Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / II. Gegenstand der Entscheidung und Sachverhalt

Die Entscheidung des BGH vom 17.12.2025 – XII ZB 279/25 [1] stellt im Kindschaftsrecht eine wesentliche Zäsur dar, die bezüglich ihrer praktischen Konsequenzen mit der "Entdeckung" des Restbarunterhalts im Zusatzbedarf beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt vergleichbar ist und vermutlich ähnlich kontrovers diskutiert werden wird.[2] Sie ist insbesondere aus anwaltl...mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Braunschweig, Beschl. v. 27.11.2025 – 1 UF 46/25

1. Die Regelung in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB ist dahingehend zu verstehen, dass sie den Elternteil, bei dem das Schwergewicht der Versorgung und Erziehung des Kindes liegt, auch bei einer erheblichen Mitbetreuung des anderen Elternteils von der Barunterhaltspflicht entlastet (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.8.2025 – 5 UF 86/24, in diesem Heft, S. 164 ff.) 2. Der Barun...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.6 Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UhVorschG übergegangenen Unterhaltsansprüchen

Das UhVorschG regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils eine staatliche Unterhaltsleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt aufbringt. Nach erfolgtem Übergang des Anspruchs auf das leistende Bundesland[1] kommt eine Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.2 Außergewöhnliche Belastungen der unterstützenden Person nach § 33 EStG

In § 33a Abs. 4 EStG ist geregelt, dass eine Anwendung des § 33 Abs. 1 und 2 EStG neben der Vorschrift von § 33a EStG ausscheidet. Nur Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, sind außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG.[1] Abziehbar sind neben den Pfle...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.2 Leistungsfähigkeit

Rz. 166 Der angemessene Eigenbedarf eines Elternteils gegenüber einem nicht privilegierten volljährigen Kind beträgt monatlich zurzeit mindestens 1.750,00 EUR. Hierin ist eine Warmmiete bis 650,00 EUR enthalten (Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, Anm. VII, vgl. Rz. 170).mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.1 Bedürftigkeit

Rz. 164 Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt zurzeit i. d. R. 990,00 EUR (Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, Anm. IV, vgl. Rz. 170). Rz. 165 Ein eheähnliches Verhältnis, in dem der Unterhaltsberechtigte mit seinem Partner zusammenlebt, kann zu einer Reduzierung seiner Bedürftigkeit f...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 3 Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2026)

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 172 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015, 230; Clausius, Die Notwendigkeit der Bestimmung eines mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten Umgangskontakten, AnwZert FamR 19/2016 Anm. 1; DIJuF, Rechtsgutachten v. 23.7.2015, J 6.430 An – Beistandschaftsrecht: Inhalt einer Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52a SGB VIII, insb...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften des SGB VIII

Rz. 3 § 18 ist von mehreren Vorschriften abzugrenzen, die ähnliche und ergänzende Regelungen beinhalten: Die Regelungen stehen im engen Zusammenhang mit dem Anspruch der Eltern nach § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 , in Fragen der Partnerschaft beraten zu werden, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Wird die elterliche Sorge nach Tre...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 Christl, , Effiziente professionelle Umgangsbegleitung, FuR, 2025, 21; DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016, 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Ber...mehr

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FF 03/2026, Rechtsprechung ... / 1 Kindesunterhalt

1.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 26.5.2025 – 13 UF 20/25 1. Die Beweislast für einen unterhaltsrechtlich vorwerfbaren Arbeitsplatzverlust trifft grundsätzlich den Unterhaltsberechtigten. Jedoch obliegt es zunächst dem Unterhaltsverpflichteten im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast, substanziiert zu den Umständen des Arbeitsplatzverlusts vorzutragen (Anschluss an OL...mehr

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FF 03/2026, Keine isolierte Geltendmachung rückständigen Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren

FamFG § 249 § 256 Leitsatz Die Geltendmachung von rückständigem Kindesunterhalt ist im vereinfachten Unterhaltsverfahren ohne die gleichzeitige Geltendmachung von laufendem Kindesunterhalt unzulässig. Dies gilt auch, wenn für Geschwister gleichzeitig laufender Kindesunterhalt geltend gemacht wird. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.1.2026 – 9 WF 1161/25 (AG Schwabach) 1 Aus den Gründen...mehr

