Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 124 Maßgeblich ist die Summe aller bis zum Eintritt angefallenen Kosten, so dass auch der urspr Streitwert festgesetzt werden muss; dieser ist die Obergrenze (BGH AGS 22, 376; Köln AnwBl 83, 517; Ddorf JurBüro 94, 241; Hambg MDR 97, 890; aA Oldbg JurBüro 99, 374 unter Hinweis auf § 15 aF = § 40 GKG, verfehlt wegen Änderung des Streitgegenstands, vgl § 4 Rn 2). Nach § 40 G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 110. Nießbrauch.

Rn 193 Im Streit um Einräumung, Erfüllung, Aufhebung oder Löschung ist nach § 3 zu schätzen, wobei der Nettoertrag (Jahresertrag abzgl Kosten) für die voraussichtliche Dauer den Ausschlag gibt (BGH NJW-RR 88, 395 [BGH 20.01.1988 - VIII ZR 225/86]; OLGR Celle 99, 330; Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 32; MüKoZPO/Wöstmann § 3 Rz 101). Bei offener Dauer kann auf § 52 II GNotKG zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stufenklage.

Rn 18 Da die verbundenen Anträge idR auf ein identisches wirtschaftliches Ziel gerichtet sind, ist für den ZuS trotz grds Wertaddition alleine auf den höchsten Einzelwert abzustellen (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 34 Stufenklage; dies verkennend Zö/Herget § 3 Rz 16.160 Stufenklage und § 5 Rz 7; ebenfalls aA Brandbg MDR 02, 536; wie hier dagegen KG JurBüro 24, 250; MDR 19, 13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 21. Aufhebung einer Gemeinschaft.

Rn 52 § 741 BGB. Nach § 3 ist das Interesse des Kl zu schätzen (hM, vgl Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23), idR Bruchteil des Wertes des eigenen Anteils (BGH NJW 73, 50) oder Wert des begehrten Anteils (BGH BeckRS 09, 20528, Ddorf FamRZ 07, 572, Brandbg JurBüro 20, 419); die aA, die auf die Verteilungsmasse abstellen will (Brandbg JurBüro 98, 421, Anders/Gehle/Gehle Anh § 3 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 166. Zug-um-Zug-Leistung.

Rn 278 Auf den ZuS und den GeS hat der Antrag Zug um Zug grds keinen Einfluss (§ 3 Rn 4); anderes kann gelten, wenn der Streit sich bei unstr Leistungspflicht auf die Höhe der Gegenleistung beschränkt (KG NJW 18, 3466 [KG Berlin 14.08.2018 - 21 W 5/18]). Klagt ein Fahrzeugkäufer aus § 826 BGB auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gg Übereignung des Fahrzeugs und erstreb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 48. Dienstbarkeit.

Rn 85 Zur Grunddienstbarkeit s § 7; für die beschränkt persönliche Dienstbarkeit iSd § 1090 BGB gilt § 7 nicht (aA Dresd JurBüro 23, 541). Maßgeblich nach § 3 ist das Interesse des Klägers (BayObLG JurBüro 95, 27). Bsp: Abbauberechtigung: wirtschaftlicher Wert dieser Berechtigung (BayObLG JurBüro 95, 28); Tankstellenvertrag: § 9 zu berücksichtigen (Nürnbg JurBüro 67, 829); W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Berücksichtigung eines Versicherungsfalls.

Rn 240 BGH NJW-RR 17, 152 [BGH 14.12.2016 - IV ZR 477/15]: Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom Versicherer geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegelds, gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Leistungsanspruch.

Rn 237 Die Leistungs- und die Feststellungsklage wegen bestimmter Versicherungsleistungen werden nach allg Grundsätzen bewertet, im Normalfall mit dem Forderungsbetrag, ohne Rücksicht auf Vorfragen, die den Bestand des Vertrags betreffen (BGH VersR 09, 562); bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von idR 20 % vorzunehmen (zur Deckungsklage s.u. Rn 241. Klagt der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 50 Der Wert für den Widerspruch ist mit dem des Arrestverfahrens identisch; bei Kostenwiderspruch: Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332; Hambg JurBüro 98, 150). Für Aufhebungsverfahren nach § 927 gilt das gleiche; hat der Arrest für den Kl nur noch geringeren Wert, ist dieser maßgeblich. Im Fall des § 926 II ist geringerer Wert anzusetzen, wenn die Parteien über die R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Besonderheiten beim Gebührenstreitwert.

