Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditgesellschaft

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2 Kommanditgesellschaft

Rz. 185a § 15a Abs. 1, 1a und 3 EStG bestimmt: (1) Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d abge...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2.1 Erhöhung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG

Rz. 186 Bei der Kapitalerhöhung einer GmbH & Co. KG erwirbt der Kommanditist in Höhe der von ihm zu leistenden Einlage neue Gesellschaftsrechte. Im Hinblick auf § 15a EStG sind 3 Zeitpunkte der Kapitalerhöhung zu unterscheiden: Erfolgt die Kapitalerhöhung "zeitkongruent", d. h. im Jahr der Verlustentstehung, so ist der Verlust des Wirtschaftsjahres in Höhe der Kapitalerhöhung...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.3.1 Herabsetzung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG

Rz. 187 Nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG gilt der Grundsatz, dass dann, wenn ein Kommanditist seine Einlage in die Gesellschaft durch eine Entnahme mindert und dadurch ein negatives Kapitalkonto entsteht bzw. sich erhöht, dem Kommanditisten der Betrag der Einlagenminderung als Gewinn zuzurechnen ist. § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG soll Missbräuchen entgegentreten, indem diese Vorschr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Anhang nach HGB / 4.4 Übernahme der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters

Rz. 231 Nach § 285 Nr. 11a HGB hat die berichtende Kapitalgesellschaft (oder auch Kapitalgesellschaft & Co.) sämtliche Unternehmen aufzuführen unter Angabe von Name, Sitz und Rechtsform, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter sie ist. Eine unbeschränkte Haftung besteht immer dann, wenn eine Gesellschaft persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) einer Kommanditg...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.1 Eigenkapital

Rz. 145 Angaben im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendung Verschiedene Wahlpflichtangaben im Anhang sollen die Ergebnisverwendung für den Bilanzleser transparenter machen. Das gilt speziell dann, wenn gemäß dem Wahlrecht in § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.3 Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) hat mit der OHG gemeinsam, dass sie eine Handelsgesellschaft ist. Der wesentliche und für die Praxis bedeutsamste Unterschied liegt darin, dass nur ein Teil der Gesellschafter – der bzw. die Komplementär(e) – für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt haftet. Der oder die anderen Gesellschafter – die Kommanditisten – haften nur beschränkt a...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.3.1 Vorteile

Die Zweiteilung auf der Haftungsebene für die Gesellschafter ist prägend und zugleich der Vorteil der KG. Dies erleichtert die Kapitalbeschaffung, durch die Vollhaftung des Komplementärs besteht aber auch eine höhere Kreditwürdigkeit. Kein Mindestkapital und flexible Entnahmemöglichkeiten sind weitere Vorteile.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.3.2 Nachteile

Die Stellung des Komplementärs ist sehr wichtig, nicht nur angesichts dessen Entscheidungskompetenz. Scheidet der alleinige Vollhafter aus, bewirkt dies die Auflösung der KG.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1.1 Personenunternehmen

Wie schon der Name erahnen lässt, steht bei dieser Gruppe die Person des bzw. der Unternehmer im Vordergrund, welche das Unternehmen auch selbst leiten. Damit geht typischerweise die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens einher. Dies rechtfertigt es, dass grundsätzlich für die Gründung kein Mindestkapital aufgebracht werden muss. Zu den Pers...mehr

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Familiengesellschaft / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis sind Familiengesellschaften häufig anzutreffen, sei es als betrieblich tätige Gesellschaften oder auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung. Kernpunkt jeder Familiengesellschaft ist die Beteiligung von ­nahen Angehörigen, insbesondere Ehegatten und Kindern der Familie. In rechtlicher Hinsicht ist die Familiengesellschaft keine eigene Rechtsform, ...mehr

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Familiengesellschaft / 5.2.1 Personengesellschaften

