Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Lexikon / Freizeichnungsklauseln

23.1 A. Allgemeines Rz. 944 AGB-Klauseln, mit denen sich der Verwender von seiner Haftung gegenüber der Verwendergegenseite freizeichnen will, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach § 309 Nr. 7 und § 307 BGB. Hinsichtlich der von § 309 Nr. 7 BGB erfassten Klauselverbote unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen. Allerdings werden b...mehr

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Lexikon / C. Inhaltskontrolle nach § 307 BGB (einfache Fahrlässigkeit)

I. Unangemessene Benachteiligung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB) 1. Wesentliche Vertragspflichten Rz. 949 Haftungsfreizeichnungen für Pflichtverletzungen, die auf einfacher Fahrläs­sigkeit beruhen, werden – mit Ausnahme der Freizeichnung für die schuldhafte Verursachung von Körperschäden – nicht vom Klauselverbot des § 309 Nr. 7 BGB...mehr

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Lexikon / II. Leistungserbringung

Rz. 216 Bezüglich der Leistungserbringung durch den Architekten gilt es zwischen Klauseln des Architekten und solchen, die vom Bauherrn verwendet werden, zu unterscheiden. 1. Architekt als Verwender Rz. 217 Eine Klausel, die bestimmt, dass der von-Hundert-Satz einer Leistungsphase auch dann verdient ist, wenn nicht sämtliche Grundleistungen erbracht sind, verstößt gegen § 307 ...mehr

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Lexikon / c) Schranke des § 309 Nr. 5b BGB

Rz. 775 Auch bei Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes ist dem Schuldner der Nachweis eines geringeren Schadens zuzulassen.[1514]mehr

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Lexikon / B. Neuwagenkauf

I. Der Verkäufer ist Kaufmann, der Käufer Verbraucher (B2C) Rz. 1256 Eine umfassende Freizeichnung ist hier nicht möglich. Insbesondere kann die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden bei grobem Verschulden nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 7a BGB.[2567] Auch Schadensersatzansprüche können nicht durch Verkürzung der Verjährungsfrist beschränk...mehr

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Lexikon / 2. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

a) Grundlagen Rz. 327 Die von § 309 Nr. 6 BGB nicht erfassten Vertragsstrafentypen sind nicht im Umkehrschluss generell als zulässig anzusehen. Vielmehr unterliegen sie auch im Unternehmerverkehr der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB [673] liegt vor, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen a...mehr

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Lexikon / F. Einzelheiten zu Vertragsklauseln

I. Ordentliche Kündigung Rz. 2244 Nachdem der Rechtsschutz gegen eine ordentliche Kündigung in Vertriebsverträgen sehr beschränkt ist, stellt sich hier (Beispiel Kfz-Vertrieb) zumeist nur die Frage, ob eine zweijährige oder eine einjährige Frist einzuhalten ist.[4217] Hierbei ist die Kündigung mit zweijähriger Beendigungsfrist der Regelfall und Ausnahmen für eine Umstrukturie...mehr

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Lexikon / C. Gebrauchtwagenkauf

I. Der Verkäufer ist Kaufmann, der Käufer Verbraucher (B2C) Rz. 1263 Eine umfassende Freizeichnung ist auch hier nicht möglich. Insbesondere kann die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden bei grobem Verschulden nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 7a BGB.[2578] Rz. 1264 Bezüglich der Frage, wann ein Mangel vorliegt gibt es auch hier eine umfangr...mehr

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Lexikon / 1. Providerverträge

a) Erreichbarkeitsklauseln Rz. 1208 In Providerverträgen finden sich oft Haftungsbeschränkungen für Netzausfälle. Die AGB enthalten dann beispielsweise den Satz, dass für Funktionsausfälle keine Haftung übernommen wird oder eine Regelung, der zufolge lediglich eine Erreichbarkeit des Internet (Access Provider) oder des Internetservice (z.B. Online-Banking) zu einem bestimmten...mehr

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Lexikon / Tankstellenstationärverträge

67.1 A. Allgemeines/Abgrenzungsfragen/Systematik Rz. 1942 Das Vertragswerk, das das Verhältnis zwischen Tankstellenbetreiber und Mineralölgesellschaft regelt, wird oftmals als Tankstellenvertrag, Tankstellenverwaltervertrag oder Tankstellenstationärvertrag bezeichnet. Grundsätzlich lassen sich zwei Konstellationen unterscheiden. Zum einen gibt es Tankstellenbetreiber, die se...mehr

