Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.7 Dokumentation der Prüfung

Rz. 173 Der Abschlussprüfer dokumentiert die Durchführung seiner Prüfung durch den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk (vgl. unter Rz. 51 ff. die Abb. 8 und 9). Der interne, vertrauliche, nicht an die Öffentlichkeit gerichtete Nachweis der Prüfungsdurchführung wird durch Arbeitspapiere erbracht.[1] In diesem Zusammenhang ist der IDW Prüfungsstandard: "Arbeitspapiere ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.2.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 116 Grundlegende Skizzierung des Konzepts Die Beurteilung des Risikos stellt schon seit Langem einen wichtigen Bestandteil des prüferischen Handelns dar. In jüngerer Zeit steht jedoch die risikoorientierte Vorgehensweise hinsichtlich der Planung eines Prüfungsauftrages im Zentrum der Betrachtung. Der aus dem amerikanischen Schrifttum stammende Begriff "Internal Control" w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.1 Systematisierung der Prüfungsmethoden

Rz. 100 Mit dem Begriff Prüfungsmethode wird ein umfassendes Untersuchungsprogramm bezeichnet, das zahlreiche Analysemaßnahmen (Prüfungshandlungen) beinhaltet und im Prüfungsprozess den Ausgangspunkt für die Urteilsbildung des Abschlussprüfers darstellt. Unter dem Terminus Prüfungshandlungen sind im Folgenden unterschiedliche Tätigkeiten des Abschlussprüfers zu verstehen, di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussprüfung / 5.3 Prüfungsergebnis

Rz. 89 Über das Ergebnis der durchgeführten Prüfung hat der Abschlussprüfer schriftlich zu berichten. Der Prüfungsbericht soll insbesondere eingehen auf die Bekundung der gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung, die Richtigkeit und Angemessenheit der Berichtsangaben, die Angemessenheit der Rechtsgeschäfte, Benachteiligungen und deren Ausgleich, die Angemessenheit von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussprüfung / 6.4 Außenprüfung

Rz. 103 Auch im Rahmen der steuerrechtlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung werden Prüfungshandlungen durchgeführt, die in engem Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung stehen.[1] Das Ziel von Außenprüfungen besteht darin, die tatsächlichen und die rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Steuern aufzuklären (§ 199 Abs. 1 AO). Grundsätzlich ist jedes Unternehmen einz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.2 Konzernabschluss

Rz. 62 Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend, ist die Prüfung des Konzernabschlusses darauf auszurichten, "[...] mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Rechnungslegungsadressaten haben"[1]. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte der Aufwand zur Erl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussprüfung / 5.2 Aufstellungs-, Prüfungspflicht und Prüfungsgegenstand

Rz. 86 Ein gesetzliches Benachteiligungsverbot besteht nach § 311 AktG für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die gem. § 17 AktG abhängig sind und weder einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen haben noch eingegliedert wurden. Liegt ein solches faktisches Konzernverhältnis vor, müssen die Vorstandsmitglieder der abhängigen AG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Begriff der Haushaltssache

Rz. 173 Inhaltlich stimmt die "Haushaltssache" mit dem früheren Begriff der Hausratssache überein.[168] In den Anwendungsbereich des Haushaltsgegenstandes fallen unter Berücksichtigung einer gebotenen weiten Auslegung alle solchen Gegenstände, die – losgelöst von den Eigentumsverhältnissen – der gemeinsamen Lebensführung der Ehegatten gedient haben.[169] Betroffen sind also ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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zfs 05/2022, Keine taggenau... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2021, 127 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, der Tatrichter müsse sich mit den für die Schmerzensgeldbemessung maßgeblichen Umständen auseinandersetzen, wobei Schmerzensgeldentscheidungen anderer Gerichte weder Maßstab noch Begrenzung darstellten. Eine wirklich vergleichba...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Kein Schutz von Werktypen

Rz. 46 Die gesetzlich aufgeführten Werkarten (§ 2 Abs. 1 UrhG) sind zunächst von den so genannten Werktypen, also etwa einer neuen Gattung von Werken, z.B. die neue Art eines Lexikons oder ein Typ eines Adressbuches, abzugrenzen.[39] Solche neuen Typen im Sinne einer neuen Darstellungsform können nur dann Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz erfahren, wenn es um das darauf be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / b) Nicht verfügbare Werke

