Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Begriffsbestimmung

I. Wirtschaftsgut Rz. 49 [Autor/Stand] Die BewG 1925 und 1931 verwendeten noch den bürgerlich-rechtlichen Begriff "Gegenstand". Dieser Begriff umfasst sowohl Sachen als auch Rechte. Er erwies sich jedoch für das Steuerrecht als zu eng; denn als Gegenstände i.S.d. Steuerrechts kommen nicht lediglich Sachen und Rechte, sondern auch Güter in Betracht, denen nach den Anschauungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nachfeststellung (Abs. 1)

I. Grundsätzliches Rz. 20 [Autor/Stand] Die Nachfeststellung ist die nachträgliche Feststellung von Grundsteuerwerten auf einen späteren Zeitpunkt als den Hauptfeststellungszeitpunkt und gleichzeitig auch die erstmalige Feststellung des Grundsteuerwerts. Eine Nachfeststellung ist folglich stets die erstmalige Feststellung eines Grundsteuerwerts für eine wirtschaftliche Einhei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuermessbetrag

I. Tarifgestaltung Rz. 34 [Autor/Stand] Rechtsstaatlich erhobene Steuern setzen Tarife voraus, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, die Steuerschuld vorab zu ermitteln und sich beizeiten darauf einzurichten.[2] Allgemein wird der Steuertarif T(X) als funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage (X) und dem Steuerbetrag T bezeichnet.[3] Er gibt das Maß der steue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundzüge der Bewertung

Rz. 7 [Autor/Stand] Für Tierhaltungsgemeinschaften gelten die Bewertungsgrundsätze des § 36 BewG. Danach ist bei der Bewertung das Ertragswertverfahren anzuwenden. Der Ertragswert wird nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BewG durch ein vergleichendes Verfahren ermittelt, wenn ein solches Verfahren durchgeführt werden kann. Anderenfalls ist der Ertragswert nach der Ertragsfähigkeit der N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 28. Aufl. 2025; Bimek/Ruf, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013, 198; DIHK...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Flächen geringer Ertragskraft

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 BewG gehören auch Flächen minderer Qualität zum Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Hierbei handelt es sich um Abbauland, Geringstland und Unland. Während beim Abbauland eine bestimmte Nutzung zugunsten des Betriebes vorausgesetzt wird, bezeichnen Geringstland und Unland Flächen, die nur sehr eingeschränk...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage 2014 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Auflage 2021 Feuerich/Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, Kommentar, 11. Auflage 2024 Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 26. Auflage 2023 Henssler/Prütting, BRAO, Kommentar, 6. Auflage 2024 Hint...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zurechnung zum Grundvermögen bei Zweckänderung in absehbarer Zeit (Abs. 1)

I. Verwendung für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke 1. Zweckänderung Rz. 9 [Autor/Stand] Entscheidende Voraussetzung für eine Zurechnung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen gem. § 69 Abs. 1 BewG war, dass eine künftige Verwendung der Flächen für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke anzunehmen war und dass in absehbarer Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Der Begriff "absehbare Zeit"

a) Grundsätze Rz. 14 [Autor/Stand] Nach der früheren Rechtsprechung wurde als "absehbare Zeit" ein Zeitraum angesehen, für den schon am Stichtag die Entwicklung mit einiger Wahrscheinlichkeit übersehen werden konnte, besonders in der Richtung, dass sich der Übergang von der landwirtschaftlichen Nutzung zu einer anderen Nutzung vollziehen würde.[2] Später hatte die Rechtsprech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundsteuermessbescheid

I. Verfahrensrechtliche Einordnung Rz. 61 [Autor/Stand] Das Lagefinanzamt setzt den Steuermessbetrag im Steuermessbescheid fest (§ 184 Abs. 1 AO). Dabei wird auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden. Während die persönliche Steuerpflicht die Frage betrifft, wer die Steuer schuldet, erfasst die sachliche Steuerpflicht die Feststellung des Steuergegenst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Keine Anwendung der Schutzvorschrift auf verpachtete Flächen

Rz. 24 [Autor/Stand] Flächen, die dem Betriebsinhaber gehörten, aber von ihm nicht selbst bewirtschaftet, sondern verpachtet wurden, fielen nicht unter § 69 Abs. 2 BewG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Die Voraussetzungen im Einzelnen

1. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – Existenzgrundlage des Betriebsinhabers a) Grundsätzliches Rz. 20 [Autor/Stand] Die Vergünstigungsvorschrift kam nur einem solchen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugute, der die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete. b) Existenzgrundlage Rz. 21 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Exis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zurechnung an den "wirtschaftlichen Eigentümer"

a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise Rz. 10 [Autor/Stand] § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 sieht vor, dass Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme von der Regel des Abs. 1 für die Besteuerung einem anderen als dem nach bürgerlichem Recht Berechtigten zugerechnet werden. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist ein gesetzlich geregelter Anwendungsfall der sog. wirtschaftl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundstücke kraft gesetzlicher Fiktion (Abs. 3)

I. Überblick Rz. 96 [Autor/Stand] Durch § 244 Abs. 3 BewG wird geregelt, dass als Grundstück auch gelten:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einfluss einer dinglichen Belastung

Rz. 44 [Autor/Stand] Gewisse dingliche Beschränkungen des Grundeigentums, wie z.B. die Belastung mit einer Grunddienstbarkeit, einer Reallast, können den gemeinen Wert eines Grundstücks beeinflussen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1)

I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen 1. Begriff Rz. 25 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz nennt den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Steuergegenstand, während das Bewertungsgesetz das land- und forstwirtschaftliche Vermögen positiv abgrenzt.[2] Land- und Forstwirtschaft definiert die Rechtsprechung als planmäßige Nutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dess...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zurechnung zum Grundvermögen bei planungsrechtlich ausgewiesenem Bauland (Abs. 3)

I. Grundgedanke der Vorschrift Rz. 28 [Autor/Stand] § 69 Abs. 3 BewG enthielt für planungsrechtlich ausgewiesenes Bauland eine Sonderregelung zu den Vorschriften in Absatz 1 und Absatz 2. Nach dieser Vorschrift sollten, soweit keine Ausnahmen zugelassen waren (Satz 2), alle Grundstücke, die nach objektiver Beurteilung als Bauland angesehen werden mussten und sofort bebaut wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Forstwirtschaftliche Nutzung

1. Überblick Rz. 25 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung erforderlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Kleingartenland, Dauerkleingartenland, Freiflächen und Flächen, die Erholungszwecken dienen, Golfplätze

I. Kleingartenland Rz. 39 [Autor/Stand] Kleingarten ist eine Grundstücksfläche, die kleingärtnerisch genutzt wird, d.h. dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insb. zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz – BKleingG [2]). Ferner ist Voraussetzung für die Annahme eines Kleing...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bodenschätzung

I. Zweck und rechtliche Entwicklung der Vorschrift Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bodenschätzung beruhte bis zum 31.12.2007 auf dem Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG 1934[2]) v. 16.10.1934[3]. Ab dem 1.1.2008 wurde mit dem Jahressteuergesetz 2008 v. 20.12.2007[4] mit dem Gesetz zu Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodensch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Voraussetzungen für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit

I. Wirtschaftliche Voraussetzungen 1. Vorbemerkungen Rz. 57 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung des RFH zu § 2 BewG [2], der der BFH gefolgt ist[3], versteht man unter einer wirtschaftlichen Einheit entweder ein Einzelwirtschaftsgut, das für sich allein im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder die Verbindung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer Sachgesamtheit, die regelm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Beginn oder Durchführung der Bebauung innerhalb des Plangebiets

Rz. 34 [Autor/Stand] Innerhalb des Plangebiets musste die Bebauung in benachbarten Bereichen bereits begonnen haben oder schon durchgeführt sein. Es war also stets auf das jeweilige Plangebiet abzustellen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Schätzungsmethoden

1. Einführung Rz. 13 [Autor/Stand] Vor Durchführung einer Bodenschätzung musste die Vorfrage geklärt werden, ob im Vordergrund die Bodenarten, also die physikalischen Eigenschaften des Bodens, oder die Bodentypen, d.h. die Einteilung nach der Entwicklung des Bodens, stehen sollte. Im Hinblick darauf, dass die Bodenschätzung einen Vergleich auf engem Raum ermöglichen soll, wur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Regelungsgehalt des § 2 BewG

