Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 244 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. Die Definition entspricht in weiten Teilen der Definition im früheren § 70 BewG zur Einheitsbewertung. Die Regelungen der Einheitsbewertung sind aufgrund der eingetretenen Verfassungswidrigkeit mit Ablauf des 31.12.20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Anteile des Eigentümers an anderen Wirtschaftsgütern

Rz. 92 [Autor/Stand] Nach § 30 Abs. 3 BewG 1934 konnte bereits ein Anteil des Eigentümers an anderen Flächen in seinen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft einbezogen werden. Die Rechtsprechung hat diese Vorschrift aber auch sinngemäß auf Anteile des Eigentümers an Gebäuden und anderen Betriebsmitteln angewendet.[2] § 34 Abs. 5 BewG 1965 spricht ganz allgemein von einem Ant...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Obstbaugemeinschaften

Rz. 108 [Autor/Stand] Grundlage der Bewertung bei Obstbaugemeinschaften sind die Absätze 5 und 6 des § 34 BewG.[2] Daher ist zu untersuchen, ob die Wirtschaftsgüter der Gemeinschaft (Bruchteilseigentum) wirtschaftlich mit den Betrieben der an dieser Gemeinschaft Beteiligten verbunden sind, d.h. ob sie zusammen mit ihnen genutzt werden oder ob es sich um einen von einer Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Tunnelbahnhöfe und Tunnelanlagen

Rz. 138 [Autor/Stand] Tunnelbahnhöfe werden im Allgemeinen als selbständige wirtschaftliche Einheiten bewertet, sofern sie den Gebäudebegriff erfüllen (vgl. zum Gebäudebegriff auch Rz. 24 sowie gleich lautende Erlasse der Länder v. 5.6.2013[2]). Tunnelbahnhöfe sind Bahnhöfe, die in Eisenbahntunneln angelegt wurden. Sie liegen folglich unter dem Normalniveau ihrer Umgebung un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / S. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefUG [2] wurde Abs. 12 in § 265 BewG eingefügt. Rz. 104 [Autor/Stand] Danach sind insbesondere die Änderungen, die als Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung[4] zu verstehen sind, auf Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 anzuwenden. Dabei sollen die Änderungen in § 177 Abs. 1 und 2, § 179 Satz 3, § 183 Abs. 2 Satz 3, § 187 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit war in den ersten Steuergesetzen, die das Vermögen nach seinem Wert besteuerten, noch nicht enthalten. In Ausführungsanweisungen zu diesen Gesetzen (z.B. dem preußischen Ergänzungssteuergesetz) wurde bereits angeordnet, dass grds. die Wertermittlung für jeden einzelnen Teil des Vermögens zu erfolgen habe, wobei un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Außenanlagen und Zubehör

Rz. 88 [Autor/Stand] Zum Grundvermögen gehören neben den Gebäuden auch die Außenanlagen. Das sind beispielsweise Einfriedungen, Platz- und Wegebefestigungen, Terrassen, Gartenanlagen und Pflanzungen, Umzäunungen, Luftschutzaußenanlagen, Kleinkläranlagen, Sammelgruben, Brunnen, Zapfstellen sowie Leitungen und sonstige Anlagen außerhalb der Gebäude, welche der Versorgung und d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 36 GrStG in der bis einschließlich Kalenderjahr 2024 geltenden Fassung regelt eine Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte. Rz. 2 [Autor/Stand] § 36 GrStG hatte bis einschließlich des Kalenderjahrs 2024 folgende Fassung: Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte (1) [1]Der Veranlagung der Steuermessbeträge für Grundbesitz solcher ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Der § 244 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vor schriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Stückländereien

Rz. 118 [Autor/Stand] Nach § 34 Abs. 7 BewG bilden Stückländereien eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Diese Rechtslage ist durch § 34 Abs. 7 BewG im Bewertungsgesetz unter gleichzeitiger Bestimmung des Begriffs der Stückländereien normiert worden. Rz. 119 [Autor/Stand] Eine Stückländerei liegt danach vor, wenn es s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verkehrsanschauung

