Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anwendungsbereich des Sachwertverfahrens

I. Sonstige bebaute Grundstücke (Abs. 2) Rz. 15 [Autor/Stand] Nach dem Sachwertverfahren sind stets die sonstigen bebauten Grundstücke zu bewerten, § 76 Abs. 2 BewG. Zudem kann für alle übrigen Grundstücksarten i.S.d. § 75 Abs. 2–6 BewG das Sachwertverfahren in begründeten Sonderfällen in Betracht kommen (§ 76 Abs. 3 BewG). Rz. 16 [Autor/Stand] Für die sonstigen bebauten Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 17 [Autor/Stand] § 234 BewG ist erstmals bei der Hauptfeststellung (§ 221 BewG) auf den 1.1.2022 anzuwenden und damit Grundlage für die auf den 1.1.2025 durchzuführende Hauptveranlagung. Analog dazu ist die Gültigkeit für die Erhebung der Grundsteuer ebenfalls auf das am 1.1.2025 beginnende Kalenderjahr festgelegt (§ 36 Abs. 2 GrStG [2]). Rz. 18 [Autor/Stand] Die Vorschrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung des Erbbaugrundstücks

1. Sachverhalt Rz. 105 [Autor/Stand] Ein freistehendes Einfamilienhaus (mit Keller, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss – alle Bauteile Standardstufe 3) ist in Ausübung eines Erbbaurechts im Jahr 1964 errichtet worden. Die Brutto-Grundfläche beträgt 230 m[2]. Eine Garage ist nicht vorhanden. Das belastete Grundstück hat eine Fläche von 500 m[2] und der Bodenrichtwert bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Unbeschränkte Steuerpflicht

I. Personenkreis Rz. 35 [Autor/Stand] Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG aufgeführten natürlichen Personen sowie die in dieser Vorschrift erschöpfend aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

a) Allgemeines Rz. 11 [Autor/Stand] Mit dem Urteil v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 u.a.[2] hat das BVerfG die §§ 19 bis 23, 27, 76 Abs. 1, 79 Abs. 5, 93 Abs. 1 Satz 2 und 76 Abs. 2 BewG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des BewG i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes v. 22.7.1970[3], soweit sie bebaute Grundstücke außerhalb des Bereichs der Land- und Forstwi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019[2] wurde für die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer ab 1.1.2022 ein neuer Siebenter Abschnitt im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes mit Wirkung für die Grundsteuer ab dem Ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Formel

Rz. 76 [Autor/Stand] Maßgebend für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks ist die folgende Formel:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d)

1. Allgemeines Rz. 80 [Autor/Stand] § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG enthält eine erschöpfende Aufzählung der steuerpflichtigen nicht natürlichen Personen, bei der jede einzelne Gruppe von steuerpflichtigen Gebilden genau begrenzt ist (s. § 3 ErbStG Rz. 52 ff.). Die Aufzählung stimmt im Wesentlichen mit § 1 Abs. 1 KStG überein. Eine weitgehende Übereinstimmung besteht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zuordnung von Betriebsgrundstücken (Sätze 2 und 3)

I. Allgemeines Rz. 36 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG enthalten in Bezug auf die (gemäß § 218 Satz 1 BewG keiner eigenständigen Vermögensart "Betriebsvermögen" angehörenden) Betriebsgrundstücke sowohl Zuordnungsregelungen (s. Rz. 46) als auch Bewertungsanweisungen (s. Rz. 50). Rz. 37 [Autor/Stand] Das unterscheidet diese Norm von der ebenfalls die Betriebsgrundstücke be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Verwirklichung des Steueranspruchs

I. Entrichtung der Grundsteuer Rz. 31 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insb. durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163, 227 AO), Verjährung (§§ 169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO), ferner durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen. Rz. 32 [Autor/Stand] Der Steuerschuldner hat die G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht – Inlandsvermögen (Abs. 1 Nr. 3)

I. Allgemeines Rz. 140 [Autor/Stand] Die beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist gegenüber den Steuerpflichten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ErbStG nachrangig. Sie entsteht bei allen natürlichen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG dient nach der amtlichen Begründung[2] zum Bewertungsänderungsgesetz 1971 [3] in erster Linie dem Zweck, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, die Grundsteuerbescheide den betroffenen Steuerpflichtigen bereits vor dem Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der Grundsteuer[4] zusenden zu können. Dies wird dadurch ermöglic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zwischengeschaltete Gesellschaften

