Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz 2 BewG

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Bewertung nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes erfordert eine Einordnung in eine der beiden Vermögensarten land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen. Für die Grundsteuer gibt es nur diese beiden Vermögensarten. § 2 Nr. 1 GrStG nennt als Steuergegenstand auch die Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Offenlegung der Schätzungsergebnisse

Rz. 32 [Autor/Stand] Um den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Nachprüfung der Ergebnisse der Bodenschätzung zu ermöglichen, werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher während der üblichen Dienstzeiten in den Diensträumen des Finanzamts einen Monat lang offen gelegt (§ 13 BodSchätzG). Der Beginn der Offenlegungsfrist ist durch öffentliche Bekanntgabe nach § 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsverordnung

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Landesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung, wer die nach dem GrStG den Gemeinden zustehenden Befugnisse ausübt. Für Niedersachsen gilt die Verordnung über die Verwaltung gemeindefreier Gebiete, nach der der öffentlich-rechtlich Verpflichtete die Abgaben erheben kann, die eine Gemeinde erheben kann.[2] Nach § 2 Abs. 1 NdsKGGstErhVO[3] erhebt die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Freiflächen und Flächen in Wochenend- und Naherholungsgebieten

Rz. 42 [Autor/Stand] Außer Dauerkleingartenland kann eine Gemeinde auch noch andere Flächen von der Bebauung völlig oder auf Zeit ausschließen. Es handelt sich dabei um sog. Freiflächen. Das sind Flächen, die als Gartenanlagen, Spielplatz, Erholungsplatz usw. aus gesundheits- und sozialpolitischen Gründen dem öffentlichen Gebrauch dienen sollen und als solche ausgewiesen sin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich des Abs. 4

Rz. 46 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines als Existenzgrundlage dienenden Betriebs der Land- und Forstwirtschaft genossen nicht den Schutz des § 69 Abs. 2 BewG, soweit für diese Flächen nach § 55 Abs. 5 Satz 1 EStG der höhere Teilwert festgesetzt wurde. § 69 Abs. 4 BewG enthielt mithin eine Einschränkung der Schutzvorschrift des § 69 Abs. 2 BewG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nachfeststellungszeitpunkt (§ 23 Abs. 2 BewG)

Rz. 30 [Autor/Stand] § 152 Abs. 2 BewG enthält die für den Stichtag 1.1.1997 bei der Gewerbekapitalsteuer anzuwendende Fassung des § 23 Abs. 2 BewG. Dort ist der Nachfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung geregelt. Wer die in § 152 Abs. 2 BewG aufgeführte Fassung des § 23 Abs. 2 BewG mit der vorherigen Fassung vergleicht, die durch das JStG 1997 mit Wirkung ab dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Dokumentation des Schätzungsergebnisses

Rz. 23 [Autor/Stand] Das Ergebnis der Bodenschätzung wird in Schätzungsbüchern und Schätzungskarten festgehalten. Dabei erfüllen Schätzungsbücher und Schätzungskarten unterschiedliche Funktionen. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Schätzungsbücher weisen die beschriebenen Bodenprofile und die Herleitung der Klassen-, Klassenabschnitts- und Sonderflächen nach und ergänzen die grafische ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Fortführung der Bodenschätzungsergebnisse

Rz. 37 [Autor/Stand] Um die Bodenschätzungsergebnisse auf dem Laufenden zu halten, sieht § 11 BodSchätzG eine Nachschätzung vor, wenn nach Abschluss der Bodenschätzung Umstände eintreten, die die Ertragsbedingungen wesentlich verändern. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Aktualisierung der Bodenschätzungsergebnisse grundsätzlich zulässig ist. Rz. 38 [Autor/Stand] Die gese...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 19a ErbStG sieht eine Tarifbegrenzung bei der Übertragung von Produktivvermögen auf Erwerber der Steuerklasse II und III in der Weise vor, dass durch Abzug eines Entlastungsbetrags (Abs. 4) die sich aus § 19 ErbStG ergebende ErbSt herabgesetzt wird. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Übergang von Betriebs- sowie land- und forstwirtschaftlichem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Art eines unbebauten Grundstücks hat eine besondere Bedeutung für die Höhe des Wertes des Grundstücks. Ein baureifes Grundstück ist wertvoller als ein noch nicht erschlossenes unbebautes Gelände. Vor jeder Wertermittlung ist deshalb die Art (Eigenschaft) des unbebauten Grundstücks festzustellen, insbesondere, ob es sich um Rohbauland, baureifes Land, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / U. § 265 BewG i.d.F. des JStG 2024

