Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditgesellschaft

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.1 Geprägegrundsatz

Rz. 526 Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist ein Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. EStG – d. h., die gesetzliche Verankerung der Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 EStG schlägt voll auf die Gewerbesteuer durch. Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stellt selbst bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb dar, wenn die geschäftsführende GmbH der alleini...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.5 Organschaftsfragen

Rz. 556 § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu vereinbarenden Weise richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Begriff "juristische Person" auch eine GmbH & Co. KG umfasst, so der BFH im Urteil v. 1.6.2016,[1] denn – so führt der BFH mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen aus – "eine P...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.2 Geschäftsführergehälter

Rz. 530 Hinsichtlich der Geschäftsführergehälter und der Vergütungen, die der GmbH von der GmbH & Co. KG für ihre Geschäftsführung gewährt werden, gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Einkommensteuer. Nach dem BFH-Urteil v. 26.1.1968[1] gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Daher sind die Vergütungen der Geschäft...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.4 Mehrere Gewerbebetriebe bei einer GmbH & Co. KG

Rz. 532 Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG bildet grundsätzlich gewerbesteuerrechtlich einen einzigen Gewerbebetrieb. Sachlich gewerbesteuerpflichtig sind die Mitunternehmer, unabhängig von ihrer dinglichen Beteiligung am Gesellschaftsvermögen. Zu den Gesellschaftern, die als Mitunternehmer anzusehen sind, gehören auch die atypisch stillen Gesellschafter: Hier kann es sein, da...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.2 Beiratstätigkeit

Rz. 555 Die Tätigkeit als Mitglied des Beirats gegen Zahlung einer Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer. Das Mitglied des Beirats wird gegenüber der Gesellschaft selbständig tätig und ist nicht in deren Unternehmen eingegliedert. Auch für die Tätigkeit eines Kommanditisten als Mitglied des Beirats, dem vor allem Zustimmung- und Kontrollrechte übertragen werden, kann ein Son...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 7 Die drei wichtigsten Ausgestaltungsformen von Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die auf dieser Grundform aufbauenden Personenhandelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Vorschriften zu den Personengesellschaften im BGB und HGB wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3 Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Rz. 550 Zu Fragen, in welchem Umfang die GmbH & Co. KG aufgrund von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch andere Unternehmer im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit der Komplementär-GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, vertritt die OFD Hamburg folgende Auffassung:[1] Zitat Berühren solche Leistungen ausschließlich den Bereich der GmbH (z. B. Aufstellen der Bil...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

Rz. 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichte...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.4.2 Ergebnisverwendung bei der KG

Rz. 43 Die Ergebnisverwendung richtet sich bei der KG i. d. R. nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Diese berücksichtigen üblicherweise die Mitarbeit sowie die Risikosituation der einzelnen Gesellschafter. Subsidiär sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 167–169 HGB maßgeblich. Über den Verweis des § 161 Abs. 2 HGB sind darüber hinaus die Regelungen zur Ergebni...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.2 Beginn der Gewerbesteuerpflicht

Rz. 527 Die Geprägegrundsätze stellen die GmbH & Co. KG der Kapitalgesellschaft insoweit gleich, als sie gewerbliche Einkünfte bezieht. Aus der Begründung zum BFH-Urteil v. 17.4.1986[1] ergibt sich jedoch, dass eine GmbH & Co. KG sowohl hinsichtlich des Beginns als auch des Endes der Gewerbesteuerpflicht nicht einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt werden kann. Das bedeute...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit

Rz. 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG selbst sind die Bestimmungen d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.1 Grundsätzliches

Rz. 529 Die einheitliche Feststellung des Gewinns der GmbH & Co. KG ist für die Gewerbeertragsteuer ebenfalls maßgebend. Der Gewinn ist jedoch um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) zu erhöhen und um die Kürzungen (§ 9 GewStG) zu verringern. Gemäß vorstehendem Geprägegrundsatz ist auch eine grundstücksverwaltende GmbH & Co. KG per se ein Gewerbebetrieb. Die gewerbesteuerliche Me...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.1 Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 21 Im Unterschied zu den bisher aufgezeigten Gütern ist der Geschäfts- oder Firmenwert ein Gesamtwirtschaftsgut, dessen wertbildende Bestandteile nicht selbstständig erfasst werden können.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert, der nur über eine Gesamtbewertung des Unternehmens ermittelt werden kann, "ist gleich der Differenz zwischen dem Ertragswert (Wert des nachhaltig zu ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.2 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Rz. 452 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / d) Komplementärin mehrerer Personengesellschaften

