Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsinhalt.

Rn 12 Der Erfüllungsanspruch ist in jeder Hinsicht (vgl BGH NJW 04, 3556 [BGH 07.10.2004 - III ZR 158/04]) auf das gerichtet, was die Gewinnzusage nach ihrem, nach den og besonderen Maßstäben festzustellenden (s Rn 9 ff) objektiven Erklärungsgehalt verspricht. 1. Gewinn. Rn 13 Dies gilt zunächst für den Gewinn. Rn 14 Auch der Erfüllungsort richtet sich nach der Erklärung: Ist e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. 2In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widersp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Äußerungen über Unternehmen.

aa) Verbreitung von Tatsachen. Rn 94 Die Verbreitung wahrer, aber geschäftsschädigender Tatsachen (zB kritischer Berichte oder zutreffender Bonitätsauskünfte) stellt grds keinen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am Unternehmen dar, da sie idR von Art 5 I GG gedeckt ist (BGH NJW 87, 2746 f mwN; BGHZ 138, 311, 320 f; NJW 05, 2766, 2769 f; 11, 2204 Rz 18 ff; Brandbg MDR 18, 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzliche Ausscheidensgründe gem I.

I. Tod (Nr 1). 1. Natürliche Personen. Rn 2 Es kommt auf das tatsächliche Versterben oder einer Todeserklärung gem VerschG an. Die dauerhafte Abwesenheit oder der Irrtum über den Tod genügen nicht (allgM). Ebenso wenig ist maßgeblich, ob und wann die GbR oder die Mitgesellschater vom Tod Kenntnis erlangt haben. Versterben alle Gesellschafter zugleich, ist das ein Auflösungsgru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 856 bildet das Gegenstück zu § 854 I, betrifft also wiederum nur den unmittelbaren Besitz und regelt den Besitzverlust. Zusammen mit den im Tatbestand weithin übereinstimmenden Voraussetzungen ergeben die §§ 854, 856 eine geschlossene Regelung. Zum Anwendungsbereich der Norm s.o. § 854 Rn 4.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Beweislast.

Rn 32 Der Zessionar trägt die Beweislast für die Abtretung, für Unwirksamkeitsgründe ist beweispflichtig, wer sich auf einen solchen beruft (BGH NJW 83, 2018 [BGH 13.01.1983 - III ZR 88/81]). Hat der Zedent die Verfügungsbefugnis verloren, so muss der Zessionar nachweisen, dass die Abtretung vor diesem Zeitpunkt erfolgt ist (BGH NJW 86, 1925, 1926 [BGH 10.04.1986 - IX ZR 159...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalte.

I. Weichendes Recht. Rn 3 § 555f Nr 1–3 sprechen für sich und zählen beispielhaft mögliche Inhalte einer Vereinbarung über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen auf. Den Mietvertragsparteien steht es frei, weitere Abreden zu treffen und den Mietvertrag beliebig anzupassen, soweit das Mietrecht abdingbar ist. Möglich ist zB die Erbringung einer Sonderkaution durch den Miet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Einzelheiten zur Klage.

Rn 22 Die Nichtigkeitsklage erfordert keinen besonderen Nachweis des Feststellungsinteresses. Dieses ist grds indiziert. Etwas anderes kann ausnw gelten, wenn die Klärung der Nichtigkeit folgenlos bliebe. Das Gericht gibt einer statthaften und zulässigen Nichtigkeitsklage statt, wenn der vom Kläger angegriffene, aber entstandene Beschl nichtig ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Rechtsnießbrauch.

I. Grundsätze. Rn 1 Auch Rechte können mit einem Nießbrauch belastet werden, sofern sie übertragbar (§ 1069 Rn 2) und nutzbar (s.u. Rn 5) sind. Diesen Rechtsnießbrauch regeln die §§ 1068–1084, freilich unter weitgehendem Rekurs auf die §§ 1030–1067 (s.u. Rn 8). Rn 2 Praktisch bedeutsam ist insb der Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen und an Immaterialgüterrechten. In Betracht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mitteilung von Einwendungen und Einwendungsausschluss (§ 556 III 5, 6).

I. Übersicht und Sinn und Zweck. Rn 125 Der Mieter hat Einwendungen gg eine formal wirksame (Rn 52 ff; Rn 130) Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang ›mitzuteilen‹ (§ 556 III 5). Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann der Mieter – ggf weitere (Lützenkirchen NZM 02, 513) – Einwendungen nicht mehr geltend machen – es sei denn, er hat die verspätete ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Hat der Erbschaftsbesitzer einen Erbschaftsgegenstand durch eine Straftat oder eine zur Erbschaft gehörende Sache durch verbotene Eigenmacht erlangt, so haftet er nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen. 2Ein gutgläubiger Erbschaftsbesitzer haftet jedoch wegen verbotener Eigenmacht nach diesen Vorschriften nur, wenn der Erbe den Besitz de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unbilligkeit.

Rn 34 Der Vermieter kann im Einzelfall verpflichtet sein, einem Verlangen des Mieters auf eine Vertragsänderung dahingehend zuzustimmen, den nach Verbrauch zu berechnenden Teil der Kosten zukünftig auf das gesetzliche Mindestmaß von 50 % abzusenken, bspw um die Fixkosten bei hohen Leerständen angemessen zu verteilen (BGH ZMR 15, 284 Rz 24; allgemein Rn 5 und Rn 6 und Rn 31).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kündigungsverbot, IV.

I. Kündigung ›wegen‹ Betriebsübergangs. Rn 34 IV 1 verbietet Kündigungen des Arbeitsverhältnisses ›wegen‹ des Betriebs(teil)übergangs, dh wenn der Betriebs(teil)übergang tragender Grund und nicht nur äußerer Anlass für die Kündigung ist (BAG NZA 06, 672 [BAG 27.10.2005 - 8 AZR 568/04] mwN). Das Kündigungsverbot gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des KSchG (§ 13 III KSchG),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die im § 2014 und im § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Sind die Erzeugnisse oder Bestandteile innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft von dem Grundstück getrennt worden, so erlischt ihre Haftung auch ohne Veräußerung, wenn sie vor der Beschlagnahme von dem Grundstück entfernt werden, es sei denn, dass die Entfernung zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt. (2) Zubehörstücke werden ohne Veräußerung von der Haftu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Seeschiff, das nicht im Schiffsregister eingetragen ist, oder an einem Anteil an einem solchen Schiff ist die Übergabe nicht erforderlich, wenn der Eigentümer und der Erwerber darüber einig sind, dass das Eigentum sofort übergehen soll. (2) Jeder Teil kann verlangen, dass ihm auf seine Kosten eine öffentlich beglaubigte Urkunde über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliches Verfahren, § 593 IV.

Rn 4 Die Neufestsetzung der Vertragsbedingungen erfolgt durch das Landwirtschaftsgericht, wenn einem konkreten außergerichtlichen Verlangen nicht zugestimmt wurde. Weitere Voraussetzung gem § 9 LPachtVG: Anzeigepflicht für den Landpachtvertrag (nachholbar).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schadensersatz.

Rn 13 Schadensersatzansprüche, bei denen der dem Schadensersatzanspruch zugrunde liegende Sachverhalt vor dem 1.12.20 abgeschlossen wurde, sind nach den bis zum 30.11.20 geltenden Vorschriften zu beurteilen (LG Frankfurt aM ZMR 21, 512)., Dies gilt auch dann, wenn sich die Schadensentwicklung nach dem 1.12.2020 fortgesetzt hat, es aber an einer weiteren Pflichtverletzung feh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verpflichtet.

1. WEigtümer. a) Grundsatz. Rn 16 Nach § 14 I Nr 1 sind die nur die WEigtümer verpflichtet. b) Einwirkung. Rn 17 Ein WEigtümer ist allerdings verpflichtet, auf Drittnutzer, denen er das gemE und/oder das SonderE überlässt, einzuwirken, damit diese die Pflichten des § 14 I Nr 1 erfüllen (LG Frankfurt aM ZMR 24, 229). Als Dritte erfasst sind die in § 555d BGB Rn 4 Genannten sowie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelne Kündigungsfristen.