Rz. 114 [Autor/Stand] Mit Art. 35 JStG 2024 [2] wurden die Abs. 15 und 16 in § 265 BewG eingefügt. Der Gesetzgeber sieht zwei verschiedene Anwendungszeitpunkte für die Änderungen vor. Rz. 115 [Autor/Stand] § 265 Abs. 15 BewG regelt, dass die Änderungen des § 158 Absatz 2 Satz 3 und 4 BewG auf Bewertungsstichtage nach dem 6.12.2024 – also mit Wirkung des JStG 2024[4] – anzuwend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Landwirtschaftliche Nebenerwerbstellen

Rz. 44 [Autor/Stand] Der Begriff der landwirtschaftlichen Nebenerwerbstelle war in § 143 Abs. 2 des Gesetzes zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung v. 3.4.1957[2] definiert. Danach galten als landwirtschaftliche Nebenerwerbstellen "Siedlungsvorhaben", die aufgrund des Reichssiedlungsgesetzes v. 11.8.1919[3] und der dazu ergangenen landesrechtlichen Vorschriften ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zweckbestimmung

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Zweckbestimmung ist ein rein subjektives Abgrenzungsmerkmal. Sie beruht allein auf dem Willen des Eigentümers.[2] Maßgebend ist aber nicht der innere Wille, sondern allein der objektivierte Wille, d.h. der in die Tat umgesetzte Wille. Trifft der Grundstückseigentümer über Teile eines Grundstücks getrennte Verfügungen und ordnet sie unterschiedlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Objektive Abgrenzungsmerkmale

Rz. 12 [Autor/Stand] Objektive Abgrenzungsmerkmale waren die Lage der betreffenden Fläche im Verhältnis zu den bebauten Flächen benachbarter Bereiche und die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten. Je näher eine Fläche zu den bebauten Grundstücken lag, umso größer war die Wahrscheinlichkeit, dass auch diese Fläche in absehbarer Zeit nicht mehr zu land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Erbbaurecht

Rz. 92 [Autor/Stand] Ein Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht des Erbbauberechtigten, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks des Erbbauverpflichteten ein Bauwerk zu haben.[2] Nach bürgerlichem Recht wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt, erhält ein eigenes Grundbuchblatt und kann wie ein Grundstück mit Grundpfandrechten belastet werden.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Neufassung des § 13 GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt für die Grundsteuerwerte nach neuem Recht ist der 1.1.2022 für die Hauptveranlagung zum 1.1.2025. Bis dahin muss die Bewertung für sämtliche 36 Mio. wirtschaftli chen Einheiten vorliegen. Ca. 32 Mio. wirtschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall preisgegebenen Gebäuden (Abs. 3)

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Feststellung, ob ein Raum oder ein Gebäude zerstört ist, bietet i.d.R. keine Schwierigkeit. Nicht so eindeutig ist die Feststellung, ob infolge Verfalls auf die Dauer benutzbarer Raum nicht mehr vorhanden ist. Die Abgrenzung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken bestimmt sich nach der Zumutbarkeit der bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung am Fests...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Tatsächliche Übung

