Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1.1 Zweckbestimmung

Ob eine Person als Verbraucherin anzusehen ist, richtet sich danach, zu welchen Zwecken ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Damit kann ein und dieselbe Person einmal als Verbraucherin und einmal als Unternehmerin auftreten, je nach dem, welchem Zweck das vorgenommene Rechtsgeschäft dient. Ein Rechtsgeschäft wird zu privaten Zwecken vorgenommen, wenn es überwiegend weder e...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.8 Wohnsitz eines Soldaten, § 9 BGB

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit begründen einen gesetzlichen Wohnsitz am Standort, d. h. am Garnisonsort, in dem der Truppenteil seine regelmäßige Unterkunft hat.[1] Bei längerem Abkommandieren zu einem anderen Truppenteil stellt der Standort dieses Truppenteils den Wohnsitz des Soldaten dar. Soldatinnen und Soldatenn, die keinem Truppenteil angehören, haben ihren Stand...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1.2 Berufsbezeichnungen und akademische Grade

Berufsbezeichnungen und akademische Grade sind zwar nicht Teil des bürgerlichen Namens[1], so dass § 12 BGB für diese Namenszusätze nicht unmittelbar anzuwenden ist. Wird allerdings das Recht zur Führung eines solchen Titels bestritten, ist die Regelung in § 12 BGB entsprechend anzuwenden.[2] Über diese analoge Anwendung des § 12 BGB nehmen Berufsbezeichnungen und akademisch...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.3.4 Beweisfragen

Die Partei, die sich auf die Namensrechtsverletzung beruft muss zweierlei beweisen ihr Namensrecht und die Verletzungshandlung, die die gegnerische Partei begangen haben soll. Die gegenische Partei (im Klageverfahren die beklagte Partei) hat demgegenüber die Beweislast dafür, dass sie den gleichen oder einen verwechslungsfähigen Namen führen darf. Das Führen des bürgerlichen Na...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Begriff des Verbrauchers

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können nur natürliche Personen sein. Juristische Personen, Idealvereine und gemeinnützige Stiftungen fallen nicht unter den Begriff des Verbrauchers. Umgekehrt können alle natürliche Personen Verbraucherinnen im Sinne der Vorschrift sein, unabhängig von ihren intellektuellen Fähigkeiten oder ihrem ökonomischen Status. Auch unternehmerisch tä...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.6 Ausschlagungfrist im Erbrecht abhängig vom Wohnsitz

Nach § 1944 BGB kann eine Erbschaft grundsätzlich nur innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel 6 Wochen, ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung einer Erbschaft kann beispielsweisez. B. sinnvoll sein, wenn der Nachlass völlig überschuldet ist. Da eine Erbschaft automatisch als angenommen gilt, wenn sie nicht rechtzeitig ausgeschlagen wird[1], muss die Entscheidung über ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.4 Zahlungsort

Geldschulden sind grundsätzlich auf Gefahr und auf Kosten des Schuldners an den Wohnsitz des Gläubigers zu übermitteln.[1] Ausnahmen gelten bei Gewerbebetrieben. Hinweis Abweichende Regelungen Selbstverständlich steht es den an dem jeweiligen Schuldverhältnis beteiligten Parteien frei, dazu abweichende Regelungen zu treffen. Die hier dargestellten Regelungen gelten nur, wenn i...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.7 Wohnsitz bei Kindern und nicht voll Geschäftsfähigen

Minderjährige Kinder teilen grundsätzlich den Wohnsitz mit den Eltern.[1] Allerdings gilt dieser aus dem Wohnsitz der Eltern ohne weitere Willensäußerung abgeleiteter Wohnsitz nur für die Eltern, denen das Sorgerecht zusteht. Bei getrennt lebenden Eltern, denen beiden das Sorgerecht zusteht, begründet das Kind grundsätzlich bei dem Elternteil den Wohnsitz, bei dem es sich übe...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1.4 Juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Auch wenn § 12 BGB im Kapitel der natürliche Personen angesiedelt ist, wird auch das Namensrecht juristischer Personen geschützt. Darüber hinaus sind sämtliche von der Rechtsordnung anerkannten und unter einem Gesamtnamen auftretenden Personenvereinigungen erfasst. So können sich nichtrechtsfähige Vereine, Gewerkschaften, politische Parteien, die Vor-GmbH, die Gesamthandsgemeinsch...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.3 Festlegung des Leistungsorts

