Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Definition.

Rn 8 Der Begriff der nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit wird von der vermögensrechtlichen Streitigkeit her definiert. Letztere liegt vor, wenn der Kl nachhaltig auch auf wirtschaftliche Vor- oder Nachteile abstellt, wobei es als Indiz von Bedeutung sein kann, ob er zugleich einen Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden geltend macht (BGH NJW 91, 847 [BGH 06.11.1990 - VI...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 142. Versorgungsausgleich.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 80. Gesellschaftsrecht.

a) Auflösung. Rn 151 Die Klage auf Auflösung oder Feststellung der Nichtigkeit ist gem § 3 aufgrund einer Gesamtschau nach dem Interesse der Kl zu bewerten (Köln JurBüro 82, 1719). Bedeutsam können der Wert des Anteils des Kl (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23 Auflösung einer OHG) oder die Abwehr drohender Haftung sein (Köln DB 88, 281); in der Regel sollte der volle Wert des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 64. Eintragung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anwendbarkeit von S 2.

Rn 17 Erfasst sind neben den gesetzlichen Pfandrechten auch Anfechtung (BGH WM 82, 435; 1443: § 6 analog), Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (Ddorf NZBau 05, 697 [OLG Düsseldorf 24.08.2005 - I U 170/04]; MDR 09, 322 [OLG Düsseldorf 02.12.2008 - I-5 W 48/08]), anzusetzen ist der Wert der Forderung ohne Nebenforderungen (Stuttg NJW-RR 12, 1418), mit einer Werklo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 141. Versicherung.

a) Leistungsanspruch. Rn 237 Die Leistungs- und die Feststellungsklage wegen bestimmter Versicherungsleistungen werden nach allg Grundsätzen bewertet, im Normalfall mit dem Forderungsbetrag, ohne Rücksicht auf Vorfragen, die den Bestand des Vertrags betreffen (BGH VersR 09, 562); bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von idR 20 % vorzunehmen (zur Deckungsklage s....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 43. Buchauszug.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 40. Beweisverfahren §§ 485 ff.

a) Wert der Hauptsache. Rn 75 Der Streitwert ist im laufenden Rechtsstreit generell nach dem Wert der Hauptsache festzusetzen (Karlsr JurBüro 16, 368), bzw einem Teil derselben, wenn die Beweiserhebung sich hierauf beschränkt; außerhalb eines Rechtsstreits ist nach § 3 der Wert des zu sichernden Anspruchs zu schätzen (BGH NJW 04, 3488). Der fruchtlose Streit um die Frage, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Abmeierungsklage.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verweisungen.

Rn 208 Alle sonstigen Einzelfragen werden bei den §§ 3 ff und bei den Stichworten des Streitwert-Lexikons besprochen. Vgl insb die Stichworte Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde. Zur Aufrechnung s § 5 Rn 16. Feststellungsklage s dort. Haupt- und Hilfsantrag s § 5 Rn 17. Nebenforderungen s § 4 Rn 13. Stufenklage s dort. Klage und Widerklage s § 5 Rn 25 bis 28. Zug um Zug s ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 34. Befristeter Anspruch.

Rn 69 Wertverringerung infolge Befristung nach § 3 zu schätzen (Köln FamRZ 89, 417). Beherbergungsvertrag § 8 ZPO, § 41 GKG anwendbar, wenn der mietrechtliche Teil überwiegt, andernfalls § 3, s.a. Miete. Beiordnung in der Verfahrenskostenhilfe: Wert der Hauptsache (BGH FamFR 10, 516 = FamRZ 10, 1892). Belästigung s Unterlassung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXXIII. Wohnrecht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 173. Zwischenstreit.

Rn 290 s Ablehnung, Rechtswegbestimmung, Sicherheitsleistung, Vorlegung einer Urkunde, Zeugnisverweigerung, Zuständigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 90. Insolvenz.

a) Grundlagen. Rn 169 Für das Verfahren gelten § 58 GKG, § 28 RVG; maßgeblich ist der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens. Ausgaben einer Betriebsfortführung sind abzuziehen (München JurBüro 22, 306). Der Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO wird nach den allgem Vorschriften bewertet, dsgl Forderungen des Insolvenzverwalters (BGH NJW 66, 996; NJW-RR 88, 689;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entspr den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt. Die n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abberufung.

