Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Verfahren

Rz. 31 [Autor/Stand] Ist für ein Wirtschaftsgut, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ein Grundsteuerwert nach §§ 218 ff. BewG festzustellen und ist dieser auf die einzelnen Beteiligten aufzuteilen, so sind nach § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG in dem Feststellungsbescheid auch Feststellungen über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit an die einzelnen Beteiligten und über di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. § 205 BewG i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes

Rz. 84 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[2] durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz[3] geändert. Rz. 85 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des AIFM-StAnpG umfasst die Absätze 1 bis 6 der aktuell geltenden Fassung des § 265 BewG. Rz. 86 [Autor/Stand] Mit dem AIFM-StAnpG[6] wurde der bislang nicht belegte Abs. 5 besetzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / R. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes

Rz. 100 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] löst § 265 BewG die Regelungen des bisherigen § 205 BewG ab. Somit wurde durch die Änderung des GrStRefG der Wortlaut des bisherigen § 205 BewG in die Vorschrift des § 265 BewG aufgenommen. Rz. 101 [Autor/Stand] § 265 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] umfasst die Absätze 1 bis 11 der aktue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nachfeststellung zur Beseitigung eines Fehlers

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Nachfeststellung zur Beseitigung eines Fehlers ist grundsätzlich nicht zulässig. Anders als § 222 Abs. 3 BewG enthält § 223 BewG wie zuvor schon der zur früheren Einheitsbewertung geltende § 23 BewG (vgl. hierzu § 23 BewG Rz. 80 ff.) keine entsprechende Regelung für die Nachfeststellung. Das liegt daran, dass eine Nachfeststellung zum Zweck einer Feh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 21 [Autor/Stand] Unter Landwirtschaft in weiterem Sinne ist die Bearbeitung und Ausnutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse, deren unmittelbare Verwertung durch den Verkauf oder Selbstverbrauch sowie ihre mittelbare Verwertung zur Zucht und Haltung von Vieh zu verstehen. Zur Landwirtschaft im engeren Sinne und damit zur landwirtschaftlichen Nut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Maßgebliche Verhältnisse

Rz. 88 [Autor/Stand] Bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind – ebenso wie bei Fortschreibungen – nach § 227 BewG stets die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Zudem sind die tatsächlichen Verhältnisse (z.B. Grundstücksfläche, Wohnfläche, Brutto-Grundfläche, etc.) im Nachfeststellungszeitpunkt maßgebend. Rz. 88.1 [Autor/Stand] Zu den Wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Planmäßige Nutzung

Rz. 29 [Autor/Stand] Die planmäßige Tätigkeit im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes setzt keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr durch eine auf Bewirtschaftung der forstwirtschaftlichen Fläche gerichtete Betätigung des Unternehmers voraus. Die am Begriff des Gewerbebetriebs i.S. des § 2 GewStG bzw. § 1 GewStDV orientierte Bestimmung, wonach Einkü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Keine Zurechnung der Hofstelle zum Grundvermögen

Rz. 27 [Autor/Stand] Trotz Vorliegens sämtlicher Voraussetzungen für die Zurechnung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen eines Existenzgrundlagenbetriebs zum Grundvermögen waren die Hofstelle sowie andere Flächen in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang mit der Hofstelle bis zu einer Größe von insgesamt einem Hektar dem Grundvermögen nicht zuzurechnen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einfluss einer Überspannung mit Starkstromleitungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Zu der Frage der Wertminderung eines Grundstücks infolge Überspannung mit Starkstromleitungen nimmt der Erlass des FinMin. NW v. 25.2.1964[2] wie folgt Stellung: "Die Überspannung eines Grundstücks mit Starkstromkabeln stellt eine Änderung des tatsächlichen Zustandes des Grundstücks dar. Sie kann zu einer Wertminderung führen, die objektiv in der Lage des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kulturartenverhältnis

