Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2020 Mittelbare Anteilsvereinigung / Anwendbarkeit von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO / § 1 Abs. 3 GrEStG Fraglich ist, ob § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO im Rahmen der mittelbaren Anteilsvereinigung Anwendung findet. Diese Fragestellung hatte der BFH in seinem Beschluss v. 22.1.2019, II B 98/17 bejaht. In seiner Entscheidung v. 4.3.2020, II R 2/17 hat er diese Sichtweise nicht mehr weiterverfo...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

Leitsatz 1. Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs ‐‐BFH‐‐ vom 25.11.1992 ‐ X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, unter 1.b). 2. ...§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStGBFH-Urteil vom 24.10.1990 ‐ X R 161/88mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Verschmelzung beteiligungsidentischer Gesellschaften

Die Verschmelzung einer 100%ig an einer grundbesitzenden KG beteiligten GmbH auf eine mit der GmbH beteiligungsidentische SE ist nach § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerpflichtig. FG Köln v. 18.2.2025 – 5 K 2382/21, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 25/25mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.1 § 2 GewStG (Steuergegenstand)

• 2020 Ausländische Immobilien-Kapitalgesellschaft / Bestehen einer GewSt-Pflicht bei Beauftragung einer inländischen Dienstleistungsgesellschaft / § 2 GewStG Eine ausländische Immobilien-Kapitalgesellschaft unterliegt nur dann der GewSt-Pflicht, wenn sie im Inland eine Betriebsstätte unterhält. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil v. 21.11.2019, 9 K 111...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2024

Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 1: Grundsätzliches Regelwerk des § 8c KStG, NWB 2024, 3196; Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 2: Konzern-, Stille-Reserven- und Sanierungsklausel gem. § 8c KStG, NWB 2024, 3258; Wölbert/Wangler, Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO: Anscheinsbeweis und nachträglich bekannt gewordene Tatsachen

Streitig ist, ob Steuerbescheide einer GmbH & Co. KG hinsichtlich gewinnerhöhender Nutzungsentnahmen wegen privater Pkw-Nutzung im Rahmen einer BP gem. § 173 AO geändert werden durften. Das FG entschied: Anscheinsbeweis: Die Feststellung einer Tatsache unter Zuhilfenahme des Anscheinsbeweises ist eine rechtliche Schlussfolgerung. Eine auf diese Weise festgestellte Tatsache is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Angemessene Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft bei Lohnsumme (§ 13a ErbStG) zu berücksichtigen

Bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i.S.d. § 13a Abs. 4 ErbStG sind die Vergütungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (ertragsteuerrechtliche Sonderbetriebseinnahmen) mit zu berücksichtigen (entgegen H E 13a.5 ErbStH 2020). FG Münster v. 15.4.2025 – 3 K 483/24 F, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 28/25mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.14 § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

• 2020 Degressive Abschreibung/§ 7 Abs. 2 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde die degressive AfA in § 7 Abs. 2 EStG wiedereingeführt. Sie ist zeitlich begrenzt auf Neuanschaffungen in den Kalenderjahren 2020 und 2021. Der sachliche Anwendungsbereich von § 7 Abs. 2 EStG hat sich gegenüber § 7 Abs. 2 EStG a.F. nicht verändert. Gewählt werden kann die degressive AfA ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2025

Briese , Gewinnbegriff beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in einer systemorientierten Gewinnermittlung, DStR 2025, 2345; Pradl/Pradl , Rentner-GmbH: BFH bestätigt Zulässigkeit einer gewinnmindernden Rücklage gem. § 5 Abs. 7 EStG, GStB 2025, Sonderausgabe Aktuelle Gestaltungstipps für GmbH-Mandate, 21; Freyenfeld , Die Krypto-GmbH – Allheilmittel in einer komplexen ne...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2020 Gemischte Stiftung als Alternative zur Doppelstiftung/§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Eine Doppelstiftung ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei unternehmensverbundene Stiftungen – eine gemeinnützige Stiftung und eine Familienstiftung – gemeinsam als Beteiligungsträgerstiftungen ein Familienunternehmen halten. Durchgesetzt hat sich diese Gestaltungsvariante aufgrund ihrer kompl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 3.9 §§ 199-203 BewG (Vereinfachtes Ertragswertverfahren)