1. Allgemeines Rz. 196 [Autor/Stand] § 5 AStG ergänzt die §§ 2 und 4 AStG (s.a. § 121 BewG Rz. 635 ff.). Die Vorschrift verhindert, dass die erweitert beschränkte Steuerpflicht durch Einschaltung einer ausländischen Gesellschaft umgangen wird. § 5 Abs. 1 AStG legt den Personenkreis fest, bei dem eine Zurechnung von Einkünften und Vermögen in Frage kommt. Daher wird nicht, wie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Fortschreibungen und Nachfeststellungen nach Abs. 1 Satz 2

I. Voraussetzungen Rz. 23 [Autor/Stand] Eine weitere Möglichkeit, Einheitswertbescheide auf "verjährte" Stichtage zu erlassen, eröffnet § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 181 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 AO. Danach können Feststellungsbescheide auf Stichtage erlassen werden, für die die Feststellungsfrist abgelaufen ist, wenn von dem Feststellungsbescheid Folgesteuern abhängen, für d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Maßstäbe für die Bestimmung der Grundstücksarten (Abs. 1)

I. Tatsächliche Nutzung am Bewertungsstichtag Rz. 10 [Autor/Stand] Die bebauten Grundstücke werden für Zwecke der Einheitsbewertung in folgende Grundstücksarten eingeordnet, § 75 Abs. 1 BewG: Vgl. zum Begriff des bebauten Grundstü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schema

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Sachverhalt soll mit dem folgenden Schema veranschaulicht werden:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Forstwirtschaftliche Nutzung

1. Allgemeines Rz. 50 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung erforderl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungszweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 234 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Einheitswerte werden auf einen bestimmten Stichtag festgestellt und gelten, solange sie nicht fortgeschrieben oder aufgehoben werden, für den gesamten Hauptfeststellungszeitraum. Liegen die Voraussetzungen für eine Fortschreibung, Nachfeststellung oder Aufhebung der Einheitswertfeststellung vor, darf das Finanzamt die Fortschreibung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Voraussetzungen

1. Änderung der tatsächlichen Verhältnisse Rz. 15 [Autor/Stand] Nach der Vorschrift des § 24a Satz 2 BewG sind die vorzeitig erteilten Fortschreibungs- und Feststellungsbescheide zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bis zum maßgebenden FeststelIungszeitpunkt an der wirtschaftlichen Einheit Änderungen ergeben, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Die Regelung des Sat...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachverhalt

Rz. 108 [Autor/Stand] Das zu bewertende Einfamilienhaus wurde in Ausübung des Erbbaurechts in 1934 errichtet. Das Erbbaurecht läuft am 25.10.2033 ab.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Nebenbetriebe (Abs. 7)

I. Allgemeines Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 234 Abs. 1 Nr. 3 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch die Nebenbetriebe. Die grobe Definition ergibt sich aus § 234 Abs. 7 BewG. Danach ist ein Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist und nicht einen selbständigen gewerblichen Betrieb darstellt. Generell ist für die Abgrenzung abe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Besondere Gestaltung

a) Auslegung des Begriffs "besondere Gestaltung" Rz. 23 [Autor/Stand] Was unter "besonderer Gestaltung" zu verstehen ist, umschreibt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der Ausdeutung und Konkretisierung durch Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bedarf. Rz. 24 [Autor/Stand] Nach den BewRGr (Abschn. 16 Abs. 3) liegt eine besondere Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser mit besonderer Gestaltung und Ausstattung

1. Grundsätzliches über die Anwendung des Sachwertverfahrens oder Ertragswertverfahrens bei Ein- und Zweifamilienhäusern a) Überblick Rz. 18 [Autor/Stand] Für solche Ein- und Zweifamilienhäuser, die sich durch ihre besondere Gestaltung oder Ausstattung wesentlich von der Vielzahl der seinerzeit vorhandenen anderen Ein- und Zweifamilienhäuser unterscheiden, ist es regelmäßig ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besondere Ausstattung

a) Auslegung des Begriffs "besondere Ausstattung" Rz. 30 [Autor/Stand] Auch der Begriff "besondere Ausstattung" ist im Gesetz nicht definiert. Es handelt sich auch hier um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der nach Sinn und Zielsetzung des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG (vgl. dazu Rz. 23) auszulegen ist. Eine besondere Ausstattung erfordert nicht eine luxuriöse Ausstattung.[2] Rz. 31...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeines

I. Begriff Erbbaurecht/Erbbaugrundstück Rz. 19 [Autor/Stand] Das Grundstück, an dem das Erbbaurecht bestellt ist, wird als Erbbaugrundstück bezeichnet (vgl. § 194 BewG). Zwar verwendet § 192 Satz 2 BewG auch den Begriff "Erbbaurechtsgrundstück", jedoch wird in der Praxis die Formulierung des § 194 BewG – Erbbaugrundstück – verwendet. Trotz Bestellung mit dem Erbbaurecht bleib...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Finanzmathematische Methode (Abs. 2)

