Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Änderungen bei bestehender Gemeinschaft.

I. Umwandlung von Eigentum. Rn 9 Die Umwandlung von SonderE in gemE und umgekehrt erfordert wie eine erstmalige Begründung den Weg nach § 4 I, II (BGH ZMR 05, 59, 62; 03, 748). GemE, zB ein neuer Flur oder ein neues Treppenhaus, kann nicht – auch nicht tw – aufgedrängt (München Rpfleger 07, 459) oder entzogen werden. Geschähe dieseszB bei einer Unterteilung (Rn 11 ff), wäre d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Der Tatbestand des allg Persönlichkeitsrechts.

1. Rechtsträger. Rn 33 Der Schutz iRd Apr steht allen natürlichen Personen zu, auch allen nicht oder beschränkt Geschäftsfähigen (s.u. Rn 56). Auch Prominenten steht der Schutz durch das Apr in vollem Umfang zu (EGMR NJW 04, 2647; Teichmann NJW 07, 1917). Darüber hinaus kann auch der Nasciturus unter den Schutz fallen, soweit ihm iRv § 823 I bereits Ansprüche zukommen. Über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohlverhaltenspflicht.

Rn 13 Die Pflicht zu gegenseitigem Wohlverhalten, die in § 1684 II 1 normiert ist, gilt entspr auch im Anwendungsbereich des § 1687 und erlangt insb bei der Ausübung des Alleinentscheidungsrechts Bedeutung (vgl Grüneberg/Götz § 1687 Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung des Irrtums.

Rn 4 Die Ausschlagung erstreckt sich, wenn mehrere Berufungsgründe vorliegen, nach II auf die den Erben bekannten Berufungsgründe. Die dem Erben nicht bekannten, aber tatsächlich vorliegenden Berufungsgründe werden im Zweifel nicht erfasst. Nach Maßgabe des § 1948 kann die Ausschlagung auf einen bestimmten Berufungsgrund beschränkt werden (NK-BGB/Ivo § 1949 Rz 7), sofern dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft). (2) Der Fiskus kann die ihm als gesetzlichem Erben angefallene Erbschaft nicht ausschlagen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tatbestandsmerkmale.

a) Wirksame Verfügung durch einen Nichtberechtigten. Rn 4 § 816 I 1 setzt eine rechtsgeschäftliche Verfügung des Nichtberechtigten voraus. Verfügung idS ist jedes (dingliche) Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht übertragen, belastet, in seinem Inhalt verändert oder aufgehoben wird (statt aller Grüneberg/Sprau § 816 Rz 7). Nicht dem Regelungsgehalt des § 816 I 1 unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einleitung.

Rn 29 Zwar ist die Schlechtleistung als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Schadensersatzansprüche des allg Leistungsstörungsrechts anerkannt. Dieses ist aber auf die Besonderheiten der Einstandspflicht für Mängel und des Rechts des Verkäufers zur zweiten Andienung nicht zugeschnitten. Viele rechtliche Fragen sind daher äußerst str. Zudem ist die Haftung des Verkäufers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eigentumsaufgabe.

Rn 2 Die Aufgabe erfordert Verzichtserklärung und Eintragung in das Grundbuch. I. Verzicht. Rn 3 Die Verzichtserklärung ist eine bedingungs- und befristungsfeindliche (vgl § 925 II), einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang beim Grundbuchamt wirksam wird (BGHZ 115, 1). Sie ist materiell-rechtlich formfrei, bedarf für den Grundbuchvollzug der Form des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Übertragung einer Tätigkeit.

Rn 8 Übertragen werden können Tätigkeiten jeglicher Art (rechtliche/faktische, einfache/komplizierte, entgeltliche/unentgeltliche). Die Übertragung kann ausdrücklich oder konkludent (BeckOGK/Seidel § 831 Rz 15), durch Rechtsgeschäft (das nicht wirksam sein muss, NK-BGB/Katzenmeier § 831 Rz 18) oder tatsächlichen Akt erfolgen (NK-BGB/Katzenmeier § 831 Rz 18); entscheidend ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begrenzung.

Rn 6 Der Ersatz des Vertrauensschadens ist durch das Erfüllungsinteresse begrenzt (RGZ 170, 284). Dies ist nach dem Zustand zu bemessen, der bei Gültigkeit der Erklärung und einer ordnungsgemäßen Erfüllung eingetreten wäre. Hätte das angefochtene Geschäft dem Anfechtungsgegner keinen wirtschaftlichen Vorteil gebracht, besteht kein Schadensersatzanspruch (BeckOK/Wendtland § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zwangsvollstreckung.

I. Voraussetzungen. Rn 7 Es gelten die allg Vollstreckungsvoraussetzungen. Titel kann eine persönliche Unterwerfung, § 794 I Nr 5, II ZPO (wegen § 800 ZPO s.o. Rn 2), oder ein Duldungsurteil bzw -vergleich sein. Für die Klage gilt § 24 ZPO. Sie kann im Urkundenprozess erhoben werden, wenn die Reallast auf Geld oder vertretbare Sachen lautet, §§ 592 ff ZPO. II. Verfahren. Rn 8 N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertretungsmacht.

Rn 9 Obwohl dies nicht ausdrücklich geregelt ist, umfasst nach dem Sinn des Gesetzes die alleinige Entscheidungsbefugnis in alltäglichen Angelegenheiten auch die alleinige gesetzliche Vertretungsmacht des Kindes hierfür (Schwab FamRZ 98, 457, 470).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbrecht der Urgroßeltern.

Rn 2 Erben der 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Lebt zum Zeitpunkt des Erbfalls noch ein Urgroßelternteil, schließt er die Abkömmlinge der anderen Urgroßeltern aus, § 1928 II Hs 1. Die Urgroßeltern erben nach § 1928 II zu gleichen Teilen, unabhängig davon, ob sie derselben Linie oder verschiedenen Linien angehören.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Im Zusammenhang mit der Einwilligung dient die Aufklärungspflicht dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts (Art 2 I iVm. Art 1 I GG) des Patienten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausgleichspflichtiger.

Rn 3 Ausgleichspflichtig ist der durch den Wegfall nachrückende Abkömmling des Erblassers, unabhängig davon, ob der Nachrückende Erbe des Weggefallenen ist; dadurch können auch Seitenverwandte des Weggefallenen ausgleichspflichtig werden. Die Ausgleichspflicht entsteht mit der Annahme der Erbschaft und trifft die Erben entspr dem Verhältnis ihrer Erbteile.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Eintragung (III).

Rn 7 Gem III muss bei der eGbR die Fortsetzung zur Eintragung ins Gesellschaftsregister angemeldet werden. Die Eintragung ist deklaratorisch. Die Registerpublizität schützt den Rechtsverkehr. Handelte es sich vor Eintritt der Auflösung um eine eGbR, sind nach III die Auflösung und die Fortsetzung zur Eintragung anzumelden. Anmeldepflichtig sind alle Gesellschafter, s im Deta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 In § 1853 werden aufgrund ihres systematischen Zusammenhangs die bisher in § 1907 III aF und in § 1822 Nr 4 aF geregelten genehmigungspflichtigen Vertragsverhältnisse zusammengefasst. Für den Vormund und die Eltern gilt die Vorschrift gem §§ 1643 I, 1799 I mit Modifikationen entspr (vgl §§ 1643 IV, 1795 II, 1799 II).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldscheine, Abs 1 S 1.

Rn 3 Schuldschein iSv I 1 ist jede vom Schuldner über die Forderung ausgestellte Urkunde. Diese kann konstitutiv sein (§§ 780f), Beweiszwecken dienen, oder Legitimationsfunktion haben. Bei der Beurkundung der Verpflichtung verschiedener Parteien in einer Urkunde, insb bei Vertragsurkunden über gegenseitige Verträge, greift die Vorschrift nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. 2 § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsbefugnis.