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Lexikon / IV. Lieferweg

1. Anfängliche Benennung Rz. 646 Nur äußerst ausnahmsweise dürfte insofern der sachliche Anwendungsbereich des AGB-Rechts (§ 305 Abs. 1 BGB) eröffnet sein.[1293] 2. Änderungsvorbehalt Rz. 647 Eine überraschende Klausel wird bereits nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.[1294] Das Verbot von Änderungsvorbehalten[1295] nach § 308 Nr. 4 BGB gilt nach §§ 310 Abs. 1, 307 ...mehr

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Lexikon / A. Einführung

Rz. 1193 Internetgeschäfte sind Massengeschäfte und daher ohne den Einsatz Allgemeiner Geschäftsbedingungen undenkbar. Auch der Vertrieb von Software ist heutzutage auf der Basis von Individualverträgen nicht mehr vorstellbar.mehr

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Lexikon / VI. Kündigung

1. Kündigungsfrist Rz. 1132 Die in § 89 Abs. 1 HGB vorgesehenen Kündigungsfristen, können gemäß § 89 Abs. 2 HGB verlängert werden. Erfolgt die Verlängerung AGB-mäßig, so muss sich die Regelung inhaltlich an § 307 BGB messen lassen. Rz. 1133 Eine Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate zum 31. März eines jeden Jahres durch eine vom Prinzipal gestellte AGB-Klausel ist wed...mehr

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Lexikon / 3. Kündigungsklauseln

a) Ordentliche Kündigung Rz. 1885 Ein Fitnessvertrag kann während der Grundlaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen die Grundlaufzeit, die Verlängerungszeit oder die Kündigungsfrist unwirksam ist oder wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen worden ist. Rz. 1886 Regelmäßig wird eine Kündigungs...mehr

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Lexikon / Kita- und Betreuungsverträge

35.1 A. Allgemeines Rz. 1280 Kindertagesstätten werden mehr und mehr bedeutsam: Sie werden öffentlich-rechtlich[2605] stärker gefördert, um Familien eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile zu ermöglichen. Zudem bestehen wenig Vorbehalte, das Kind vor dem 3. Lebensjahr einer Tagesstätte anzuvertrauen. Rz. 1281 Die Situation der Kitas ist jedoch oft so, dass zu viele Bewerber ...mehr

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Lexikon / 28.1

A. Einführung I. Rechtsrahmen der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1081 Gegenstand der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht ist die Frage, ob und inwieweit von dispositiven Vorschriften des in §§ 84–92c HGB geregelten Handelsvertreterrechts abgewichen werden kann. Das Handelsvertreterrecht ist weithin zumindest zugunsten des Handelsve...mehr

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Lexikon / VII. Mängelansprüche (§ 13 VOB/B)

1. § 13 Abs. 4 VOB/B Rz. 2357 In § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B wird bestimmt, dass, sofern für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart ist, diese für Bauwerke vier Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen zwei Jahre beträgt. Zudem legt § 13 ...mehr

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Lexikon / XIV. Geschäftsfähigkeit

Rz. 431 Eine Klausel in Banken-AGB, die dem Kunden einen von keinem der Beteiligten verschuldeten Schaden aus einem eintretenden Mangel in seiner eigenen Geschäftsfähigkeit in vollem Umfang aufbürdet, verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam.[856]mehr

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Lexikon / IX. Zahlung (§ 16 VOB/B)

1. § 16 Abs. 1 VOB/B Rz. 2364 Bereits die Regelung, dass Abschlagszahlungen auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren sind, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils angewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrags, wurde vor der Neufassung des § 632a BGB durch da...mehr

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Lexikon / VI. Sicherheitsleistungen

1. Sicherheitseinbehalt Rz. 558 Ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10 Prozent der Brutto-Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, ohne dass die Einzahlung auf ein Sperrkonto verlangt werden kann, ist unzulässig, weil der Unternehmer in diesem Fall das Insolvenzrisiko des Auftraggebers trägt.[1101] Für eine Klausel zum Sicherheitseinbehalt ist es zur zeitlichen...mehr

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Lexikon / II. Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)

