Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Beschwerdeberechtigung von Behörden

Rz. 83 Behörden sind beschwerdeberechtigt, soweit sie das Grundbuchamt nach § 38 GBO kraft gesetzlicher Vorschrift um eine Eintragung ersuchen dürfen[314] oder soweit sie berechtigt sind, die privatrechtlichen Interessen von Beteiligten zu wahren.[315] Daneben sind Behörden beschwerdeberechtigt, sofern sie dieselbe verfahrensrechtliche Stellung einnehmen wie eine Privatperso...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Eintragungen im Rahmen des Abs. 2

Rz. 26 Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist grundsätzlich nach Abs. 2 S. 1 ausgeschlossen. Hiervon macht Abs. 2 S. 2 eine Ausnahme: Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist dann zulässig, wenn mit ihr verlangt wird, dass nicht die Eintragung beseitigt, sondern das Grundbuchamt angewiesen werden soll, nach § 53 GBO von Amts wegen einen Widerspruch einzutragen oder eine Lö...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a)H. M.: nur deutscher Erbschein

Rz. 383 Wenn § 35 Abs. 1 GBO zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein fordert, so ist nach Rechtsprechung und h.M. nur ein Erbschein eines deutschen Nachlassgerichtes (oder ein Europäisches Nachlasszeugnis, welches dem Erbschein gleichgestellt ist)[1138] genügend,[1139] es sei denn, eine staatsvertragliche Regelung geböte insoweit auch die Anerkennung eines ausländischen Er...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Ausnahme des Abs. 2

Rz. 14 Werden mehrere Eintragungen beantragt, so kann ein Eintrag von dem anderen abhängig gemacht werden. 1. Mehrere Eintragungen müssen beantragt sein. a) Keine Rolle spielt, ob die Anträge von dem gleichen Antragsteller oder von verschiedenen Personen gestellt worden sind. Unerheblich ist, ob eine Grundbuchberichtigung oder eine Rechtsänderung beantragt ist. Die Eintragunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Rückforderung des Kindergelds in Fällen des Berechtigtenwechsels

Rn. 210 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Berechtigte hat einen Haushaltswechsel des Kindes der Familienkasse unverzüglich anzuzeigen, vgl BFH vom 19.05.1999, VI B 259/98, BFH/NV 1999, 1331. Unterlässt er diese Anzeige und wird das Kindergeld rechtsgrundlos gezahlt, hat der nicht mehr Berechtigte das Kindergeld gemäß § 37 Abs 2 AO an die Familienkasse zurückzuzahlen, vgl BFH vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragung "bei" einer Briefhypothek

Rz. 5 Es muss sich um eine Eintragung bei der Hypothek handeln. Rz. 6 In Frage kommen alle Eintragungen, welche in der 3. Abteilung unter der Nummer der Hypothek zu erfolgen haben.[4] Gleichgültig ist dabei, ob es sich um rechtsändernde oder berichtigende Eintragungen handelt, ob sie vorläufigen oder endgültigen Charakter haben. § 41 GBO gilt für alle Fälle. Gleichgültig ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Braband/Mengele, Aktuelle Fragen zum Kindergeld, DStR 1998, 1737; Bilsdorfer, Kindergeldzahlungen bei mehreren Berechtigten, SteuerStud 1999, 175; Bergkemper, Aufhebung oder Änderung einer Kindergeldfestsetzung, FR 2000, 136; Tiedchen, Die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldbescheiden, DStZ 2000, 237; Felix, Korrektur von Kindergeldfestsetzungen, FR 2001, 674; Rossmann, Das...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Inhalt des Erbscheins

Rz. 48 Der Erbschein ist allein darauf zu prüfen, ob er von der sachlich zuständigen Behörde erteilt worden ist und ob er das Erbrecht formell und unzweideutig bezeugt.[76] Sonst ist er auf seine Richtigkeit nicht nachzuprüfen.[77] Eine weitere Prüfung hat nicht stattzufinden. Das GBA hat daher zu prüfen: Rz. 49 a) Die Angabe des Namens des Erblassers und der Erben. Erbeserben...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Folge der Unzulässigkeit

Rz. 12 Ist der Vorbehalt unzulässig, so soll dem Antrag nicht stattgegeben werden. Der Antrag ist also grundsätzlich zurückzuweisen. Das Grundbuchamt kann jedoch auch durch eine Zwischenverfügung auf die Beseitigung des Vorbehaltes hinwirken,[16] wenn im Übrigen der ohne Vorbehalt gestellte Antrag vollzugsreif wäre. Dagegen ist eine solche Zwischenverfügung ausgeschlossen, we...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Kinder iSd § 32 Abs 1 EStG (§ 63 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Berücksichtigungsfähig sind die Kinder iSd § 32 Abs 1 EStG. Das sind die im ersten Grad mit dem Berechtigten verwandten Kinder (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG), also die leiblichen und die adoptierten Kinder, wobei unerheblich ist, ob die Eltern miteinander verheiratet, voneinander getrennt oder geschieden sind, BFH vom 02.02.2022, III R 7/20, BFH/NV ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 166 Wird die Gütergemeinschaft aufgrund ausdrücklicher Bestimmung im Ehevertrag fortgesetzt, so gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut nicht zum Nachlass. Zwischen einer erbvertraglichen Einsetzung des überlebenden Ehegatten und einer nach Abschluss eines Ehevertrages vereinbarten fortgesetzten Gütergemeinschaft besteht nicht notwendigerweise ein Wider...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ausdrücklicher und auslegungsfähiger Inhalt

Rz. 15 Zweck des Grundbuchs ist es, sichere Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu schaffen und den Rechtsverkehr darüber zuverlässig und erschöpfend zu unterrichten. Dies verlangt einen eindeutigen Wortlaut der Bewilligung, die einen unmissverständlichen und für jedermann zweifelsfreien Grundbuchinhalt schaffen muss.[11] Der Grundsatz darf aber nicht überspannt werden.[12] R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Fristsetzung

Rz. 68 Mit Zwischenverfügung kann die Beibringung eines Erbscheins aufgegeben werden, dies auch gegenüber vorhandenen öffentlichen Verfügungen von Todes wegen, wobei aber die vorrangige Auslegungspflicht durch das GBA zu beachten ist.[184] Über eine solche Zwischenverfügung kann das GBA nicht die eigene Auslegungsarbeit wegdelegieren. Rz. 69 Mit einer Zwischenverfügung kann n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bestimmung des Berechtigten durch übereinstimmende Erklärung (§ 64 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in § 64 Abs 2 S 2 EStG genannten Personen bestimmen durch eine übereinstimmende Erklärung gegenüber der zuständigen Familienkasse (vgl A 25.1 Abs 1 S 2, Abs 2 S 1 DA-KG 2023) den Berechtigten. Das Gesetz sieht für die übereinstimmende Erklärung keine Formerfordernisse vor, deshalb reicht auch die mündliche Erklärung gegenüber der Familie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Erbschein bei Vor-/Nacherbschaft

Rz. 56 a) Ist für einen Vorerben ein Erbschein erteilt worden, so gilt für den Inhalt § 352b FamFG. Nacherben[93] sind nach Möglichkeit mit Namen[94] anzugeben. Anzugeben sind weiter Befreiungen des Vorerben[95] und diesem zugewendete Vorausvermächtnisse, wenn es sich um einen alleinigen Vorerben handelt.[96] Ist das Nacherbenrecht unvererblich, so ist dies anzugeben.[97] Ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Früherer Antrag zurückgewiesen oder zurückgenommen

Rz. 118 Wird der früher gestellte Antrag zurückgewiesen, so ist ebenfalls zu unterscheiden:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / X. Bewilligungsberechtigung bei Verfügungen

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Anforderungen an die Bestimmtheit der Bewilligung

Rz. 31 Die Bestimmtheit des schuldrechtlichen Anspruchs richtet sich nach Schuldrecht. Danach müssen der Gläubiger bestimmt, bei Verträgen zugunsten Dritter bestimmbar, der Schuldner bestimmt und der Inhalt der Leistung bestimmt oder eindeutig bestimmbar sein.[88] Wegen der durch die Vormerkung vermittelten Drittwirkung des gesicherten Anspruchs (Sicherungs- und Rangwahrungs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XII. Bewilligungsberechtigung bei Inhaltsänderungen

Rz. 65 Inhaltsänderung ist jede nachträgliche Änderung der Befugnisse des Berechtigten,[142] die nicht in einer Änderung der Art des Rechts besteht und nicht als Neubestellung, Aufhebung, Übertragung, Belastung oder Rangänderung des Rechts anzusehen ist.[143] Die Grenzen sind zum Teil fließend und im Einzelfall umstritten.[144] Rz. 66 Bei Inhaltsänderungen kann im Regelfall z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Mangelnde Antragsberechtigung