• 2020 Vereinfachtes Ertragswertverfahren / ErbStR 2019 / Aktualisierungen und Konkretisierungen / § 199 BewG Bei der verbilligten Überlassung eines Unternehmens dürfte von einer gemischten Schenkung auszugehen sein. Bei einer verbilligten Überlassung an Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob insoweit Arbeitslohn vorliegt. Zu Verfügungsbeschränkungen, die nicht zu berücksicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.12 § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)

• 2020 Drittanfechtungsrecht des Gesellschafters im Feststellungsverfahren der Gesellschaft / § 27 KStG Es stellt sich die Frage, ob im Rahmen der Feststellung des Einlagekontos nach § 27 KStG neben der Gesellschaft auch dem Gesellschafter ein Anfechtungsrecht zusteht. Die Rechtsprechung hat ein derartiges Drittanfechtungsrecht bisher verneint. Der Gesellschafter kann sich im...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.6 § 21 UmwStG (Bewertung der Anteile beim Anteilstausch)

• 2020 Qualifizierter Anteilstausch / Mehrheit der Stimmrechte / Zeitpunktbezogene Betrachtungsweise / § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG Ein qualifizierter Anteilstausch ist zu Buchwerten möglich. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die aufnehmende Kapitalgesellschaft nach dem Anteilstausch die Mehrheit der Stimmrechte an der eingebrachten Gesellschaft unmittelbar inneha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 3.5 § 97 BewG (Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen)

• 2021 Aufteilung des Werts einer Personengesellschaft / Variable Kapitalkonten / § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG Nach § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG i. V. m. R B 97.4 ErbStR 2019 ist der Wert einer Personengesellschaft nach der ertragsteuerlichen Gesamthandsbilanz unter Berücksichtigung der variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerlich um Eigenkapital d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2020 Tagungen mit Eventcharakter/Betriebliche Veranlassung/§ 4 Abs. 4 EStG Die Entscheidung des BFH v. 20.2.2019, XI B 15/18, BFH/NV 2020 S. 207, kann als Leitlinie für die steuerunschädliche Ausgestaltung von Tagungen angesehen werden. Entscheidend für die betriebliche Veranlassung der Tagung ist, dass die Tagung als solche der Erwerbssphäre zuzuordnen ist. Dies erfordert ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.4 § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern)

• 2020 Konzernklausel / Urteile des BFH v. 21. bzw. 22.8.2019 / § 6a GrEStG Der BFH hat mit Urteilen v. 21.8. bzw. 22.8.2019, II R 15/19, II R 16/19, II R 17/19, II R 18/19, II R 19/19, II R 20/19, II R 21/19 einige grundlegende Aussagen zu § 6a GrEStG getroffen. Er hat sich der Auffassung des EuGH angeschlossen, wonach § 6a GrEStG keine unionsrechtlich unzulässige staatliche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / G. Vertretungsbescheinigung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gesellschaften / B. Überblick

Rz. 2 Im Vorfeld der Beurkundung steht die Beratung. Verschaffen wir uns daher zunächst einen Überblick über Rechtsformen. Hierzu ein einleitender Text.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6 Besteuerung der optierenden GmbH & Co. KG

6.1 Ertragsteuerliche Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft[1] Rz. 739 Für die optierende GmbH & Co. KG gelten die gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorgaben auch nach Ausübung der Option fort. Ertragsteuerlich wird die optierende Gesellschaft jedoch wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, d. h. alle Regelungen insbesondere des KStG, EStG, GewStG und SolZG, die für alle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.4 GmbH & Co. KG