I. Grundstücks- und Raummiete. Rn 6 § 580a I differenziert nach dem Vertragsgegenstand und der Bemessung der Miete. 1. Vertragsgegenstand. Rn 7 § 580a I erfasst nicht bebaute Grundstücke, Grundstücks- und Gebäudeteile sowie Gebäude und Räume, letztere jedoch nur, wenn sie weder als Geschäftsräume (dann gilt § 580a II) noch zu Wohnzwecken (dann gilt § 573c) vermietet sind. Rn 8 G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geltung der allgemeinen Regeln.

Rn 7 Im Interesse des Verkehrsschutzes spricht Art 8 jeweils Sachnormverweisungen aus, s.o. Rn 2g und 2h.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Aufwendungsersatzanspruch (Nr 4, § 284).

Rn 22 Der Besteller kann nur wahlweise Aufwendungsersatz gem §§ 634 Nr 4, 284 oder Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, weshalb die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen (§ 284 ›anstelle‹). Erstattungsfähige Aufwendungen sind insb frustrierte Vertragskosten und vergeblicher Finanzierungsaufwand (s iE Kommentierung zu § 284).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mitverursachung durch den Käufer.

Rn 7 Mängelrechte können durch eigene Verursachungsbeiträge des Käufers entfallen. Bloße Nichteinhaltung von Inspektions- und Wartungsterminen reicht nicht, wenn Mangel dabei nicht entdeckt worden wäre (für Neuwagen Kobl ZGS 07, 356, 357).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Ersatzpflichtiger.

Rn 11 Ersatzpflichtig ist der Hersteller iSd § 4 I, II. Wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haftet nach § 4 III auch der Lieferant des Produkts.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Pfandrecht erlischt, wenn es mit dem Eigentum in derselben Person zusammentrifft. 2Das Erlöschen tritt nicht ein, solange die Forderung, für welche das Pfandrecht besteht, mit dem Recht eines Dritten belastet ist. (2) Das Pfandrecht gilt als nicht erloschen, soweit der Eigentümer ein rechtliches Interesse an dem Fortbestehen des Pfandrechts hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Aufgaben (Amtspflichten).

a) Gegenstand. Rn 7 Der Verw verwaltet als Organ der GdW das gemE und das Gemeinschaftsvermögen, es sei denn, er wäre (zusätzlich) SonderE-Verw; dann ist er Hausverwalter. b) WEG, Privatautonomie. Rn 8 Aufgaben und Pflichten des Verw als Organ der GdW folgen aus §§ 23–28 sowie den Vereinbarungen und Beschl. Begründen die WEigtümer durch eine gewillkürte Bestimmung unter sich ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Rückzahlungen des Vermieters.

I. Guthaben. Rn 122 Die Rückzahlung eines Guthabens ist – entspr der Nachzahlung – mit Zugang einer ›formal‹ ordnungsgemäßen Abrechnung (Rn 52 ff) fällig (BGH NJW 13, 859 Rz 12; ZMR 05, 281 unter 1. b). II. Rückzahlung nicht geschuldeter Vorauszahlungen. Rn 123 Hat der Mieter eine Nachzahlung geleistet, obwohl der Vermieter die Ausschlussfrist von § 556 III 3 versäumt hat, so b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übergabe.

1. Begriff. Rn 14 ›Übergabe‹ meint Einräumung des unmittelbaren Besitzes gem § 854 (Karlsr ZMR 08, 652 Rz 13 f; Erman/Grunewald Rz 14) und ist nicht identisch mit Ablieferung iSd § 438 II Alt 2 (§ 438 Rn 21) und § 377 HGB sowie Auslieferung an die Transportperson iSd § 447 I (BGHZ 1, 4, 6 f; § 447 Rn 12). 2. Ersatzformen. Rn 15 Andere Formen der Einräumung besitzartiger Positio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gebäudebestandteile.

