Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289b Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung; Befreiungen

1 Überblick Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, üb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.3 Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 25 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E sieht vor, dass bestimmte Unt ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, womit Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 2 Bilanzrichtlinie umgesetzt wird, die durch die CSRD ergänzt wurde. Mit der Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht wird dieser zum Bestandteil desselben. Die bisherige Möglichkeit, einen g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 6 Prüfung durch den Aufsichtsrat

Rz. 19 Das Aktienrecht schreibt derzeit die Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach § 289b HGB (bzw. des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts nach § 315b HGB) durch den Aufsichtsrat vor.[1] Nach geltendem Recht hat der Aufsichtsrat nach § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG den Jahresabschluss (Konzernabschluss) und Lagebericht (Konzernlagebericht) sowie den Vors...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem am 3.9.2025 beschlossenen neuen Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 7.1 Überblick zu und Normzweck von § 289b HGB-E Rz. 21 Das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der CSRD war zwar 2024 noch im (alten) Bundestag, jedoch fand keine Verabschiedung statt. Am 10.7.2025 legte das BMJV einen neuen RefE CSRD-UmsG (...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.6 Befreiung bei Erstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 289b Abs. 5 HGB-E)

Rz. 29 Die Regelung des § 289b Abs. 5 HGB-E sieht vor, dass MU, die bereits einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht gem. §§ 315b und 315c HGB-E aufstellen, von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht befreit sind. § 289b Abs. 5 HGB-E übernimmt Art. 29a Abs. 7 Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderten Fassung. Die im RegE vorge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 5 Externe Prüfung

Rz. 17 Die nichtfinanzielle Erklärung ist nach Art. 19a Abs. 5 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL bislang nur einer formalen und nicht inhaltlichen Prüfung zu unterziehen. Das CSR-RL-Umsetzungsgesetz setzt diese Vorgabe nicht in § 289b HGB, sondern in § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB um und gibt vor, dass mit Blick auf die Vorschriften der §§ 289b bis 289e HGB nur zu prüf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Konzern- und Unternehmensberichterstattung

Rz. 13 § 289b Abs. 2 HGB übernimmt den Grundsatz der CSR-RL, dass eine nichtfinanzielle Berichterstattung auf Konzernebene stattzufinden hat und diese Vorrang gegenüber der Berichterstattung auf Unternehmensebene besitzt. Ein TU muss daher regelmäßig keine eigene nichtfinanzielle Erklärung oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht erstellen. Damit ein TU von der Pflic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.5 Anforderungen an die Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 4 HGB-E)

Rz. 28 Für den Fall, dass eine Tochtergesellschaft von den Berichtsanforderungen befreit ist, enthält § 289b Abs. 4 HGB-E klare Vorgaben darüber, welche Informationen dennoch im Lagebericht des befreiten Unt offengelegt werden müssen. Diese umfassen: Den Namen und Sitz des MU, das den befreienden Konzernlagebericht aufstellt, die Internetseite (die zunächst nach Auslegung der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 10 § 289b HGB enthält die Grundnorm von Art. 19a der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, dass KapG ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern haben. Dafür präzisiert Abs. 1 zunächst den Anwendungsbereich. Die Berichtspflicht betrifft nach derzeitiger Rechtslage nur KapG und KapCoGes i. S. d. § 264a HGB, die "groß" i. S. d. § 267 Abs. 3 Satz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 4 Gesonderter nichtfinanzieller Bericht

Rz. 14 § 289b Abs. 3 HGB reflektiert bislang die Ausübung eines der Mitgliedstaatenwahlrechte aus Art. 19a Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL durch den deutschen Gesetzgeber. Eine KapG kann derzeit die Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht nach Abs. 1 dadurch erfüllen, dass sie einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.4 Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 26 Trotz der deutlichen Ausweitung des Anwenderkreises sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen für TU vor. Diese Ausnahmeregelungen sind in § 289b Abs. 2 und Abs. 3 HGB-E festgelegt und ermöglichen es TU, von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts befreit zu werden, wenn sie in den Konzernlagebericht eines MU einbezogen sind. Die Abs. 2 bis 4 d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.2 Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 22 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E behandelt die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für Unt im Zuge der Umsetzung der CSRD in nationales deutsches Recht. Diese Erweiterung betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unt, sondern erstreckt sich künftig auf alle großen KapG sowie auf große Personenhandelsgesellschaften, die gem. § 264a HGB den KapG gl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.1 Überblick zu und Normzweck von § 289b HGB-E

