Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditgesellschaft

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Personenhandelsgesellschaft

Rz. 3 Die Qualifizierung als OHG bestimmt sich nach § 105 HGB. Danach muss der Zweck der Ges. auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma ausgerichtet sein. Zudem existieren keine Haftungsbeschränkungen von Gesellschaftern ggü. Gläubigern der Ges. Der Begriff des Handelsgewerbes ist in § 1 Abs. 2 HGB geregelt und erfasst jeden Gewerbebetrieb, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Begrenzung des Einsichtnahmerechts (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 28 Die Begrenzung des Einsichtnahmerechts gilt für KapG in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, SE (vgl. § 3 SEAG [1]). Rz. 29 Das Einsichtnahmerecht kann bei diesen Ges. nur von solchen Gesellschaftern ausgeübt werden, die mind. 1 % des Grundkapitals oder einen Börsenwert von 100.000 EUR auf sich vereinigen. Sinn und Zweck der Regelung ist es...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Mittelbare Haftung bei mehrstöckigen Gesellschaften

Rz. 14 § 264a Abs. 1 Nr. 2 HGB erweitert die Haftung über eine direkte Beteiligung einer natürlichen Person auch auf Beteiligungsstrukturen, die durch die indirekte Beteiligung einer oder mehrerer Ges. gekennzeichnet sind. Diese Zwischengesellschaften müssen in der Rechtsform der PersG (also i. d. R. einer OHG oder KG, aber auch der EWIV, der GbR[1] oder der Partnerschaftsge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Kapitalkonten der Personengesellschaft

Rz. 16 Unter den Kapitalanteilen werden die Kapitalkonten der Gesellschafter ausgewiesen. In der Praxis des Rechnungswesens werden häufig mehrere einzelne Konten für die Gesellschafter geführt. Dies ist i. d. R. ein festes Konto pro Gesellschafter, dass die jeweilige Kapitaleinlage ausweist und insoweit auch die Anteilsverhältnisse erkennen lässt (= Grundlage für die Verteil...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anzuwendende Vorschriften für den Konzernabschluss (Abs. 1)

Rz. 8 Nach § 298 Abs. 1 HGB sind grds. die folgenden für den Jahresabschluss und damit den Einzelabschluss geltenden Vorschriften im Konzernabschluss entsprechend anzuwenden: Allgemeine Vorschriften § 244 HGB Sprache. Währungseinheit § 245 HGB Unterzeichnung Ansatzvorschriften § 246 HGB Vollständigkeit. Verrechnungsverbot § 247 HGB Inhalt der Bilanz § 248 HGB Bilanzierungsverbote u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anstiftung

a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen") Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatent...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Bewusstes "Hineingestalten" in § 6

Rz. 238 [Autor/Stand] Vorteile des § 6 nutzen. In Einzelfällen kann es im Hinblick auf einen geplanten Wegzug vorteilhaft sein, vor dem Wegzug eine bestehende Konstellation in eine "§ 6 AStG-Struktur" umzuwandeln, um beim Wegzug insbesondere von § 6 Abs. 3 (Rückkehrregelung) und der Stundung während der Abwesenheit (§ 6 Abs. 4 Satz 7) profitieren zu können. Angesprochen sind...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Begründung einer atypisch stillen Beteiligung

Rz. 215 [Autor/Stand] Grundüberlegung. Die o.g. Maßnahmen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 erfordern regelmäßig eine tiefergreifende Veränderung der bestehenden Strukturen und sind mglw. aufgrund unterschiedlicher Interessen von Mitgesellschaftern nicht durchführbar. Dies führt zu der Frage, ob die gewünschten Gestaltungsfolgen nicht auch bzw. für bestimmte Fäl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach § 16 Abs. 1, 3 EStG auch Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Veräußerungen von 100 %-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, Veräußerungen von gesamten Anteilen von Mitunternehmern, Veräußerungen des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, Betriebsaufgaben von...mehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 11 Stolperfallen bei der Durchführung von Gewinnabführungsverträgen

Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist das Einkommen der Organgesellschaft unter bestimmten Vorau...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.1 Begünstigte Veräußerungstatbestände

Rz. 29 Eine begünstigte Betriebsveräußerung setzt voraus, dass ein ganzer Gewerbebetrieb oder ein Teilbetrieb veräußert wird (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Gleichgestellt sind die Veräußerungen des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Ant...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.4 Anteils- und Teilanteilsveräußerung

Rz. 43 Die Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) werden als Betriebsveräußerung behandelt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG). G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1a UStG

Rz. 337 § 15 Abs. 1a UStG gilt seit dem 19.12.2006.[1] Er regelt den Ausschluss des Vorsteuerabzugs ausnahmslos bei bestimmten Aufwendungen, die als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in § 4 Abs. 5 EStG aufgeführt sind oder unter das Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 1 EStG fallen. Der Gesetzgeber hat damit die in Art. 176 MwStSystRL [2] vorgesehene Belastungsmethode von Aufwendungen...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.2 Besonderheiten bei der Kommanditgesellschaft

