Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Brandis/Heuermann, ErtrStR, 176. Erg-Lfg, Franz Vahlen Vlg 2025; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Frotscher/Drüen, Komm zum KStG-, GewSGt- und UmwStG, 179. Aktualisierung, Haufe Vlg 2025; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ambos, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Verfahrensrechte, ZStW 2003, 583; Benda, Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, AnwBl. 2005, 602; Bergmann, Diener dreier Herren? – Der Instanzrichter zwischen BVerfG, EuGH und EGMR, EuR 2006, 101; Eisele, Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zufallsfunde

Rz. 1022 [Autor/Stand] Im Strafverfahren können gelegentlich der Durchsuchung gefundene weitere CpD-Kontenbelege, die in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, einstweilen gem. § 108 StPO als sog. Zufallsfunde (s. Rz. 264, 1022, 1023) sichergestellt werden. Daraus muss sich aber ein strafprozessualer Anfangsverdac...mehr

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ZErb 03/2026, Praxiskommentar Erbrecht

Jürgen Damrau/Manuel Tanck (Hrsg.) 5. Aufl. 2026 2.500 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-162-9 Mit der aktuellen Auflage des Praxiskommentars Erbrecht geht dieses Werk nun in die fünfte Runde. Da seit der Vorauflage aus dem Jahr 2020 zahlreiche Bewegungen in der erbrechtlichen Literatur und Judikatur stattgefunden haben und die Aktualität der Vorauflage langsam an ih...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zulässigkeit und Verfahren

Rz. 914 [Autor/Stand] Nach Art. 34 EMRK kann sich jede natürliche Person und juristische Person mit der Behauptung an den Gerichtshof wenden, ein Vertragsstaat habe ihn/sie in einem in der Konvention oder in den Zusatzprotokollen anerkanntem Recht verletzt. Rz. 915 [Autor/Stand] Gegenstand der Beschwerde ist die Verletzung eines in der EMRK genannten Rechts durch einen Hoheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel –...mehr

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FoVo 03/2026, Rechtsmittel ... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerde ist fristgerecht, aber unstatthaft Die sofortige Beschwerde ist unzulässig. Sie ist zwar fristgerecht binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt worden, wie es in der Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wurde. Sie ist jedoch nicht statthaft. Eine Anfechtung des Beschlusses findet gemäß § 769 Abs. 1 ZPO § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statt. § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt im...mehr

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AGS 03/2026, Einsatz von Sp... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Gem. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 1 SGB XII ist das gesamte verwertbare Vermögen der bedürftigen Partei einzusetzen. Ob das Vermögen für Prozesskosten einzusetzen ist, richtet sich nach dessen Verwertbarkeit und Zumutbarkeit des Einsatzes. Bei Sparvermögen handelt es sich um grds. einzusetzendes Vermögen. Zu beachten ist hier zunä...mehr

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ZErb 03/2026, Kein Art.-77-... / 1 Gründe

I. Die Klägerin wendet sich gegen die Beendigung ihres datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens. Sie ist Alleinerbin ihrer am 4.6.2020 verstorbenen Ehefrau D … Diese hatte Ende 2019 einen Vertrag mit dem I … in K … – I … – abgeschlossen, um dort eine genetische Analyse von Tumorgewebe durchführen zu lassen. Eine Vorkassenrechnung hierfür wurde über das Konto des Institutsin...mehr

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AGS 03/2026, Hügel, Grundbuchordnung - GBO

Herausgegeben von Prof. Dr. Stefan Hügel. 5. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XVIII, 1.953 S., 149,00 EUR Die Print-Ausgabe dieses Großkommentars zur GBO ist nunmehr in der 5. Aufl. erschienen. Eine Vielzahl von Änderungen des materiellen Rechts machten eine Anpassung an das Grundbuchrecht erforderlich. Hervorzuheben ist, dass sich das Autorenteam, praxiserfahrene Nota...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 21.1 Allgemeines

Die Regelungen des deutschen Unternehmensteuerrechts und damit auch der Hinzurechnungsbesteuerung werden ab dem Jahr 2025 partiell durch die nationale Umsetzung der internationalen Grundsätze zur Mindestbesteuerung überlagert. Im Rahmen der weiteren Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD wurde international durch das Inclusive Framework on BEPS die Global Anti-Base Erosion Mode...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Warenverbuchung, getrennte ... / 5.1 Erhaltene Rabatte

