Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.10 Beheizung

Rz. 83 Die Beheizung bzw. Beheizbarkeit der Wohnung/Räume gehört nicht ohne Weiteres zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Der Vermieter ist also nur dann verpflichtet, die Wohnung mit einer Heizmöglichkeit zu versehen und die Räume dann auch zu beheizen, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorhanden ist.. Dies muss nicht ausdrücklich geschehen. Sind die...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Steuerpflicht von Werbungskostenersatz

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der ArbG-Ersatz von Aufwendungen, die für den ArbN Werbungskosten sind, gehört grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Ausnahmen gelten nur, soweit dies gesetzlich besonders zugelassen ist (> R 19.3 Abs 3 Satz 1 LStR; H 3.50 LStH), wie in § 3 Nr 13, 16, 30, 31, 32 und Nr 45 EStG. GlA Schmidt/Krüger, § 19 EStG Rz 67 mwN zur hM. Rz. 11 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Pauschaler Auslagenersatz

Rz. 17 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Pauschaler Auslagenersatz führt regelmäßig zu stpfl > Arbeitslohn (> R 3.50 Abs 2 Satz 1 LStR). Als Ausnahme kann der ArbG Auslagen steuerfrei ersetzen, wenn die pauschal gezahlten Beträge auf Umständen beruhen, die nicht vom > Ermessen des ArbN abhängen, die zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist und es sich um kleine Beträge hand...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beleg- und Buchnachweis

Rz. 1405 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG (bzw. Abs. 2) müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein (§ 6a Abs. 3 Satz 1 UStG). Wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat, hat das BMF in den auf Grundlage von § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG erlassenen §§ 17a ff. UStDV näher geregelt. Seit dem 1.1.2020 greifen einheitliche unionsrechtliche Nachweisvorgaben gem. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Beine/Schütte, in: Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Weber (Hrsg.), Handbuch IFRS 2011, 7. Aufl., Weinheim ua. 2011; Bonse/Jannett, Gewinn je Aktie – Earnings per Share, DBW 2007, S. 739–743; Buschhüter, Der Standardentwurf "Simplifying Earnings per Share", IRZ 2008, S. 401–406; Busse von Colbe/Becker/Berndt/Geiger/Haase/Schellmoser/Schmitt/Seeberg/v. Wysocki (Hrsg.), Erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftungsvermögen

Rz. 16 Ein weiteres wesentliches Element der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Erst das Stiftungsvermögen als "materielle Basis" ermöglicht es der Stiftung, ihren Zweck zu verfolgen und zu erfüllen. Im Unterschied zum Verein, der bei der Zweckverfolgung auf "personelle Mittel" in Form seiner Mitglieder zurückgreifen und damit auch ohne eigenen Vermögenseinsatz den Zweck de...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 3 Im allgemeinen Sprachgebrauch existiert kein einheitlicher Stiftungsbegriff. Auch das BGB hielt bislang keine Legaldefinition bereit. In Literatur und Rechtsprechung hat sich ein einheitlicher Begriff herausgebildet, wonach eine rechtsfähige Stiftung verstanden wird als ein selbstständiger, nicht auf einem Personenverband beruhender Rechtsträger, welcher bestimmte, dur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Rz. 23 Das Ziel der Berichterstattung über die Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist es, ein Verständnis für die Konzepte zu schaffen, über die das Unternehmen verfügt, die die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette abdecken. Dies beinhaltet Konzepte, die die Ermittlung, die Bew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Teillieferungsverträge nach Abs 1 S 1 Nr 1.

Rn 7 Für einen Ratenlieferungsvertrag nach I 1 Nr 1 müssen mehrere Sachen ›als zusammengehörend verkauft‹ werden. Ob eine solche Sachgesamtheit anzunehmen ist, beurteilt sich vorrangig nach objektiven Kriterien u iÜ nach den Vorstellungen der Parteien, soweit sie Vertragsinhalt geworden sind (BGHZ 102, 135, 149; NJW-RR 89, 559; Karlsr WM 93, 1130 jeweils zu § 469 2 aF). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Positives Tun.