1. Kardinalpflichten Rz. 959 Wie jede AGB-Klausel muss auch eine Freizeichnungsklausel klar und verständlich sein, um nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu verstoßen.[2038] Seit seiner Entscheidung vom 20.7.2005 ("Honda-Urteil")[2039] geht der BGH von einem solchen Verstoß aus, wenn in einer Haftungsklausel der Begriff "Kardinalpflichten" verwendet und...mehr

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Lexikon / 78.1

A. Einleitung I. Bedeutung Rz. 2315 Die Abkürzung VOB steht für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und ist ein im Bundesanzeiger veröffentlichtes, durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) geschaffenes dreiteiliges Klauselwerk. In dem Teil A (VOB/A) mit der Bezeichnung "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" ...mehr

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Lexikon / XIII. Verträge im Verhältnis Brauerei – Getränkefachgroßhändler

1. Einbeziehung und Auslegung Rz. 753 Zur Prüfung der Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB kann auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.5.2004 verwiesen werden.[1483] Haben die Parteien die Vertragsbedingungen zuvor über einen längeren Zeitraum hinweg im Einzelnen ausgehandelt ( § 305 Abs. 1 S. 3 BGB), so scheidet eine Inhaltskontrolle nach den AGB-Bestimmungen aus.[1484]...mehr

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Lexikon / X. EC-Karten und Scheckverkehr

Rz. 420 Klauseln, nach denen die Bank für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks ein Entgelt verlangen kann, sind unwirksam.[829]mehr

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Lexikon / VIII. Kündigungsklauseln

1. Schließung der Gaststätte Rz. 341 Häufiger stellt sich die Frage der Wirksamkeit von Kündigungsklauseln.[690] Das dem Gastwirt zustehende außerordentliche Kündigungsrecht (§ 314 BGB), etwa bei von ihm nicht zu vertretender Schließung der Gaststätte, kann weder formularmäßig (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 314, 543 BGB) noch individuell (§ 138 Abs. 1 BGB) ausgeschlossen oder ...mehr

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Lexikon / II. Verkehr zwischen Unternehmern

1. Allgemeines Rz. 2306 Im unternehmerischen Geschäftsverkehr findet § 309 Nr. 6 BGB gemäß § 310 Abs. 1 S. 1 BGB keine Anwendung.[4300] § 309 Nr. 6 BGB ist insoweit auch keine Indizwirkung beizumessen.[4301] Die Wirksamkeitsprüfung von Vertragsstrafeklauseln erfolgt daher ausschließlich nach § 307 BGB. Die Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB hat dabei nach einer generalis...mehr

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Lexikon / I. Rechtsrahmen der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1081 Gegenstand der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht ist die Frage, ob und inwieweit von dispositiven Vorschriften des in §§ 84–92c HGB geregelten Handelsvertreterrechts abgewichen werden kann. Das Handelsvertreterrecht ist weithin zumindest zugunsten des Handelsvertreters zwingend.[2267] Soweit vertragliche Bestimmungen eines Handels...mehr

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Lexikon / Maklerverträge

41.1 A. Allgemeines Rz. 1416 Die Vermittlung oder der Nachweis von Wohnraum oder Grundstücken erfolgt zumeist in zwei verschiedenen Formen: entweder dem Makleralleinauftrag oder dem klassischen Maklervertrag, wie er im Grundsatz in § 652 BGB geregelt ist. Der alleinbeauftragte Makler ist abweichend von § 652 BGB verpflichtet, in angemessener Weise tätig zu werden.[2877] Glei...mehr

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Lexikon / B. Einzelheiten

I. Laufzeit und Kündigung Rz. 1282 Der Kita-Vertrag ist ein Dienstvertrag. Ein Kündigungsrecht nach § 627 Abs. 1 BGB, welches auch in AGB nicht abbedungen werden kann, besteht jedoch nicht, da zumeist ein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen vorliegt.[2607] Rz. 1283 Verträge mit Laufzeiten von einem Jahr und fehlender Kündigungsmöglichkeit für diesen Zeitraum verstoße...mehr

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Lexikon / Vollmachtsklauseln

A. Übersicht Rz. 2375 In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen Vollmachtsklauseln in zwei Varianten vor. Einmal kann der Verwender zum eigenen Vorteil regeln, dass der Vertragspartner Vollmachten erteilt (vollmachtserteilende Klauseln); zum anderen kann der Verwender regeln, dass gesetzlich oder rechtsgeschäftlich erteilte Vollmachten – die in der Regel seinen Bereich betre...mehr

