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Berufsbedingter Hautkrebs: Auswirkungen in Zeiten des Klimawandels

Matthias Schömann-Finck
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Zusammenfassung

 
Überblick

Hautkrebs durch UV-Strahlung wird teilweise bereits als "Volkskrankheit" beschrieben. Auch der berufliche Bereich spielt für die Entwicklung dieser Erkrankung(en) eine Rolle, denn zwischen 2,4 und 7,2 Mio. Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend oder zeitweise im Freien. Seit 2015 sind Plattenepithelkarzinome und multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung als Berufskrankheit anerkannt (BK-Nr. 5103). Vor dem Hintergrund des Klimawandels gilt es, Arbeitnehmer und Arbeitgeber für das Problem zu sensibilisieren und auf mögliche Präventionsmaßnahmen hinzuweisen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV-I 203-085 "Arbeiten unter der Sonne – Handlungshilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer"
  • AMR 13.3 "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag"

1 Grundlagen und Risikofaktoren

Hautkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Menschen. Über 230.000 Personen erkrankten 2020 in Deutschland an einer der verschiedenen Formen von Hautkrebs.[1] Die verschiedenen Hautkrebsarten werden auf Basis des betroffenen Gewebes unterschieden. Die wichtigsten Hautkrebsarten sind das Basalzellkarzinom, das Plattenepithelkarzinom (beide umgangssprachlich "weißer Hautkrebs") und das maligne Melanom (umgangssprachlich "schwarzer Hautkrebs"). Ein überwiegender Teil der Hautkrebserkrankungen (rund 222.000) entfällt auf die beiden Arten des weißen Hautkrebses und nur ein geringerer Teil auf das maligne Melanom. Anders verhält es sich hinsichtlich der Sterbefälle. Aufgrund des malignen Melanoms verstarben 2020 in Deutschland rund 3.000 Patienten gegenüber rund 1.000 Sterbefällen bei nicht-melanotischen Hautkrebserkrankungen.[2] Aufgrund der deutlich...

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  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
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  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Tillmanns/Mutschler, BEEG § 3 Anrechnung von anderen Ein ... / 2.1 Anrechnung von Mutterschaftsleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
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