Rz. 65 [Autor/Stand] Die tatsächliche Übung ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal, dem aber subjektive Momente eigen sind. Die tatsächliche Übung kann nicht mit der örtlichen Gewohnheit identisch sein, denn sonst hätte sie der Gesetzgeber nicht besonders erwähnt. Sie stellt vielmehr auf das äußerlich wahrnehmbare Verhalten des einzelnen Eigentümers der Wirtschaftsgüter ab. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wahrscheinlichkeit der Zweckänderung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Annahme, dass eine land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen würde, war nicht schon dann gerechtfertigt, wenn die Möglichkeit der Verwendung der Fläche für andere Zwecke bestand; es musste vielmehr die Wahrscheinlichkeit für eine anderweitige Verwendung in absehbarer Ze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. § 158 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007

Rz. 57 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 158 BewG durch das Jahressteuergesetz 2007[2] rückte die bisherige Anwendungsvorschrift des Bewertungsgesetzes an das Ende des Gesetzes und löste die bisherige Anwendungsvorschrift des § 152 BewG ab. § 158 Abs. 1 BewG enthielt die Regelung, dass das Bewertungsgesetz in dieser Fassung erstmals für Besteuerungszeitpunkte nach dem 3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Grundsätze

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach der früheren Rechtsprechung wurde als "absehbare Zeit" ein Zeitraum angesehen, für den schon am Stichtag die Entwicklung mit einiger Wahrscheinlichkeit übersehen werden konnte, besonders in der Richtung, dass sich der Übergang von der landwirtschaftlichen Nutzung zu einer anderen Nutzung vollziehen würde.[2] Später hatte die Rechtsprechung den Begri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 94 [Autor/Stand] Das BewG behandelt auch den Fall, dass ein Gebäude einem anderen als dem Eigentümer des Grund und Bodens zugerechnet wird. Das Bewertungsrecht erfasst unter dem Begriff "Gebäude auf fremdem Grund und Boden" sowohl die Konstellationen, bei denen das Gebäude nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden ist (Scheinbestandteil) als auch Fä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 14 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven Land...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 [Autor/Stand] Soweit die Länder nicht von ihrer Abweichungsgesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht haben, gilt § 13 GrStG für inländischen Grundbesitz, also für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke.[2] Als Teil des grundsteuerrechtlichen Ermittlungsverfahrens dient das Steuermessbetragsverfahren der Ermittlung und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertungsgrundsatz: gemeiner Wert

Rz. 20 [Autor/Stand] Das BewG 1965 enthält im Gegensatz zum BewG 1934 keine ausdrückliche Anordnung über die Bewertung der unbebauten Grundstücke. Eine solche Vorschrift ist auch nicht erforderlich, weil sich der Bewertungsmaßstab bereits aus § 9 BewG i.V.m. § 17 Abs. 3 BewG ergibt; denn § 9 BewG über die Anwendung des gemeinen Werts als allgemeine Bewertungsvorschrift des E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit durch Sondervorschriften des BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] In einer Reihe von Fällen bestimmt das BewG durch besondere Vorschriften selbst, welche Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören oder aus ihr auszuscheiden sind. Diese Sonderregelungen haben Vorrang vor der allgemeinen Abgrenzungsvorschrift des § 2 BewG (§ 17 Abs. 3 BewG). Solche Sonderregelungen waren bzw. sind in folgenden Vorschrifte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. § 152 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2001

Rz. 54 [Autor/Stand] § 152 BewG ist durch das Steueränderungsgesetz 2001[2] in der Weise geändert worden, dass in Abs. 1 dieser Vorschrift der allgemeine Anwendungszeitpunkt des Bewertungsgesetzes mit 1.1.2002 umschrieben wird. In Abs. 2, eingefügt durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags[3], sind die DM-Beträge in § 40 BewG (Ermittlung des Vergleichswerts), § 41 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. § 158 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008

Rz. 60 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz[2] durch das Jahressteuergesetz 2008[3] geändert. Dies hatte jedoch keine Auswirkungen auf § 158 BewG. Rz. 61– 62 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Wahrscheinlichkeit für eine Änderung in der Nutzungsart musste nach den tatsächlichen Verhältnissen im jeweiligen Feststellungszeitpunkt bejaht werden können.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 223 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell, in welchen Fällen eine Nachfeststellung und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 223 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Sie entspricht im Wesentlichen dem zur fr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Abgrenzung vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Rz. 96 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nach § 233 Abs. 2 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den am Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren anderen als als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insb. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grenzen der zulässigen Vieheinheiten

