Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Lexikon / II. Allgemeine Bestimmungen des AGB-Rechts in ihrer Anwendung auf Handelsvertreter

1. Objektive Auslegung Rz. 1089 AGB sind "nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden".[2284] Entstehungsgeschichte oder individuelle oder einzelfallbezogene Umstände des Vertragsschlusses sind grundsätzlich ni...mehr

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Lexikon / B. Einzelfälle

I. Einstandszahlung Rz. 1096 Eine Vereinbarung, wonach ein Handelsvertreter für die Einräumung eines Vertriebsrechts eine Zahlung an den Unternehmer zu leisten hat, ist grundsätzlich rechtmäßig.[2298] Vielfach wird einschränkend gefordert, dass dies nur dann gelte, wenn der Handelsvertreter dafür einen gewichtigen Vorteil erlange.[2299] Solche gewichtigen Vorteile können, müs...mehr

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Lexikon / 7.1

A. Grundlagen I. Anwendungsbereich Rz. 264 Zu AGB-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Automatenaufstellverträgen ist eine vielfältige Rechtsprechung zu finden.[575] 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 265 Allein die Tatsache, dass der Gastwirt bzw. Spielhalleninhaber sich mit einer bestimmten – für unabdingbar erklärten – Klausel einverstanden erklärt, begründet keineswegs, d...mehr

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Lexikon / A. Allgemeines

I. Der Begriff und das Wesen des Franchise Rz. 887 Infolge der Pronuptia-Entscheidung[1855] hatte die Kommission im Jahr 1988 (siehe hierzu Rdn 927 f.) eine eigene Franchise[1856]-GVO[1857] erlassen.[1858] In dieser wurden Franchisevereinbarungen an bestimmte Mindestvertragsbestandteile, wie die "Benutzung eines gemeinsamen Namens oder Zeichens" oder die "Mitteilung von Know-...mehr

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Lexikon / VII. Nachfolge auf Seiten des Gebundenen

1. Einbeziehung und Transparenz Rz. 657 Um die Einbeziehungshürde der Nichtigkeit wegen einer überraschenden Klausel (§ 305c Abs. 1 BGB) und eine Nichtigkeit wegen Intransparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Rechts- und Geschäftsnachfolge im Getränkelieferungsvertrag ausdrücklich zu regeln. Dadurch wird dem Kunden die Verpflichtung zur Übertragu...mehr

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Lexikon / D. Verkehr zwischen Unternehmern

I. Die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB 1. Indizwirkung des § 309 Nr. 7 BGB Rz. 964 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern finden die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB keine unmittelbare Anwendung (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB). Haftungsklauseln unterliegen lediglich der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Dabei ist auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Bräuche angemesse...mehr

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Lexikon / 5.1

A. Allgemeines Rz. 250 Gemäß § 387 BGB kann gegen gleichartige Forderungen mit fälligen Gegenforderungen aufgerechnet werden, sodass die Hauptforderung erlischt. Diese Aufrechnungsbefugnis kann individualvertraglich oder formularmäßig beschränkt, aber auch erweitert werden. Zu den Aufrechnungsverboten siehe auch die Kommentierung zu § 309 Nr. 3 BGB. B. Einzelheiten I. Beschränk...mehr

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Lexikon / 73.1

A. Bedeutung Rz. 2153 Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt gemäß § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung. Nach deren Eintritt ist der Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern; die Verjährung führt daher faktisch zu einem Untergang des Anspruchs. Durch das im Jahre 2001 erlassene Schuldrechtsmodernisie...mehr

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Lexikon / 44.1

A. Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Mietverträge I. Formularmietverträge Rz. 1458 Sowohl bei Wohn- als auch bei Geschäftsraummiete hat das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, §§ 305–310 BGB, eine überragende Bedeutung. In der Regel werden Mietverträge als Formularmietverträge abgeschlossen. Soweit innerhalb dieser Formularmietverträge die Möglichkeit be...mehr

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Lexikon / C. Auslegung

I. Auslegung und Europarecht Rz. 356 Die Mitgliedstaaten der EU sind berechtigt strengere Regeln zu missbräuchlichen Klauseln zu erlassen. Die Gerichte haben diese auch von Amts wegen zu berücksichtigen.[712] Auch in einem Prozess mit Bankkunde/Bank hat damit das Gericht von Amts wegen unwirksame Bedingungen außer Acht zu lassen.[713] Ist eine Klausel unwirksam, so kann das Ge...mehr

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Lexikon / C. Verträge mit Handelsvertretern außerhalb EU und EWR

I. Maßstab der Inhaltskontrolle Rz. 1150 Gemäß § 92c Abs. 1 HGB kann im Verhältnis zu Handelsvertretern, die ihren Tätigkeitsbereich außerhalb der EU und der weiteren Staaten des EWR haben (Island, Norwegen, Liechtenstein), von allen Bestimmungen der §§ 84–92b HGB abgewichen werden. Sie stehen also zur Disposition der Parteien. § 92c HGB findet nur Anwendung, wenn der Handels...mehr

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Lexikon / c) Mindestabnahmemenge

Rz. 761 Die formularmäßige Festlegung von Mindestabnahmemengen und Bezugspflichten ist auch nach § 307 BGB grundsätzlich nicht zu beanstanden.[1494]mehr

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Lexikon / B. Isolierte Inhaltskontrolle einzelner Regelungen in Bauträgerverträgen

I. Vertragsschlussklauseln Rz. 505 Nach § 308 Nr. 1 BGB ist eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält, unwirksam. Welche Frist angemessen ist, ist nach Inhalt und wirtschaftlicher Bedeutung des Vertrags unter Berücksichtigu...mehr

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Lexikon / XVII. Behaltensklauseln

Rz. 434 Behaltensklauseln, wonach die Banken von den Emittenten erhaltene Vertriebsvergütungen behalten dürfen, sind grundsätzlich nicht zu beanstanden.[860]mehr

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Lexikon / 9.1

A. Allgemeines Rz. 347 Die Banken und Sparkassen-AGB wurden durch die umfassende Rechtsprechung vor allem des BGH in den letzten zehn Jahren weitgehend an das AGB-Recht bzw. die §§ 307 ff. BGB angepasst.[704] Rz. 348 Wesentlich ist zunächst, dass der Kunde der Bank i.d.R. als Verbraucher gegenübertritt.[705] Rz. 349 Obwohl die AGB der Banken und Sparkassen seit fast 35 Jahren G...mehr

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Lexikon / XXV. Zugangsfiktionen/Tatsachenerklärungen/fingierte Erklärungen

1. Zugangsfiktionen Rz. 187 Zugangsfiktionen und fingierte Erklärungen kommen in der Praxis der Arbeitsvertragsgestaltung in verschiedenen Gewändern daher. Mit einer weit verbreiteten Klausel wird den Arbeitnehmern auferlegt, Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse und damit auch Ihrer Postanschrift unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Nachteile aus der Verletzung die...mehr

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Lexikon / Architektenverträge

3.1 A. Einleitung I. Rechtsnatur des Architektenvertrags Rz. 192 Der Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag, in dessen Rahmen als Hauptleistung die Entstehung eines mangelfreien Bauwerks geschuldet ist.[412] Er wird nur ausnahmsweise als Dienstvertrag anzusehen sein, wenn etwa der Architekt sich nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, sondern zur wirts...mehr

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Lexikon / II. Laufzeit

1. Laufzeit und § 305 Abs. 1 BGB Rz. 614 Im Zusammenhang mit Getränkelieferungsverträgen bedarf es einer besonders sorgfältigen Prüfung im Einzelfall, ob eine Laufzeitregelung als AGB i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB angesehen werden kann.[1224] Vor diesem Hintergrund ist es nur erklärlich, wenn gerade von häufiger mit Fragen des Getränkelieferungsvertrags befassten Gerichten festgest...mehr

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Lexikon / I. Transport zu Wasser

I. Seefrachtrecht (Seehandelsrecht) Rz. 2073 Dieses ist seit 21.4.2013[3785] in den §§ 481–535 HGB geregelt. Seefrachtrecht ist auch anzuwenden, wenn der Frachtvertrag die Beförderung des Gutes ohne Umladung sowohl auf Binnen- als auch auf Seegewässern zum Gegenstand hat und entweder ein Konnossement ausgestellt oder die auf Seegewässern zurückzulegende Strecke die größere is...mehr

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Lexikon / Zins- und Zinsberechnungsklauseln

83.1 A. Inhaltskontrolle Rz. 2408 Klauseln über reguläre und vorzeitige Fälligkeit, Stundungsvergütungen,[4437] Verzugs-, Fälligkeits- und Vorfälligkeitszinsen,[4438] Klauseln über die Zinsberechnung,[4439] Bereitstellungszinsen, Wechselspesen, Bearbeitungs-, Überweisungs- und Abbuchungskosten unterliegen der Inhaltskontrolle. Klauseln über Verzugszinsen in Höhe von 4 % über...mehr

