Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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§ 42 Transportrecht / b) Transportbedingungen

Rz. 12 Frachtverträgen werden auch häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt. Zumeist werden die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp, vgl. Rdn 61), aktuell die ADSp 2017, vereinbart, die auch für Frachtverträge gelten.[8]mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / Literaturtipps

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§ 37 Sozialrecht / Literaturtipps

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§ 12 Datenschutzrecht / Literaturtipps

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§ 6 Asylrecht / Literaturtipps

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§ 29 Maklerrecht / Literaturtipps

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§ 18 Grundstücksrecht / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / III. Hinweise zur Vergütung nach dem RVG

Rz. 67 Der Anwalt ist gehalten, bei der (außergerichtlichen) Begutachtung oder dem Entwerfen neuer AGB eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abzuschließen (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG).[173] Unterlässt er dieses, steht ihm zwar auch eine Vergütung zu; diese bestimmt sich aber nach § 612 Abs. 2 BGB (siehe § 34 Abs. 1 S. 2 RVG). Eine "taxmäßige" Vergütung gibt es nicht mehr, di...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Nichtigkeit und Anfechtbarkeit

Rz. 116 Verstöße gegen Gesetz oder Satzung führen zur Anfechtbarkeit oder, in besonders schwerwiegenden Fällen, zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen. Nichtige Beschlüsse begründen keine Rechtswirkung; sie sind unter den Voraussetzungen des § 242 AktG aber der Heilung zugänglich. Die Nichtigkeitsgründe sind in den §§ 241, 250, 253 und 256 AktG bestimmt. Geltend ge...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / Literaturtipps

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§ 7 Aufenthaltsrecht / Literaturtipps

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§ 23 Internationales Zivilp... / Literaturtipps

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§ 48 Vereine / Literaturtipps

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§ 41 Strafrecht / 7. Sitzordnung

Rz. 291 Die Frage der Sitzordnung scheint eine vermeintlich unwichtige Angelegenheit zu sein. Doch sollte man die – auch psychologischen – Wirkungen der richtigen Sitzordnung nicht unterschätzen. Es muss daher selbstverständlich sein, dass der Angeklagte Anspruch auf einen Platz im Sitzungssaal hat, der seiner Würde und seinem Anspruch auf Gleichbehandlung mit den übrigen Ve...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / IV. Schiedsklauseln

Rz. 22 Schiedsklauseln, die bei Vertragsschluss als eine von mehreren Regelungen des Hauptvertrages vereinbart werden (siehe Rdn 4), beziehen sich naturgemäß auf zukünftige Streitigkeiten. Bei der Beteiligung von Verbrauchern muss das Trennungsgebot des § 1031 Abs. 5 ZPO beachtet werden (Rdn 11). Die meisten der nachfolgend aufgeführten Schiedsklauseln sind von den genannten...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Besonderheiten für Kapitalerhöhungen in der Gesellschaftsinsolvenz

Rz. 262 Das ESUG normierte 2012 den § 225a InsO; im gestaltenden Teil des Plans kann nach Abs. 2 vorgesehen werden, Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umzuwandeln ("Debt to Equity Swap") – und zwar im Wege einer Sacheinlage, für die § 254 Abs. 4 InsO die Differenzhaftung für Überbewertungen der in die Beteiligung umgewandelten Ford...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Finanzrechtsweg, § 33 FGO

Rz. 113 Der Weg zu den Finanzgerichten ist insbesondere offen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und Bundes- oder Landesfinanzbehörden diese verwalten, § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO.[140] Häufigster Fall sind die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 8. Haftung des (ggf. faktischen) Geschäftsführers, strafrechtliche Verantwortung

