Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einräumung der Nutzungsrechte durch Unternehmer.

Rn 4 Beinhalten die subjektiven und/oder objektiven Anforderungen die originäre Einräumung von Nutzungsrechten durch den Unternehmer, so muss dieser selbst (originär oder durch Erwerb) Rechteinhaber sein und dem Verbraucher die für die vertragsmäßige Nutzung des digitalen Produkts erforderlichen Rechte einräumen (BTDrs 19/27653, 61).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschlusstatbestand (I2).

1. Allgemeines. Rn 17 I 2 beinhaltet einen Ausschluss der Erlaubnis zur Vornahme der privilegierten baulichen Veränderungen, und zwar ähnlich wie in §§ 553 I 2, 555d II 1. Abzuwägen sind die (negativen) Folgen der baulichen Veränderung aufseiten des Vermieters gg die (positiven) Folgen derselben Maßnahme für den Mieter. Der vorwiegend dem Interesse des Mieters dienenden Regel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschreibung durch Sachverständigen, § 585b II.

Rn 5 Innerhalb der durch Ausschlussfristen gebildeten Zeitfenster (9 Monate ab Beginn bzw 3 Monate nach Beendigung des Vertrages) besteht ein Anspruch auf Erstellung der Beschreibung durch einen vom Landwirtschaftsgericht zu ernennenden Sachverständigen. Voraussetzung ist eine faktische Weigerung des Vertragspartners oder Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien über t...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz: Abnahme (§ 644 I).

Rn 5 Im Ausgangspunkt gilt: Der Unternehmer trägt die Vergütungsgefahr bis zur Abnahme, danach trägt sie gem § 644 I 1 der Besteller und die Regelungen des § 645 werden durch §§ 633 ff verdrängt (iE § 633 Rn 4 ff).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 39 Ob durch einen Gebrauch ein Nachteil erwächst, ist eine Frage des Einzelfalls. So weit hier Hinweise gegeben werden, ist zu beachten, dass sie zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen sind. Ferner ist für die Falllösung zunächst zu fragen, ob es den Gebrauch regelnde, wirksame Vereinbarungen oder Beschl gibt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Ankündigung.

I. Gesetzliche Folgen. Rn 2 Fehlt eine Modernisierungsankündigung, ist sie unvollständig oder in erheblicher Weise fehlerhaft, was schon der Fall sein soll, wenn der Umfang der Duldungspflicht in einem Anhang der Modernisierungsankündigung unzutreffend beschrieben wird (LG Berlin ZMR 19, 275, 276; zw), läuft nach § 555d III 2 die Frist des § 555d III 1 nicht. Weitere Folge ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Inhalte (§ 28 I 2).

1. Allgemeines. Rn 7 Als Ausgaben sind solche Kostenpositionen anzusetzen, die feststehen oder im kommenden Wirtschaftsjahr zu erwarten sind (BGH MDR 15, 146 Rz 26). Einnahmen iSv § 28 I 2 sind auch voraussichtliche Zinsen (Köln ZMR 08, 818). Die (künftigen) Hausgeldvorschüsse müssen nach hM genannt, aber nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden (BGH NZM 13, 650 Rz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verfahren.

1. Allgemeines. Rn 4 Die Testamentserrichtung besteht stets aus der vom Notar zu führenden Verhandlung, der Niederschrift, ihrer Verlesung, dem Genehmigen und Unterschreiben durch den Erblasser sowie dem Abschluss durch Unterschrift des Notars und sonst mitwirkender Personen. Der Notar hat Identität und Testierfähigkeit des Erblassers zu prüfen (§§ 10, 11, 28 BeurkG), dessen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 485 hat § 485 I, II, V aF abgelöst. Er gibt dem Verbraucher in seinem Anwendungsbereich ein Widerrufsrecht. Die früheren II und III wurden mWz 13.6.14 aufgehoben. § 485 verweist nunmehr komplett auf § 355 (Meier ZfIR 14, 799).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gebrauch (§ 9a III).

Rn 32a Die WEigtümer haben von Gesetzes wegen kein Recht, das Gemeinschaftsvermögen mitzugebrauchen, zB einen Raum, der im Eigentum der GdW steht (LG München I ZWE 23, 204 Rz 8).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einberufender.