Rz. 9 [Autor/Stand] Das Kulturartenverhältnis einer Nutzung ist das Verhältnis von Ackerland zu Grünland (vgl. § 2 Abs. 1 BodSchätzG). Es gehört zu den wirtschaftlichen Ertragsbedingungen. Entsprechend dem in § 38 Abs. 2 Nr. 2 BewG aufgestellten Grundsatz für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Ertragsbedingungen wird das Kulturartenverhältnis bei der vergleichenden Bewert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / gg) Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 29 [Autor/Stand] Nach § 94 Abs. 1 BewG wird ein Gebäude, das ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens errichtet hat, dem wirtschaftlichen Eigentümer des Gebäudes als selbständige wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens zugerechnet (vgl. auch § 70 Abs. 3 BewG). Dabei kommt es nicht darauf an, dass das Gebäude in Ausübung eines dinglichen Rechts an dem Grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 25 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung erforderlichen Maschine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weinbauliche Nutzung

Rz. 34 [Autor/Stand] Weinbau ist der Anbau und die Pflege von Weinreben, die Gewinnung und Kelterung der Weintrauben und der Ausbau des gewonnenen Weines. Zur weinbaulichen Nutzung gehören folglich alle Wirtschaftsgüter, die diesem Zweck zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören neben dem Grund und Boden insb. die erforderlichen Hof- und Gebäudeflächen, die stehenden und der n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ausweis der Flächen in einem Bebauungsplan

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Flächen mussten in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sein. Bebauungsplan i.S.v. § 69 Abs. 3 BewG war der rechtsverbindliche Bebauungsplan i.S.v. §§ 8 ff., 14, 30 BauGB.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bodenartenverhältnis

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Ertragsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Nutzung ist von besonderer Bedeutung, aus welchen Bodenarten sich das dazu gehörende Kulturland zusammensetzt. Besitzt eine Nutzung Böden unterschiedlicher Art, z.B. Sandböden und Lehmböden, so werden ungünstige Witterungsverhältnisse wie Trockenheit oder überdurchschnittliche Regenfälle nicht so leicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch das BewÄndG 1965 neu geschaffen worden.[2] Dies geschah mit dem Ziel, durch die steuerliche Mehrbelastung von baureifen Grundstücken den Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, einen Anreiz für die Bebauung baureifer Grundstücke zu schaffen. Rz. 2 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 3 [Autor/Stand] § 73 BewG entfaltete zuletzt keine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und rechtliche Entwicklung der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bodenschätzung beruhte bis zum 31.12.2007 auf dem Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG 1934[2]) v. 16.10.1934[3]. Ab dem 1.1.2008 wurde mit dem Jahressteuergesetz 2008 v. 20.12.2007[4] mit dem Gesetz zu Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG) die Bodenschätzung auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ii) Sonstige Fälle

Rz. 32 [Autor/Stand] Soll an Sparguthaben oder Wertpapieren der Eltern wirtschaftliches Eigentum der Kinder begründet werden, so erfordert dies neben den übrigen Voraussetzungen der Sachherrschaft, dass diese Guthaben oder Wertpapiere genau bezeichnet werden, z.B. durch Angabe des Sparkontos oder der Wertpapiernummern.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Ein Siedler wird grds. nicht vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung

Rz. 41 [Autor/Stand] Die wichtigsten sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sind in § 62 BewG aufgeführt. Danach werden insb. die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft und die mit beiden im Zusammenhang stehende Fischzucht, die Imkerei, die Wanderschäferei sowie die Saatzucht als sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung aufgeführt. Rz. 42 [Autor/Stand] Wege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 109 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteil zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerbb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnung bei Organverhältnissen

Rz. 34 [Autor/Stand] Unter einem Organverhältnis versteht man die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Abhängigkeit einer Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person, einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person. Die Organgesellschaft ist somit nicht frei, sondern dem Willen eines anderen Unternehmens unterworfen. Sie ist finanziell, wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / s) Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Rn 70 Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.07.2024 hat der Gesetzgeber bestimmte weitere Aspekte der Digitalisierung für Insolvenzverfahren umgesetzt und die bisherigen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation erweitert. Für alle Insolvenzverfahren, d.h. nicht nur ab einer bestimmten Unternehmensgröße und auch für Eigenverwaltungsverfahren ist nunme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 69 BewG geht zurück bis ins Jahr 1919 (Abs. 1).[2] In späteren Jahren sind eingefügt worden: 1934 (Abs. 2)[3], 1965 (Abs. 3)[4]. und 1971 (Abs. 4)[5]. Ihre letzte Fassung vor der Aufhebung erhielt die Vorschrift durch das Vermögensteuerreformgesetz 1974[6]. Mit Wirkung auf den 1.1.2025 ist § 69 BewG insgesamt aufgehoben worden[7].mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundstücke für den Gemeinbedarf