Rz. 125 Der Geschäftsführer haftet grundsätzlich für seine Geschäftsführung nur gegenüber der GmbH (vgl. Rdn 126 ff.), nicht aber gegenüber deren Gläubigern; davon gibt es wichtige Ausnahmen (vgl. Rdn 130 ff.).[483] Strafrechtlich ist er zumal nach § 266 StGB verantwortlich.[484] Eine zunehmende Bedeutung hat seine Verantwortung nach Ordnungswidrigkeitenrecht.[485] Auch der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines von einem (ggf. ausländischen) Notar [33] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 172, 221) beurkundeten Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG. Seit 2023 möglich ist gem. § 2 Abs. 3 GmbHG die Beurkundung mittels V...mehr

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§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / b) Unternehmensgegenstand

Rz. 30 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ist im Gesellschaftsvertrag der Unternehmensgegenstand anzugeben – nach h.M. so konkret und exakt wie möglich. Der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit muss für das Registergericht und die beteiligten Verkehrskreise hinreichend erkennbar sein. Allgemeine Umschreibungen wie "Handel mit Waren aller Art" sollen Eintragung verhindern.[122] Dem...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / 6. Nachgründung

Rz. 56 Will die Gesellschaft Vermögensgegenstände gegen Leistung einer Vergütung, die den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigt, in den ersten zwei Jahren nach Eintragung in das Handelsregister von Gründern oder mit mehr als 10 von Hundert des Grundkapitals an der Gesellschaft beteiligten Aktionären erwerben, so wird der hierauf gerichtete Vertrag nur mit Zustimmung der ...mehr

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§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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§ 1 Aktienrecht / b) Bezugsrecht der Aktionäre

Rz. 49 Jedem Aktionär steht ein gesetzliches Bezugsrecht auf einen seiner bisherigen Beteiligungsquote entsprechenden Anteil an den neuen Aktien zu, das ihm die Aufrechterhaltung seiner bisherigen Beteiligungsquote sichert, § 186 Abs. 1 AktG (Verwässerungsschutz). Werden Aktien unterschiedlicher Gattung ausgegeben, hat jeder Aktionär ein Bezugsrecht auf Aktien jeder dieser G...mehr

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§ 47 Urheberrecht / f) Abtretung von Nebenrechten; Verwertungsgesellschaften

Rz. 39 Einer Regelung über die Abtretung von Nebenrechten bedarf es nur im Falle einer umfassenden Rechtseinräumung, da anderenfalls wegen der zeitlichen und gegenständlichen Begrenzung diese Verwertungsmöglichkeiten ohnehin durch den Urheber selbst wahrgenommen werden. Nach § 27 Abs. 3 UrhG können Vergütungsansprüche aus Vermietung und Verleihung nur durch eine Verwertungsge...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gesellschaftsvertraglicher Minderheitenschutz

Rz. 82 Es gibt viele Möglichkeiten, die Interessen einzelner Minderheitsgesellschafter oder diese insgesamt zu schützen. Einige Beispiele:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Voraussetzung für den Anspruch gegen den Arbeitgeber, dass dieser ein Zeugnis erstellt, ist zunächst, dass ein entsprechendes Arbeits-, Anstellungs-, Dienst- oder Berufsausbildungsverhältnis besteht oder bestanden hat. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses kommt es dabei nicht an; auch nach einer nur wenige Tage dauernden Beschäftigung hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.4 Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses.[1] Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses beim Arbeitgeber beansprucht. Dabei darf man keine zu hohen Anforderungen an die Wortwahl des Zeugnisantrags stellen. Wünscht der Arbeitne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Informationsblatt zur Steuerbefreiung von Vorträgen und Kursen begünstigter Einrichtungen (zu § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG)

Kommentar Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art steuerfrei, wenn sie von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbands dienen, durchgeführt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Die Finanzverwal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gleichbehandlung / 2 Diskriminierungsverbote (insb. im AGG)

Im Unterschied zum Gleichbehandlungsgrundsatz wird bei den Diskriminierungsverboten dem Arbeitgeber kein (positiver) Handlungsrahmen vorgegeben, sondern es ist ihm (negativ) verboten, wegen gewisser (verpönter) Merkmale Arbeitnehmer ungleich zu behandeln (Unterscheidungsverbot). Diskriminierungsverbote sind damit als ungeeignete sachliche Differenzierungsgründe im Rahmen des...mehr

