Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 76. Fristsetzung.

Rn 147 § 255. Der Antrag ist als zusätzliches Druckmittel entspr der Auskunft (s dort) nach § 3 mit 1/4 des Hauptantrags zu bewerten. Eine Wertaddition mit dem Wert des Leistungsantrags findet wegen wirtschaftlicher Identität idR nicht statt (BGH NJW-RR 18, 331 [BGH 28.09.2017 - V ZB 63/16]; s § 5 Rn 15 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 158. Widerspruchsklage.

a) § 771. Rn 261 Ausgangspunkt ist § 6. Maßgebend ist der Wert der Forderung, für die vollstreckt wird, ohne Nebenforderungen (BGH WM 83, 246), begrenzt durch den geringeren Wert des Pfandobjekts (§ 6 Rn 18). Es kommt auf den obj Verkehrswert an (BGH JurBüro 17, 263). Tilgung der Forderung vor Klageerhebung (§ 4) verringert deren Wert (Schlesw JurBüro 57, 179). Das Pfandobjek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 39. Besichtigung einer Wohnung.

Rn 74 s § 8 Rn 25. Besitz s Unterlassung Rn 228 f, § 6 Rn 5. Betagter Anspruch s § 3 Rn 6. Betreuerauswahl GeS idR 3.000 EUR ohne Rücksicht auf das Vermögen des Betreuten (BayObLG JurBüro 04, 140). Vorlage der Bestellungsurkunde bei Bankabhebung durch Betreuer: Bewertung nach dem Geschäftsaufwand (BGH FamRZ 10, 968). Beweissicherung s Beweisverfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 92. Kaufvertrag.

Rn 173 Die Kaufpreisklage wird mit dem Nennwert der Forderung bewertet (§ 3 Rn 6); das gilt auch bei Ratenzahlung, § 9 greift nicht ein. Die Kaufsache ist – selbst wenn der Streit nur um eine Gegenforderung geht – nach § 6 S 1 mit dem Verkehrswert anzusetzen, nicht mit dem Gewinn des Verkäufers (Kobl JurBüro 94, 738). S Abnahme.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 12. Anerkenntnis.

Rn 39 Ist für sich ohne Einfluss auf den Streitwert; erst ab Erlass eines Teilanerkenntnis-Urteils ermäßigt sich der Wert für den str Teil (Bambg JurBüro 90, 771; Nürnbg MDR 05, 120, München MDR 17, 120), Bedeutung ggf für Nr 3104 Anl 1 RVG; für Beschwerde nach §§ 93, 99 II 1 ist Kosteninteresse maßgeblich (Frankf AnwBl 81, 155).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Weiteres.

Rn 108 Der Hauptsachewert ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432). Für einen Vergleich ist idR der Hauptsachewert maßgeblich. § 33 I 2 FamGKG gilt nicht. Vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 41 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVII. Kaution.

Rn 40 Auch bei Hinterlegung Nominalbetrag (s § 3 Streitwert-Lexikon Hinterlegung); die Zinsen sind zu addieren (LG Hamburg NJWE-Mietr 97, 199).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Heizung.

Rn 36 Jahresbetrag der denkbaren Mietminderung (LG Hamburg JurBüro 94, 116); bei Verurteilung zur Wärmeabrechnung bestimmt sich der ReS entspr den Grundsätzen der Auskunft (BGH WuM 08, 615 [BGH 16.06.2008 - VIII ZB 87/06]; GrundE 21, 1486; s § 3 Streitwert-Lexikon Auskunft).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 156. Wahlschuld.

Rn 259 s § 5 Rn 19. Wärmelieferung ist nach § 3 zu bewerten (BGH NJW-RR 89, 381). Wechsel s § 4 Rn 27, § 6 Rn 4. Werkunternehmerpfandrecht s § 6 Rn 14 ff, 21. Wertpapiere s § 6 Rn 4. Wettbewerbsrecht s Gewerblicher Rechtsschutz; Widerklage s § 5 Rn 24.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 131. Teilerledigung.

Rn 222 s Erledigung, Stufenklage Rn 220. Teilklage Maßgeblich ist nur der Streitgegenstand. Teilungsplan s Verteilungsverfahren. Teilungsversteigerung s Widerspruchsklage.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 154. Vorrang.

Rn 257 s Verteilungsverfahren, Widerspruchsklage Rn 243.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 31. Bedingte Ansprüche.

Rn 66 Bei aufschiebender Bedingung ist der Wert des Anspruchs nach allg Regeln festzulegen und hiervon ausgehend das Interesse des Kl nach § 3 unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Bedingungseintritts zu schätzen; das kann Bruchteil oder vollen Wert ergeben (BGH MDR 82, 36). Bei auflösender Bedingung idR voller Wert (hM Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 24; vgl auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 133. Titel.

Rn 224 s § 6 Rn 4. Titulierungsinteresse s Folgesachen Rn 138, Vergleich Rn 234. Trennung s Prozesstrennung. Überbau s § 7 Rn 3, § 9 Rn 3. Umgang mit dem Kind s Folgesachen Rn 137. Umlegungsverfahren s Baulandsachen. Umschreibung s § 6 Rn 8.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 60. Eigentumsvorbehalt.

Rn 105 s § 6 Rn 5, 19. Eigentumswohnung s Wohnungseigentum. Einbenennung § 42 FamGKG. Grds ist der Regelwert von 5.000 EUR anzusetzen (Zweibr FamRZ 04, 285; Dresd FamRZ 11, 1810, jew zur aF). Einsichtnahme in Unterlagen, Beschwerdewert richtet sich nach dem Aufwand (BGH NJW-RR 01, 929; WM 11, 1335; NZG 22, 1117; 23, 1233; iÜ s Auskunft).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 152. Vorlegung einer Urkunde.

Rn 255 Im Zwischenstreit beträgt der Wert einen nach der Bedeutung des Vorgangs zu bemessenden Bruchteil des Hauptsachewertes (Köln MDR 83, 321).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterhalt.

aa) Grundlagen. Rn 138 Der Streit um die Unterhaltspflicht, § 231 FamFG, ist vermögensrechtlicher Natur. Den GeS regelt § 51 I FamGKG (für andere Unterhaltsfälle s Stichwort Unterhalt). Ausgangspunkt ist grds die Unterhaltsforderung. Freiwillige Leistungsanteile zählen mit, soweit sie eingeklagt werden; ein Zurückgehen alleine auf das Titulierungsinteresse erfolgt nicht (so z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 73. Fischereirecht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 121. Rechtsmittel.

a) Normen. Rn 204 Beim ReS (§ 2 Rn 5) ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach §§ 511 II Nr 1, 567 II ZPO, § 61 I FamFG, § 544 II Nr 1 ZPO (früher: § 26 Nr 8 S 1 EGZPO) betroffen. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen wird auf die Kommentierung der zitierten Vorschriften verwiesen. Für die Höhe des Streitwertes gelten nach § 2 die §§ 3 ff. Im arbeitsgerichtlichen Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 29. Bankkonto.

Rn 63 bei Streit um Einrichtung Orientierung am Entgelt der Bank (LG Lübeck NJW 01, 82). Bauhandwerkersicherungshypothek s § 6 Rn 17 (Eintragung und Löschung), § 5 Rn 5 (wirtschaftliche Identität), Vormerkung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 172. Zwischenfeststellungsklage.

Rn 289 Zunächst gelten die Grundsätze der Feststellungsklage (s dort). Wegen wirtschaftlicher Identität idR keine Wertaddition, es sei denn mit dem überschießenden Teil (§ 5 Rn 5; offen gelassen in BGH NJW-RR 92, 698).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 89. Hypothek.

Rn 168 s § 6 Rn 14 ff. Immission s Unterlassung Rn 229.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... /   Vorbehaltseigentum.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 119. Quittung.

Rn 202 s § 6 Rn 4. Ratenzahlungskredit s § 4 Rn 18. Räumung s § 8 Rn 20. Reallast s § 7 Rn 3, § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 130. Stufenklage (§ 254).

a) Erste Stufen. Rn 217 Die Einzelbewertung der Ansprüche auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Rechnungslegung wird unter diesen Stichworten erläutert. Wegen der möglicherweise nach Einzelwerten anfallenden Terminsgebühren (s.u. Rn 220) empfiehlt sich generell eine differenzierte Festsetzung des Gebührenstreitwertes, welche die Einzelwerte und alsdann den höchsten W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Herausgabe von Sachen.

Rn 287 Nach § 25 I Nr 2 RVG geben die einschlägigen Vorschriften des GKG, insb § 41 II GKG, eine Wertgrenze vor; ältere Rspr ist überholt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 145. Vollmacht.

Rn 245 Die Beurkundung einer Altersvorsorgevollmacht kann mit dem vollen Wert des Vermögens angesetzt werden (Oldbg FamRZ 06, 499; Zweibr FamRZ 08, 1877; LG Koblenz FamRZ 08, 2298; für 1/2: LG Osnabrück NdsRPfl 97, 28). Für die Herausgabe der Urkunde über eine widerrufene Vollmacht ist der Umfang der Vollmacht und der Wert des von der Vollmacht betroffenen Vermögens maßgeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 72. Feststellungsklage.

a) Positive Feststellungsklage. Rn 130 Ausgangspunkt ist die Bewertung des str Rechts nach den insoweit geltenden Regeln, zB §§ 3 oder 6–9 ZPO, §§ 41 ff GKG (BGH MDR 10, 355; Kobl VersR 87, 289; OLGR Jena 08, 1009). Hierauf aufbauend ist generell nach § 3 das wirtschaftliche Interesse des Klägers/Rechtsmittelführers an der Feststellung zu schätzen; im Regelfall wird der Wert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 117. Prozesstrennung.

Rn 200 Für die Zeit danach ist Neubewertung geboten, soweit, zB für die Gebühren, noch relevant; erfallene Gebühren bleiben erhalten. Die Beschwer ist, wenn nicht die Trennung willkürlich war, getrennt zu ermitteln (BGH NJW 00, 217 [BGH 20.07.1999 - X ZR 139/96]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 24. Aufrechnung.

Rn 55 s § 5 Rn 7 und unten Vergleich. Der Ausgleichsanspruch ist nach seiner jeweiligen Eigenart zu bewerten; es gelten keine Besonderheiten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXVIII. Vergleich.

Rn 61 Die Begründung eines neuen Mietverhältnisses durch Vergleich ist mit der Jahresmiete des aufgehobenen Mietverhältnisses zu bewerten (Ddorf NJW-RR 08, 1697 [OLG Düsseldorf 09.06.2008 - I-24 W 17/08]; näher § 3 Streitwert-Lexikon bei Vergleich).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 171. Zwangsvollstreckung.

Rn 285 Ein GeS für die Gerichtskosten ist nach Nr 2110 ff KV Anl 1 GKG nur im Verteilungsverfahren, Nr 2117, 2120, festzusetzen (s dort); iÜ gelten Festgebühren. Für die Anwaltskosten gilt § 25 RVG . S.a. Einstweilige Einstellung. a) Geldforderungen. Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb gg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 55. Ehegattenunterhalt.

Rn 92 s Folgesachen, s § 9. Ehelichkeitsanfechtung s Kindschaftssachen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 70. Ersetzungsbefugnis.

Rn 128 s § 5 Rn 19. Erwerbsverbot s § 6 Rn 6. Familiensachen s Ehesachen, Folgesachen, Gewaltschutz, Kindschaftssachen. Fälligkeit s § 3 Rn 6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 111. Notweg.

Rn 194 s.o. Rn 103, § 7 Rn 3, 7, § 9 Rn 3, Eigentum. Normativer Streitwert s § 3 Rn 4. Nutzungsverhältnis § 8 Rn 3 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 122. Rechtsbeschwerde.

Rn 209 über Kosten: Mindestbeschwerdewert ist nicht erforderlich (BGH FamRZ 05, 196).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 49. Dienstverhältnis.

Rn 86 Für ZuS und ReS gilt grds § 9; für den GeS gilt § 42 I GKG, nicht §§ 42 iVm 52 IV GKG analog (BGH JurBüro 05, 543). Im Streit um das Bestehen ist der Wert nach § 3 zu schätzen (BGH NJW-RR 86, 676; KG KostRspr § 3 ZPO Nr 122). S.a. § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Streit um die Wirksamkeit oder das Fortbestehen eines Versicherungsvertrags.

aa) Grundsatz: Prämie. Rn 238 Maßgeblich ist für den klagenden Versicherungsnehmer das Interesse am abstrakten Deckungsschutz, für den klagenden Versicherer das Interesse am Bezug der Prämie. Beides ist, wenn ein Versicherungsfall nicht in Rede steht, nach § 3 grds mit den Prämien zu bewerten (OLGR Frankf 00, 142); dabei ist bei regelmäßig zu zahlender Prämie und ungewisser L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Übereinstimmend erklärte Erledigung (§ 91a).

aa) Grundlagen. Rn 124 Maßgeblich ist die Summe aller bis zum Eintritt angefallenen Kosten, so dass auch der urspr Streitwert festgesetzt werden muss; dieser ist die Obergrenze (BGH AGS 22, 376; Köln AnwBl 83, 517; Ddorf JurBüro 94, 241; Hambg MDR 97, 890; aA Oldbg JurBüro 99, 374 unter Hinweis auf § 15 aF = § 40 GKG, verfehlt wegen Änderung des Streitgegenstands, vgl § 4 Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 113. Ordnungsgeld.

Rn 196 Bei einer Sanktion gg Parteien, Zeugen oder Sachverständige ist wegen der Festgebühren nach Nr 2111, 2121, 2124 KV Anl 1 GKG und mangels Gebührentatbestandes im RVG eine Wertfestsetzung nur für Anwaltskosten in der Beschwerde geboten; den Wert bestimmt die Höhe des Ordnungsgelds. Weiter s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 165. Zinsen.

Rn 277 s § 4 Rn 18, § 9 Rn 4; künftigen Zins schätzt die Rspr (OLGR Naumbg 07, 846; Ddorf FamRZ 23, 1741) nach § 3, nicht nach § 9. Zugewinnausgleich s Folgesachen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 51. Drittschuldnerklage.

Rn 88 Für Klage des Gl auf Zahlung ist der Betrag der gepfändeten, eingeklagten Forderung anzusetzen (Saarbr JurBüro 89, 849; Köln MDR 91, 899), nicht hingegen der Wert der Forderung, wegen derer gepfändet wurde; dsgl für außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts (Köln JurBüro 92, 267).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 47. Dauerschuldverhältnis.

Rn 84 Die Klage auf Feststellung ist nach dem Interesse des Kl gem § 3 zu bewerten. Dauerwohnrecht s Dienstbarkeit. Deckungsklage s Versicherung c). Depotschein s § 6 Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 45. Campingvertrag.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Klagen gegen Dritte.

Rn 120 Sie sind nach dem erhobenen Anspruch zu bewerten; der Erbanteil des Kl ist nicht erheblich (Hartmann/Touissant/Laube Anh I § 48 GKG (§ 3 ZPO) Rz 41 Erbrechtlicher Anspruch (Dritter); Zö/Herget § 3 Rz 16.65 (Erbrechtliche Ansprüche).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 67. Erbenhaftung.

Rn 115 Der Vorbehalt beschränkter Haftung nach § 305 führt nicht zu einer Herabsetzung des Wertes. Wird Rechtsmittel nur wegen des Vorbehalts eingelegt, sind GeS und ReS nach dem Interesse des Rechtsmittelführers zu bewerten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 105. Nachverfahren.

Rn 186 s Urkunden- und Wechselprozess; Nachlassverzeichnis entspr Auskunft; Namensrecht Vorrangig zu prüfen ist, ob es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt (§ 3 Rn 8). Gewerblich genutzte (Firmen-)Namen sind nach § 3 zu bewerten. S.a. Domain.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 79. Gesamtgläubiger.

Rn 150 s § 5 Rn 20. Gesamtschuldner s § 5 Rn 20. Geschäftsführer s Gesellschaftsrecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 75. Frachtführerpfandrecht.

Rn 146 s § 6 Rn 15, 17. Franchising s Feststellungsklage b; § 9 Rn 4. Freigabe s Gesellschaftsrecht Rn 154, s Hinterlegung. Freistellung s Befreiung von einer Verbindlichkeit. Fremdwährung s ausländische Währung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 140. Vergleich.

a) Grundlagen. Rn 233 Abgesehen von § 45 IV GKG besteht Bedeutung für den GeS der Vergleichsgebühr des RA (für Einbeziehung mitverglichener weiterer Gegenstände in den Wert der Terminsgebühr Karlsr JurBüro 06, 420). Maßgeblich ist der geregelte oder erledigte Gegenstand des Vergleichs, nicht dessen Ergebnis, insb nicht der Betrag einer Kapitalabfindung (München JurBüro 01, 14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 65. Enteignung.

Rn 113 Im Streit um die Zulässigkeit ist der Verkehrswert anzusetzen (BGH NJW 63, 2173; BGHZ 50, 291), auch bei Einwänden nur eines Wohnungseigentümers (BGH WuM 00, 32); bei Klage auf Entschädigung gilt die Höhe der str Differenz, wobei Zinsen nur angesetzt werden, wenn sie als Entschädigung für entgangene Substanz Hauptforderung sind (BGH MDR 70, 994), sonst gilt § 4 I. Vgl...mehr