Ist einem Schuldverhältnis, z. B. Kaufvertrag oder Werkvertrag, nicht zu entnehmen, an welchem Ort die Leistung zu erfolgen hat und lässt sich der Leistungsort auch nicht aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses entnehmen, schreibt § 269 BGB den Leistungsort verbindlich vor. Die Leistung ist im Zweifel am Wohnsitz des Schuldners zum Zeitpunkt des...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.2 Unterschied zum Wohnsitzbegriff der AO: Wohnraum statt kleinste politische Einheit

Im Gegensatz zum Wohnsitzbegriff in § 8 AO ist mit Wohnsitz im Sinne des § 7 BGB die kleinste politische Einheit, d. h. in der Regel die Gemeinde, in der die Wohnung liegt, gemeint und nicht die Wohnung selbst. [1] Nach § 8 AO sind mit Wohnsitz im Steuerrecht die objektiv zum Wohnen geeigneten Wohnräume gemeint. Hierfür genügt eine bescheidene Bleibe. Nicht erforderlich ist e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Online-Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Aufl. Stand 2014 (zit.: RMOLK RVG-Bearbeiter) Bertelsmann, Gegenstandswerte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, 2000 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Aufl. 2020 Brieske, Die anwaltliche Honorarvereinbarung, 2 Aufl. 2006 Buschbell, Rationelle Rechtsschutzkorrespondenz, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Herstellungskosten / 2.1 Einzelkosten und variable Gemeinkosten

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Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Herstellungskosten / 2.2.3 Handelsbilanz

Aktivierungswahlrecht Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Herstellungskosten / 2.1.2 Einzelkosten

Bei der Herstellung werden Einzelkosten aufgewendet. Aktivierungspflichtige Herstellungseinzelkosten sind: Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung. Sie werden den hergestellten Vermögensgegenständen einzeln und direkt zugerechnet. Materialkosten Zu den Materialeinzelkosten rechnen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Material, einschließlich der Nebenkosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Herstellungskosten / 1.2.2 Erweiterung eines bestehenden Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts durch Substanzvermehrung

Erweiterung geschieht durch Substanzvermehrung als materielle Mehrung an einem vorhandenen Vermögensgegenstand. Die Substanzvermehrung muss sich auf den Vermögensgegenstand als Ganzes, auf seine zweckbestimmte Nutzungsmöglichkeit und nicht nur auf einzelne unselbstständige Teile beziehen.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuerliche Folgen der Abfärbewirkung

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte bisher die BFH-Rechtsprechung zu den gewerbesteuerlichen Folgen aus umqualifizierten Beteiligungseinkünften mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Dieser frühere Erlass wurde nun aufgehoben. Rechtsprechung des BFH Der BFH (Urteil v. 6.6.2019, IV R 30/16) hatte zu einer bisher nur vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG entschieden, dass deren Einkünfte aus Vermietung und aus Kapitalerträgen ab 2008 in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren sind. Anwendung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Herstellungskosten / 2.3.2 Handelsbilanz

Wird Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet, dürfen die für das Fremdkapital gezahlten Zinsen insoweit als Herstellungskosten aktiviert werden, als sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Wenn sie unter diesen Voraussetzungen aktiviert werden, gelten sie als Herstellungskosten.[1] Es handelt sich damit nicht um echte, sond...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / III. Versicherungsfall

Rz. 24 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Beweislast

Rz. 23 Verlangt der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG), gelten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nach §§ 3 Abs. 1, 3 und 8 Abs. 1 Satz 1 EF...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Gleichstellung von Aufhebungsverträgen

Rz. 20 Endet das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit statt durch Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG entgegen seinem Wortlaut auch auf diesen Beendigungstatbestand Anwendung findet oder ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 2 EFZG mit dem rechtli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2 Bestehende Arbeitsunfähigkeit

