Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.2 Offenlegungsanforderungen für Umweltverschmutzung nach ESRS E2

ESRS E2 soll die Auswirkungen und Maßnahmen im Kontext der Verschmutzung von Luft (sowohl im Inneren als auch draußen), Wasser (inklusive Grundwasser) und Boden, lebenden Organismen und Lebensmitteln deutlich machen. Auch hier wird eine enge Verknüpfung zu bestehenden Regulierungen hergestellt. Konkret sind anzugeben:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E2: Beschreibung der Verfa...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.5 Offenlegungsanforderungen für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nach ESRS E5

Die Offenlegungspflichten des ESRS E5 sind:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E5: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (P) Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1: Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.3 Offenlegungsanforderungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette nach ESRS S2

ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswi...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.5 Offenlegungsanforderungen bezüglich Verbraucher und Endnutzer nach ESRS S4

Zur Erreichung der Zielsetzung gibt ESRS S4 folgende Offenlegungspflichten vor:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S4: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S4: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnu...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.4 Offenlegungsanforderungen für Biodiversität und Ökosysteme nach ESRS E4

Ähnlich wie in den anderen Einzelstandards, beabsichtigt ESRS E4, dass Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein breites Verständnis über die Auswirkungen des Unternehmens auf die angesprochenen Aspekte entwickeln können sollen.[1] Strategie E4-1: Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell (ÜM-2) SBM-3...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.2 Offenlegungsanforderungen zur eigenen Belegschaft nach ESRS S1

Die zahlenmäßig umfangreichsten Offenlegungspflichten enthält der ESRS S1:[1] Allgemeine Offenlegungen SBM-2-S1: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S1: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1: Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft S1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.4 Offenlegungsanforderungen für betroffene Gemeinschaften nach ESRS S3

Noch vergleichsweise unbestimmt sind die Offenlegungspflichten bezüglich der betroffenen Gemeinschaften nach ESRS S3:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S3: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S3-1: Konzepte im Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine Gewerkschaft ist eine auf freiwilliger Basis errichtete privatrechtliche Vereinigung von Arbeitnehmern, die als satzungsgemäße Aufgabe den Zweck der Wahrnehmung und Förderung jedenfalls auch der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder verfolgt, die gegnerfrei, in ihrer Willensbildung strukturell unabhängig von Einflüssen Dritter und auf überbetrieblicher G...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhaltigkeits...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG, CSDDD)

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) [1] sind alle Unternehmen mit mehr als 3.000 (1.000) Beschäftigten in Deutschland seit dem 1.1.2023 (2024) zu einer Überwachung ihrer Lieferketten verpflichtet, um ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und (bestimmte) Umweltaspekte zu identifizieren und zu verringern.[2] Auch wenn von politischer Seite immer wieder ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Auswirkungen der ausstehenden CSRD-Umsetzung in Deutschland

Ausführlich wird die CSRD-Umsetzung in "Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung" erläutert. Nichtumsetzung der CSRD bis Ende 2025 Auch die aktuelle Regierungskoalition hat es nicht geschafft, das Gesetzgebungsverfahren der CSRD-Umsetzung zum Jahreswechsel 2025/2026 abzuschließen. Seit dem 29.9.2025 liegt die BT-Drucks. 21/1857 vor, seit dem 29.10.2025 die Stellungnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaft / 2 Schutz der Koalitionsfreiheit

Das Recht, Gewerkschaften zu bilden, ist ebenso wie das Recht, zum Beitritt zu einer Gewerkschaft, verfassungsrechtlich geschützt (positive Koalitionsfreiheit).[1] Jede Behinderung dieser Koalitionsfreiheit durch Drohung, Versprechen oder sonstige Mittel ist rechtswidrig. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2

Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben, also Angaben, die für alle Themenstandards gelten. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Lediglich die Angabe zu SBM-1 (s. u.) unterliegt einer Übergangserleichterung. Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind ste...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.6 Governance Themenstandard