Rn 206 Die Antragstellung kann nach § 47 I 1 GKG, § 40 FamGKG zur Ermäßigung des GeS führen (BGH MDR 13, 1376: auch mit Wirkung für die Anwaltsgebühren); Voraussetzung ist Antragstellung innerhalb der Begründungsfrist (Hambg MDR 12, 1379 [BGH 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12]). Die Ermäßigung tritt nicht ein, wenn die Antragstellung kein sachliches Ziel hat, sondern alleine der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Sonstiges.

Rn 157 Für einen Ergebnisabführungsvertrag gilt § 105 IV Nr 1 iVm § 108 GNotKG (OLGR Celle 07, 455; OLGR Stuttg 08, 733 zu § 41a IV Nr 1 iVm § 41c KostO aF). Die Klage auf Eintragung in das Aktienregister, § 67 I AktG, wird mit 1/10 bis 1/4 des Aktienwertes angesetzt (OLGR Hamm 08, 688). Spruchverfahren. § 15 I 2 SpruchG gibt nach Maßgabe der Mehrforderung einen Rahmen von 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 10 Grundlage der Bewertung ist der objektive Verkehrswert; Liebhaberwerte haben keine Bedeutung (näher § 3 Rn 6). Marktgängige Gegenstände sind mit dem Marktwert anzusetzen. Bei Börsennotierung entscheidet der Ankaufskurs, weil es auf den Preis ankommt, zu dem der Kl den Gegenstand veräußern könnte (BGH NJW-RR 91, 1210 [BGH 12.06.1991 - XII ZR 65/91]: Goldbarren). Ein ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 46. Darlehen.

Rn 83 Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse. Anspruch auf Gewährung bemisst sich nach dem Darlehensbetrag ohne Zinsen und Kosten, § 4 ZPO, § 43 GKG (BGH NJW 59, 1493; OLGR Köln 99, 220; München BeckRS 16, 02908: Nettobetrag; Zweibr BKR 17, 297 [OLG Zweibrücken 13.02.2017 - 7 W 81/16]: Zins- und Tilgungsleistungen), beim Sachdarlehen nach dem Verkehrswert (§ 3 Rn 6), f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streit um die Wirksamkeit des Prozessvergleichs.

Rn 235 Es bleibt im Streit um die Wirksamkeit eines Vergleichs, namentlich bei Fortsetzung des Rechtsstreits beim Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH AGS 20, 284 [BGH 09.10.2019 - IV ZR 171/18]; MDR 12, 1436 [BGH 19.09.2012 - V ZB 56/12]); mitverglichene Gegenstände führen nur zur Werterhöhung, soweit sie nunmehr in den Rechtsstreit einbezogen werden (hM, Übersicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 102. Mahnverfahren.

Rn 183 Der Anspruch ist nach § 6 zu bewerten. Für das Streitverfahren ist nach Anm zu Ziff 1210 KV Anl 1 GKG der Wert bei Eingang der Akten am Streitgericht maßgeblich; ältere Rspr ist überholt. Ermäßigung oder Erledigung vor Akteneingang führt zur Herabsetzung des Wertes. Maßgeblich ist nicht das erledigende Ereignis, sondern die prozessuale Erklärung (BayObLG BeckRS 21, 29...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 18. Arbeitsrecht.

Rn 45 ZuS: besteht nicht; GeS: § 42 I 1, II, III 1 GKG (§ 42 II 1, III, IV 1 GKG aF), iÜ §§ 3–9; für Organmitglieder vgl Rn 154. Vorbemerkung: Beachte auch die Streitwertkataloge für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten, etwa https://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/streitwertkatalog_arbg.PDF; NZA 14, 745; LAG Hessen ArbRAktuell 16, 176. a) Kündigungsschutzklage. Rn 46 § 42 II 1 GKG....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXVII. Nebenkosten.

Rn 50 Der Anspruch auf Abrechnung ist dem Auskunftsanspruch (§ 3 Streitwert-Lexikon Auskunft) vergleichbar; er ist nach § 3 mit einem Bruchteil des wirtschaftlichen Interesses des Mieters an der Abrechnung zu bewerten (LG Bonn JurBüro 92, 117), zB mit 1/3 des jährlichen Vorschusses (LG Frankfurt NZM 00, 759); bei Erwartung einer Rückzahlung ist deren Betrag Ausgangswert (Köl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 162. Wirtschaftliche Identität.