Rz. 433 Nicht verfügbare Werke sind urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Schriftwerke, die der Allgemeinheit auf keinem üblichen Vertriebsweg in einer vollständigen Fassung angeboten werden (§ 52b VGG).[638] Adressaten sind die Kulturerbe-Einrichtungen (§ 60d UrhG), denen es erlaubt wird, die nicht verfügbaren Werke aus ihrem Bestand zu vervielfältigen oder vervie...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die wichtigsten Begriffe de... / Einführung

Für erfolgreiche Sponsoringpartnerschaften ist eine Menge Wissen erforderlich. Im Nachfolgenden finden Sie daher ein kleines Fundraising- und Sponsoring-Lexikon, mit dem Sie Ihre "Wissenslücken" schließen oder in dem Sie später fallweise nachschlagen können.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 232 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Es handelt sich um amtlich zugelassene Berater der Schiffsführung auf bestimmten, schwierig zu befahrenden Wasserstraßen, auf denen aus Sicherheitsgründen Lotsen an Bord genommen werden müssen. Die Zulassung setzt neben dem höchsten Befähigungsnachweis – Kapitänspatent – für das jeweils zu führende Schiff genaueste Kenntnisse des jeweiligen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2022, Was ist und bed... / I. Die Familie als Wertbegriff

Das Wort "Familie" löst in unserer Zeit sehr unterschiedliche Vorstellungen aus. Die Typologie reicht von der Kleinstfamilie mit einer Elternperson und einem Kind über die heutige Normalfamilie (zwei Eltern, ein Kind) bis hin zur Patchworkfamilie und schließlich zur Reproduktionsfamilie[2] mit der Möglichkeit einer Splittung der genetischen, biologischen, rechtlichen und soz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aktenschrank > Rz 20 Möbel. Aktentasche Sie kann bei einem Betriebsprüfer ein Arbeitsmittel sein (EFG 1979, 225); ebenso der Aktenkoffer für ein Betriebsratsmitglied (BFH vom 18.09.1981 – VI R 237/77, nv, juris); ebenso der Reisekoffer eines Flugkapitäns (EFG 1989, 173) und die Aktentasche oder der Trolley eines Piloten (EFG 2011, 2057; > Fli...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Auslagenersatz

Rz. 36 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Einnahme ist nicht gegeben, wenn ein ArbG dem ArbN Zahlungsmittel überlässt, die wirtschaftlich nicht für diesen bestimmt sind, sondern die er für den ArbG ausgeben soll. Unerheblich ist es, ob der ArbG dem ArbN die Mittel vor der Zahlung an einen Dritten überlässt (durchlaufende Gelder) oder die Zahlung anschließend erstattet (Auslagen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2 Literatur

Rz. 3 Aden-Grossmann, Geschichte der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen – Entwicklung und Perspektiven von Schulsozialarbeit, Wiesbaden 2016; Bassarek, Lexikon der Schulsozialarbeit, Baden-Baden 2017.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Begriff der Haushaltssache

Rz. 721 Inhaltlich stimmt die "Haushaltssache" mit dem früheren Begriff der Hausratssache überein. In den Anwendungsbereich des Haushaltsgegenstandes fallen unter Berücksichtigung einer gebotenen weiten Auslegung alle solchen Gegenstände, die – losgelöst von den Eigentumsverhältnissen – der gemeinsamen Lebensführung der Ehegatten gedient haben.[1066] Betroffen sind also die ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

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FF 03/2021, Recht und Familie im Flug der Zeit

Ausgewählte Abhandlungen und Essays Dieter Schwab2020, 460 SeitenGieseking, ISBN: 978-3-7694-1237-679,00 EUR Mit dem vorliegenden Werk macht der große deutsche Rechtswissenschaftler und emeritierte Professor für Bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte und Kirchenrecht Dieter Schwab seine bisher meist nur in Festschriften oder Spezialzeitschriften veröffentlichten Beiträ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Nachdem das Betriebsverfassungsgesetz nahezu 30 Jahre unverändert geblieben war, sich der Arbeitsmarkt jedoch grundlegend geändert hatte, war das Gesetz mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet worden. Bis dahin war das Betriebsverfassungsgesetz am Zustand der Vollbeschäftigung orientiert, nicht jedoch daran, Arbeitsplätze zu siche...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer – Einführung / B. Rechtsentwicklung bis zum Grundsteuer-Reformgesetz