Rn 30 s Gesellschaftsrecht, s Wohnungseigentum Rn 273. Abfindungsvergleich s Vergleich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 120. Rechnungslegung.

Rn 203 Es gelten iW die gleichen Grundsätze wie bei der Auskunft (BGH NJW 01, 1284: notwendige Fremdkosten berücksichtigungsfähig) und der eidesstattlichen Versicherung (s jeweils dort). Der ZuS, der GeS und der ReS des Kl werden idR mit einem Bruchteil des Leistungsinteresses angesetzt (Schlesw JurBüro 02, 80: 1/10); sie können den Wert des Leistungsanspruchs erreichen, wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 28. Aussonderungsrecht.

Rn 62 § 6s Insolvenz. Auswechslung des Streitgegenstands, für GeS Addition der Gegenstände (KG MDR 08, 173; s.a. Klageänderung). Automatenaufstellvertrag, Unterlassungsanspruch nach § 3 zu bewerten (Kobl RPfleger 80, 486); § 41 GKG ist nicht anwendbar (Kobl RPfleger 1980, 487).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 84. Handlung.

Rn 163 Klage auf Vornahme ist nach § 3 mit dem Interesse des Kl zu bewerten (BayObLG JurBüro 01, 142). Hauptantrag s § 5 Rn 14. Hausrat s Folgesachen. Heimfallanspruch s Erbbaurecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 150. Vorabentscheidung.

Rn 252 § 718. Der GeS ist nach § 3 auf die einzusparenden Kosten der Sicherheitsleistung (Hamm FamRZ 94, 248; Frankf JurBüro 96, 312; Köln KostRspr § 3 ZPO Nr 456: Avalkosten) oder bei deren Ermäßigung auf einen Bruchteil der Differenz zu schätzen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 801: 1/10). Vorbehaltseigentum. Rn 253 s § 6 Rn 5, 19.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 118. Prozessverbindung.

Rn 201 Wertaddition (§ 5 Rn 3) ist erst ab Verbindung vorzunehmen; erfallene Gebühren bleiben erhalten (Ddorf AG 09, 666). Prozessvoraussetzung s Zwischenstreit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 25. Auskunft (s.a. Stufenklage, Vollstreckungsabwehrklage).

a) Zuständigkeitsstreitwert. Rn 56 Er ist für vermögens- wie für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten grds festzusetzen, wenn nicht ausschl Zuständigkeit etwa nach § 71 II, III GVG, §§ 23 Ziff 2, 23a GVG besteht oder das Familiengericht zuständig ist. Zunächst ist der Gegenstand, dessen Erlangung mit Hilfe der Auskunft angestrebt wird, nach den für ihn maßgeblichen Kriteri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 129. Sicherungseigentum.

Rn 216 s Widerspruchsklage, s § 6 Rn 5, 17. Sicherungshypothek s § 6 Rn 2. Sparbuch s Aufgebot, s § 6 Rn 4. Streitgegenstand s § 2 Rn 1. Streitgenossen s § 5 Rn 20. Streithilfe s Nebenintervention. Streitwertbeschwerde ReS ist die angestrebte Kostenersparnis, iÜ s § 3 Rn 24. Stromeinspeisungsvertrag s § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 125. Revision.

Rn 212 Der ReS ist nur für die Nichtzulassungsbeschwerde von Bedeutung (s dort). Für den GeS gelten dieselben Grundsätze wie bei der Berufung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 86. Herausgabe.

