Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Lexikon / 3.1

A. Einleitung I. Rechtsnatur des Architektenvertrags Rz. 192 Der Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag, in dessen Rahmen als Hauptleistung die Entstehung eines mangelfreien Bauwerks geschuldet ist.[412] Er wird nur ausnahmsweise als Dienstvertrag anzusehen sein, wenn etwa der Architekt sich nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, sondern zur wirtschaft...mehr

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Lexikon / III. Vorrang der Individualabrede

Rz. 2132 Auch im UN-Kaufrecht gilt der Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede.[3965] Dies entspricht auch Art. 2.1.21 der UNIDROIT-Grundregeln für internationale Handelsverträge (Principles of International Commercial Contracts – PICC).mehr

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Lexikon / 83.1

A. Inhaltskontrolle Rz. 2408 Klauseln über reguläre und vorzeitige Fälligkeit, Stundungsvergütungen,[4437] Verzugs-, Fälligkeits- und Vorfälligkeitszinsen,[4438] Klauseln über die Zinsberechnung,[4439] Bereitstellungszinsen, Wechselspesen, Bearbeitungs-, Überweisungs- und Abbuchungskosten unterliegen der Inhaltskontrolle. Klauseln über Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem D...mehr

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Lexikon / 2. Andere Online-Verträge

a) Internet-Versandhandel Rz. 1221 Verwendet ein Internet-Versandhändler eine Klausel, wonach der Vertrag wahlweise durch schriftliche Bestätigung des Auftrags (E-Mail, Fax, Brief) oder durch Versenden der Ware zustande kommt, so ist die Klausel nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Mit Hilfe einer solchen Klausel behält sich nämlich der Verwender eine nicht hinreichend bestimmte F...mehr

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Lexikon / b) Unangemessenheit (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB)

Rz. 756 Das Äquivalenzverhältnis ist auch insofern zu beachten.[1488]mehr

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Lexikon / Rücktrittsvorbehalte

56.1 A. Rücktrittsvorbehalte (Grundsatz des § 308 Nr. 3 BGB) Rz. 1826 Ein Rücktrittsvorbehalt i.S.v. § 308 Nr. 3 BGB liegt immer dann vor, wenn durch AGB auch noch nach erfolgtem Vertragsschluss die Möglichkeit eingeräumt werden soll, eine nachträgliche Lösung vom Vertrag einseitig vorzunehmen. Ein Rücktrittsvorbehalt kann – aufgrund der grundsätzlichen Bindungswirkung von V...mehr

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Lexikon / Bier- und Getränkelieferungsverträge

15.1 A. Grundfragen I. Praktische Relevanz des AGB-Rechts Rz. 585 Sieht man einmal von typischen Klauselregelungen, wie etwa Rechts- und Geschäftsnachfolge-, Schadensersatz-, Vertragsstrafen-, Ausgleichs- und Kündigungsklauseln im Besonderen oder ergänzenden Regelungen wie Schriftform-, Aufrechnungsverbots- oder Gerichtsstandsklauseln sowie Widerrufsbelehrungen im Allgemeinen...mehr

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Lexikon / B. Sonderfall: Primärarztklausel im Krankenversicherungsvertrag

I. Status quo Rz. 2204 In der Krankenversicherung ist insbesondere die Primärarztklausel zu beanstanden: Wer unmittelbar und ohne Überweisung durch einen Primärarzt (i.d.R. einen Allgemeinarzt) einen Facharzt aufsucht, muss in vielen Tarifen damit rechnen, dass die Kosten des Facharztes nur zu 80 % getragen werden. Dies ist AGB-rechtlich jedoch unzulässig.[4140] Rz. 2205 Viele...mehr

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Lexikon / 8. Laufzeitendivergenzen

Rz. 304 Jedenfalls unzulässig dürfte es sein, wenn die Vertragsdauer die vorgesehene Tilgungszeit des Darlehens um mehr als das Doppelte überschreitet.[634]mehr

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Lexikon / III. Klauseln zu Gewährleistung und Abnahme

1. Klauseln zu Mängelansprüchen Rz. 513 Der Ausschluss der gesetzlichen Mängelhaftung aus § 634 BGB (bzw. § 437 BGB) ist gemäß § 309 Nr. 8b aa BGB unwirksam. Darüber hinaus darf der Bauträger die Mängelansprüche des Bestellers nicht dadurch beschränken, dass er klauselmäßig auf seine Subunternehmer verweist, sog. Subsidiaritätsklausel. Der wesentliche Vorteil des Bauträgermod...mehr