Wird von einer Familiengesellschaft gesprochen, ist im Regelfall eine Personengesellschaft gemeint. Hierzu steht eine große Vielzahl an Gesellschaftsformen zur Verfügung. Generell kann keine der Rechtsformen als besonders oder gar vorrangig geeignet für eine Familiengesellschaft bezeichnet werden. Jede einzelne Rechtsform kann im Einzelfall ihre Vor-, aber auch ihre Nachteil...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen

Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1 HGB) und bei der GmbH die Geschä...mehr

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Gesellschafterbeschluss im schriftlichem Umlaufverfahren: Kein Widerruf der Stimmabgabe nach Zugang

Zusammenfassung Die Stimmabgabe im Rahmen einer Gesellschafterversammlung ist nach Zugang nicht frei widerrufbar. Das gilt auch dann, wenn ein wichtiger Grund für die Änderung des Abstimmungsverhaltens vorliegt. Sachverhalt Die Beklagte ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer Publikums-Kommanditgesellschaft. Die Gesellschafterversammlung der Beklagten fas...mehr

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Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige

Zusammenfassung Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige bedarf der Genehmigung des Familiengerichts, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Schenkung für den Minderjährigen insgesamt vorteilhaft ist. Das ist anhand einer umfassenden Abwägung aller Vor- und Nachteile zu bewerten. Dabei können erhebliche wi...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.4 Rechtsform

Schließen sich mehrere "Heilberufler" zusammen, stehen ihnen verschiedene Rechtformen zur Auswahl: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um die einfachste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Handelt es sich hierbei um Berufsträger mit heilberuflicher Tätigkeit, erzielt die Gesellschaft Einkünfte aus freibe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 1 Folgen aus der Zuordnung zu einer Größenklasse

Von der Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse hängen ab: die Frist, innerhalb derer der Jahresabschluss aufzustellen ist,[1] die Gliederung für den Jahresabschluss,[2] der Umfang der Pflichtangaben im Anhang und Lagebericht,[3] die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer[4] und die Offenlegung des Jahresabschlusses[5] Offenlegungspflichtige Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Richtige Voreintragung bei lediglich unrichtiger Bezeichnung

Rz. 37 Eine ursprünglich vorhandene oder nachträglich eingetretene Unrichtigkeit bloß in der Bezeichnung des Berechtigten kann nicht beanstandet werden, beispielsweise die Bezeichnung der eingetragenen Ehefrau mit ihrem Mädchennamen oder die Bezeichnung von Erben als "Deszendenten" einer bestimmten Person.[63] Die Person als solche ist richtig eingetragen. Eine bloße Unrichti...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 86 Im finnischen Recht gibt es u.a. die offene Handelsgesellschaft ("avoin yhtiö", ay), die Kommanditgesellschaft und die Aktiengesellschaft ("osakeyhtiö", oy), wobei letztere sich ähnlich dem britischen Recht in die private Aktiengesellschaft und die öffentliche Aktiengesellschaft untergliedert.[322] Die Aktiengesellschaft wird durch den Vorstand und ggf. den geschäftsf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 154 Nach ungarischem Recht sind unter ihrem Firmennamen rechtsfähige Wirtschaftsgesellschaften die offene Handelsgesellschaft ("közkereseti tarsasag", KKT), die Kommanditgesellschaft ("beteti tarsasag", BT), das Gemeinschaftsunternehmen ("közös vallalat", KV), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("korlatolt felelossegü tarsasag", KFT) und die Aktiengesellschaft ("r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / 5.3 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die von den Unternehmen zu zahlende Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.[1] Entgelt ist alles, was der Unternehmer aufwendet, um das künstlerische bzw. publizistische Werk bzw. die Leistung zu erhalten oder zu nutzen. Dazu gehören auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des 5. Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) erstreckt sich auf Arbeitnehmer, auf die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und auf die in Heimarbeit Beschäftigten.[1] Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland (Grenzgänger), ausländische Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, Kommanditisten mit einem Arbeitsvertrag zur...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Eintragungen im Rahmen des Abs. 2

