Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

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Sauer, SGB III § 310a Melde... / 2.2 Entsprechende Geltung der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 Abs. 1

Rz. 9 § 310a greift nunmehr weitere Personenkreise auf und unterwirft sie der allgemeinen Meldepflicht. Damit wird eine weitere Kodifikation erreicht. Die Vorschrift nimmt darüber hinaus Bezug auf die gesamte Vorschrift des § 309, insbesondere auch auf § 309 Abs. 4. Damit werden Meldepflichtige bei der Erledigung von darauf beruhenden Meldepflichten nicht nur unfallversicher...mehr

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Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.5 Kennzahlen einführen

Mögliche Kennzahlen zur Bewertung der Qualität des Wissensmanagements Über Wissensmanagement sollte regelmäßig berichtet werden, z. B. mithilfe von Kennzahlen, die auch in das reguläre Reporting des Betriebes aufgenommen werden sollten. Wegen der Bedeutung des Themas sollte Wissensmanagement einen eigenen Platz im Berichtswesen bekommen. Mit den Kennzahlen sollte z. B. abgefr...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde nach einer Änderung zum 1.11.1999 zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) neu gefasst, aber zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) erneut geändert und zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Durch das Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Abs. 1, 2 und 3 durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 24.12.2025 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Ordnungswidrigkeiten gegen Regelungen im SGB III zusammen. Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.3 Vorlage von Nachweisen

Rz. 13 Die Grundlagen der Nutzenbewertung hat der pharmazeutische Unternehmer zu erbringen. Abs. 1 Satz 3 verpflichtet ihn, die wesentlichen Daten zum Nutzen vorzulegen, über die er sowieso verfügt. Die Bewertung soll aufgrund dieser Daten erfolgen. Ein erheblicher Zusatzaufwand gegenüber dem bisherigen Verfahren entsteht i. d. R. nicht, da der pharmazeutische Unternehmer au...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.2 Normzweck

Rz. 11 Das Bestehen der Aufklärungs- und Auskunftspflicht der Pflegekassen nach § 7 hat dem Gesetzgeber nicht mehr ausgereicht, um dem Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen in schwieriger, oft plötzlich eintretender Lebenssituation Rechnung zu tragen. Dem Ergebnis der bereits seit einiger Zeit zuvor geführten pflegefachlichen Diskussion über die S...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld (Alg). Sie wurde durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) mit Wirkung zum 29.5.2020 zur zunächst einmaligen Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1) in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach g...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmarkt mit Leistungen an Arbeitgeber und Träger....mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.7 Beratung des pharmazeutischen Unternehmers (Abs. 7)

Rz. 40 Die Beratung des pharmazeutischen Unternehmers ist eine durch das AMNOG v. 22.10.2010 eingeführte neue Aufgabe. Abs. 7 (vgl. auch § 8 AM-NutzenV) will gewährleisten, dass der pharmazeutische Unternehmer frühzeitig die Möglichkeit einer wissenschaftlichen verfahrenstechnischen Beratung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten kann. Soweit erforderlich erteilt der ...mehr

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Abberufung des Verwalters / 6.1 Vorbefassung der übrigen Wohnungseigentümer

Zunächst ist zu beachten, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht Sache des einzelnen Wohnungseigentümers ist, sondern diese vielmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Vor Klageerhebung muss sich also der betreffende Wohnungseigentümer zunächst an die übrigen Wohnungseigentümer wenden, um einen Beschluss über die gewünschte Maßnahme herbeizu...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.1 Gemeinsame Einrichtung

Rz. 2 Gemeinsame Einrichtungen für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk und das Gerüstbaugewerbe sind die Sozialkasse des Baugewerbes VvaG in Wiesbaden und die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes in Berlin, die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk in Wiesbaden, die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden sowie die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau ...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde nach einer Änderung zum 1.1.2004 zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) neu gefasst. Zuletzt wurde sie durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert und zugleich geschlechtsneutral ausformulie...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.1 Beitragstragung im Regelfall und bei außerbetrieblicher Ausbildung

Rz. 3 Die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Damit stimmt die Beitragstragung zur Arbeitsförderung mit dem Grundsatz der hälftigen Teilung in der gesamten Sozialversicherung (ohne die Unfallversicherung) überein. Der Beitragssatz beträgt bis zum 31.12.2022 2,4 % der Beitragsbemessungsgrundlage (§ 341 Abs. 2...mehr

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Bewerbungsverfahren: Backgr... / 2.5 Einfühlungsverhältnis