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Grundsteuergesetze des 19. Jahrhunderts[2] knüpften die Besteuerung an unterschiedliche Sachverhalte. Auch noch vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich unterschiedlich geregelt.[3] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[4] Das Grundsteuergesetz 1936 [5] und die dazu ergangenen D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Stand] Vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich geregelt.[2] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[3] § 1 GrStG geht auf § 1 des Grundsteuergesetzes vom 1.12.1936 zurück, der bereits die Berechtigung der Gemeinden zur Erhebung der Grundsteuer als Gemeindesteuer regelte.[4] Die Realsteuerg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Controlling-Prozesskennzahlen / 8 Literaturhinweise

Adam, Investitions-Controlling, 3. Aufl. 1999. Berger, Service-Level-Agreements. Konzeption und Management von Service-Level-Agreements für IT-Dienstleistungen, 2005. Coenenberg/Fischer/Günther, Kostenrechnung und Kostenanalyse, 7. Aufl. 2007. Deiters, Prozeßmodelle als Grundlage für ein systematisches Management von Geschäftsprozessen, 1997. Denk/Exner-Merkelt (Hrsg.), Corporat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Bewirtung aus beruflichem Anlass (Amtseinführung/Verabschiedung und ähnliche Veranstaltungen)

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übliche Sachleistungen (zB Bewirtungen mit oder ohne begleitende künstlerische Darbietungen) eines ArbG aus Anlass der Einführung in eine neue (leitende) Position, eines Amts- oder Funktionswechsels (uE auch Beförderung), eines runden ArbN-(Betriebs-)Jubiläums oder einer Verabschiedung eines ArbN behandelt die FinVerw nicht als Arbeitslohn (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Belohnungsessen

Rz. 30 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit BFH 223, 410 = BStBl 2009 II, 547 wurde entschieden, dass nur auf Dauer angelegte Bewirtungen mit einem der > Sachbezugswerte versteuert werden können. Bei Bewirtungen aus einmaligem Anlass (auch bei Dienstreisen) sollte das nicht gelten. Mithin waren nur regelmäßige Kantinenbewirtungen (und ihre Surrogate) von der Sachbezugsbewertung ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Begriff des Schaustellers

Rz. 30 Gemäß § 30 UStDV (Vorschrift zur näheren Bestimmung des Umfangs einer Steuerermäßigung) gelten als Leistungen aus der Tätigkeit des Schaustellers i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die der Unternehmer auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2020, Überspannte An... / 3 Anmerkung:

1) Unterbreitet der Geschädigte und Mandant seinem beauftragten Rechtsanwalt den Sachverhalt, der nach Einschätzung des Mandanten zu seiner Erkrankung geführt hat, begründet dies die Pflicht des Anwalts, die Frage der Verursachung der Gesundheitsbeeinträchtigung seines Mandanten durch den benachbarten Betrieb der Bekl. als zentrale Frage der Klagebegründung zu entwickeln. Ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2019, Creifelds, Rechtswörterbuch

Begründet von Dr. Carl Creifels, herausgegeben von Prof. Dr. Klaus Weber. 23. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 1.787 S., 69,00 EUR Die neugefasste 23. Aufl. des Creifelds ist mehr als nur ein Rechtswörterbuch. Nach wie vor steht es an der Spitze unter den juristischen Lexika. Neben der verständlichen Darstellung sämtlicher Rechtsbegriffe trägt das Werk zum Verstän...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Atteslander/Hallauer, Das IASC im Spannungsfeld internationaler Kapitalmärkte – IOSCO Endorsement für grenzüberschreitende Börsengänge und erfolgreiche Reorganisation des IASC, Schw. Treuh. 2000, S. 1353–1360; Auer, Die Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/US-GAAP, Wien 1998; Baetge (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2019, Grundsätze für... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Schmerzensgeld" Dem Kl. steht hinsichtlich des Schmerzensgeldes ein weiterer Anspruch i.H.v. 5.000 EUR zu. Nach den Feststellungen des LG hat die Bekl. auf den Schmerzensgeldanspruch einen Betrag von insgesamt 15.000 EUR gezahlt. a) Soweit der Kl. in erster Instanz behauptet hat, es seien nur 10.000 EUR gezahlt worden, hat das Landgericht – zu Recht – ausgeführt, dass bei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kennzahlen: Grundlagen und ... / 4 Literaturhinweise

