Fachbeiträge & Kommentare zu Kfz-Steuer

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.1 Kohlendioxidausstoß und Hubraum

Die kohlendioxid-orientierte Besteuerung findet für ab dem 1.7.2009 und bei positiver Günstigerprüfung nach § 18 Abs. 4 KraftStG auch für ab dem 5.11.2008 erstmals zugelassene Pkw Anwendung. Sie bemisst die Kraftfahrzeugsteuer gem. § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG nach der Kohlendioxidemission und dem Hubraum. Die Werte zur Kohlendioxidemission und zum Hubraum werden im Rahmen de...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.5.3 Sonderregelung für Anhänger – Anhängerzuschlag

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere bei Vermietungsunternehmen und im Speditionsgewerbe die Zahl der Anhänger die Zahl der Zugfahrzeuge deutlich übersteigen kann, besteht mit § 10 KraftStG eine besondere Regelung mit der die Besteuerung der "überzähligen" Anhänger vermieden werden kann. Nach § 10 Abs. 1 KraftStG wird die eigentlich für einen Anhänger zu entrichtende Kraft...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2.3 Personenkraftwagen: Erstzulassung ab 1.7.2009 bis zum 31.12.2020 – lineare Kohlendioxidkomponente

Der bis 31.12.2020 gültige lineare Aufbau der Kohlendioxidkomponente hatte zum Grundsatz, dass jedes Gramm CO2 gleich besteuert werden soll, d. h. unabhängig von der Antriebsart, der Schadstoffeinstufung des Fahrzeugs oder absoluten Höhe des Kohlendioxidausstoßes, ist ein Betrag von 2 EUR pro Gramm und Kilometer zu berücksichtigen. Es handelt sich mithin um einen linearen Ta...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.1.2 Krafträder, Antrieb nicht durch Hubkolbenmotor

Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG ist ausdrücklich auf solche Krafträder beschränkt, die durch einen Hubkolbenmotor angetrieben werden. Für Krafträder, die z. B. durch einen Wankelmotor (Kreis- oder Drehkolbenmotor) oder einen Elektromotor angetrieben werden, findet sich in § 8 KraftStG keine Einstufung einer besonderen Fahrzeugart. Solche Motorräder fallen damit ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2.4 Personenkraftwagen: Erstzulassung ab 1.1.2021 – progressiv gestaffelte Kohlendioxidkomponente

Für das Halten von Personenkraftwagen, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen werden, ist für die Besteuerung des CO2-Ausstoßes, der die Grenze von 95 g/km überschreitet, im Bereich von mehr als 95 bis 195 g/km ein progressiv gestaffelter Tarif geschaffen worden. Er ist in sechs Stufen aufgeteilt. Bei dieser Aufteilung kommen je nach Kohlendioxidausstoß des Fahrzeugs ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.6.3 Besondere Kennzeichen

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG unterliegt die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden, der Kraftfahrzeugsteuer. Hier wird, anders als nach § 1 Abs. 1 KraftStG nicht das Halten eines Fahrzeugs, sondern die Zuteilung eines Kennzeichens besteuert. Entsprechend berechnet ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.3 Abgrenzung

2.3.1 Wohnmobile Nach dem Wegfall der ergänzenden Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2b KraftStG richtet sich die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Nach dem vom KBA herausgegeben Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[1] werden Wohnmobile als Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 2 Von der Fahrzeugart abhängige Steuervergünstigungen

2.1 Steuerbefreiungen Die Vorschrift des § 3 KraftStG enthält einen umfangreichen Katalog von Steuerbefreiungsvorschriften, deren Inanspruchnahme regelmäßig davon abhängig ist, wer Halter des Fahrzeugs ist (halterbezogene Steuerbefreiung), um welche Art von Fahrzeug es sich handelt (fahrzeugbezogene Steuerbefreiung) oder zu welchem Zweck das Fahrzeug verwendet wird (verwendungsb...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.1 Hubraumorientierte Besteuerung

4.1.1 Hubraum und Schadstoffklasse Die Besteuerung von bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassenen durch Hubkolbenmotor angetriebenen Pkw richtet sich nach dem Hubraum sowie der Schadstoff- und Kohlendioxidemission. Der Hubraum wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens von den Zulassungsbehörden in den Fahrzeugpapieren dokumentiert und der Finanzverwaltung automatisiert übermittelt...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3 Fahrzeugarten nach dem Verkehrsrecht