Eine Optimierung stellt die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG dar. Es handelt sich dabei um eine KG, bei welcher die Komplementärstellung durch eine GmbH übernommen wird. Damit ist die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin, mit der Folge, dass die Haftung aller Gesellschafter – ähnlich einer Kapitalgesellschaft – begrenzt ist. Denn die Komplementär-GmbH haftet nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8 Bei Option: Kontenmodelle bei der GmbH & Co. KG

Rz. 745 Die vorstehenden Berechnungen zeigen, dass im Thesaurierungsfall Kapitalgesellschaften sich günstiger als Personengesellschaften darstellen. Daher zielen Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Körperschafsteuer optieren, auf eine Thesaurierung ihrer erwirtschafteten Gewinne ab. Um diese Zielsetzung der Option zu erreichen, sind dem Optionsmodell angepasste Ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft

1 Optionsmodell nach § 1a KStG Rz. 730 Das deutsche Unternehmenssteuersystem wird als dualistisch bezeichnet: Kapitalgesellschaften werden nach dem Trennungsprinzip, Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip besteuert. Kapitalgesellschaften unterliegen selbst der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, während Ihre Gesellschafter bezüglich der Unternehmensgewinne er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1 Ertragsteuerliche Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft

Rz. 739 Für die optierende GmbH & Co. KG gelten die gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorgaben auch nach Ausübung der Option fort. Ertragsteuerlich wird die optierende Gesellschaft jedoch wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, d. h. alle Regelungen insbesondere des KStG, EStG, GewStG und SolZG, die für alle Kapitalgesellschaften gelten, finden auch auf die optierende Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10 Beendigung der Option (BMF Rz. 90 – 99)

10.1 Rückoption (§ 1a Absatz 4 Satz 1 bis 3 KStG) Rz. 755 Auf Antrag ist eine Rückkehr zur transparenten Besteuerung möglich (§ 1a Absatz 4 Satz 1 bis 3 KStG). Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn desjenigen Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die optierende Gesellschaft erstmals nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden soll. 10.2 Beendigung der Op...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 5 Zusammenfassendes Beispiel der Option zur Körperschaftsteuer

Rz. 738 A und B sind als natürliche Personen zu jeweils 50 % an der AB-GmbH & Co. KG beteiligt. Die Komplementär-GmbH ist zu 0 % an der KG beteiligt. A und B wiederum sind jeweils zu 50 % an der GmbH beteiligt. A ist Eigentümer eines Grundstücks (Buchwert: 500.000 EUR, gemeiner Wert: 1.000.000 EUR), welches an die AB-GmbH & Co. KG verpachtet ist und dort als Betriebsgrundstü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 2 Optionsantrag

Rz. 731 Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt einen ausdrücklichen unwiderruflichen Antrag auf Option nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG für Zwecke[1] der Besteuerung nach dem Einkommen voraus, eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.2 Einnahmen aus einer Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft

Rz. 743 Durch die Option werden die bisherigen Mitunternehmer steuerlich zu Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft, und zwar mit allen steuerlichen Folgen; nach § la Abs. 3 KStG zu nennen sind insbesondere, dass[1] eine bisher als Sondervergütung (Gewinnvorab) zu wertende Tätigkeitsvergütung mit der Option zu Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG des Gesellschafters wird, für wel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.2 Sonderfragen: Ertragsteuerliche Organschaft

Rz. 742 Eine optierende Gesellschaft kann unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit Organträgerin i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 KStG sein (vgl. Rn. 4 des BMF-Schreibens vom 26. August 2003, BStBl I Seite 437). Eine bereits bestehende Organschaft wird fortgeführt. Die Ausübung der Option führt nicht zu einem Neubeginn der fünfjährigen Mindestlaufzeit i. S. d. § 14 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11 Anwendung anderer Gesetze – Grunderwerbsteuer, Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Optionsausübung