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Lexikon / "Höhere Gewalt"-Klausel

A. Übersicht Rz. 1161 Der Begriff der "höheren Gewalt" wird vom Gesetz in verschiedenen Regelungskreisen verwandt. Im Haftungsrecht taucht er vergleichsweise oft auf; er dient hier dem Ausschluss der Haftung in bestimmten Fällen, so etwa in § 651j BGB (Reiserecht), in § 701 BGB (Gastwirtshaftung), § 7 Abs. 2 StVG (Halterhaftung), § 4 Umwelthaftungsgesetz und § 1 Abs. 2 Haftpf...mehr

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Lexikon / 65.1

A. Allgemeines Rz. 1908 Bei Steuerberaterverträgen handelt es sich regelmäßig um Dienstverträge, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben (§§ 611, 675 BGB).[3503] Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH insbesondere auch für die Beauftragung bzgl. der Erledigung aller Steuersachen, selbst wenn diese die Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen...mehr

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Lexikon / V. Nachfolgeklauseln

1. Im Allgemeinen Rz. 313 Gegen eine Nachfolgeklausel[648] ergeben sich keine grundsätzlichen Wirksamkeitsbedenken.[649] Der BGH differenziert im Rahmen der Interessenabwägung zu Recht nicht zwischen Grundstückseigentümern einerseits und Pächtern einer Gaststätte andererseits. Damit geht die aktuelle Rechtsprechung in bewusster Abweichung von früheren Entscheidungen,[650] nun...mehr

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Lexikon / 42.1

A. Allgemeines Rz. 1449 Die Zulässigkeit einer Beschränkung oder eines Ausschlusses der Mängelhaftung durch den Verwender ist an §§ 309 Nr. 7 und 8b, 307 BGB zu messen. Die Mängelrechte dürfen weder komplett ausgeschlossen noch durch die Haftung Dritter ersetzt werden, eine Beschränkung auf ein Nacherfüllungsrecht ist nur zulässig, wenn Rücktritt und Minderung subsidiär anwen...mehr

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Lexikon / V. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

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Lexikon / Vertragsstrafen

77.1 A. Allgemeines I. Begriff und Zweck der "Vertragsstrafe" 1. Begriff Rz. 2281 Der BGH hat den Begriff der Vertragsstrafe in anschaulicher Weise wie folgt definiert: "Unter einer Vertragsstrafe wird das Versprechen einer Zahlung (§ 339 BGB) oder einer anderen Leistung (§ 342 BGB) durch den Schuldner verstanden für den Fall, dass dieser eine Verbindlichkeit nicht oder in nic...mehr

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Lexikon / B. Im Einzelnen

I. Zinsberechnungsklausel Rz. 2410 Bereits 1988 hatte der III. Senat des BGH eine Regelung in Bank-AGB wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt, weil darin für den Durchschnittskunden nicht hinreichend deutlich wurde, dass auch für Darlehensbeträge, die – durch vierteljährliche Zahlungen – bereits getilgt waren, noch bis zum Jahresende Zinsen berechnet...mehr

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Lexikon / b) § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

aa) Kündigungsgrund Rz. 732 Behält der Getränkelieferant sich vor, den Vertrag mit dem Gastwirt unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen, belastet dies den Gastwirt jedenfalls nicht über Gebühr. Die Kündigungsgründe heben überwiegend auf eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ab, die die Belange des Getränkelieferanten nicht unerheblich berühren, und sind deshalb durc...mehr

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Lexikon / A. Grundfragen

I. Praktische Relevanz des AGB-Rechts Rz. 585 Sieht man einmal von typischen Klauselregelungen, wie etwa Rechts- und Geschäftsnachfolge-, Schadensersatz-, Vertragsstrafen-, Ausgleichs- und Kündigungsklauseln im Besonderen oder ergänzenden Regelungen wie Schriftform-, Aufrechnungsverbots- oder Gerichtsstandsklauseln sowie Widerrufsbelehrungen im Allgemeinen ab, so finden sich ...mehr

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Lexikon / 18.1

A. Allgemeines I. Entstehen eines Eigentumsvorbehalts Rz. 847 Der Eigentumsvorbehalt ist im kaufmännischen und nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr ein übliches Mittel zur Sicherung der Lieferung, wenn der Verkäufer in Vorleistung tritt. Die Vereinbarung ist in der Regel schuldrechtlicher Natur. Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Zahlung ...mehr

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Lexikon / 5. Anspruch sui generis

Rz. 723 Die h.M. lehnt diesen Ansatz aus verschiedenen Gründen zu Recht ab.[1441]mehr

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Lexikon / 12.1

A. Allgemeines I. Rechtsnatur Rz. 528 Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB, der auf die Herstellung eines körperlichen Arbeitsergebnisses, das Bauwerk, ausgerichtet ist.[1013] Dieser Vertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer. Die Regelungen zum Werkvertrag stellen daher das gesetzliche Leitbild dar, an denen sich AGB messen lassen m...mehr

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Lexikon / XIV. Leergut

1. Saldenbestätigungen Rz. 771 Entsprechende Klauseln weisen AGB-rechtliche Probleme auf.[1506] Die darin enthaltene Erklärungsfiktion i.S.d. § 308 Nr. 5 BGB ist auch im Unternehmerverkehr (§ 310 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB) zu beachten.[1507] Die Frist zum Widerspruch gegen den mitgeteilten Kontokorrentsaldo von acht Tagen ist in Anbetracht des Bedürfnisses der Brauerei nach mögli...mehr

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Lexikon / VIII. Schadensersatz

1. Haftung dem Grunde nach Rz. 672 Auch in Getränkelieferungsverträgen scheitert eine Schadensersatzhaftung ohne Verschulden [1336] an § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sich ein Schadensersatzverlangen des Getränkelieferanten regelmäßig nur auf § 281 Abs. 1 BGB gründen lässt und das Verschuldenserfordernis zum gesetzlichen Leitbild dieser Vorschrift gehört (§§ 280 Abs. 1, 276 BGB)....mehr

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Lexikon / A. Allgemeines

I. Begriff und Zweck der "Vertragsstrafe" 1. Begriff Rz. 2281 Der BGH hat den Begriff der Vertragsstrafe in anschaulicher Weise wie folgt definiert: "Unter einer Vertragsstrafe wird das Versprechen einer Zahlung (§ 339 BGB) oder einer anderen Leistung (§ 342 BGB) durch den Schuldner verstanden für den Fall, dass dieser eine Verbindlichkeit nicht oder in nicht gehöriger Weise, ...mehr

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Lexikon / Kreditkarten- und Zahlungsdiensteverträge

A. Allgemeines Rz. 1300 Bei dem Vertrag zwischen dem Kreditkartenherausgeber und dem Karteninhaber handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB, durch den sich der Herausgeber gegen Zahlung einer Vergütung verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Kreditkarteninhabers bei den Vertragsunternehmen zu tilgen.[2625] Inzwischen sind die Zahlungsdi...mehr

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Lexikon / 69.1

A. Allgemeines Rz. 2013 Das Transportrecht verwirklicht den Schutz des Kunden vor unangemessenen Vertragsklauseln primär nicht durch eine Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB, sondern indem es festlegt, welche gesetzlichen Bestimmungen überhaupt der Abänderung durch AGB (und durch Einzelvereinbarung) zugänglich sind. Soweit eine Abänderung durch AGB möglich ist, unterliegen ...mehr

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Lexikon / I. Inhalt und Umfang des ausschließlichen Aufstellrechts

1. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB Rz. 277 Entscheidend ist, dass der Aufsteller ein berechtigtes Interesse am rentablen Einsatz der regelmäßig recht teuren Geräte hat, was durch eine Ausschließlichkeitsbindung[584] tendenziell eher erreicht wird.[585] Bei der Interessenabwägung sind die beiderseitigen Interessen zu bilanzieren und zu balancieren. Dabei ist im Unterschied zum Getränkel...mehr

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Lexikon / 19.1

A. Allgemeines Rz. 862 Bereits aus dem Verwendungszweck von Einkaufsbedingungen folgt, dass diese lediglich im unternehmerischen Geschäftsverkehr eingesetzt werden. Unternehmen verwenden Einkaufsbedingungen, um sich gegenüber ihren Lieferanten oder anderen Vertragspartnern, von denen sie Leistungen in Anspruch nehmen, eine vorteilhafte Rechtsposition zu verschaffen. Bei den L...mehr

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Lexikon / 2. Transparenzgebot

Rz. 272 Zu etwaigen Zweifeln im Hinblick auf die Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) wird verwiesen.[579]mehr

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Lexikon / 26.1

A. Bedeutung Rz. 1027 Unter dem Gerichtsstand wird grundsätzlich die örtliche Zuständigkeit der Gerichte verstanden.[2105] Die örtliche Zuständigkeit wird durch gesetzliche Regelungen bestimmt, wobei stets auf die Person abzustellen ist, die verklagt wird. Für Zivilprozesse bestimmt § 12 ZPO, dass das Gericht, bei der eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle ...mehr