1. GdW (§ 24 I). Rn 6 Die Versammlung ist gem §§ 18 I, 24 I von der GdW – idR vertreten durch ein Organ – einzuberufen. Die GdW hat – ist nichts bestimmt – iRd § 24 I Ermessen (s.a. § 26 Rn 9). Die GdW kann auf Einberufung oder Nichteinberufung verklagt oder nach §§ 935 ff ZPO (AG Wiesbaden GE 21, 1136) im Wege der Leistungsklage in Anspruch genommen werden (LG Frankfurt aM Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gebäude.

a) Mietshaus. Rn 46 Umlegungsbezugspunkt ist grds ein Mietshaus – ein Haus mit mehreren Mietwohnungen (BGH NJW 16, 866 [BGH 20.01.2016 - VIII ZR 93/15] Rz 8; s.a. § 2 II. BV für preisgebundenen Wohnraum. b) Gebäude einer WE-Anlage. Rn 47 In einer WE-Anlage ist grds das Gebäude, in dem das SonderE liegt, der Umlegungsbezugspunkt. Die Räume/Flächen, die im SonderE stehen, können ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. § 140.

Rn 6 Erst wenn, ggf nach Auslegung, die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts feststeht, ist eine Konversion möglich. Die Umdeutung bildet keinen Unterfall der Auslegung, denn während die Auslegung der Ermittlung des realen Willens dient, stellt die Umdeutung auf einen hypothetischen Willen ab (BGHZ 19, 273; § 140 Rn 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Rechtsfolgen aus dem Eintritt des Nacherbfalls. Sie berücksichtigt, dass der Nacherbe nicht etwa der Rechtsnachfolger des Vorerben ist, sondern ihn nur in der Herrschaft über den Nachlass ablöst.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Zahlungsform.

Rn 35 Ohne abw Vereinbarung ist Käufer zur Barzahlung berechtigt und verpflichtet (HP/Faust Rz 61). Bei höheren Kaufpreisen liegt Vereinbarung unbarer Zahlung nahe (HP/Faust aaO).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. DIRL und WKRL. Rn 1 Die Norm wurde iRd Umsetzung der DIRL neu eingefügt. § 475a regelt das Verhältnis zwischen den neuen Vorschriften betr Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte gem §§ 327 ff nF und den Normen des Verbrauchsgüterkaufs (BTDrs 19/27653, 82, 83; vgl auch § 453, s dort). Die DIRL und WKRL sollen sich zwar ergänzen, zugleich schließen si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots.

Rn 54 Der Vermieter von Wohn- und Gewerberaum muss nach § 556 III 1 Hs 2 bzw § 242 als vertragliche Nebenpflicht den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Zu den Einzelheiten s § 556 Rn 139.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bauträger.

Rn 3 Eine bauliche Veränderung liegt nicht vor, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger, wenn auch auf Verlangen des künftigen WEigtümers, abweichend von den Plänen erstellt wird (BGH ZMR 15, 320 Rz 14; aA LG Itzehoe ZMR 18, 628). In einem solchen Fall besteht ggf ein Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entspr Zustandes (BGH ZMR 15, 320 Rz 20).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusammenhang von Produktmangel und fehlender Aktualisierung

Rn 16 Liegen die Voraussetzungen aus Nr 1 und 2 vor, haftet der Unternehmer nach II nicht für solche Produktmängel, die auf das Fehlen der bereitgestellten, aber vom Verbraucher nicht innerhalb einer angemessenen Frist installierten Aktualisierung zurückzuführen sind.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Nießbrauch erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers. 2Steht der Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so erlischt er mit dieser.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungen nach Art 45 II.

I. Gesetzliche Sicherungsrechte, S 1. Rn 7 Nach Art 45 II 1 ist für die Entstehung gesetzlicher Sicherungsrechte an den in Art 45 I genannten Fahrzeugen, aber auch für Inhalt und Ausübung dieser Rechte (MüKo/Wendehorst Rz 73) das Recht der gesicherten Forderung, also die lex causae, anwendbar. Durch diese Anknüpfung soll va für die Behandlung der besitzlosen Schiffsgläubigerr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängelrechte des Unternehmers.

Rn 15 Da I nur gesetzliche Mängelrechte erleichtert, setzt der Regress gem II eine Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette voraus, dh dem regressierenden Verkäufer muss ein Mängelrecht gg seinen Lieferanten zustehen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 14). Vom Umfang sind die Mängelrechte beim Regress an die vom Käufer geltend gemachten Mängelrechte, also das Regressinteresse gebunden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstandes nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. 2Ist die Veräußerung an einen Dritten unstatthaft, so ist der Gegenstand unter den Teilhabern zu versteigern. (2) Hat de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundsätzliches.

Rn 2 Nach der Soll-Vorschrift des § 585b ist die Pachtbeschreibung nicht zwingend geboten. Aber es kann jeder Vertragspartner gem § 585b II das Erstellen der Pachtbeschreibung durchsetzen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tilgungsverrechnung.

Rn 5 Im Anwendungsbereich des § 367 gilt die Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Unter Zins ist für die Überlassung des Kapitals verlangte gewinn- und umsatzunabhängige, aber von der Laufzeit bestimmte geldliche Vergütung zu verstehen (BGH NJW 79, 540). Kosten sind Aufwendungen, die dem Gläubiger aus der Durchsetzung der Forderung entstanden sind, sofern der Gläubige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Der Ersatz von Drittschaden.

I. Ausgangspunkt. Rn 99 In aller Regel braucht der Schädiger dem Gläubiger des Schadensersatzes nur denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem Gläubiger selbst entstanden ist. Das folgt zB aus § 251 I (Entschädigung ›des Gläubigers‹), zudem aus vielen Anspruchsnormen (zB § 823 I ›dem anderen‹), wird aber auch sonst allg als Regel vorausgesetzt (sog Dogma vom Gläubigerinteress...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirtschaftsplan (§ 28 I 2).

I. Allgemeines. Rn 3 Ziel eines Wirtschaftsplans ist es: 1. aufgrund einer vorläufigen Schätzung festzustellen, welcher Gesamtbetrag zu den Kosten der GdW iSv § 16 II 1 in einem Wirtschaftsjahr benötigt wird, und 2. die Beitragsleistung der WEigtümer zu diesen Kosten (BGH NZM 13, 650 Rz 13; Hamm ZMR 09, 58, 60) sowie 3. zu den Rücklagen (§ 19 Rn 39 ff; § 19 Rn 42) festzusetze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonstige Rechtsfolgen, Abs 3.

Rn 5 I und II schließen Ansprüche aus unerlaubter Handlung nicht aus (III; iE § 15 Rn 20 ff). Sind einzelne Regelungen diskriminierend, kann deren Beseitigung verlangt werden, Unwirksamkeit nach §§ 134, 138 BGB bleibt unberührt. Das Schuldverhältnis iÜ bleibt nach Maßgabe von § 139 BGB erhalten (BTDrs 16/1780, 47).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bedeutung.

I. § 157. Rn 2 Der sachliche Gehalt und das Verhältnis der §§ 133, 157 zueinander sind umstr (Staud/Singer § 133 Rz 4 mwN). Nach der gesetzlichen Formulierung ist gem § 133 für die Auslegung von Willenserklärungen auf den wirklichen Willen und bei der Auslegung von Verträgen laut § 157 auf Treu und Glauben sowie die Verkehrssitte abzustellen. Diese Unterscheidung wird allg al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sicherheitsleistung.

Rn 4 Für die Art und Weise gelten §§ 232 ff. Die Höhe wird vom Gericht festgesetzt; maßgebend sind der Nachlasswert (RGRK/Johannsen § 2128 Rz 7) und das Ausmaß der Gefährdung (Staud/Avenarius § 2128 Rz 8). Sinnvollerweise muss der Vorerbe die Sicherheit aus seinem eigenen Vermögen leisten. Die Hinterlegung von Nachlassgegenständen, insb Wertpapieren, gem § 232 reicht jedoch,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rückkauf.

Rn 5 Der Verkäufer ist wie beim Wiederverkauf zum Rückkauf verpflichtet, allerdings muss der Rückkaufvertrag auf Forderung des Käufers noch separat geschlossen werden, I 1 gilt also nicht (BGHZ 140, 218, 220 f; abw Terminologie in BGH NJW-RR 91, 526: Ausübung durch Verkäufer; vgl auch NJW 14, 2269 Rz 50 und 58: Ankaufsgarantie des Verkäufers begründet Rückkaufverpflichtung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Rechtswahl.

1. Ausdrückliche Rechtswahl. Rn 8 Die ausdrückliche Rechtswahl kann in einer individuell formulierten Vertragsklausel, in einem Formular bzw in AGB (EuGH C-152/20 – SC Gruber Logistics SRL ECLI:EU:C:2021:600 Rz 40; BGH RIW 22, 705, 708: Frankf BeckRS 18, 32208; LG Hamburg NJOZ 15, 535, 536; implizit auch bereits EuGH C-191/15 – Amazon ECLI:EU:C:2016:612) enthalten sein und po...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtssubjekte.

Rn 2 Sie sind als Träger von Rechten und Pflichten gekennzeichnet. Das Gesetz regelt sie in §§ 1–89. Im Einzelnen s.u. Rn 7.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entfall der Nachfristsetzung (Abs 2).

Rn 11 Die Norm befreit den Verkäufer von der Setzung einer Nachfrist gem § 437 Nr 2, 3 (Erman/Grunewald Rz 12). Neben den allg Voraussetzungen (Rn 3–8) setzt sie voraus:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. 2Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutgläubiger Erwerb.

Rn 25 Wird ein verdinglichtes SNR rechtsgeschäftlich (mit-)erworben, kann es nach hM gutgläubig erworben werden (BGH ZWE 17, 169 Rz 19; Hamm ZWE 09, 169; LG München I ZMR 19, 382). Dies ist indes zweifelhaft, da man eine bloße Vereinbarung nicht gutgläubig erwerben kann. Wenn Wohnungseigentum durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wird, kommt ein gutgläubiger Erw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Insolvenz.

Rn 6 Für Bund und Länder ist das Insolvenzverfahren ausgeschlossen (§ 12 I Nr 1 InsO), für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts dann, wenn das Landesrecht es vorsieht (§ 12 I Nr 2 InsO), was meistens der Fall ist. Nur für die übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts hat daher die Verweisung auf die Insolvenzantragspflicht des § 42 II Bedeutung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die zeitliche Begrenzung für die Erklärung von Rücktritt und Minderung (Abs 4, 5).

I. Inhalt. Rn 23 Als Gestaltungsrechte verjähren Rücktritt und Minderung (§ 437 Nr 2) nur aufgrund besonderer Regelung (s BTDrs 14/6040, 226). Dazu ordnen § 218 I, deklaratorisch zitiert in IV 1, und V Alt 1 mit konstitutivem Verweis auf § 218 an, dass eine Erklärung des Rücktritts oder der Minderung unwirksam wird, wenn sich der Verkäufer zum Zeitpunkt der Erklärung zurecht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Verfassungsrechtliche Verankerung. Rn 1 Das Recht und die Pflicht zur elterlichen Sorge sind in Art 6 II 1 GG verfassungsrechtlich verankert. Demnach sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. Dieses Individualgrundrecht, das jedem Elternteil einzeln zusteht, garantiert den Vorrang der Eltern, ihre Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grobe Unbilligkeit.

I. Der Begriff. Rn 5 Die grobe Unbilligkeit darf nicht nur vorübergehend zu bejahen sein, weil andernfalls die Möglichkeit der Stundung nach § 1382 besteht (BGH NJW 70, 1600). Maßstab für die Billigkeitskorrektur ist die › normale‹ Durchführung des Zugewinnausgleichs auf der Grundlage des vom Gesetz angenommenen Grundmusters. Deshalb ist sie nicht gegeben, wenn ein Ehegatte V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Drittstaatliche Eingriffsnormen, Art 9 III.

I. Allgemeines. Rn 31 Drittstaatliche Eingriffsnormen – und seien sie ›vom Ende der Welt‹ (Montfort Rev Lamy dr des aff 08, 82, 83) – werden nun in III ausdrücklich geregelt, aus deutscher Sicht wird damit die durch den Vorbehalt gg Art 7 I EVÜ entstandene Regelungslücke des ex-Art 34 EGBGB geschlossen. Art 9 III hat allerdings nicht die ›enge Verbindung‹ des Art 7 I EVÜ über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kenntnis.