Ein Einfühlungsverhältnis ist eine Art Kennenlernphase zwischen einem potenziellen Arbeitgeber und einem Bewerber. Dabei geht es nicht darum, die Arbeitsleistung des Bewerbers zu testen, sondern vielmehr darum, dass beide Seiten sich besser kennenlernen können. Der Bewerber hat die Möglichkeit, das Unternehmen, die Arbeitsumgebung und die potenziellen Kollegen kennenzulernen...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1.2 Weitere Voraussetzungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Der Leistungsanspruch ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 konkretisiert den Anspruch insofern, als nur solche digitalen Gesundheitsanwendungen in Betracht kommen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen wurden. Damit soll gewährleistet werden, das...mehr

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Abberufung des Verwalters / 5 Schicksal des Verwaltervertrags

Trennungstheorie: Bestellung und Verwaltervertrag Nach der herrschenden Trennungstheorie ist das organschaftliche Bestellungsverhältnis des Verwalters vom Vertragsverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft zu unterscheiden. Der Beschluss über die Abberufung des Verwalters führt also nicht automatisch auch zur Beendigung des Verwaltervertrags. Hinweis Abberufung aus wichtigem Gr...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.5 Nutzenbewertung für bereits zugelassene Arzneimittel (Abs. 6); außer Kraft ab 1.1.2014

Rz. 37 Auch für bereits zugelassene und im Verkehr befindliche Arzneimittel konnte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung veranlassen. Die Nutzenbewertung war dann Grundlage der nachfolgenden Vereinbarung eines Erstattungsbetrages zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmer. Die Formulierung in Abs. 6 Satz 1 zeigte, da...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II und wichtige Weiterentwicklungen

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.3 Profillagen

Rz. 37h Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten können bestimmten Profillagen zugeordnet werden. Hierauf wird jedoch aufgrund der Weiterentwicklung der unterstützenden IT-Systeme zwischenzeitlich wieder verzichtet. Die grundsätzliche Methodik der Integrationsarbeit wird dadurch nicht verändert. Deshalb sollen die Zusammenhänge hier weiterhin dargestellt bleiben. Der Wechsel...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.15 Bußgeldrahmen

Rz. 70 Abs. 3 enthält den Bußgeldrahmen für die Tatbestände in Abs. 1 und 2. Die Obergrenze hat der Gesetzgeber auf 500.000 EUR erhöht. Ein Bußgeld in dieser Höhe kann bei unmittelbarer oder mittelbarer illegaler Ausländerbeschäftigung festgesetzt werden. Beiden Formen der illegalen Ausländerbeschäftigung wird damit der gleiche Unrechtsgehalt zugemessen. Die geringste Obergr...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung in das SGB III mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 24.12.2025. Rz. 2 Die Vorschrift fasst Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Regelungen zur Vollstreckung in Bußgeldangelegenhe...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.4 Neukundenprozess

Rz. 39b Im Vermittlungsprozess der Jobcenter ist der Prozess besonders hervorzuheben, der den Zeitraum von der rechtlichen (Erst-)Antragstellung bis zur Entscheidung über den (Erst-)Leistungsantrag, also die Bewilligung bzw. Ablehnung des Leistungsantrags, umfasst. Mit der besonderen Bedeutung dieser Prozessphase sind insbesondere die Sachverhalte gemeint, bei denen ein Bürg...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.2 Mittelverwendung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SGB IV nur als Versicherungsträger i. S. d. gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung gilt. § 1 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bestimmt, dass die Vorschriften des SGB IV über die Verfassung der Träger der Sozialversicherung nicht gelten; die haushalts- und vermögensrechtl...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.7 Öffentlich geförderte Beschäftigung/Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Rz. 60 Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist sehr umstritten, Gegner und Befürworter tragen ihre Argumente immer wieder und unaufhörlich vor. § 16e enthielt als Ersatz die Förderung von Arbeitsverhältnissen sozusagen als Gegenvorschlag zum sozialen Arbeitsmarkt. Die Vorschrift sollte allerdings auch die Grundlage zur Förderung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvar...mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.2 Umlage-Verordnung

Rz. 6 Zu § 357 Abs. 1 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. V. m. § 109 Abs. 3 und 4 die Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung) v. 26.4.2006 (BGBl. I S. 1086) zum 1.5.2006 erlassen. Diese Verord...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9.1 Berichtspflichten im Einzelnen (Satz 1)

Rz. 137 Mit dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) – zu den Gesetzesmotiven vgl. BR-Drs. 354/15 S. 87 f. = BT-Drs. 18/5926 S. 86 f. – wurde zum 1.1.2016 durch Abs. 9 Satz 1 der Spitzenverband Bund der Pflegekassen verpflichtet, dem Bundesminis...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2024 i. d. F. der Zwölften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). ergeben. ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.7 Anspruchsgrundlage für atypische Bedarfslagen

