Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vorratsgesellschaft

Rz. 96 Die Vorratsgesellschaft ist eine nur zur Weiterveräußerung gegründete Gesellschaft, die niemals unternehmerisch tätig war. Sie dient nur der Abkürzung des Gründungsvorganges. Eine existente – weil eingetragene – GmbH soll sofort verfügbar sein, damit nicht erst das haftungsträchtige Stadium der Vor-GmbH durchlaufen werden muss. Wird die Vorratsgründung dadurch offengel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 60 Die Beschwerdeberechtigung ist in der GBO nicht besonders geregelt; § 59 FamFG findet nach h.M. in Grundbuchsachen keine Anwendung.[213] Andererseits kommt eine Popularbeschwerde ebenso wie in den übrigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch in Grundbuchsachen nicht in Betracht.[214] Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre Grundsätze entwickelt, die für d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Unterscheidungskraft

Rz. 184 Eine Firma hat Unterscheidungskraft, wenn sie geeignet ist, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen unter vielen zu wecken. Diese abstrakte Unterscheidungskraft ist zu differenzieren von der konkreten Unterscheidbarkeit von anderen Firmen am selben Ort i.S.d. § 30 HGB.[513] Abkürzungen, die aus bloßen Buchstabenkombinationen bestehe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Überblick

Rz. 1091 Der Begriff der Haftsumme wird nunmehr in § 161 Abs. 1 HGB legal definiert und vom Begriff der Einlage abgegrenzt. Es handelt sich bei der Haftsumme um den Betrag, bis zu dessen Höhe der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft im Außenverhältnis haftet. Von dieser Haftung ist der Kommanditist befreit, wenn und solange er durch Einzahlung auf seine Einlageverpfl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Grundsätze

Rz. 78 1. Antragsberechtigt ist nur der unmittelbar Beteiligte [149] als "Betroffener" (Passivbeteiligter, verlierender Teil), dessen Rechtsstellung durch die Eintragung einen Verlust erleidet, oder als "Begünstigter" (Aktivbeteiligter, gewinnender Teil), dessen Rechtsstellung einen Gewinn erfährt.[150] Jeder von ihnen ist antragsberechtigt. Sind auf einer Seite mehrere Mitbe...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Notarielle Beurkundung durch im Ausland bestellten Notar?

Rz. 425 Umstritten ist, ob die deutschen Umwandlungsformvorschriften auch durch einen im Ausland bestellten Notar erfüllt werden können.[846] Die GesRRL regelt diese Frage nicht. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch deutsche Gerichte steht aus.[847] Nach einer Entscheidung des Kammergerichts[848] erfüllt die Beurkundung der Verschmelzung zweier deutscher GmbHs durch ei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Problembereiche bei der Vertragsgestaltung

(1) Überblick Rz. 1025 Die Praktikabilität der Einheits-GmbH & Co. KG wurde vielfach infrage gestellt, weil die Beteiligung der KG an der Komplementär-GmbH Probleme bei der Beschlussfassung und dem Kapitalschutz mit sich brächten. Jedenfalls im Hinblick auf die Beschlussfassung haben sich diese Probleme durch die Neueinführung von § 170 Abs. 2 HGB erledigt. I.Ü. lassen sie si...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Wirksamwerden und Haftungsrisiken

Rz. 1251 Die Anteilsübertragung wird bereits mit Abschluss des Übertragungsvertrags und nicht erst mit Eintragung des Erwerbers im Handelsregister wirksam. Rz. 1252 Es wurde unter Rdn 1235 bereits dargelegt, dass in aller Regel ein Kommanditistenwechsel nicht durch den Austritt des alten und den Eintritt des neuen Kommanditisten vollzogen wird, da es hierbei aus Sicht der Ges...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Erweiterte Anwachsung

Rz. 550 Bei der erweiterten Anwachsung erfolgt die Anteilsvereinigung sämtlicher Anteile dadurch, dass alle übrigen Gesellschafter ihre Anteile rechtsgeschäftlich übertragen. Die Übertragung kann entweder entgeltlich gegen einen Veräußerungspreis oder im Rahmen einer Einbringung gegen Ausgabe von neuen Anteilen an der Zielgesellschaft erfolgen. Sofern die Beteiligungsverhält...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Güterrecht