Rn 2 Kenntnis iSv § 173 meint positives Wissen um den Mangel der Vollmacht (Staud/Schilken Rz 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen der Änderungsbefugnis, I.

Rn 3 Diese gelten unabhängig davon, ob es sich um eine für den Verbraucher vorteilige, neutrale oder nachteilige Änderung handelt. § 327r findet keine Anwendung, wenn die Parteien anlässlich der Veröffentlichung einer neuen Version des digitalen Produkts einen neuen Vertrag schließen (ErwGr 75 DIRL). I. Vertrag über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts. Rn 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestand.

1. Erklärung. a) Ausdrücklich. Rn 19 Bei einer ausdrücklichen Erklärung wird der Wille unmittelbar sprachlich in Wort oder Schrift zum Ausdruck gebracht (Erman/Palm 12. Aufl, Vor § 116 Rz 6). Gesetzlich wird eine ausdrückliche Erklärung verlangt, etwa in den §§ 244 I, 700 II, 1059a I Nr 1 sowie § 48 I HGB und § 1031 IV ZPO. Davon zu unterscheiden ist die Auslegungsbedürftigkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Teilhaftung.

Rn 6 Die Teilhaftung tritt erst nach Ablauf der den Gläubigern gesetzten Frist und nach der Nachlassteilung ein (Grüneberg/Weidlich § 2061 Rz 2). Bei einer Teilung vor Fristablauf tritt die Teilhaftung erst mit Fristablauf ein, sofern die Aufforderung vor der Teilung erlassen wurde (str; Soergel/Lettmaier § 2061 Rz 7; aA RGRK/Kregel § 2061 Rz 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausübung/Widerruf.

Rn 3 Die Aufhebung kann ausdrücklich, aber auch dadurch erfolgen, dass der Erblasser neue widersprechende Verfügungen trifft (Soergel/Wolf Rz 2) oder Regelungen in einem neuen Testament bewusst nicht mit aufnimmt (Köln FamRZ 93, 242). Der Rücktritt nach § 2297 ist wie jedes Testament widerruflich. Mit Widerruf treten aufgehobene Verfügungen wieder in Kraft.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Konkurrenzen.

Rn 13 Der von I mit erfasste Irrtum über die Leistungsfähigkeit des Vorleistungsgläubigers fällt idR unter § 119 II (wesentliche Eigenschaft). Daher dürfte dem Vorleistungspflichtigen das (freilich unverzüglich auszuübende, § 121 I) Anfechtungsrecht nach § 119 II zur Wahl stehen (BTDrs 14/6040, 179). Dagegen dürfte § 321 als Spezialvorschrift den uU gleichfalls zutreffenden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fürsorgeverhältnis.

1. Einzelne Fürsorgeverhältnisse. Rn 3 Der sachliche Anwendungsbereich betrifft Entstehung, Ausübung, Änderung, Ende u Inhalt der Fürsorgeverhältnisse. Als solche werden genannt Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. 2. Vormundschaft. Rn 4 Die deutsche Vormundschaft (§§ 1773–1808 BGB) betrifft Minderjährige. Das gilt auch für Art 24. Die in manchen Rechtsordnungen anzutreffe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mittelbare Substanzverletzungen.

aa) Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen. Rn 38 Erste Fallgruppe der mittelbaren Substanzverletzungen ist die Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen. Der BGH hat bei Produktionsstillstand durch Unterbrechung der Stromversorgung – neben einer Verletzung des Rechts am Unternehmen – eine Eigentumsverletzung abgelehnt (BGHZ 29, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ordnungsmäßigkeit.

Rn 68 Eine Entlastung entspricht § 18 II, wenn keine Schadensersatzansprüche absehbar sind (BGH ZMR 10, 775) und widerspricht § 18 II, wenn der Verw schuldhaft Pflichten verletzt hat (BGH ZMR 10, 775; LG Hamburg ZMR 24, 777). Die GdW darf den Verw trotz Möglichkeit einer Haftung entlasten, wenn aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf mögliche Ansprüche zu verzichten (AG H...mehr