Rn 268 Eingehend § 5 Rn 4. Wohnrecht s Dienstbarkeit, § 9 Rn 4. Wohnung s Folgesachen; Miete s §§ 8, 9. Wohnungsbesetzungsrecht, zur Sicherung öffentlicher Fördermittel § 63 III GNotKG: Regelwert von 5.000 EUR (Oldbg RPfleger 94, 619; München RPfleger 08, 159 jew zu § 30 II KostO aF; aA Braunschw KostRspr § 30 KostO Nr 6: Bruchteil Mietwert; Ddorf RPfleger 92, 177; Oldbg Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Einstweilige Verfügung.

Rn 9 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist gem § 3 mit dem Interesse an der vorläufigen Regelung zu bewerten (OLGR Braunschw 00, 290). § 6 greift (mit Wertabschlag, näher § 3 Streitwert-Lexikon Einstweilige Verfügung) nur ein, wenn der Gegenstand an den Antragsteller herausgegeben werden soll (OLGR Köln 99, 336; aA MüKoZPO/Wöstmann § 6 Rz 8; St/J/Roth § 6 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 44. Bürgschaft.

Rn 81 Im Streit um ihr Bestehen gilt § 6, da es sich um eine Sicherstellung handelt; maßgeblich ist der Betrag der Hauptforderung (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]; zum Nennwertprinzip § 3 Rn 6). Für Streit um Wirksamkeit einer Höchstbetragsbürgschaft zählt der valutierte Teil voll, der nicht valutierte ist nach der Wahrscheinlichkeit der Ausschöpfung gem § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 233 Abgesehen von § 45 IV GKG besteht Bedeutung für den GeS der Vergleichsgebühr des RA (für Einbeziehung mitverglichener weiterer Gegenstände in den Wert der Terminsgebühr Karlsr JurBüro 06, 420). Maßgeblich ist der geregelte oder erledigte Gegenstand des Vergleichs, nicht dessen Ergebnis, insb nicht der Betrag einer Kapitalabfindung (München JurBüro 01, 141; Ddorf JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 137. Urkunden.

Rn 230 s § 6 Rn 4; Antrag auf Vorlage nach § 3 zu schätzen (BGH NJW-RR 97, 648). Urkunden- und Wechselprozess Die Werte im Vor- und Nachverfahren sind grds identisch, wenn nicht im Vorverfahren zT anerkannt wird; Anerkenntnis im Nachverfahren mindert den Wert nicht (München MDR 87, 766). Urteilsberichtigung s Berichtigung. Urteilsergänzung s Ergänzung. Vaterschaft s Kindschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 66. Erbbaurecht.

Rn 114 Für den Streit um Bestellung oder Wirksamkeit gilt § 6; maßgeblich ist der Verkehrswert des Grundstücks, grds ohne die aufgrund des Rechts errichteten Gebäude (Bambg JurBüro 92, 629); bei Herausgabeverlangen des Eigentümers und Heimfallanspruch zählt der volle Wert (BGH NJW 24, 1266 [BGH 29.11.2023 - VIII ZR 164/21]; Bambg JurBüro 85, 1705; Bremen AnwBl 96, 411). Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 100. Künftige Leistung.

Rn 181 Es bleibt für die Klage beim vollen Nennwert (BGHR ZPO § 2 Beschwer 3; offengelassen in BGH WM 95, 2060; aA KG JurBüro 89, 1599: Abzinsung – gg RGZ 118, 321, die BGH WM 95, 2060 ausdr billigt). Bei künftiger Nutzungsentschädigung ist nach einer Ansicht § 9 einschlägig (KG MDR 06, 957; Hamm FamRZ 08, 1208 für § 745 II BGB), nach heute wohl hM § 48 I GKG mit § 3 (Stuttg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ansprüche aus dem Güterrecht.