Rz. 35 Das Hindernis liegt in der mangelnden Antrags- oder Bewilligungsberechtigung der Beteiligten, wenn der Erklärende selbst nicht zum Kreis der Berechtigten gehört[87] oder der die Bewilligende in seiner Verfügungsbefugnis durch ein absolutes Verfügungsverbot beschränkt ist. Rz. 36 Liegt nur eine relative Verfügungsbeschränkung (vgl. dazu § 19 GBO Rdn 92 ff.) vor, so ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Rn. 105 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit gelten die Legaldefinitionen der §§ 8, 9 AO; die Beurteilung, ob objektiv erkennbare Umstände auf die Beibehaltung und Nutzung einer Wohnung schließen lassen, liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und obliegt im Wesentlichen dem FG, BFH vom 12.11.2020, III R 6/20, BFH/NV 2021, 646; BFH vom 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Vollständigkeit des Ersuchens

Rz. 70 Das Ersuchen um Eintragung des Zwangsversteigerungsergebnisses muss vollständig sein. Das GBA hat ein Ersuchen, das nur auf Übernahme eines Teils des Versteigerungsergebnisses in das Grundbuch gerichtet ist, als ungesetzlich abzulehnen.[128] Das Ersuchen darf nur einheitlich durch Vollzug oder Ablehnung erledigt werden.[129]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügung über entstandene Eigentümergrundschuld

Rz. 42 Liegt eine Verfügung über eine aus einer Fremdhypothek hervorgegangene Eigentümergrundschuld vor, so ist nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung die Eintragung des Eigentümers als Gläubiger nicht erforderlich, weil der eingetragene Eigentümer als evtl. Inhaber der ihm nach den Regeln über die Eigentümerhypothek zufallenden, auf seinem Grundstück lastenden Hypot...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Identifizierung des Kindes durch die an das Kind vergebene ID-Nr (§ 139b AO) (§ 63 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Anknüpfung des Kindergeldanspruchs an die Angabe der jeweiligen steuerlichen Identifikationsmerkmale von Antragstellern und Kindern als materielle Tatbestandsvoraussetzung und nicht nur als Verfahrensregelung (Wendl in H/H/R, § 63 Rz 15 (Juni 2020); Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 40 (Oktober 2021), verhindert nach BT-Drucks 18...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Prüfungspflicht des Grundbuchamtes

Rz. 11 a) Sachliche Zuständigkeit. Zuständig ist bezüglich des Nachlasses das Amtsgericht als Nachlassgericht (§ 342 Abs. 2 FamFG, § 36 Abs. 1 Nr. 1 GBO), für ein Gesamtgut das Amtsgericht § 36 Abs. 1 Nrn. 2, 3 GBO, im letzteren Fall ohne Rücksicht darauf, ob ein Vermittlungsverfahren durchgeführt werden soll;[16] für die örtliche Zuständigkeit gilt § 343 FamFG dessen Verlet...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Unverbindliche Meinungsäußerungen

Rz. 48 Dem Grundbuchamt ist nicht verwehrt, den Beteiligten seine Auffassung zu bestimmten Fragen im Rahmen einer Verfügung mitzuteilen, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich vor Erlass einer endgültigen Sachentscheidung zu äußern oder ihre Anträge zu ändern, zu ergänzen oder zurückzunehmen. In geeigneten Fällen werden solche Verfügungen sogar zweckmäßig sein. Hierbei handelt ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

Rz. 15 Ist eine Zwischenverfügung angefochten, so beschränkt sich das Verfahren und damit die Nachprüfung auf die in dieser Zwischenverfügung geltend gemachten Bedenken oder Eintragungshindernisse.[29] Zu dieser Nachprüfung ist der gesamte Tatsachenstoff heranzuziehen.[30] Werden mehrere Beanstandungen erhoben, die jede für sich die Zurückweisung des Antrags rechtfertigen wü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Öffentliche Verfügung von Todes wegen

Rz. 388 Auch durch ausländische Urkundspersonen erstellte öffentliche Urkunden, die Verfügungen von Todes wegen beinhalten, können nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis der Erbfolge vorgelegt werden.[1166] Das Grundbuchamt kann diese Dokumente berücksichtigen und eine Prüfung der Erbfolge vornehmen, muss das aber nicht. Rz. 389 Eine öffentliche Urkunde liegt vor, wenn sie vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Auseinandersetzung