3.1 Begriff des Kraftfahrzeugs und des Anhängers Nach § 2 Abs. 1 KraftSt fallen unter den Begriff des Fahrzeugs im Sinne des KraftStG Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Diese Begriffe entstammen dem Verkehrsrecht, entsprechend richtet sich ihre Auslegung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG grundsätzlich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Unter den Begriff Kraftfahr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2 Pkw: Abgrenzung der Fahrzeugart

2.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach dem Verkehrsrecht. Nach § 1 Abs. 2 StVG [1] gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch für das KraftStG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Ebe...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2 Kohlendioxid-orientierte Besteuerung

4.2.1 Kohlendioxidausstoß und Hubraum Die kohlendioxid-orientierte Besteuerung findet für ab dem 1.7.2009 und bei positiver Günstigerprüfung nach § 18 Abs. 4 KraftStG auch für ab dem 5.11.2008 erstmals zugelassene Pkw Anwendung. Sie bemisst die Kraftfahrzeugsteuer gem. § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG nach der Kohlendioxidemission und dem Hubraum. Die Werte zur Kohlendioxidemissio...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4 Steuersätze

4.1 Hubraumorientierte Besteuerung 4.1.1 Hubraum und Schadstoffklasse Die Besteuerung von bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassenen durch Hubkolbenmotor angetriebenen Pkw richtet sich nach dem Hubraum sowie der Schadstoff- und Kohlendioxidemission. Der Hubraum wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens von den Zulassungsbehörden in den Fahrzeugpapieren dokumentiert und der Finanzve...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.6 Besondere tarifliche Regelungen

2.6.1 Steuerermäßigung für Elektrofahrzeuge Nach § 9 Abs. 2 KraftStG ermäßigt sich die Kraftfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge um 50 % des Betrags, der sich nach § 9 Abs. 1 Nrn. 3 oder 4 Buchst. a KraftStG ergibt. Elektrofahrzeuge sind hierbei solche Fahrzeuge, die ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Elektromotoren ga...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2 Begriffsdefinitionen des Verkehrsrechts

3.2.1 Personenbeförderungsgesetz Begriffsbestimmungen zu Fahrzeugarten finden sich in verschiedenen Vorschriften des Verkehrsrechts. Im PBefG findet sich unter § 4 PBefG folgende Definition der Begriffe: Personenkraftwagen: Dies sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.4 Dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

Die Bemessungsgrundlage für dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, sog. Trikes und Quads, ist in § 8 Nr. 1b KraftStG normiert. Diese eigene Vorschrift f ist mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes [1] in § 8 KraftStG eingefügt worden. Bis zu dieser Ergänzung waren solche Fahrzeuge, als vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und ge...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.3 Wohnmobile

Die Bemessungsgrundlage für Wohnmobile ist in § 8 Nr. 1a KraftStG normiert, die Steuersätze legt § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG fest. Wohnmobile gehören verkehrsrechtlich zu Fahrzeugen der Klasse M 1 mit dem zweckbestimmten Aufbau "Wohnmobil"; vgl. hierzu Ausführungen zu 2.2. und Teil A 1A – EG-Fahrzeugklassen Nr. 2 des Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2 Personenkraftwagen

Nach § 8 Nr. 1 KraftStG bemisst sich die Steuer bei Fahrzeugen der Klasse M 1 ohne besondere Zweckbestimmung als Wohnmobil oder Kranken- und Leichenwagen (Personenkraftwagen) in Fällen einer erstmaligen Zulassung bis zum 30.6.2009 und bei Krafträdern, unabhängig vom Tag der erstmaligen Zulassung, nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werd...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.5 Andere Fahrzeuge, Kranken- und Leichenwagen

Nach § 8 Nr. 2 KraftStG bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer für "andere Fahrzeuge", Kranken- und Leichenwagen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht. Kranken- und Leichenwagen gehören verkehrsrechtlich zu Fahrzeugen der Klasse M 1 mit dem zweckbestimmten Aufbau "Krankenwagen" bzw. "Leichenwagen"; vgl. hierzu Ausführungen zu 2.2. Für diese besonderen Fahrzeuge de...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2.2 Personenkraftwagen: Erstzulassung ab 1.7.2009 -kohlendioxid-orientierte Besteuerung