Rz. 26 Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist grundsätzlich nach Abs. 2 S. 1 ausgeschlossen. Hiervon macht Abs. 2 S. 2 eine Ausnahme: Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist dann zulässig, wenn mit ihr verlangt wird, dass nicht die Eintragung beseitigt, sondern das Grundbuchamt angewiesen werden soll, nach § 53 GBO von Amts wegen einen Widerspruch einzutragen oder eine Lö...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 128 Eine OHG nach polnischem Recht kann im eigenen Namen Rechte erwerben, darunter das Eigentum an Grundstücken und beweglichen Sachenrechten, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden.[448] Sie wird grundsätzlich von jedem Gesellschafter allein vertreten, wobei der Ausschluss einzelner Gesellschafter von der Vertretung ebenso wie eine gemeinschaftliche Vert...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 79 Die société en nom collectif (S.N.C.) ist in Belgien die der OHG vergleichbare Gesellschaftsform. Sie wird vom Grundsatz der Einzelvertretungsbefugnis jedes Gesellschafters beherrscht, der jedoch abweichende Vereinbarungen zulässt.[307] Beschränkungen der Vertretungsmacht wirken gutgläubigen Dritten gegenüber nur im Falle ordnungsgemäßer Veröffentlichung in den "Annex...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 138 Im schwedischen Recht existiert als offene Handelsgesellschaft die "handelsbolag", bei der grundsätzlich jeder Gesellschafter zur Vertretung berechtigt ist und die Vertretungsverhältnisse im Handelsregister einzutragen sind.[464] Rz. 139 Bei der Kommanditgesellschaft (kommanditbolag) ist der Kommanditist – wie im deutschen Recht – weder geschäftsführungsbefugt noch zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 14 Bei der Gesamthandsgemeinschaft steht das Recht den mehreren Berechtigten zur gesamten Hand zu; der einzelne Gesamthänder kann weder ganz noch teilweise allein über das Grundstücksrecht verfügen. Verfügungen können nur mit Zustimmung aller Berechtigten getroffen werden, der Umfang der Berechtigung des Einzelnen ist nur für das Innenverhältnis relevant. Daher werden in...mehr

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Freiwillige Versicherung in... / 7.1.2 Als Unternehmer geltende Personen

Bei folgenden Personen handelt es sich um Unternehmer i. S. d. § 6 SGB VII: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft werden grundsätzlich nicht als kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert angesehen. Sie können den Unfallversicherungsschutz nur durch Beitritt zur freiwilligen Versicherung erlangen. Für di...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.13 Forschungszulage

Das Anwendungsschreiben zur seit 2020 bestehenden Forschungszulage wurde an einigen Stellen neu gefasst (BMF, Scheiben v. 7.2.2023, BStBl 2023 I S. 364). So führt das BMF z.B. aus, dass lediglich über reine vermögensverwaltende Gesellschaftsstrukturen (z.B. Private Equity Fonds, Venture Capital Fonds oder auch Beteiligungen von sog. Business Angels) horizontal miteinander ve...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.4 Kommanditgesellschaft (KG)

Die Änderungen in Bezug auf das Recht der Kommanditgesellschaft haben im Wesentlichen die Änderungen der §§ 105 ff. HGB nachvollzogen. Daneben wurde die Reform zum Anlass genommen, einzelne Mängel in der Gesetzesformulierung zu beheben, die auf ein zuweilen überholtes Normverständnis mit gesetzeshistorischen Wurzeln im Recht der stillen Gesellschaft zurückzuführen waren. Im ...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.1 Überblick

In der Begründung zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wird ausgeführt, dass das Recht der GbR innerhalb des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidiert und konsequent am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eig...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.3 Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Als wesentliche inhaltliche Neuerungen sieht das Gesetz vor, dass Personenhandelsgesellschaften auch für die Ausübung freier Berufe geöffnet werden (§ 107 Abs. 1 Satz 2 HGB), dass das Beschlussmängelrecht am Vorbild des aktienrechtlichen Anfechtungsmodells geregelt wird (§ 110 ff. HGB) und dass dem Gesellschafter nunmehr ausdrücklich ein Austrittsrecht aus wichtigem Grund einge...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.6 Aktiengesellschaft (AG)

Die Änderungen des Aktiengesetzes durch die Reform des Personengesellschaftsrechts betreffen die § 67 AktG (Eintragung im Aktienregister) und § 289 AktG (Auflösung der KGaA). Die Änderung von § 67 AktG zielt darauf ab, die Beteiligung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an einer Aktiengesellschaft für gesellschaftsinterne Zwecke transparenter zu gestalten. Die Transparenz ...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.10.5 Insolvenzordnung (InsO)

Das MoPeG hat auch in der Insolvenzordnung zu Folgeänderungen und redaktionellen Anpassungen geführt, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Einführung des Gesellschaftsregisters einhergehen. Unter dem in der Insolvenzordnung wiederkehrenden Begriff der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit versteht § 11 Abs. 2 Nummer 1 InsO die of...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.2.1 Sitz der GbR

Neue Fassung § 706 BGB – Sitz der Gesellschaft 1Sitz der Gesellschaft ist der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden (Verwaltungssitz). 2Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen und haben die Gesellschafter einen Ort im Inland als Sitz vereinbart (Vertragssitz), so ist abweichend von Satz 1 dieser Ort Sitz der Gesellschaft. Verwaltungssitz Erst...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 2 Bedeutung der GbR für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts u. a. verbreitet als Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe (Bau-ARGE) und Bauherrengemeinschaften,[1] Mieter von Gewerberäumen durch Gemeinschaftspraxen von Ärzten sowie Sozietäten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und Wohngemeinschaften.[2] Wohnungsgenossenschaften Gesellschaf...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.2.3 Statuswechsel

Das Gesetz sieht nun vor, dass – außerhalb des Bereichs der Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) [1] – Wechsel von einer personengesellschaftsrechtlichen Rechtsform zu einer anderen möglich sind (§ 707c BGB, Statuswechsel).[2] Mit der Möglichkeit der Gesellschafter, Gesellschaften bürgerlichen Rechts zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden, geht die No...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.3.7 Beschlussmängelklage

In §§ 110 bis 115 HGB sind die Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen der oHG – und entsprechend § 161 Abs. 2 BGB für die KG – geregelt. Für die GbR ist im Rahmen des MoPeG eine solche Regelung nicht erfolgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird dazu ausgeführt, dass die institutionellen Voraussetzungen, unter denen sich das ...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.10.4 Umwandlungsgesetz (UmwG)

Die Änderungen des Umwandlungsgesetzes aufgrund des MoPeG zielen in erster Linie darauf ab, innerstaatliche Umwandlungen unter Beteiligung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu ermöglichen und gleichzeitig einen angemessenen Ausgleich mit den schutzwürdigen Belangen der Beteiligten, insbesondere mit Blick auf eine Transparenz der Umwandlung und einen Schutz vor unbillige...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Gewerbesteuer

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Übersicht: Personengesellsc... / 4 Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft ist eine Abwandlung der OHG und damit mittelbar eine Abwandlung der GbR. Auch ihr gesellschaftlicher Zweck ist es, ein Handelsgewerbe zu betreiben. Der entscheidende Unterschied zur OHG liegt in der Haftung der Gesellschafter: Die KG verfügt über mind. einen persönlich haftenden Gesellschafter (den Komplementär) und Kommanditisten. Komplementäre haf...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 4.2 Registerpflicht

Die KG wird ebenso wie die OHG ins Handelsregister eingetragen. Die Angaben entsprechen denen der OHG (d. h. Firma und Sitz der Gesellschaft, Namen, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter, sowie ihre jeweilige Vertretungsbefugnis). Zusätzlich sind für die Kommanditisten ihre Haftsumme einzutragen, d. h. der Höchstbetrag ihrer Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesells...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 4.6 Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile

Die Anteile der Komplementäre entsprechen in ihrer Handhabung den OHG-Anteilen. Kommanditanteile hingegen sind prinzipiell frei vererblich. Zulässig und üblich sind individuelle Regelungen zur Übertragbarkeit und Vererblichkeit im Gesellschaftsvertrag.mehr