Rn 2 Anspruchsbefugt ist der für tot Erklärte oder der, dessen Todeszeit festgestellt worden ist, aber die Zeit, die als Zeitpunkt seines Todes gilt, überlebt hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftungsumfang.

Rn 3 Die Verwandten haften allerdings nur im Umfang des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt (BGHZ 41, 104).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Energetische Modernisierung (§ 555b Nr 1).

I. Überblick. Rn 3 Nach § 555b Nr 1 sind bauliche Veränderungen (Rn 2), durch die in Bezug auf die Mietsache (§ 555a Rn 2) Endenergie nachhaltig (Rn 8) eingespart wird (energetische Modernisierung) Modernisierungsmaßnahmen. Hierin liegt im Verhältnis zum Mieter eine wegen § 559 I politisch gewollte, indes bedenkliche Fiktion, soweit eine bauliche Veränderung nicht dazu führt,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bestellung der Verwaltungsbeiräte.

I. Allgemeines. Rn 1 Bestellung und Abberufung sowie deren Wirkungen entspr der Rechtslage beim Verw. Für § 23 II genügt: ›Der Beirat wird neu gewählt‹ (München ZMR 07, 996). Wahl und Abberufung unterfallen § 19 I. Eine Blockwahl ist zulässig (München ZMR 07, 996), wenn ›keine Bedenken‹ erhoben werden (Hambg ZMR 05, 396; KG ZMR 04, 776; aA LG Düsseldorf NZM 04, 468). Entspr §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sonderregeln für Einzelleistungen.

I. Grundsatz. Rn 1 Die jeweiligen Einzelleistungen verhalten sich zum Stammrecht wie die Hypothekenzinsen zum Kapital. Die Norm erfasst rückständige und erst fällig werdende Leistungen (Staud/Reymann § 1107 Rz 22; Soergel/Stürner § 1107 Rz 2; aA MüKo/Mohr § 1107 Rz 3). Für sie gelten die im BGB und anderen Gesetzen (BayObLG NJW 59, 1876 [BGH 02.07.1959 - VIII ZR 194/58]) getr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirksamer Vertrag.

I. Zustandekommen. Rn 3 Maßgebend für das Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrages sind die allg Grundsätze der Rechtsgeschäftslehre – §§ 104 ff. Unternehmer und Besteller müssen sich also mit Angebot und Annahme (§§ 145 ff) über die wesentlichen Vertragsbedingungen (essentialia negotii, vgl Vor §§ 145 ff Rn 42, § 145 Rn 4) einigen, wozu außer der Bestimmung der werkvertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Emotionale Verbundenheit.

aa) Grundfälle. Rn 31 Die Grundfälle, in denen die sittenwidrige Ausnutzung der Gefühlslage eines krass finanziell überforderten Bürgen vermutet wird (Rn 21f), betreffen Bürgschaften für dem Hauptschuldner nahestehende Personen. Hierzu gehören insb Bürgschaften des Ehegatten (BGHZ 146, 37 ff; NJW 05, 971), der Verlobten (BGHZ 136, 347, 350), des nichtehelichen Lebenspartners ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mehrfache Verwandtschaft.

Rn 2 Ein Verwandter kann mehreren Stämmen angehören, wenn er aus einer Ehe zwischen Verwandten stammt oder von einem Verwandten adoptiert wurde, sofern seine bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse durch die Adoption unberührt geblieben sind, wie zB bei § 1770 II oder § 1756 I.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Belastetes Grundstücksrecht (S 1).

I. Recht an einem Grundstück (Stammrecht). Rn 2 Das Recht an einem Grundstück kann jedes Grundstücksrechts iSd § 875 sein, insb auch Erbbaurecht und Wohnungseigentum. II. Belastung des Rechts mit dem Recht eines Dritten (Zweigrecht). Rn 3 Die Belastung eines beschränkten dinglichen Rechts (Stammrecht) kann Nießbrauch (§§ 1068 ff) oder Pfandrecht (§§ 1273 ff), insb an Grundpfand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wirkung.

Rn 1 Der Erbe des Schuldners des gesicherten Anspruchs haftet für diesen nach § 884 unbeschränkt und unbeschränkbar. Die Haftungsbeschränkungen durch den Erben nach §§ 1973, 1975, 1989, 1990, 1994, 2000 und die Erhebung einer Einrede nach §§ 2016, 2014, 2015 wirken somit nicht ggü dem durch die Vormerkung gesicherten Anspruch.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtskräftiges Urteil.

I. Abtretung vor Rechtshängigkeit. Rn 11 § 407 II schützt den Schuldner, der im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit iSv §§ 261, 253 I ZPO keine Kenntnis (Rn 5 ff) von der bereits erfolgten Abtretung hatte. Das rechtskräftige Urt zwischen ihm u dem Zedent muss der Zessionar gg sich gelten lassen. Die Rechtskrafterstreckung wirkt nur zugunsten des Schuldners, nicht auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anpassungserklärung.

a) Überblick. Rn 27 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, kann jede Vertragspartei durch Erklärung in Textform (§ 126b) eine Anpassung für die Zukunft (BGH NJW 11, 2350 [BGH 18.05.2011 - VIII ZR 271/10] Rz 18) vornehmen; dagegen besteht nicht das Recht, Betriebskostenvorauszahlungen erstmalig einzuführen. § 560 IV gibt ferner nur ein einmaliges Erhöhungsrecht pro Abrechn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Benachteiligungsverbot.

Rn 11 Der Übergang des Unterhaltsanspruchs darf nicht zum Nachteil des unterhaltsberechtigten Kindes geltend gemacht werden. Dies wirkt sich praktisch in der Weise aus, dass die Regressforderung dem Unterhaltsanspruch des Kindes gg den wirklichen Unterhaltsverpflichteten im Range nachgeht mit der Folge, dass die Regressforderung dessen Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, dass der andere Teil zur Erfüllung Zug um Zug zu verurteilen ist. (2) Hat der klagende Teil vorzuleisten, so kann er, wenn der ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 2Im Übrigen erbt der Bund.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Schriftform/Laufzeit. Rn 3 Die Indexvereinbarung muss – auch bei einem mündlichen Vertrag – gem § 557b I 1 schriftlich iSv § 126 sein (s.a. Mankowski ZMR 02, 481, 484). Die Vereinbarung kann zu Beginn, aber auch während des Laufs des Mietvertrags geschlossen werden. Eine Mindestlaufzeit ist nicht vorgeschrieben. Die Indexmiete kann daher sowohl in einem befristeten als auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Außer in den Fällen der §§ 281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs. 3 verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 575a I betrifft ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, aber außerordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann. Es gelten – abgesehen von der Kündigung ggü dem Erben des Mieters nach § 564 – gem § 575a II die §§ 573 und 573a entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zeigt der Gläubiger dem Schuldner an, dass er die Forderung abgetreten habe, so muss er dem Schuldner gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. Der Anzeige steht es gleich, wenn der Gläubiger eine Urkunde über die Abtretung dem in der Urkunde bezeichneten neuen Gläubiger ausgestellt hat und dieser si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Miethöhe.

1. Allgemeines. Rn 181 Die Miete ist idR der Höhe nach bestimmt; wenn nicht, reicht es, dass sie bestimmbar ist (BGH NJW 02, 3016 [BGH 03.07.2002 - XII ZR 39/00]). Die Miete soll meist Ertrag bringen; sie kann aber auch gerade kostendeckend sein (BGH NZM 03, 372 [BGH 12.02.2003 - XII ZR 324/98]). Wurde die Entgelthöhe offengelassen, war gleichwohl aber eine Bindung gewollt, i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Inhalt.

Rn 1 Zweck der halbzwingenden (§ 655e I 1) Vorschrift ist die Beschränkung von Darlehensvermittlern auf das Erfolgshonorar (§ 655c 1) u ein ggf vereinbartes Entgelt für Beratungsleistungen (§ 511), um eine Ausbeutung von Darlehensinteressenten bei aussichtslosen Darlehenswünschen zu verhindern. Aus welchem Grund der Erfolg ausbleibt, etwa Widerruf des Verbrauchers, ist gleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

§ 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pauschale.

a) Zweck. Rn 13 Eine Pauschale erspart dem Vermieter die genaue Abrechnung der Betriebskosten und entlastet ihn damit von dem ansonsten jährlich anfallenden Arbeitsaufwand (BGH NJW 12, 303 [BGH 16.11.2011 - VIII ZR 106/11] Rz 14). b) Gegenstand. Rn 14 Gegenstand der Pauschale müssen und können allein Betriebskosten (Rn 3 ff) mit Ausn der Heiz- und Warmwasserkosten sein. Deckt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Löschung.

Rn 7 Das Recht erlischt erst mit Löschung im Grundbuch (§ 46 GBO). Eine Löschung ohne Aufgabeerklärung macht das Grundbuch unrichtig und das Recht bleibt bestehen (KGJ 33, 278f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift bezieht sich auf die Gelder, die sich beim Erbfall im Nachlass befinden, und auf solche, die während der Vorerbschaft durch Surrogation (§ 2111) in den Nachlass gelangen. Der Erblasser kann nach § 2136 befreien.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat jemand durch besondere Mitteilung an einen Dritten oder durch öffentliche Bekanntmachung kundgegeben, dass er einen anderen bevollmächtigt habe, so ist dieser auf Grund der Kundgebung im ersteren Falle dem Dritten gegenüber, im letzteren Falle jedem Dritten gegenüber zur Vertretung befugt. (2) Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Kundgebung in derselben Weis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot.

a) Überblick. Rn 23 Bietet der Vermieter die Mietsache in der Öffentlichkeit an, etwa durch Anzeigen in Tageszeitungen und Veröffentlichungen im Internet, ist nach § 2 Nr 8 AGG das AGG zu beachten (LG Köln ZMR 16, 205). Gem §§ 19 I Nr 1 Var 2, 2 I Nr 8, 1 AGG ist in diesem Falle bei Begründung, Durchführung und Beendigung eines Mietvertrags eine Benachteiligung eines potenzie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Leitet der Besitzer das Recht zum Besitz von einem mittelbaren Besitzer ab, so findet die Vorschrift des § 990 in Ansehung der Nutzungen nur Anwendung, wenn die Voraussetzungen des § 990 auch bei dem mittelbaren Besitzer vorliegen oder diesem gegenüber die Rechtshängigkeit eingetreten ist. (2) War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes in gutem Glauben, so hat er gleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erhaltungsmaßnahmen (§ 19 II Nr 2).

1. Überblick und Begriff. Rn 20 Die Erhaltung des gemE ist nach § 18 I eine auf der GdW ruhende Pflicht (BGH NJW 24, 2832 [BGH 08.05.2024 - XII ZR 7/23] Rz 29). Bestehen Anhaltspunkte für einen Schadenseintritt, muss nicht abwartet werden, bis konkrete Schäden größeren Ausmaßes tatsächlich eingetreten sind (BayObLG NJW-RR 96, 1166). Kommt die GdW ihrer Verpflichtung nach § 19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verpflichteter.

Rn 5 Zur Ankündigung ist die Person verpflichtet, die die Erhaltungsmaßnahme oder die Maßnahme, die über die Erhaltung hinausgeht, durchführt (BRDrs 168/20, 58). Das kann die GdW, nach einem Gestattungsbeschl aber auch ein WEigtümer sein.mehr