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FF 03/2026, Keine isolierte... / Leitsatz

Die Geltendmachung von rückständigem Kindesunterhalt ist im vereinfachten Unterhaltsverfahren ohne die gleichzeitige Geltendmachung von laufendem Kindesunterhalt unzulässig. Dies gilt auch, wenn für Geschwister gleichzeitig laufender Kindesunterhalt geltend gemacht wird. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.1.2026 – 9 WF 1161/25 (AG Schwabach)mehr

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FF 03/2026, Keine isolierte... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Antragsteller wendet sich gegen die Versagung der Festsetzung rückständigen Unterhalts im vereinfachten Unterhaltsverfahren. I. [2] Mit Antragsschrift vom 18.8.2025 hat der Antragsteller auf ihn übergegangene Unterhaltsansprüche für vier minderjährige Kinder der Antragsgegnerin geltend gemacht. Bezüglich des betroffenen Kindes C, geboren 2010, wurde kein laufe...mehr

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FF 03/2026, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 26.5.2025 – 13 UF 20/25

1. Die Beweislast für einen unterhaltsrechtlich vorwerfbaren Arbeitsplatzverlust trifft grundsätzlich den Unterhaltsberechtigten. Jedoch obliegt es zunächst dem Unterhaltsverpflichteten im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast, substanziiert zu den Umständen des Arbeitsplatzverlusts vorzutragen (Anschluss an OLG Hamburg, FamRZ 2015, 2067, und OLG Düsseldorf, NJ...mehr

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FF 02/2026, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

3.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 30.4.2024 – 13 UF 397/24 1. In den ersten drei Lebensjahren eines Kindes besteht für den betreuenden Elternteil keine Erwerbsobliegenheit. Das gilt auch dann, wenn dieser sich zur Kinderbetreuung der Hilfe Dritter (z.B. Kindergarten) bedient. Lediglich dann, wenn die Betreuung des Kindes in vollem Umfang durch Dritte (z.B. Großeltern oder Heim) erf...mehr

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FF 02/2026, Deutscher Famil... / I. Unterhaltsrecht

1. Bei der Bemessung des Barunterhalts im Kindesunterhalt sollen die Betreuungsanteile und die Minderung des Barunterhalts bei erweiterter Mitbetreuung pauschal ermittelt werden (AK 3). 2. Für die pauschalierte Berücksichtigung ersparter Eigenaufwendungen ist bei Firmenfahrzeugen die "1 %-Regelung" eine geeignete Grundlage (AK 3). 3. Die Bedarfspositionen der Regelsätze sollte...mehr

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FF 02/2026, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 30.4.2024 – 13 UF 397/24

1. In den ersten drei Lebensjahren eines Kindes besteht für den betreuenden Elternteil keine Erwerbsobliegenheit. Das gilt auch dann, wenn dieser sich zur Kinderbetreuung der Hilfe Dritter (z.B. Kindergarten) bedient. Lediglich dann, wenn die Betreuung des Kindes in vollem Umfang durch Dritte (z.B. Großeltern oder Heim) erfolgt, besteht eine Erwerbsobliegenheit. 2. Betreuen d...mehr

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FF 02/2026, Deutscher Famil... / I. Unterhaltsrecht

1. Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass die gesteigerte Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB nur für die Sicherstellung des Mindestunterhalts minderjähriger und diesen gleichgestellter Kinder gilt (AK 4). 2. Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass eine Erwerbsobliegenheit beim asymmetrischen und symmetrischen Wechselmodell auch vor Vollendung des dritten Leben...mehr

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FF 02/2026, Berücksichtigun... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die sofortige Beschwerde des Vaters dagegen, dass das Familiengericht ihm Verfahrenskostenhilfe nur unter gleichzeitiger Anordnung einer Ratenzahlung von ursprünglich 298 EUR/Monat, im Zuge der Abhilfe ermäßigt auf 198 EUR/Monat, gewährt hat, ist zwar zulässig, aber aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 10.11.2025 nicht begründet: [2] Entgeg...mehr

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FF 02/2026, Arbeitshilfen 2026 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines Berechtigten (§ 64 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Insoweit gilt das Obhutsprinzip, BFH v 14.12.2004, VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762; BFH v 10.11.1998, VI B 125/98, BStBl II 1999, 137. Erfüllen mehrere Berechtigte, zB getrennt lebende Eltern, BFH v 19.05.1999, VI B 259/98, BFH/NV 1999, 1331, im Hinblick auf ein Kind die Voraussetzungen der §§ 62 und 63 EStG, so erfolgt die Zahlung des Kin...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2024 i. d. F. der Zwölften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). ergeben. ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 38 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grundsätzlich dieselben Gebühren nach Teil 3 VV RVG wie in einem ordentlichen Zivilprozess entstehen. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 138 ff. Besonderheiten bestehen in den Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (§ 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG). Dort entstehen in I. und II. Instanz jeweils B...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 2. Fortbestehende Probleme der Tabellenstruktur

Der mittlere deutsche Bruttomonatsverdienst einschließlich eventueller Sonderzahlungen lag 2024 bei ca. 4.346 EUR (Median).[24] Bei Steuerklasse I entspricht das einem Nettomonatslohn von grob etwa 2.800 EUR.[25] Mit Blick auf die Düsseldorfer Tabelle bedeutet das, dass die Hälfte aller Unterhaltsfälle an der oberen Grenze der 3. Einkommensgruppe der Tabelle – einem Monatsnet...mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / d) Vom "Zahlvater" zum Wechselmodell

Einem spürbaren Wandel unterliegt auch die Aufteilung der Kinderbetreuung nach Trennung der Eltern. Das Bürgerliche Gesetzbuch ging ursprünglich davon aus, dass die Betreuung die Sache der Mutter und die Bereitstellung des sächlichen Kindesunterhalts Aufgabe des Vaters war. Daher regelte § 1606 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BGB aF, dass der Vater vor der Mutter haftete. Mit dem G...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.7 Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. Der Elternunterhaltsanspruch geht nach dem Gesetz sämtlichen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang nach (§ 1609 BGB). Als vorrangige Unterhaltsansprüche kommen insbesondere in Betracht: Kindesunterhaltsansprüche Ehegattenunterhaltsansprüche und Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB [1] Sind ...mehr

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Elternunterhalt / 1.3 Besonderheiten beim Elternunterhalt

Der Elternunterhalt weist im Verhältnis zu anderen Unterhaltsrechtsverhältnissen – wie etwa dem Kindesunterhalt oder dem Ehegattenunterhalt – einige Besonderheiten auf, die nachfolgend kurz dargestellt werden. 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu a...mehr

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Elternunterhalt / 1.1 Allgemeines zum Elternunterhalt

Der Elternunterhalt hat in der anwaltlichen Praxis bis zur grundlegenden Entscheidung des BGH vom 23.10.2002[1] ein Schattendasein geführt. Im Laufe der nachfolgenden Jahre gewann die Thematik des Elternunterhaltes aber immer mehr an Bedeutung, was sich u. a. in der Anzahl der veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen zum Elternunterhalt widerspiegelte. L...mehr

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Elternunterhalt / 8.1 Selbstbehalt

Der monatliche Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beläuft sich beim Elternunterhalt derzeit auf 2.650 EUR. Das den Selbstbehalt übersteigende Einkommen ist zudem lediglich zu 30 % anzurechnen.[1] Der angemessene Selbstbehalt, der Kindern zu belassen ist, die ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind, wird in der Düsseldorfer Tabelle 2026 neu geregelt. In den vergang...mehr

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Elternunterhalt / 10.2.2 Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind

Eine Verwirkung kann auch gegeben sein, wenn der unterhaltsberechtigte Elternteil in früheren Zeiten seine eigene Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind vernachlässigt hat. Ob dies im Sinne einer Verwirkung bejaht werden kann, richtet sich nach Gewicht und Dauer des Verstoßes. Gelegentliches Nichtzahlen des Kindesunterhaltes reicht für die Annahme einer Verwirkung nicht ...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.4 Mindestunterhaltsbedarf von Kindern

Mit seinem Urteil v. 17.12.2009 entschied der BFH[1], dass bei im gleichen Haushalt lebenden Partnern der Kindesunterhalt bei der Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens zu berücksichtigen ist. Das BMF[2] hat diesbezüglich Stellung genommen. Danach sind 3 Fallvarianten zum Kindschaftsverhältnis möglich, die jeweils unterschiedlich zu behandeln sind: a) Gemeinsames Kindmehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

3.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 30.10.2024 – 13 UF 305/24 1. Zur Auslegung einer Vereinbarung über die gegenseitige Freistellung vom Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell. 2. Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Vereinbarung über die gegenseitige Freistellung vom Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell infolge Nichtumsetzung des paritätischen Wechselmodells...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 30.10.2024 – 13 UF 305/24

1. Zur Auslegung einer Vereinbarung über die gegenseitige Freistellung vom Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell. 2. Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Vereinbarung über die gegenseitige Freistellung vom Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell infolge Nichtumsetzung des paritätischen Wechselmodells. 3. Zur Verwirkung des Anspruchs auf Vertragsanpassun...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Anwendungsbereich der Rechtsprechung bezüglich der Unterhaltsansprüche

Die Einkommensbereinigung durch Aufwendungen für eine sekundäre Altersvorsorge ist im Verwandtenunterhalt höchstrichterlich anerkannt. Dies betrifft zunächst den Anspruch auf Elternunterhalt,[31] sowie den Kindesunterhalt, wenngleich hier die Einschränkung besteht, dass die zusätzliche Altersvorsorge die Zahlung des Mindestkindesunterhalts nicht beschneiden darf.[32] Letzter...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Zum Verhältnis von Vermögensbildung und Unterhalt

Aus dem Sinn und Zweck des Unterhalts, der in der Deckung des laufenden Lebensbedarfs liegt, folgt, dass dieser nicht zur Vermögensbildung vorgesehen ist.[2] Daher sind z.B. Einkommensbestandteile, die nach den individuellen Lebensverhältnissen unter Anlegung eines objektiven Maßstabs nicht zum Konsum verwendet worden sind, bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs im Wege der...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 7.5 OLG Dresden, Beschl. v. 11.3.2025 – 23 UF 833/24

Bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt im paritätischen Wechselmodell bei verheirateten Eltern ist die Regelung des § 1629 Abs. 2 i.V.m. § 1824 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB teleologisch zu reduzieren.mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 3.2 AG Sonneberg, Beschl. v. 4.4.2025 – 1 F 333/24

1. Besteht eine Beistandschaft des Jugendamtes für das minderjährige Kind, so ist der betreuende Elternteil mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im eigenen Namen und in Vertretung des Kindes ausgeschlossen. Ein Stufenantrag ist dahingehend insgesamt unzulässig. 2. Tritt das Jugendamt vorgerichtlich gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil auf...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 2. Höhe, Bezugspunkt und generelles Erfordernis der sekundären Altersvorsorge

a) Der BGH hat von Anfang an zwischen dem Anspruch auf Elternunterhalt sowie zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt bezüglich der Höhe differenziert. Diesbezüglich hat er sich ausdrücklich am Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001 orientiert. Ausgangspunkt war der damalige Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 20 %. Beim Elternunterhalt erachtete der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Leitsatz Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits Senatsurteil vom 11.05.2023 ‐ III R 9/22, BFHE 280, 465, BStBl II 2023, 861). Dies gilt auch, soweit die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den Betreuungs‐ und Erziehungs‐ ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 10 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)→ Zeilen 29–36

Überblick Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten sind für 2 Personen mit deren Zustimmung (amtlicher Vordruck Anlage U) und unter Angabe deren steuerlicher Identifikationsnummer bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig. Wegen einer möglichen Erhöhung des Höchstbetrags sind die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversicheru...mehr

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FF 11/2025, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

3.1 OLG Köln, Beschl. v. 12.3.2025 – 10 UF 100/24 Dem Schuldner von Mindestkindesunterhalt ist keine Erstausbildung zuzubilligen, wenn diese nach mehreren Berufswechseln aufgenommen wird und die zuvor erzielten Verdienste über einen Zeitraum von acht Jahren überwiegend hinreichten, um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften.mehr

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FF 11/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Köln, Beschl. v. 12.3.2025 – 10 UF 100/24

Dem Schuldner von Mindestkindesunterhalt ist keine Erstausbildung zuzubilligen, wenn diese nach mehreren Berufswechseln aufgenommen wird und die zuvor erzielten Verdienste über einen Zeitraum von acht Jahren überwiegend hinreichten, um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften.mehr

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FF 11/2025, Versäumung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über Kindesunterhalt für die Antragstellerin. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin verpflichtet, für die Antragstellerin laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 482 EUR sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von insgesamt 9.016 EUR zu zahlen. Der Beschluss, der der Antragsgegnerin am 6.9.2024 zugestellt worden ist, enthält folge...mehr

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FoVo 11/2025, Nichteintritt... / 1 Der Fall

Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen Der Antragsteller ist Vater zweier Kinder, für die der Antragsgegner (ein Jobcenter) im Zeitraum von Januar 2008 bis August 2016 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erbrachte. Durch rechtskräftiges Versäumnisurteil vom 1.9.2008 wurde der Antragsteller verpflichtet, Kindesunterhalt aus übergegange...mehr

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FF 11/2025, Versäumung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung seiner Beschwerde in einer Unterhaltssache. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit ihm am 5.9.2024 zugestelltem Beschluss zur Zahlung von Kindesunterhalt an die Antragstellerin verpflichtet. Hiergegen hat der Antragsgegner fristgerecht beim Amtsgericht Beschwerde eingelegt. Mi...mehr

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FF 11/2025, Herbst der Reformen

Gabriele Ey Die Bundesregierung hat einen Herbst der Reformen angekündigt. Es ist die Rede davon, endlich der digitalen Revolution Rechnung zu tragen; man spricht von einer Zukunft durch Wandel, einem neuen Aufbruch. Das Bundeskabinett hat sich in den vergangenen Wochen mit einer Reihe von Themen rund um den modernen Sozialstaat und eine effiziente und bürgerfreundliche Sozia...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Antrag und Vereinbarung statischer Kindesunterhalt

Rz. 181 Kindesunterhaltstitel können grundsätzlich als statische Titel errichtet werden. Im Mangelfall ist dies gar nicht anders möglich. Der Mangelfall bestimmt eine konkrete Zahlungsverpflichtung.[291] Statische Titel sind über den Mangelfall hinaus dann vorzuziehen, wenn Änderungen der Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit bevorstehen oder Unterhalt vergleichsweise großzü...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Antrag wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt unabhängig vom Scheidungsverfahren

Rz. 497 Vorteile: Umfassende Aufklärung und einheitliche Regelung des Gesamtunterhalts. Beschwerde ist möglich. Hinsichtlich des Kindesunterhalts (nicht Ehegattenunterhalt) gilt der Unterhaltsbeschluss über die Scheidung hinaus; insoweit ist also kein Verbundantrag im Scheidungsverfahren mehr nötig. Nachteile: Lange Verfahrensdauer. Soweit es um den Ehegattenunterhalt geht, k...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Antrag im Ehescheidungsverbund gemäß § 137 Abs. 2 Nr. 2 FamFG wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt

Rz. 498 Vorteile: Umfassende Aufklärung mit Beschwerdemöglichkeit. Einheitliche Klärung des gesamten in der Zeit nach Ehescheidung zu zahlenden Unterhalts. Wegen der durch den Verbundantrag häufig eintretenden Verzögerungen des Scheidungsverfahrens Druck zur Einigung auf beide Beteiligten, wenn die Scheidung beiderseits erwünscht ist.[814] Nachteile: Der Unterhaltsbeschluss g...mehr