Fachbeiträge & Kommentare zu Klimawandel

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Durchführung von Szenarioanalysen

Rz. 57 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken müssen die Institute verschiedene plausible Szenarien zugrunde legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Zunächst sollten die Szenarien für die Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken "aus wissenschaftsbasierten Erkenntnissen abgeleitet" werden. Die Kredit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 12 Taxonomie-Verordnung / Literaturtipps

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 ESG-Faktoren und ESG-Risiken

Rz. 34 Unter "ESG-Faktoren" werden Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance", ESG) verstanden, die sich positiv oder negativ auf die finanzielle Leistung oder Solvenz eines Unternehmens, Staates oder einer Person auswirken können. Insofern können ESG-Faktoren auch bei der Bewertung von Chancen und Risiken für f...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.1 Begriffsdefinition

Rz. 109 Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung sollte auch angemessen auf die Auswirkungen von ESG-Risiken eingegangen werden, sofern über sie nicht schon als Teil anderer Risikoarten berichtet wird (→ BT 3.2 Tz. 1, Erläuterung). Davon ist zunächst auszugehen, da sie als Risikotreiber auf die anderen Risikoarten einwirken (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Von den Instit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Klimaanpassungsgesetz in Kraft: Was das für Gebäude bedeutet

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Die Bundesregierung muss eine Strategie mit messbaren Zielen vorweisen – auch Gebäude müssen berücksichtigt werden. Was heißt das für die Wohnungswirtschaft? Die Bundesregierung will mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) Vorsorge treffen für Veränderungen durch den Klimawandel, wie etwa extreme Wetterbedingung...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.1 Strategie und Maßnahmenpläne der EU-Kommission

Rz. 364 Die Europäische Union (EU) ist als Unterzeichnerin der Klimarahmenkonvention an die entsprechenden Beschlüsse gebunden. Sie hat im Dezember 2016 eine "Hochrangige Sachverständigengruppe" ("High Level Expert Group", HLEG) mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen beauftragt. Die HLEG hat am 31. Januar 2...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.1.2 Berichterstattung

Rz. 140 Investoren, Unternehmen, politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler und Medien nutzen die CDP-Daten, um sich über klimarelevante Daten und Strategien von Unternehmen zu informieren. Investoren verwenden diese Daten u. a. zur Bewertung langfristiger Chancen und Risiken ihrer Portfoliounternehmen, zur Festlegung ihrer Investmentstrategie, zur Entwicklung von Anlag...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.1 Climate Disclosure Standards Board (CDSB)

Rz. 1 Für die Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen und Naturkapital wurde über die Jahre eine Vielzahl von Rahmenwerken entwickelt,[1] doch eine fehlende Harmonisierung hat zu uneinheitlichen Daten und einer erhöhten Berichtslast für die Unternehmen geführt.[2] Um diese Hürde i. S. d. Adressaten zu überbrücken, wurde beim Weltwirtschaftsforum 2007 das C...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.5.4.3 Methodenpapier "Umwelt"

Rz. 225 Folgende klimarelevante Themen wurden von der VBA initial als besonders erfolgskritisch beurteilt und haben wie folgt Eingang in das Papier zur Umweltmethode gefunden: Greenhouse Gas Emissions: Durch Treibhausgase in unserer Atmosphäre wird der Klimawandel gefördert, unabhängig davon, wodurch sie verursacht oder wo sie emittiert werden. Folgen sind u. a.: Verschiebung ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.4 Festlegung der Klima- und Umweltszenarien

Rz. 69 Für die Ausarbeitung ihrer Übergangspläne und die Festlegung von damit verbundenen Zielen sollten die Institute die Klima- und Umweltszenarien bzw. die zugrunde liegenden Pfade umsichtig ermitteln und auswählen. Zu diesem Zweck sollten sie die potenziellen Auswirkungen der Ziele der EU, der Mitgliedstaaten und ggf. von Drittländern auf die Übergangspfade bewerten. Das...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 81 Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken, d. h. Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance"), können die Institute in allen Phasen des Kreditprozesses treffen, von der Kreditgewährung bis zur Überwachung (→ AT 2.2 Tz. 1). Insbesondere können ESG-Risiken die wichtigsten Kreditparameter beeinflussen. Durch ve...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Einbeziehung in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 27 Die Institute müssen bei der Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit berücksichtigen. Das ergibt sich bereits aus der Definition der ESG-Risiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen, die als Risikotreiber die Wesentlichkeit anderer Risikoarten beeinf...mehr