I. Gegenstand der Bewertung Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG ist Gegenstand der Bewertung die wirtschaftliche Einheit. Sie wird bisweilen auch untechnisch als Bewertungseinheit bezeichnet. Das BewG gibt keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit. Es geht aber davon aus, dass sich die Bewertung an der Zusammengehörigkeit von Wirtschaftsgütern auszuri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtliche Voraussetzungen

1. Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern verschiedener Eigentümer Rz. 79 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 2 BewG kommen mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht, als sie demselben Eigentümer gehören. Eine wirtschaftliche Einheit i.S.d. BewG wird grds. nur von solchen – wirtschaftlich zusammengehörigen – Wirtschaftsgütern gebildet, di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 223 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell, in welchen Fällen eine Nachfeststellung und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 223 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Sie entspricht im Wesen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundbesitz in gemeindefreien Gebieten (Abs. 3)

I. Gemeindefreie Gebiete Rz. 37 [Autor/Stand] Grundsätzlich gehört jeder Teil des Staatsgebietes zu einer Gemeinde, sodass gemeindefreie Gebiete (auch "ausmärkische Gebiete genannt") die Ausnahme bilden.[2] Gemeindefreie Gebiete gibt es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Die größte Anzahl weist der Freistaat Bayern auf. Diese Gebiete s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Aufteilung des Werts (Satz 2)

I. Grundsatz Rz. 16 [Autor/Stand] Der nach § 3 Satz 1 BewG für das Wirtschaftsgut im Ganzen ermittelte Wert ist gemäß § 3 Satz 2 BewG auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen (Halbs. 1), soweit nicht nach dem maßgebenden Steuergesetz die Gemeinschaft selbst steuerpflichtig ist (Halbs. 2). II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachfeststellungszeitpunkt (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 70 [Autor/Stand] Einer Nachfeststellung werden gem. § 223 Abs. 2 Satz 1 BewG vorbehaltlich des § 227 BewG die Verhältnisse im Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Verhältnisse zum Nachfeststellungszeitpunkt (z.B. Grundstücksgröße einer neu entstandenen Bauparzelle), aber die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung nur auf unbebaute Flächen

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 69 BewG konnte ausschließlich zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bei unbebauten Flächen abgegrenzt werden. Die Frage, ob bebauter Grundbesitz zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder zum Grundvermögen gehörte, beurteilte sich nach § 33 BewG i.V.m. § 68 BewG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Keine benutzbaren Gebäude vorhanden

Rz. 2 [Autor/Stand] Die in § 72 Abs. 1 BewG gegebene Begriffsbestimmung des "unbebauten Grundstücks" knüpfte daran an, dass benutzbare Gebäude nicht vorhanden waren. Waren auf dem Grundstück bereits Baulichkeiten vorhanden, so war zu prüfen, ob diese Bauwerke die Begriffsmerkmale eines Gebäudes aufwiesen (vgl. hierzu § 68 BewG).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Die nicht wesentlichen Bauarbeiten

Rz. 7 [Autor/Stand] Sind nur noch unwesentliche Bauarbeiten auszuführen, wird dadurch der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nicht beeinflusst.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundstücke (Nr. 2)

I. Begriff Rz. 75 [Autor/Stand] Steuergegenstand der Grundsteuer sind neben den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 2 Nr. 2 GrStG Grundstücke. Das Grundsteuergesetz nimmt keine eigene Begriffsabgrenzung vor, sondern verweist auf die Regelungen der §§ 243, 244 BewG, die erstens das Grundvermögen gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen abgrenzen und zw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Entstehung und Entwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a BewG ist durch das Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungs gesetz 1971)[2] in das Gesetz aufgenommen worden. Parallel dazu wurden auch für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entsprechende Regelungen für die gemeinschaftl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Grundsätze

1. Wirtschaftliche Einheit Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 BewG in erster Linie nach d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Örtliche Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erwerbers/Beschwerten (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 20 [Autor/Stand] § 35 Abs. 2 ErbStG regelt die örtliche Zuständigkeit bei Schenkungen oder Zweckzuwendungen an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Nr. 1) oder wenn Erblasser oder Schenker keine Inländer sind (Nr. 2). In diesen Fällen richtet sich die Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erwerbers bzw. – bei Zweckzuwendungen – nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verschiedene Methoden