Rz. 761 Das Optionsmodell des § 1a KStG greift für Zwecke der Besteuerung vom Einkommen. Die Anwendung anderer Gesetze bei Optionsausübung regeln die entsprechenden Gesetze – z. B. GrEStG oder ErbStG – eigenständig. 11.1 1. Grunderwerbsteuer Rz. 762 Die Option löst keinen steuerbaren Vorgang gemäß § 1 GrEStG aus. Zitat § 1a Abs. 3 S. 1 KStG schließt die Wirkung der Option auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.1 Rückoption (§ 1a Absatz 4 Satz 1 bis 3 KStG)

Rz. 755 Auf Antrag ist eine Rückkehr zur transparenten Besteuerung möglich (§ 1a Absatz 4 Satz 1 bis 3 KStG). Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn desjenigen Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die optierende Gesellschaft erstmals nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden soll.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.5 Mitteilungspflicht

Rz. 760 Der Steuerpflichtige hat der zuständigen Finanzbehörde nach Eintritt eines Ereignisses im Sinne des § 1a Absatz 4 Satz 4 bis 7 KStG mitzuteilen, dass die Voraussetzungen für die Option entfallen sind.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 732 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Als Folge der Option wird ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Da § 4 Abs. 3 EStG bei einer optierenden Gesellschaft nach § 1a Abs. 3 Satz 6 KStG nicht anwendbar ist, ist von Einnahmenüberschussrechnern im Rahmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.1 Gesellschafterkonten und vollständige Ergebnisverwendungsbilanzierung

Rz. 746 Die folgenden Regelungen eignen sich, um eine bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung nach der vollständigen Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen sowohl den steuerlichen Zielen der Anwender der Op...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 4 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 737 Im Zuge der Option kann grundsätzlich der Buchwertansatz nur gewählt werden, wenn neben dem Gesamthandsvermögen der PersG auch funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen (spätestens) durch eine separate zivilrechtliche Vereinbarung (z. B. Einbringungs- oder Übertragungsvertrag) in das Gesamthandvermögen der PersG übertragen wird. Sondervermögen bedeutet, dass die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.1 Gewinnermittlung

Rz. 740 Die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) als Gewinnermittlungsart ist für die optierende Gesellschaft nicht zulässig (§ 1a Absatz 3 Satz 6 KStG). Besteht für die zivilrechtlich fortbestehende Personengesellschaft eine Buchführungspflicht nach dem HGB oder einer ausländischen Rechtsnorm, so gilt diese auch für die optierende Gesellschaft. Besteht eine solch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.2 Gesellschafterkonten und keine Ergebnisverwendungsbilanzierung

Rz. 747 Die folgenden Regelungen eignen sich zum einen, um bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung ohne Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher sowie eine Bilanzierung gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 64c HGB zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 11.2 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 765 Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gehören "die Anteile an einer optierenden Gesellschaft i. S. des la Abs. 1 KStG weiterhin zum begünstigungsfähigen Betriebsvermögen, vorausgesetzt es handelt sich bei der optierenden Gesellschaft um eine gewerblich oder freiberuflich tätige Gesellschaft. Auf die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Optionsgesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9 Sonstige Folgen der Option (BMF Rz. 86 – 88)

Rz. 748 Die optierende Gesellschaft bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Diese ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Die entsprechenden Steuerbescheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.4 Weitere Auswirkungen der Option

Rz. 754 Im EStG wird in § 17 EStG die Veräußerung der Anteile an der optierenden Gesellschaft und in § 20 EStG die Besteuerung der Erträge aus der Gesellschaft sichergestellt. Auch im GewStG erfährt die optierende Gesellschaft und ihre Gesellschafter eine Gleichgestellung als Kapitalgesellschaft bzw. deren Gesellschafter (§ 2 Abs. 8 GewStG). Im BewG wird in § 97 BewG eine opti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.3 Auswirkungen der Beendigung der Option