Beitrag aus Controlling Office
§ 2 Zum Hintergrund des Nac... / 1 Begriff Nachhaltigkeit

Rz. 1 Der Begriff Nachhaltigkeit ist heutzutage in aller Munde, nicht zuletzt durch seine große Präsenz in den Medien, Unternehmenswerbungen und politischen Debatten. Trotzdem herrscht vielfach Begriffsverwirrung über dessen konkrete Definition. Denn Nachhaltigkeit deckt verschiedenste Bereiche ab, wobei gerade unternehmerisches nachhaltiges Handeln im Fokus der Zivilgesells...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.1.1 Hintergrund und Zielsetzung

Rz. 135 Das Carbon Disclosure Project (CDP) ist eine im Jahr 2000 in London gegründete gemeinnützige Organisation mit dem Ziel, als globales Offenlegungssystem von Umweltdaten für Investoren, Unternehmen, Städte, Staaten und Regionen zu fungieren. Einmal jährlich erhebt das CDP im Namen von Investoren anhand von standardisierten Bewertungsfragebögen auf freiwilliger Basis Da...mehr

Beitrag aus Controlling Office
§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4.1 EU-Rahmenwerk

Rz. 73 Zur Konkretisierung der Berichtsinhalte (Rz 71 ff.) sieht die CSRD die Schaffung von EU-Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Standards sollen insbes. beinhalten: Informationen zu Umweltfaktoren: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme; Inf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.2 Eignung oder Anpassung der internen Stresstests

Rz. 179 Die Institute[1] sollten zunächst einmal prüfen, ob die bestehenden internen Stresstests die ESG-Risiken in geeigneter Weise abbilden oder zu diesem Zweck neue oder modifizierte interne Stresstests durchgeführt werden müssen.[2] Auch nach den Vorstellungen der EZB sollten die Institute mit wesentlichen Klima- und Umweltrisiken im ersten Schritt prüfen, ob sie diese R...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 2.1 Investoren

Rz. 9 Investoren nehmen im Kapitalmarkt mit ihren oft sehr frühzeitigen und anspruchsvollen Anforderungen an das Thema Nachhaltigkeit eine Art Vorreiterrolle ein. Aktuell dominieren noch die klassischen Finanzthemen die Sicht der Investoren, und Nachhaltigkeit hat noch keinen klaren Preis. Trotzdem ist die Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Investmentprozess bei der Mehrz...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 3 Verhältnis zum klassischen Finanzbericht

Rz. 6 Der klassische Finanzbericht enthält sämtliche Informationen, die wesentlich sind, um die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens einschätzen zu können. Bei der integrierten Berichterstattung wird das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit angewendet, das durch die im November 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1] der EU ...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 5.2 Erleichterungen der Angabeerfordernisse

Rz. 47 Insbes. aufgrund der Verzögerungen beim Erlass der delegierten Rechtsakte gewährte der Delegierte Rechtsakt zu Art. 8 Erleichterungen für die Anwendung im 1. Jahr nach Inkrafttreten des Delegierten Rechtsakts Klima. Gem. Art. 10 des Delegierten Rechtsakts zu Art. 8 waren zwischen dem 1.1. und 31.12.2022 die offenzulegenden Angaben bzgl. des Anteils am Gesamtumsatz und ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.1 Rahmenvorgaben zur Umweltpolitik

Rz. 333 Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass insbesondere der Klimawandel eine echte Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft darstellt. Als Einstieg in die globale Umweltpolitik wird häufig die erste "Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen" ("United Nations Conference on the Human Environment", UNCHE) bezeichnet, die im Juni ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Einzubeziehende Risikoarten