3.2.1 Gesetzliche Grundlagen Rz. 18 Im Hinblick auf die Erfassung des Eigenkapitals für die Gesellschafter einer KG gilt das vorstehend zur OHG Ausgeführte bezüglich der gesetzlichen Regelung analog (§ 161 Abs. 2 HGB). Somit müssen die vom Gesetz vorgesehenen Erfolgsverteilungs- und Entnahmeregelungen von § 120 HGB und § 122 HGB auf Kommanditisten und Komplementäre angewendet...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.2.2 Kapitalkonten des Kommanditisten

Rz. 21 Die Wahl des Charakters der für den Kommanditisten in Betracht kommenden Kapitalkonten ist vor dem Hintergrund ihres Ausweises in der Bilanz der KG zu entscheiden. So soll mit Hilfe des Kapitalkontos I den Adressaten des Jahresabschlusses gezeigt werden, ob bzw. in welcher Höhe die Kommanditisten ihre gem. Gesellschaftsvertrag zu erbringenden (Pflicht-)Einlagen – auch...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 18 Im Hinblick auf die Erfassung des Eigenkapitals für die Gesellschafter einer KG gilt das vorstehend zur OHG Ausgeführte bezüglich der gesetzlichen Regelung analog (§ 161 Abs. 2 HGB). Somit müssen die vom Gesetz vorgesehenen Erfolgsverteilungs- und Entnahmeregelungen von § 120 HGB und § 122 HGB auf Kommanditisten und Komplementäre angewendet werden. Allerdings sind bez...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.1 Anknüpfungspunkte von Einkommen- und Gewerbesteuer

Rz. 35 Wie bereits dargelegt wurde, unterwirft das Einkommensteuergesetz nicht die Personenhandelsgesellschaften selbst der Einkommensteuerpflicht, sondern die hinter den Unternehmen stehenden Gesellschafter.[1] Diese vom Steuerrecht als Mitunternehmer bezeichneten Personen sind i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit ihren Anteilen am Gewinn der Person...mehr

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Personengesellschaften in d... / 2 Rechnungslegungsnormen für Personengesellschaften

Rz. 5 Nach § 6 Abs. 1 HGB besitzen Personenhandelsgesellschaften als Formkaufleute Kaufmannseigenschaft. Folglich gelten für die OHG und KG im Hinblick auf die Finanzbuchhaltung zunächst die im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB (§§ 238–263 HGB) niedergelegten Vorschriften. Sofern die in Rede stehenden Unternehmensformen 2 der in § 1 Abs. 1 Nrn. 1–3 PublG genannten S...mehr

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Personengesellschaften in d... / 1 Personengesellschaften

Rz. 1 Neben der Einzelunternehmung zählen als wichtigste Formen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft zur Gruppe der Personenunternehmen.[1] Die genannten Personengesellschaften können als auf vertraglicher Grundlage beruhende zweckor...mehr

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Kaufmann / 5 Kaufmann kraft Rechtsform (Formkaufmann)

Nach § 6 Abs. 1 HGB sind Handelsgesellschaften kraft bloßer Rechtsform Kaufleute. Nach § 6 Abs. 2 ist der Verein, der kraft Gesetzes ein Handelsgewerbe betreibt, ebenfalls Formkaufmann. Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird durch gesetzliche Vorschriften die Kaufmannseigenschaft zugeschrieben,unabhängig davon, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betr...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Welche Gesellschaftsformen als Personengesellschaften beurteilt werden

Zur Gruppe der Personengesellschaften zählen die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) OHG (offene Handelsgesellschaft), auch als GmbH & Co OHG KG (Kommanditgesellschaft), auch als GmbH & Co KG Partnerschaftsgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Daneben sind als Personengesellschaft noch folgende Gesellschaftsformen möglich: stille Gesellschaf...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 9 Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) bringt Änderungen

Die geltenden Vorschriften der §§ 705 ff. BGB über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 1900 nahezu unverändert geblieben. Soweit vereinzelt Anpassungen vorgenommen wurden, war dies auf eine Rechtsangleichung an übergreifende, auch auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausstrahlende Änderungen zurückzuführen...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Aktien

Aktiengesellschaften (AG) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) zerlegen ihr Grundkapital in Aktien. Durch die Aktie wird der Anteil an der Gesellschaft verbrieft. Die Gesellschaft kann den Aktionär über eine Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Veräußerungsverluste unterliegen einer besonderen Verlustverrechnungsbeschränkung.[1] Wichtig Verlustverrechnung...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Kapitalgesellschaft – welche Gesellschaftsformen dazu zählen

Die Kapitalgesellschaft hat eine eigene Rechtsfähigkeit. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten. Sie kann somit Vermögen erwerben oder Darlehen aufnehmen und in eigenem Namen handeln. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die: Aktiengesellschaft (AG), [1] Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) [2] und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). [3]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der KGaA gemäß § 278 Abs 1 AktG ist zwischen dem unbeschränkt haftenden Komplementär und den übrigen Kommanditaktionären, die an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, zu unterscheiden. Der Gewinn aus der Veräußerung des gesamten Anteiles eines Komplementärs einer KGaA wird dem Gewinn aus der Veräußerung des ganzen Gewerbeb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 264b Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses Abschnitts