Rabatte werden i. d. R. direkt auf der Rechnung ausgewiesen. Solche Sofortrabatte werden meist nicht separat gebucht, sondern direkt vom Anschaffungspreis abgesetzt. Gleichwohl kann auch in diesem Fall eine gesonderte buchhalterische Erfassung auf Konten ("erhaltene Rabatte") erfolgen, um z. B. die Transparenz über die unterschiedlichen Anschaffungspreisminderungen zu erhöhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Literaturverzeichnis

Abramenko/Riecke/Schmid, Kommentar zum WEG, 6. Aufl., 2024 Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, Rechtspflegergesetz, Kommentar, 9. Aufl., 2022 zitiert: Arnold/Meyer-Stolte/Bearbeiter Anders/Gehle, Kommentar zur ZPO, 84. Aufl., 2026 zitiert: Anders/Gehle/Bearbeiter Bergschneider, Familienvermögensrecht, 3. Aufl., 2016 Böhringer, Besonderheiten des Liegenschaftsrechts in d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10 Akquisition = das Verkaufsgespräch

Alle bis hierhin besprochenen Überlegungen und Maßnahmen entsprechen dem landwirtschaftlichen Begriff des Säens. Geerntet wird im persönlichen Gespräch. Ohne Säen kein Ernten. Und nur das Ernten bringt den Ertrag. Die konkrete Auftragsvergabe erfolgt fast ausschließlich in einem Gespräch mit dem Mandanten. Auch das Anbieten von Dienstleistungen funktioniert im persönlichen Ge...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1.2 Dauerndes Dienen

Rz. 4 Auch wenn die Definition des Anlagevermögens durch Verwendung der Formulierung "dauernd … zu dienen" vordergründig auf ein zeitliches Abgrenzungskriterium abzustellen scheint, richtet sich die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen[1] grundsätzlich nach der betrieblichen Funktion der Vermögensgegenstände, die sich zum einen anhand der Art u...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.2.2 Sonder- und Bilanzpositionen zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 14 Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuweisen. Für Ausnahmefälle wird in Teilen der Literatur ein Ausweis zwischen Anlage- und Umlaufvermögen für besondere Vermögensgegenstände aus Gründen der Bilanzklarheit vorgeschlagen, wobei etwa der Vorabbau im Tagebau, Kernelemente und Filmvermögen des Filmverleihers in Betracht komm...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 5.3 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 42 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB müssen im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen. Ziel dieser Angabepflicht ist es, einerseits die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem des Vorjahres sicherzustellen, andere...mehr

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Betriebliche Übung / 5.3 Berufen auf Formerfordernis

Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber, der gegen ein Schriftformerfordernis verstoßen hat, sich nach jahrelanger Leistungsgewährung auf die Formnichtigkeit beruft. Sieht eine gesetzliche oder tarifliche Vorschrift vor, dass die Wirksamkeit eines Vertrags von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig sein soll, so gebietet die Rechtssicherheit, da...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 71 Entgegen den Vorschriften des HGB sieht die Kerntaxonomie der E-Bilanz einen stärker differenzierten Ausweis der Sachanlagen vor. Der undifferenzierte Ausweis des HGB wird dafür kritisiert, dass eine Analyse aus externer Sicht nur schwer möglich ist.[1] Nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 A. II. HGB müssen die Unternehmen lediglich die Unterpositionen "G...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1.1 Förderung des Geschäftsbetriebs

Rz. 2 Ob Vermögensgegenstände dem Geschäftsbetrieb dienen bzw. ihn fördern, richtet sich vorrangig nach dem Gegenstand des Unternehmens, wobei der Begriff des Geschäftsbetriebs enger zu fassen ist als der Begriff des unternehmerischen Zwecks generell.[1] Die Förderung des Geschäftsbetriebs darf nicht nur direkt begründet werden, auch indirekte Wirkungen, etwa von Umweltschut...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.1 Zusammensetzung des Anlagevermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 9 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz vor:mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7 Besonderheiten des Anlagevermögens in der E-Bilanz

Rz. 54 Nach § 5b EStG besteht für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Herzstück der E-Bilanz bildet die Taxonomie, die gem. § 5b EStG als amtlich vorgeschriebener Daten...mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / a) Neudefinition der "nahestehenden Person"

In der Neufassung wird nun der Begriff der außenstehenden Person gesetzlich definiert: "Als außenstehende Personen gelten Personen, die nicht ununterbrochen fünf Jahre vor der Spaltung an der übertragenden Körperschaft beteiligt waren." (§ 15 Abs. 2 S. 3 UmwStG) Die Neuregelung führt zu einer Vorverlagerung des Zeitraums, indem der Gesellschafterbestand der letzten fünf Jahre ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bewilligung

Rz. 14 Unter einer Bewilligung ist – wie auch unter Maßgabe des SGB – nur die vorherige Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers zu verstehen. Das ist Tatbestandsvoraussetzung. Die Bewilligung erfolgt durch einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X, d. h. durch eine Regelung im Einzelfall mit Außenwirkung, der insoweit Tatbestandswirkung hat. Diese erfolgt in aller Regel v...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Ärztliche Verordnung

Rz. 19 Anstelle der Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen Leistungsträger tritt nach Abs. 1 Satz 2 die ärztliche Verordnung der Maßnahmen. Dadurch soll gewährleistet sein, dass ein approbierter Arzt[1] Gewähr für die korrekte Entscheidung bzw. Erforderlichkeit der Maßnahme bietet. Das Recht des Arbeitnehmers auf freie Arztwahl wird hierdurch aber nicht berührt, sofe...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

Rz. 39 Wenn der Arbeitnehmer diese Mitteilungs- und Nachweispflichten verletzt, so hat der Arbeitgeber ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht. D. h. er muss zunächst das Entgelt für die Dauer der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nicht fortzahlen. Wenn aber der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nachträglich nachkommt und die Bewilligung oder Verordnung vorlegt oder...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Leistungspflichten des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung [1] infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Für die ärztliche Verordnung von "Schonzeiten" außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts ist daher auch nach § 616 BGB kein Raum mehr, da § 9 insofern lex specialis ist.[2] Die Entgeltfortzahlung ent...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Bei der Überführung von Waren oder anderen Wirtschaftsgütern im internen Leistungsaustausch zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder umgekehrt stellt sich die Frage, ob eine Gewinnrealisierung erst beim Weiterverkauf an fremde Dritte oder bereits bei der internen Transaktion möglich ist und insoweit der nationale Gesetzgeber an internationale Vorgaben gebunden ist. Das OEC...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.1 "Alt-DBA" mit eingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Bei der Überführung von Waren oder anderen Wirtschaftsgütern im internen Leistungsaustausch zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder umgekehrt stellt sich die Frage, ob eine Gewinnrealisierung erst beim Weiterverkauf an fremde Dritte oder bereits bei der internen Transaktion möglich ist und insoweit der nationale Gesetzgeber an internationale Vorgaben gebunden ist. Das OEC...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Moderation: Workshops und S... / 2 So bereiten Sie sich richtig vor

Eines sollten Sie einkalkulieren: Wie glatt ein Workshop läuft, wie kooperativ die Gruppenmitglieder sein werden – das können Sie im Vorhinein nicht wissen. Es kann vorkommen, dass eine Gruppe die Methode nicht akzeptiert, mit der Sie ein Problem angehen wollen. Dann heißt es, sich darauf einzustellen, Ängste oder Vorbehalte abzubauen und, falls nötig, einen anderen Weg einz...mehr

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Einstellung / 3.4.1 Anspruch auf Schadensersatz

Gemäß § 15 Abs. 1 AGG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die diesem durch die Benachteiligung entstandenen Schäden zu ersetzen. Dass § 15 Abs. 1 AGG nur materielle Schäden erfasst, ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang zu Abs. 2, der ausdrücklich den Ersatz immaterieller Schäden regelt.[1] Der Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG ist verschuldensabhängig, w...mehr

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Anwendungsbereich der versc... / 2.1.1 Endgültige Schwellenwerte deutlich höher als ursprünglich diskutiert

Unternehmen aus der EU Formell sieht die Richtlinie derzeit noch vor, dass nach dem 5-jährigen Übergangszeitraum (d. h. ab dem 26.07.2029) [1] werden Unternehmen aus der Europäischen Union von der CSDDD erfasst werden, wenn sie im letzten Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss anzunehmen war bzw. angenommen wurde, durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte und einen weltwe...mehr

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Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

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AGS 02/2026, Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Helge Sodan und Prof. Dr. Jan Ziekow. 6. Aufl., 2025. Nomos Verlag, Baden-Baden. 3.671 S., 249,00 EUR Als vor rund 30 Jahren der VwGO-Kommentar im Nomos Verlag als Lose- Blattsammlung erschien, konnte niemand ahnen, dass dem Großkommentar als gebundenes einbändiges Werk über die vielen Jahre ein so großer Erfolg beschieden ist. Nunmehr liegt die 6....mehr

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ZErb 02/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Kostentabelle für Notare – Bäuerle Tabelle – 36. Aufl. 2025 Nomos, ISBN 978-3-7560-0827-8, 34,90 EUR Die Bäuerle-Tabelle gehört auch in ihrer 36. Au...mehr