Der ESRS G1 fordert Angaben zur Unternehmensführung (Unternehmensführung/Geschäftsgebaren).[1] Hier werden zusätzlich zu den Konkretisierungen aus ESRS 2 6 weitere Offenlegungspflichten gefordert, die sich überwiegend bereits aus anderen Vorgaben ergeben, etwa aus § 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB für die nichtfinanzielle Berichterstattung und aus § 10 Abs. 2 LkSG zur Einhaltung der S...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 ESRS

Die Berichterstattung nach der CSRD wird in Art. 19a Bilanzrichtlinie (bzw. Art. 29a Bilanzrichtlinie für den Konzern) umrissen[1] und konkretisiert durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission. Das Set 1 mit den ersten 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde am 31.7.2023 verabschiedet und am 9.8.2024 in einer korrigierten rechtsverbindlichen d...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 (Umwelt-)Taxonomie

Eine weitere Initiative führt unter dem Stichwort Sustainable Finance zu einer Regulierung von Finanzinstituten, um die großen benötigten Finanzströme für den Umbau der Wirtschaft an die richtigen Stellen zu leiten. Daher werden zunächst Anlageobjekte (börsennotierte Unternehmen), später aber nach bisheriger Umsetzung auch Kreditnehmer ebenfalls gezwungen, sich mit Nachhalt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.4 Verzinsung und Verjährung

Rz. 12a Die zu erstattenden Beiträge nach § 231 sind nicht zu verzinsen (ebenso Peters, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 5. Aufl., Stand: 1.1.2025, § 231 Rz. 46; Vossen, in: Krauskopf, SGB V, 127. EL, § 231Rz. 13; a. A. Rombach, in: Hauck/Noftz, Kommentar – Gesetzliche Krankenversicherung, Stand: 01/22, SGB V, § 231 Rz. 21). Eine analoge Anwendung des § 27 Abs. 1 SGB IV ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.5.1 § 70 Abs. 1 SGB XII

Rz. 18 Nach § 70 Abs. 1 SGB XII sollen Personen mit eigenem Haushalt Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bis zum 31.12.2004 geltenden § 70 BSHG. § 10 Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass die Leistungen nach dem SGB ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.1.4 Erforderlichkeit der Hilfeleistung zur Gewährleistung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 12 Kumulativ muss die Hilfe erforderlich sein, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Dies ist nicht der Fall, wenn andere in dem Haushalt lebende Personen, wie z. B. ältere Geschwister oder Großeltern, die Betreuung sicherstellen können. Gleiches gilt, wenn der verbliebene Elternteil die finanziellen Mittel zum Einsatz einer Tagesmutter aufbringen kann (genauso Kunkel,...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 1.3 Auswirkungen und Folgen von Trennungen beachten

Soziale und psychologische Auswirkungen auf Mitarbeiter Trennungen haben sowohl für die Betroffenen als auch für die verbleibenden Mitarbeiter erhebliche soziale und psychologische Auswirkungen, die es zu beachten gilt. Vor allem sollte die psychologische Seite einer Trennung nicht unterschätzt werden. So verhalten sich Mitarbeiter in der Regel nicht sachlich-rational, wenn e...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.2 Vereinheitlichung der Bewertung

Rz. 121 Im Gegensatz zur Regelung der Ansatzwahlrechte schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 300 Abs. 2 HGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten sind (Ver...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.2 Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen

Rz. 16 Deutsche Mutterunternehmen sind zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, wenn sie die in § 290 Abs. 1 HGB oder § 11 Abs. 1 PublG genannten Bedingungen erfüllen. § 290 HGB bestimmt die grundsätzliche Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst nur für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie über Verweis in §...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehende...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / 9. Musterformulierung zum Einziehungsbeschluss

Musterformulierung zum Einziehungsbeschlussmehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.4 Konzernunternehmen von untergeordneter Bedeutung