Rz. 21 Das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der CSRD war zwar 2024 noch im (alten) Bundestag, jedoch fand keine Verabschiedung statt. Am 10.7.2025 legte das BMJV einen neuen RefE CSRD-UmsG (2025) vor, bereits am 3.9.2025 wurde dieser inhaltlich fast unverändert als RegE CSRD-UmsG (2025) beschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren steht aus, allerdings ist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.7 Beteiligungen der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 289b Abs. 6 HGB-E)

Rz. 30 § 289b Abs. 6 HGB-E setzt Art. 19a Abs. 5 Bilanzrichtlinie um und verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Unt, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene über die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts zu informieren und eine Erörterung darüber durchzuführen. Diese Regelung stärkt die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter und stellt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Auslegung von DBA

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bestehen Zweifel, wie einzelne Regelungen eines DBA anzuwenden sind, können nicht die innerstaatlichen Regeln zur Auslegung von Gesetzen herangezogen werden. Anzuwenden sind vielmehr internationale Regeln über die Auslegung von Verträgen. Rz. 21 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Nach Art 31 WÜRV sind Verträge zwischen Staaten nach > Treu und Glauben...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 11. Amtshilfe in Steuerstrafsachen

Rz. 108 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ergänzt werden die DBA sowie die Abkommen und Rechtsnormen zum Informationsaustausch (> Rz 103 ff) durch das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.1959. Dem Abkommen wurde in Deutschland durch Gesetz vom 03.11.1964 (BGBl 1964 II, 1369) zugestimmt. Es gilt in den europäischen Staaten sowie in > Israel. Das A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. § 50d Abs 15 (Arbeitslohn für Zeiten einer Arbeitsfreistellung)

Rz. 385 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der OECD-Kommentar (> Rz 112) zu Art 15 OECD-MA sieht vor, dass der Arbeitslohn, den ein von seiner Tätigkeit freigestellter ArbN für die Zeit vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, in dem Staat besteuert wird, in dem die Tätigkeit ohne die Freistellung ausgeübt worden wäre. In Deutschland wurde demgegenüber bisher die Auffassun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. § 50d Abs 12 (Abfindungen)

Rz. 378 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit steht nach dem OECD-MA und den DBA, die entsprechende Regelungen enthalten, grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu (> Rz 122 ff). Das gilt auch für Abfindungen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, wobei der Kommentar zum OECD-MA (> Rz 112) diese Zahlung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internet

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die weitgehende > Digitalisierung des über Dekaden hinweg zuvor in Papierform abgewickelten Steuerverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Abwicklung zwischen Stpfl, FinVerw und Beratern; aufgrund der demographischen Entwicklung gerade innerhalb der FinVerw ist eine entsprechende Rationalisierung der Vorgänge auch zwingende Notw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.5 Niedrigschwelliger Bereich

Die rechtliche Bewertung von niedrigschwelligen Fällen sexueller Belästigung, also von Fällen, die nicht in die Kategorien der besonders krassen oder eindeutigen Übergriffe fallen, stellt in der Praxis eine besondere Herausforderung dar. Diese Fälle können verbale, nonverbale oder auch körperliche Handlungen betreffen, die von den betroffenen Arbeitnehmern als unangemessen o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.4.2 Verbale sexuelle Belästigung

Verbale sexuelle Belästigung wird durch die belästigende Person oftmals verharmlost und als bloße "Neckerei" oder sogar als Kompliment angesehen. In einer Vielzahl von Fällen wird den belästigten Arbeitnehmern daher zu Unrecht unterstellt, dass sie überempfindlich auf einen Witz oder einen Flirtversuch reagieren würden. Im Gegensatz zu einem harmlosen Flirt geschieht sexuell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3.5 Individueller Maßstab – Anstandsgefühl jedes Einzelnen?

Im Arbeitsalltag stellt sich zudem oftmals als problematisch heraus, dass viele Arbeitnehmer mit sexueller Belästigung keinen festen Maßstab verbinden.[1] Vielmehr scheint es sich aus Sicht des Arbeitnehmers um fließende Grenzen zu handeln, welche jeder Arbeitnehmer individuell für sich bestimmen soll.[2] Das dieser individuelle Maßstab – gemessen am Anstandsgefühl jedes Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 3 Chancen und Herausforderungen

Bewertungsportale bieten Unternehmen die Chance, relevante Handlungsfelder zur Verbesserung der Unternehmenskultur und interner Prozesse zu erkennen. Sie können einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Arbeitgebermarke leisten und die Mitarbeiterbindung fördern. Eine zentrale Herausforderung liegt im professionellen Umgang mit negativen Bewertungen. Kritische Rückmeldungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.4.3 Non-verbale sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung wird häufig mit verbalen Übergriffen oder körperlicher Annäherung in Verbindung gebracht. Doch auch non-verbale Verhaltensweisen können eine Form von sexueller Belästigung darstellen, die ebenso belastend und unangemessen ist, wie direkte verbale oder physische Übergriffe. Non-verbale sexuelle Belästigung umfasst eine Vielzahl von Handlungen, die subtil,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.1 Grundlagen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein vielschichtiges und häufig unterschätztes Problem, das bei betroffenen Arbeitnehmern oft mit großer Verunsicherung und Belastungen einhergeht. Viele von ihnen zögern, Vorfälle zu melden, da sie befürchten, nicht ernst genommen zu werden oder dass ihre Schilderungen als übertrieben oder subjektiv abgetan werden. Diese Unsicherheite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3.2 "Sexuell bestimmtes Verhalten" i. S. v. § 3 Abs. 4 AGG

Ob eine Handlung sexuell bestimmt i. S. d. § 3 Abs. 4 AGG ist, hängt nicht allein vom subjektiv erstrebten Ziel des Handelnden ab, womit in der Folge auch eine sexuelle Motivation des Handelnden nicht zwingend notwendig ist.[1] Ob eine Sexualbezogenheit der Handlung vorliegt, ist vielmehr anhand eines objektiven Betrachters, welcher sämtliche Umstände kennt, zu bewerten. Pra...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / Zusammenfassung

Überblick Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein allgegenwärtiges Thema. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)[1] aus dem Jahr 2025 haben rund 20 % der Beschäftigten sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz entweder selbst erfahren oder im direkten Arbeitsumfeld miterlebt. Frauen waren mit 24,2 % deutlich häufiger betroffen als Männer,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 75 Grundstücksarten (aufgehoben)

Schrifttum Neufeld, Abgrenzung der Grundstücksarten, Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus i.S.d. § 75 Abs. 5 und Abs. 6 BewG, Inf. 1977, 517; Ruppel, Das echte, das unechte und das papierne Zweifamilienhaus, DStZ 1984, 274; Troll, Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus? Was ist steuerlich günstiger?, DB Beilage 2/83 zu Heft 4 v. 28.1.1983. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Rechtsen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

Literaturverzeichnis Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 76 Bewertung (aufgehoben)

Schrifttum: Christoffel, Sachwertverfahren bei Zweifamilienhäusern wegen übergroßer Wohnfläche, DB 1989, 300; Flore, Vorrang des Ertragswertverfahrens bei Geschäftsgrundstücken, DStR 1994, 276; Koch, Abgrenzung des Bewertungsverfahrens bei zu Bürozwecken genutzten Hochhäusern, DStR 1997, 1317; Leinweber, Abgrenzung der Bewertungsverfahren bei der Einheitsbewertung von Ein- un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 30 Abrundung

A. Entwicklung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Rundungsvorschrift enthielt erstmals § 25 BewG 1934. Danach waren Einheitswerte bis zu 5.000 RM auf volle 10 RM (Beträge bis zu 5 RM nach unten, Beträge über 5 RM nach oben), Einheitswerte über 5.000 RM auf volle 100 RM abzurunden (Beträge bis zu 50 RM nach unten, Beträge über 50 RM nach oben). Durch § 25 des Gesetzes zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 29 Vorauszahlungen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, Grundsteuer selbst dann zu den in § 28 GrStG genannten Terminen zu entrichten, wenn eine neue Grundsteuer-Festsetzung für das laufende Kalenderjahr noch nicht erfolgt ist. Abzustellen ist hierbei auf die zuletzt festgesetzten Steuerbeträge. Rz. 2 [Autor/Stand] Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 30 Abrechnung über die Vorauszahlungen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt, dass vor Bekanntgabe des Grundsteuerbescheides bereits eine Vorauszahlungsverpflichtung nach § 29 GrStG entstanden ist.[2] Ergibt sich nach Vorliegen der endgültigen Festsetzung der Grundsteuer im Vergleich zu den geleisteten Vorauszahlungen ein Mehrbetrag, so ist dieser innerhalb eines Monats nachzuen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 31 Nachentrichtung der Steuer

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Sondersituation, in der erstmals eine Grundsteuer angefordert wird, ohne dass zuvor Vorauszahlungen zu entrichten waren. Das Gesetz sieht vor, dass in diesem Fall die Raten, deren Fälligkeitstag bereits abgelaufen sind, analog § 30 GrStG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des (erstmaligen) Steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 24a Änderung von Feststellungsbescheiden (aufgehoben)