Rz. 49a Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik,...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.5 IT-System zur Unterstützung der örtlichen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Integration junger Menschen

Rz. 12f Abs. 2a schafft eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mehrerer Träger, z. B. in den Jugendberufsagenturen. Damit sollen insbesondere Bedenken in Bezug auf die zulässige Datenübermittlung ausgeräumt werden. Die in der Gesetzesbegründung genannten Jugendberufsagenturen stellen keine abschließende Benennung dar, es ist vielmehr davon auszugehen, dass alle Bündniss...mehr

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Abberufung des Verwalters / 1 Jederzeitige Abberufung

Die Abberufung des Verwalters kann nach § 26 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 WEG seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden. Die Wohnungseigentümer können sich also wesentlich leichter vom Verwalter trennen, wenn sie mit seiner Tätigkeit nicht mehr zufrieden sind, das erforderliche Vertrauensverhältnis zumin...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Pflegeberatung zugunsten der betroffenen pflegebedürftigen Person selbst. Satz 1 HS 1 gibt hierzu den Anspruch. Satz 1 HS 1 räumt dem Anspruchsberechtigten das Recht gegenüber der Pflegekassen ein, vor der erstmaligen Beratung unverzüglich einen zuständigen Pflegeberater benannt zu bekommen. Satz 2 macht Vorgaben zur Durchführung der Pflegeberatung. S...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.3 Gesamtkosten des Fahrzeugs

Zu den Gesamtaufwendungen für das Fahrzeug gehören alle Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen und zwangsläufig anfallen. Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.1 Allgemeines

Nach der 1 %-Regelung wird die Privatnutzung monatlich i. H. v. 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs ermittelt. Die 1 % Regelung ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nachweislich mehr als 50 % beträgt. Die Regelung ist auch für gemietete oder geleaste Fahrzeuge anwendbar, da die zivil- oder steuerrechtliche Zuordnung des Fahrzeug...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.3 Notwendiges Privatvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs unter 10 % liegt notwendiges Privatvermögen vor, [1] eine Aktivierung im Betriebsvermögen ist nicht möglich. Alle Aufwendungen, die mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehen, gelten als privat veranlasst und unterliegen einem Abzugsverbot. Möglich ist jedoch die Erfassung der betrieblich veranlassten Aufwendungen als Betriebsaus...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen.[1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Benzin, KFZ-Versicherung, KFZ-Steu...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.4 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten

Sofern das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte bzw. für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt wird, ist zu beachten, dass der Wert, der die Entfernungspauschale übersteigt, das steuerpflichtige Einkommen erhöht (nichtabzugsfähige Betriebsausgaben).[1] Praxis-Beispiel Ermittlung der Nutzungsentnah...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.1 Fahrtenbuchmethode

Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Elektrofahrzeugs entfallen, als Entnahme anzusetzen, entsprechend den allgemeinen Regelungen. Zunächst ändert sich also bei der Ermittlung der Gesamtkosten des Fahrzeugs nichts. Die Besonderheit ist dann, dass die Bemessungsgrundlage für die Absetzung und Abnutzung (AfA) ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 5.3 Umsatzsteuer und Schätzungsmethode

Bei einer betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %, liegt gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Bei einer Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen stellen die gesamten Fahrzeugaufwendungen Betriebsausgaben dar. Wird kein Fahrtenbuch geführt, kann die private Nutzung in diesen Fällen durch Schätzung der auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten erfol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 4.3 Regelung ab dem 1.1.2020

50 %-Ansatz Durch das JStG 2019[1] wurden die Regelungen des JStG 2018 hinsichtlich der im Ergebnis nur jeweils hälftigen Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridfahrzeugen im Rahmen von 1 %-Regelung und Fahrtenbuchmethode bis zum 31.12.2030 verlängert. Für Elektrohybridfahrzeuge gilt eine stufenweise Regelung hinsichtlich des zulässigen CO2-Ausstoßes und der Mindestreichwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.2 Brutto-Listenpreis

Der private Nutzungswert des Fahrzeuges wird bei der 1 %-Regelung monatlich i. H. v. 1 % vom Brutto-Listenpreis ermittelt.[1] Listenpreis in diesem Sinne ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.2 1 %-Regelung

Im Rahmen der Anwendung der 1 %- Regelung werden die Kosten des Batteriesystems durch einen Abschlag auf den Bruttolistenpreis berücksichtigt. Praxis-Beispiel Berechnung nach der 1 %-Regelung Das Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh wurde im Jahr 2015 angeschafft und erstmals zugelassen, der Bruttolistenpreis betrug insgesamt 55.000 EUR inkl. Umsatzsteuer. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode

Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwecke der Umsatzsteuer gelten Gegenstände als nicht dem U...mehr