Rz. 60 [Autor/Stand] Die Meinungen darüber, was unter der Verkehrsanschauung zu verstehen ist, gehen auseinander. Dieser scheinbare Widerspruch löst sich aber zwanglos auf, wenn man berücksichtigt, in welchem Zusammenhang die Verkehrsanschauung von Bedeutung ist. Für die Einheitsbewertung des Grundvermögens leitet der BFH die Verkehrsanschauung von der Allgemeinheit vernünft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Den nach dem Verzeichnis der für die Verwaltung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zuständigen Finanzämtern [2] obliegt die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe des ErbStG "gleichmäßig festzusetzen und zu erheben" (§ 85 Satz 1 AO). § 35 ErbStG grenzt nicht nur die Geschäftskreise dieser Behörden voneinander ab, sondern regelt gleichzeitig als Verpflichtu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundstücke im Zustand der Bebauung (§ 91 BewG)

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 91 BewG i.d.F. des JStG 1997 blieben bei Grundstücken, die sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befinden, die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile bei der Ermittlung des Einheitswerts außer Ansatz. Diese Vorschrift hatte insbesondere Bedeutung für die Grundsteuer. Bei der Gewerbekapitalsteuer wurden in der Vergangenheit die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 [Autor/Stand] § 13 leitet den zweiten Abschnitt des GrStG ein, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist. Die Norm beschreibt das Verfahren auf abstrakte Weise. Die §§ 14–24 GrStG regeln im Einzelnen die Ermittlung und Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge. Differenzierte Messzahlen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke leg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbebaute Grundstücke

Rz. 47 [Autor/Stand] Bei unbebauten Grundstücken kann sowohl eine einzelne Parzelle als auch ein zusammenhängendes größeres Gelände, das auch eine Vielzahl von Parzellen oder Flurstücken besteht, als wirtschaftliche Einheit in Betracht kommen. Rz. 48 [Autor/Stand] Ist ein zusammenhängendes Baugelände bislang nicht vermessen und in einzelne Bauparzellen aufgeteilt worden, kann...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begünstigte Erwerbe (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach § 19a Abs. 2 Satz 1 ErbStG gilt der Entlastungsbetrag nur für das begünstigungsfähige Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG abzüglich des zu berücksichtigenden Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 1 ErbStG bzw. des geminderten Verschonungsabschlags nach § 13c ErbStG im Rahmen des Abschmelzungsmodells. Sachlich begünstigungsfähiges Vermögen (s. im Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertungsgrundlagen: Kaufpreissammlung, durchschnittliche Werte (= Durchschnittswerte, Richtwerte)

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grund und Bodens ist eine der schwierigsten Aufgaben einer Grundstücksbewertung. Deshalb haben die Finanzverwaltungen der Länder diesem Problem von jeher ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So wurden u.a. im Jahre 1956/57 zur Vorbereitung einer Neubewertung des Grundbesitzes umfangreiche Bodenwert-Richtlinien als übereinstimmende Lä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern verschiedener Eigentümer

Rz. 79 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 2 BewG kommen mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht, als sie demselben Eigentümer gehören. Eine wirtschaftliche Einheit i.S.d. BewG wird grds. nur von solchen – wirtschaftlich zusammengehörigen – Wirtschaftsgütern gebildet, die demselben Eigentümer gehören. Es kann daher nicht jede wirtschaftliche Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zeitversatz der Hauptveranlagung 2025

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit der nach § 16 Abs. 2 GrStG vorgesehenen Regelung wollte der Gesetzgeber die Möglichkeit einräumen, den Bescheid über den Grundsteuerwert gleichzeitig mit dem Steuermessbetrag zu erteilen. Davon ging jedenfalls die Begründung zur Regierungsvorlage, die zum ursprünglichen § 37 GrStG (jetzt § 36 GrStG) geführt hat, aus. Der Grund für diesen Zeitversatz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zweck der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 51a bezweckte die Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften und stellte sicher, dass Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetriebe, sondern als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft behandelt wurden. Rz. 5 [Autor/Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hauptveranlagung als Bestandsaufnahme

