Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Nießbrauch

Rz. 25 [Autor/Stand] Für den Nießbraucher gelten dieselben Grundsätze wie für den Mieter oder Pächter. Das bedeutet, dass der Nießbraucher im Normalfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer des seiner Nutzung unterliegenden Wirtschaftsguts ist.[2] Dies gilt grds. auch für den Fall, dass Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ihren Kindern schenkweise Grundstücke übertra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Stand] Vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich geregelt.[2] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[3] § 1 GrStG geht auf § 1 des Grundsteuergesetzes vom 1.12.1936 zurück, der bereits die Berechtigung der Gemeinden zur Erhebung der Grundsteuer als Gemeindesteuer regelte.[4] Die Realsteuerg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 10 [Autor/Stand] § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 sieht vor, dass Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme von der Regel des Abs. 1 für die Besteuerung einem anderen als dem nach bürgerlichem Recht Berechtigten zugerechnet werden. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist ein gesetzlich geregelter Anwendungsfall der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Er entspric...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 96 [Autor/Stand] Durch § 244 Abs. 3 BewG wird geregelt, dass als Grundstück auch gelten:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / k) Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 43 Die Bundesregierung legte am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt. Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 ist der Schutz von Gu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung vom Grundvermögen

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von den Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dienen, ist für die Grundsteuer relevant, da unterschiedliche Bewertungsverfahren (§§ 236, 250 BewG) und unterschiedliche Steuermesszahlen (§§ 14, 15 GrStG) zur Anwendung kommen. Abgrenzungsfragen stellen sich insb. bei unbebauten Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neu entstandene wirtschaftliche Einheit (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 77 [Autor/Stand] Nachfeststellungszeitpunkt ist in den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit nach § 223 Abs. 1 Nr. 1 BewG nach dem vorangegangenen Hauptfeststellungszeitpunkt neu entsteht (vgl. Rz. 34) der Beginn des Kalenderjahrs, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit folgt, § 223 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BewG. Dabei sind alle Umstände, die bis zum Begi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / r) Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Rn 64 Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht eine Änderung des Namens des bisherigen COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vor. Es heißt fortan "Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 102 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dieser Fall ist aufgrund bürgerlichen Rechts gegeben, wenn ein anderer als der bürgerlich-rechtliche Eigentümer des Grund und Bodens das Gebäude zu einem vorübergehenden Zweck (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grund und Boden, Wohn- und Wirtschaftsgebäude

Rz. 31 [Autor/Stand] Grund und Boden stellt die wichtigste Betriebsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft dar. Darunter sind primär Äcker, Grünland, Forst-, Wein- und Gartenbauflächen zu fassen. Als Boden gelten auch Substrate und Wasser.[2] Zum Grund und Boden der Land- und Forstwirtschaft gehören auch Flächen minderer Qualität (vgl. die Kommentierung zu § 232 BewG Rz. 87 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Im Gebiet der Gemeinde liegender Grundbesitz

Rz. 25 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStG begrenzt das Heberecht räumlich auf den im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundbesitz. Gemeinden sind Gebietskörperschaften mit verfassungsrechtlich verankertem Selbstverwaltungsrecht im Zuständigkeitsbereich der Länder.[2] Während es in den Ländern Hamburg und Bremen keine Gemeinden gibt ("Stadtstaaten"), bilden die Städte Bremen und Bre...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. Aktuelle Entwicklungen und Europäisierung des Insolvenzrechts

Rn 71 Mit Inkrafttreten des StaRUG (dazu zuvor sub 2.r) ist ein weiterer gesetzlicher Mechanismus zur Restrukturierung und Reorganisation von Unternehmen in der Krise geschaffen worden. Während zu Beginn das StaRUG-Verfahren nur sehr begrenzt in Anspruch genommen worden ist, zeigt sich inzwischen eine zunehmende Popularität. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, allerdi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Sonderfälle