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Lexikon / XI. Kündigungsklauseln

1. AGB-Charakter und Einbeziehung Rz. 728 Zum AGB-Charakter einer Kündigungsklausel kann verwiesen werden.[1448] Um nicht an der Einbeziehungshürde des § 305c Abs. 1 BGB zu scheitern, sollten Kündigungsgründe nicht unter der Überschrift "Schadensersatz" aufgeführt werden und umgekehrt.[1449] Zu beachten sind weiter § 305c Abs. 2 BGB und das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S...mehr

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Lexikon / III. Grundlagen der Inhaltskontrolle

1. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB Rz. 270 Je stärker der Gerechtigkeitsgehalt der vom Gesetzgeber aufgestellten Dispositivnormen ist, ein desto strengerer Maßstab muss an die Vereinbarkeit von Abweichungen in AGB nach dem Grundsatz von Treu und Glauben angelegt werden.[578] Rz. 271 Soweit Klauseln in Rede stehen, welche ausschließlich mietvertraglichen Charakter aufweisen, wird man im...mehr

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Lexikon / IV. Testgeräte

Rz. 2247 Auch bei der Anschaffung von Testgeräten steht dem Händler ein weites Ermessen zu. Kann auch ohne ein bestimmtes Testgerät sachgerecht repariert werden, sind Erwerbsverpflichtungen oder gar Kündigungen aus dem Grund fehlender Anschaffung unwirksam.mehr

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Lexikon / E. Bürgschaftsverträge im Baugewerbe

I. Gewährleistungsbürgschaft Rz. 830 Mit einer Gewährleistungsbürgschaft werden Mängelgewährleistungsansprüche des Auftraggebers besichert. Gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer die Wahl unter den verschiedenen Sicherungsmitteln und kann das eine durch ein anderes ersetzen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zulässig, in den AGB eines Bauvertrags eine Verpflichtung...mehr

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Lexikon / g) Mindermengenausgleichsklauseln

aa) Haftung dem Grunde nach Rz. 765 Unwirksam ist eine verschuldensunabhängige Verpflichtung zur Zahlung eines Deckungsausgleichsbetrages bei Minderbezug.[1499] Sollte die Ausgleichsregelung im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass der Getränkefachgroßhändler insbesondere verschuldensunabhängig und auch ohne Möglichkeit des Gegenbeweises gleichsam garantieartig in Anspruch genom...mehr

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Lexikon / XXIII. Pfandrecht

Rz. 440 Zum Pfandrecht am Kundenguthaben: Piekenbrock.[874]mehr

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Lexikon / Steuerberater-AGB

65.1 A. Allgemeines Rz. 1908 Bei Steuerberaterverträgen handelt es sich regelmäßig um Dienstverträge, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben (§§ 611, 675 BGB).[3503] Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH insbesondere auch für die Beauftragung bzgl. der Erledigung aller Steuersachen, selbst wenn diese die Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklä...mehr

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Lexikon / A. Einleitung

I. Rechtsnatur des Architektenvertrags Rz. 192 Der Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag, in dessen Rahmen als Hauptleistung die Entstehung eines mangelfreien Bauwerks geschuldet ist.[412] Er wird nur ausnahmsweise als Dienstvertrag anzusehen sein, wenn etwa der Architekt sich nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, sondern zur wirtschaftlichen Beratu...mehr

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Lexikon / Mängelhaftung

42.1 A. Allgemeines Rz. 1449 Die Zulässigkeit einer Beschränkung oder eines Ausschlusses der Mängelhaftung durch den Verwender ist an §§ 309 Nr. 7 und 8b, 307 BGB zu messen. Die Mängelrechte dürfen weder komplett ausgeschlossen noch durch die Haftung Dritter ersetzt werden, eine Beschränkung auf ein Nacherfüllungsrecht ist nur zulässig, wenn Rücktritt und Minderung subsidiär...mehr

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Lexikon / III. Entgeltregelungen

1. Nutzungsentgelt Rz. 305 Ist z.B. das um eine wie auch immer gestaltete (zusätzliche) Gebühr erhöhte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung/Nutzung unabhängig davon zu bezahlen, ob eine Reparatur/Wartung der Automaten erforderlich ist, dann liegt bereits darin eine Abweichung vom dispositiven Recht des § 535 Abs. 1 BGB, weil der Betriebsinhaber als Mieter in diesen Fällen zur...mehr

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Lexikon / II. Inhaltskontrolle

1. Aufspaltungsverbot Rz. 1229 Nach Auffassung des OLG Karlsruhe fehlt es an einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden bei einem Aufspaltungsverbot in den AGB eines Softwareüberlassungsvertrags. Ein solches Aufspaltungsverbot, das dem Nutzer nur eine vollständige Weitergabe der erworbenen Software gestattet, weiche von wesentlichen Grundgedanken des Urheberrechts nicht ...mehr

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Lexikon / 2. Grundlagen der Inhaltskontrolle

a) § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB Rz. 729 Da Darlehens- und Getränkelieferungsverträge ein Dauerschuldverhältnis begründen, ist § 314 BGB als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Jede Abweichung stellt nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB einen Verstoß gegen das gesetzliche Leitbild des § 314 BGB dar.[1451] aa) Verschulden Rz. 730 Formularmäßig ist es auch durch § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht geboten...mehr

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Lexikon / 56.1

A. Rücktrittsvorbehalte (Grundsatz des § 308 Nr. 3 BGB) Rz. 1826 Ein Rücktrittsvorbehalt i.S.v. § 308 Nr. 3 BGB liegt immer dann vor, wenn durch AGB auch noch nach erfolgtem Vertragsschluss die Möglichkeit eingeräumt werden soll, eine nachträgliche Lösung vom Vertrag einseitig vorzunehmen. Ein Rücktrittsvorbehalt kann – aufgrund der grundsätzlichen Bindungswirkung von Vertrag...mehr

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Lexikon / Versicherungsverträge

75.1 A. Grundsätzliches Rz. 2173 Die Versicherungswirtschaft gehört historisch betrachtet zu den ersten Verwendern von AGB.[4047] Eine Vielzahl verschiedener Bedingungswerke haben sich zwischenzeitlich entwickelt,[4048] etwa die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, die besonderen Bedingungen und Risiko...mehr

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Lexikon / 15.1

A. Grundfragen I. Praktische Relevanz des AGB-Rechts Rz. 585 Sieht man einmal von typischen Klauselregelungen, wie etwa Rechts- und Geschäftsnachfolge-, Schadensersatz-, Vertragsstrafen-, Ausgleichs- und Kündigungsklauseln im Besonderen oder ergänzenden Regelungen wie Schriftform-, Aufrechnungsverbots- oder Gerichtsstandsklauseln sowie Widerrufsbelehrungen im Allgemeinen ab, s...mehr

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Lexikon / Eigentumsvorbehalt

18.1 A. Allgemeines I. Entstehen eines Eigentumsvorbehalts Rz. 847 Der Eigentumsvorbehalt ist im kaufmännischen und nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr ein übliches Mittel zur Sicherung der Lieferung, wenn der Verkäufer in Vorleistung tritt. Die Vereinbarung ist in der Regel schuldrechtlicher Natur. Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Za...mehr

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Lexikon / 2. Wiederbeschaffungswertklauseln

a) Schranke des § 309 Nr. 5a BGB Rz. 773 Die Zulässigkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Getränkelieferanten, wonach für nicht zurückgegebenes Leergut dessen Wiederbeschaffungswert bzw. ein prozentualer Anteil hiervon als Ersatz zu zahlen ist, ist seit langem umstritten. Im Rahmen der Vorteilsaufgleichung (Abzug neu für alt) werden in der Rechtsprechung ...mehr

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Lexikon / D. Isolierte Inhaltskontrolle einzelner Regelungen

I. Grundsätzliches Rz. 2335 Die Privilegierung von VOB/B kommt nur in Verträgen mit Verbrauchern zum Tragen oder in dem Fall, dass sie im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht vollständig, d.h. unverändert, vereinbart wurde. Die Vereinbarung der VOB/B in einem Bauvertrag wird allerdings selten ohne jegliche Veränderung erfolgen. Insoweit unterliegt auch die Mehrzahl der au...mehr

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Lexikon / 2. Schadensersatzpauschalierungen

a) Abgrenzung zur Vertragsstrafe Rz. 678 Es bedarf ggf. sorgfältiger Prüfung, ob Schadensersatzpauschalierungen[1345] nicht tatsächlich verdeckte Vertragsstrafenversprechen enthalten.[1346] Während die Schadenspauschalierung allein den Schadensbeweis ersparen soll, hat die Vertragsstrafe einen doppelten Zweck.[1347] Erstens besteht ihr Zweck darin, die Erfüllung der Hauptverb...mehr

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Lexikon / Bauverträge

12.1 A. Allgemeines I. Rechtsnatur Rz. 528 Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB, der auf die Herstellung eines körperlichen Arbeitsergebnisses, das Bauwerk, ausgerichtet ist.[1013] Dieser Vertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer. Die Regelungen zum Werkvertrag stellen daher das gesetzliche Leitbild dar, an denen sich AGB messen la...mehr

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Lexikon / D. Inhaltskontrolle

I. Verwendung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern Rz. 360 Fällt eine Klausel bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unter § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverk...mehr

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Lexikon / 77.1

A. Allgemeines I. Begriff und Zweck der "Vertragsstrafe" 1. Begriff Rz. 2281 Der BGH hat den Begriff der Vertragsstrafe in anschaulicher Weise wie folgt definiert: "Unter einer Vertragsstrafe wird das Versprechen einer Zahlung (§ 339 BGB) oder einer anderen Leistung (§ 342 BGB) durch den Schuldner verstanden für den Fall, dass dieser eine Verbindlichkeit nicht oder in nicht geh...mehr

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Lexikon / Transportrecht

69.1 A. Allgemeines Rz. 2013 Das Transportrecht verwirklicht den Schutz des Kunden vor unangemessenen Vertragsklauseln primär nicht durch eine Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB, sondern indem es festlegt, welche gesetzlichen Bestimmungen überhaupt der Abänderung durch AGB (und durch Einzelvereinbarung) zugänglich sind. Soweit eine Abänderung durch AGB möglich ist, unterl...mehr

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Lexikon / IV. Auftragspflichten des Maklers

Rz. 1431 "Der Makler verpflichtet sich," Keine Bedenken.mehr

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Lexikon / A. Allgemeines

I. Entstehen eines Eigentumsvorbehalts Rz. 847 Der Eigentumsvorbehalt ist im kaufmännischen und nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr ein übliches Mittel zur Sicherung der Lieferung, wenn der Verkäufer in Vorleistung tritt. Die Vereinbarung ist in der Regel schuldrechtlicher Natur. Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreise...mehr

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Lexikon / B. Einzelne Klauseln

I. Inhalt und Umfang des ausschließlichen Aufstellrechts 1. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB Rz. 277 Entscheidend ist, dass der Aufsteller ein berechtigtes Interesse am rentablen Einsatz der regelmäßig recht teuren Geräte hat, was durch eine Ausschließlichkeitsbindung[584] tendenziell eher erreicht wird.[585] Bei der Interessenabwägung sind die beiderseitigen Interessen zu bilanzieren un...mehr

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Lexikon / Einkaufsbedingungen

19.1 A. Allgemeines Rz. 862 Bereits aus dem Verwendungszweck von Einkaufsbedingungen folgt, dass diese lediglich im unternehmerischen Geschäftsverkehr eingesetzt werden. Unternehmen verwenden Einkaufsbedingungen, um sich gegenüber ihren Lieferanten oder anderen Vertragspartnern, von denen sie Leistungen in Anspruch nehmen, eine vorteilhafte Rechtsposition zu verschaffen. Bei...mehr

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Lexikon / II. Einbeziehung

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 586 Bei der Frage, ob Regelungen in Getränkelieferungsverträgen AGB-Charakter zukommt, sind die Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 BGB zu prüfen. Abgrenzungsfragen ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit den Tatbestandsvoraussetzungen der Vorformulierung, des Vielzahlkriteriums und des Stellens bzw. Aushandelns. Zu denken ist an die Fal...mehr

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Lexikon / Gerichtsstandsklauseln

26.1 A. Bedeutung Rz. 1027 Unter dem Gerichtsstand wird grundsätzlich die örtliche Zuständigkeit der Gerichte verstanden.[2105] Die örtliche Zuständigkeit wird durch gesetzliche Regelungen bestimmt, wobei stets auf die Person abzustellen ist, die verklagt wird. Für Zivilprozesse bestimmt § 12 ZPO, dass das Gericht, bei der eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, für...mehr

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Lexikon / 8. Sonstige Vereinbarungen

a) Gerichtsstandsvereinbarungen Rz. 1674 In vorformulierten Vertragsbedingungen finden sich häufig so genannte Gerichtsstandsvereinbarungen, also Abreden, welche die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts festlegen sollen. Derartige formularmäßige Gerichtsstandsklauseln sind nach § 38 Abs. 1 ZPO nur wirksam, wenn beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentliche...mehr