Rz. 4 Aus welchem Grund die Eintragung eines Erben oder eines an der Gütergemeinschaft Beteiligten als neuer Gläubiger erfolgen soll, ist gleichgültig. Jedoch muss es sich stets um die Übertragung einer Nachlasshypothek im Wege einer Auseinandersetzung handeln. Die Bestimmung ist daher weder anwendbar auf die Neubestellung oder Verpfändung eines zum Nachlass gehörenden Grund...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zeugnis

Rz. 134 Ebenso soll ein Nachweis bei Offenkundigkeit überflüssig sein. Das ist, ebenso wie beim Erbschein, in der Begründung unzutreffend. Die Weiterleitung einer beglaubigten Abschrift der Ausfertigung an das GBA mit Vorlagebescheinigung wird nicht anerkannt, er muss durch Vorlage einer Ausfertigung geführt werden.[265] Das ist aber ebenso wie beim gleichgelagerten Verlange...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Formelle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 9 1. Ist ein Antrag erforderlich, so ist das GBA bei der Erledigung an den Umfang des gestellten Antrags gebunden. Dies gilt auch bei einem Ersuchen nach § 38 GBO.[8] Rz. 10 Keine Bindung des GBA besteht jedoch an Vorschläge des Antragstellers für die Fassung der Eintragung.[9] Es hat von sich aus das mit den Eintragungsanträgen Gewollte klar zum Ausdruck zu bringen[10] u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Unstreitige Fälle zur Zwischenverfügung

Rz. 31 Die Ermessensausübung hin zum Erlass einer Zwischenverfügung hat jedenfalls bei kleineren formellen Antragsmängeln und zur Sicherung der Kosten zu erfolgen. Das GBA muss in diesen Fällen zwischenverfügen; ein Ermessen besteht nicht: Rz. 32mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Andere Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 8 Durch die Rechtsprechung ist § 40 GBO auf andere erbgangsähnliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge ausgedehnt worden:[18]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Die Antragsbefugnis – Partei kraft Amtes

Rz. 88 Die Antragsbefugnis bezieht sich auf das Recht, die Antragsberechtigung auszuüben. Sie ist Ausfluss der sachlich-rechtlichen Verfügungsbefugnis des Aktiv- bzw. Passivbeteiligten. Grundsätzlich ist der Antragsberechtigte auch antragsbefugt. Seine Verfügungsbefugnis kann aber beschränkt sein oder gänzlich fehlen, wie beim Insolvenzverfahren, bei Nachlasspflegschaft und ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ersuchen einer Behörde

Rz. 2 Zum Begriff Behörde siehe § 29 GBO (vgl. § 29 GBO Rdn 102). Rz. 3 Unter Ersuchen ist der Eintragungsantrag der Behörde zu verstehen, welcher grundsätzlich auch die sonst notwendigen weiteren Erfordernisse weitgehend ersetzt (i.E. siehe Rdn 72). Das Ersuchen hat sich auf eine Grundbucheintragung zu richten. Soweit aufgrund der Mitteilung einer Behörde das GBA eine Eintrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Greite, Anmerkung zu BFH vom 15.07.2010, III R 6/08, FR 2011, 244 (kein Kindergeld nach den §§ 62ff EStG für in der Türkei lebende Kinder eines deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung); Mai, Anmerkung zu BFH vom 15.07.2010, III R 6/08, HFR 2011, 35; Lemaire, Anmerkung zu FG Köln EFG 2012, 421, EFG 2012, 422 (Wohnsitz minderjähriger Kinder bei langjährigem Auslandsauf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fälle der Rechtsübertragung

Rz. 16 Übertragung ist neben der rechtsgeschäftlichen Abtretung und Auflassung auch die Übertragung kraft Gesetzes oder aufgrund richterlicher Anordnung; auch die Überweisung an Zahlungs Statt ist eine Übertragung. Sie kann im Gegensatz zu einer etwa vorhergehenden selbstständigen Pfändung ohne Voreintragung des betroffenen Erben geschehen. Die Voreintragungspflicht entfällt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Neuer Antrag

Rz. 5 Ein völlig neuer Antrag kann weder als Haupt- noch als Hilfsantrag zum Gegenstand der Beschwerde gemacht werden.[6] Ein solcher Antrag ist im Beschwerdeverfahren unzulässig. Über ihn hat zunächst das Grundbuchamt zu entscheiden; wird er gleichwohl mit der Beschwerde verfolgt, so ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.[7] Neu ist ein Antrag, wenn er die Angele...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Rechtsmittel