Armutat/DGFP (Hrsg.), Personalcontrolling für die Praxis: Konzept, Kennzahlen, Unternehmensbeispiele, in Schriftenreihe Praxis-Edition, 2013, S. 92. Becker/Winkelmann, IV-controlling, Wirtschaftsinformatik, 46(3), 2004, S. 213–221. Brockhoff, Forschung und Entwicklung: Planung und Kontrolle, 1999. Buchner, Finanzwirtschaftliche Statistik und Kennzahlenrechnung, 1985. Burkert, Qu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2018, Feststellungskl... / 1 Aus den Gründen

Die Kläger haben die beklagte Bank nach Widerruf eines grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherkreditvertrages vor dem LG in Anspruch genommen. Mit der Klageschrift haben sie angekündigt, im Antrag zu 1) die Feststellung zu beantragen, dass der Darlehensvertrag durch den Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden sei. Hilfsweise für den Fall, dass das G...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / 2. Integrität

Rz. 27 Zitat "Die Integrität ist neben Verfügbarkeit und Vertraulichkeit eines der drei klassischen Ziele der Informationssicherheit."“[38] Laut Glossar des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bezeichnet Integrität die Zitat "Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktionsweise von Systemen".[39] Im Sinne der Verordnung erfordert die Sicherste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anteile an Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz

Rz. 687 [Autor/Stand] Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz sind Holdinggesellschaften, Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz von mehr als 75 % sowie Organträgergesellschaften. Abzustellen ist dabei jeweils auf das Rohvermögen ohne Abzüge. Ferner gehören zu den Beteiligungsgesellschaften solche Gesellschaften, die über Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften von mehr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] § 18 ErbStG ist eine beinahe vergessene Norm, die als Steuerbefreiungsvorschrift zwischen den Steuerberechnungsvorschriften kaum auffällt. Sie gilt seit 1922 nahezu unverändert,[2] wurde aber in der späteren Praxis fast völlig negiert.[3] Dabei ist die von ihr erfasste Problematik durchaus brisant, denn der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass Mitgli...mehr

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zfs 9/2016, May/Voigt (Hrsg.): Lexikon Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 1. Aufl. 2016, 603 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-406-59569-1

Ganz neu – so scheint es – ist der Gedanke, das Verkehrsrecht einmal in der Form eines Lexikons zu veröffentlichen, gegliedert nach den jeweiligen Anfangsbuchstaben. Jeder von uns schaut auf der Suche nach der Lösung für ein Problem meistens als erstes in das Stichwortverzeichnis eines Buches und lässt sich dann von dort hin zu den Ausführungen der Autoren leiten. Auch im In...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 8. Art. 9 EMRK – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Der Schutzbereich umfasst: den Glauben als Beziehung des Menschen zu letztinstanzlichen Gehalten, die religiöse und weltanschauliche Überbezeugung, das Gewissen als innerer individueller Gerichtshof (Kant), Kultus im Sinne von religiösen Handlungen (vgl. www.uni-protokolle.de/Lexikon/Religionsfreihei...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Wehrstrafrecht [Rdn 1198]

Rdn 1199 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1087. Rdn 1200 1. Das Wehrstrafrecht ist kein selbstständiges Rechtsgebiet, dessen Bestimmungen für sich allein angewendet werden können (Reeb/Többicke, Lexikon Innere Führung, S. 282). Rdn 1201 Das Wehrstrafgesetz (WStG) gilt für aktive Soldatinnen/Soldaten der Bundeswehr (§...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines [Rdn 1086]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil F: Medien / Medien, Einfluss auf das Strafverfahren [Rdn 9]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr