Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Lexikon / IV. RL 93/13/EWG

Rz. 1375 Zu den Auswirkungen der Richtlinie 93/13/EWG auf klauselmäßige Änderungsvorbehalte und insbesondere deren Auslegung vgl. oben (siehe Rdn 1365).mehr

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Lexikon / A. Einleitung

I. Das AGB-Recht als arbeitsrechtliches Neuland Rz. 7 Die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht stellt eine vergleichsweise neue rechtliche Betrachtungsweise dar. Bis zum 31.12.2001 waren vorformulierte arbeitsrechtliche Vertragswerke nach § 23 Abs. 1 AGBG vom Anwendungsbereich des AGB-Rechts ausgenommen. Erst im Zuge der Schuldrechtsreform, die zum 1.1.2002 in Kraft getreten und mit...mehr

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Lexikon / Laufzeit

A. Allgemeines Rz. 1305 Die Laufzeit von Verträgen unterliegt unterschiedlichen Regelungen, abhängig davon, ob der unternehmerische oder der verbraucherbezogene Bereich berührt ist. Rz. 1306 Letzterer ist in § 309 Nr. 9 BGB teilweise für bestimmte Dauerschuldverhältnisse geregelt; für außerhalb dieses Bereichs liegende Dauerschuldverhältnisse im privaten Rechtsverkehr wie auch...mehr

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Lexikon / 1. Vermittlungsprovision

a) Beschränkungen bei bloßer Mitursächlichkeit Rz. 1109 Gemäß § 87 Abs. 1 HGB erhält der Handelsvertreter eine Provision für vom Unternehmer abgeschlossene Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Ausreichend ist Mitursächlichkeit,[2329] auch wenn der Unternehmer selbst und/oder Dritte, z.B. andere Handelsvertreter, ebenfalls zum Abschluss beigetragen haben.[23...mehr

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Lexikon / B. Einzelfälle

I. Kaufvertragsrecht Rz. 1450 Im Kaufrecht muss vor allem zwischen dem Kauf gebrauchter und neuer Sachen differenziert werden, da der Regelungsbereich des § 309 Nr. 8b aa–ff BGB nur für neue Sachen Anwendung findet (siehe zum Begriff "neue Sachen" die Kommentierung zu § 309 Nr. 8b Rdn 5). Unabhängig von den Wirksamkeitsvoraussetzungen des § 309 Nr. 8b aa–ff BGB sind auf Mänge...mehr

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Lexikon / C. Inhaltskontrolle nach § 307 BGB

I. Geschäftsverkehr mit Verbrauchern 1. Kriterien zur Inhaltskontrolle a) Prüfungsmaßstab Rz. 2292 Soweit formularmäßige Vertragsstrafeversprechen nicht dem Anwendungsbereich von § 309 Nr. 6 BGB unterfallen, unterliegen sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Klauselverwender missbräuchlich eigen...mehr

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Lexikon / III. Laufzeit- und Kündigungsbestimmungen

Rz. 917 Franchising ist typischerweise auf langfristige Zusammenarbeit ausgerichtet.[1946] In der Regel werden die Verträge über eine Erstlaufzeit von zehn Jahren abgeschlossen.[1947] Deshalb spielen Laufzeit- und Kündigungsklauseln als eigene Kategorie eine wichtige Rolle in Franchiseverträgen. 1. Laufzeiten Rz. 918 Franchiseverträge werden grundsätzlich für eine bestimmte Ze...mehr

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Lexikon / 2. Einzelfälle

a) Klauseln zur Überlassung der Mietsache Rz. 1508 Eine Formularklausel, nach der das Mietverhältnis mit der Fertigstellung des Gebäudes beginnt, ist unwirksam, wenn sich nicht durch Auslegung des Mietvertrages ein bestimmter Anfangstermin ergibt.[2977] Rz. 1509 Klauseln, nach denen der Mieter den mangelfreien Zustand der Mietsache bei Mietbeginn bestätigt oder anerkennt, sind...mehr

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Lexikon / I. Anwendbarkeit

Rz. 1387 Zur Anwendbarkeit im Falle der Beurteilung einer Klausel nach § 308 Nr. 1 BGB vgl. oben (siehe Rdn 1354). Rz. 1388 Zur Anwendbarkeit im Falle der Beurteilung einer Klausel nach § 308 Nr. 3 BGB vgl. unten (siehe Rdn 1827 f.).mehr

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Lexikon / 4. Vertragsstrafe

Rz. 1232 Eine Vertragsstrafenklausel, nach der der Anwender bei verspäteter Rückgabe des Computerprogramms eine Vertragsstrafe in Höhe der zwölffachen monatlichen Nutzungsgebühr zu zahlen hatte, ist unter Hinweis auf das Missbrauchsrisiko als wirksam beurteilt worden.[2528]mehr

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Lexikon / B. Klauselkatalog

I. Anrechnungsvorbehalte Rz. 25 Anrechnungsvorbehalte sollen dem Arbeitgeber ermöglichen, übertarifliche Leistungen mit späteren Tariferhöhungen zu verrechnen. Mit der Zahlung einer übertariflichen Vergütung müssen dann tarifliche Lohnerhöhungen solange nicht umgesetzt werden, wie die gezahlte Vergütung tatsächlich den Tariflohn übersteigt. Rz. 26 Der Arbeitgeber kann nach stä...mehr

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Lexikon / 11. Rechtsfolgen bei Verstoß.

Rz. 671 Die Unwirksamkeit einer Rechtsnachfolgeklausel berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.[1335]mehr

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Lexikon / B. Nationaler Rechtsverkehr

Rz. 1029 Die Regelungen zum nationalen Rechtsverkehr greifen in Fällen mit reinem Inlandsbezug ein, etwa wenn zwei Inländer in einem im Inland zu erfüllenden Kaufvertrag eine Gerichtsstandsklausel individualvertraglich oder formularmäßig vereinbaren. Hat bei einem derartigen Vertrag eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, handelt es sich um einen Fall...mehr

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Lexikon / C. Wirksamkeit einzelner Klauseln

I. Vergütung 1. Einheitspreisvertrag Rz. 535 Klauseln zur Vereinbarung von Einheitspreisen sind in der Regel der Inhaltskontrolle entzogen, da es sich um Preisabreden gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB handelt.[1032] Sie dürfen allerdings nicht die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) oder Ansprüche aus c. i. c. (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) ausschließen.[103...mehr

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Lexikon / XX. Überstundenanordnung/Arbeit auf Abruf

1. Anordnung von Überstunden Rz. 139 Eine Vereinbarung über die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden soll dem Arbeitgeber das Recht einräumen, bei vorübergehendem zusätzlichem Arbeitsbedarf den Arbeitnehmer auch über das eigentlich vereinbarte Maß hinaus einzusetzen.[319] Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Anordnungsbefugnisklauseln wird nur sehr zurückhaltend probl...mehr

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Lexikon / Kfz-Verkauf

34.1 A. Allgemeines Rz. 1245 Es sind zunächst zu unterscheiden: Verkauf von Neufahrzeugen vom Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und sodann unternehmensbezogener Rechtsverkehr und der Verkauf an Private. Rz. 1246 Ebenfalls kann das Vorliegen von AGB zweifelhaft sein. Die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB gilt hier nur, wenn AGB vorliegen. AGB sind von unverbindlichen Er...mehr

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Lexikon / IV. Umgehung

Rz. 359 Auch Umgehungstatbestände sind bei Bankenbedingungen sorgfältig zu prüfen.[721]mehr

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Lexikon / B. Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sportarbeitsrecht

I. Allgemeines Rz. 1877 Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sportarbeitsrecht bedingt zunächst den Abschluss von Arbeitsverträgen. Diese werden vor allem zwischen Sportklubs als Arbeitgebern und professionellen Sportlern und Trainern im Mannschaftssport als Arbeitnehmern geschlossen. Rz. 1878 Im Bereich des professionellen Sports wird bisweilen die Sinnha...mehr

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Lexikon / 7. Teilkündigung

a) Einbeziehung Rz. 741 Bei der Formulierung von Teilkündigungsklauseln[1466] ist auf eine klare Formulierung der Alternative Teilkündigung Wert zu legen. Der häufige Einschub – "auch teilweise" – ist unklar und geht gemäß § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders. b) Grundlagen der Inhaltskontrolle Rz. 742 Im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB [1467] ist das...mehr

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Lexikon / Bauträgerverträge

11.1 A. Einleitung I. Begriff Rz. 485 Im Rahmen eines Bauträgervertrags verpflichtet sich der Bauträger zur Planung und Errichtung eines Bauwerks in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung, § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4a GewO. Anschließend wird das Baugrundstück– üblicherweise schlüsselfertig – dem Erwerber übertragen.[940] Dies ist gleichzeitig der wesentliche Unterschied zu...mehr

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Lexikon / 1. Kriterien zur Inhaltskontrolle

a) Prüfungsmaßstab Rz. 2292 Soweit formularmäßige Vertragsstrafeversprechen nicht dem Anwendungsbereich von § 309 Nr. 6 BGB unterfallen, unterliegen sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Klauselverwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ...mehr

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Lexikon / Sport- und Fitnessverträge

64.1 A. Sportliche Regelwerke und Allgemeine Geschäftsbedingungen Rz. 1874 Sportvereine und -verbände haben die sich aus der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG ergebende Befugnis, für ihre Mitglieder verbindliches Recht zu setzen.[3443] Die Vereinigungsfreiheit beinhaltet demnach insbesondere auch das Satzungsrecht, d.h. das Recht zur Schaffung eigener Regelungen du...mehr

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Lexikon / 52.1

A. Einleitung Rz. 1760 Soweit Inhalte nicht zwingend einem nationalen Sachrecht unterliegen (wie z.B. Gesellschaftsrecht, Sachenrecht, Insolvenzrecht etc.), ist die Wahl des Vertragsstatuts insbesondere in grenzüberschreitenden Verträgen eine Möglichkeit, der teils langwierigen und folglich häufig kostspieligen Suche nach dem anwendbaren Sachrecht aus dem Weg zu gehen. Ein we...mehr

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Lexikon / Grundschulddarlehen

27.1 A. Einleitung Rz. 1051 Als Grundschulddarlehen werden in der Praxis Darlehen bezeichnet, deren Rückzahlung durch eine Sicherungsgrundschuld abgesichert wird. Nach der Legaldefinition des Gesetzgebers in § 1191 BGB liegt eine Grundschuld vor, wenn ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsu...mehr

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Lexikon / c) Die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter

aa) Allgemeines Rz. 1519 Die Vereinbarung, dem Mieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen aufzuerlegen, verstößt in zweierlei Hinsicht gegen die gesetzlichen Vorgaben. Zum einen hat in diesem Fall der Mieter, entgegen des Wortlautes des § 538 BGB, doch für die Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die durch seinen vertragsgemäßen Gebrauc...mehr

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Lexikon / B. Internet

Rz. 1194 Wird ein Vertrag über das Internet geschlossen, gelten spezifische Anforderungen an eine Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Typische Klauseln in Online-Verträgen werfen typische Fragen der Inhaltskontrolle auf. I. Einbeziehung Rz. 1195 Um Allgemeine Geschäftsbedingungen in einen Vertrag einbeziehen zu können, muss der Vertragspartner gemäß § 305 Abs. 2 BGB...mehr

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Lexikon / 3. Fremdbezug

a) Auslegung Rz. 693 Vertragsstrafenklauseln dienen insbesondere zur Abwehr eines Fremdbezuges.[1385] Ggf. bedarf es sorgfältiger Prüfung, ob eine (bloße) Schadenspauschale oder nicht tatsächlich ein verdecktes Vertragsstrafenversprechen vorliegt.[1386] b) Einbeziehung Rz. 694 Zunächst sind insbesondere die Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB [1387] sowie des § 305c Abs. 1...mehr

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Lexikon / IV. Ausführung (§ 4 VOB/B)

1. § 4 Abs. 7 S. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B Rz. 2349 Im Falle einer isolierten Inhaltskontrolle werden die §§ 4 Abs. 7, 8 Abs. 3 VOB/B als unwirksam anzusehen sein, da sie auch nach der Schuldrechtsreform eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung für die Kündigung bei Mängeln vor Abnahme erfordern. Demgegenüber ist nach dem BGB eine solche Ablehnungsandrohung grundsätzlich...mehr

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Lexikon / 4. Einstellung des Getränkebezuges

a) § 307 Abs. 2 Nr. 1 Rz. 702 Eine Vertragsklausel des Inhalts, dass die Vertragsstrafe bei Einstellung des Getränkebezugs fällig wird ohne (ausdrücklichen) Hinweis auf das erforderliche Verschulden, ist wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Leitbild des Verschuldens (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. §§ 339 S. 1, 286 Abs. 4 BGB) unwirksam. Im Übrigen dürfte es bereits an einer w...mehr

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Lexikon / 1. Anfängliche Benennung

Rz. 646 Nur äußerst ausnahmsweise dürfte insofern der sachliche Anwendungsbereich des AGB-Rechts (§ 305 Abs. 1 BGB) eröffnet sein.[1293]mehr

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Lexikon / II. Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen in der Geschäftsraummiete

1. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen von vertraglichen Vereinbarungen Rz. 1606 Wie alle vertraglichen Vereinbarungen unterliegen auch Vereinbarungen im Rahmen von Geschäftsraummietverträgen dem Grundsatz, dass ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Nichtigkeit der Vereinbarung führt, § 134 BGB. Die gleiche Rechtsfolge tritt ein, wenn die vertragliche Vereinbarung ...mehr

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Lexikon / I. Vertragsschluss

Rz. 215 Keine der Parteien darf formularmäßig festlegen, dass auch getrennte Unterschriften auf Angebot und Annahme ausreichen, denn dies stellt einen Verstoß gegen §§ 125, 126 BGB dar.[473]mehr

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Lexikon / b) Höhe

Rz. 774 Nur selten gelingt es Getränkelieferanten, zur Höhe des Schadens konkret vorzutragen. Dann ist an die Möglichkeit der Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO zu denken.[1513]mehr

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Lexikon / 3. Richtige Beklagte

Rz. 1178 Die Fluggesellschaft, aber auch die Versicherung, die überwiegend in Anspruch genommen wird, sind richtige Beklagte.mehr

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Lexikon / A. Einleitung

I. Begriff Rz. 485 Im Rahmen eines Bauträgervertrags verpflichtet sich der Bauträger zur Planung und Errichtung eines Bauwerks in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung, § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4a GewO. Anschließend wird das Baugrundstück– üblicherweise schlüsselfertig – dem Erwerber übertragen.[940] Dies ist gleichzeitig der wesentliche Unterschied zum Bauvertrag. Der B...mehr

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Lexikon / B. Kollisionsrechtliche Regelung je nach Datum des Vertragsabschlusses

I. Verträge mit Vertragsabschluss bis 17.12.2009 Rz. 1761 Es gelten die damaligen Art. 27 ff. EGBGB a.F. Diese sehen das Prinzip freier Rechtswahl vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass die grundsätzlich freie Wahl uneingeschränkt im Wege von AGB erfolgen kann.[3260] Für die Frage, ob die AGB insgesamt wirksam in den Vertrag miteinbezogen wurden, bleibt es bei der Beurteilung n...mehr

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Lexikon / I. Inhalt und Umfang der Ausschließlichkeit

1. Grundsatz Rz. 605 Gegen die Verpflichtung des Gastwirts, die Getränke ausschließlich über den Getränkelieferanten zu beziehen, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass im Gaststättengewerbe Getränkelieferungsverträge mit auch langjähriger Bezugsbindung unter Einschluss einer Ausschließlichkeitsvereinbarung bekanntermaßen durchaus nicht ...mehr

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Lexikon / 3. Subsidiäre Ausfallhaftung sowie Bürgschaftsklausel

Rz. 318 Die vorstehend skizzierten Grundsätze (siehe oben Rdn 313–317) sind auch insofern von Bedeutung.[656]mehr

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Lexikon / 40.1

A. Leistungsverweigerungsrechte (§ 309 Nr. 2 BGB) Rz. 1396 In § 309 Nr. 2 BGB wird zum Zwecke der Sicherung von vertraglich vereinbarter Leistung und Gegenleistung (Äquivalenz) geregelt, dass eine AGB-Klausel, welche ein bestehendes Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners (Nr. 2a) oder ein bestehendes Zurückbehaltungsrecht (Nr. 2b) einschränkt, grundsätzlich unwirksa...mehr

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Lexikon / VI. Weitere AGB-typische Klauseln

Rz. 937 Auch Standardklauseln, wie sie typischerweise zu grundlegenden Fragen des Vertrages – wie Schriftform, Gerichtsstand, Rechtswahl und Schiedsgericht – aufgenommen werden, können in Franchiseverträgen mit Problemen verbunden sein, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Franchisenehmer oftmals Existenzgründer ist. 1. Schriftformklauseln Rz. 938 Schriftformklauseln sin...mehr

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Lexikon / B. Wichtige Erscheinungsformen des Architektenvertrags und daran anknüpfende AGB

Rz. 201 Der Architektenvertrag kann in verschiedenen Erscheinungsformen geschlossen werden.[436] I. Vorvertrag Rz. 202 Durch einen Vorvertrag verpflichten sich die Parteien, zukünftig einen Hauptvertrag mit einem vom Vorvertrag unterschiedlichen Vertragsgegenstand abzuschließen;[437] konkret vereinbaren Auftraggeber und Architekt, dass dem Architekten auf der Grundlage eines n...mehr

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Lexikon / II. Inhaltskontrolle

1. Providerverträge a) Erreichbarkeitsklauseln Rz. 1208 In Providerverträgen finden sich oft Haftungsbeschränkungen für Netzausfälle. Die AGB enthalten dann beispielsweise den Satz, dass für Funktionsausfälle keine Haftung übernommen wird oder eine Regelung, der zufolge lediglich eine Erreichbarkeit des Internet (Access Provider) oder des Internetservice (z.B. Online-Banking) ...mehr

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Lexikon / E. Brief- und Paketdienste

I. Briefe und briefähnliche Sendungen Rz. 2039 Briefe sind adressierte schriftliche Mitteilungen.[3720] Briefähnliche Sendungen sind den Briefen verwandte Sendungen wie Infopost, Postwurfsendungen, Zeitungen, Zeitschriften und Päckchen,[3721] nicht Pakete. Rz. 2040 Ihre Beförderung unterfällt grundsätzlich dem Frachtrecht (arg. § 449 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 HGB). Für den intern...mehr

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Lexikon / X. Sanktionsklauseln bei Minderbezug

1. AGB-Charakter Rz. 710 Sanktionsklauseln für den Fall eines Minderbezuges haben große praktische Bedeutung.[1414] Für eine AGB sprechen zumeist der abstrakte Inhalt und das äußere Erscheinungsbild der Regelung.[1415] Dagegen handelt es sich bei einer vorformulierten Regelung einer "Pachtentschädigung" in Höhe von 25 % der nicht erreichten Abnahme an Bier durch den Pächterga...mehr

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Lexikon / Leistungsbestimmungsrechte und Leistungsvorbehalt

39.1 A. Grundsätzliches zum Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) Rz. 1348 Einseitige Leistungsbestimmungsrechte sind häufig eingesetzte Instrumentarien, die in der Regel dazu dienen, einen Vertrag (nachträglich) praktischen Erfordernissen anzupassen. Neben Inhalt und Umfang der Leistung sind auch ­Regelungen an der Tagesordnung, die einer Partei erlauben, z.B. den Leistungs...mehr

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Lexikon / II. Leistung

1. Vorleistungsklausel Rz. 540 Mit Vorleistungsklauseln in den AGB von Unternehmern wird der Besteller verpflichtet, vor der Erbringung der Werkleistung durch den Unternehmer die Leistung ganz oder teilweise zu bezahlen. Dies ist nur zulässig, soweit nicht mehr als 5 Prozent der Auftragssumme vorzuleisten sind, da im Bauvertragsrecht grundsätzlich die Abschlagszahlungen mit d...mehr

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Lexikon / 23.1

A. Allgemeines Rz. 944 AGB-Klauseln, mit denen sich der Verwender von seiner Haftung gegenüber der Verwendergegenseite freizeichnen will, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach § 309 Nr. 7 und § 307 BGB. Hinsichtlich der von § 309 Nr. 7 BGB erfassten Klauselverbote unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen. Allerdings werden beide A...mehr

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Lexikon / Unterrichtsverträge

Rz. 2141 Im Rahmen der Unterrichtsverträge müssen zwei Typen auseinander gehalten werden: der Direktunterricht (z.B. Internat, Tagesschule, Erwachsenenbildung, Musikschule, Fahrschule etc.) und der Fernunterricht. Für Letzteren besteht eine spezielle Gesetzesgrundlage, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Dieses Gesetz ist auf Direktunterrichtsverträge nicht anzuwenden...mehr

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Lexikon / c) Musikdarbietung

Rz. 282 Nicht zu rügen ist, dass der Betriebsinhaber, der Musikautomaten wünschte, aus diesen Automaten nur Musik darbieten darf.[599] Das mit der Aufstellung von Musikautomaten verknüpfte Verbot anderweitiger Musikdarbietungen hält für sich betrachtet der Inhaltskontrolle stand.[600]mehr

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Lexikon / III. § 309 Nr. 2b BGB: Ausschluss oder Einschränkung von Zurückbehaltungsrechten nach § 273 BGB

Rz. 1404 § 309 Nr. 2 BGB erklärt solche Klauseln in einem Vertrag für unwirksam, die ein dem Vertragspartner zustehendes Zurückbehaltungsrecht, welches auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausschließen oder einschränken. Auch hier gilt, dass § 309 Nr. 2 BGB nur insoweit zur Anwendung kommt, als tatsächlich ein Zurückbehaltungsrecht besteht. § 309 Nr. 2 BGB gilt neben dem...mehr