Rn 15a Bloße wesentliche Gebäudebestandteile können nicht veräußert werden, § 93 BGB, sodass zB die Heizung nicht iRd Contractings veräußert werden kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Heiz- und Warmwasserkosten.

I. Überblick. Rn 32 Für den Umlageschlüssel für die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage (§ 7 II 1 HeizkostenV), für die Kosten der Wärmelieferung (§ 7 IV HeizkostenV), des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage (§ 8 II HeizkostenV), die Kosten der Warmwasserlieferung (§ 8 IV HeizkostenV) bzw die Aufteilung der Kosten ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Lebenspartner, Abs 1, 2. Alt.

Rn 8 Der eingetragene (§ 1 LPartG) Lebenspartner ist dem Ehegatten gleichgestellt. Die Eintrittsberechtigung besteht für den Lebenspartner bis zur Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses nach §§ 15 ff LPartG. Eine Konkurrenzsituation zwischen Ehegatten und Lebenspartner in Bezug auf das Eintrittsrecht kann nicht auftreten, da sich Lebenspartnerschaft und Ehe ausschließen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subjektive Anforderungen.

Rn 5 II konkretisiert die subjektiven Anforderungen an digitale Produkte und dient damit der Umsetzung von Art 7 DIRL. Die Anforderungen sind dabei kumulativ zu erfüllen. Sie sind nicht abschließend: Weitere subjektive Anforderungen können sich aus den nach der VRRL erteilten vorvertraglichen Informationen ergeben, welche Vertragsbestandteil sind (Art 6 V VRRL bzw § 312d I 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Bedeutung. Rn 1 Die Minderung ist das zum Rücktritt alternative Mängelrecht des Käufers (I). Sie setzt daher regelmäßig Fehlschlagen der Nachbesserung voraus (§ 437 Rn 15). II. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Norm gilt für Sach- und Rechtsmängel (HP/Faust Rz 3), auch für die Kaufgegenstände des § 453. III. WKRL. Rn 3 § 441 entspricht der unionsrechtlichen Vorgabe von Art 13 IV, 15...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abs 2.

Rn 2 Verfügungen über Grundpfandrechte und entspr Verpflichtungsgeschäfte sind vom Anwendungsbereich des § 1850 ausgenommen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Zustimmung.

Rn 11 Ein Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung besteht nicht, wenn der Verlangende oder wenn alle Miteigentümer der konkreten Benutzung ausdrücklich durch einen nicht nichtigen Beschl zugestimmt haben. Eine schlüssige Zustimmung ohne Beschl ist nicht möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Der Ersatz von Nutzungsausfall.

1. Problematik. Rn 40 Insb bei Kfz kann bis zur Vollendung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung einige Zeit vergehen. Zur vollständigen Herstellung würde gehören, dass der Geschädigte für diese Zeit einen Ersatzwagen erhält. Daher würde II 1 die für einen Mietwagen erforderlichen Kosten umfassen. Doch vgl zur Problematik der Ersatzfähigkeit der höheren Unfallersatztarife zune...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen.

I. Rechtsgeschäft. Rn 5 Alle Arten von Rechtsgeschäften können umgedeutet werden, also einseitige Rechtsgeschäfte (BAG NJW 02, 2973 [BAG 15.11.2001 - 2 AZR 310/00]), gegenseitige Verträge (BGH NJW 63, 339 [BGH 28.11.1962 - V ZR 127/61]), Verfügungen (RGZ 66, 28; 124, 30), auch des Nichtberechtigten (Völzmann Rpfleger 05, 65; aA RGZ 124, 31), familienrechtliche Rechtsgeschäfte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 7 Die Beweislast für die Überlassung der Vermögensverwaltung trägt der Ehegatte, der sich auf sie beruft. Eine Vermutung hierfür besteht nicht und folgt auch nicht daraus, dass die Eheleute in gutem Einvernehmen leben. Dies spricht eher für fehlenden Rechtsbindungswillen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsmängel.