Rz. 40 Die Einleitung eines Zwangsberichtigungsverfahrens stellt eine Sachentscheidung dar, die in Form eines begründeten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG) versehenen Beschlusses (§ 38 FamFG)[84] zu treffen ist und gegen die den betroffenen Beteiligten das Rechtsmittel der Grundbuchbeschwerde nach den §§ 71 ff. zusteht.[85] Dies gilt auch für die Ablehnung der Ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Zurückweisung eines Eintragungsantrags

Rz. 17 Mit der Beschwerde anfechtbar sind die Zurückweisung eines gestellten Eintragungsantrags, die Zurückweisung eines Eintragungsersuchens nach § 38 GBO sowie die Ablehnung einer Anregung, eine Eintragung von Amts wegen vorzunehmen.[35] Im Rahmen der Beschwerde können sämtliche Gründe geltend gemacht werden, die geeignet sind, die Zurückweisung des Antrags durch das Grund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Prozessuales

Rn. 240 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wurde einem Elternteil bereits Kindergeld gewährt und erhebt der andere Elternteil Klage mit dem Ziel, dass ihm Kindergeld gewährt wird, droht zwar im Falle des Erfolgs der Klage eine Doppelzahlung, es liegt jedoch kein Fall der notwendigen Beiladung (§ 60 Abs 3 FGO) vor, BFH vom 26.08.2003, VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; Selder in Brandis...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Richtige Voreintragung bei lediglich unrichtiger Bezeichnung

Rz. 37 Eine ursprünglich vorhandene oder nachträglich eingetretene Unrichtigkeit bloß in der Bezeichnung des Berechtigten kann nicht beanstandet werden, beispielsweise die Bezeichnung der eingetragenen Ehefrau mit ihrem Mädchennamen oder die Bezeichnung von Erben als "Deszendenten" einer bestimmten Person.[63] Die Person als solche ist richtig eingetragen. Eine bloße Unrichti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Entgegenstehende Regelungen

Rz. 74 Die vorstehenden Grundsätze gelten jedoch nicht, soweit ausdrückliche gesetzliche Regelungen oder die materielle Rechtslage entgegenstehen. Beispielsweise hat das Ersuchen des Prozessgerichts nach § 941 ZPO nur die Wirkung eines Eintragungsantrags;[133] wurde im Rahmen der Zwangsversteigerung ein Recht versehentlich gelöscht und ersucht das Vollstreckungsgericht um Wi...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen

Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder eines inhabergeführten Unternehmens er...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Zurückweisung eines Berichtigungsantrags

Rz. 38 Wird die Berichtigung des Grundbuchs beantragt, so wendet sich der Antragsteller gegen eine bestehende Eintragung oder Löschung. Wenn dieser Antrag vom Grundbuchamt zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich die Beschwerde nach Abs. 1 und 2 statthaft.[152] Bei der Einlegung der Beschwerde zum Zwecke der Rücknahme eines Eintragungsantrages ist die Beschwerde unzulässig, da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Umfang der Prüfungspflicht des GBA bei inländischen öffentlichen Urkunden

Rz. 140 Zu prüfen hat das GBA lediglich die zur Begriffsbestimmung notwendigen einzelnen Tatbestandsmerkmale der "öffentlichen Urkunde" in dem vorstehend geschilderten Umfang. Liegen diese vor, so ist für das GBA sowohl der Beweis der Echtheit der Urkunde als auch der Beweis der Wahrheit der bezeugten Tatsachen als erbracht anzusehen.[368] Bei Anträgen auf Anlegung eines Gru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Identifizierung der Kinder, die nicht nach einem Steuergesetz stpfl sind (§ 139a Abs 2 AO) (§ 63 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz stpfl (139a Abs 2 AO), erfolgt die Identifizierung durch andere geeignete Nachweise, A 22.2 Abs 1 DA-KG 2023. StPfl iSd § 139a Abs 2 AO ist jeder, der nach einem Steuergesetz stpfl ist, also alle natürlichen Personen, bei denen eine unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 S 1 EStG oder § 1 Abs 2 EStG bes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Personengesellschaften

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Berechtigte Gründe für Zurückstellung

Rz. 24 Berechtigte Gründe für eine Zurückstellung des Berichtigungszwanges werden beispielsweise angenommen, wenn das Grundstück veräußert oder einem Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übereignet oder Wohnungseigentum begründet[52] werden soll oder wenn ein Verzicht auf das Eigentum zu erwarten ist; denn hier braucht nach § 40 GBO, der von § 82 GBO unberührt bleibt, ...mehr