Rz. 110 Neben den in § 296 Abs. 1 HGB genannten 3 sachlich begründeten Einbeziehungswahlrechten bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises hat ein Mutterunternehmen gem. § 296 Abs. 2 HGB außerdem die Möglichkeit, auf die Einbeziehung eines Tochterunternehmens zu verzichten, wenn es für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3 Einbeziehungswahlrechte nach § 296 HGB

Rz. 101 Bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte ist es gem. § 296 HGB erlaubt, Tochterunternehmen wahlweise nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen. Zum einen besteht dieses Einbeziehungswahlrecht, wenn eine der 3 in Abs. 1 genannten sachlichen Begründungen zutrifft, wobei rechtssystematisch höchst umstritten ist, dies als Wahlrecht statt als Einbeziehungsverbot auszugesta...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.4 Bestimmung der einzubeziehenden Unternehmen und der Art der Einbeziehung

Rz. 113 Hinsichtlich der Prüfung der Einbeziehungsform eines Unternehmens in einen Konzernabschluss ist so vorzugehen, dass i. S. eines Stufenkonzeptes erstens bei jeder Beteiligung oder jedem anderen Unternehmensverbund zu analysieren ist, ob die Kriterien für ein Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen vorliegen oder ob ein maßgeblicher Einfluss gegeben ist. Bei den erstgen...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.4 Rechtsfolge der Konzernrechnungslegungsverpflichtung

Rz. 39 Bei Vorliegen der Tatbestände des § 290 HGB und keinen weiteren Befreiungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 und 293 HGB sind Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht nach den §§ 297 ff. HGB aufzustellen. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Monate, wobei diese Frist im Ergebnis aufgrund von früheren Offenlegungsfristen für kapitalmarktorienti...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.2 Einbeziehungspflichtige Unternehmen

Rz. 98 Im Prinzip sind gem. § 294 Abs. 1 HGB das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen. Dieses Vollständigkeitsgebot kann nur durch die in § 296 HGB geregelten Wahlrechte eingeschränkt werden. Konkret ergibt sich folgende Abgrenzung des Konsolidierungskreises: Abb. 8: Konsolidierungskreis-Parameter Rz. 99 Für den Vollkonsolidierun...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.1 Konzernbilanz

Rz. 71 Durch die Gliederung und eindeutige Benennung der Positionen in der Konzernbilanz werden Vermögens- und Kapitalgegebenheiten geklärt, was somit eine Auswertung im Hinblick auf die zentralen Rechenzwecke der Bilanz erlaubt, die in Informationen zu Kapitalbindungsdauer, Risikobehaftung und Prognostizierbarkeit des Vermögens und Kapitals gesehen werden können. Gem. § 298...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.3 Anhang

Rz. 78 Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313 und 314 HGB expliziert. Darüber hinaus ergeben sich aber aus weiteren handelsrechtlichen Einzelvorschriften sowie anderen Gesetzen zusätzliche Angabepflichten. Für den Konzernanhang von besonderer Relevanz sind zudem die sog. "soft-law"-Regelungen. So ergeben sich aus den verschiedenen verabschiedeten DRS[...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.2 Besondere Einschränkungen bei der Abschlusserstellung

Rz. 106 Als zweites sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht sieht § 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB vor, dass die Einbeziehung eines Tochterunternehmens in den Konzernabschluss unterbleiben kann, wenn die für die Aufstellung des Konzernabschlusses erforderlichen Angaben nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder unangemessene Verzögerungen zu erhalten sind. In Bezug auf die Kost...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.2 Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Rz. 43 Die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts nach den vorstehend beschriebenen Kriterien würde dazu führen, dass unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße bei Erfüllung des § 290 HGB oder des § 11 Abs. 1 PublG eine Konzernrechnungslegungspflicht bestünde.[1] Im Fall mehrstufiger Mutter-Tochter-Verhältnisse wären zud...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