Rn 165 s § 6 Rn 4 ff. Herausgabe eines Kindes s Folgesachen, Kindesherausgabe. Herausgabe des Titels s Vollstreckungsabwehrklage. Hilfsantrag s § 5 Rn 14, s.a. Fristsetzung. Hilfsaufrechnung s § 5 Rn 10, 13. Hilfswiderklage s § 5 Rn 29.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 56. Ehesachen, Lebenspartnerschaftssachen § 121 FamFG, § 43 FamGKG, s.a. Folgesachen.

a) Grundlagen. Rn 93 Ein ZuS besteht nicht; GeS und ReS sind identisch. Die Wertfestsetzung ist in die Streitwertbestimmung für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten eingebettet, mithin ist eine umfassende Abwägung geboten (Hamm JurBüro 89, 1303; § 3 Rn 8). Für die Einkommensverhältnisse als eines (!) ihrer Elemente gibt § 43 II FamGKG (§ 48 III 1 GKG aF) das Dreimonatseink...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 144. Verweisung.

Rn 244 Bindungswirkung für GeS s § 3 Rn 15; s Rechtswegbestimmung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einseitige Erledigung.

aa) Grundlagen. Rn 126 Maßgeblich sind für GeS und ReS grds die bis zur Klageänderung angefallenen Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 1728; MDR 06, 109; NJW 15, 3173; WuM 08, 35: ReS des Bekl; Karlsr JurBüro 81, 1231: Mahnverfahren; KG JurBüro 03, 644; 06, 201; für vollen Hauptsachewert in 2. Instanz OLGR Jena 08, 845). Wertgrenze ist der urspr Hauptsachewert (BGH MDR 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 112. Offenbarungsversicherung.

Rn 195 s Eidesstattliche Versicherung. Öffentliche Zustellung Für die Beschwerde gg die Ablehnung ist ein Bruchteil des Hauptsachewertes festzusetzen, je nach Bedeutung bis hin zu vollen Wert (Frankf MDR 99, 1402 [KG Berlin 21.05.1999 - 13 WF 4024/99]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 54. Durchsuchungsanordnung.

Rn 91 Interesse des Kl an der Maßnahme, je nach Aussicht 1/10–1/2 des Wertes der zu vollstreckenden Forderung (Köln MDR 88, 329), bei bestimmtem Vollstreckungsobjekt ein Bruchteil von dessen Wert.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 50. Domain-Name.

Rn 87 Freigabe mit dem Interesse des Kl zu bewerten (Köln GRUR-RR 06, 67: 25.000 EUR).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 114. Organvertreter.

Rn 197 Für Klagen aus dem Anstellungsverhältnis gilt ohne Rücksicht auf den Grad der Abhängigkeit § 42 I GKG (BGH NJW 81, 2466 [BGH 05.05.1980 - NotZ 9/79] zur aF; auch BGH NJW-RR 06, 213 [BGH 09.06.2005 - III ZR 21/04]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 81. Gewerblicher Rechtsschutz.

a) Grundlagen. Rn 158 Die Streitigkeiten (idR Unterlassungsklagen) sind vermögensrechtlicher Art (Brandbg JurBüro 97, 594). Es ist nach § 3 zu bewerten; § 51 GKG erweitert diesen Grundsatz für bestimmte Rechtsgebiete auf alle Verfahrensarten. Regelstreitwerte bestehen nicht; sie sind wegen der jeweiligen Besonderheiten des Falles nicht wünschenswert (Nürnbg GRUR 07, 815; Hamb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 52. Drittwiderspruchsklage.

Rn 89 s Widerspruchsklage. Duldung der Zwangsvollstreckung s Anfechtungsklagen, Duldungsklagen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 69. Erledigung der Hauptsache s.a. Feststellung des Kosteninteresses.

a) Übereinstimmend erklärte Erledigung (§ 91a). aa) Grundlagen. Rn 124 Maßgeblich ist die Summe aller bis zum Eintritt angefallenen Kosten, so dass auch der urspr Streitwert festgesetzt werden muss; dieser ist die Obergrenze (BGH AGS 22, 376; Köln AnwBl 83, 517; Ddorf JurBüro 94, 241; Hambg MDR 97, 890; aA Oldbg JurBüro 99, 374 unter Hinweis auf § 15 aF = § 40 GKG, verfehlt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erbunwürdigkeit.

