Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis.

Rn 11 Für V kommt es nicht darauf an, ob dem Gesellschafter die Geschäftsführung übertragen worden war oder ob es um die gesetzliche Gesamtgeschäftsführungsbefugnis des Betroffenen geht (Schäfer/Schäfer Neues PersGesR § 6 Rz 38). Zudem stellt V klar, dass – als milderes Mittel (BTDrs 19/27635, 152) – die Geschäftsführungsbefugnis auch nur tw entzogen werden kann (Schäfer/Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vererblichkeit.

Rn 110 Ansprüche aus § 812 sind vererblich, selbst wenn im Falle einer Zweckverfehlung der Leistende vorverstirbt (BGH NJW 13, 2025 [BGH 22.03.2013 - V ZR 28/12]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vergütung (S 2).

1. Grundlagen. Rn 6 Nach wirksamer Kündigung kann der Unternehmer grds die vereinbarte Vergütung beanspruchen – § 648 2 Hs 1. Er muss sich aber hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen – § 648 2 Hs 2. Hieraus ergeben sich für den gekündigten Werkvertrag besondere Anforderungen an eine nachprüfbare, im Pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten oder nicht gelten soll. (2) Der Erblasser kann die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bedürftigkeit.

Rn 9 Auf der Stufe der Bedürftigkeit ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe Einkünfte des Unterhaltsberechtigten auf den Bedarf anzurechnen sind und diesen decken, § 1602.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die einem Dritten überlassene Bestimmung der Leistung erfolgt durch Erklärung gegenüber einem der Vertragschließenden. (2) 1Die Anfechtung der getroffenen Bestimmung wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung steht nur den Vertragschließenden zu; Anfechtungsgegner ist der andere Teil. 2Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Inhalt.

Rn 12 Inhalt und Rechte am gemE bestimmt § 10 iVm §§ 903, 741 ff, 1011 BGB. Am gemE steht jedem WEigtümer gem § 16 I ein (bloßes) Mitgebrauchs- und ein Mitnutzungsrecht zu. Zur Vermietung des gemE s § 535 BGB Rn 89; zu ›Umwandlungsfällen‹ s § 566 BGB Rn 20 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung des Vorkaufsrechts.

I. Zeitliche Grenzen, I 3. Rn 4 Die Umwandlung muss – wie auch der Verkauf an den Dritten – nur nach der ›Überlassung‹ (vgl Staud/Rolfs § 577 Rz 14; BGH NZM 16, 540 [BGH 06.04.2016 - VIII ZR 143/15]) des Mietobjekts – die nicht zwingend mit dem Tag des Mietvertragsschlusses zusammenfallen muss – erfolgen, ansonsten ist der Zeitpunkt der Umwandlung selbst ohne Bedeutung (Blank...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Rückgabeanspruch (Abs 1).

Rn 1 Nach Beendigung des Nießbrauchs (§ 1030 Rn 18, 20) ist die Sache in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung befinden müsste (MüKo/Pohlmann § 1055 Rz 4 mwN). Rückgabepflichtig ist der Nießbraucher, nach dessen Tod der Erbe. Zur Rückgabe gehört beim Grundstücksnießbrauch auch die Löschung des Rechts.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er das Eigentum an dem vermieteten Wohnraum auf einen Dritten übertragen hat, so muss er in Ansehung der Mietforderung dem Mieter gegenüber die mitgeteilte Übertragung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. (2) Die Mitteilung kann nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werden, der als d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

I. Verschaffung eines mangelfreien Werkes (Abs 1). Rn 10 In § 633 I tritt die Erfolgsbezogenheit des Werkvertrages zu Tage. Der Besteller schuldet nicht die Herstellung als solche, sondern die Herstellung eines mangelfreien, funktionstauglichen Gewerkes (iE hierzu: § 631 Rn 1). Hinzu kommt eine ›Verschaffungspflicht‹, dh, der Unternehmer muss die mangelfrei hergestellte Sache...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Darlehensvermittlungsvertrag mit einem Verbraucher bedarf der schriftlichen Form. 2Der Vertrag darf nicht mit dem Antrag auf Hingabe des Darlehens verbunden werden. 3Der Darlehensvermittler hat dem Verbraucher den Vertragsinhalt in Textform mitzuteilen. (2) Ein Darlehensvermittlungsvertrag mit einem Verbraucher, der den Anforderungen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 3 Ein Verstoß gg die Mitwirkungsobliegenheit kann im Schadensfalle als Mitverschulden nach § 254 gewertet werden (Erman/Rehborn/Gescher Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Gesetzesgeschichte und Anwendungsbereich. Rn 1 § 556a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden; II hatte ein Vorbild in § 4 V Nr 1 MHG. III (dazu Rn 36 ff) wurde mWv 1.12.20 durch das WEMoG v 16.10.20 (BGBl I 2187) angefügt. § 556a gilt für Mietverträge über Wohnraum – auch für solche, die vor dem 1.9.01 geschlossen worden sind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Besteht ein Nießbrauch an dem Anteil eines Miteigentümers, so übt der Nießbraucher die Rechte aus, die sich aus der Gemeinschaft der Miteigentümer in Ansehung der Verwaltung der Sache und der Art ihrer Benutzung ergeben. (2) Die Aufhebung der Gemeinschaft kann nur von dem Miteigentümer und dem Nießbraucher gemeinschaftlich verlangt werden. (3) Wird die Gemeinschaft aufgeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abdingbarkeit.