Rz. 5 [Autor/Stand] § 73 Abs. 2 Satz 2 BewG bestimmte, dass unbebaute Grundstücke, die für den Gemeinbedarf vorgesehen sind, nicht zu den baureifen Grundstücken gehören. Ob ein Grundstück als Baugrundstück für den Gemeinbedarf vorgesehen war, ergab sich im Allgemeinen aus dem Bebauungsplan (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Unabhängig hiervon war ein Grundstück für den Gemeinbeda...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einführung

Rz. 13 [Autor/Stand] Vor Durchführung einer Bodenschätzung musste die Vorfrage geklärt werden, ob im Vordergrund die Bodenarten, also die physikalischen Eigenschaften des Bodens, oder die Bodentypen, d.h. die Einteilung nach der Entwicklung des Bodens, stehen sollte. Im Hinblick darauf, dass die Bodenschätzung einen Vergleich auf engem Raum ermöglichen soll, wurde der Eintei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nutzungsarten

Rz. 58 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 Nr. 1 BewG führt verschiedene Nutzungsarten auf. Der Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst danach die landwirtschaftliche Nutzung, die forstwirtschaftliche Nutzung, die weinbauliche Nutzung, die gärtnerische Nutzung und die sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Als landwirtschaftliche Nutzung wird die B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Landeszuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 35 [Autor/Stand] In einem Land, in dem keine Gemeinden bestehen, steht das Aufkommen unmittelbar dem Land zu. § 1 Abs. 2 wiederholt die Regelung des Art. 106 Abs. 6 Satz 3 GG. Dieser Ausnahmefall trifft auf zwei Länder zu. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es keine Gemeinden, sondern Stadtbezirke. Das Grundsteueraufkommen steht dem Land Berlin und dem Land Frei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Nebenbetriebe

Rz. 47 [Autor/Stand] Ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsteil gehören die Nebenbetriebe, soweit sie nicht als Gewerbebetriebe einzustufen sind. Die Abgrenzung zwischen einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb und einem Gewerbebetrieb richtet sich dabei im Wesentlichen nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen. Die Abgrenzung kann im Einzelfall sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bahnhöfe und Lagerplätze

Rz. 132 [Autor/Stand] Bei schienengebundenen Verkehrsmitteln gehören zur wirtschaftlichen Einheit eines Bahnhofes insb. das Bahnhofsgebäude und die zur Abwicklung des Bahnbetriebs notwendigen Nebengebäude (Bahnmeisterei, Güterabfertigung usw.) sowie die für den Bahnbetrieb typischen Lagerplätze. Vgl. zu Tunnelbahnhöfen Rz. 137. Rz. 133 [Autor/Stand] Typische Lagerplätze sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung der wirtschaftlichen Einheit im Ganzen

Rz. 43 [Autor/Stand] Soweit die wirtschaftliche Einheit Gegenstand der Bewertung ist, besteht der weitere Grundsatz: Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BewG). Diese Vorschrift ergänzt die erste Vorschrift in Satz l, wonach jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Besteht eine wirtschaftliche Einheit nur aus einem einzelnen Wirtschaftsgut, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zubehörflächen

Rz. 38 [Autor/Stand] Die "anderen Flächen", die bis zu einer Größe von einem Hektar neben der Hofstelle gem. § 69 Abs. 3 Satz 2 BewG begünstigt waren, mussten im Eigentum des Betriebsinhabers stehen und sich in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang mit der Hofstelle befinden. Darüber hinaus lag eine "andere Fläche" i.S.d. § 69 Abs. 3 Satz 2 BewG nur dann vor, wenn zwischen i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckmäßige Reihenfolge für die Prüfung der Zurechnung bei Grundstücksflächen

Rz. 6 [Autor/Stand] § 69 Abs. 3 BewG bezog sich auf Flächen, die objektiv Bauland waren und auch im Bebauungsplan als Bauland festgesetzt waren. Unter § 69 Abs. 1 und 2 BewG fielen im Grundsatz die Flächen, bei denen innerhalb einer bestimmten Zeit – zwei Jahre bzw. in absehbarer Zeit – eine andere Verwendung als für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zu erwarten war. Dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grünlandschätzungsrahmen

Rz. 17 [Autor/Stand] Ebenso wie der Ackerschätzungsrahmen ist auch der Grünlandschätzungsrahmen nach den Bodenarten Sand, Lehm und Ton eingeteilt. Da die Bodenverhältnisse beim Grünland aber nicht die ausschlaggebende Rolle spielen wie beim Ackerland, ist eine so weitgehende Unterteilung wie beim Ackerschätzungsrahmen nicht vorgesehen. Der Gründlandschätzungsrahmen ist demen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Behandlung verpachteter/überlassener Flächen

Rz. 136 [Autor/Stand] Eine verpachtete Grundstücksfläche ist nach A 244.2 Abs. 5 AEBewGrSt 2025 grundsätzlich in die wirtschaftliche Einheit des Bahnhofes einzubeziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der auf den verpachteten Grundstücksflächen errichteten Gebäude in einem funktionellen (unmittelbaren) Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb steht (z.B. Gebäude von Glei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Die wesentlichen Bauarbeiten

Rz. 5 [Autor/Stand] Ein Haus oder eine Wohnung kann im Allgemeinen dann als bezugsfertig angesehen werden, wenn die wesentlichen Bauarbeiten durchgeführt sind. Dazu gehört, dass die Türen und Fenster eingebaut, die Anschlüsse für Strom- und Wasserversorgung, Heizung sowie die sanitären Einrichtungen vorhanden sind und die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche besteht.[2] Rz. 6...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dauerkleingartenland

Rz. 41 [Autor/Stand] Dauerkleingärten sind die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Kleingärten (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB). Alle anderen kleingärtnerisch genutzten Grundstücksflächen, auch die im Flächennutzungsplan dargestellten "Dauerkleingärten" (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB), sind dagegen sonstige Kleingärten.[2] Solange der Bebauungsplan mit der Festsetzung Dauerkleingär...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verfahrensfragen

Rz. 8 [Autor/Stand] Ob eine Fläche zum Grundvermögen oder zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörte, wurde zweckmäßigerweise bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens entschieden (Abschn. 2 Abs. 1 Satz 4 BewRGr). Die Entscheidung konnte aber auch in dem Verfahren zur Einheitsbewertung des Grundvermögens getroffen werden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Ertragsmesszahl

Rz. 22 [Autor/Stand] Der entscheidende Wertbegriff der Bodenschätzung für die steuerliche und außersteuerliche Anwendung der Ergebnisse ist die im Kataster nachzuweisende Ertragsmesszahl. Über § 9 BodSchätzG wird die Ermittlung der Ertragsmesszahl gesetzlich geregelt. Diese stellt das Produkt einer Fläche in Ar und der Acker- oder Grünlandzahl dar. Bestehen innerhalb einer F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übernahme der Schätzungsergebnisse in das Kataster

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach Bestandskraft der Ergebnisse der Bodenschätzung sind die Ergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile unverzüglich in das Liegenschaftskataster zu übernehmen (§ 14 Abs. 1 BodSchätzG). Die Ermittlung der Ertragsmesszahl erfolgt dann aufgrund dieser Angaben anlassbezogen durch die mit der Führung des Liegenschaftskatasters beauftragten B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Gemeinschaftliche Tierhaltung

Rz. 115 [Autor/Stand] Die Einfügung des Absatzes 6a durch das BewÄndG 1971 bezweckt die Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften. Diese Regelung i.V.m. § 51a BewG stellt sicher, dass Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetrieb, sondern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerbefreiungen

Rz. 148 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung für Betriebsgrundstücke der ÖVU kann sich insb. aus § 4 Nr. 3 Buchstabe a GrStG ergeben, wonach die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege von der Grundsteuer befreit sind. Vgl. dazu im Allgemeinen sowie zu den Fragen, inwieweit die Schienenwege dem öffentlichen Verkehr dienen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertungsrechtliche Folgen bei Ansatz des höheren Teilwerts anstelle des doppelten Ausgangswerts

Rz. 47 [Autor/Stand] Nach § 69 Abs. 2 BewG waren land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörten, der dem Betriebsinhaber als Existenzgrundlage diente, entgegen § 69 Abs. 1 BewG nur dann dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen war, dass sie spätestens nach zwei Jahren anderen als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Diedenhofen, Die Besteuerung der landwirtschaftlichen Tierhaltungskooperationen nach dem Bewertungsänderungsgesetz 1971, DB 1971, 2086; Felsmann, Fragen zur Abgrenzung der Landwirtschaft vom Gewerbebetrieb, Inf. 1975, 361; Felsmann, Kooperationsmöglichkeiten bei landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung, Inf. 1972, 433; Felsmann, Fragen zur Abgrenzung der Landwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Betriebsvorrichtungen

Rz. 90 [Autor/Stand] Betriebsvorrichtungen, die nach bürgerlichem Recht wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, werden aus der Bewertung des Grundvermögens eliminiert. Das sind einzelne Bestandteile und Zubehör, mit denen ein Gewerbe unmittelbar betrieben wird.[2] Für die Annahme einer Betriebsvorrichtung genügt es nicht, dass eine Anlage für die Gewerbeausübung lediglic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen der Tarifbegrenzung (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Begünstigt ist nur der Erwerb natürlicher Personen der Steuerklasse II und III. Diese Beschränkung, für die keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist,[2] wird zurecht als verfassungsrechtlich zweifelhaft angesehen.[3] Der Erwerb durch Personengesellschaften ist wegen des in der Erbschaftsteuer geltenden und nunmehr in § 2a Satz 2 ErbStG kodifizierten T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Zurechnung von Wohngebäuden zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder zum Grundvermögen

Rz. 45 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Frage, ob das Wohngebäude des Inhabers eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Teil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist, d.h. zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört, oder Grundvermögen ist, waren die §§ 33, 68 BewG. Danach war entscheidend, ob und in welchem Umfang das Wohngebäude dauer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeines zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 22 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des gemeinen Werts eines unbebauten Grundstücks müssen alle tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände berücksichtigt werden, die auf dem Grundstücksmarkt üblicherweise den Verkehrswert beeinflussen. In Betracht kommt hier vor allem die Art des Grundstücks, d.h. ob es sich um Rohbauland, baureifes Land, Industrieland, Lan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen (§ 112 BewG)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 152 Abs. 5 BewG enthielt die zum 1.1.1997 geltende Fassung des § 112 BewG, der den Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen regelt. Gegenüber der Fassung vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde in der zum 1.1.1997 geltenden Fassung klargestellt, dass es beim Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Antei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweckänderung

Rz. 9 [Autor/Stand] Entscheidende Voraussetzung für eine Zurechnung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen gem. § 69 Abs. 1 BewG war, dass eine künftige Verwendung der Flächen für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke anzunehmen war und dass in absehbarer Zeit mit einer Änderung in der Nutzung zu rechnen war. Die Aufzählung der anderen Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Subjektive Abgrenzungsmerkmale und Zweifelsfälle

Rz. 13 [Autor/Stand] Neben den objektiven Abgrenzungsmerkmalen der Lage und den bestehenden Verwertungsmöglichkeiten waren auch die sonstigen Umstände zu berücksichtigen. Zu diesen sonstigen Abgrenzungsmerkmalen gehörten die Zwecksetzung, die weitgehend vom Willen des Grundstückseigentümers abhing, seine Absichten über die künftige Verwendung der Fläche, aber auch seine pers...mehr