Rz. 31 [Autor/Stand] Mit der Hauptveranlagung wird die vollständige Erfassung aller wirtschaftlichen Einheiten angestrebt. Somit müssen sämtliche wirtschaftliche Einheiten eine neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer erhalten. Rz. 32 [Autor/Stand] Im Allgemeinen wird mit dem Begriff einer Hauptveranlagung eine grundsätzliche Bestandsaufnahme aller für die Grundsteuer maß...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Bewertung erfolgt in einem digitalisierten Verfahren nach einheitlichen Strukturen. Ziel ist die Ermittlung eines objektiv-realen Wertes innerhalb eines Wertekorridors des gemeinen Werts i.S.v. § 9 BewG.[2] Der Gesetzgeber hat einen erhöhten Pauschalisierungsgrad wegen der erforderlichen Verwaltungsvereinfachung und den Anforderungen der Digitalisie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Räumlicher Zusammenhang

Rz. 33 [Autor/Stand] Anders als beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen schließt beim Grundvermögen die räumliche Trennung von (unbebauten oder bebauten) Grundstücksflächen grds. die Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit aus. Rz. 34 [Autor/Stand] Eine räumliche Trennung ist nicht nur gegeben, wenn fremder Grundbesitz zwischen den Parzellen eines Eigentümers ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tarifgestaltung

Rz. 34 [Autor/Stand] Rechtsstaatlich erhobene Steuern setzen Tarife voraus, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, die Steuerschuld vorab zu ermitteln und sich beizeiten darauf einzurichten.[2] Allgemein wird der Steuertarif T(X) als funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage (X) und dem Steuerbetrag T bezeichnet.[3] Er gibt das Maß der steuerlichen Belastung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 55 [Autor/Stand] Mit der Grundsteuerreform ist die Neuerung eingeführt worden, dass Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb land- und forstwirtschaftlich genutzter Hofstellen den Wohnzwecken des Betriebsinhabers oder der Altenteiler dienen, also den sog. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft darstellen, stets dem Grundvermögen und damit der Grundsteuer B...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Einführung

Rn 1 Inzwischen ist die Insolvenzordnung (InsO) über 25 Jahre alt und weist damit – trotz aller zwischenzeitlichen Reformen (dazu näher unter 2.) – bereits eine gewisse Kontinuität auf. Daher kann leicht in Vergessenheit geraten, dass die InsO selbst Ergebnis eines jahrzehntelangen Reformprozesses des Insolvenzrechts war. Nachdem seit 1970 ein drastischer Anstieg der Zahl de...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / c) Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

Rn 20 Unter dem 03.01.2013 stellte das Bundesjustizministerium einen Entwurf eines Gesetzes zur Bewältigung von Konzerninsolvenzen vor. Mit verschiedenen Regelungen sollte der Materie einer Konzerninsolvenz ein Regelungsrahmen gegeben werden, der etwa im Fall einer Konzerninsolvenz die zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen der konzernangehörigen Einzelunternehmen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Behaltensfrist (Abs. 5)

Rz. 25 [Autor/Stand] So wie die Betriebsvermögensbegünstigung selbst an bestimmte Behaltensregeln geknüpft ist (§ 13a Abs. 6 ErbStG), unterliegt auch die Tarifbegrenzung nach § 19a Abs. 5 Satz 1 ErbStG einer grds. fünfjährigen Behaltensfrist; vgl. zu Einzelheiten der Behaltensfrist § 13a ErbStG Rz. 162 ff. Soweit der Steuerpflichtige gegen die Behaltensregeln verstößt, entfä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuwendungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 21 [Autor/Stand] In- und ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen können Erwerber und Schenker, d.h. persönlich Steuerpflichtige und damit selbst Steuerschuldner i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sein. Das folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. d sowie Nr. 2 ErbStG und wird durch § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG für Schenkungen ausdrü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 BewG enthält die allgemeinen Vorschriften über die Bestimmung und Abgrenzung der zu bewertenden Objekte. Diese Vorschriften waren früher in § 137 Abs. 2 AO 1919 bzw. § 9 BewG 1925 enthalten und wurden seinerzeit in das BewG 1931 (§ 2) übernommen. Im BewG 1934 ist lediglich die Fassung der Vorschriften verbessert worden. § 2 BewG 1934 wurde ohne Änderu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Fehlerbeseitigung