Rz. 58 Die Risikotragfähigkeit ist auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils sicherzustellen. Das Gesamtrisikoprofil ist das Ergebnis der – regelmäßig und anlassbezogen durchzuführenden – Risikoinventur. In deren Rahmen verschafft sich das Risikocontrolling einen Überblick über die Risiken auf der Ebene des gesamten Institutes. Die Definition der Risiken obliegt den Institut...mehr

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§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 4 Familienunternehmen, Nachhaltigkeit und die Rolle der Next Gen

Rz. 22 Wer über den aktuellen Status quo in Familienunternehmen hinaus schaut und die Haltungen oder Pläne der Next Gen in den Blick nimmt, der kann für die Zukunft einen noch größeren Fokus auf Nachhaltigkeit i. A. und die ökologische Dimension im Speziellen erwarten. In der jüngsten (6.) Studie der Stiftung Familienunternehmen zu Einstellungen, Werten und Plänen der nachrü...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / Zusammenfassung

Politik und Gesetzgeber sprechen dem Kapitalmarkt bei der Bekämpfung von globalen Herausforderungen wie Klimawandel oder Biodiversitätsverlust eine zentrale Rolle zu. Die Regulierung der Finanzwirtschaft über die Aufsichtsbehörden wird gezielt dazu eingesetzt, Einfluss auf die Realwirtschaft zu nehmen. Ziel ist es, die Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle und Invest...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de...mehr

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§ 14 Sustainability-Linked ... / 6 Relevante Aspekte bei ESG-Rating- und KPI-basierten Sustainability-Linked Loans

Rz. 21 Wie die derzeitige Marktpraxis zeigt, werden bei ESG-Rating-basierten Sustainability-Linked Loans im Einzelfall bis zu 3 Ratings zugrunde gelegt. Klar vorherrschend sind jedoch Strukturen mit nur 1 Rating. I. d. R. sind die Darlehensnehmer verpflichtet, den Banken nicht nur das ESG-Rating selbst, sondern auch den zugehörigen ESG-Bericht zur Verfügung zu stellen. Bei d...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.1 Hintergrund

Rz. 159 Der Klimawandel birgt für Unternehmen sowohl ungeahnte Risiken als auch Chancen. Lt. einem Bericht der Economist Intelligence Unit werden im Jahr 2100 Vermögenswerte im Gesamtwert von geschätzt 43 Billionen USD Klimarisiken ausgesetzt sein.[1] Dies umfasst Risiken wie starke Regenfälle, Hitzewellen, Sturmfluten, langfristige Klimaveränderungen, aber auch Risiken (Rz ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.2 Rahmenvorgaben für das Finanzsystem

Rz. 344 Im Jahr 2012 wurde von der G20 für Maßnahmen gegen den Klimawandel erstmals der Begriff "Climate Finance" geprägt und eine eigene Studiengruppe mit diesem Namen gegründet. Im Oktober 2015 hat das UNEP in einem Bericht erläutert, in welcher Weise das Finanzsystem mit dem Nachhaltigkeitsbemühen in Einklang gebracht werden sollte.[1] Schließlich ist im Jahr 2016 von der...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.3.3.4 Sektorspezifische Informationen

Rz. 173 Für den Finanzsektor sowie für Sektoren, die potenziell am stärksten vom Klimawandel und Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft betroffen sind, hat die TCFD ergänzende Erläuterungen veröffentlicht. Die Erläuterungen für den Finanzsektor sind unterteilt nach Banken, Versicherungen, Vermögenseigentümern und Vermögensverwaltern. Diesen kommt eine besondere Rolle ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.4 Initiativen der Aufsichtsbehörden

Rz. 358 Mit der zunehmenden Bedeutung der "Nachhaltigkeitsrisiken" bzw. "ESG-Risiken" (→ AT 2.2 Tz. 1) ist die Beantwortung der Frage dringlicher geworden, auf welche Weise diese Risiken sinnvoll in das interne Risikomanagement der Institute integriert werden können. Als problematisch hat sich schnell erwiesen, dass mit dieser Risikoart ein anderes Wesentlichkeitsverständnis...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 1 Finanzierung über Green Bonds