Begriff Das elektronische Handelsregister (https://www.handelsregister.de) beinhaltet Angaben über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und Kaufleuten. Dieses offizielle Verzeichnis wird von den Amtsgerichten als Registergerichte geführt. Die Eintragungen haben rechtliche Konsequenzen und dienen der Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 7 Abs. 1 gilt subjektiv für alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die von der KSt befreit werden. Erfasst werden damit alle Körperschaften, die nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreit sein können, zusätzlich Körperschaften, deren Steuerbefreiung auf einem anderen Gesetz beruht (Rz. 11). Eine (nationale) Steuerbefreiung kann eine nach Art. 107 AEUV ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.4 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 80 Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen hat eine erhebliche praktische Bedeutung, da in einem signifikanten Umfang Elternteile versuchen, sich ihrer finanziellen Verantwortung ganz oder teilweise zu entziehen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 Rz. 4). Die Träger der Jugendhilfe beraten zum Grund und insbesondere zur Höhe des Unterhaltsanspruchs, helfen...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.3 Beratung von Kindern und Jugendlichen

Rz. 139 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung steht Kindern und Jugendlichen unabhängig von Alter und Reifegrad zu. Der Träger der Jugendhilfe hat dementsprechend die Wünsche des Kindes oder Jugendlichen seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend zu beraten und zu unterstützen (Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 18 Rz. 20; Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BG...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.1 Alleinerziehende

Rz. 10 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge steht Müttern und Vätern zu, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Hat für das Kind oder den Jugendlichen ein Vormund oder Pfleger zu sorgen, kann er zwar nicht nach § 18, aber nach § 53 Abs. 2 Beratung und Unterstützung für sich in Anspruc...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte

Rz. 9 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG hergele...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.1 Grundlagen

Rz. 133 Angesichts fehlender effektiver rechtlicher Ansätze, im Interesse des Kindes Umgangskontakte insbesondere zu einem Elternteil sicherzustellen, ist die Konfliktlösung durch die Träger der Jugendhilfe von großer Bedeutung, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 SGB VIII Rz. 12; Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.3 Entwicklung eines Sorgerechtskonzepts

Rz. 21 Nach Abs. 2 sind die Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung elterlicher Sorge und elterlicher Verantwortung zu unterstützen. Die Änderung der Vorschrift durch das BKiSchG passt den Wortlaut an die Diktion des § 156 FamFG an. Es wird klargestellt, dass die Beratung und Unterstützung der Kinder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.3.3 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 85 Die Träger der Jugendhilfe helfen bei der Prüfung der Voraussetzungen des Anspruchs und der Antragstellung. Eine Vertretung des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils ist dagegen ausgeschlossen (vgl. Rz. 5). Zudem bietet § 18 Abs. 1 keine Grundlage für die Gewährung finanzieller Hilfen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 SGB VIII Rz. 4; Fischer, in: ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.1 Leistungsinhalt und Anspruchsberechtigte

Rz. 106 § 18 Abs. 3 gibt den Kindern und Jugendlichen einerseits sowie Eltern und anderen Umgangsberechtigten andererseits sowie schließlich den Personen, in deren Obhut sich das Kind oder der Jugendliche befindet, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Unter "Obhut" ist jede tatsächliche Betreuung des Kindes gemeint, insbesondere P...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.2 Beratungsinhalte und Beratungsziele

Rz. 17 Das Beratungsangebot der Träger öffentlicher Jugendhilfe ist in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 auf Prävention ausgerichtet. Den Eltern soll geholfen werden, bevor Trennung oder Scheidung unvermeidbar erscheinen. Dazu dient die Beratung zum Aufbau einer partnerschaftlichen Beziehung (Nr. 1) und zur Bewältigung von Krisen und Konflikten (Nr. 2) während der bestehenden Pa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.5 Hilfe beim Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 146 Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Herstellung von Umgangskontakten vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellungen leisten (§ 18 Abs. 3 Satz 4). Das ist insbesondere in den Fällen nötig, in denen die Eltern selbst weder einen im Kindesinteresse sinnvollen Ablauf des Umgangs garantieren können noch in der Lage sind, die Hilfe Dritter zu organisieren. Ziel ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr