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§ 13 Green Bonds – Begebung von grünen Anleihen / 6 Green Bond Principles und Green Bond Frameworks

Karsten Paape
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Rz. 17

Aufgrund der Besonderheit der Verwendung der Mittel für grüne Projekte bedarf es bestimmter Anforderungen an den Green Bond Emittenten, um den Informationsbedürfnissen der Investoren zu genügen. Es stellt sich die Frage, welche Kriterien für Green Bonds angewendet werden sollten.

Grundbausteine eines Green Bond Frameworks sind i. W. die Verwendung von Emissionserlösen (Use of Proceeds), der Prozess der Projektbewertung und -auswahl (Process for Project Evaluation and Selection), das Management der Erlöse (Management of Proceeds) sowie die Berichterstattung (Reporting).[1]

 

Rz. 18

Das Green Bond Framework beinhaltet eine Referenz zum verwendeten Green Bond Standard und den darin genannten relevanten Kriterien für eine Green Bond Emission; z. B. die Referenz zu den 4 ICMA Green Bond Principles (Use of Proceeds, Process for Project Evaluation and Selection, Management of Proceeds, Reporting) sowie den zulässigen Projekten (Eligible Projects). Bestandteil des Frameworks ist anschließend die nähere Erläuterung der einzelnen Bestandteile, z. B. Eligible Projects sind Projekte und Vermögenswerte von Windkraftanlagen der Muster GmbH, die zur Erzeugung erneuerbarer Energie und deren Einspeisung in das Stromnetz verwendet werden. Ziel ist es, die Anzahl der Haushalte mit erneuerbarer Energie zu erhöhen und dadurch den CO2-Ausstoß zu senken.

Weitere detaillierte Angaben zu der Projektauswahl, der Mittelverwendung, den Erlösen und dem Reporting (Allocation und Impact Reporting) und deren Überprüfung, bspw. durch die interne Revision und einen externen Prüfer, sind zu machen.

 

Rz. 19

Die zu berichtenden Angaben sollen den Investoren Transparenz über die Green-Bond-Framework-konforme Verwendung der Mittel geben, um eine Fehlallokation (Greenwashing) in nicht konforme Projekte zu ver...

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