Rz. 14 Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung objektiv bereits bestehen oder bevorstehen. [1] Eine künftige Arbeitsunfähigkeit muss so gut wie sicher feststehen und darf sich nicht in einer reinen Vermutung oder in einer vagen Ankündigung erschöpfen.[2] Praxis-Beispiel Eine Arbeitsunfähigkeit steht objektiv si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Entgeltfortzahlung nach Kündigung des Arbeitnehmers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Der Anlasskündigung des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG wird der Fall gleichgestellt, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem von dem Arbeitgeber zu vertretenden Grund kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Diese Regelung ist vergleichbar mit der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter (zu § 1 UStG)

Kommentar Wichtig Die Finanzverwaltung ergänzt Abschn. 1.1 Abs. 24 UStAE. Ein Unternehmer realisiert einen steuerbaren Umsatz u. a. dann, wenn er eine Leistung in erkennbarer Absicht, eine Gegenleistung zu erhalten, ausführt. Umstritten war, ob die Teilnahme an Turnieren oder Wettbewerben, bei denen der Teilnehmende nur die Möglichkeit hatte, ein platzierungsabhängiges Entgelt zu erhalten, einen Leistungsaustausch begründen kann und damit ein steuerbarer Umsatz vorliegt. Der BFH [1] war früher davon...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Vom Arbeitgeber zu vertretender wichtiger Grund

Rz. 32 Die Kündigung des Arbeitnehmers muss durch einen von dem Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund veranlasst sein und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nur zum Anlass einer ordentlichen Kündigung nimmt. Damit nimmt die Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG auf die Vorschrift des § 626 Abs. 1 BGB Bezug.[1] Rz. 33 Für das Vorliegen ein...mehr

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AGS 11/2025, Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG-Kommentar

Von Josef Dörndorfer, Sylvia Schmidt, Dr. Walter Zimmermann. 6. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XVIII, 1.080 S, 129,00 EUR Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor 4 Jahren haben das GKG, das FamGKG und das JVEG zahlreiche Änderungen, insbesondere durch das KostBRÄG 2025, erfahren, die eine Neuauflage erforderlich machten. Diese Aufgabe haben die Autoren in dem in der b...mehr

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AGS 11/2025, Grüneberg, BGB-Kommentar

Bearbeitet von Dr. Christian Grüneberg. 84. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXXVII, 3.283 S., 125,00 EUR. Der seit vielen Jahrzehnten unter dem Namen "Palandt" eingeführte und seit einigen Jahren unter dem Namen des Mitautors Dr. Christian Grüneberg herausgegebene Standardkommentar zum BGB nebst Nebengesetzen liegt in 84. Aufl. vor. Bis zum Redaktionsschluss haben die...mehr

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FoVo 11/2025, Kostenrecht

Gerold/Schmidt RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Kommentar, 27. Aufl. 2025 2335 Seiten, 189 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-82669-6 Das Kostenrecht hat eine hohe Dynamik und unterliegt fortwährenden gesetzlichen Änderungen und Ausformungen in der Rechtsprechung. Es ist von einem extrem hohen Grad auch Case-Law, weil immer wieder neue Konstellationen zu sehen sind. Dies w...mehr

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FoVo 11/2025, Zivilrecht

Münchner Kommentar BGB Bd. 2 Schuldrecht Allgemeiner Teil I Kommentar, 10. Aufl. 2025 2015 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) ISBN 978-3-406-81022-0 Bd. 3 Schuldrecht Allgemeiner Teil II Kommentar, 10. Aufl. 2025 1890 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-81023-7 Das BGB ist die Grundlage der Forderungseinziehung und hier auch der Zwangsvollstreckung. Zu...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / b) § 9 BoKraft Verhalten bei Krankheit

Wenn eine Person krank ist, hat sie gemäß § 9 BoKraft besondere Verhaltensweisen an den Tag zu legen. Absatz 1: Mitglieder des im Fahrdienst oder zur Bedienung von Fahrgästen eingesetzten Betriebspersonals dürfen diese Tätigkeit nicht ausüben, solange sie oder Angehörige ihrer häuslichen Gemeinschaft an einer in § 34 Abs. 3 Nr. 2, 4, 6, 8, 11 des Infektionsschutzgesetzes vom ...mehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütu... / II. Vergütung im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO

Der BGH hat zunächst die Auffassung des OLG Hamburg geteilt, wonach die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV im Verfahren über Beschwerden nur dann anfällt, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Dabei stelle Nr. 3200 VV i.V.m. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV eine solche andere Bestimmung dar, nach der in den dort aufgeführten Beschwerdeverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr an...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Berichtig... / 1 Gründe