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG wird das Halten von ab dem 1.7.2009 erstmals zugelassenen Personenkraftwagen nach dem am Kohlendioxidausstoß orientierten Tarifsystem besteuert – CO2-orientierte Besteuerung. Diese CO2-orientierte Besteuerung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, der Hubraumkomponente als Sockelbetrag in Abhängigkeit von der Antriebsart und der Ko...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung von Personenkraftwagen

Zusammenfassung Überblick Für die Besteuerung von Fahrzeugen ist die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart von grundlegender Bedeutung. Von dieser Einstufung eines Fahrzeugs ist die zur Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer anzuwendende Bemessungsgrundlage abhängig. Die regelmäßig von den Zulassungsbehörden vorgenommene Beurteilung der Fahrzeugklasse und Aufbauart ist nach § ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuersätze

Zusammenfassung Überblick Für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bilden folgende Vorschriften die wesentliche Rechtsgrundlage: das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.9.2002[1], zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.[2] und die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftSt...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.1 Begriff des Kraftfahrzeugs und des Anhängers

Nach § 2 Abs. 1 KraftSt fallen unter den Begriff des Fahrzeugs im Sinne des KraftStG Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Diese Begriffe entstammen dem Verkehrsrecht, entsprechend richtet sich ihre Auslegung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG grundsätzlich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. Unter den Begriff Kraftfahrzeug fallen demnach durch Maschinenkraft (Motor)...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.4 Oldtimer-Kennzeichen und rote Kennzeichen

Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG legt fest, dass in Fällen, in denen ein Oldtimer-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 FZV oder ein rotes Kennzeichen von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben wird, diese Zuteilung des Kennzeichens der Kraftfahrzeugbesteuerung unterliegt. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Zuteilung von roten Kennze...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einordnung von Fahrzeugen

Zusammenfassung Überblick Zur Ermittlung und Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer ist von grundlegender Bedeutung in welcher Fahrzeugart das jeweilige Fahrzeug eingeordnet wird. An diese Fahrzeugart knüpft das Kraftfahrzeugsteuergesetz zum einen die Besteuerungsgrundlagen und zum anderen auch die verschiedenen Steuersätze. Für die Anwendung bestimmter Steuersätze spielen neben...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1 Bemessungsgrundlagen und Steuersätze

Die Grundlagen der Bemessung sind in § 8 KraftStG normiert. Dies sind in erster Linie: der Hubraum für Krafträder mit Hubkolbenmotor, § 8 Nr. 1 Buchst. a KraftStG der Hubraum sowie der Schadstoff- und Kohlendioxidausstoß für Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotor, die bis zum 30.6.2009 erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen worden sind, § 8 Nr. 1 Buchst. a Kra...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 2.1.1 Zulassungsfreie Fahrzeuge

Nach § 3 Nr. 1 KraftStG ist das Halten solcher Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, die nach § 3 Abs. 2 und 3 FZV von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens ausgenommen sind. Der Verweis auch auf § 3 Abs. 3 FZV, der die Möglichkeit einer Zulassung auf Antrag eines ansonsten zulassungsfreien Fahrzeugs regelt, schließt das Halten entsprechender Fahrzeuge in die Be...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3 Bemessungsgrundlage

Duale Besteuerung Für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 ohne besondere Zweckbestimmung (Pkw) ist neben dem Hubraum auch die Schadstoffklasse Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer (hubraumorientierte Besteuerung). Für solche Fahrzeuge, die seit dem 1.7.2009 erstmals zugelassen worden sind, ist die typenspezifische Kohlendi...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.3.2 Kranken- und Leichenwagen

Nach dem Wegfall der ergänzenden Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2c KraftStG sind auch für die Einstufung in die Fahrzeug- bzw. Aufbauarten Kranken- oder Leichenwagen nach § 2 Abs. 2 KraftStG die Beurteilungen der Zulassungsbehörden maßgebend; zur Wirkung und Dokumentation[1]. Ausweislich des Verzeichnisse zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[2] hande...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.3.1 Wohnmobile