Für den Fall, dass eine GmbH die Komplementärfunktion bei mehreren Personengesellschaften ausübt und sich die Tätigkeit der GmbH auf die jeweilige Geschäftsführung beschränkt – oder Geschäftsbeziehungen von nicht untergeordneter Bedeutung zu mehreren der Personengesellschaften bestehen – sollen die Komplementäranteile nach Ansicht der Finanzverwaltung [28] dem (notwendigen) S...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.6 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufspaltung

Rz. 219 Es ist denkbar, dass ein Grundstück, das der Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft an die Betriebskapitalgesellschaft vermietet, zum Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft gehört.[1] Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut, das dem Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft gehört und von diesem unmittelbar an die ...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / I. Sonder-Betriebsvermögen bei Übertragungsvorgängen

Bedeutung des Sonder-Betriebsvermögens...: Betrachtet man den Mitunternehmeranteil im Steuerrecht, so wird deutlich, dass sich der Anteil eines Mitunternehmers nicht nur aus der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft an sich, sondern auch aus etwaigem Ergänzungsbilanz- und Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) zusammensetzt. Insbesondere im Kontext von Umwandlungsvorgängen oder Ü...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / III. Zuordnungskriterien der Finanzverwaltung

Wie vorstehend ausgeführt, ist insbesondere für Zwecke dieses Beitrages fraglich, in welchen Konstellationen die Beteiligung eines Mitunternehmers einer Kommanditgesellschaft an der Komplementärgesellschaft zum (notwendigen) Sonder-BV gehört und, soweit die Zugehörigkeit gegeben ist, wann eine solche Komplementärbeteiligung auch tatsächlich eine funktional wesentliche Betriebs...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 653 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigten Steuersatz (§§ 16, 34 EStG).[2] Zudem wird (einmalig) ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Höhe von 45.0...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 4. Personen, die zum Steuerabzug verpflichtet sind

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG entweder durch den Schuldner der Kapitalerträge, durch die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen. Der Kapitalertragsteuerabzug hat unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschr...mehr

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ZErb 10/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz (vormals Riedel/Sußbauer) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVGKommentar 11. Auflage, 2024 Vahlen, ISBN...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.4 Die Sperrfrist für Veräußerungen und Entnahmen

Rz. 521 Der Teilwert ist nach § 6 Abs. 5 S. 4 EStG rückwirkend anzusetzen, wenn das nach S. 3 übertragene Wirtschaftsgut innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert oder entnommen wird. Zweck der Sperrfrist ist es, Steuervorteile zu verhindern, die nicht der Umstrukturierung von Personengesellschaften dienen, sondern in Anspruch genommen werden, um stille Reserven zunäch...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.1 Rechtsnatur der KGaA

Ebenfalls im AktG geregelt ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien.[1] Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter persönlich haftender Gesellschafter ist und das übrige Grundkapital aus Aktien besteht. Die Aktionäre haften hierbei nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es handelt sich damit bei ...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 1 Vereinigungen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet 2 große Gruppen von Personenvereinigungen: zum einen die Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (insbesondere GbR, OHG und KG) sowie die Körperschaften, die mit Ausnahme des nicht rechtsfähigen Vereins nach BGB [1] juristische Personen sind, also eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Zu beachten ist bei diese...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs

Leitsatz 1. Der nach § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kommanditgesellschaft aufgrund einer Einbringung der Anteile der Kommanditisten an dieser Gesellschaft in eine Vorrats-GmbH kann nach § 6a Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit sein. 2. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / Zusammenfassung

Überblick Das HGB kennt eine Vielzahl von Bestimmungen zur Rechnungslegung, die für Kapitalgesellschaften die allgemeinen Regelungen über den Jahresabschluss ergänzen. Diese Bestimmungen betreffen neben speziellen Regelungen zu einzelnen Bilanzposten vor allem den Lagebericht, den Anhang und die Offenlegung des Jahresabschlusses und weiterer Unterlagen sowie die Prüfung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft

Zusammenfassung Begriff Der Zweck einer Kommanditgesellschaft (KG) ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet. Die KG ist damit eine Personenhandelsgesellschaft. Prägend für die KG ist die zweigeteilte Haftung der Gesellschafter: Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist hingegen nur in beschränktem Umfang. In rechtlicher Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 2 Steuerliche Behandlung einer KG

2.1 Besteuerung der Einkünfte Einkommensteuerlich ist eine KG nicht rechtsfähig; Träger des Gesellschaftsvermögens und des Betriebs sind die Gesellschafter.[1] Daran ändert sich auch ab 2024 nichts. Die durch das MoPeG für das Gesellschaftsrecht aufgehobene gesamthänderische Bindung[2] des Gesellschaftsvermögens wurde für steuerliche Zwecke ausdrücklich weiterhin festgeschrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1 Gesellschaftsrecht

1.1 Gründung der KG 1.1.1 Gesellschaftsvertrag Die Gründung einer KG erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag. In diesem verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig unter einer gemeinschaftlichen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Benötigt werden mindestens 2 Gesellschafter; dies können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Mindestens ein Gesellschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.1 Gründung der KG

1.1.1 Gesellschaftsvertrag Die Gründung einer KG erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag. In diesem verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig unter einer gemeinschaftlichen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Benötigt werden mindestens 2 Gesellschafter; dies können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Mindestens ein Gesellschafter muss die Stellung...mehr

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Kommanditgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Der Zweck einer Kommanditgesellschaft (KG) ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet. Die KG ist damit eine Personenhandelsgesellschaft. Prägend für die KG ist die zweigeteilte Haftung der Gesellschafter: Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist hingegen nur in beschränktem Umfang. In rechtlicher Hinsicht ist eine...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.3 Firma

Die Firma, sprich der Name einer KG, kann aus einer Personen-, Sach-, Misch- oder Fantasiebezeichnung bestehen. Lediglich der Rechtsformzusatz "Kommanditgesellschaft" bzw. abgekürzt "KG" muss zwingend angefügt werden.[1] Seit 1.7.1998 darf auch der Name eines Kommanditisten in der Firma mit angeführt werden; zuvor war dies nur für den Namen des Komplementärs erlaubt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.3 Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer KG

Die grundlegenden Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind gesetzlich festgelegt, können aber ergänzend oder auch abweichend im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. 1.3.1 Wer kann Gesellschafter einer KG sein? Gesellschafter einer KG kann jede natürliche oder juristische Person sein. Zudem kann auch eine OHG oder eine weitere KG als Gesellschafter einer KG fungieren. Auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.4.1 Komplementär

Ein Komplementär haftet den Gläubigern für alle Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt und persönlich mit seinem ganzen Vermögen.[1] Sind mehrere Komplementäre vorhanden, haften diese gemeinschaftlich als Gesamtschuldner.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.4 Haftung der Gesellschafter einer KG

Anders als bei der Haftung der Gesellschafter einer GbR oder OHG, ist bei einer KG nach der Art des Gesellschafters zu unterscheiden. Es besteht folgende Zweiteilung: der persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter – der Komplementär und der nur beschränkt auf seine Einlage haftende Gesellschafter – der Kommanditist. 1.4.1 Komplementär Ein Komplementär haftet den Gläubigern fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.7.1 Vorteile einer KG

Zu nennen sind vor allem die Möglichkeit einer Kapitalbeschaffung durch die Aufnahme von Kommanditisten, ohne dass diese an der Geschäftsführung zu beteiligen sind, schnelle und dauerhafte Kapitalbeschaffung anstelle einer Bankfinanzierung, weitgehende Haftungsbeschränkung auf Ebene der Kommanditisten, nur eingeschränkten Veröffentlichungspflichten für die KG.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.2.2 Parteifähigkeit

Entsprechend der Rechtsfähigkeit ist eine KG auch parteifähig, d. h., sie kann selbst klagen und verklagt werden.mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.4 Gesellschaftszweck

Im Gesellschaftsvertrag wird der Gegenstand des Unternehmens, der sog. Gesellschaftszweck der KG, festgeschrieben. Dieser wird auf einen Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes gerichtet sein; seit 1.7.1998 ist aber auch ein anderer Zweck zulässig.[1]mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.7 Wofür ist die KG geeignet?