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Anzahl der von der Tierhaltungsgemeinschaft im Wirtschaftsjahr erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten ist in zweifacher Hinsicht begrenzt. So darf nach § 51a Abs. 1 Nr. 2 BewG die Summe der von den einzelnen Gesellschaftern nach § 51a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BewG aus ihrem Betrieb übertragenen Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Tiererzeugung oder ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. § 205 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010

Rz. 65 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] durch das Jahressteuergesetz 2010[3] geändert. Rz. 66 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des JStG 2010 hat folgenden Wortlaut: (1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 13 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) ist auf Bewertungsstichtage nach dem 31. Dezember 2008 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Auslegung – Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 7 [Autor/Stand] Die AO 1977 enthält im Gegensatz zur AO 1919 und zum StAnpG keine Vorschrift über die Auslegung von Steuergesetzen. Dies ist historisch begründet. Dem Schöpfer der AO 1919, Enno Becker, schien zur damaligen Zeit der Methodenstreit zwischen der Begriffsjurisprudenz und der Interessenjurisprudenz noch nicht zugunsten letzterer gesichert entschieden zu sein....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 [Autor/Stand] Der § 223 BewG gilt ausschließlich für die Nachfeststellung von Grundsteuerwerten gem. §§ 232 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 2 bis 4 BewG

Rz. 24 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a Abs. 5 BewG erklärt die Vorschrift des § 51 Abs. 2 bis 4 BewG für entsprechend anwendbar. Die Absätze 2 bis 4 des § 51 BewG befassen sich mit dem Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten nach dem Futterbedarf und der Abgrenzung der Zweige des Tierbestands bei Überschreitung der zulässigen Anzahl von Vieheinheiten. H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Maßgebender Wert des Steuergegenstands im Veranlagungszeitpunkt

Rz. 59 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl bezieht sich auf den Grundsteuerwert, der nach dem Bewertungsgesetz im Veranlagungszeitpunkt (§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 3, § 18 Abs. 3) für den Steuergegenstand maßgebend ist. Die Steuermessbeträge werden im Rahmen der Hauptveranlagung auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 21 Abs. 2 BewG [ab 1.1.2025: § 221 Abs. 2 BewG] allgemein festges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirkung gegenüber dem Rechtsnachfolger

Rz. 63 [Autor/Stand] Nach § 184 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 182 Abs. 2 Satz 2 AO wirkt ein Grundsteuermessbescheid auch gegenüber jedem Rechtsnachfolger, auf den der Grundbesitz nach dem Veranlagungszeitpunkt übergegangen ist (sog. dingliche Wirkung).[2] Der notwendige Inhalt des Grundsteuermessbescheids – der Grundsteuermessbetrag, der Grundsteuerwert und die Steuermesszahl als ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / g) Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Rn 34 Mit dem Gesetz, welches am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert. Anlass für diese Klarstellungen und Präzisierungen gab ein Urteil des BGH v. 09.06.2016, nach den Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besonderheiten und Abweichungen bei der Bewertung der Einzelgrundstücke

Rz. 35 [Autor/Stand] Als Besonderheiten und Abweichungen von den bei Bildung der Durchschnittswerte (Richtwerte) unterstellten Verhältnissen kommen vor allem in Betracht: der Anteil des Vorderlandes und des Hinterlandes, die besondere Lage des Grundstücks, z.B. die Ecklage, die Größe, der Zuschnitt, die Oberflächenbeschaffenheit und der Baugrund. Diese Besonderheiten müssen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wirtschaftliche Einheit beim sonstigen Vermögen

Rz. 128 [Autor/Stand] Die Bewertung nach wirtschaftlichen Einheiten gilt nicht nur für die Vermögensarten, die der Einheitsbewertung unterliegen (vgl. § 19 Abs. 1 BewG), sondern grds. auch für das sonstige Vermögen, für das Einheitswerte nicht festgestellt werden. Beim sonstigen Vermögen bildet jedoch meistens jedes einzelne Wirtschaftsgut eine wirtschaftliche Einheit. Doch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Örtliche Zuständigkeit in Fällen der beschränkten Steuerpflicht (Abs. 5)