Rz. 1 Grüne Anleihen unterscheiden sich grds. nicht von einer konventionellen Anleihe in Bezug auf Laufzeit, Zins- und Tilgungsprofil, Rendite oder Risiko, Regressrechte etc. Entscheidender Unterschied ist die Mittelverwendung (Use of Proceeds) der verkauften Green Bonds für ein grünes Projekt. Abzugrenzen von den Green Bonds bzw. grünen Finanzierungen sind sog. "Sustainabil...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Allgemeine Grundsätze zur Überwachung und Kommunikation von ESG-Risiken

Rz. 55 Die Berichterstattung über ESG-Risiken bildet die Basis für deren kontinuierliche Überwachung unter Verwendung von Kennzahlen wie dem Prozentsatz der Transaktionen, die auf ESG-Aspekte überprüft wurden, sowie von Tools, Modellen und Daten. Dafür scheinen geeignete Berichtsrahmen, die durch die zugrunde liegenden IT-Systeme erweitert und unterstützt werden, unerlässlic...mehr

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§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 2 Familienunternehmen und ihre Besonderheiten

Rz. 5 Familienunternehmen stellen 90 % der hierzulande mehr als 3,2 Mio. Unternehmen, 55 % aller Umsätze und 57 % aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Mit Blick auf die Abgrenzungskriterien der CSRD ist es wichtig zu wissen, dass rund 46 % aller Unternehmen mit mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz hierzulande in Familienhand sind.[1] Angesichts von rund 20.000 Un...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8.2 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 203 Basierend auf geeigneten Risikoindikatoren für ESG-Risiken, die von der Aufsicht als quantitative Vorgabe betrachtet werden, sind bei der Festlegung des Risikoappetits ebenfalls die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Die BaFin hat die Festlegung von geeigneten Risikoindikatoren unter Berücksichtigung der Risikotrag...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8.1 Festlegung der Risikostrategie

Rz. 198 Bei der Formulierung der Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im Rahmen der Festlegung der Risikostrategie bzw. der Teilstrategien für die wesentlichen Risiken sind seit der siebten MaRisk-Novelle auch die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit und angemessen zu berücksichtigen. Mit Blick auf d...mehr

Beitrag aus Controlling Office
§ 5 Praktische Herausforder... / 3 Ausblick

Rz. 14 Viele Herausforderungen und eine Vielzahl an Fragestellungen im Kontext der Bereitstellung von Leistungsinformationen werden noch mehr Unternehmen (verpflichtend) betreffen (§ 9 Rz 62) sowie an Komplexität gewinnen. Die Gesamtherausforderung, transparente und aussagekräftige Leistungsinformationen zu berichten, ist Gegenstand vieler regulatorischer (Weiter-)Entwicklun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Abbildung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Geschäftsstrategie

Rz. 37 Bei der Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der Strategien sollten die Institute innerhalb der geltenden rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ihre langfristigen finanziellen Interessen und ihre Solvenz berücksichtigen.[1] Im Rahmen der Überarbeitung ihrer Leitlinien zur internen Governance im Jahr 2021 hat die EBA eine Ergänzung vor...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 5.1 Angabeerfordernisse

Rz. 34 Der Delegierte Rechtsakt zu Art. 8[1] wurde am 6.7.2021 förmlich angenommen und trat am 30.12.2021 in Kraft. In ihm hat die EU-Kommission den Inhalt und die Darstellung der Informationen festgelegt, die Unternehmen bislang i. S. d. Taxonomie-Verordnung in die nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärungen aufzunehmen hatten. Rz. 35 Grds. haben Unternehmen, die bislang zur Ver...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.3.2 Messgrößen

Rz. 66 Die EBA nennt bestimmte Indikatoren, die von den Instituten mindestens verwendet werden sollten, wobei die kleinen und wenig komplexen Institute ("small and non-complex institutions", SNCI) diese Indikatoren zumindest in Erwägung ziehen sollten:[1] Genannt werden zunächst die finanzierten THG-Emissionen nach Scope 1, 2 und 3, aufgeschlüsselt nach Sektoren, unter Verwen...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 6 Green Bond Principles und Green Bond Frameworks