Rn 5 Eine Täuschung durch Vorspiegeln oder Entstellen von Umständen muss sich auf objektiv nachprüfbare Angaben beziehen (BAG NJW 12, 3390 Tz 22; MüKo/Armbrüster § 123 Rz 29). Zu eng ist es, allein auf Tatsachen abzustellen. Die Täuschung muss sich auf objektiv nachprüfbare Umstände beziehen, die als wahr oder falsch bezeichnet werden können, sofern diese Einfluss auf den En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 1.1.2 Design Thinking

Design Thinking ist ein Konzept zur Entwicklung komplexer kreativer Lösungen.[1] Es ist eine Kreativitätstechnik, die an der Stanford University entwickelt wurde und vor allem neuartige Ideen für Produkte oder Services hervorbringen soll. Mittels gemischten Teams aus völlig unterschiedlichen Fachrichtungen – die auch fachfremd sein können – geht es darum, "herausragende Inno...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Streitwert-Lexikon.

Rn 27 Nachfolgend werden Fragen der Wertfestsetzung in alphabetischer Reihenfolge abgehandelt. Soweit es darauf ankommt, zwischen den einzelnen Streitwertarten (§ 2) zu differenzieren, ist dies kenntlich gemacht durch: ZuS (Zuständigkeitsstreitwert) GeS (Gebührenstreitwert) ReS (Rechtsmittelstreitwert) 1. Abänderung. Rn 28 Der Wertfestsetzung § 3 Rn 18; Einfluss auf die Kosteng...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gebührenstreitwert.

Rn 10 Soweit §§ 41 V, 42, 49 GKG, § 41 FamGKG Anwendung finden, gehen sie als Spezialregelung vor; Normzweck ist die Wertbegrenzung aus sozialen Gründen; iÜ gelten § 48 I GKG, § 9 ZPO. Mit Ausn von Abs 3 (dazu näher § 3 Streitwert-Lexikon Arbeitsrecht) gilt § 42 GKG für Leistungsklagen. Die ›wiederkehrende Leistung‹ ist wie bei § 9 zu definieren (Rn 2). Eine Feststellungskla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Definition.

Rn 8 Der Begriff der nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit wird von der vermögensrechtlichen Streitigkeit her definiert. Letztere liegt vor, wenn der Kl nachhaltig auch auf wirtschaftliche Vor- oder Nachteile abstellt, wobei es als Indiz von Bedeutung sein kann, ob er zugleich einen Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden geltend macht (BGH NJW 91, 847 [BGH 06.11.1990 - VI...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verweisungen.

Rn 208 Alle sonstigen Einzelfragen werden bei den §§ 3 ff und bei den Stichworten des Streitwert-Lexikons besprochen. Vgl insb die Stichworte Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde. Zur Aufrechnung s § 5 Rn 16. Feststellungsklage s dort. Haupt- und Hilfsantrag s § 5 Rn 17. Nebenforderungen s § 4 Rn 13. Stufenklage s dort. Klage und Widerklage s § 5 Rn 25 bis 28. Zug um Zug s ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 141. Versicherung.

a) Leistungsanspruch. Rn 237 Die Leistungs- und die Feststellungsklage wegen bestimmter Versicherungsleistungen werden nach allg Grundsätzen bewertet, im Normalfall mit dem Forderungsbetrag, ohne Rücksicht auf Vorfragen, die den Bestand des Vertrags betreffen (BGH VersR 09, 562); bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von idR 20 % vorzunehmen (zur Deckungsklage s....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 43. Buchauszug.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 40. Beweisverfahren §§ 485 ff.

a) Wert der Hauptsache. Rn 75 Der Streitwert ist im laufenden Rechtsstreit generell nach dem Wert der Hauptsache festzusetzen (Karlsr JurBüro 16, 368), bzw einem Teil derselben, wenn die Beweiserhebung sich hierauf beschränkt; außerhalb eines Rechtsstreits ist nach § 3 der Wert des zu sichernden Anspruchs zu schätzen (BGH NJW 04, 3488). Der fruchtlose Streit um die Frage, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Abmeierungsklage.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 142. Versorgungsausgleich.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 80. Gesellschaftsrecht.

a) Auflösung. Rn 151 Die Klage auf Auflösung oder Feststellung der Nichtigkeit ist gem § 3 aufgrund einer Gesamtschau nach dem Interesse der Kl zu bewerten (Köln JurBüro 82, 1719). Bedeutsam können der Wert des Anteils des Kl (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23 Auflösung einer OHG) oder die Abwehr drohender Haftung sein (Köln DB 88, 281); in der Regel sollte der volle Wert des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anwendbarkeit von S 2.