Rn 33 § 562 II ist vertraglich abdingbar. Dies wird jedoch kritisiert, soweit es um eine Ausdehnung der Sicherheit geht, weil es sich insoweit um eine Mieterschutzvorschrift handelt (vgl Schmid Mietkaution und Vermieterpfandrecht, Rz 3042). Eine Beschränkung der Haftung zugunsten des Mieters kann vereinbart werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer an Stelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe wird, hat im Verhältnis zu Miterben die Pflichtteilslast und, wenn der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis annimmt, das Vermächtnis in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen. (2) Das Gleiche gilt im Zweifel von demjenigen, welchem der Erblasser den Erbteil des Pflichtteilsberechtigten durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die Abschlussfreiheit.

a) Inhalt. Rn 6 Jeder kann frei bestimmen, ob er überhaupt einen Vertrag schließen will. Diese Freiheit wird zwar faktisch durch viele Bedürfnisse eingeschränkt, die legal (also außer durch Delikt) nur durch Vertrag befriedigt werden können. Trotzdem bringt die Abschlussfreiheit weithin den Vorteil vielfacher Wahlmöglichkeiten; sie trägt daher zur Entfaltung der Persönlichkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt des Bestimmungsrechts.

Rn 4 Die Unterhaltsbestimmung ist muss den gesamten Lebensbedarf des Kindes erfassen. Denkbar sind sowohl Natural- als auch Barunterhaltsleistungen (BGH FamRZ 85, 584). Es darf jedoch nichts ausgelassen werden (BGH FamRZ 93, 417).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Analoge Anwendung.

Rn 52 § 44 ist ua analog auf Beschl-Feststellungsklagen anwendbar (BGH WuM 24, 159 Rz 23). S.a. BeckOK WEG/Elzer WEG § 44 Rz 4 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Sicherheits- und Vorzugsrechte, Recht gg einen Mitbürgen (§ 776 S 1). 1. Erfasste Rechte. Rn 5 Die Regelung in § 776 1 erfasst neben den dort genannten Sicherheiten: (1.) die Aufgabe aller akzessorischen Sicherungs- und Vorzugsrechte, die nach §§ 774, 412, 401 mit der Hauptforderung auf den Bürgen übergehen: s § 774 Rn 14, sowie (2.) die Aufgabe aller selbstständigen Sicher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Benutzung (Vermietung).

1. Überblick. a) Allgemeines. Rn 3 Grds darf SonderE frei genutzt (§ 100 BGB), va verpachtet oder vermietet werden; etwas anderes gilt, wenn es wirksam (im Einzelfall ist ein Verstoß gg das AGG oder gg §§ 134, 138 BGB vorstellbar) vereinbart ist (BGH ZMR 19, 619 Rz 9) oder wenn – was zulässig ist (BGH NJW 62, 1613; LG Koblenz NZM 16, 800) – analog § 12 ein Zustimmungserfordern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich.

I. Überblick. Rn 1 § 555a ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er gibt dem Vermieter die Möglichkeit, seine aus § 535 I 2 folgende Gebrauchs- und Erhaltungspflicht (§ 535 Rn 134 ff) auch gg den Willen des Mieters zu erfüllen. Beeinträchtigungen aus einer zu duldenden Erhaltungsmaßnahme kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Entstehungsgeschichte. Rn 1 Mit Wirkung zum 1.9.93 wurde auch für den freifinanzierten Wohnungsbau durch das 4. MietRÄndG vom 21.7.93 (BGBl I 93, 1257) das Vorkaufsrecht eingeführt. Vorbild war die für öffentlich geförderten Wohnraum damals (bis 31.12.01) geltende Bestimmung des § 2b WoBindG. (BTDrs 12/3254, 40, Bundschuh ZMR 01, 324 ff). Neu ist das Formerfordernis in § 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich ein Vermächtnisnehmer einer der in § 2339 Abs. 1 bezeichneten Verfehlungen schuldig gemacht, so ist der Anspruch aus dem Vermächtnis anfechtbar. 2Die Vorschriften der §§ 2082, 2083, 2339 Abs. 2 und der §§ 2341, 2343 finden Anwendung. (2) Das Gleiche gilt für einen Pflichtteilsanspruch, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich einer solchen Verfehlung schuldig gema...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift regelt als Gegenstück zu § 426 I den Ausgleich unter den Gesamtgläubigern. Eine Ausgleichspflicht besteht jedoch nur dann, wenn ein Gesamtgläubiger mehr erhalten hat, als ihm im Innenverhältnis zusteht, es sei denn, die Restforderung ist nicht durchsetzbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Verjährung.