Rn 119 Maßgeblich ist nicht das wirtschaftliche Interesse des Kl an seiner Besserstellung, sondern gem § 3 der Wert der Beteiligung des Bekl am Nachlass (BGH NJW 70, 197; Kobl MDR 97, 693). Gleichzeitige Klage auf Herausgabe des Nachlasses ist wegen Identität nicht zu addieren (BGH JurBüro 69; 1168; § 5 Rn 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 108. Nennwertprinzip.

Rn 189 s § 3 Rn 6. Nichtigkeitsklage s Gesellschaftsrecht c). Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit s § 3 Rn 8.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 164. Zeugnisverweigerung.

Rn 276 Im Zwischenstreit ist der Wert nach § 3 zu schätzen (BayObLG FamRZ 86, 1237); eine Unterscheidung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wäre fruchtlos. Der Hauptsachewert ist nicht Grundlage eines Bruchteilswertes (so aber KG JurBüro 68, 739), sondern allenfalls äußerer Rahmen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 1034).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Auskunft und Vorlegung.

Rn 121 s Auskunft, für ReS bei Nachlassverzeichnis auch BGH NJWE-FER 97, 233.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 68. Erbrechtliche Streitigkeiten.

a) Erbauseinandersetzungen. Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 106. Nebenforderungen.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 19. Arrest § 916 ZPO, § 119 II FamFG.

a) Allgemeines. Rn 49 Wegen § 53 I GKG gilt für GeS und ReS § 3; der ZuS ist wegen § 919 ohne Relevanz. In Familiensachen gilt § 42 I FamGKG, wobei der Gedanke des § 41 FamGKG Bedeutung hat. Der Umfang des zu sichernden Anspruchs ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432 für § 42 I GKG aF, nunmehr § 9 ZPO iVm §§ 48 I GKG, § 23 I 1 RVG), idR nach Maßgabe des Sicherungsinteresses Bruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verfahren.

Rn 77 Die Streitwertbeschwerde ist nur innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Beweisverfahrens zulässig; auf das Hauptsacheverfahren kommt es nicht an (Köln MDR 13, 809 [OLG Köln 04.03.2013 - 16 W 41/12] mwN).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 104. Miete und Pacht.

Rn 185 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Musterverfahren s Rn 172.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 16. Anschlusspfändung.

Rn 43 s Zwangsvollstreckung. Anschlussrechtsmittel s Rechtsmittel d). Anspruchsmehrheit s § 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 160. Wiederaufnahme.

Rn 266 Maßgeblich ist der Wert des betr Urteils ohne Nebenforderungen, begrenzt durch das Antragsziel, nicht der Streitwert des Ausgangsverfahrens (BGH AnwBl 78, 260). Wiederkehrende Leistung s § 9.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 78. Gastwirtspfandrecht.

Rn 149 s § 6 Rn 15, 17. GeS s § 2 Rn 4. Gegendarstellung s Ehrverletzung. Gegenseitiger Vertrag s Zug-um-Zug. Gemeinschaft. Die Auflassungsklage gg ein Mitglied wird ohne Abzug von Belastungen mit dem Wert des betr Bruchteils angesetzt (KG MDR 08, 1417 = JurBüro 08, 652), s.a. Aufhebung, Widerspruchsklage. Genossenschaft s Gesellschaftsrecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 42. Bierlieferungsvertrag.

Rn 79 Im Streit um die Erfüllung eines B. ist das Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen; es entspricht grds dem erwarteten Gewinn (Bambg MDR 77, 935; JurBüro 85, 441). Interesse an längerfristiger Bindung ist durch einen Aufschlag zu berücksichtigen (Braunschw JurBüro 79, 436). Bei Klage des Abnehmers gg die Brauerei ist nach § 6 S 1 der Verkehrswert der verlangten Lieferung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 14. Angreiferinteresse.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) § 180 ZVG.

Rn 264 Nach § 3 ist das Interesse des Kl maßgeblich, zB die Verschleuderung zu verhindern (Frankf JurBüro 89, 1305; Saarbr JurBüro 89, 1598; Bambg JurBüro 91, 1694; OLGR Celle 94, 96: 20 %). S.a. Verteilungsverfahren.mehr