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Lexikon / g) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 2300 Die die Verwirkung der Vertragsstrafe auslösenden Tatbestände müssen für den Schuldner aus dem Klauselinhalt konkret erkennbar sein.[4277]mehr

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Lexikon / B. Einzelheiten

I. Beschränkungen der Aufrechnungsbefugnis Rz. 251 Die Aufrechnung hat zwei Funktionen, die in erster Linie den Interessen des Aufrechnenden dienen. Sie ist zum einen ein Erfüllungssurrogat; zum anderen ist die Aufrechnung ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe,[552] die ins...mehr

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Lexikon / Automatenaufstellverträge

7.1 A. Grundlagen I. Anwendungsbereich Rz. 264 Zu AGB-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Automatenaufstellverträgen ist eine vielfältige Rechtsprechung zu finden.[575] 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 265 Allein die Tatsache, dass der Gastwirt bzw. Spielhalleninhaber sich mit einer bestimmten – für unabdingbar erklärten – Klausel einverstanden erklärt, begründet keineswe...mehr

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Lexikon / 22.1

A. Allgemeines I. Der Begriff und das Wesen des Franchise Rz. 887 Infolge der Pronuptia-Entscheidung[1855] hatte die Kommission im Jahr 1988 (siehe hierzu Rdn 927 f.) eine eigene Franchise[1856]-GVO[1857] erlassen.[1858] In dieser wurden Franchisevereinbarungen an bestimmte Mindestvertragsbestandteile, wie die "Benutzung eines gemeinsamen Namens oder Zeichens" oder die "Mittei...mehr

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Lexikon / Aufrechnungsverbote

5.1 A. Allgemeines Rz. 250 Gemäß § 387 BGB kann gegen gleichartige Forderungen mit fälligen Gegenforderungen aufgerechnet werden, sodass die Hauptforderung erlischt. Diese Aufrechnungsbefugnis kann individualvertraglich oder formularmäßig beschränkt, aber auch erweitert werden. Zu den Aufrechnungsverboten siehe auch die Kommentierung zu § 309 Nr. 3 BGB. B. Einzelheiten I. Besc...mehr

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Lexikon / Verjährung

73.1 A. Bedeutung Rz. 2153 Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt gemäß § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung. Nach deren Eintritt ist der Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern; die Verjährung führt daher faktisch zu einem Untergang des Anspruchs. Durch das im Jahre 2001 erlassene Schuldrechtsmode...mehr

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Lexikon / Mietrecht

44.1 A. Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Mietverträge I. Formularmietverträge Rz. 1458 Sowohl bei Wohn- als auch bei Geschäftsraummiete hat das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, §§ 305–310 BGB, eine überragende Bedeutung. In der Regel werden Mietverträge als Formularmietverträge abgeschlossen. Soweit innerhalb dieser Formularmietverträge die Möglichk...mehr

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Lexikon / II. Vertragslaufzeitenklauseln

1. Erstlaufzeit Rz. 1882 Die meisten Fitnessstudioverträge werden zunächst für eine bestimmte Grundlaufzeit abgeschlossen. Zu messen sind die Laufzeitenklauseln an § 307 BGB. Die Gerichte haben in der Vergangenheit die Frage nach der zulässigen zeitlichen Länge von Grundlaufzeiten sehr unterschiedlich entschieden. Nunmehr hat der BGH die Zulässigkeit einer vorformulierten Ver...mehr

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Lexikon / Banken

9.1 A. Allgemeines Rz. 347 Die Banken und Sparkassen-AGB wurden durch die umfassende Rechtsprechung vor allem des BGH in den letzten zehn Jahren weitgehend an das AGB-Recht bzw. die §§ 307 ff. BGB angepasst.[704] Rz. 348 Wesentlich ist zunächst, dass der Kunde der Bank i.d.R. als Verbraucher gegenübertritt.[705] Rz. 349 Obwohl die AGB der Banken und Sparkassen seit fast 35 Jah...mehr