A. Bedeutung der Rechtsnorm Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Analog zur Wirkung des § 264 Abs. 3 im Falle einer KapG befreit § 264b eine haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a von bestimmten Pflichten in der RL. Die ebenso wie § 264a im Zuge des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetzes (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB transformierte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 264a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften

A. Bedeutung der Rechtsnorm I. Historische Entwicklung Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die §§ 264a bis 264c wurden im Jahre 2000 durch das Kapitalgesellschaften- & Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB eingefügt. Mit der Verkündigung im BGBl. am 08.03.2000 sind die im KapCoRiLiG enthaltenen Bestimmungen in Kraft getreten. In Art...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 264c Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a

A. Bedeutung der Rechtsnorm Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264c ist nur anzuwenden auf durch § 264a geregelte haftungsbeschränkte PersG. § 264c wurde im Jahr 2000 durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB eingefügt (vgl. dazu ausführlich HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.). Die vor Ergehen des KapCo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.3 Musterformulierung Unternehmensgegenstand

Praxis-Beispiel Unternehmensgegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens ist [bitte einsetzen]. (2) Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.3 Ausschüttungssperre

Für aktive latente Steuern besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre, welche dem Gläubigerschutz dient, indem der Höchstbetrag bei Gewinnausschüttungen beschränkt wird. Die Ausschüttungssperre besagt, dass Gewinne bei einem Ausweis von aktiven latenten Steuern nur ausgeschüttet werden dürfen, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklage...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.2.2 Regelungen der Finanzverwaltung

R 10d Abs. 9 Sätze 9ff. EStR enthält in Bezug auf die Verlustausgleichsbeschränkungen ausgleichs- und abzugsspezifische Einzelregelungen. Danach gilt die grundsätzliche Nichtübertragbarkeit von Verlusten auf die Erben ebenso für negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten[1], bei Verlusten aus Kapitalvermögen[2] sowie beim Werbungskostenüberschuss im Rahmen von Einkünften a...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.9.1 Regelung

§ 15a EStG begrenzt den Ausgleich von Verlusten mit anderen positiven Einkünften bei beschränkt haftenden (Mit-)Unternehmern, vor allem bei Kommanditisten. Die Regelung gilt für alle Kommanditgesellschaften[1], nicht nur für Verlustzuweisungsgesellschaften. Sie gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, in denen die beschränkte Haftung eine Rolle spielen kann, und ist entsp...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.3.2 Vermieter ist eine Kommanditgesellschaft

Dagegen kommt bei einer Kommanditgesellschaft (KG) als Vermieterin Eigenbedarf bereits begrifflich nicht in Betracht, da eine KG Wohnräume weder als "Wohnung für sich" noch für "Familien- oder Haushaltsangehörige" benötigen kann. Dies gilt auch für den Geschäftsführer der Komplementärin der KG, der nicht Gesellschafter ist.[1] In Betracht kommt insofern jedoch eine Kündigung...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.3.3 Vermieter ist eine GmbH & Co. KG

Auch eine GmbH und Co. KG kann ein Mietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen. Eine vergleichbare Situation wie bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht nicht. Die Rechtsform einer GbR entsteht oftmals zufällig, und daher wäre die unterschiedliche Behandlung der Vermietung durch eine GbR einerseits und durch eine einfache Vermieterm...mehr

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Jahresabschluss, Gewinn- un... / 3 Die OHG: Bei keinem der Gesellschafter ist die Haftung begrenzt

Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.[1] Im Gegensatz zur Kommanditgesellschaft besteht keine Haftungsbeschränkung. Bei der OHG ist die Haftung der Gesellschafter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1.6 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital ohne persönliche Haftung beteiligt. Für die KGaA gelten grundsätzlich die Vorschriften über die Aktiengesellschaft. Folgende wichtige Ausnahmen sind zu bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 6.1 Personenhandelsgesellschaften

Keine Kapitalgesellschaften sind die Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG). Diese werden aber handelsrechtlich wie Kapitalgesellschaften behandelt, wenn nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist. Die klassische Gm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ...mehr

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Unternehmergesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Art der GmbH und hat sich etabliert. Sie ermöglicht Existenzgründern die Vorteile der GmbH, also die Haftungsbeschränkung, wobei die Gesellschafter jeweils maximal nur einen Euro als Nennbetrag auf das Stammkapital erbringen müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 2, 5, 5a GmbHG; ab dem 1....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG

Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG): Der Begriff des Arbeitnehmers wird durch § 5 ArbGG bestimmt. Arbeitnehmer sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, Heimarbeiter und gleichgestellte arbeitnehmerähnliche Personen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Handelsvertr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.14 Streitigkeiten von Organmitgliedern, § 2 Abs. 4 ArbGG

Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte kann auch für Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des Privatrechts und Personen vereinbart werden, die kraft Gesetzes allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans der juristischen Person zu deren Vertretung bestimmt sind. Die Interessenlage von Streitigkeiten dieser Personen aus dem Anstellungsvertrag kommt der Intere...mehr