1. Im o.g. Grundbuchblatt sind seit dem 27.8.2024 aufgrund Erbfolge (AG Rostock, … .) als Eigentümer die Beteiligte und ihr Bruder D. L. in Erbengemeinschaft eingetragen. Mit Schreiben vom 10.9.2024 hat die Beteiligte die Löschung als Miteigentümerin mit dem Vorbringen beantragt, mit dem fehlenden fristgerechten Widerspruch ihres Bruders zur Abschichtung und ihrer Auszahlung ...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / a) § 8 BoKraft Verhalten im Fahrdienst

Hier will der Verfasser besonders auf § 8 Abs. 3 Nr. 1 BoKraft eingehen: Im Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist dem im Fahrdienst eingesetzten Betriebspersonal untersagt, 1. während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwo...mehr

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ZErb 11/2025, Anwendung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gesellschafter der … AG & Co. KG (A KG), der … GmbH & Co. KG (B KG) und der … mbH & Co. KG (C KG). An seinen Beteiligungen an den vorgenannten Gesellschaften räumte der Kläger mit notariellen Schenkungsverträgen vom … 2004 seiner am … geboren Tochter … (T) eine Unterbeteiligung i.H.v. jeweils 30 % ein. Die Einräumung der Unterbe...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Kommentare

Alternativkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 6: Erbrecht, §§ 1922–2385, 1991 (zit.: AK/Bearbeiter) Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 Beck’scher Online-Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. v. Hau/Poseck (zit.: BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / I. Ausländische Rechtsordnungen

Rz. 15 Die Legitimationsnachweise eines Erben sind in vielen Rechtsordnungen ganz unterschiedlich geregelt. Auch in Europa sind die Unterschiede ganz erheblich. Das österreichische Recht setzt positiv nach §§ 797–799 AGBGB, §§ 116 ff. AußStrG zunächst einmal voraus, dass eine sog. Erberklärung abgegeben wird, der Erbe also erklärt, dass er die Erbschaft annimmt; zeitgleich o...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 EFZG haben in Heimarbeit Beschäftigte (Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende, vgl. hierzu § 1 Abs. 1 HAG ) [1] und ihnen nach § 1 Abs. 2a- c HAG Gleichgestellte gegen ihren Auftraggeber oder im Falle der Beschäftigung durch einen Zwischenmeister gegen diesen einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zum Arbeitsentgelt. Zwischenmeister sind diejeni...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruch auf Zuschlagszahlung

Rz. 6 § 10 Abs. 1 EFZG gewährt einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zu dem für die Heimarbeit gewährten Arbeitsentgelt. Der Zuschlag soll durch den Anspruchsberechtigten als Rücklage für einen etwaigen Ausfall der Entgeltzahlungen im Krankheitsfall verwendet werden. Demzufolge besteht der Anspruch auf Zuschlagsgewährung unabhängig davon, ob der Anspruchsberechtigte arb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / dd) Gesellschaftsrechtlich begründete Korrekturerfordernisse – Einzelfälle

Rz. 290 Unterschiede zwischen dem quotalen Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen und dem ihm zustehenden Gewinnanteil können ohne weiteres gesellschaftsvertraglich vereinbart werden. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber selbst in § 709 Abs. 3 BGB (vor dem MoPeG in § 722 BGB a.F.) vorgesehen hat, dass in der GbR die Gewinne im Zweifel (also bei fehlender Reg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigte

Rz. 8 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 EFZG beträgt der Zuschlag für (Nr. 1) Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellten 3,4 %, für (Nr. 2) Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als 2 fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2b, c HAG Gleichgestellten 6,4 %. Nicht anspruchsberechtigt sind Gleichgestellte nach § 1 Abs. 2...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Methodenauswahl aus Sicht von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 287 Rechtsprechung[877] und (juristisches) Schrifttum[878] bevorzugen zur Anteilsbewertung die indirekte Methode, bei der der Anteilswert aus dem (Ertrags-)Wert der Gesellschaft (insgesamt) abgeleitet wird. Der BGH führt hierzu aus, dass der Umfang der Beteiligung am Unternehmen und der Unternehmenswert im Regelfall die wesentlichen Grundlagen für die Bemessung des Werts...mehr