Nach dem Wegfall der ergänzenden Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2b KraftStG richtet sich die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Nach dem vom KBA herausgegeben Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[1] werden Wohnmobile als Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G (Gelände) ausge...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Für die Besteuerung von Fahrzeugen ist die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart von grundlegender Bedeutung. Von dieser Einstufung eines Fahrzeugs ist die zur Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer anzuwendende Bemessungsgrundlage abhängig. Die regelmäßig von den Zulassungsbehörden vorgenommene Beurteilung der Fahrzeugklasse und Aufbauart ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 2.1 Steuerbefreiungen

Die Vorschrift des § 3 KraftStG enthält einen umfangreichen Katalog von Steuerbefreiungsvorschriften, deren Inanspruchnahme regelmäßig davon abhängig ist, wer Halter des Fahrzeugs ist (halterbezogene Steuerbefreiung), um welche Art von Fahrzeug es sich handelt (fahrzeugbezogene Steuerbefreiung) oder zu welchem Zweck das Fahrzeug verwendet wird (verwendungsbezogene Steuerbefreiu...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.3 Gewichtsbezogene Besteuerung

Eine am zulässigen Gesamtgewicht orientierte Besteuerung von Pkw kommt nur noch in folgenden Fällen in Betracht: Bei erstmaliger Zulassung bis zum 30.6.2009 für Pkw, die ausschließlich durch einen Elektromotor – Elektro-Pkw -[1] angetrieben werden und für solche Pkw, die durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, der kein Hubkolbenmotor ist, z. B. Pkw mit Wankelmotor. B...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach dem Verkehrsrecht. Nach § 1 Abs. 2 StVG [1] gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch für das KraftStG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Ebenso richtet sich die Einordnung von...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.4 Fahrzeugklassen im KraftStG

Nach dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 KraftStG richten sich die im Kraftfahrzeugsteuergesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften. Nach diesem Grundsatz ist auch die verkehrsrechtliche Einstufung in Fahrzeugklassen regelmäßig Grundlage für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung und Ermittlung der Besteuerungsgr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.6.1 Steuerermäßigung für Elektrofahrzeuge

Nach § 9 Abs. 2 KraftStG ermäßigt sich die Kraftfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge um 50 % des Betrags, der sich nach § 9 Abs. 1 Nrn. 3 oder 4 Buchst. a KraftStG ergibt. Elektrofahrzeuge sind hierbei solche Fahrzeuge, die ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Elektromotoren ganz oder überwiegend aus mechanischen oder e...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.2 Steuersätze bei kohlendioxid-orientierter Besteuerung

Im Rahmen der Reform des Kraftfahrzeugsteuerrechts im Jahre 2020 ist die kohlendioxid-orientierte Besteuerung durch Art. 1 Nr. 3 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes [1] fortgeschrieben worden. Die bisher linear gestaltete Kohlendioxidkomponente nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG kommt für solche Personenkraftwagen in Betracht, die in der Ze...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.3 Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern

Das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dient der einheitlichen Erfassung der gem. § 6 Abs. 7 Nr. 1 und Nr. 7 Buchst. a FZV in den Fahrzeugregistern zu speichernden Daten sowie zum einheitlichen statistischen Nachweis.[1] In diesem Verzeichnis sind unter Teil A1A die von den Zulassungsbehörden verwendeten EG-Fahrzeugklassen ausgewiesen. Zu...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.1 Krafträder

Nach § 2 Nr. 9 FZV handelt es sich bei Krafträdern um zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ im Falle von Verbrennungsmotoren, sowie einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die verschiedenen Kraftradtypen sind in Teil A 1 A Nr. 1 Klasse L des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen un...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.1.1 Hubraum und Schadstoffklasse

Die Besteuerung von bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassenen durch Hubkolbenmotor angetriebenen Pkw richtet sich nach dem Hubraum sowie der Schadstoff- und Kohlendioxidemission. Der Hubraum wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens von den Zulassungsbehörden in den Fahrzeugpapieren dokumentiert und der Finanzverwaltung automatisiert übermittelt. Die im Typprüfungsverfahren für ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.1 Personenbeförderungsgesetz

