Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sprecherausschuss für leite... / 1.1 Größe

Der Sprecherausschuss besteht nach § 4 Abs. 1 SprAuG in Betrieben mit in der Regel Es gilt der Betriebsbegriff des § 4 BetrVG. Sind in einem Unternehmen mehrere Betriebe vorhanden, s...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Künstliche Intelligenz und ... / 5.3.2 KI-Tools mit Verlagsinhalten

Die Verwendung von KI hat sich in den letzten Jahren intensiviert und insbesondere die Verarbeitung von steuerlichen Informationen über Chatbots ist eine leicht zugängliche Anwendung mit schnell sichtbaren Ergebnissen geworden. Aus diesem Grund werden einige Chatbots im Steuerrecht vorgestellt, welche die steuerliche Informationsaufbereitung und Analyse zum Gegenstand haben....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.1 Historischer Rückblick und Kritik

Rz. 13 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985[1] hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-Richtlinie ((83/349/EWG); derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU) – wie folgt – in nation...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.3.4 Faktische Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 33 Vergleichbar zu dem in der internationalen Bilanzierungspraxis vorherrschenden Verständnis sind auch die in § 290 Abs. 2 HGB typisierend aufgeführten (Positiv-)Indikatoren keineswegs als abschließend zu begreifen; vielmehr ist § 290 Abs. 1 HGB als eine Art Generalnorm zu verstehen, unter die auch über Abs. 2 hinausgehende – rein faktische – Beherrschungstatbestände su...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 2 Spalte 2: Zugänge

Ein Anlagezugang liegt vor[1], wenn ein Wirtschaftsgut in das sogenannte wirtschaftliche Eigentum des Unternehmens übergeht.[2] Der Zugang wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eingetragen. Addieren Sie auch nachträgliche Anschaffungskosten dazu.[3] Erhaltungs- bzw. Reparaturaufwand, der sofort als Betriebsausgaben gebucht werden darf, liegt vor, wenn es dabei ni...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / Zusammenfassung

Überblick Während sämtliche Kaufleute ihr Anlagevermögen lediglich "hinreichend" aufgliedern, müssen Kapitalgesellschaften ein Anlagegitter nach § 284 Abs. 3 HGB nach dem Bruttoprinzip aufstellen. Im sogenannten Bruttoanlagespiegel sind obligatorische Spalten und (teilweise freiwillige) Zusatzspalten vorgegeben.[1] Wie die Entwicklung der Vermögensgegenstände während des Ges...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.5 Zurechnung von Rechten aufgrund von Vereinbarungen

Rz. 38 Dem Mutterunternehmen sind nach § 290 Abs. 3 Satz 2 HGB weiterhin solche Rechte zuzurechnen, über die es selbst oder eines seiner Tochterunternehmen aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Gesellschaftern verfügen kann. Hierunter fallen z. B. Stimmrechtsbindungsvereinbarungen sowie Pool-, Konsortial- und ähnliche Verträge, die ihrerseits jeweils auf eine gemeinsame St...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.2.1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rz. 12 Auch bei diesem Posten hat sich der Gesetzgeber zu einer sprachlichen Erweiterung veranlasst gesehen. Während er im alten Recht nur die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasste, ist er nun um die "Anderen Anlagen" erweitert worden. Damit ist deutlich, dass es sich bei diesem Posten um eine Auffangposition handelt, die alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermöge...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.4 Ausweis von Reserve- und Ersatzteilen

Rz. 25 Für Reserve- und Ersatzteile, welche zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gehören, wird teilweise ebenfalls ein Ausweis im Anlagevermögen vorgeschlagen. Als Ausweisposten ist dann jener Posten heranzuziehen, in dem die entsprechenden Güter ausgewiesen werden, zu denen die Reserve- und Ersatzteile gehören. Soweit Reserve- und Ersatzteile also dazu bestimmt sind...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.2 Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Rz. 21 Um eine Unternehmensverbindung als verbundenes Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB klassifizieren zu können, muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß § 290 HGB (Konzerntatbestand) vorliegen. Der handelsrechtliche Konzernbegriff ist – ebenso wie der aktienrechtliche Begriff des Konzerns (vgl. § 18 AktG) – ein "reiner Zweckbegriff. Er dient dazu, eine in der Wirtschaf...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.3.1 Konzept des beherrschenden Einflusses (Control-Konzept)