Rz. 758 Die Beendigung der Option stellt – mit Ausnahme der Fälle der fiktiven Auflösung ohne Umwandlung (§ 1a Absatz 4 Satz 6 KStG) – einen Veräußerungs- und Erwerbsvorgang dar. Im Fall der Rückoption (§ 1a Absatz 4 Satz 1 KStG) oder des Wegfalls der persönlichen Voraussetzungen der Option unter Fortbestand als Personengesellschaft (§ 1a Absatz 4 Satz 4 KStG) finden die für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 12 Literaturverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.1 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 751 § 35 EStG ist bei den Gesellschaftern der optierenden Gesellschaft nicht anzuwenden (§ 1a Abs. 3 Satz 3 KStG). Auf gewerbliche Einkünfte, die den Gesellschaftern für Zeiträume vor dem Übergang zur Körperschaftsbesteuerung im Rahmen der transparenten Besteuerung zugerechnet werden, findet § 35 EStG hingegen Anwendung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.3 Investmentbesteuerung

Rz. 753 Investmentfonds können nicht selbst zur Körperschaftsbesteuerung optieren (§ 1a Absatz 1 Satz 6 Nummer 1 KStG) und optierende Gesellschaften können kein Investmentfonds sein (§ 1 Absatz 3 Satz 3 InvStG). Wenn eine optierende Gesellschaft in einen Investmentfonds oder einen Spezial-Investmentfonds investiert, sind die investmentsteuerrechtlichen Regelungen für Anleger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.4 Beendigung der Option innerhalb von sieben Jahren

Rz. 759 Eine Rückoption oder sonstige Beendigung der Option innerhalb von sieben Jahren führt zu einer Sperrfristverletzung im Sinne des § 22 Absatz 1 bzw. 2 UmwStG. § 23 Absatz 2 UmwStG ist zu beachten. Die Beendigung der Option kraft Gesetzes nach § 1a Absatz 4 Satz 7 KStG durch Formwechsel in eine Körperschaft führt zu keiner Sperrfristverletzung i. S. d. § 22 Absatz 1 un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 10.2 Beendigung der Option kraft Gesetzes (§ 1a Absatz 4 Satz 4 bis 7 KStG)

Rz. 756 a. Rückkehr zur transparenten Besteuerung nach § 1a Absatz 4 Satz 4 KStG Die Rückkehr zur transparenten Besteuerung kraft Gesetzes nach § 1a Absatz 4 Satz 4 KStG kommt in Betracht, wenn die optierende Gesellschaft zwar fortbesteht, aber die persönlichen Voraussetzungen für die Option nicht mehr erfüllt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die optierende Gesellschaft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 1 Optionsmodell nach § 1a KStG

Rz. 730 Das deutsche Unternehmenssteuersystem wird als dualistisch bezeichnet: Kapitalgesellschaften werden nach dem Trennungsprinzip, Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip besteuert. Kapitalgesellschaften unterliegen selbst der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, während Ihre Gesellschafter bezüglich der Unternehmensgewinne erst bei Ausschüttung steuerpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 7 Vergleich der Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG mit dem Optionsmodell (§ 1a KStG)

Rz. 744 Durch das Optionsmodell soll eine Thesaurierung von Gewinnen als Instrument der Innenfinanzierung ausgeübt werden. Es steht dem für Personengesellschaften ab 1.1.2008 eingeführten § 34a EStG gegenüber. [1] Ein Vergleich zwischen der Steuerbelastung bei einem thesaurierenden Gesellschafter einer Personengesellschaft und einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.2 Beteiligung an der optierenden Gesellschaft

Rz. 752 Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft gilt für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen – und nach § 2 Absatz 8 GewStG auch für Zwecke der Gewerbesteuer – als Beteiligung eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft. Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut (§ 1a Absatz 3 Sat...mehr