Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 12 Anhang / b) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 24 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.24: Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung _________________________ % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / a) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.23: Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / g) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.29: Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaft...mehr

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§ 12 Anhang / h) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.30: Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftu...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / aa) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 80 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / hh) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 87 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR (...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / bb) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 81 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / gg) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 86 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR (3...mehr

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§ 12 Anhang / d) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.9: Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / l) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.17: Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden...mehr

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§ 12 Anhang / c) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.8: Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / k) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.16: Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulde...mehr

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§ 12 Anhang / b) Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.7: Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.15: Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschul...mehr

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§ 12 Anhang / a) Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 6 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.6: Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / i) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.14: Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschu...mehr

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§ 12 Anhang / q) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung)

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.22: Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente ____________________...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / d) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 63 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / l) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 71 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % von...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / c) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 62 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / k) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 70 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % von ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 61 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 69 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 %...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 60 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / i) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 68 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 %...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Erwachsene Kinder im elterlichen Haushalt

Rz. 253 Nichts anderes gilt für das volljährige Kind im elterlichen Haushalt. Nicht selten leben volljährige Kinder noch im Haushalt ihrer Eltern, z.B. wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden, um so Kost und Logis zu sparen. Im Gegenzug erbringt das volljährige Kind vollwertige Beiträge zur gemeinsamen Haushaltsführung. So verteilt sich die anfallende Arbeit innerhalb...mehr

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Kinderfreibetrag / 5 Kinder bis zum 18. Lebensjahr

Die Freibeträge für Kinder, die am 1.1. des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bei den ELStAM in Form von Kinderfreibetragszählern berücksichtigt. Für deren Berücksichtigung ist grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen zuständig. Für Kinder aus geschiedenen oder dauernd getrennten Ehen sowie für nichteheliche Kinder erhält j...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IX. Kinder haften für ihre Eltern, §§ 1601, 1602 BGB

Rz. 78 Die Notwendigkeit eines weiteren Vorbehaltes bei Schwerstverletzung oder Tötung von Kindern und Jugendlichen ergibt sich aus einer möglichen späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern der geschädigten oder getöteten jungen Menschen. Gemäß § 1602 Abs. 1 BGB haben Eltern im Falle eigener Pflegebedürftigkeit auch gegenüber ihren Kindern einen Unterhaltsanspruch. Nach dem Ge...mehr

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Kinderfreibetrag / 10 Übertragung von Freibeträgen für Kinder

Grundsätzlich stehen der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. BEA-Freibetrag) den Eltern je zur Hälfte zu. Abweichend von diesem Halbteilungsgrundsatz wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung nicht (mehr) vorliegen, auf Antrag eines Eltern...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

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Arbeitgeberanteil / 2.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.4 Kinder

Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie in einem Kindschaftsverhältnis zum zu betreuenden Kind stehen. Zu den Kindern in diesem Sinne gehören leibliche oder adoptierte (angenommene) Kinder des Versicherten. Außerdem sind Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder[1] und Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind, zu berück...mehr

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Familienversicherung / 3.3 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gilt keine Altersgrenze, sofern die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, zu dem das Kind auch tatsächlich familienversichert war. Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II schließt in diesem Fall allerdings das Bestehen einer Familie...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.6 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege des Kindes

Krankengeld wird gezahlt, wenn der Versicherte ein in seinem Haushalt lebendes erkranktes Kind beaufsichtigt, betreut oder pflegt und deswegen der Arbeit fernbleibt. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn im Haushalt des versicherten Arbeitnehmers andere Personen leben, die die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen können. Der Versicherte gibt darüber eine entspre...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 3 Schwerstkranke Kinder (§ 45 Abs. 4 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung hat und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig ode...mehr

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§ 12 Anhang / d) Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.26: Alleinverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kindern, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung _________________________ % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / f) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.28: Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung _________________________ % Lösung:mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Schmerzensgeld für Kinder

Rz. 51 Kinder werden rechtlich wie Erwachsene geschützt; allerdings muss in der Praxis das Schmerzensgeld bei gleicher Verletzungshöhe immer (!) höher ausfallen. Hintergrund ist, dass Kindermehr

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§ 12 Anhang / c) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.25: Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / e) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 27 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.27: Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 % Lösung:mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.2 Sofortzuschlag für Kinder

Zum 1.7.2022 wurde ein Sofortzuschlag für Kinder i. H. v. 20 EUR monatlich eingeführt. Damit sollen die Lebensumstände und Chancen der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder verbessert und finanzielle Spielräume für die Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt geschaffen werden. Der Sofortzuschlag sollte ursprünglich bis zur Einführung einer Kindergrundsicheru...mehr

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§ 12 Anhang / k) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.33: Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, M...mehr

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§ 12 Anhang / i) Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.31: Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, M...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / cc) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 82 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / ff) Alleinverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 85 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 12 Anhang / l) Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.34: Doppelverdiener mit 3 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mit...mehr

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§ 12 Anhang / j) Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung)

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.32: Doppelverdiener mit 2 Kindern (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mi...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / ee) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 84 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.3 Versicherungsverhältnis des Kindes

Das erkrankte Kind des Arbeitnehmers muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Dabei kann es sich um eine Versicherung aufgrund einer Familienversicherung nach § 10 SGB V der Beantragung einer Waisenrente nach § 189 SGB V des Bezugs einer Waisenrente nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V einer freiwilligen Versicherung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V oder einer obligato...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.8.2 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Kinder haben Behinderungen, die körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und sie an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hind...mehr