Rn 17 Erfasst sind neben den gesetzlichen Pfandrechten auch Anfechtung (BGH WM 82, 435; 1443: § 6 analog), Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (Ddorf NZBau 05, 697 [OLG Düsseldorf 24.08.2005 - I U 170/04]; MDR 09, 322 [OLG Düsseldorf 02.12.2008 - I-5 W 48/08]), anzusetzen ist der Wert der Forderung ohne Nebenforderungen (Stuttg NJW-RR 12, 1418), mit einer Werklo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 64. Eintragung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 63. Einstweilige Verfügung.

a) Allgemeines. Rn 110 Der ZuS hat über § 937 mittelbare Bedeutung für die Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache. Der GeS und der ReS bestimmen sich gem § 53 I Nr 1 GKG nach § 3. Ausgangspunkt ist der nach allgem Grundsätzen zu bestimmende Wert der (hypothetischen) Hauptsache (Kobl JurBüro 94, 738: Gedanke des § 6; Brandbg MDR 07, 1225: § 41 I GKG), von dem nach Maßgabe d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 70. Ersetzungsbefugnis.

Rn 128 s § 5 Rn 19. Erwerbsverbot s § 6 Rn 6. Familiensachen s Ehesachen, Folgesachen, Gewaltschutz, Kindschaftssachen. Fälligkeit s § 3 Rn 6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 111. Notweg.

Rn 194 s.o. Rn 103, § 7 Rn 3, 7, § 9 Rn 3, Eigentum. Normativer Streitwert s § 3 Rn 4. Nutzungsverhältnis § 8 Rn 3 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 122. Rechtsbeschwerde.

Rn 209 über Kosten: Mindestbeschwerdewert ist nicht erforderlich (BGH FamRZ 05, 196).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtliche Grundlagen.

Rn 4 Für viele Fälle ist die Wertfestsetzung gesetzlich geregelt (normativer Streitwert), insb in §§ 6–9 ZPO, §§ 39 ff GKG, §§ 33 ff FamGKG. Grundlage sind zunächst die Angaben des Angreifers, die klar und bestimmt sein müssen (KG NJW-RR 17, 703 [KG Berlin 31.01.2017 - 21 W 2/17]). Die Bewertung bezifferter Anträge mit dem angegebenen Betrag folgt einem ungeschriebenen Grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Streit um die Wirksamkeit oder das Fortbestehen eines Versicherungsvertrags.

aa) Grundsatz: Prämie. Rn 238 Maßgeblich ist für den klagenden Versicherungsnehmer das Interesse am abstrakten Deckungsschutz, für den klagenden Versicherer das Interesse am Bezug der Prämie. Beides ist, wenn ein Versicherungsfall nicht in Rede steht, nach § 3 grds mit den Prämien zu bewerten (OLGR Frankf 00, 142); dabei ist bei regelmäßig zu zahlender Prämie und ungewisser L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 61. Einstweilige Anordnung.

a) Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen. Rn 106 § 41 FamGKG. Die Regelung erfasst jede vom FamFG erfasst einstweilige Anordnung. Ausgangswert ist der Wert der entspr Hauptsache; dessen Hälfte wird idR nicht unterschritten. Im Einzelfall kann ein höherer oder geringerer Wert angenommen werden (Brandbg JurBüro 10, 368). Entbehrlichkeit eines Hauptsacheverfahrens führt nicht zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 134. Unbezifferter Leistungsantrag.

a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert. Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 165. Zinsen.

Rn 277 s § 4 Rn 18, § 9 Rn 4; künftigen Zins schätzt die Rspr (OLGR Naumbg 07, 846; Ddorf FamRZ 23, 1741) nach § 3, nicht nach § 9. Zugewinnausgleich s Folgesachen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 74. Folgesachen.

a) Bewertung im Verbund. Rn 134 Nach § 44 I FamGKG gelten Scheidungs- und Folgesachen als ein Verfahren (vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 44 FamGKG). Ihre Werte werden nach § 33 I 1 FamGKG addiert; § 33 I 2 FamGKG gilt nicht. Der Kostenverbund bleibt auch dann bestehen, wenn eine Folgesache gem § 140 FamFG abgetrennt wird, vgl auch § 137 V 1 FamFG; Ausn: Kindschaftsf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 34. Befristeter Anspruch.