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Lexikon / I. Einbeziehung

1. Schutzhüllenverträge (Shrink-Wrap-Agreements) Rz. 1225 Um unmittelbare Vereinbarungen mit dem Anwender schließen zu können, werden in der Softwareindustrie immer noch Schutzhüllenverträge eingesetzt. Der Hersteller schweißt Nutzungsbedingungen in die Schutzhüllen ein, in die die Datenträger verpackt sind. Rz. 1226 In einem Aufreißen der Schutzhülle kann kein Vertragschluss ...mehr

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Lexikon / D. Regressbeschränkungen

I. Ausschluss der Legalzession (§ 774 Abs. 1 S. 1 BGB) Rz. 823 Gemäß § 774 Abs. 1 S. 1 BGB findet bei Befriedigung des Gläubigers durch den Bürgen ein gesetzlicher Forderungsübergang statt (cessio legis). Das bedeutet, dass die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner nicht gemäß § 362 Abs. 1 BGB erlischt, sondern auf den Bürgen übergeht. Soweit in einer Formularbürg...mehr

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Lexikon / B. Einzelne typische Regelungen

I. Tankstellenbetreiber als Handelsvertreter im Nebenberuf Rz. 1946 Der BGH hat in einem Tankstellenstationärvertrag, der neben dem Betrieb der Tankstelle den Betrieb eines Shops im Eigengeschäft vorsah, eine Klausel, die den Betrieb der Tankstelle als Handelsvertretertätigkeit im Nebenberuf qualifizierte, als nach § 307 BGB unwirksam erachtet.[3580] Die Regelung diente im Er...mehr

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Lexikon / A. Grundlagen

I. Anwendungsbereich Rz. 264 Zu AGB-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Automatenaufstellverträgen ist eine vielfältige Rechtsprechung zu finden.[575] 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 265 Allein die Tatsache, dass der Gastwirt bzw. Spielhalleninhaber sich mit einer bestimmten – für unabdingbar erklärten – Klausel einverstanden erklärt, begründet keineswegs, dass er auch s...mehr

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Lexikon / I. Die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB

1. Indizwirkung des § 309 Nr. 7 BGB Rz. 964 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern finden die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB keine unmittelbare Anwendung (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB). Haftungsklauseln unterliegen lediglich der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Dabei ist auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Bräuche angemessen Rücksicht zu nehmen (§ 310 Abs. 1 S. 2 ...mehr

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Lexikon / 1. § 309 Nr. 9a BGB

Rz. 292 Entgegen Überschrift und Wortlaut ist die Bestimmung nicht auf typische Dauerschuldverhältnisse wie Automatenaufstellverträge anzuwenden.[613]mehr

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Lexikon / III. Dienstleistungen/Schulungen

Rz. 2246 Kosten für Schulungen können nicht verlangt werden, wenn keine Verpflichtung bestand, diese Schulungen wahrzunehmen. Hierbei kommt dem Status als selbstständiger Vertragshändler oder Servicepartner besondere Bedeutung zu. Nachdem der Händler das Insolvenzrisiko trägt, muss diesem ein Kernbereich an wirtschaftlich relevanten Entscheidungen verbleiben können.mehr

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Lexikon / 75.1

A. Grundsätzliches Rz. 2173 Die Versicherungswirtschaft gehört historisch betrachtet zu den ersten Verwendern von AGB.[4047] Eine Vielzahl verschiedener Bedingungswerke haben sich zwischenzeitlich entwickelt,[4048] etwa die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, die besonderen Bedingungen und Risikobeschr...mehr

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Lexikon / VII. Rücknahme Ersatzteile

Rz. 2260 Dieser Anspruch besteht auch, wenn der Vertrag als Servicevertrag fortgeführt wird.[4224] Formularmäßig darf dies nicht ausgeschlossen werden.mehr

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Lexikon / A. Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Mietverträge

I. Formularmietverträge Rz. 1458 Sowohl bei Wohn- als auch bei Geschäftsraummiete hat das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, §§ 305–310 BGB, eine überragende Bedeutung. In der Regel werden Mietverträge als Formularmietverträge abgeschlossen. Soweit innerhalb dieser Formularmietverträge die Möglichkeit besteht, etwa in einer Rubrik "Sonstige Vereinbarungen", vom sonst...mehr

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Lexikon / 4. Insolvenz

Rz. 344 Unbedenklich i.S.v. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist ein fristloses Kündigungsrecht des Automatenaufstellers, wenn der Betriebsinhaber Insolvenz angemeldet hat.[700]mehr