Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 162. Wirtschaftliche Identität.

Rn 268 Eingehend § 5 Rn 4. Wohnrecht s Dienstbarkeit, § 9 Rn 4. Wohnung s Folgesachen; Miete s §§ 8, 9. Wohnungsbesetzungsrecht, zur Sicherung öffentlicher Fördermittel § 63 III GNotKG: Regelwert von 5.000 EUR (Oldbg RPfleger 94, 619; München RPfleger 08, 159 jew zu § 30 II KostO aF; aA Braunschw KostRspr § 30 KostO Nr 6: Bruchteil Mietwert; Ddorf RPfleger 92, 177; Oldbg Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 44. Bürgschaft.

Rn 81 Im Streit um ihr Bestehen gilt § 6, da es sich um eine Sicherstellung handelt; maßgeblich ist der Betrag der Hauptforderung (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]; zum Nennwertprinzip § 3 Rn 6). Für Streit um Wirksamkeit einer Höchstbetragsbürgschaft zählt der valutierte Teil voll, der nicht valutierte ist nach der Wahrscheinlichkeit der Ausschöpfung gem § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 233 Abgesehen von § 45 IV GKG besteht Bedeutung für den GeS der Vergleichsgebühr des RA (für Einbeziehung mitverglichener weiterer Gegenstände in den Wert der Terminsgebühr Karlsr JurBüro 06, 420). Maßgeblich ist der geregelte oder erledigte Gegenstand des Vergleichs, nicht dessen Ergebnis, insb nicht der Betrag einer Kapitalabfindung (München JurBüro 01, 141; Ddorf JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Umfang und Bedeutung.

Rn 99 Entscheidend für den Umfang ist der objektiv erforderliche Aufwand des Gerichts (Schulte-Bunert § 43 FamGKG Rz 15 ff; Ddorf AnwBl 86, 250). Die einvernehmliche Scheidung rechtfertigt keinen Streitwertabschlag (Brandbg FamRZ 08, 1206; Stuttg FamRZ 09, 1176); die Begründung eines Wertabschlags mit der ›Einfachheit‹ des Verfahrens erscheint generell ungeeignet (aA Oldbg F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 151. Vorkaufsrecht.

Rn 254 Im Streit um das Bestehen des Rechts ist der Wert nach dem Interesse des Kl auf einen Bruchteil des Kaufgegenstandes festzusetzen, idR 1/2 (BGH RPfleger 57, 374), bei Löschung kommt es auf das konkrete wirtschaftliche Interesse des Klägers an (BGH MDR 18, 1077), für 1/10 des Verkehrswerts: (BayObLG JurBüro 96, 267; OLGR Naumburg 99, 336). Für den Gegenstand selbst gil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 100. Künftige Leistung.

Rn 181 Es bleibt für die Klage beim vollen Nennwert (BGHR ZPO § 2 Beschwer 3; offengelassen in BGH WM 95, 2060; aA KG JurBüro 89, 1599: Abzinsung – gg RGZ 118, 321, die BGH WM 95, 2060 ausdr billigt). Bei künftiger Nutzungsentschädigung ist nach einer Ansicht § 9 einschlägig (KG MDR 06, 957; Hamm FamRZ 08, 1208 für § 745 II BGB), nach heute wohl hM § 48 I GKG mit § 3 (Stuttg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 66. Erbbaurecht.

Rn 114 Für den Streit um Bestellung oder Wirksamkeit gilt § 6; maßgeblich ist der Verkehrswert des Grundstücks, grds ohne die aufgrund des Rechts errichteten Gebäude (Bambg JurBüro 92, 629); bei Herausgabeverlangen des Eigentümers und Heimfallanspruch zählt der volle Wert (BGH NJW 24, 1266 [BGH 29.11.2023 - VIII ZR 164/21]; Bambg JurBüro 85, 1705; Bremen AnwBl 96, 411). Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ansprüche aus dem Güterrecht.

Rn 145 Sie sind idR beziffert, so dass keine Besonderheiten gelten. Maßgeblich ist der begehrte Anteil einschl unstr Gegenstände (Ddorf JurBüro 06, 644), auch bei Vergleich (Ddorf FamRZ 07, 572). Bei fehlenden Anhaltspunkten für den Umfang des Zugewinnausgleichs befürwortet Dresden (MDR 09, 634) die Analogie zu § 52 II GKG. Zur str Wertaddition bei Klage und Widerklage vgl §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 139. Vergabesachen.