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Lexikon / IT- und EDV-Verträge

32.1 A. Einführung Rz. 1193 Internetgeschäfte sind Massengeschäfte und daher ohne den Einsatz Allgemeiner Geschäftsbedingungen undenkbar. Auch der Vertrieb von Software ist heutzutage auf der Basis von Individualverträgen nicht mehr vorstellbar. B. Internet Rz. 1194 Wird ein Vertrag über das Internet geschlossen, gelten spezifische Anforderungen an eine Einbeziehung Allgemeine...mehr

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Lexikon / 66.1

A. Einleitung I. Begriff und Rechtsnatur Rz. 1916 Mit einem Subunternehmervertrag beauftragt der Generalunternehmer einen dritten Unternehmer, den Nach- oder Subunternehmer, mit der Erbringung von Leistungen, die der Generalunternehmer gegenüber dem Bauherrn schuldet.[3523] Der Subunternehmer oder auch Nachunternehmer steht nur mit dem Generalunternehmer in einem Vertragsverhä...mehr

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Lexikon / 7. Kumulative Sanktionen

Rz. 725 Soweit Mindermengenausgleichsklauseln in ein umfassendes Sanktionensystem eingebettet sind, bedarf es ebenfalls einer kritischen Würdigung.[1443]mehr

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Lexikon / IX. Vertragsstrafe

1. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB und Verschulden Rz. 686 Auch im Unternehmerverkehr kann eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe[1369] nur dann wirksam vereinbart werden, wenn gewichtige Umstände die Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht mit Recht und Billigkeit noch vereinbar erscheinen lassen, die Haftung des Vertragsstrafenschuldners also durch sachliche Gründe gerechtfer...mehr

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Lexikon / 31.1

A. Allgemeines Rz. 1165 Die inländischen ABB Flugpassage/Beförderungsbedingungen entsprechen im Wesentlichen der IATA-Empfehlung 1013. Sofern der Luftfrachtführer keine Verantwortung für das Erreichen von Anschlüssen übernehmen will, verstößt dies gegen § 309 Nr. 7b und Nr. 8 BGB.[2433] Rz. 1166 Eine Bestimmung, wonach einseitig Flugpläne und Zwischenlandungspunkte geändert, a...mehr

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Lexikon / M. VBGL

I. Allgemeines Rz. 2107 Bei den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer handelt es sich um ein Klauselwerk, das vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. geschaffen worden ist.[3889] Sie begreifen sich als Alternative zu den ADSp insbesondere für mittelständische Unternehmer auf beiden Seiten.[3890] Von einer Mitwir...mehr

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Lexikon / Arbeitsverträge

2.1 A. Einleitung I. Das AGB-Recht als arbeitsrechtliches Neuland Rz. 7 Die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht stellt eine vergleichsweise neue rechtliche Betrachtungsweise dar. Bis zum 31.12.2001 waren vorformulierte arbeitsrechtliche Vertragswerke nach § 23 Abs. 1 AGBG vom Anwendungsbereich des AGB-Rechts ausgenommen. Erst im Zuge der Schuldrechtsreform, die zum 1.1.2002 in Kraf...mehr

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Lexikon / 7. Verjährung

Rz. 1673 Die Verlängerung von Verjährungsfristen ist auch durch Formularklausel zulässig. Insofern gelten die gleichen Grundsätze wie sie bei der Wohnraummiete dargestellt sind.[3131]mehr

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Lexikon / IV. Übertragungsrecht

1. § 309 Nr. 10 BGB Rz. 311 Eine Verbrauchereigenschaft ist allenfalls bei Eigentümererklärungen oder Mithaftungserklärungen Dritter denkbar. § 309 Nr. 10 BGB gilt im Übrigen auch im Unternehmerverkehr (§ 310 Abs. 1 S. 2 BGB).[646] 2. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB Rz. 312 Im Zusammenhang mit einem auf mehrere Jahre abgeschlossenen Automatenaufstellvertrag, der neben mietvertraglichen E...mehr

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Lexikon / UN-Kaufrecht (CISG)

70.1 A. Einführung Rz. 2113 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980,[3908] kurz auch als UN-Kaufrecht bzw. als CISG (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) bezeichnet, ist ein internationales Übereinkommen zwischen mittlerweile 86 Vertragsstaaten.[3909] In Deutschland ist das...mehr