Rz. 36 [Autor/Stand] Sind weder Erblasser/Schenker noch Erwerber Inländer, kommt eine beschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG in Frage. Für diesen Fall verweist § 35 Abs. 4 ErbStG auf die sinngemäße Anwendung des § 19 Abs. 2 AO. Örtlich zuständig ist danach das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt, in dessen Bezirk sich das erworbene Inlands...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Außenanlagen

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Wert unbebauter Grundstücke umfasst außer dem Wert des Grund und Bodens auch den Wert der Außenanlagen. Deshalb sind bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke auch etwa vorhandene Außenanlagen zu erfassen. Rz. 40 [Autor/Stand] Als Außenanlagen kommen beispielsweise in Betracht: Einfriedungen, Tore, Stützmauern, Wegebefestigungen. Soweit die tatsäch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zurechnung an den Eigentümer

Rz. 9 [Autor/Stand] Im Regelfall sind Wirtschaftsgüter dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen (§ 39 Abs. 1 AO 1977). Da die Zurechnung nicht nur Sachen, sondern alle Wirtschaftsgüter erfasst und es ein Eigentum an Rechten nicht gibt, ist der Begriff "Eigentümer" in § 39 AO 1977 zu eng. Die Vorschrift muss dahin verstanden werden, dass die Zurechnung grds. an denje...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Nebenerwerbsstellen

Rz. 22 [Autor/Stand] Auch eine sog. Nebenerwerbsstelle konnte im Einzelfall als Existenzgrundlagenbetrieb anzusehen sein. Dies galt jedoch nicht bei solchen Nebenerwerbsstellen, die nur zur Deckung des Eigenbedarfs bewirtschaftet wurden. Ebenso wenig diente ein Betrieb der Existenzgrundlage, der aus Liebhaberei, um der Jagd willen oder als Versuchsbetrieb z.B. für den eigene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Auswirkungen bei den einzelnen Mitgliedern (Abs. 4)

Rz. 28 [Autor/Stand] Überträgt das einzelne Mitglied der Tierhaltungsgemeinschaft die sich nach § 51 BewG für ihn ergebende Möglichkeit der landwirtschaftlichen Tierhaltung nach § 51a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BewG ganz oder teilweise auf die Tierhaltungsgemeinschaft, so hat das nach § 51a Abs. 4 BewG Auswirkungen darauf, ob und in welchem Umfang das Mitglied selbst noch Tierha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verfahrensrechtliche Einordnung

Rz. 61 [Autor/Stand] Das Lagefinanzamt setzt den Steuermessbetrag im Steuermessbescheid fest (§ 184 Abs. 1 AO). Dabei wird auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden. Während die persönliche Steuerpflicht die Frage betrifft, wer die Steuer schuldet, erfasst die sachliche Steuerpflicht die Feststellung des Steuergegenstandes.[2] Der Steuermessbescheid t...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Selbstständige wirtschaftliche Einheit

Rz. 92 [Autor/Stand] Die Regelung des § 244 Abs. 2 BewG stößt an ihre Grenzen, wenn das gemeinschaftliche Grundvermögen nach der Verkehrsanschauung als selbstständige wirtschaftliche Einheit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 BewG anzusehen ist. Dann gelten die obigen Ausführungen nicht; stattdessen liegt eine zusätzliche wirtschaftliche Einheit in Form des gemeinschaftlichen Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Eisele, Neufassung des Bodenschätzungsgesetzes durch das JStG 2008 – Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens, NWB 2008, 2349; Grabarse, Zur Ermittlung des Einheitswertes von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, BuW 1996, 867; Marre, Zum Verfahren der Bodenschätzung, AgrarR 1977, 155; Rosch/Kurandt, Bodenschätzung, 3. Aufl., 1991; Rothkegel, Landwirtsc...mehr