Rz. 42 [Autor/Stand] Bereits bisher konnten nach der mit dem JStG 2020 [2] eingeführten Ergänzung des § 36 GrStG Bescheide über die Hauptveranlagung des Grundsteuermessbetrags auf den 1.1.2025 schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden.[3] Sofern sich Änderungen ergeben, die zu einer abweichenden Festsetzung führen, können Grundsteuermessbescheide, die vor dem Ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnblöcke

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung hat anhand der Reihenhäuser und Doppelhäuser den Rechtssatz entwickelt, dass nebeneinander liegende Wohngebäude desselben Eigentümers für sich jeweils eine wirtschaftliche Einheit sind, wenn sie durch Brandmauern voneinander getrennt sind, eigene Eingänge, Versorgungsanschlüsse und Hausnummern haben.[2] Das gilt ebenso, wenn sie in Woh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / a) Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rn 12 Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde vom Bundesrat am 25.11.2011 – zuvor vom Bundestag unter dem 27.10.2011 in der vom Rechtsausschuss geänderten Form verabschiedet – entgegen der Empfehlung seiner Ausschüsse, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen, angenommen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte so...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / e) Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

Rn 30 Am 30.09.2015 erfolgte die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen betreffend einen Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion. Sodann erfolgte am 22.11.2016 ein Richtlinienvorschlag zu einem Rechtsrahmen über präventive Restrukturierungen, eine zweite Chanc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Grundvermögen

Rz. 101 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens besteht aus dem Grund und Boden, und zwar aus dem Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist – unbebautes Grundstück –, oder aus dem Grund und Boden einschließlich der Bestandteile und des Zubehörs, wenn er bebaut ist – bebautes Grundstück. Seit 1.1.2022 ist zu unterscheiden zwischen: Grundsteuerzwecke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Örtliche Zuständigkeit bei Zuwendungen innerhalb einer Erbengemeinschaft (Abs. 3)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 35 Abs. 3 ErbStG regelt die örtliche Zuständigkeit bei Schenkungen bzw. Zweckzuwendungen "von einer Erbengemeinschaft." Die mit dem ErbStRG [2] geänderte und ergänzte Norm bestimmt hierfür aus Zweckmäßigkeitsgründen[3] das für die Bearbeitung des Erbfalls zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zum örtlichen Schenkungsteuerfinanzamt. Rz. 31 [Autor/Stand] Zus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertermittlung (Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Wertermittlung eines Wirtschaftsguts, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ordnet § 3 Satz 1 BewG an, dass der Wert im Ganzen zu ermitteln ist. Diese Regelung bezieht sich naturgemäß nicht nur auf die Bewertung von Wirtschaftsgütern, von denen jedes für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, sondern auch auf Fälle, in denen mehrere Wirtschaftsgü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtliche Entwicklung und Bedeutung

Rz. 4 [Autor/Stand] § 34 BewG wurde in mehreren Schritten aufgebaut, wobei teilweise Regelungen aus anderen (älteren) Bewertungsgesetzen übernommen und modifiziert wurden. In einzelnen Absätzen finden sich allerdings auch komplett neue Bestimmungen. So sind die Absätze 1 bis 3 insgesamt neu. Nach Absatz 1 gliedert sich der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den Wirtsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bebaute Grundstücke mit größerer Grundstücksfläche