Rz. 24 Kontrastierend zum (komplementären) Kriterium der einheitlichen Leitung, das vorbehaltlich einer späteren Koordinierung lediglich als ein zeitlich befristetes Mitgliedstaatenwahlrecht in Art. 1 Abs. 2 lit. b) der 7. EG-Richtlinie aufgenommen und als solches in nationales Recht transformiert wurde, war das dem angelsächsischen Raum entstammende – nach h. M. formaljuris...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.3.3 Wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Rz. 30 Ergänzt wird diese in das übergeordnete Konzept des beherrschenden Einflusses integrierte "bilanzrechtliche Relations-Beschreibung"[1] durch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB liegt auch dann ein beherrschender Einfluss vor, wenn einem Unternehmen die Mehrheit der Risiken und Chancen aus der Tätigkeit einer sog. – vielfach auch als "s...mehr

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Erwerb eigener Geschäftsant... / 7. Musterformulierung zum Kauf- und Abtretungsvertrag

Musterformulierung – Kauf- und Abtretungsvertragmehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.1 Geltungsbereich der Bewertungsstetigkeit

Rz. 77 Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit[1] stellt – sofern er als Mussvorschrift verstanden wird – aufgrund der damit gegebenen Bindungswirkungen das größte Hindernis für eine flexible Bilanzpolitik dar. Denn Bilanzpolitik "lebt" von der Möglichkeit, die ihr prinzipiell zur Verfügung stehenden Mittel unterschiedlich einsetzen zu können. Dabei sind ggf. von Jahr zu Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.5.1 Art und Ausmaß der Erkennbarkeit bilanzpolitischer Mittel

Rz. 96 Bei der Erkennbarkeit lässt sich weiter differenzieren, ob der Einsatz der bilanzpolitischen Instrumente hinsichtlich des Betrags erkennbar (quantitative Erkennbarkeit) oder nur hinsichtlich seiner qualitativen Auswirkung in der Tendenz abzuschätzen ist (qualitative Erkennbarkeit):[1] (1) In der betragsmäßigen Auswirkung genau oder relativ genau erkennbare Maßnahmen: Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.3 Verwendung flexibler Bewertungsmethoden

Rz. 86 Auch der Bereich der Bewertungsmethoden selbst bietet eine Reihe von Möglichkeiten, eine flexible Bilanzpolitik zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, bei jeder erstmaligen Festlegung oder jeder Änderung des Bewertungskonzepts darauf zu achten, dass die gewählten Bewertungsmethoden ein Höchstmaß an Flexibilität gewährleisten. Die in der Methode...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.2 Bilanzierungsalternativen

Rz. 45 Bei den Bilanzierungsalternativen geht es – wie bereits dargelegt – um die Frage, ob bestimmte Vermögens- oder Schuldposten in die Bilanz aufgenommen, d. h. aktiviert oder passiviert werden sollen. Unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Spielräumen ergeben sich in der HGB-Rechnungslegung grundsätzlich die aus Abbildung 4 ersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.4 Legitimität und Grenzen der Bilanzpolitik

Rz. 22 Die Legitimität der Bilanzpolitik steht keineswegs von vornherein außer Frage.[1] Folgende grundsätzlichen Einwände können vorgebracht werden: Weil der Jahresabschluss auch der Rechenschaftslegung dienen soll, stellt Bilanzpolitik eine Verfälschung der Rechenschaft dar; das gilt insbesondere dann, wenn auf diese Weise Fehlentscheidungen der Geschäftsführung kaschiert w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Effektives Management-Repor... / 5 Die fünf Aspekte der MOVER-Formel

I. Message – Botschaften & Storytelling Empfehlen statt beschreiben: Mittlerweile wird das rein deskriptive Reporting zunehmend durch Automatisierung und KI adressiert. Der wertschöpfende Beitrag von Controlling-Teams liegt in handlungsrelevanten Kernbotschaften und überzeugenden Entscheidungsvorlagen. Pyramide: Als zentrales Werkzeug nutzt der Baustein "Message" das Pyramidal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 1 Heberecht