Rn 145 Sie sind idR beziffert, so dass keine Besonderheiten gelten. Maßgeblich ist der begehrte Anteil einschl unstr Gegenstände (Ddorf JurBüro 06, 644), auch bei Vergleich (Ddorf FamRZ 07, 572). Bei fehlenden Anhaltspunkten für den Umfang des Zugewinnausgleichs befürwortet Dresden (MDR 09, 634) die Analogie zu § 52 II GKG. Zur str Wertaddition bei Klage und Widerklage vgl §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Regelungsumfang.

Rn 5 § 6 gilt für alle Arten des Besitzes iSd §§ 854 ff BGB und (de minore ad Maiorem) grds auch für alle Arten des Eigentums (St/J/Roth § 6 Rz 13; Hamm MDR 02, 1458 [OLG Hamm 16.07.2002 - 21 W 1/02]). Abzulehnen ist die Ansicht, das Eigentum sei nur dann mit dem vollen Wert anzusetzen, wenn zugleich die Herausgabe verlangt werde; denn die Übereignung verschafft für sich sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 139. Vergabesachen.

Rn 232 Der Streitwert bestimmt sich nach § 50 II GKG aF wie nF. Hilfsweise kann auf die Auftragssumme (Naumbg JurBüro 04, 86; Brandbg JurBüro 05, 37; Rostock JurBüro 06, 369) oder auf eine vom Bieter erwartete Baukonzession (Brandbg JurBüro 08, 536) abgestellt werden. Auftragssummen, die infolge Option ausgelöst werden könnten, sind einzubeziehen (BayObLG NZBau 04, 623; KG J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 228 Für ZuS, GeS und ReS des Kl ist nach § 3 dessen Interesse an der Beseitigung der Störung maßgeblich (Köln JurBüro 90, 246; Ddorf MDR 91, 353: Sondermüll; Kobl WuM 08, 37: Gasversorgung); ReS des Bekl wird durch Interesse an Beseitigung der Unterlassungsverpflicht bestimmt und kann vom Verurteilungsinteresse abweichen (BGH GRUR 23, 597 [BGH 24.11.2022 - I ZR 25/22]). E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 98. Kraftfahrzeug.

Rn 179 Bei Klage auf Herausgabe ist nach § 6 der Verkehrswert zu schätzen; bei privatem Kl kommt es auf den im Privatverkauf erzielbaren höheren Wert an. Im Streit um den Kfz-Brief ist das wirtschaftliche Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen; Basis ist der Verkehrswert des Kfz, von dem ein Bruchteil genommen wird (Ddorf MDR 99, 891: 33 %; LG Augsburg JurBüro 01, 143: 50 %)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 37 Bei Klage nach § 3 UKlaG und Musterfeststellungsverfahren nach VDuG beläuft sich der GeS gem § 48 I 2 GKG auf höchstens 250.000 EUR. Das Interesse des Klägers, § 3, bemisst sich ausschl nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzeswidrigen AGB-Bestimmung (BGH NJW 18, 1880 Rz 34, 19, 1531 Rz 9); die wirtschaftliche Bedeutung eines Klauselverbots i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Klageart und -inhalt.

Rn 6 Mit welcher Klageart das Rechtsschutzziel verfolgt wird, ist ohne Bedeutung. Neben der Klage auf Herausgabe oder Übereignung kommen die Klage auf Leistung an die Erben nach § 2039 BGB (LG Dresden JurBüro 00, 83), auf Herausgabe an den Ehegatten nach § 1368 BGB (KG JurBüro 70, 1088), auf Freigabe einer hinterlegten Sache (KG AnwBl 78, 107) sowie auf Erwerbs- oder Veräuße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 135. Unterhalt.

Rn 227 § 9 ZPO, 51 FamGKG, s Folgesachen c). Die vertraglich übernommene Unterhaltspflicht fällt grds nicht unter § 51 FamGKG, sondern unter § 48 I 1 GKG iVm § 9 ZPO (Karlsr JurBüro 06, 145 zu § 42 GKG aF), so auch der Altenteilsvertrag (s.a. § 9 Rn 3). Eine Ausn gilt, wenn die gesetzliche Unterhaltspflicht nur vertraglich ausgestaltet wird, jedenfalls soweit sie nicht über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 96. Klageänderung, -ermäßigung, -erweiterung, -rücknahme.