I. Fehlender Erbbaugrundstückskoeffizient Rz. 46 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Grundbesitzwerts für ein Erbbaugrundstück richtet sich in der Praxis keineswegs ausschließlich nach Maßgabe des § 194 Abs. 1 BewG. Die Bewertungsmethoden scheidet stets aus, wenn kein Erbbaugrundstückskoeffizient i.S.d. § 194 Abs. 1 i.V.m. § 177 Abs. 2 und 3 BewG vorliegt. In diesen Fällen ist d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verfahren

Rz. 202 [Autor/Stand] Die Vermögenswerte, die dem erweitert beschränkt Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, sind in entsprechender Anwendung des § 18 AStG gesondert, ggf. auch einheitlich (wenn mehrere Auswanderer an der zwischengeschalteten Gesellschaft beteiligt sind), festzustellen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Abzinsung des Bodenwerts (Abs. 4)

I. Berechnung Rz. 73 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks richtet sich nach der Restlaufzeit des Erbbaurechts und dem Abzinsungsfaktor der Anlage 26 zum BewG. Rz. 74 [Autor/Stand] Dabei ist als Bodenwert des unbelasteten Grundstücks der Wert nach § 194 Abs. 1 Satz 3 BewG maßgebend, also der Wert des Grundstücks, der nach § 179 BewG festzustel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Berechnungsbeispiel

I. Anwendungsbeispiele Rz. 104 [Autor/Stand] Die Anwendungsbeispiele in Rz 85 AEBew JStG 2022[2] zeigen, dass die Ermittlung des Werts des Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode eine Vielzahl von Rechenschritten erforderlich macht. Die einzelnen Berechnungsschritte der Bewertung ergeben sich aus den folgenden Beispielen in Anlehnung an Rz. 85 AEBew JStG 2022[3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abwandlung (A)

1. Sachverhalt Rz. 108 [Autor/Stand] Das zu bewertende Einfamilienhaus wurde in Ausübung des Erbbaurechts in 1934 errichtet. Das Erbbaurecht läuft am 25.10.2033 ab. 2. Schema Rz. 109 3. Lösung Rz. 110 [Autor/Stand] A I. Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks A I.1 Abgezinster Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks am Bewertungsstichtagmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum

Neufeld, Abgrenzung der Grundstücksarten, Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus i.S.d. § 75 Abs. 5 und Abs. 6 BewG, Inf. 1977, 517; Ruppel, Das echte, das unechte und das papierne Zweifamilienhaus, DStZ 1984, 274; Troll, Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus? Was ist steuerlich günstiger?, DB Beilage 2/83 zu Heft 4 v. 28.1.1983.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wohnsitz

1. Beginn und Begründung des Wohnsitzes Rz. 46 [Autor/Stand] Der Wohnsitz ist allgemein im Steuerrecht von großer Bedeutung. Die steuerliche Begriffsbestimmung enthält § 8 AO (s. dazu auch den AEAO zu § 8 AO [2]). Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten oder benutzen will. W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Hillenkamp/Müller, Änderungen von Einheitswertbescheiden für den Grundbesitz nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Bewertungsgesetzes, StW 1987, 43.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

1. Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift a) Allgemeines Rz. 11 [Autor/Stand] Mit dem Urteil v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 u.a.[2] hat das BVerfG die §§ 19 bis 23, 27, 76 Abs. 1, 79 Abs. 5, 93 Abs. 1 Satz 2 und 76 Abs. 2 BewG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des BewG i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes v. 22.7.1970[3], soweit sie bebaute Grundstück...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b)

I. Fünfjahresfrist Rz. 120 [Autor/Stand] Deutsche Staatsangehörige sind selbst dann noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland keinen Wohnsitz mehr haben, sich aber noch keine fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten (sog. Wegzügler). Ohne Bedeutung ist, bei welchem der Beteiligten (Erblasser/Schenker oder Erwerber) dies der Fall ist. Mit dieser Regelung s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG

I. Personenkreis Rz. 177 [Autor/Stand] Mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht des § 4 AStG wird die sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ergebende beschränkte Steuerpflicht über das Inlandsvermögen des § 121 BewG hinaus auf alle Erwerbsfälle erweitert, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i.S.d. § 34d EStG wären (ausführlich d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vorzeitige Erteilung von Feststellungsbescheiden