Rn 232 Der Streitwert bestimmt sich nach § 50 II GKG aF wie nF. Hilfsweise kann auf die Auftragssumme (Naumbg JurBüro 04, 86; Brandbg JurBüro 05, 37; Rostock JurBüro 06, 369) oder auf eine vom Bieter erwartete Baukonzession (Brandbg JurBüro 08, 536) abgestellt werden. Auftragssummen, die infolge Option ausgelöst werden könnten, sind einzubeziehen (BayObLG NZBau 04, 623; KG J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 146. Vollstreckbarerklärung.

Rn 246 Anwaltsvergleich (§ 796a) ist mit dem vollen Wert zu bemessen (Oldbg MDR 12, 868, s § 3 Rn 233). Ausländische Titel vgl Vollstreckungsklausel. Für Antrag auf Versagung der Anerkennung oder Vollstreckung gem § 1115 ist idR der Hauptsachewert maßgebend; niedrigerer Wert kann geboten sein, wenn es nur um die Abwehr einstweiliger Maßnahmen geht oder wenn eine titulierte F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Regelungsumfang.

Rn 5 § 6 gilt für alle Arten des Besitzes iSd §§ 854 ff BGB und (de minore ad Maiorem) grds auch für alle Arten des Eigentums (St/J/Roth § 6 Rz 13; Hamm MDR 02, 1458 [OLG Hamm 16.07.2002 - 21 W 1/02]). Abzulehnen ist die Ansicht, das Eigentum sei nur dann mit dem vollen Wert anzusetzen, wenn zugleich die Herausgabe verlangt werde; denn die Übereignung verschafft für sich sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 228 Für ZuS, GeS und ReS des Kl ist nach § 3 dessen Interesse an der Beseitigung der Störung maßgeblich (Köln JurBüro 90, 246; Ddorf MDR 91, 353: Sondermüll; Kobl WuM 08, 37: Gasversorgung); ReS des Bekl wird durch Interesse an Beseitigung der Unterlassungsverpflicht bestimmt und kann vom Verurteilungsinteresse abweichen (BGH GRUR 23, 597 [BGH 24.11.2022 - I ZR 25/22]). E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 168. Zuständigkeit.

Rn 282 Im Zwischenstreit um die örtliche Zuständigkeit ist nach einer Ansicht der volle Wert anzusetzen (Ddorf RPfleger 72, 463; BayObLG, NJW-RR 02, 882; in Berufung geringer: OLGR Frankf 99, 153). Da indes bei der Rechtswegbestimmung (s dort) nur ein Bruchteil anzusetzen ist, gilt dies auch hier, jedenfalls wenn Hilfsverweisungsanträge gestellt sind und es deshalb nur um da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Klageart und -inhalt.

Rn 6 Mit welcher Klageart das Rechtsschutzziel verfolgt wird, ist ohne Bedeutung. Neben der Klage auf Herausgabe oder Übereignung kommen die Klage auf Leistung an die Erben nach § 2039 BGB (LG Dresden JurBüro 00, 83), auf Herausgabe an den Ehegatten nach § 1368 BGB (KG JurBüro 70, 1088), auf Freigabe einer hinterlegten Sache (KG AnwBl 78, 107) sowie auf Erwerbs- oder Veräuße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Das Sicherungsmittel als Gegenstand des Rechtsstreits.

Rn 21 Ziel der Klage muss die Bestellung, die Erhaltung bzw die Herausgabe oder die Rückübertragung bzw die Aufgabe des Sicherungsmittels einer Forderung sein (vgl auch Rn 16, 18). Ob der Klageantrag sich hierauf richtet oder das Ziel anderweitig erreicht werden soll, ist ohne Bedeutung (Musielak/Voit/Heinrich § 6 Rz 8: auch Klage auf vorzugsweise Befriedigung; sehr weitgehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 135. Unterhalt.

Rn 227 § 9 ZPO, 51 FamGKG, s Folgesachen c). Die vertraglich übernommene Unterhaltspflicht fällt grds nicht unter § 51 FamGKG, sondern unter § 48 I 1 GKG iVm § 9 ZPO (Karlsr JurBüro 06, 145 zu § 42 GKG aF), so auch der Altenteilsvertrag (s.a. § 9 Rn 3). Eine Ausn gilt, wenn die gesetzliche Unterhaltspflicht nur vertraglich ausgestaltet wird, jedenfalls soweit sie nicht über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilungsversteigerung.