Rn 177 Ab deren Eintritt ist der neue Wert des Gegenstandes anzusetzen (Ddorf NJW-RR 00, 1594); maßgeblich ist die Anhängig-, nicht die Rechtshängigkeit (Brandbg JurBüro 22, 143). Für Änderung auf einen neuen Streitgegenstand wird zT jedenfalls für die Anwaltsgebühren eine Wertaddition befürwortet (OLGR Hamm 07, 324; OLGR Celle 08, 630; KG MDR 08, 173 [KG Berlin 27.08.2007 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Abwehrinteresse.

Rn 35 s § 3 Rn 4 und Auskunft. Abwehrklage s Eigentum. Additionsverbot s Klagenhäufung, § 5 Rn 1, 4. Adoption eines Volljährigen § 42 II FamGKG. Der Höchstwert beträgt 500.000 EUR. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung (BayObLG RPfleger 81, 247); Anhaltspunkt kann das Reinvermögen des Annehmenden sein (Hamm NJW-RR 18, 1223: 30–50 % des Reinvermögens des Annehmenden; LG D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilungsversteigerung.

Rn 262 Bei Widerspruch gg eine Teilungsversteigerung ist nach § 3 zu schätzen, wobei dem Interesse, eine Verschleuderung zu verhindern, Gewicht zukommt. Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswerts ist auf dieser Grundlage zunächst der Miteigentumsanteil des widersprechenden Eigentümers (BGH NZFam 22, 228; FamRZ 91, 547; Karlsr FamRZ 04, 1221). Auf dieser Grundlage ist e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Trennungs- und nachehelicher Unterhalt.

Rn 141 Beide Unterhaltsarten werden in einem Verfahren getrennt bewertet und nach § 33 I 1 FamGKG kumuliert (BGH FamRZ 81, 242; Ddorf JurBüro 92, 51; Hamm FamRZ 99, 1497). Für Vergleich über einstweilige Unterhaltsanordnung und Hauptsache sind getrennte Werte anzusetzen (Karlsr FamRZ 07, 1114). Die Vereinbarung einer Kapitalabfindung beeinflusst den Wert nicht (LG Ddorf JurB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 37. Beschwerde.

Rn 72 Anlass zur Wertfestsetzung besteht nur bei Anfall wertabhängiger Gebühren! Zu Festgebühren vgl KV 1123, 1810, 1812, 1823, 1826, 2110 ff, 2121, 2124 Anl 1 GKG. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Beschwerdeschrift (BGH NJW 89, 2755 [BGH 25.04.1989 - XI ZR 18/89]; näher und zu Wertänderungen vgl § 4 Rn 5). Für die Beschwerde nach § 32 II RVG kommt es auf die Gebüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 33. Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen, Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen (BGH MDR 11, 1075) oder Risiko des Freistellungsgläubigers tatsächlich von einem Dritten in A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert.

Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG sind ggf mit zu beachten. Auf das Ergebnis d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 94. Kindesherausgabe.

Rn 175 s Folgesachen. Der Anspruch gg einen Dritten ist nach § 3 ZPO, § 48 II GKG zu bestimmen; er sollte nicht unter dem Regelwert von § 45 FamGKG idF d KostBRÄG 2025 (BGBl Nr 109) (5.000 EUR; bis 31.5.25: 4.000 EUR) angenommen werden. Eine Absenkung kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht (Celle MDR 12, 779 [OLG Celle 24.01.2012 - 10 WF 11/12]). Kindesunter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Restschuldbefreiung.

Rn 171 Der Antrag ist nach dem wirtschaftlichen Interesse des Schuldners zu bewerten, mangels Anhaltspunkten nach § 23 III 2 RVG mit 5.000 EUR (BGH JurBüro 07, 315; Ddorf JurBüro 08, 32 zur aF). Der Versagungsantrag des Gläubigers ist nach Auffassung des BGH aufgrund des obj Interesse gem § 3 zu bewerten (mangels Grundlage 4.000 EUR JurBüro 07, 315). Jedenfalls bei Ausschlus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Abnahme.

Rn 33 der Kaufsache nach § 3. Interesse des Kl an der Besitzbefreiung insb mit Blick auf Lagerkosten (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 499; Bambg JurBüro 94, 361: 1/10 des Kaufpreises; AG Osnabrück JurBüro 01, 144; § 6 Rn 1), bei Werk Bruchteil des Werklohns (BGH aaO; KG JurBüro 60, 166); bei Zusammentreffen mit Zahlungsklage kann wirtschaftliche Identität bestehen (§ 5 Rn 4 ff); ReS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen.

Rn 106 § 41 FamGKG. Die Regelung erfasst jede vom FamFG erfasst einstweilige Anordnung. Ausgangswert ist der Wert der entspr Hauptsache; dessen Hälfte wird idR nicht unterschritten. Im Einzelfall kann ein höherer oder geringerer Wert angenommen werden (Brandbg JurBüro 10, 368). Entbehrlichkeit eines Hauptsacheverfahrens führt nicht zur Werterhöhung (Brandbg FuR 16, 57). Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Zeiträume.

Rn 139 Der Zwölfmonatszeitraum beginnt mit dem Monat nach der Klageerhebung, Unterhalt für den Monat der Klageeinreichung oder des PKH-Antrags zählt wegen Fälligkeit zum Monatsbeginn zu den Rückständen (Brandbg FamRZ 03, 1682; OLGR Saarbr 09, 79). Es kommt auf die ersten zwölf Monate an, für die Unterhalt gefordert wird (Hambg FamRZ 03, 1198). Nach Einreichen der Klage erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm gibt zum Zweck der einfachen und klaren Wertfestsetzung einen normativen Streitwert vor. Sie gilt grds für alle Streitwertarten (§ 2 Rn 2 ff). Nur ggü S 1, 1. Alt geht für den GeS § 41 GKG vor; iÜ gilt § 6 auch insoweit über § 48 I GKG, § 23 I RVG (BGH BeckRS 20, 38345). Für die Anwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung ist § 25 I Nr 1 RVG zu beachten. § 8 ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 35. Berichtigung.

Rn 70 § 319. IdR kein Anlass zur Wertfestsetzung, vgl Nr 9000 KV Anl 1 GKG, Nr 3100 VV Anl 1 RVG, Änderungsinteresse nach § 3 zu schätzen vom Minimalwert bei geringfügigem Schreibfehler über Quote des Hauptsachewertes bis hin zum vollen Hauptsachewert etwa bei angestrebtem Ausschluss der Vollstreckung (Frankf JurBüro 80, 1893; Saarbr JurBüro 89, 522). Berichtigung des Grundb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 169 Für das Verfahren gelten § 58 GKG, § 28 RVG; maßgeblich ist der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens. Ausgaben einer Betriebsfortführung sind abzuziehen (München JurBüro 22, 306). Der Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO wird nach den allgem Vorschriften bewertet, dsgl Forderungen des Insolvenzverwalters (BGH NJW 66, 996; NJW-RR 88, 689; Ddorf ZInsO 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ablehnung von Richtern, Sachverständigen.

Rn 31 §§ 42, 1036. Für GeS und ReS zählt der volle Wert der Hauptsache (BGH NJW-RR 07, 776: für Beschwer; Ddorf NJW-RR 94, 1086; Brandbg NJW-RR 00, 1091; Frankf JurBüro 06, 370 und JurBüro 17, 364; Bremen MDR 11, 1134: jedenfalls bei Einzelrichter; Frankf JurBüro 17, 364; aA Frankf MDR 07, 1399: generell Bruchteil der Hauptsache, 25 %), weil das Interesse an unparteiischer B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 149. Vollstreckungsschutz.

Rn 251 §§ 765a, 813b. Wegen Nr 2112 KV Anl 1 GKG hat der GeS Bedeutung nur für die Anwaltsgebühren, § 25 II RVG. Der Wert ist nach dem Bruchteils-Interesse an der Maßnahme nach § 3 zu schätzen, bei § 813b nach der Differenz zwischen Verkaufswert und Versteigerungserlös (LG München WuM 94, 220). Sonderregelungen wie § 41 GKG bleiben für den Ausgangswert maßgeblich (LG München...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 85. Heimvertrag.

Rn 164 Da es sich um einen auf Dauerleistung gerichteten gemischten Vertrag handelt (BGH FamRZ 08, 604), kommen §§ 41 f GKG für den GeS und § 9 ZPO für den ZuS und ReS in Betracht. Für Räumung gilt § 41 I GKG, für Kündigung gilt § 41 II GKG analog (Stuttg NJW-RR 05, 1733; aA für eV auf Räumung OLGR Celle 09, 1024: §§ 6, 3 ZPO). Die Ausgliederung des Unterkunftsanteils für di...mehr