Schrifttum: Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 28. Aufl. 2025; Bimek/Ruf, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Schrifttum: Andel, Finanzwissenschaft, 1983; Andreae, Zur Systematik der Steuertariflehre, FinanzArchiv 1929, 45; Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I), DStR 2016, 1766; Bayer, Steuerlehre, 1998; Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissenschaft, 12. Aufl. 2018; Claus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 73 Baureife Grundstücke (aufgehoben)

A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch das BewÄndG 1965 neu geschaffen worden.[2] Dies geschah mit dem Ziel, durch die steuerliche Mehrbelastung von baureifen Grundstücken den Gemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, einen Anreiz für die Bebauung baureifer Grundstücke zu schaffen. Rz. 2 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 2 Steuergegenstand

Schrifttum: Bayerischer Staatsminister der Finanzen und Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Bericht an die Finanzministerkonferenz, Reform der Grundsteuer, 2004; Bimek/Ruf, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183; Claus/Nehls/Scheffler, Grundsteuern in der Europäischen Union, IFSt-Schrift Nr. 509, 2016; Hellmann, Die Besteuerung des privaten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 72 Begriff (aufgehoben)

A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 72 BewG über den Begriff des "unbebauten Grundstücks" ist durch das Bewertungsänderungsgesetz 1965 neu geschaffen worden. Beim Grundvermögen unterscheidet man zwischen unbebauten Grundstücken (§§ 72 und 73 BewG) und den bebauten Grundstücken (§§ 74 ff. BewG). Ob ein Grundstück als unbeb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 2 Wirtschaftliche Einheit

A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 BewG enthält die allgemeinen Vorschriften über die Bestimmung und Abgrenzung der zu bewertenden Objekte. Diese Vorschriften waren früher in § 137 Abs. 2 AO 1919 bzw. § 9 BewG 1925 enthalten und wurden seinerzeit in das BewG 1931 (§ 2) übernommen. Im BewG 1934 ist lediglich die Fassung der Vorschriften ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 51a Gemeinschaftliche Tierhaltung (aufgehoben)

Schrifttum: Diedenhofen, Die Besteuerung der landwirtschaftlichen Tierhaltungskooperationen nach dem Bewertungsänderungsgesetz 1971, DB 1971, 2086; Felsmann, Fragen zur Abgrenzung der Landwirtschaft vom Gewerbebetrieb, Inf. 1975, 361; Felsmann, Kooperationsmöglichkeiten bei landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung, Inf. 1972, 433; Felsmann, Fragen zur Abgrenzung der Lan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 69 Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (aufgehoben)

A. Einführung I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 69 BewG geht zurück bis ins Jahr 1919 (Abs. 1).[2] In späteren Jahren sind eingefügt worden: 1934 (Abs. 2)[3], 1965 (Abs. 3)[4]. und 1971 (Abs. 4)[5]. Ihre letzte Fassung vor der Aufhebung erhielt die Vorschrift durch das Vermögensteuerreformgesetz 1974[6]. Mit Wirkung auf den 1.1.2025 ist § 69 B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 223 Nachfeststellung

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 223 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell, in welchen Fällen eine Nachfeststellung und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 223 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 50 Ertragsbedingungen (aufgehoben)

Schrifttum: Eisele, Neufassung des Bodenschätzungsgesetzes durch das JStG 2008 – Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens, NWB 2008, 2349; Grabarse, Zur Ermittlung des Einheitswertes von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, BuW 1996, 867; Marre, Zum Verfahren der Bodenschätzung, AgrarR 1977, 155; Rosch/Kurandt, Bodenschätzung, 3. Aufl., 1991; Rothkegel,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO Vorbemerkung zu § 1

1. Einführung Rn 1 Inzwischen ist die Insolvenzordnung (InsO) über 25 Jahre alt und weist damit – trotz aller zwischenzeitlichen Reformen (dazu näher unter 2.) – bereits eine gewisse Kontinuität auf. Daher kann leicht in Vergessenheit geraten, dass die InsO selbst Ergebnis eines jahrzehntelangen Reformprozesses des Insolvenzrechts war. Nachdem seit 1970 ein drastischer Anstie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 36 Sondervorschriften für die Hauptveranlagung 2025

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 36 GrStG in der bis einschließlich Kalenderjahr 2024 geltenden Fassung regelt eine Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte. Rz. 2 [Autor/Stand] § 36 GrStG hatte bis einschließlich des Kalenderjahrs 2024 folgende Fassung: Steuervergünstigung für abgefundene Kriegsbeschädigte (1) [1]Der Veran...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten

A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 3 BewG befand sich früher in einer etwas anderen Fassung in § 140 RAO. Sie ist durch die VO v. 1.12.1930[2] unverändert als § 8 BewG 1931 übernommen. Bei der Neufassung des BewG 1934 wurde die Vorschrift dem § 11 Nr. 5 des inzwischen aufgehobenen StAnpG angepasst und als § 3 in das Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 265 Anwendungsvorschriften

A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG gere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 244 Grundstück

Schrifttum: Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 244 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 35 Örtliche Zuständigkeit

A. Grundaussagen Rz. 1 [Autor/Stand] Den nach dem Verzeichnis der für die Verwaltung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zuständigen Finanzämtern [2] obliegt die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe des ErbStG "gleichmäßig festzusetzen und zu erheben" (§ 85 Satz 1 AO). § 35 ErbStG grenzt nicht nur die Geschäftskreise dieser Behörden voneinander ab, sondern regelt gleichzeitig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 34 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (aufgehoben)

Schrifttum: Aweh, LuF: Kleinbetriebe oder Gartenbewirtschaftung für Eigenbedarfszwecke, EStB 2011, 323; Bruschke, Die (ungewollte) Mitunternehmerschaft in der Land- und Forstwirtschaft, ZSteu 2006, 315; Geisler, Die Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – Die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit, Inf 1984, 561; Geisler, Die Einheitsbewertung des l...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 19a ErbStG sieht eine Tarifbegrenzung bei der Übertragung von Produktivvermögen auf Erwerber der Steuerklasse II und III in der Weise vor, dass durch Abzug eines Entlastungsbetrags (Abs. 4) die sich aus § 19 ErbStG ergebende ErbSt herabgesetzt wird. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Übergang von Betriebs- sowie l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, Anders/Gehle, ZPO-Kommentar

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 84. Aufl., 2026. Verlag C.H. Beck, München. XIV, 3.422 S., 189,00 EUR Die 84. Aufl. seit Jahrzehnten in der Praxis bewährten ZPO-Kommentars hat einen Rechtsstand von August 2025 und berücksichtigt wieder eine Vielzahl neuer, zum Teil noch nicht in Kraft getretener Gesetze. Die fortschreitende Digitalisierung hat eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 36 Ermächtigungen

Rz. 1 [Autor/Stand] Zum Erlass von Rechtsverordnungen bedarf es einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsnorm, die ihrerseits Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen muss (Art. 80 Abs. 1 Sätze 1, 2 GG). § 36 ErbStG ist eine solche Vorschrift. Die Bundesregierung hat von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 36...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzesentwurf liegt vor!, NWB 2019, 2034; Grootens, Diskussionsbedarf bei der Reform der Grundsteuer, NWB-EV 11/2019, 381.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Einführung

I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 69 BewG geht zurück bis ins Jahr 1919 (Abs. 1).[2] In späteren Jahren sind eingefügt worden: 1934 (Abs. 2)[3], 1965 (Abs. 3)[4]. und 1971 (Abs. 4)[5]. Ihre letzte Fassung vor der Aufhebung erhielt die Vorschrift durch das Vermögensteuerreformgesetz 1974[6]. Mit Wirkung auf den 1.1.2025 ist § 69 BewG insgesamt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Der Wirtschaftsteil

I. Allgemeines Rz. 15 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 34 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörenden Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, der durch das BewG 1965 neu e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Einzelfragen

1. Einfluss einer dinglichen Belastung Rz. 44 [Autor/Stand] Gewisse dingliche Beschränkungen des Grundeigentums, wie z.B. die Belastung mit einer Grunddienstbarkeit, einer Reallast, können den gemeinen Wert eines Grundstücks beeinflussen. 2. Einfluss einer Überspannung mit Starkstromleitungen Rz. 45 [Autor/Stand] Zu der Frage der Wertminderung eines Grundstücks infolge Überspan...mehr