Rz. 70 [Autor/Stand] Bei bebauten Grundstücken, zu denen eine größere Grundstücksfläche – sog. größerer Umgriff – gehört, ergibt sich die Frage, ob und inwieweit Teilflächen aus diesem Grundstück als selbstständige unbebaute Grundstücke auszuscheiden sind, d.h. ob nur eine oder mehrere wirtschaftliche Einheiten vorliegen. Entscheidend kommt es auch hier wieder auf die allgem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemeinschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 3 Satz 2 BewG ist somit die Aufteilung die Regel und das Unterbleiben der Aufteilung die Ausnahme. Für die Entscheidung darüber, ob der Einzelfall der Regel unterfällt oder die Ausnahme darstellt, wird auf die einzelnen Gesetze über die einheitswertabhängigen Steuern verwiesen. Ist nach diesen die Gemeinschaft selbständig steuerpf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 2 GrStG bringt die Belastungsentscheidung des Gesetzgebers in sachlicher Hinsicht zum Ausdruck. Mit der Anknüpfung an den inländischen Grundbesitz in Form von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen konkretisiert der Gesetzgeber den Steuergegenstand des GrStG. Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz i.S.d. Bewertungsge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Miete, Pacht

Rz. 21 [Autor/Stand] Mieter und Pächter sind Fremdbesitzer, d.h., sie besitzen die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter in Anerkennung fremden Eigentums. Deshalb können ihnen allein aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses die genutzten Wirtschaftsgüter nicht zugerechnet werden. Das gilt für die Pachtung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Allgemeinen[2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. § 205 BewG i.d.F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Rz. 72 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Steuervereinfachungsgesetz 2011[2] durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[3] geändert. Rz. 73 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des BeitrRLUmsG umfasst die Absätze 1 bis 4 der aktuell geltenden Fassung des § 265 BewG. Rz. 74 [Autor/Stand] Somit galten insb. folgende Änderungen des Bewertungsgesetzes b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / P. § 205 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2015

Rz. 91 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[2] durch das Steueränderungsgesetz 2015[3] geändert. Rz. 92 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 93 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetz 2015[6] umfasst die Absätze 1 bis 10 der aktuell geltende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neu entstandene wirtschaftliche Einheit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 32 [Autor/Stand] Nachfeststellungen sind gem. § 223 Abs. 1 Nr. 1 BewG durchzuführen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt i.S.d. § 221 Abs. 2 BewG eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht. Dies ist in der Praxis der häufigste Grund einer Nachfeststellung. Rz. 33 [Autor/Stand] Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist nach den Anschauungen des Verkehrs zu en...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Schwimmende Anlagen

Rz. 83 [Autor/Stand] Bei einer schwimmenden Anlage kann die Eigenschaft als Gebäude nicht unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung bejaht werden.[2] Aus Gründen der Rechtssicherheit und der für den Gebäudebegriff allein maßgebenden objektiven Merkmale kann ein Bauwerk, dass nicht sämtliche Merkmale eines Gebäudes aufweist, nicht auf der Grundlage der Verkehrsanschauung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsbehelf

Rz. 65 [Autor/Stand] Gegen den Grundsteuermessbescheid ist als Rechtsbehelf der Einspruch i.S.d. § 348 AO zulässig. Es kann sich um einen Bescheid im Rahmen einer Hauptveranlagung, einer Neuveranlagung oder Nachveranlagung handeln. Allerdings sind die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs begrenzt, da der bei der Messbetragsveranlagung zu Grunde gelegte Grundsteuerwert nicht angef...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Wertermittlung bei Eckgrundstücken

Rz. 37 [Autor/Stand] Abschn. 9 BewRGr führt hierzu Folgendes aus: „(1) Bei Eckgrundstücken ist in der Regel von dem höheren der Werte auszugehen, die für die begrenzenden Straßen gelten. (2) Eckgrundstücke können wertvoller, aber auch geringwertiger als Reihengrundstücke sein. Ein höherer Wert ist in erster Linie durch die größere bauliche Ausnutzbarkeit der Eckgrundstücke beg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 [Autor/Stand] § 2 GrStG nimmt eine zentrale Stellung im Grundsteuergesetz ein und übt eine Doppelfunktion aus, indem einerseits der Steuergegenstand bestimmt und andererseits gesetzestechnisch wie in § 13 GrStG die Anbindung an das BewG erfolgt.[2] Aufgrund der bewertungsrechtlichen Abgrenzung des Steuergegenstandes gibt es zahlreiche Bezüge zu Normen des Bewertungsge...mehr