Rz. 63 [Autor/Stand] Erforderlich ist auch eine Abgrenzung von aktiv wirtschaftenden Betrieben oder dauerhaft im Ganzen verpachteten Betrieben von Stückländereien. § 232 Abs. 2 Satz 2 BewG sieht vereinfachend vor, dass auch die Verpachtung oder unentgeltliche Überlassung von land- und forstwirtschaftlich genutzten bzw. nutzbaren Flächen als land- und forstwirtschaftliche Tät...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Durchführung der Bodenschätzung

Rz. 27 [Autor/Stand] Ab dem 1.1.2008 werden die Aufgaben im Rahmen der Bodenschätzung durch den beim Bundesminister der Finanzen gebildeten Schätzungsbeirat übernommen. Dieser besteht aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie zehn weiteren, mit besonde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gemeindefreie Gebiete

Rz. 37 [Autor/Stand] Grundsätzlich gehört jeder Teil des Staatsgebietes zu einer Gemeinde, sodass gemeindefreie Gebiete (auch "ausmärkische Gebiete genannt") die Ausnahme bilden.[2] Gemeindefreie Gebiete gibt es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Die größte Anzahl weist der Freistaat Bayern auf. Diese Gebiete sind keiner Gemeinde zuge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 75 [Autor/Stand] Steuergegenstand der Grundsteuer sind neben den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nr. 2 GrStG Grundstücke. Das Grundsteuergesetz nimmt keine eigene Begriffsabgrenzung vor, sondern verweist auf die Regelungen der §§ 243, 244 BewG, die erstens das Grundvermögen gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen abgrenzen und zweitens den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesetz zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung v. 30.11.2019[2] hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke gegeben. Die Grundsteuer C ("Baulandsteuer") soll einen finanziellen Anreiz schaffen, die baur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Fremde Gebäude und Betriebsmittel

Rz. 72 [Autor/Stand] Grundsätzlich dürfen Wirtschaftsgüter nur dann zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn sie demselben Eigentümer gehören (§ 2 Abs. 2 BewG, vgl. insb. § 2 BewG Rz. 54–60). § 34 Abs. 4 BewG enthält jedoch eine Ausnahmevorschrift von diesem Grundsatz. Hiernach sind die der Bewirtschaftung des Betriebs dienenden Betriebsmittel und die a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ehegattengemeinschaft

Rz. 103 [Autor/Stand] Besonderheiten bestehen hier bei Ehegatten. Hier kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne den Abschluss eines gesonderten Gesellschaftsvertrages entstehen, wenn bezüglich der Eigentumsverhältnisse eine bestimmte Situation eingetreten ist. Zwar ist die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichtes[2], wonach zwischen Ehegatten, von denen der ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftsgut

Rz. 49 [Autor/Stand] Die BewG 1925 und 1931 verwendeten noch den bürgerlich-rechtlichen Begriff "Gegenstand". Dieser Begriff umfasst sowohl Sachen als auch Rechte. Er erwies sich jedoch für das Steuerrecht als zu eng; denn als Gegenstände i.S.d. Steuerrechts kommen nicht lediglich Sachen und Rechte, sondern auch Güter in Betracht, denen nach den Anschauungen des Verkehrs ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird hier nur in Grundzügen beschrieben. Die detaillierte Darstellung und Erläuterung finden sich in der Kommentierung zu §§ 236–242 BewG. Rz. 68 [Autor/Stand] Die Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft erfolgt nach § 236 Abs. 1 BewG mit dem Ertragswert, der auf der Grundlage der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 81 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke werden in § 249 Abs. 1 BewG nach acht verschiedenen Grundstücksarten abschließend differenziert, wobei die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten ist.[2] Danach sind Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke und sonstige bebaute...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bun desländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / T. § 265 BewG i.d.F. des JStG 2022

Rz. 108 [Autor/Stand] Mit Art. 19 JStG 2022 [2] wurden die Abs. 13 und 14 in § 265 BewG eingefügt. Rz. 109 [Autor/Stand] Abs. 13 betrifft die mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022[4] grundsätzlich in § 153 Abs. 4 BewG eingeführte Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Erklärungsdaten für die Feststellungen nach § 151 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 BewG. Die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 57 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung des RFH zu § 2 BewG [2], der der BFH gefolgt ist[3], versteht man unter einer wirtschaftlichen Einheit entweder ein Einzelwirtschaftsgut, das für sich allein im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder die Verbindung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer Sachgesamtheit, die regelmäßig einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck dient...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten (§ 26 BewG)

Rz. 34 [Autor/Stand] § 26 BewG i.d.F. des JStG 1997 regelte die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten nur noch für den Grundbesitz. Die Vorschrift hat ausschließlich Bedeutung für die Feststellung der Einheitswerte 1964 in den alten Bundesländern sowie der Einheitswerte 1935 und der Ersatzwirtschaftswerte im Beitrittsgebiet. § 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit Art. 3 GrStRefG [2] wurden die Sondervorschriften für die Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 in § 36 GrStG verortet. Die Vorschriften für die zuletzt durchgeführte Hauptveranlagung auf den 1.1.1974 waren im bisherigen § 37 GrStG enthalten. Rz. 7 [Autor/Stand] Mit Art. 31 JStG 2020 [4] wurde § 36 GrStG um Absatz 3 Satz 1 und 2 ergänzt. Diese Vorschrift ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Norm beruht auf § 11 GrStG 1951[2] sowie auf §§ 26 und 27 GrStDV 1952.[3] Schon damals war die Ermittlung des Steuermessbetrags durch Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf den Einheitswert gesetzlich angeordnet.[4] Die GrStDV regelte die Festsetzung des Steuermessbetrags für Erbbaurechts- und Erbpachtfälle sowie für Grundbesitz, der für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Die Arten der unbebauten Grundstücke im Einzelnen

Rz. 11 [Autor/Stand] Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV). Rz. 12 [Autor/Stand] Rohbauland: Nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 3 ImmoWertV handelt es sich bei Rohbauland um Flächen, die nach den §§ 30, 33 un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Örtliche Gewohnheit

Rz. 63 [Autor/Stand] Die örtliche Gewohnheit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Sie ist eine besondere Ausprägung der Verkehrsanschauung, und zwar nicht als eine Auffassung, sondern als ein tatsächliches gleichartiges Verhalten breiterer Bevölkerungskreise. So führt der BFH beispielsweise aus[2], dass die Verkehrsanschauung entsprechend den Wohngepflogenheiten einem gewi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit

Rz. 68 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Mehrere Wirtschaftsgüter gehören wirtschaftlich zusammen, wenn sie in einem objektiven Funktionszusammenhang stehen, der ihre gemeinsame Nutzung gebietet oder doch sinnvoll erscheinen lässt. Der Funktionszusammenhang wird seinerseits durch objektive Merkmale begründet, nämlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Örtliche Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erblassers/Schenkers (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Zuständigkeit für die Verwaltung der Erbschaftsteuer richtet sich primär nach dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Für Zwecke der Schenkungsteuer richtet sie sich nach dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Schenkers, sofern er oder sie eine natürliche Person ist (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – Umkehrschluss). Maßgeblich ist j...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Entwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a BewG ist durch das Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungs gesetz 1971)[2] in das Gesetz aufgenommen worden. Parallel dazu wurden auch für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entsprechende Regelungen für die gemeinschaftliche Tierhaltung geschaffen. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 BewG in erster Linie nach der Verkehrsanschauung.[2] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berechnung des Entlastungsbetrags (Abs. 3 und 4)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Entlastungsbetrags erfolgt rechnerisch in folgenden fünf Schritten:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von dem Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 82 [Autor/Stand] Von der Vorschrift, dass nur Wirtschaftsgüter, die demselben Eigentümer oder denselben Eigentümern gemeinschaftlich gehören, zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden dürfen, bestehen für das Gebiet der Einheitsbewertung Ausnahmen. Diese gehen dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 BewG vor (§ 17 Abs. 3 BewG). Folgende Ausnahmen bestehen: Rz. 83 [Aut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Berücksichtigung von Veränderungen

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber lässt eine zeitgleiche Erteilung der Hauptfeststellungsbescheide über die Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der Bescheide über die Hauptveranlagung der Steuermessbeträge auf den 1.1.2025 zu. Damit können die Be scheide über die Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 bereits vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden (§ 36 Abs. 3 Sat...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Maßgeblichkeit der Zweckbestimmung und ihre Grenzen

Rz. 40 [Autor/Stand] Bei der Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens hat die Zweckbestimmung, d.h. der in die Tat umgesetzte Wille des Grundstückseigentümers, große Bedeutung. Mehrere Gebäude desselben Eigentümers können deshalb grundsätzlich nur dann als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens behandelt werden, wenn sie einem einheitlichen wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohn- und Teileigentum

Rz. 59 [Autor/Stand] Bei dieser Bauweise ist regelmäßig jedes einzelne Haus mit dem dazugehörigen Grund und Boden eine selbstständige wirtschaftliche Einheit. Rz. 60 [Autor/Stand] Bei Doppel- und Reihenhäusern bildet grds. jedes Haus, das einen eigenen Eingang hat, durch Brandmauern vom Nachbarhaus getrennt ist und über einen eigenen Versorgungsanschluss verfügt, eine selbsts...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / d) Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 24 Der Entwurf vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der vormaligen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgingen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastungen des Geschäftsverkehrs ...mehr

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Vorwort zur 86. Ergänzungslieferung

Die InsO bestimmt inzwischen seit mehr als einem Vierteljahrhundert das Schicksal insolventer Personen in Deutschland. In dieser Zeit zeigen sich zum einen eine große normative Stabilität, zum anderen aber auch signifikante Entwicklungen, gerade was die Reorganisation und Restrukturierung von Unternehmen anbelangt. Nachdem die Insolvenzzahlen nach der Finanzkrise 2008 über m...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuschüsse / 1.1 Grundsätzliches

Bis auf einige Ausnahmen sind Zuschüsse freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Typischerweise basieren Arbeitgeberzuschüsse auf einer vertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann ein Anspruch auf einen Zuschuss zudem aus betrieblicher Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuschüsse / 1.3 Anspruch aufgrund betrieblicher Übung

Werden über mehrere Jahre hinweg vorbehaltlos Zuschüsse an Arbeitnehmer gewährt, kann daraus ein Anspruch auf zukünftige Zahlungen entstehen. In einem solchen Fall spricht man von einem Anspruch aus betrieblicher Übung. Ein solcher Anspruch kann dann begründet werden, wenn ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg vorbehaltlos wiederholt bestimmte Handlungen vornimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuschüsse / 2.2 Freiwillig geleistete Zuschüsse und Zulagen

Anders als bei Zuschüssen, die für erbrachte Arbeitsleistung erbracht wurden, sind vertragliche Vereinbarungen zur Rückzahlung freiwillig gezahlter nichtleistungsbezogener Zuschüsse wie z. B. Kindergartenzuschüsse, Essensgeldzuschüsse oder Zuschüsse zu Fortbildungskosten grundsätzlich möglich. Denkbare Auslöser für eine Rückzahlungspflicht können zum Beispiel eine Eigenkündig...mehr

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FoVo 01/2026, Der Grüneberg 2026

Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 85. Aufl. 2026 3.338 Seiten, 129 EUR Frag den Grüneberg zusätzlich 90 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-83600-8 Der Rechtsdienstleister – Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister – muss eine Forderung bei der Erbringung einer Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 1 RDG) im konkreten Einzelfall, bei der Erbringung einer Inkassodienstleistun...mehr