Rn 262 Bei Widerspruch gg eine Teilungsversteigerung ist nach § 3 zu schätzen, wobei dem Interesse, eine Verschleuderung zu verhindern, Gewicht zukommt. Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswerts ist auf dieser Grundlage zunächst der Miteigentumsanteil des widersprechenden Eigentümers (BGH NZFam 22, 228; FamRZ 91, 547; Karlsr FamRZ 04, 1221). Auf dieser Grundlage ist e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Trennungs- und nachehelicher Unterhalt.

Rn 141 Beide Unterhaltsarten werden in einem Verfahren getrennt bewertet und nach § 33 I 1 FamGKG kumuliert (BGH FamRZ 81, 242; Ddorf JurBüro 92, 51; Hamm FamRZ 99, 1497). Für Vergleich über einstweilige Unterhaltsanordnung und Hauptsache sind getrennte Werte anzusetzen (Karlsr FamRZ 07, 1114). Die Vereinbarung einer Kapitalabfindung beeinflusst den Wert nicht (LG Ddorf JurB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer des Beklagten.

Rn 280 Beim Bekl ist ohne Abzug auf das Abwehrinteresse bzgl der Leistung abzustellen; hierin besteht seine Beschwer (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 743; NJW-RR 96, 828); das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Zug-um-Zug-Leistung erhöht die Beschwer nicht (BGH JurBüro 86, 1357). Beschränkt sich das Rechtsmittel des Bekl auf das Gegenrecht, ist dessen Wert anzusetzen, begrenzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 96. Klageänderung, -ermäßigung, -erweiterung, -rücknahme.

Rn 177 Ab deren Eintritt ist der neue Wert des Gegenstandes anzusetzen (Ddorf NJW-RR 00, 1594); maßgeblich ist die Anhängig-, nicht die Rechtshängigkeit (Brandbg JurBüro 22, 143). Für Änderung auf einen neuen Streitgegenstand wird zT jedenfalls für die Anwaltsgebühren eine Wertaddition befürwortet (OLGR Hamm 07, 324; OLGR Celle 08, 630; KG MDR 08, 173 [KG Berlin 27.08.2007 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Abwehrinteresse.

Rn 35 s § 3 Rn 4 und Auskunft. Abwehrklage s Eigentum. Additionsverbot s Klagenhäufung, § 5 Rn 1, 4. Adoption eines Volljährigen § 42 II FamGKG. Der Höchstwert beträgt 500.000 EUR. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung (BayObLG RPfleger 81, 247); Anhaltspunkt kann das Reinvermögen des Annehmenden sein (Hamm NJW-RR 18, 1223: 30–50 % des Reinvermögens des Annehmenden; LG D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 37. Beschwerde.

Rn 72 Anlass zur Wertfestsetzung besteht nur bei Anfall wertabhängiger Gebühren! Zu Festgebühren vgl KV 1123, 1810, 1812, 1823, 1826, 2110 ff, 2121, 2124 Anl 1 GKG. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Beschwerdeschrift (BGH NJW 89, 2755 [BGH 25.04.1989 - XI ZR 18/89]; näher und zu Wertänderungen vgl § 4 Rn 5). Für die Beschwerde nach § 32 II RVG kommt es auf die Gebüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 33. Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen, Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen (BGH MDR 11, 1075) oder Risiko des Freistellungsgläubigers tatsächlich von einem Dritten in A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen.

Rn 106 § 41 FamGKG. Die Regelung erfasst jede vom FamFG erfasst einstweilige Anordnung. Ausgangswert ist der Wert der entspr Hauptsache; dessen Hälfte wird idR nicht unterschritten. Im Einzelfall kann ein höherer oder geringerer Wert angenommen werden (Brandbg JurBüro 10, 368). Entbehrlichkeit eines Hauptsacheverfahrens führt nicht zur Werterhöhung (Brandbg FuR 16, 57). Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert.

Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG sind ggf mit zu beachten. Auf das Ergebnis d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 94. Kindesherausgabe.