Um die Eignung der Rechtsform KG beurteilen zu können, soll zunächst ein Blick auf die wesentlichen Vor- und Nachteile der KG geworfen werden. 1.7.1 Vorteile einer KG Zu nennen sind vor allem die Möglichkeit einer Kapitalbeschaffung durch die Aufnahme von Kommanditisten, ohne dass diese an der Geschäftsführung zu beteiligen sind, schnelle und dauerhafte Kapitalbeschaffung anstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.7.2 Nachteile einer KG

Nachteilig ist die unbeschränkte persönliche Haftung der Komplementäre, das eingeschränkte Kontrollrecht (aus Sicht der Kommanditisten).mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.1.3 Entstehung der KG

Eine KG entsteht im Verhältnis der Gesellschafter zueinander – sog. Innenverhältnis – bereits mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Im Verhältnis zu Dritten, insbesondere gegenüber Gläubigern – sog. Außenverhältnis –, entsteht eine KG mit der Aufnahme des Handelsbetriebs (Teilnahme am Rechtsverkehr), spätestens aber mit ihrer Eintragung im Handelsregister.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.2.1 Rechtsfähigkeit

Die KG ist eine rechtsfähige Personengesellschaft. Als solche kann sie insbesondere als rechtlich selbstständige Einheit unter der Firma nach außen auftreten, dabei eigene Rechte und Pflichten erwerben und auch eigene Verbindlichkeiten eingehen. In das Gesellschaftsvermögen der KG kann vollstreckt werden oder auch ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.2.5 Handlungen für die KG

Die Geschäftsführung einer KG steht allein den persönlich haftenden Gesellschaftern zu. Jeder der Komplementäre kann allein handeln, soweit es sich um Geschäfte handelt, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt.[1] Die Kommanditisten sind dagegen von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Dieser gesetzliche Ausschluss lässt sich aber vertraglich anders re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.4.3 Haftung der Gesellschafter einer KG bei Ein- oder Austritt

Im oben dargestellten Umfang trifft die Haftung auch einen in die KG neu eintretenden Gesellschafter; er haftet insoweit ebenfalls für bereits zuvor begründete Altverbindlichkeiten.[1] Scheidet ein Gesellschafter aus, wirkt seine bisherige Haftung noch 5 Jahre lang nach.[2] Diese sog. Nachhaftung beginnt ab dem Tag, an dem sein Ausscheiden im Handelsregister eingetragen wurde.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.7.5 GmbH & Co. KG

Aus der Praxissicht ist noch auf eine besondere Ausgestaltung der KG hinzuweisen – die GmbH & Co. KG. Bei dieser Rechtsform wird die Komplementärstellung durch eine GmbH eingenommen; ein angesichts der Vertragsfreiheit rechtlich zulässiger Schritt. Ist die GmbH zugleich die alleinige Komplementärin, hat dies wirtschaftlich zur Folge, dass de facto bei allen Gesellschaftern di...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.6 Beendigung einer KG

Eine KG wird insbesondere aufgelöst, durch einen Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG, Zeitablauf, sofern die KG nur für eine bestimmte Zeit eingegangen wurde, sowie ggf. durch eine gerichtliche Entscheidung. Die Grundsätze und Folgen, die bei der Auflösung einer KG zum Zuge kommen, entsprechen den Ausführung...mehr

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Kommanditgesellschaft / 2.1 Besteuerung der Einkünfte

Einkommensteuerlich ist eine KG nicht rechtsfähig; Träger des Gesellschaftsvermögens und des Betriebs sind die Gesellschafter.[1] Daran ändert sich auch ab 2024 nichts. Die durch das MoPeG für das Gesellschaftsrecht aufgehobene gesamthänderische Bindung[2] des Gesellschaftsvermögens wurde für steuerliche Zwecke ausdrücklich weiterhin festgeschrieben.[3] Damit werden Wirtschaf...mehr

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Kommanditgesellschaft / 2.3 Mitunternehmer einer KG

Die Gesellschafter einer mitunternehmerischen KG werden als Mitunternehmer bezeichnet. Diese Eigenschaft ist für die Komplementäre angesichts des Haftungsrisikos und der Geschäftsführung zweifellos erfüllt. Kritischer ist die Stellung der Kommanditisten. Diese sind nur Mitunternehmer, wenn sie nach den vertraglichen Regelungen und der tatsächlichen Umsetzung sowohl ein Mitunt...mehr