Rz. 21 Weder die Zugewinngemeinschaft noch die Gütertrennung strahlen auf die Eigentumszuordnung aus. Güterrechtliche Fragen der Auflassung sind deshalb nur bei der Gütergemeinschaft als Gemeinschaft zur gesamten Hand oder ihr vergleichbaren Güterständen ausländischer Rechtsordnungen vorstellbar. Rz. 22 Auflassung ist erforderlich bei: Auseinandersetzung des Gesamtguts der Gü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zwangsversteigerung, Insolvenz

Rz. 13 Nicht erforderlich ist die Voreintragung bei Eintragung eines Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerkes.[21] Wird das Insolvenzverfahren über einen Nachlass eröffnet, so bedarf es für die Eintragung des Insolvenzvermerkes der Voreintragung der Erben nicht.[22] Dies gilt auch bei der Sonderinsolvenz einer vollbeendeten KG.[23] Für die Eintragung einer Zwang...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlung der Kommanditeinlage, Tatbestand

Rz. 292 Eine Rückzahlung der Einlage des Kommanditisten gem. § 172 Abs. 4 HGB liegt bei jeder Zuwendung an den Kommanditisten aus dem Gesellschaftsvermögen der KG vor, durch die dem Gesellschaftsvermögen ein Wert ohne entsprechende Gegenleistung in einer Bilanzsituation entzogen wird, in der der Stand des Kapitalkontos (ggf. der Saldo mehrerer Kapitalkonten) unter den Betrag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form; Vermutung des Fortbestehens

Rz. 181 Materiell-rechtlich bedarf die Vollmacht wegen § 167 Abs. 2 BGB keiner Form. Für das Grundbuchverfahren gilt dann aber – aus Nachweisgründen – § 29 GBO, weswegen eine bloß unterschriftsbeglaubigte, in Urschrift vorzulegende Vollmacht genügt. Die h.M. verlangt als teleologische Reduktion eine beurkundete Vollmacht nur dann, wenn schon durch die Erteilung der Vollmacht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / id) Vergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter

Rn. 1517d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der geschäftsführende Gesellschafter erhält dabei idR eine jährliche Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung zwischen 1,5–2,5 % (Tz 3 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40; Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968: 2,5–5 %) des Zeichnungskapitals der Fonds. Die letztverantwortlichen Anlageentscheidungen werden von einer weiteren GmbH &...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Wahl des Versammlungsleiters

Rz. 1171 Fehlt in der Satzung eine Regelung über den Versammlungsleiter oder ist die berufene Person nicht anwesend, muss die Hauptversammlung den Versammlungsleiter wählen.[3400] Der Wahlbeschluss bedarf der einfachen Stimmenmehrheit.[3401] Die Hauptversammlung kann den Versammlungsleiter (ausnahmsweise) auch dann wählen, wenn die nach der Geschäftsordnung oder Satzung hier...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 4 Die §§ 22–26 GBO dienen systematisch zur Behebung von Fällen eines unrichtigen Grundbuchstandes (siehe § 22 GBO Rdn 1). Dies gilt ebenso für § 25 GBO. Die Norm konkretisiert die zur Berichtigung in den erfassten Fällen erforderlichen Voraussetzungen.[4] Der Grund für das Erlöschen des zu löschenden Widerspruchs oder der zu löschenden Vormerkung muss demnach in der gege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung bei begründeter Beschwerde

Rz. 32 Erweist sich die Beschwerde als begründet, dann hat das Beschwerdegericht eine stattgebende Entscheidung zu treffen. Dies kann eine abschließende abändernde Entscheidung (siehe Rdn 33), eine Zwischenverfügung (vgl. Rdn 34) oder eine zurückverweisende aufhebende Entscheidung (siehe Rdn 35) sein. Rz. 33 Die abändernde Entscheidung kann verschiedene Inhalte haben.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Antragstellung bei gleichlautenden Anträgen der Beteiligten

Rz. 40 Die heutigen Standardformulierungen notarieller Urkunden enthalten nach ihrer Formulierung nicht nur Eintragungsbewilligungen (zu denen dann in einem zusätzlichen Dokument wie dem Anschreiben an das Grundbuchamt ein auf Abs. 2 gestützter Antrag hinzukommen müsste), sondern auch Vollzugsanträge der (oder einzelner) Urkundsbeteiligten selbst.[66] Damit stehen eigene Ant...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 659 Die A & B GmbH & Co. KG kann nicht nach dem UmwG aufgespalten werden. Denn in der Aufzählung des § 124 UmwG fehlt der in das Handelsregister eingetragene Einzelkaufmann als möglicher aufnehmender Rechtsträger einer Spaltung. Eine Spaltung nach den Vorschriften des UmwG ist somit nur möglich, wenn an der aufzuspaltenden Personenhandelsgesellschaft ausschließlich ander...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 669 Die Überleitung des Vermögens einer GmbH & Co. KG auf eine GmbH kann rechtstechnisch auf fünf unterschiedlichen Wegen erfolgen, deren wesentliche Abwicklungsschritte sowie Vor- und Nachteile nachfolgend dargestellt werden. aa) Formwechsel nach §§ 190 ff. UmwG Rz. 670 Bei einem Formwechsel nach umwandlungsrechtlichen Regeln sind neben den allgemeinen Vorschriften zum Fo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Verjährung

Rz. 308 Nach § 159 HGB verjährt die Kommanditistenhaftung in fünf Jahren nach Auflösung der Gesellschaft. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG ist nach §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB ein Auflösungstatbestand. Gem. § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB wird die Verjährung des Anspruchs gegen die Gesellschaft durch Anmeldung des Anspruchs mit Anspruchsbegründu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Rückwirkungsverbot und Grundbuchunrichtigkeit

Rz. 50 Auch wenn bei einem Berichtigungsantrag die Unrichtigkeit des Grundbuchs noch nicht vorhanden ist, muss der Antrag zurückgewiesen werden.[133] Dies ist insbesondere bei Anträgen auf Berichtigung des Grundbuchs durch Vermerk von Verpfändungen oder Pfändungen der Fall, bspw. wenn die Pfändung eines Erbteils vermerkt werden soll, bevor der Pfändungsbeschluss dem Drittsch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Doppelstöckige Kommanditgesellschaften, Dachfonds

Rz. 312 Die vorstehenden Grundsätze für die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern hat der BGH auch auf doppelstöckige Kommanditgesellschaften angewendet. Der Kommanditist einer KG, die als Obergesellschaft/Dachfonds wiederum als Kommanditist an der Untergesellschaft (der späteren Insolvenzschuldnerin) beteiligt ist, haftet auch gegenüber den Gläubi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Haftung/Schaden auch bei insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit hypothetischer Zahlungen

Rz. 716 Grds. ist Voraussetzung für eine persönliche Haftung stets, dass die Pflichtverletzung ursächlich für den Steuerausfall ist.[1429] Rz. 717 Ob die volle Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer auch dann eingreift, wenn eine hypothetische Zahlung nach §§ 129 ff. InsO anfechtbar gewesen wäre, war von den Finanzgerichten unterschiedlich entschied...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Neue Tatsachen

Rz. 12 Neue Tatsachen sind nicht nur solche Ereignisse, die schon vorher entstanden sind, aber erst in der Beschwerdeinstanz geltend gemacht werden, sondern auch solche, deren zeitliche Entstehung nach der Entscheidung des Grundbuchamts liegt.[33] Es können daher auch solche Angaben und Nachweise, von denen das Grundbuchamt die beantragte Eintragung abhängig gemacht hat, nac...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Firmenbildung nach deutschem Recht

Rz. 235 Aus der Maßgeblichkeit des Personal- bzw. Gesellschaftsstatuts folgt, dass unabhängig von dem erläuterten Streit zur Gründungs- und Sitztheorie (vgl. Rdn 220 ff.) aufgrund der rechtlichen Selbstständigkeit einer Tochtergesellschaft für eine im Inland gegründete Tochtergesellschaft die inländischen Vorschriften für die Firmenbildung heranzuziehen sind.[699] Denn bei d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 114 Die Unrichtigkeit selbst kann als Ergebnis einer rechtlichen Würdigung nicht nachgewiesen werden; vielmehr müssen die Umstände, aus denen sich die Unrichtigkeit ergibt, belegt werden.[270] Das GBA muss an diesen Nachweis strenge Anforderungen stellen, da es ohne das (durch eine Bewilligung verkörperte) Einverständnis des Betroffenen eine Eintragung, Löschung oder Änd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Amtspflichten des GBA

Rz. 139 Bedarf ein Rechtsgeschäft einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, ist es bis zu deren Erteilung schwebend unwirksam; wird die Genehmigung erteilt, ist das Rechtsgeschäft rückwirkend wirksam, wird sie versagt, wird es endgültig unwirksam.[339] Dies gilt alles auch für die Auflassung als dinglichem Vertrag. Bei konkreten Anhaltspunkten für absolute Verfügungsbeschrän...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Die Bewilligung durch juristische Personen, Handelsgesellschaften und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 157 Die gesetzliche Vertretung obliegt den durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag bestimmten Organen. Die Vertretungsmacht ist dem GBA in Form des § 29 GBO nachzuweisen. Die Einzelheiten sind für die in öffentlichen Registern eingetragenen juristischen Personen und Firmen in §§ 9 Abs. 3, 32 HGB, § 69 BGB und § 26 Abs. 2 GenG geregelt. Für die GbR gilt der Grunds...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Wirkung der Rücknahme

Rz. 20 Mit der wirksam formgerecht erfolgten Rücknahme ist der Antrag erledigt.[37] Da es sich um eine rein prozessuale Verfahrenshandlung handelt, ist eine Anfechtung der Rücknahme unzulässig. Der Antrag kann jedoch jederzeit neu gestellt werden.[38] Hat der Antragsteller für den Vollzug seines Antrags Urkunden vorgelegt, so sind diese nach der erfolgten Rücknahme an den An...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Betroffenes Recht

Rz. 13 1. Recht. Gemeint sind Eigentum,[17] Rechte an einem Grundstück und Rechte an Grundstücksrechten. Sie können auch nur berichtigenden oder vorläufigen Charakter haben, wie Verfügungsbeschränkungen, Vormerkungen und Widersprüche.[18] Auch zwischen mehreren Auflassungen sind nach § 17 GBO aufzulösende Kollisionen denkbar: Wird ein Grundstück mehrfach hintereinander aufgel...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / V. Wahrung der Geschäftsform: Gleichwertigkeit

Rz. 95 Unabhängig davon, ob man die Ortsform im Gesellschaftsrecht gem. Art. 11 Abs. 1 EGBGB für ausreichend hält oder nicht, kann auch die Beurkundung durch einen ausländischen Notar der nach deutschem Wirkungsstatut erforderlichen notariellen Beurkundung (z.B. nach § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG) genügen. Grds. können die Tatbestandsmerkmale einer deutschen Sachnorm auch im ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Investmentkommanditgesellschaft

Rz. 634 Der Gesetzgeber hat mit dem am 22.7.2013 in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zwei neue Unterarten der KG eingeführt, nämlich die offene und die geschlossene Investmentkommanditgesellschaft. Diese Rechtsform kann jedoch nur eingeschränkt eingesetzt werden, vgl. § 91 Abs. 2 KAGB. Während subsidiär das HGB Anwendung findet (§ 149 Abs. 1 Satz 2 KAGB), gelt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gründung der Komplementär-GmbH

aa) Beteiligung Minderjähriger Rz. 1057 Die Gründung der Komplementär-GmbH[1438] erfolgt durch notariell beurkundeten Abschluss des GmbH-Vertrags (§ 2 GmbHG). Bei Beteiligung von Minderjährigen ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreiben soll (1852 Nr. 2 BGB).[1439] Ferner ist für den Minderjährigen die Bestellu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Cash-Pooling, "Verjährungskarussell", Sonstiges

Rz. 525 Die vorgenannten Haftungsrisiken können sich auch und gerade für die Geschäftsleiter von am Cash-Pooling beteiligten Gesellschaften verwirklichen.[1028] Rz. 526 Zur Pflicht des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 2 GmbHG gehört grds. auch, Kapitaleinzahlungsansprüche der Gesellschaft oder Erstattungsansprüche der Gesellschaft nach § 31 Abs. 1 GmbHG nicht verjähren zu lass...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Genehmigungsbedürftigkeit des Gesellschaftsvertrages

Rz. 640 In bestimmten Einzelfällen kann der Gesellschaftsvertrag, der grds. genehmigungsfrei ist, zu seiner Wirksamkeit einer Genehmigung bedürfen. Möglich ist z.B. das Erfordernis einer kartellrechtlichen Freigabe oder einer familiengerichtlichen/betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Betreuten nach § 1852 Nr. 2 BGB, bei Minderjährigen (§ 1643 Abs. 1 BGB), bei Vormundschaf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zugehörigkeit zum Nachlass oder Gesamtgut

Rz. 5 a) Die Bestimmung kommt zur Anwendung, wenn es sich um den Nachlass einer Erbengemeinschaft oder das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft handelt. Keine Anwendung ist möglich auf den Alleinerben oder alleinigen Vorerben,[6] hier ist eine Auseinandersetzung nicht denkbar. Eine Auseinandersetzung liegt auch nicht vor, wenn dieselbe Person zugleich partiell Vorerbe, im restl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 12. Gründungsaufwand