Rz. 29 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des gemeinen Werts für das einzelne zu bewertende Grundstück können verschiedene Methoden angewendet werden. I.d.R. erfolgt eine Wertermittlung durch unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen oder auf der Grundlage von durchschnittlichen Werten, den sog. Richtwerten.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] In den Vorbemerkungen zu den §§ 33–67 BewG wurde schon auf den Wegfall der Vermögensunterarten beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, die Herausstellung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mit den verschiedenen Nutzungen als der einzigen wirtschaftlichen Einheit sowie die getrennte Wertermittlung für den Wirtschafts- ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen für die Vorzugsstellung der Tierhaltungsgemeinschaften

I. Rechtsformen für die Tierhaltungsgemeinschaft Rz. 10 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung muss unter dem Zusammenschluss von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[2], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S. des § 22 BGB betrieben werden. Allerdings bedeutet die Aufzählung der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuerrechtliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern

1. Begriff der Zurechnung Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Zurechnung wird die persönliche Zuordnung eines Wirtschaftsguts für die Besteuerung verstanden. Damit wird bestimmt, welche Person oder Personen Schuldner von Steuern sind, die an die Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut anknüpfen. Die Zurechnung ist in § 39 AO 1977 geregelt. Das Bewertungsgesetz kennt den Ausdruck "Zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlung des gemeinen Werts auf der Grundlage von durchschnittlichen Werten (Richtwerten)

a) Richtwerte – übliche Grundstücksverhältnisse Rz. 32 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts der einzelnen Grundstücke durch unmittelbaren Vergleich mit Verkaufspreisen von anderen Grundstücken wird nur selten möglich sein, weil wirkliche Vergleichsobjekte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Deshalb wird man die durchschnittlichen Werte (die sog. Richt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer, der nach den Regelungen des BewG bestimmt und abgegrenzt wird.[2] Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verwendung für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke

1. Zweckänderung Rz. 9 [Autor/Stand] Entscheidende Voraussetzung für eine Zurechnung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen gem. § 69 Abs. 1 BewG war, dass eine künftige Verwendung der Flächen für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke anzunehmen war und dass in absehbarer Zeit mit einer Änderung in der Nutzung zu rechnen war. Die Aufzählu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Grundsätzliches

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Vergünstigungsvorschrift kam nur einem solchen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugute, der die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anteil an einem Grundstück (Abs. 2)

I. Anteil als Bestandteil eines Grundstücks Rz. 90 [Autor/Stand] Ein Anteil des Eigentümers eines Grundstücks an anderem Grundvermögen (z.B. an gemeinschaftlichen Hofflächen, Einstellplätzen, Garagen oder Zuwegen) ist gem. § 244 Abs. 2 Satz 1 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks einzubeziehen, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird und eine ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Eigenbesitz

aa) Grundsatz Rz. 18 [Autor/Stand] Eigenbesitzer ist, wer ein Wirtschaftsgut als ihm gehörig besitzt (vgl. § 872 BGB). Eigenbesitz und Eigentum werden sich meistens in einer Person vereinigen. Fallen sie aber nicht zusammen, so folgt das Steuerrecht grds. nicht dem förmlichen Eigentum, sondern es knüpft an die tatsächliche Sachherrschaft (vgl. § 854 BGB) des Eigenbesitzers an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zurechnung zum Grundvermögen bei Existenzgrundlagenbetrieben (Abs. 2)

I. Grundgedanke der Vorschrift Rz. 17 [Autor/Stand] § 69 Abs. 2 BewG stellte gegenüber Absatz 1 eine Spezialvorschrift – und zwar eine Schutzvorschrift – für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft dar, die die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bilden (so genannte Existenzgrundlagenbetriebe).[2] Durch Absatz 2 wurde der in Absatz 1 aufgestellte Grundsatz über die Erfassun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ordnungsgemäße nachhaltige Bewirtschaftung vom Betriebszentrum aus

Rz. 25 [Autor/Stand] Weitere Voraussetzung für die Anwendung der einschränkenden Vorschriften nach Absatz 2 war, dass die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen von einer Stelle aus ordnungsgemäß nachhaltig bewirtschaftet wurden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – Existenzgrundlage des Betriebsinhabers

a) Grundsätzliches Rz. 20 [Autor/Stand] Die Vergünstigungsvorschrift kam nur einem solchen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugute, der die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete. b) Existenzgrundlage Rz. 21 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete, war nicht einfach zu beantworten. Exi...mehr