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FF 02/2026, Berufsrechtsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Aus der beendeten Beziehung der Beteiligten sind die beiden Kinder M. und N. hervorvorgegangen, die von der Kindesmutter betreut und versorgt werden. Das Sorgerecht üben die Beteiligten in gemeinschaftlicher Verantwortung aus. Der Antragsteller begehrt die Anordnung des Wechselmodells. … II. 1. [10] Auf den Antrag des Vaters ist der Umgang in der aus dem Tenor e...mehr

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AGS 02/2026, Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen

Von Rechtsanwalt, RiOLG a.D. Detlef Burhoff und Dipl.-RPfl. Joachim Volpert. 7. Aufl., 2026. ZAP Verlag, Bonn. XXX, 2.035 S., 129,00 EUR In den herkömmlichen RVG-Kommentaren werden meist die Teile 4 bis 6 VV nur stiefmütterlich behandelt. Mancher RVG-Kommentar widmet diesem so wichtigen Rechtsgebiet noch nicht einmal 100 Seiten. Demgegenüber umfasst die Kommentierung der Teil...mehr

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FF 02/2026, Verfahrensbeistandschaft

Salgo/Ivanits (Hrsg.), 5. Aufl. 2025, 1075 S., Reguvis Fachmedien GmbH, 89 EURISBN (Print): 978-3-8462-1322-3 Fünf Jahre nach Erscheinen der 4. Auflage haben die Herausgeber die 5. Auflage ihres Standardwerkes zur Verfahrensbeistandschaft veröffentlicht. Die Aktualisierung dieses interdisziplinären Handbuches war erforderlich, weil nach Erscheinen der 4. Auflage im Jahr 2021 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Keine Verschuldenshaftung

Rz. 13 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Haftung nach § 42d EStG ist zur Sicherung des Steueraufkommens im Prinzip als reine Erfolgshaftung im Zuge eines vom ArbG selbstbeherrschten Risikobereichs angelegt (BFH 146, 253 = BStBl 1986 II, 768). Sie setzt keine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, also kein > Verschulden voraus (> R 42d.1 Abs 4 Satz 1 LStR; BFH/NV 2009...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Vertragliche B... / 2 Aus den Gründen:

[11] a) Das BG hat zu Recht angenommen, dass zwischen den Parteien Verträge, aus welchen der Kl. unmittelbar Vergütungsansprüche gegen die Bekl. herleiten könnte, nicht zustande gekommen sind. [12] aa) Allerdings wird die Frage, ob bei Vereinbarung des Sachverständigenverfahrens in AVB und Benennung des Sachverständigen durch nur eine Partei des Versicherungsvertrages vertrag...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Einzelne Haftungstatbestände

Rz. 154 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der folgende Kurzüberblick stellt die wichtigsten in Betracht kommenden Haftungstatbestände nach der AO oder anderen Gesetzen vor. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den AEAO sowie die Kommentare zur AO verwiesen. 1. Gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte (§ 69 AO ff) a) Haftende Personen Rz. 155 Stand: EL 145 – ...mehr

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AGS 02/2026, Beratungshilfe... / 1. Komplizierte Formulare und langwierige Verfahren

Dieser Gedanke erscheint befremdlich. Im Jahr 2014 wurden die Formulare der Beratungshilfe und der PKH zuletzt grundlegend geändert. Kleinere Änderungen folgten im Jahr 2023. Dabei wurden sie in einzelnen Punkten optimiert. Im Kern blieben sie aber gleich. Davor bestanden sie bereits seit Jahrzehnten. Hinsichtlich des schriftlichen Antrages besteht jeher Vordruckzwang. Aufgr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.4 Optierende Personengesellschaft

Rz. 207b Eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft hat nach § 1a KStG das Recht, zur Besteuerung als Körperschaft zu optieren. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG gilt sie für die Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Sie besitzt damit, wenn auch nur aufgrund einer Fiktion, die Rechtsform, die für eine Organgesellschaft vorgeschrieben ist. §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2023), Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts, URL: https://tinyurl.com/5bw8w2hh (Stand: 04.12.2025). Baranowski (1978), Besteuerung von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Modernisierungskosten bei Gebäuden

Kommentar Einordnung des neuen BMF-Schreibens Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens. Kosten bei der Modernisierung von Wohngebäuden Wenn Vermieter ihr Mietobjekt modernisieren, sind sie steuerlich in der Regel sehr daran interessiert, die anfallenden Kosten sofort al...mehr