Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 12 Anhang / b) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 24 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.24: Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung _________________________ % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / a) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.23: Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / g) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.29: Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaft...mehr

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§ 12 Anhang / h) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.30: Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftu...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / aa) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 80 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / hh) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 87 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR (...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / bb) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 81 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / gg) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 86 Beispiel Ehemann (Vater) verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe/Ehefrau 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.500,00 EUR, Waisenrente 200,00 EUR, Mithaftung 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Vater 1.562,50 EUR (62,5 % von 2.500,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau/Mutter 937,50 EUR (3...mehr

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§ 12 Anhang / d) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.9: Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / l) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.17: Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden...mehr

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§ 12 Anhang / c) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 8 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.8: Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / k) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.16: Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulde...mehr

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§ 12 Anhang / b) Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.7: Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.15: Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschul...mehr

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§ 12 Anhang / a) Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 6 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.6: Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / i) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.14: Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschu...mehr

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§ 12 Anhang / q) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung)

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.22: Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente ____________________...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / d) Alleinverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 63 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / l) Doppelverdiener mit 1 Kind (mit Mithaftung)

Rz. 71 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % von...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / c) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 62 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / k) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 70 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 % von ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Alleinverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 61 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 30 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / j) Doppelverdiener ohne Kind (mit Mithaftung)

Rz. 69 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 50 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1) prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 %...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Alleinverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 60 Beispiel Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.100,00 EUR, fixe Kosten 1.500,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 % Lösung: 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufemehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / i) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 68 Beispiel Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann 3.000,00 EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) 1.800,00 EUR, fixe Kosten 2.000,00 EUR, Witwenrente 500,00 EUR, Mitverschulden 0 %, prozentualer Fixkostenanteil Ehemann 1.250,00 EUR (62,5 % von 2.000,00 EUR, Berechnungsmuster 1), prozentualer Fixkostenanteil Witwe/Ehefrau 750,00 EUR (37,5 %...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Erwachsene Kinder im elterlichen Haushalt

Rz. 253 Nichts anderes gilt für das volljährige Kind im elterlichen Haushalt. Nicht selten leben volljährige Kinder noch im Haushalt ihrer Eltern, z.B. wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden, um so Kost und Logis zu sparen. Im Gegenzug erbringt das volljährige Kind vollwertige Beiträge zur gemeinsamen Haushaltsführung. So verteilt sich die anfallende Arbeit innerhalb...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.1 Geburt des Kindes vor dem 1.7.2023

Nachweise für vor dem 1.7.2023 geborene Kinder wirkten vom 1.7.2023 an. Hinweis Nachweise wirken weiter Der gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse vor dem 1.7.2023 erbrachte Nachweis der Elterneigenschaft (für ein vor dem 1.7.2023 geborenes Kind) bleibt – unabhängig vom Ergebnis des Abrufs der Daten zur Elterneigenschaft im automatisierten Übermittlungsv...mehr

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Familienversicherung / 2.4 Kinder familienversicherter Kinder

Der Versicherungsschutz für Kinder familienversicherter Kinder kommt dann in Betracht, wenn z. B. die Mutter des Kindes familienversichert und der Vater nicht bekannt oder selbst familienversichert ist und auch eine Familienversicherung über die Großeltern nicht hergeleitet werden kann. Der Beginn und das Ende der Familienversicherung dieser Kinder ist sowohl von der Mitglie...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2.2 Ende der Beitragsentlastung

Die Berücksichtigung der Kinder bei der Beitragsentlastung endet immer mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Das Lebensjahr vollendet jemand immer einen Tag vor der Wiederkehr des Geburtstags. Entsprechend vollenden Personen, die am 1. eines Monats geboren sind, ihr 25. Lebensjahr immer mit dem letzten Kalendertag des Vormonats und werden folgl...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 6.4.1 Nachweis von nicht vom Datenaustauschverfahren erfassten Kindern

Für nicht abruffähige Kinder (z. B. insbesondere Stiefkinder) gilt ein originäres Nachweisverfahren außerhalb des Datenaustauschverfahrens zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung.[1] Dem Arbeitgeber oder Zahlstellen ist ein konkreter Nachweis zum Kind vorzulegen. Nur dann kann das Kind beim Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt werden. Der Nachweis ist abhän...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1 Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder

Für den Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder standen bis zum 30.6.2025 optional 2 Verfahren zur Verfügung. Es bestand die Möglichkeit sich die Angaben zu den Kindern ohne weitere Prüfung mitteilen zu lassen (vereinfachtes Verfahren) oder sich die Nachweise entsprechend den Empfehlungen vorlegen zu lassen und diese zu prüfen. Inzwischen steht für Zwecke der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 9 Freibeträge für Kinder

Kinderfreibeträge für Kinder, für die der Arbeitnehmer mangels inländischer Aufenthaltsgenehmigung oder wegen Wohnsitzes außerhalb eines EU/EWR-Staates kein Kindergeld erhält, müssen speziell beantragt werden.[1] Dasselbe gilt für den zu gewährenden Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Die Gewährung der Freibeträge wird seit 2023 von der Identifikation des zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinderfreibetrag / 8 Kinder mit Behinderungen

Kinder, die wegen geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten, werden über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung berücksichtigt, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Achtung Sonderregelung vor dem 1.1.2007 Menschen mit Behinderungen werden als Kinder berücksichtigt, wenn sie vo...mehr

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Kinderfreibetrag / 5 Kinder bis zum 18. Lebensjahr

Die Freibeträge für Kinder, die am 1.1. des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bei den ELStAM in Form von Kinderfreibetragszählern berücksichtigt. Für deren Berücksichtigung ist grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen zuständig. Für Kinder aus geschiedenen oder dauernd getrennten Ehen sowie für nichteheliche Kinder erhält j...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IX. Kinder haften für ihre Eltern, §§ 1601, 1602 BGB

Rz. 78 Die Notwendigkeit eines weiteren Vorbehaltes bei Schwerstverletzung oder Tötung von Kindern und Jugendlichen ergibt sich aus einer möglichen späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern der geschädigten oder getöteten jungen Menschen. Gemäß § 1602 Abs. 1 BGB haben Eltern im Falle eigener Pflegebedürftigkeit auch gegenüber ihren Kindern einen Unterhaltsanspruch. Nach dem Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinderfreibetrag / 10 Übertragung von Freibeträgen für Kinder

Grundsätzlich stehen der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. BEA-Freibetrag) den Eltern je zur Hälfte zu. Abweichend von diesem Halbteilungsgrundsatz wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung nicht (mehr) vorliegen, auf Antrag eines Eltern...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.3 Freibeträge für Kinder

Muss der Arbeitgeber Kinderfreibeträge nach den ELStAM oder einer vom Finanzamt ersatzweise ausgestellten Papierbescheinigung berücksichtigen, wird der Solidaritätszuschlag nicht von der üblichen tatsächlichen Lohnsteuer berechnet. Denn im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung werden bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Kinderfreibeträge berücksichtigt. Folglich ist in ...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

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Arbeitgeberanteil / 2.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.3 Geburt des Kindes ab dem 1.7.2025

Seit dem 1.7.2025 ist für die Wirkung des Nachweises danach zu unterscheiden, ob der Nachweis im Datenaustauschverfahren abgerufen wird oder außerhalb dieses Verfahrens erbracht wird. Digitales Verfahren Nachweise für Kinder, die im Datenaustauschverfahren abgerufen werden, wirken ab Beginn des Monats der Geburt.[1] Dies gilt unabhängig davon, wann die entsprechende Kinderzahl ...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.4 Kinder

Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie in einem Kindschaftsverhältnis zum zu betreuenden Kind stehen. Zu den Kindern in diesem Sinne gehören leibliche oder adoptierte (angenommene) Kinder des Versicherten. Außerdem sind Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder[1] und Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind, zu berück...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3 Kinderzahlabhängige Beitragsentlastung

Für Eltern[1] reduziert sich der Beitragssatz i. H. v. 3,6 % für jedes Kind ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind um jeweils einen Abschlag i. H. v. 0,25 Beitragssatzpunkten. Bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigungsfähig sind Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.[2] Achtung Begrenzung des Beitragsabschlags Die Entlastung in Form von Beitragsabschlägen gilt i...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.2 Geburt des Kindes in der Zeit vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025

Nachweise für Kinder, die im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025 geboren wurden, wirkten ab Beginn des Monats der Geburt. Der Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse war insofern unbedeutend. Hinweis Vereinfachte Nachweise gelten weiter Der in der Zeit vom 1.6.2023 bis zum 30.6.2025 im vereinfachten Nachweisverfahr...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.4 Pflegeeltern

Pflegeeltern sind Personen, die ein Kind als Pflegekind aufgenommen haben. Ein Pflegekindschaftsverhältnis setzt voraus, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern sein Zuhause hat und diese zu dem Kind in einer familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Beziehung wie zu einem eigenen Kind stehen. Hieran fehlt es, wenn ein Kind von vornherein nur für eine begrenzte Zeit...mehr

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Familienversicherung / 3.3 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gilt keine Altersgrenze, sofern die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, zu dem das Kind auch tatsächlich familienversichert war. Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II schließt in diesem Fall allerdings das Bestehen einer Familie...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.6 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege des Kindes

Krankengeld wird gezahlt, wenn der Versicherte ein in seinem Haushalt lebendes erkranktes Kind beaufsichtigt, betreut oder pflegt und deswegen der Arbeit fernbleibt. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn im Haushalt des versicherten Arbeitnehmers andere Personen leben, die die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen können. Der Versicherte gibt darüber eine entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / 3 Schwerstkranke Kinder (§ 45 Abs. 4 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung hat und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig ode...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.7 Zuständigkeit für die Bescheinigung von Kindern

Für die Prüfung, ob Kinder im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden können, sind ausschließlich die Finanzämter zuständig.[1] Dies gilt auch für Kinder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ältere Kinder werden steuerlich nur noch berücksichtigt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden; jedoch nur, solange sie das 25. Le...mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 2.2 Beitragsabschläge für Kinder

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % (Arb...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.1 Leibliche Eltern

Der Begriff der Eltern umfasst die Mutter und den Vater des Kindes. Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteina...mehr