Schrifttum: Hillenkamp/Müller, Änderungen von Einheitswertbescheiden für den Grundbesitz nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Bewertungsgesetzes, StW 1987, 43. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG dient nach der amtlichen Begründung[2] zum Bewertungsänderungsgesetz 1971 [3] in erster Linie dem Zweck, die Gemeind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 2 Persönliche Steuerpflicht

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 25 Nachholung einer Feststellung (aufgehoben)

Schrifttum: Christoffel, Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform: Änderungen im Bewertungsrecht, DB 1998, 155; Günther, Anforderungen an den Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO, ErbStB 2012, 235; Günther, Einheitswertfortschreibung trotz Feststellungsverjährung, ErbStB 2013, 367; Leipold, Erstmaliger Erlass und Korrektur eines Einheitswertbescheides nach Ablauf de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 28 Fälligkeit

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Zahlungstermine, zu denen die Grundsteuer zu entrichten ist. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die Entstehung des Grundsteueranspruchs (vgl. § 9 GrStG), seine Festsetzung durch Grundsteuerbescheid (vgl. § 27 GrStG) und seine Fälligkeit zeitlich nicht zusammenfallen.[2] Der Gesetzgeber hat hierbei,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 234 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungszweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 234 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 194 Bewertung des Erbbaugrundstücks

Schrifttum: Broemel/Marquardt, Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erbbaurechten, Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal, DStR 2024, 89–91; Brüggemann, Update: Bewertung von Erbbaugrundstücken und Erbbaurechten, ErbBstg 2019, 230; Lorenz, Neue Grundbesitzbewertung: Gleich lautende Erlasse der Finanzverwaltung vom 20.3.2023 (AEBew JStG 2022), ZEV 2023, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 20 Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück M.Sc. und Steuerberater Dr. Alexander Wehner, Düsseldorf Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB 2016, 614; Becker/Loose/Misere, Bewirkt § 20 Abs. 2 AStG eine Verrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 218 Vermögensarten

Verwaltungsanweisungen: Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.11.2021 zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab 1.1.2022 (AEBewGrSt), BStBl. I 2021, 2334. Die Verwaltungsanweisungen zu § 218 BewG befinden sich in A 218 AE...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anlage 26 zum BewG ab dem 1.1.2025

Rz. 80 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2024 gelten die Abzinsungsfaktoren der Anlage 26 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2024 v. 2.12.2024[2], abgedruckt in Ordner I im Textteil dieses Kommentars.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

1. Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer Rz. 20.1 [Autor/Stand] Zur generellen Rechtsentwicklung der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer vor der Neuregelung durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] wird auf die Ausführungen zur Einf. GrStG Rz. 10 bis 16 verwiesen. Zur Vor- und Entwicklungsgeschichte des GrStRefG v. 26.11.2019 im Ganzen vgl. Einf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Einfamilienhäuser (Abs. 5)

1. Grundsätzliches Rz. 27 [Autor/Stand] Die Grundstücksart der Einfamilienhäuser wird in § 75 Abs. 5 Satz 1 BewG definiert. Dies sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs enthalten. Eine weitere Wohnung, auch wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist, schließt die Annahme eines Einfamilienhauses aus. Es ist jedoch zu beachten, dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeine Erläuterungen

I. Überblick zu § 76 BewG Rz. 1 [Autor/Stand] § 76 BewG regelt, nach welchen Bewertungsmethoden der Einheitswert bebauter Grundstücke zu ermitteln ist: Abs. 1 bestimmt, dass Mietwohn-, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke sowie Ein- und Zweifamilienhäuser grds. im Wege des Ertragswertverfahrens zu bewerten sind. Abs. 2 schreibt die Bewertung von sonstigen bebauten Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] Der für Zwecke der Hauptfeststellung 1.1.1964 der Einheitsbewertung eingeführte § 75 BewG entspricht weitgehend der früheren Bestimmung des § 32 BewDV über die Einteilung der Grundstücksarten bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte 1935. Rz. 2 [Autor/Stand] Neu eingeführt wurde durch § 75 BewG die Grundstücksart "Zweifamilienhaus". ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbegriff

a) Entwicklung des Wohnungsbegriffs Rz. 29 [Autor/Stand] Dem Wohnungsbegriff kommt auch nach § 75 Abs. 5 BewG für die Zuordnung eines Grundstücks in die Grundstücksart Einfamilienhaus entscheidende Bedeutung zu. Maßgebend ist dabei allein der Wohnungsbegriff i.S.d. Bewertungsrechts. aa) Wohnungsbegriff für Gebäude, die vor dem 1.1.1972/1.1.1985 bezugsfertig waren Rz. 30 [Autor/...mehr