Begriffsbestimmungen zu Fahrzeugarten finden sich in verschiedenen Vorschriften des Verkehrsrechts. Im PBefG findet sich unter § 4 PBefG folgende Definition der Begriffe: Personenkraftwagen: Dies sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind.[1] Kraftomnibusse:...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.3.3 Trikes und Quads

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des KraftStG [1] hatte der Gesetzgeber für diese Fahrzeuge wieder die bis zum 30.6.2009 für alle Personenkraftwagen geltende Besteuerung nach Hubraum sowie Schadstoff- und Kohlendioxidemission (Schadstoffemissionen) auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Einstufung in eine Schadstoffklasse eingeführt. Seit dem 1.7.2010 werden diese Fahrzeuge...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2 Die verschiedenen Steuersätze im Einzelnen

Die Vorschrift des § 9 KraftStG normiert die einzelnen Steuersätze für die verschiedenen Fahrzeugarten. Rechtliche Grundlage für die Einstufung in eine Fahrzeugklasse und in eine Schadstoffklasse ist das "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern". Dieses Verzeichnis hat zum 1.10.2005 das "Systematische Verzeichnis der Fahrzeug- und Aufbauarten"...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.4 Höhe des Kohlendioxidfreibetrags

Für die Berücksichtigung der jeweiligen Höhe des Kohlendioxidfreibetrags ist das Datum der erstmaligen Zulassung des jeweiligen Pkw maßgebend. Die Minderung des Freibetrags hat keine Auswirkung auf die zu diesem Zeitpunkt im Bestand befindlichen d. h. zugelassenen oder (vorübergehend) außer Betrieb gesetzten Pkw.[1] Die festgelegten Absenkungen des Kohlendioxidfreibetrags so...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2.1 Personenkraftwagen: Erstzulassung bis zum 30.6.2009 und durch Antrieb mit Hubkolbenmotor

Die Steuersätze für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen sind in § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG normiert. Hierbei ist sowohl die von den Zulassungsbehörden getroffene Einstufung in eine bestimmte Emissionsklasse als auch das Datum der erstmaligen Zulassung von Bedeutung. Das Datum der erstmaligen Zulassung beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug ers...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.1.2 Steuersätze bei hubraumorientierter Besteuerung

Für Pkw, die der hubraumorientierten Besteuerung unterliegen, sind gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2a Doppelbuchst. aa – ee KraftStG in Abhängigkeit von der Einstufung in eine bestimmte Schadstoffklasse 5 verschiedene Steuersätze normiert. Die Höhe dieser Steuersätze unterscheidet sich darüber hinaus noch für Fahrzeuge, die mit Fremdzündungsmotor (Benziner) und für Fahrzeuge, die mit Se...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.2 Ergänzende Begriffsbestimmung des KraftStG – Übergangsregelung -

Über die Menge der verkehrsrechtlich als Pkw eingestuften Fahrzeuge hinaus hatte der Gesetzgeber mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes [1] in § 2 Abs. 2a KraftStG einen weiteren Katalog von Kraftfahrzeugen normiert, die – unabhängig von ihrer verkehrsrechtlichen Einstufung – kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw gelten. Diese ergänzenden Begriffsb...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1 Fahrzeugarten

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz unterscheidet auf Grundlage des vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) herausgegebenen Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[1] für die Besteuerung verschiedene Fahrzeugarten. Grundlage sind die dort ausgewiesenen EG-Fahrzeugklassen. Nach § 8 KraftStG sind für folgende Fahrzeugarten die entsprechenden Bemessungsgrun...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.7 Steuersätze für Kraftfahrzeug-Anhänger

Tarif nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG Bis zum 31.3.1994 galten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger die gleichen Steuersätze, die nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und der Zahl der Achsen progressiv gestaffelt waren. Für Kraftfahrzeuganhänger ist die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Erfassung mit Ausnahme einer Berücksichtigung der Achszahl beibehalten w...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.2 Kranken- und Leichenwagen

Für die Einstufung in die Fahrzeug- bzw. Aufbauarten Kranken- oder Leichenwagen sind nach § 2 Abs. 2 KraftStG die Beurteilungen der Zulassungsbehörden maßgebend; zur Wirkung und Dokumentation[1]. Ausweislich des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[2] handelt es sich bei Kranken- und Leichenwagen um Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderun...mehr