I. Anwendungsbereich Rz. 9 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG betrifft den vorzeitigen Erlass von Bescheiden über Fortschreibungen und Nachfeststellungen beim Grundbesitz. Der Begriff des Grundbesitzes ist in § 19 Abs. 1 BewG näher definiert. Danach gehören die wirtschaftlichen Ein heiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 33 ff. BewG), des Grundvermögens (§§ 68 f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Die Änderungsvorschrift des Satzes 2

I. Allgemeine Voraussetzungen 1. Änderung der tatsächlichen Verhältnisse Rz. 15 [Autor/Stand] Nach der Vorschrift des § 24a Satz 2 BewG sind die vorzeitig erteilten Fortschreibungs- und Feststellungsbescheide zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bis zum maßgebenden FeststelIungszeitpunkt an der wirtschaftlichen Einheit Änderungen ergeben, die zu einer abweichenden Feststellung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Entwicklung des Wohnungsbegriffs

Rz. 29 [Autor/Stand] Dem Wohnungsbegriff kommt auch nach § 75 Abs. 5 BewG für die Zuordnung eines Grundstücks in die Grundstücksart Einfamilienhaus entscheidende Bedeutung zu. Maßgebend ist dabei allein der Wohnungsbegriff i.S.d. Bewertungsrechts. aa) Wohnungsbegriff für Gebäude, die vor dem 1.1.1972/1.1.1985 bezugsfertig waren Rz. 30 [Autor/Stand] Das Bewertungsrecht zur Einh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Doppelbesteuerung

I. Stand der DBA-Abkommen Rz. 220 [Autor/Stand] Derzeit geltende aktuelle Abkommen:[2] Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (H E 2.1 ErbStH 2019)mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundstücksarten

I. Mietwohngrundstücke (Abs. 2) Rz. 22 [Autor/Stand] Als Mietwohngrundstücke bezeichnet § 75 Abs. 2 BewG solche Grundstücke, die zu mehr als 80 % – gemessen an der Jahresrohmiete im Feststellungszeitpunkt – Wohnzwecken dienen (vgl. zum Begriff Wohnzwecke Rz. 15). Ausgenommen sind jedoch die Ein- und Zweifamilienhäuser, die trotz ihres Wohnzwecks je eine besondere Grundstücksa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 21 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 BewG umfasst den im Rahmen der Einheitsbewertung in § 34 Abs. 2 BewG als Wirtschaftsteil bezeichneten Teilbereich eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Durch die Herausnahme des Wohnteiles sind jetzt nur noch die einzeln aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter bei der Feststellung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

1. Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen Rz. 10 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 BewG galt für Fortschreibungen (§ 22 BewG) und Nachfeststellungen (§ 23 BewG). Es kam dabei nicht darauf an, ob die Fortschreibung wegen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder zur Fehlerbeseitigung erfolgte. Ebenso war es unerheblich, ob sich die Änderung zugunsten oder zuungu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schema

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Einzelfälle

aa) Größe der Wohnfläche Rz. 28 [Autor/Stand] In dem Urteil v. 12.2.1986[2] hat der BFH die Auffassung vertreten, eine Wohnfläche von rd. 220 qm rechtfertige für sich allein die Bewertung eines Einfamilienhauses im Sachwertverfahren. Zutreffend geht die Finanzverwaltung davon aus, dass für die Frage, ob eine Wohnung die Wohnflächengrenze von 220 qm erreicht oder überschreitet,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätzliches über die Anwendung des Sachwertverfahrens oder Ertragswertverfahrens bei Ein- und Zweifamilienhäusern

a) Überblick Rz. 18 [Autor/Stand] Für solche Ein- und Zweifamilienhäuser, die sich durch ihre besondere Gestaltung oder Ausstattung wesentlich von der Vielzahl der seinerzeit vorhandenen anderen Ein- und Zweifamilienhäuser unterscheiden, ist es regelmäßig nicht möglich, eine zutreffende Miete zu ermitteln. Kaum ein Mieter dürfte bereit sein, für diese Grundstücke eine Miete z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Besondere Geschäftsgrundstücke (Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1 BewG)

1. Überblick Rz. 40 [Autor/Stand] Die Geschäftsgrundstücke bilden das Hauptgebiet der Anwendung des Sachwertverfahrens. Nach dem Sachwertverfahren sind jedoch nicht alle Geschäftsgrundstücke i.S.v. § 75 Abs. 3 BewG zu bewerten, sondern nur solche Gruppen von Geschäftsgrundstücken, für die weder eine Jahresrohmiete ermittelt noch die übliche Miete geschätzt werden kann (§ 76 A...mehr