Rn 29a Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters beginnt abweichend von § 199 I nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen (BGH GE 23, 893 Rz 20 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Durchsetzung des Anspruchs.

I. Berechtigter. Rn 4 Der Anspruch steht dem früheren unmittelbaren oder mittelbaren (§ 869) Eigen- oder Fremdbesitzer zu, nicht aber dem Besitzdiener. Der Anspruch ist abtretbar und vererblich (BGH NJW 08, 580 [BGH 23.11.2007 - LwZR 5/07]). II. Verpflichteter. Rn 5 Der Anspruch richtet sich gg denjenigen, der derzeit den Besitz innehat und dem Kläger ggü fehlerhaft besitzt. Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen. 2Die Erklärung ist nichtig, wenn sie einem anderen gegenüber abzugeben ist und dieser den Vorbehalt kennt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsumfang.

Rn 2 Die sog Halmtaxe (vgl Moser Die Schwierigkeiten der Halmtaxe, 1971) geht auf Wertersatz, hilfsweise Aufwendungserstattung. Bei der Berechnung werden ersatzlos nach § 596b zurückzugebende Früchte nicht mitbewertet. Ein Abschlag erfolgt nach § 596a I 2 wegen des Ernterisikos.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Art der Mietsicherheit.

1. Barkaution. Rn 5 Zahlung einer bestimmten Geldsumme durch den Mieter, bar, durch Scheck, Überweisung oder Lastschrift. Entscheidend ist die faktische Überlassung des Geldbetrages an den Vermieter (vgl Antoni WuM 06, 359). 2. Bürgschaft. Rn 6 Bei der Bürgschaft erhält der Vermieter zunächst nur die Verpflichtungserklärung des Bürgen. Die Bürgschaft sollte schriftlich (§ 766) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Durch Streithilfe verursachte Kosten (§ 44 IV).

I. Überblick. Rn 48 Wird eine Beschl-Klage abgewiesen, wären die notwendigen Kosten der Streithilfe auf Seiten der beklagten GdW von der Klägerseite zu erstatten. Daraus könnte sich ein erhebliches Kostenrisiko ergeben. Um diesem zu begegnen, beschränkt § 44 IV den Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers (s.a. BGH NJW-RR 21, 1056 [BGH 29.06.2021 - XI ZR 19/20] Rz 6). § 44...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Streit um Qualifizierung.

I. Beweislast. Rn 10 Die Beweislast, dass ein Mietspiegel iSv § 558d qualifiziert ist, trifft den, der sich auf die Qualifizierung beruft (BGH NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 29). Dabei sind die Vermutungen des § 558d I 2, 3 zu beachten (Rn 16 ff). II. Beweiserhebung. 1. Allgemeines. Rn 11 Von der Partei, die das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels in Abr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben als Pflichtteil den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils verlangen. 2Bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Pflichten des Unternehmers.

I. Bereitstellung von Korrekturmöglichkeiten, I 1 Nr 1. Rn 6 Fehlt es hieran, soll der Unternehmer als Schadensersatz aus cic (§§ 311 II, 280 I, 249 I) aus dem Eingabefehler keine Rechte herleiten dürfen (Grüneberg/Grüneberg Rz 5). II. Informationspflichten, I 1 Nr 2–4. Rn 7 I 1 Nr 2 bestimmt die Pflicht, die Informationen nach Art 246c EGBGB vor Abgabe der Bestellung ›klar und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wahlrecht (Abs 1).

1. Rechtsnatur. Rn 22 I gewährt dem Käufer die Wahl zwischen zwei verschiedenen Ansprüchen, so dass eine elektive Konkurrenz, keine Wahlschuld vorliegt (BGH BeckRS 18, 27613 Rz 45; Skamel, 53–64; s.a. § 437 Rn 14). Deshalb hat der Käufer das ius variandi: die Wahl ist nicht gem § 263 II bindend, so dass er bei Fehlschlagen einer Art der Nacherfüllung auf die andere umsteigen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beendigung und Verlängerung des Pachtvertrages.