Rn 69 Wertverringerung infolge Befristung nach § 3 zu schätzen (Köln FamRZ 89, 417). Beherbergungsvertrag § 8 ZPO, § 41 GKG anwendbar, wenn der mietrechtliche Teil überwiegt, andernfalls § 3, s.a. Miete. Beiordnung in der Verfahrenskostenhilfe: Wert der Hauptsache (BGH FamFR 10, 516 = FamRZ 10, 1892). Belästigung s Unterlassung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 51. Drittschuldnerklage.

Rn 88 Für Klage des Gl auf Zahlung ist der Betrag der gepfändeten, eingeklagten Forderung anzusetzen (Saarbr JurBüro 89, 849; Köln MDR 91, 899), nicht hingegen der Wert der Forderung, wegen derer gepfändet wurde; dsgl für außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts (Köln JurBüro 92, 267).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 47. Dauerschuldverhältnis.

Rn 84 Die Klage auf Feststellung ist nach dem Interesse des Kl gem § 3 zu bewerten. Dauerwohnrecht s Dienstbarkeit. Deckungsklage s Versicherung c). Depotschein s § 6 Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 90. Insolvenz.

a) Grundlagen. Rn 169 Für das Verfahren gelten § 58 GKG, § 28 RVG; maßgeblich ist der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens. Ausgaben einer Betriebsfortführung sind abzuziehen (München JurBüro 22, 306). Der Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO wird nach den allgem Vorschriften bewertet, dsgl Forderungen des Insolvenzverwalters (BGH NJW 66, 996; NJW-RR 88, 689;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entspr den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt. Die n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 28. Aussonderungsrecht.

Rn 62 § 6s Insolvenz. Auswechslung des Streitgegenstands, für GeS Addition der Gegenstände (KG MDR 08, 173; s.a. Klageänderung). Automatenaufstellvertrag, Unterlassungsanspruch nach § 3 zu bewerten (Kobl RPfleger 80, 486); § 41 GKG ist nicht anwendbar (Kobl RPfleger 1980, 487).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 67. Erbenhaftung.

Rn 115 Der Vorbehalt beschränkter Haftung nach § 305 führt nicht zu einer Herabsetzung des Wertes. Wird Rechtsmittel nur wegen des Vorbehalts eingelegt, sind GeS und ReS nach dem Interesse des Rechtsmittelführers zu bewerten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 105. Nachverfahren.

Rn 186 s Urkunden- und Wechselprozess; Nachlassverzeichnis entspr Auskunft; Namensrecht Vorrangig zu prüfen ist, ob es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt (§ 3 Rn 8). Gewerblich genutzte (Firmen-)Namen sind nach § 3 zu bewerten. S.a. Domain.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 79. Gesamtgläubiger.

Rn 150 s § 5 Rn 20. Gesamtschuldner s § 5 Rn 20. Geschäftsführer s Gesellschaftsrecht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 75. Frachtführerpfandrecht.

Rn 146 s § 6 Rn 15, 17. Franchising s Feststellungsklage b; § 9 Rn 4. Freigabe s Gesellschaftsrecht Rn 154, s Hinterlegung. Freistellung s Befreiung von einer Verbindlichkeit. Fremdwährung s ausländische Währung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 65. Enteignung.

Rn 113 Im Streit um die Zulässigkeit ist der Verkehrswert anzusetzen (BGH NJW 63, 2173; BGHZ 50, 291), auch bei Einwänden nur eines Wohnungseigentümers (BGH WuM 00, 32); bei Klage auf Entschädigung gilt die Höhe der str Differenz, wobei Zinsen nur angesetzt werden, wenn sie als Entschädigung für entgangene Substanz Hauptforderung sind (BGH MDR 70, 994), sonst gilt § 4 I. Vgl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 99. Kraftloserklärung.

Rn 180 s Aufgebot. Kündigung Bankkonto. Nach § 3 ist das Interesse an Erhalt oder Auflösung des Kontos maßgeblich (Stuttg BeckRS 22, 20236), nicht der Gebührenaufwand (so aber LG Lübeck NJW 01, 82 [LG Lübeck 13.09.2000 - 12 O 310/00]).mehr