Rz. 17 Aufgrund der Besonderheit der Verwendung der Mittel für grüne Projekte bedarf es bestimmter Anforderungen an den Green Bond Emittenten, um den Informationsbedürfnissen der Investoren zu genügen. Es stellt sich die Frage, welche Kriterien für Green Bonds angewendet werden sollten. Grundbausteine eines Green Bond Frameworks sind i. W. die Verwendung von Emissionserlösen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 43 Die BaFin und die EZB haben ihre Vorstellungen zum Umgang mit ESG-Risiken frühzeitig formuliert.[1] Auf europäischer Ebene hat die deutsche Aufsicht damit eine Vorreiterrolle eingenommen, gefolgt von Veröffentlichungen der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB)[2], der französischen Finanzaufsichtsbehörde (Autorité de Contôle Prudentiel et de Résolu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel...mehr

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§ 14B ESG-Ratings – Nutzen,... / 2 Konzept von ESG-Ratings und Gründe für eine aktive Rating-Beteiligung

Rz. 3 Ein ESG-Rating beabsichtigt i. d. R. eine holistische, d. h. integrierte soziale, ökologische und auf die Governance bezogene Beurteilung des Unternehmens.[1] Die ökonomische Perspektive wird indes vorwiegend in klassischen Finanz-Ratings eingenommen, die auf die Bonitätsbewertung der Emittenten abzielen (von den ESG-Ratings separiert). Rz. 4 Das primäre Ziel von ESG-Ra...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 122 Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist außerdem sicherzustellen, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Diese Anforderung wurde im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle ergänzt, da sich ESG-Risiken zukünftig verstärkt auf die Kreditwürdigkeit auswirken werden, insbesondere bei Unternehmenskunden in bestim...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.10 Absehbare Anforderungen der EBA

Rz. 73 Die EBA hat am 18. Januar 2024 gemäß Art. 87a Abs. 5 CRD VI Leitlinien zu Mindeststandards und Referenzmethoden für die Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken durch die Institute für drei Monate zur Konsultation gestellt. Bis Ende 2024 sollen die endgültigen Leitlinien vorliegen, so dass dann mit neuen bzw. ergänzenden Vorgaben zu rechnen ist. ...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.3 Umweltziele

Rz. 14 Art. 9 der Taxonomie-Verordnung legt die Umweltziele dar, welche die Basis für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit darstellen. Abb. 3: Umweltziele gem. Taxonomie-Verordnung Art. 9 Rz. 15 Zum Umweltziel Klimaschutz wird wesentlich beigetragen, wenn eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration i...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens im Dezember 2015 hat sich die EU zu einem anspruchsvollen Klimaregime mit universeller Geltung für alle Staaten verpflichtet. Das Abkommen verfolgt 3 Ziele: Die Staaten setzen sich das globale Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf "deutlich unter" 2 °C zu begrenzen mit Anstrengungen...mehr

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§ 4 Quantitative und qualit... / 2 Ermittlung von Metriken: Daten erheben

Rz. 2 Durch die CSRD und die dazugehörigen ESRS sind berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, zahlreiche Informationen nach Maßgaben der Wesentlichkeit offenzulegen. Dazu gehören verschiedene Arten der Informationen – von qualitativen Aussagen bis zu zahlreichen quantitativen Angaben. Während es bislang Kernaufgabe war, eine Balance zwischen wenigen definierten KPIs und ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 3.2 Wesentliche Aspekte

Rz. 11 Im Gegensatz zu den konsultierten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hat eine Berichterstattung gem. der finalen Standards grds. nur zu erfolgen, sofern ein Nachhaltigkeitsthema als wesentlich erachtet wird. Der Wegfall der sog. "rebuttable presumption", wonach grds. jedes Thema als wesentlich einzustufen war und Angaben dazu nur unterlassen werden konnten...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.3 Rechtliche Risiken

Rz. 84 Wegen der häufig komplexen Finanzierungen hat die Beurteilung der mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken im Rahmen der Kreditbearbeitung eine besondere Bedeutung (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Im internationalen Objekt- bzw. Projektfinanzierungsgeschäft können sich derartige Risiken allein aus der Tatsache ergeben, dass die vertraglichen Vereinbarun...mehr