht, § 231 FamFG, ist vermögensrechtlicher Natur. Den GeS regelt § 51 I FamGKG (für andere Unterhaltsfälle s Stichwort Unterhalt). Ausgangspunkt ist grds die Unterhaltsforderung. Freiwillige Leistungsanteile zählen mit, soweit sie eingeklagt werden; ein Zurückgehen alleine auf das Titulierungsinteresse erfolgt nicht (so z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 164. Zeugnisverweigerung.

Rn 276 Im Zwischenstreit ist der Wert nach § 3 zu schätzen (BayObLG FamRZ 86, 1237); eine Unterscheidung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wäre fruchtlos. Der Hauptsachewert ist nicht Grundlage eines Bruchteilswertes (so aber KG JurBüro 68, 739), sondern allenfalls äußerer Rahmen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 1034).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Auskunft und Vorlegung.

Rn 121 s Auskunft, für ReS bei Nachlassverzeichnis auch BGH NJWE-FER 97, 233.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 68. Erbrechtliche Streitigkeiten.

a) Erbauseinandersetzungen. Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 106. Nebenforderungen.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Herausgabe von Sachen.

Rn 287 Nach § 25 I Nr 2 RVG geben die einschlägigen Vorschriften des GKG, insb § 41 II GKG, eine Wertgrenze vor; ältere Rspr ist überholt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 104. Miete und Pacht.

Rn 185 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Musterverfahren s Rn 172.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Zusammentreffen von Ansprüchen.

Rn 100 Nach § 33 I 2 FamGKG zählt bei Zusammentreffen mit einem vermögensrechtlichen Anspruch der höhere, Werte nichtvermögensrechtlicher Ansprüche werden addiert (Zweibr FamRZ 02, 255: Scheidung und Aufhebung). Für Folgesachen (s dort) gelten §§ 33 I 1, 44 I FamGKG. Vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 43 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 16. Anschlusspfändung.

Rn 43 s Zwangsvollstreckung. Anschlussrechtsmittel s Rechtsmittel d). Anspruchsmehrheit s § 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 72. Feststellungsklage.

a) Positive Feststellungsklage. Rn 130 Ausgangspunkt ist die Bewertung des str Rechts nach den insoweit geltenden Regeln, zB §§ 3 oder 6–9 ZPO, §§ 41 ff GKG (BGH MDR 10, 355; Kobl VersR 87, 289; OLGR Jena 08, 1009). Hierauf aufbauend ist generell nach § 3 das wirtschaftliche Interesse des Klägers/Rechtsmittelführers an der Feststellung zu schätzen; im Regelfall wird der Wert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 160. Wiederaufnahme.

Rn 266 Maßgeblich ist der Wert des betr Urteils ohne Nebenforderungen, begrenzt durch das Antragsziel, nicht der Streitwert des Ausgangsverfahrens (BGH AnwBl 78, 260). Wiederkehrende Leistung s § 9.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 78. Gastwirtspfandrecht.

Rn 149 s § 6 Rn 15, 17. GeS s § 2 Rn 4. Gegendarstellung s Ehrverletzung. Gegenseitiger Vertrag s Zug-um-Zug. Gemeinschaft. Die Auflassungsklage gg ein Mitglied wird ohne Abzug von Belastungen mit dem Wert des betr Bruchteils angesetzt (KG MDR 08, 1417 = JurBüro 08, 652), s.a. Aufhebung, Widerspruchsklage. Genossenschaft s Gesellschaftsrecht.mehr