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Literaturverzeichnis

Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, von Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching (Hrsg.), 73. Edition Stand 1.6.2024 (zit.: BeckOK SozR/Bearbeiter) BGBl. 2025 I Nr. 109 Fichte/Jüttner, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2020 (zit.: Fichte/Jüttner/Bearbeiter) Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 26. Auflage 2023 (zit.: Gerold/Schmidt/Bearbeiter) Gottschalk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4.1 Sich verschaffen oder einem Dritten verschaffen

Rz. 20 Das Tatobjekt der Hehlerei verschafft sich der Täter, wenn die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Sache auf ihn selbst übergeht.[1] Es wird einem Dritten verschafft, wenn die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Sache nicht – und zwar auch nicht übergangsweise (sonst Sich-Verschaffen) – auf den Täter übergeht, sondern durch das Handeln des Täters unmittelb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4.2 Ankaufen

Rz. 22 Das Ankaufen ist lediglich ein Unterfall des Verschaffens und muss daher, wenn es tatbestandsmäßig sein soll, die o. g. (Rz. 20f.) aufgeführten Anforderungen erfüllen.[1] Deswegen genügt es z. B. nicht, einen Kaufvertrag abzuschließen (es kommt aber ein Versuch – s. Rz. 35ff. – in Betracht).[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Fortsetzung aufgelöster Gesellschaften

Rz. 21 Die Fortsetzung aufgelöster Gesellschaften ist in der Literatur und Rechtsprechung ein nicht ganz unumstrittenes Feld. Wenn die Gesellschaft durch Urteil aufgelöst ist (§§ 60 Abs. 1 Nr. 3, 61, 62), ist die Fortsetzung nur mit Zustimmung des Auflösungsklägers möglich (BayObLG DB 1978, 2164 f.). Die Fortsetzung ist ausgeschlossen bei Auflösung der Gesellschaft nach § 17...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / X. Versicherung der Geschäftsführer über das Fehlen von Ausschlussgründen und über Belehrung nach § 53 Abs. 2 BZRG

Rz. 53 Rechtsprechung: OLG München v. 26.4.2016 – 31 Wx 117/16 – zur Verfassungsmäßigkeit einer Sperre eines Vorstandes nach Verurteilung wegen Marktmanipulation; KG v. 17.7.2018 – 22 W 34/18 – Löschung des Geschäftsführers nach Verurteilung – Strafbefehl steht Verurteilung gleich; OLG Hamm v. 27.9.2018 – 27 W 93/18 – Versicherung nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3e <Ausnahmefall>; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4.3 Absetzen

Rz. 23 Absetzen ist eine mit dem Vortäter vereinbarte rechtsgeschäftliche Weitergabe an einen (gut- oder bösgläubigen) Dritten gegen Entgelt[1] , wobei der Hehler – anders als beim Absetzen helfen – im Verhältnis zum Vortäter selbstständig handelt, wenngleich er "in dessen Lager" steht; ein typisches Beispiel ist der Verkaufskommissionär, der die Ware für Rechnung des Vortäte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / VI. Insolvenzfälle

Teil-Direktanspruch des Belasteten: Wäre – bei bestehender Rückzahlungsverpflichtung ("Nettopreisabrede") – eine Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten und abgeführten Steuer vom Steuerzahler an den Belasteten (s. oben III.2.a.) nur zum Teil möglich (z.B. wenn nach der Zahlung des MwSt-Betrags vom Belasteten an den Steuerzahler über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren e...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Kürzungsumfang

Rz. 30 Kürzungsvereinbarungen müssen die in § 4a Satz 2 EFZG geregelten Grenzen einhalten. Wichtig Halten sich Kürzungsvereinbarungen nicht an die Höchstgrenze des § 4a Satz 2 EFZG sind sie nichtig (§ 134 BGB). Sie werden daher nicht auf das nach § 4a Satz 2 EFZG zulässige Maß reduziert, vielmehr sind sie insgesamt nicht anwendbar. Die Sondervergütung ist daher ungekürzt ausz...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Kleingratifikationen