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Lexikon / C. Privilegierung der VOB/B

Rz. 2327 Der Aspekt, ob und inwieweit die Regelungen der VOB/B eine Privilegierung erfahren sollen, war jahrelang umstritten und zog eine Reihe von Urteilen des BGH nach sich. Zwischenzeitlich ist die Rechtslage seit der Einführung des Forderungssicherungsgesetzes[4347] weitgehend geklärt. I. Rechtslage Rz. 2328 Die ursprünglich im AGBG enthaltenen Befreiungen von der Inhaltsk...mehr

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Lexikon / B. Auswirkungen des § 308 Nr. 8 BGB

I. Ergänzungen zu § 308 Nr. 3 BGB; insbesondere unverzügliche Hinweispflicht Rz. 1842 Ergänzend zu den zuvor (vgl. Rdn 1826 ff.) dargestellten Wirksamkeitsvoraussetzungen verlangt § 308 Nr. 8 BGB zudem, dass der Verwender bei einem Vorbehalt aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Leistung dazu verpflichtet ist, seinen Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu i...mehr

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Lexikon / Vertragshändlerverträge

76.1 A. Allgemeines Rz. 2228 Der Vertragshändlervertrag ist ein Rahmenvertrag, durch den sich der Vertragshändler verpflichtet, vom Hersteller oder Zwischenhändler angebotene Markenware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aufgrund einzelner Kaufverträge zu beziehen und weiter zu vertreiben.[4177] Hierbei ist der Vertragshändler in die Vertriebsorganisation des Herstelle...mehr

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Lexikon / 16.1

A. Einleitung Rz. 776 Die Bürgschaft zählt zur Absicherung von Bankkrediten und im Baugewerbe trotz mittlerweile zahlreicher funktional gleichartiger Personalsicherheiten, wie dem Garantievertrag oder der Patronatserklärung, zu den in der Praxis meistverwendeten Sicherungsmitteln. Ein Bürge übernimmt gegenüber dem Gläubiger eines Dritten die Verpflichtung, für dessen Schuld e...mehr

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Lexikon / Rechtsanwalts-AGB

51.1 A. Einleitung Rz. 1749 Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts kommt in der Regel ein entgeltlicher Dienstvertrag zustande, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 BGB).[3209] Ausnahmsweise kann der Tätigkeit auch ein Werkvertrag zugrunde liegen, etwa bei der Erstellung eines Gutachtens, Vertrags oder Legal Due Diligence Reports.[3210] Die Verwendun...mehr

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Lexikon / F. Einzelklauseln

I. Abschlussgebühr Rz. 375 Die Zulässigkeit der Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme[753] beim Abschluss von Bausparverträgen hat zunächst positiv bestätigt, dass die Abschlussgebühr der Inhaltskontrolle unterliegt.[754] Abschlussgebühren für Darlehensverträge u.a. sind gleichwohl unwirksam, weil sich die Rechtsprechung insoweit nicht übertragen lässt und nach dem Vertrag...mehr

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Lexikon / II. Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)

1. § 1 Abs. 3 VOB/B Rz. 2336 Der Auftraggeber hat gemäß § 1 Abs. 3 VOB/B das Recht, einseitig den Bauentwurf zu ändern oder zu erweitern. Darin ist ein vertraglich vereinbartes Leistungsbestimmungsrecht zu sehen.[4362] Rz. 2337 Anders als es die allgemeine vertragsrechtlichen Grundsätze vorsehen, kann der Auftraggeber hier einseitig durch empfangsbedürftige Willenserklärung de...mehr

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Lexikon / VI. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit

1. Geltungserhaltende Reduktion Rz. 20 Grundsätzlich gilt auch im Arbeitsrecht das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, § 306 Abs. 2 BGB.[37] Eine gesetzliche Ausnahme zu diesem Prinzip wird aus § 110 GewO i.V.m. § 74a Abs. 1 HGB für Wettbewerbsverbote hergeleitet, die auch dann auf ein angemessenes Maß reduziert werden können, wenn sie nur formularvertraglich vereinbart...mehr

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Lexikon / Leasing

38.1 A. Allgemeines Rz. 1329 Der typische Fall des Leasings ist das Finanzierungsleasing. Dessen Hauptfunktion ist die Finanzierung der Anschaffung des Leasingobjekts, welches dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird.[2670] Der Finanzierungsleasingvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass "der Leasingnehmer für die Amortisation der vom Leasinggeber für die Anschaffung de...mehr