Rz. 1197 § 26 Abs. 2 AktG verlangt die Angabe des Gründungsaufwands in der Satzung. Erfasst werden von dieser Bestimmung Rz. 1198 Nicht erfasst werden demgegenüber die Kosten der Ingangsetzung der unternehmerischen Täti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Erwerbsfähigkeit des Begünstigten hat das GBA nur in besonderen Fällen zu prüfen: Bei E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verwirrung als unbestimmter Rechtsbegriff

Rz. 13 Eine Vereinigung darf, obzwar materiell-rechtlich wirksam, im Grundbuch nicht vollzogen werden, wenn dadurch Verwirrung zu besorgen ist (§ 5 S. 1 GBO). Der Begriff "Verwirrung" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.[24] Er ist für den Einzelfall[25] objektiv feststellbar und lässt keinen Raum für eine Ermessensentscheidung,[26] bei der mehrere Betrachtungsweisen und dami...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / VII. Haftung des Gesellschafters bei Führungslosigkeit der Gesellschaft in Krise und Insolvenz

Rz. 459 Nach § 15a Abs. 3 InsO ist im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrages verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Allgemeines

Rz. 85 In der Anmeldung der GmbH sowie einer Kapitalerhöhung (§ 56a GmbHG) haben die Geschäftsführer nach § 8 Abs. 2 GmbHG die Versicherung abzugeben, dass die in § 7 Abs. 2, 3 GmbHG bezeichneten Leistungen auf die Geschäftsanteile bewirkt sind und der Gegenstand der Leistungen sich in der endgültig freien Verfügung der Geschäftsführer befindet.[327] Die Versicherung muss vo...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / d) Vorweggenommene Erbfolge oder Vorbereitung des Erbfalles

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses

Rz. 1142 Bis zum Inkrafttreten des MoPeG waren fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse von Personengesellschaften grds. – unabhängig von der Schwere des Mangels – nichtig. Die Nichtigkeit war mit einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) geltend zu machen, die gegen die Gesellschaft zu richten war. Eine besondere Klagefrist war nicht vorgesehen. Rz. 1143 Die §§ 110 ff. HGB sehen nunm...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Formwechselfähige Rechtsträger (s. § 191 Abs. 1 und Abs. 2 UmwG)

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§ 3 Firmenrecht / 1. Personenfirma mit Namen von Nichtgesellschaftern

Rz. 102 Die Verwendung des Namens von Gesellschaftern oder vom Geschäftsinhaber ist seit dem HRefG 1998 nur noch in der Partnerschaftsgesellschaft obligatorisch. Allen anderen Rechtsträgern steht es daher jetzt grds. frei, "ob" und "wie" sie ihre fakultative Personenfirma bilden. Die Frage, ob bei einer freiwillig gewählten Personenfirma der Name eines Nichtgesellschafters bz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Art und Inhalt der gestatteten Grundbucheintragung

Rz. 21 Die Bewilligung muss Art und Inhalt der gestatteten Eintragung so eindeutig und vollständig wiedergeben, wie sie vom GBA durch Eintragung und Bezugnahme auf die Bewilligung zum Grundbuchinhalt gemacht werden soll. Die Bewilligung erschöpft sich also nicht in einem mit den Worten "Ich bewillige die Grundbucheintragung" zum Ausdruck gebrachten abstrakt-formalen Rechtsak...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Grunderwerbsteuer

Rz. 29 In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglichen Beteiligungsquoten wie folgt zu behandeln: Der Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Erwerb durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche Steuerschuldner nach § 13 Nr. 1 GrEStG ist. Eine Änderung der Beteiligungsquoten der Partner, die insbesondere bei fremdfinan...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Statusrelevante Vorgänge

Rz. 104 Bei statusrelevanten Vorgängen wie etwa Gründung, Satzungsänderungen, Verschmelzungsverträge (§ 6 UmwG), Spaltung (§§ 125, 6 UmwG), Vermögensübertragung (§§ 176 ff. UmwG) und formwechselnder Umwandlung (§ 193 Abs. 3 Satz 1 UmwG) oder der Beurkundung von Hauptversammlungen im Ausland bestehen Zweifel, ob die Beurkundung durch einen schweizerischen Notar der Beurkundun...mehr