Rn 4 Da Freiheit von Rechtsmängeln erst zum Eigentumsübergang geschuldet wird (§ 435 Rn 4), kommt es allein auf diesen Zeitpunkt an (Mertens AcP 203, 818, 831 mit Fn 39). Vorher bestehen insoweit keine Erfüllungsansprüche.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 482 setzt Art 5 IV Timesharing-RL um. Er zwingt den Unternehmer bei Verträgen iSv §§ 481 I, 481a S 1, 481b I, II, 487 S 2 dazu, vorvertragliche Informationen nach Art 242 § 1 EGBGB in Textform (§ 126b) zur Verfügung zu stellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ehegatte als Vermächtnisnehmer.

Rn 9 I ist nicht anzuwenden, wenn der überlebende Ehegatten ein gewillkürtes Erbrecht besitzt (welches nicht nur dem gesetzlichen Erbrecht entspricht) oder ihm ein Vermächtnis zugewandt wurde, selbst wenn dieses nur einen Erinnerungswert hat (Grüneberg/Siede Rz 2). Der Zugewinn gilt in diesen Fällen durch die Beteiligung am Nachlass als ausgeglichen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 33. Grundstückskaufvertrag (Abs 1 lit c).

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 Der Begriff ›Sache‹ ist in § 90 legal definiert. Er umfasst daher alle körperlichen Gegenstände, bewegliche wie unbewegliche, auch Miteigentumsanteil an Grundstück (BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]), feste wie flüssige oder gasförmige (s § 90); auch Wasser und Gase sind also Sachen. Auf Tiere finden gem § 90a die Vorschriften über Sachen und damit über den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rasse/ethnische Herkunft.

1. Unmittelbare Benachteiligung. Rn 25 Keine Einstellung wegen dunkler Hautfarbe. 2. Mittelbare Benachteiligung. Rn 26 Anforderung muttersprachliche Deutschkenntnisse (BAG NZA 18, 33 [BAG 29.06.2017 - 8 AZR 402/15]), nicht aber: sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse (BAG NZA-RR 18, 287); schriftliche Deutschkenntnisse, wenn Arbeitsanweisungen verstanden werden müssen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Eigenschaften.

Rn 35 Eigenschaften sind die natürlichen Beschaffenheitsmerkmale sowie die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse sowie Beziehungen einer Person oder Sache zur Umwelt, soweit diese nach der Verkehrsanschauung Bedeutung für die Wertschätzung oder Verwendbarkeit besitzen (BGHZ 34, 41; 70, 48; 88, 245). Die Beziehungen zur Umwelt müssen in der Sache oder Person selbst angel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausübungsfolgen.

Rn 4 Mit dem Zugang der Ausübungserklärung entsteht ein weiterer Kaufvertrag (sog Theorie von Doppelverkauf). Es bestehen also zwei Kaufverträge (Eigentümer/Dritter und Eigentümer/Berechtigter, BGH JR 77, 241). Sie sind inhaltsgleich, § 464 II. Nur in Bezug auf diese Inhaltsgleichheit kann von einem ›Eintritt‹ in den ersten Vertrag gesprochen werden. Konstruktiv handelt es s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirkung.

Rn 4 Die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme (§ 1957 I). Familiengerichtliche Genehmigung nach §§ 1799, 1851 ist nicht erforderlich, da kein rechtsgeschäftlicher Pflichtteilsverzicht vorliegt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gebäude mit Publikumsverkehr.

aa) Gebäude, in denen ein Gewerbe betrieben wird. Rn 146 Bei Gebäuden, in denen ein Gewerbe betrieben wird, sind die Sicherheitsanforderungen wegen der großen Zahl potentiell Gefährdeter einerseits und des persönlichen Nutzens, den der Gewerbetreibende aus der Verkehrseröffnung zieht, andererseits besonders hoch. Wichtig ist insb die Sicherheit von Zugängen und Gängen (zB Köl...mehr