Rn 175 s Folgesachen. Der Anspruch gg einen Dritten ist nach § 3 ZPO, § 48 II GKG zu bestimmen; er sollte nicht unter dem Regelwert von § 45 FamGKG idF d KostBRÄG 2025 (BGBl Nr 109) (5.000 EUR; bis 31.5.25: 4.000 EUR) angenommen werden. Eine Absenkung kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht (Celle MDR 12, 779 [OLG Celle 24.01.2012 - 10 WF 11/12]). Kindesunter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Restschuldbefreiung.

Rn 171 Der Antrag ist nach dem wirtschaftlichen Interesse des Schuldners zu bewerten, mangels Anhaltspunkten nach § 23 III 2 RVG mit 5.000 EUR (BGH JurBüro 07, 315; Ddorf JurBüro 08, 32 zur aF). Der Versagungsantrag des Gläubigers ist nach Auffassung des BGH aufgrund des obj Interesse gem § 3 zu bewerten (mangels Grundlage 4.000 EUR JurBüro 07, 315). Jedenfalls bei Ausschlus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm gibt zum Zweck der einfachen und klaren Wertfestsetzung einen normativen Streitwert vor. Sie gilt grds für alle Streitwertarten (§ 2 Rn 2 ff). Nur ggü S 1, 1. Alt geht für den GeS § 41 GKG vor; iÜ gilt § 6 auch insoweit über § 48 I GKG, § 23 I RVG (BGH BeckRS 20, 38345). Für die Anwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung ist § 25 I Nr 1 RVG zu beachten. § 8 ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Zeiträume.

Rn 139 Der Zwölfmonatszeitraum beginnt mit dem Monat nach der Klageerhebung, Unterhalt für den Monat der Klageeinreichung oder des PKH-Antrags zählt wegen Fälligkeit zum Monatsbeginn zu den Rückständen (Brandbg FamRZ 03, 1682; OLGR Saarbr 09, 79). Es kommt auf die ersten zwölf Monate an, für die Unterhalt gefordert wird (Hambg FamRZ 03, 1198). Nach Einreichen der Klage erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 169 Für das Verfahren gelten § 58 GKG, § 28 RVG; maßgeblich ist der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens. Ausgaben einer Betriebsfortführung sind abzuziehen (München JurBüro 22, 306). Der Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO wird nach den allgem Vorschriften bewertet, dsgl Forderungen des Insolvenzverwalters (BGH NJW 66, 996; NJW-RR 88, 689; Ddorf ZInsO 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 50 Der Wert für den Widerspruch ist mit dem des Arrestverfahrens identisch; bei Kostenwiderspruch: Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332; Hambg JurBüro 98, 150). Für Aufhebungsverfahren nach § 927 gilt das gleiche; hat der Arrest für den Kl nur noch geringeren Wert, ist dieser maßgeblich. Im Fall des § 926 II ist geringerer Wert anzusetzen, wenn die Parteien über die R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 149. Vollstreckungsschutz.

Rn 251 §§ 765a, 813b. Wegen Nr 2112 KV Anl 1 GKG hat der GeS Bedeutung nur für die Anwaltsgebühren, § 25 II RVG. Der Wert ist nach dem Bruchteils-Interesse an der Maßnahme nach § 3 zu schätzen, bei § 813b nach der Differenz zwischen Verkaufswert und Versteigerungserlös (LG München WuM 94, 220). Sonderregelungen wie § 41 GKG bleiben für den Ausgangswert maßgeblich (LG München...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ablehnung von Richtern, Sachverständigen.

Rn 31 §§ 42, 1036. Für GeS und ReS zählt der volle Wert der Hauptsache (BGH NJW-RR 07, 776: für Beschwer; Ddorf NJW-RR 94, 1086; Brandbg NJW-RR 00, 1091; Frankf JurBüro 06, 370 und JurBüro 17, 364; Bremen MDR 11, 1134: jedenfalls bei Einzelrichter; Frankf JurBüro 17, 364; aA Frankf MDR 07, 1399: generell Bruchteil der Hauptsache, 25 %), weil das Interesse an unparteiischer B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 10 Grundlage der Bewertung ist der objektive Verkehrswert; Liebhaberwerte haben keine Bedeutung (näher § 3 Rn 6). Marktgängige Gegenstände sind mit dem Marktwert anzusetzen. Bei Börsennotierung entscheidet der Ankaufskurs, weil es auf den Preis ankommt, zu dem der Kl den Gegenstand veräußern könnte (BGH NJW-RR 91, 1210 [BGH 12.06.1991 - XII ZR 65/91]: Goldbarren). Ein ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 85. Heimvertrag.

Rn 164 Da es sich um einen auf Dauerleistung gerichteten gemischten Vertrag handelt (BGH FamRZ 08, 604), kommen §§ 41 f GKG für den GeS und § 9 ZPO für den ZuS und ReS in Betracht. Für Räumung gilt § 41 I GKG, für Kündigung gilt § 41 II GKG analog (Stuttg NJW-RR 05, 1733; aA für eV auf Räumung OLGR Celle 09, 1024: §§ 6, 3 ZPO). Die Ausgliederung des Unterkunftsanteils für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 102. Mahnverfahren.

Rn 183 Der Anspruch ist nach § 6 zu bewerten. Für das Streitverfahren ist nach Anm zu Ziff 1210 KV Anl 1 GKG der Wert bei Eingang der Akten am Streitgericht maßgeblich; ältere Rspr ist überholt. Ermäßigung oder Erledigung vor Akteneingang führt zur Herabsetzung des Wertes. Maßgeblich ist nicht das erledigende Ereignis, sondern die prozessuale Erklärung (BayObLG BeckRS 21, 29...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXVII. Nebenkosten.

Rn 50 Der Anspruch auf Abrechnung ist dem Auskunftsanspruch (§ 3 Streitwert-Lexikon Auskunft) vergleichbar; er ist nach § 3 mit einem Bruchteil des wirtschaftlichen Interesses des Mieters an der Abrechnung zu bewerten (LG Bonn JurBüro 92, 117), zB mit 1/3 des jährlichen Vorschusses (LG Frankfurt NZM 00, 759); bei Erwartung einer Rückzahlung ist deren Betrag Ausgangswert (Köl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abänderungsklage.

Rn 29 § 323. Abzustellen ist auf die angestrebte Differenz (Hambg FamRZ 82, 322), so dass der Wert der abzuändernden Verpflichtung und derjenige des angestrebten Ergebnisses zu ermitteln sind. Zur Bewertung selbst vgl § 9 ZPO (dort auch zu § 42 GKG). Für die Ermittlung der maßgeblichen, abzuändernden Differenz gilt § 51 FamGKG (Schulte-Bunert § 51 FamGKG Rz 29). Wirkt die Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 27. Ausscheiden, Ausschließen.

Rn 61 s Gesellschaftsrecht. Aussetzung des Verfahrens § 148, maßgeblich nach § 3 Interesse des Ast für GeS und ReS, idR 1/5 bis höchstens 1/3 des Hauptsachewertes (BGHZ 22, 283; BGH NJW-RR 21, 631; Hambg MDR 02, 479; Kobl MDR 06, 289), bei Entscheidungsreife oder Klärung einer bedeutsamen Vorfrage evtl höherer Bruchteil (OLGR Hamm 97, 354). Interesse an Beseitigung der Ausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Einstweilige Verfügung.

Rn 9 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist gem § 3 mit dem Interesse an der vorläufigen Regelung zu bewerten (OLGR Braunschw 00, 290). § 6 greift (mit Wertabschlag, näher § 3 Streitwert-Lexikon Einstweilige Verfügung) nur ein, wenn der Gegenstand an den Antragsteller herausgegeben werden soll (OLGR Köln 99, 336; aA MüKoZPO/Wöstmann § 6 Rz 8; St/J/Roth § 6 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 137. Urkunden.

Rn 230 s § 6 Rn 4; Antrag auf Vorlage nach § 3 zu schätzen (BGH NJW-RR 97, 648). Urkunden- und Wechselprozess Die Werte im Vor- und Nachverfahren sind grds identisch, wenn nicht im Vorverfahren zT anerkannt wird; Anerkenntnis im Nachverfahren mindert den Wert nicht (München MDR 87, 766). Urteilsberichtigung s Berichtigung. Urteilsergänzung s Ergänzung. Vaterschaft s Kindschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 87. Hinterlegung.

Rn 166 Bei Klage auf Vornahme ist das wirtschaftliche Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen. Verlangen der Freigabe richtet sich zwar auf Abgabe einer Willenserklärung, ist aber nach § 6 mit dem Wert des Gegenstandes anzusetzen (KG AnwBl 78, 107; Frankf KostRspr § 5 ZPO Nr 93). Aufgelaufene Zinsen sind zu addieren (BGH MDR 67, 280; Köln JurBüro 80, 281; LG Hambg NJWE-Mietr 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 56 Er ist für vermögens- wie für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten grds festzusetzen, wenn nicht ausschl Zuständigkeit etwa nach § 71 II, III GVG, §§ 23 Ziff 2, 23a GVG besteht oder das Familiengericht zuständig ist. Zunächst ist der Gegenstand, dessen Erlangung mit Hilfe der Auskunft angestrebt wird, nach den für ihn maßgeblichen Kriterien zu bewerten, Unterhaltsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 93 Ein ZuS besteht nicht; GeS und ReS sind identisch. Die Wertfestsetzung ist in die Streitwertbestimmung für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten eingebettet, mithin ist eine umfassende Abwägung geboten (Hamm JurBüro 89, 1303; § 3 Rn 8). Für die Einkommensverhältnisse als eines (!) ihrer Elemente gibt § 43 II FamGKG (§ 48 III 1 GKG aF) das Dreimonatseinkommen als Ausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 126. Sache.

Rn 213 s § 6 Rn 4. Schadensersatz. Der GeS bestimmt sich betr Verkehrsunfall unter Abzug des Restwerts des Unfallfahrzeugs, wie er letztlich festgestellt oder unstr geworden ist (BGH MDR 17, 1240 [BGH 18.07.2017 - VI ZR 465/16]; NJW 18, 2417 [BGH 19.04.2018 - IX ZR 187/17]); s.a. unbezifferter Leistungsantrag. Scheck s § 6 Rn 4. Schiedsgericht Streit um Bestellung des Vorsit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 83. Handelsregister.

Rn 162 Die Klage auf Zustimmung zu einer Eintragung ist – in weiten Spielräumen – mit dem Interesse des Kl hieran zu bewerten (Karlsr NJW-RR 07, 1046 [OLG Karlsruhe 29.05.2006 - 15 W 9/06]). Die Höhe der Einlage sowie die wirtschaftliche Tragweite des Streites können einen Anhaltspunkt liefern. Fehlt es an genügenden Anhaltspunkten für eine Schätzung des Interesses des Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 124. Rente.

Rn 211 Wegen Tötung oder Verletzung eines Menschen: Nach Aufhebung des § 42 I GKG aF zum 1.8.13 gelten insoweit nunmehr § 9 ZPO iVm § 48 I GKG bzw § 23 I 1 RVG. Ein Abfindungsvergleich über laufende Rentenleistungen rechtfertigt idR nicht die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts; wird aber gleichzeitig das Versicherungsverhältnis endgültig beendet, ist ein geringer Mehrwert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 126 Maßgeblich sind für GeS und ReS grds die bis zur Klageänderung angefallenen Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 1728; MDR 06, 109; NJW 15, 3173; WuM 08, 35: ReS des Bekl; Karlsr JurBüro 81, 1231: Mahnverfahren; KG JurBüro 03, 644; 06, 201; für vollen Hauptsachewert in 2. Instanz OLGR Jena 08, 845). Wertgrenze ist der urspr Hauptsachewert (BGH MDR 15, 51 [BGH 28.1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 98. Kraftfahrzeug.

Rn 179 Bei Klage auf Herausgabe ist nach § 6 der Verkehrswert zu schätzen; bei privatem Kl kommt es auf den im Privatverkauf erzielbaren höheren Wert an. Im Streit um den Kfz-Brief ist das wirtschaftliche Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen; Basis ist der Verkehrswert des Kfz, von dem ein Bruchteil genommen wird (Ddorf MDR 99, 891: 33 %; LG Augsburg JurBüro 01, 143: 50 %)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 20. Aufgebot.

Rn 51 §§ 433 ff FamFG. Das Interesse des Ast ist nach §§ 35 ff, 96 GNotKG zu schätzen, Gedanke des § 6 kann herangezogen werden, bei echten Wertpapieren (§ 6 Rn 4) zählt der Nenn- oder Kurswert (s.a. Wertpapiere), iÜ ist auf einen Bruchteil des Interesses am Erhalt abzustellen (Anders/Gehle/Kunze Wertpapiere Rz 9); bei bloßen Beweispositionen (zB Hypothekenbrief) sind idR 10...mehr