Rz. 15 Bei Kleingratifikationen ist die Rechtsprechung vor der Einführung des § 4a EFZG davon ausgegangen, dass diese von den Kürzungsmöglichkeiten ausgenommen waren.[1] Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung war, dass die Kürzungsmöglichkeit ihr Ziel verfehlt, wenn die Sondervergütung insgesamt so gering ist, dass eine Kürzung keinen Einfluss auf das Krankheitsverhalten des Ar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.3 Kürzungsvereinbarung in einer Betriebsvereinbarung

Rz. 27 Kürzungsvereinbarungen können grundsätzlich auch Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.[1] Dabei gehen aufgrund der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) die Regelungen der Betriebsvereinbarung den arbeitsvertraglichen Absprachen grundsätzlich vor. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag günstigere R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Zur neuen E-Rechnung seit dem 1.1.2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist die Regelung zur verpflichtenden E-Rechnung in Kraft getreten. Unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen besteht seitdem bei steuerbaren Leistungen zwischen inländischen Unternehmern, die auch nicht nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steuerfrei sind, die Verpflichtung, mit einer Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format abzurechnen (E-Rechnu...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.3 Vorzeitige Kündigung bei Versetzung des Mieters im öffentlichen Dienst

Militärpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten können im Fall der Versetzung nach einem anderen Ort das Mietverhältnis in Ansehung der Räume, welche sie für sich oder ihre Familie an dem bisherigen Garnisons- oder Wohnort gemietet haben, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (3 Monate) außerordentlich kündigen.[1] § 570 BGB a. F. ist dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Das BMF hat zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art in bestimmten Konstellationen Stellung genommen. Bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) handelt es sich um Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen (siehe im Einzelnen Drüen, in Frotscher/Drüen, KStG, § 4 KStG Rz. 12ff.). Grundsätzlich wird hierbei jeder Betrieb (z.B. ein Schwimmbad usw.) eigenständig steuerlich erfasst. Hiervon gibt es allerdings dann eine Ausnahm...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.4 Kurzarbeit

Dieser Sonderfall wird von § 2 Abs. 2 EFZG geregelt. Für Feiertage in einer Kurzarbeitsperiode fingiert die Bestimmung, dass die Arbeit allein infolge des Feiertages ausgefallen sei. Folglich hat der Arbeitgeber zur Entlastung der Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitnehmer das Entgelt fortzuzahlen. Der Arbeitgeber hat dann allerdings nicht Entgelt in der Höhe fortzuzahlen, da...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 4.1 Schichtarbeit

Besondere Fragen zur Gewährung von Feiertagsbezahlung können bei Arbeitszeitsystemen auftreten, die andere als eine regelmäßige und gleichmäßig festgelegte tägliche Arbeitszeit vorsehen. Dies betrifft zunächst die Schichtarbeit. Insbesondere in Schichtsystemen mit wechselndem Einsatz fällt die Arbeit an einem Feiertag nur dann gerade aufgrund des Feiertages aus – und generier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Social Media / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Solange die Nutzung sozialer Netzwerke eine Privatangelegenheit der Arbeitnehmer ist, besteht kein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung der diesbezüglichen Social-Media-Guidelines. Ihnen kommt dann ohnehin nur eine Appellfunktion zu. Anders dagegen, wenn die Nutzung während der Arbeitszeit gestattet wird. Den Umfang der Gestattung regelt das Ordnungsverhalten des Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Social Media / 1 Nutzen und Gefahren aus Arbeitgebersicht

Der Vorteil der aktiven Nutzung von Social Media durch ein Unternehmen liegt sicherlich zu weiten Teilen in der Selbstdarstellung der Firma. Neben formellen Präsentationen auf der firmeneigenen Website wird das Image eines Unternehmens in zunehmendem Maße durch indirekte Äußerungen von Bewerbern, Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern geprägt. Da Bewerber, bevor sie ihr...mehr