1. Pachtaufhebungsvertrag. Rn 17 Er ist formlos möglich. Im Einzelfall kann er auch durch Akzeptieren einer Verpächterkündigung zustande kommen, wenn die Kündigungsgründe nicht zurückgewiesen werden (Köln MDR 02, 390). 2. Zeitablauf. Rn 18 Nach §§ 581 II, 542 II endet ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Pachtverhältnis durch Zeitablauf. 3. Verlängerung. Rn 19 Gem §§ 545, 581 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelungsinhalt.

I. Haftungserleichterung. Rn 7 Die Norm bildet keinen selbstständigen Haftungsgrund, sondern modifiziert § 276 II iSe Haftungserleichterung. Eine Haftungsverschärfung tritt auch dann nicht ein, wenn der Ehegatte in eigenen Angelegenheiten üblicherweise besonders sorgfältig verfährt. Die Grenze nach unten bildet die grobe Fahrlässigkeit (§ 277). II. Haftungsmaßstab und Haftungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Name und Anschrift des Garantiegebers (Abs 1 S 2 Nr 2).

Rn 4a Der Garantieerklärung müssen sich der Name und die Anschrift des durch die Garantie Verpflichteten entnehmen lassen (vgl auch Art 17 II lit b WKRL und Erw 62). Die Informationen müssen dergestalt angegeben werden, dass der Verbraucher ohne Weiteres die Rechte aus der Garantie anmelden kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nr 1.

Rn 16 Nicht unter die §§ 327 ff fallen nach Nr 1, der Art 3 V lit a DIRL umsetzt, Verträge über Dienstleistungen, welche nicht vom Begriff der digitalen Dienstleistung erfasst sind, zu deren Erfüllung der Unternehmer jedoch digitale Hilfsmittel verwendet (näher ErwGr 27 DIRL).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gläubigerverzug (Abs 1).

Rn 2 I korrespondiert mit der Regel des § 424. Da die Erfüllung Gesamtwirkung hat, muss auch der durch den Erfüllungsversuch begründete Annahmeverzug gg alle Gläubiger wirken.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Besitzer ist von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an dem Eigentümer für den Schaden verantwortlich, der dadurch entsteht, dass infolge seines Verschuldens die Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden kann.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschlussgründe.

1. Arglistiges Verschweigen (Alt 1). Rn 10 S § 444 Rn 18–23. 2. Garantie (Alt 2). Rn 11 S § 443 Rn 6 ff. Ungeachtet des, anders als bei § 444 Alt 2, nicht von ›wenn‹ in ›soweit‹ geänderten Wortlauts ist I 2 Alt 2 so zu lesen, dass die Garantie dem Käufer nur hilft, soweit sie gerade für den konkreten Mangel abgegeben wurde (MüKo/Westermann Rz 12).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nachträgliche Einigung (§ 879 II).

Rn 8 Der Rang richtet sich auch dann nach der Eintragung, wenn die Einigung zeitlich nachfolgt, eine schwebend unwirksame Einigung genehmigt oder eine nichtige durch eine neue Einigung ersetzt wird (vgl MüKo/Lettmaier Rz 33).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

I. Europarechtliche Grundlage und Reform. Rn 1 Europarechtlich sind maßgeblich die Art 10, 11 und 18 der ECommerceRL (RL 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.6.00 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insb des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt, ABl EG Nr L 178, 1). Rn 2 Durch das VRRL-UG (s dazu Vor §§ 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kündigung des Pachtvertrages.

1. Außerordentliche fristlose Kündigung. Rn 14 Die Voraussetzungen folgen aus den §§ 581 II, 543 (Kobl MDR 20, 1240 [BGH 27.05.2020 - XII ZR 107/17]) und ggf § 569. Im Einzelfall kann bei langfristigem Pachtvertrag eine Abmahnung über § 242 erforderlich sein (Hamm ZMR 98, 493 = WuM 98, 485). Zur Kündigung des Hauptpachtvertrags durch den Zwischenpächter vgl BGH ZMR 18, 992. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abberufungsbeschl (§ 26 III 1).

1. Allgemeines. Rn 31 Über die Abberufung ist gem §§ 19 I, 26 I, III 1 zu beschließen. Eine Abbestellung kann schlüssig in der Bestellung eines anderen gesehen werden (KG ZMR 04, 858, 859; LG Düsseldorf ZMR 11, 898, 899). Der Verw darf nicht – auch nicht als Vertreter anderer – abstimmen (BGH ZMR 02, 935), wenn es um eine Abberufung aus wichtigem Grund geht (LG Saarbrücken ZW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr