Fachbeiträge & Kommentare zu Kfz-Steuer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.1 Wohnmobile

Besteuerungsgrundlage für den Tarif sind das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse. Im Gegensatz zu den gewichtsorientierten Tarifen für "andere Fahrzeuge" nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KraftStG ist dieser Tarif nicht durchgängig progressiv aufgebaut. Während sich bei den Tarifen nach § 9 Nr. 3 und 4 KraftStG die Steuerbeträge, die jeweils für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1 Andere Fahrzeuge

1.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach dem Verkehrsrecht. Nach § 1 Abs. 2 StVG [1] gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Ebenso richtet sich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3 Steuersätze

3.1 Wohnmobile Besteuerungsgrundlage für den Tarif sind das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse. Im Gegensatz zu den gewichtsorientierten Tarifen für "andere Fahrzeuge" nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KraftStG ist dieser Tarif nicht durchgängig progressiv aufgebaut. Während sich bei den Tarifen nach § 9 Nr. 3 und 4 KraftStG die Steuerbeträge, die je...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.1 Wohnmobile

Die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil richtet sich nach § 2 Abs. 2 KraftStG ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Diese Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart wird von den Verkehrsbehörden nach § 3 Abs. 1 S. 2 FZV in der ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (§§ 11, 12 FZV) dokumentiert und dem HZA nach § 5 Abs. 2 S. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.3 Oldtimer-Kennzeichen und rote Kennzeichen

Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG legt fest, dass in Fällen, in denen ein Oldtimer-Kennzeichen oder ein rotes Kennzeichen von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben wird, diese Zuteilung des Kennzeichens der Kraftfahrzeugbesteuerung unterliegt. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Zuteilung von roten Kennzeichen für Prüfungsfa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung von Nutzfahrzeugen

Zusammenfassung Überblick Die Vorschrift des § 1 KraftStG normiert den Steuergegenstand des KraftStG.[1] Steuersubjekt für Kraftfahrzeugsteuer ist das Fahrzeug. Nach § 2 Abs. 1 KraftStG fallen unter den Begriff des Fahrzeugs Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Der Begriff des Nutzfahrzeugs ist kein Begriff des Kraftfahrzeugsteuerrechts und auch kein Begriff des Verkehrs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.6 Pkw mit Wankelmotor

Für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Pkw ist ein Antrieb durch Hubkolbenmotor nach § 8 Nr. 1a KraftStG Voraussetzung für die hubraumorientierte Besteuerung. Pkw, die durch einen Wankelmotor angetrieben werden, verfügen konzeptionsbedingt nicht über Hubraum und kommen entsprechend für eine hubraumorientierte Besteuerung nicht in Betracht. Nach der Systematik des § 8 Kra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2 Bemessungsgrundlage

Bei Besteuerung von Fahrzeugen mit mehr als 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer seit 1.4.1994 nach zulässigem Gesamtgewicht sowie Schadstoff- und Geräuschemission. Die Zahl der Achsen spielt keine Rolle mehr. Durch das Gesetz zur Änderung des KraftStG und autobahnmautrechtlicher Vorschriften[1] sind die Tarife nach § 9 Abs. 1 Nr. 4a KraftStG...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.4 Elektrofahrzeuge

Im Lichte des Regierungsprogramms Elektromobilität[1] war die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Förderung für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)[2], deutlich ausgebaut worden. Insbesondere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4 Abgrenzung Besonderheiten

1.4.1 Wohnmobile Die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil richtet sich nach § 2 Abs. 2 KraftStG ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Diese Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart wird von den Verkehrsbehörden nach § 3 Abs. 1 S. 2 FZV in der ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (§§ 11, 12 FZV) dokumentiert und dem HZA nach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2 Steuersätze für andere Fahrzeuge ab 1.9.2007

3.2.1 Steuersätze für andere Kraftfahrzeuge bis zu 3.500 kg Gesamtgewicht Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG findet seit dem 1.4.1994 nur noch für andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg Anwendung. Bemessungsgrundlage des Tarifs für "andere Fahrzeuge" mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschrift des § 1 KraftStG normiert den Steuergegenstand des KraftStG.[1] Steuersubjekt für Kraftfahrzeugsteuer ist das Fahrzeug. Nach § 2 Abs. 1 KraftStG fallen unter den Begriff des Fahrzeugs Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Der Begriff des Nutzfahrzeugs ist kein Begriff des Kraftfahrzeugsteuerrechts und auch kein Begriff des Verkehrsrechts. Die Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach dem Verkehrsrecht. Nach § 1 Abs. 2 StVG [1] gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Ebenso richtet sich die Einordnung von Fahrzeugen in b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.3 Tarife für andere Kraftfahrzeuge über 3.500 kg der Schadstoffklasse S 2 und besser

Für andere Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse S 2 werden folgende emissionsbezogene Schlüsselnummern mit den entsprechenden Klartexten ausgegeben[1]: Für diese Kraftfahrzeuge findet der progressiv gestaltete Tarif des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a KraftStG Anwendung. Hierbei ist jedoch zu beachten, da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.2 Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung

Wegen der deutlich günstigeren Besteuerung bei Anwendung der gewichtsorientierten Tarife des § 9 Nr. 3 und 4 KraftStG hatte es in der Vergangenheit vielfach Bestrebungen von Fahrzeughaltern und Interessengruppen, z. B. Geländewagenherstellern, -importeuren oder -klubs gegeben, Geländewagen oder vergleichbare Fahrzeuge nicht in die Fahrzeugart Pkw einzustufen. Die Finanzverwa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.5 Umbaufälle

Mit der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs wird auch die Fahrzeugart von der Zulassungsbehörde festgelegt. [1] Diese Fahrzeugart kann sich jedoch in der Folge eines Umbaus ändern. Nach § 19 Abs. 2 StVZO in der ab 1.3.2007 geltenden Fassung erlischt in solchen Fällen die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs, sodass eine neue Betriebserlaubnis i. S. d. § 1 Abs. 1 StVG zu ertei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.5 Hybrid-Pkw

Für Pkw, die sowohl durch einen Verbrennungsmotor als auch einen Elektromotor angetrieben werden (Hybridfahrzeuge), kommen die besonderen Regelungen für Elektrofahrzeuge nicht in Betracht. Sie werden vielmehr, wie auch ausschließlich durch Verbrennungsmotor angetriebene Pkw, bei Erstzulassung bis zum 30.6.2009 gem. § 8 Nr. 1a KraftStG nach Hubraum sowie Schadstoff- und Kohle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.2 Steuersätze für andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht

Der zum 1.4.1994 eingeführte niedrigste Kraftfahrzeugsteuertarif für andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht findet bereits für solche anderen Kraftfahrzeuge Anwendung, die nur die Anforderungen der Schadstoffklasse S 2 – EURO II-Kfz – oder S 1 – EURO I-Kfz – erfüllen. Die strengeren Schadstoffgrenzwerte der Klassen S 3 (EURO III-Kfz) und S 4 (EU...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.6 Steuersätze für andere Kraftfahrzeuge über 3.500 kg, die weder schadstoffarm noch geräuscharm sind – Alt-Kraftfahrzeuge

Für andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg, für die weder eine Einstufung in die Schadstoffklasse S 2 oder besser S 1, noch eine Einstufung in die Geräuschklasse G 1 in Betracht kommt, findet ab 1.4.1994 der Steuertarif nach § 9 Abs. l Nr. 4d KraftStG Anwendung. Der Tarif für diese "Alt-Kraftfahrzeuge" entspricht dem Tarif nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.4 Tarife für andere Kraftfahrzeuge über 3.500 kg der Schadstoffklasse S 1

Für andere Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse S 1 werden folgende emissionsbezogenen Schlüsselnummern mit den entsprechenden Klartexten ausgegeben[1]: Für diese Kraftfahrzeuge findet der progressiv gestaltete Tarif des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KraftStG Anwendung. Hierbei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.3 Trikes und Quads

Besteuerung bis 30.6.2009 Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des KraftStG [1] hat der Gesetzgeber für diese Fahrzeuge wieder die bis zum 30.6.2009 für alle Personenkraftwagen geltende Besteuerung nach Hubraum sowie Schadstoff- und Kohlendioxidemission (Schadstoffemissionen) auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Einstufung in eine Schadstoffklasse eingeführt. Seit dem 1.7.2010...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.1 Steuersätze für andere Kraftfahrzeuge bis zu 3.500 kg Gesamtgewicht

Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG findet seit dem 1.4.1994 nur noch für andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg Anwendung. Bemessungsgrundlage des Tarifs für "andere Fahrzeuge" mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg ist ausschließlich das Gesamtgewicht; insbesondere emissionsorientierte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.5 Tarife für andere Kraftfahrzeuge über 3.500 kg der Geräuschklasse G 1

Für andere Kraftfahrzeuge der Geräuschklasse G 1 werden folgende emissionsbezogenen Schlüsselnummern mit den entsprechenden Klartexten ausgegeben: Für diese Kraftfahrzeuge findet der progressiv gestaltete Tarif des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Kr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.3 Ergänzende Begriffsbestimmungen des KraftStG – Übergangsregelung -

Über die Menge der Fahrzeuge hinaus, die schon verkehrsrechtlich einer bestimmten Fahrzeugart, z. B. Pkw, zugeordnet sind, und damit nicht als andere Fahrzeuge i. S. d. § 8 Nr. 2 KraftStG in Betracht kommen, hatte der Gesetzgeber mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes [1] in § 2 Abs. 2a KraftStG einen weiteren Katalog von Kraftfahrzeugen normiert,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2021, Grundsätzlich ... / 3 Anmerkung:

1) Die in diesem Heft abgedruckten Entscheidungen des BGH vom 30.7.2020 sind Fortentwicklungen der am 25.5.2020 verkündeten Leitentscheidung des BGH (zfs 2020, 443). Soweit die in diesem Heft abgedruckten Entscheidungen die Begründungen der Leitentscheidung übernehmen, wird weitgehend von einem Abdruck abgesehen. Lediglich soweit zusätzliche Fragestellungen erörtert oder nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie sonstiger auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuern liegt seit dem 1.7.2009 beim Bundesministerium der Finanzen. Seit dem 1.7.2014 haben die örtlichen Behörden der Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Die örtlichen Hauptzollämter sind seit diesem Zeitpunkt die für die Ausübung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.5 Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

Im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuerreform 2020 hat der Gesetzgeber durch Art. 4 Nr. 5 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eine neue Begünstigungsvorschrift in Form einer "Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer"geschaffen. Die Vorschrift des neuen § 10b KraftStG "Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen" entspricht damit i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.4 Geltendmachung der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung

Das Verfahren zur Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugsteuervergünstigung richtet sich nach § 7 KraftStDV. Nach § 7 Abs. 1 KraftStDV hat der Fahrzeughalter in Fällen, in denen er beabsichtigt seinen Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Kraftfahrzeuganhänger – vgl. § 10 Abs. 1 Kraf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1 Ausnahmen von der Besteuerung

§ 3 KraftStG [1] enthält unter der Überschrift "Ausnahmen von der Besteuerung" eine enumerative Aufzählung von Fahrzeugen, deren Halten (§ 1 Abs. Nrn 1 und 2 KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der im § 3 KraftStG aufgelisteten Fahrzeuge führt nach § 2 Abs. 5 KraftStG nicht zu einer Steuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.1 Allgemeines

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht nach § 3a KraftStG folgende Arten von Begünstigungen vor: Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG; Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG; besitzstandswahrende Regelung für bestimmte Behinderte nach § 17 KraftStG, denen zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des KraftStG v. 22.7.1978[1] die Kraftfahrzeugsteuer erlassen war....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.3 Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge – § 3d KraftStG

Im Rahmen der Reform der Kraftfahrzeugsteuer hat der Gesetzgeber durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. a des Siebten Gesetzes zur Änderung des KraftStG [1] die Förderung des Haltens von Elektrofahrzeugen weiter ausgebaut. Die bisherige Vergünstigung war auf solche Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis 31.12.2020 erstmalig zugelassen wurden. Mit der Neuregelung kommt die Befreiung von der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2 Vergünstigung für Schwerbehinderte

2.1 Allgemeines Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht nach § 3a KraftStG folgende Arten von Begünstigungen vor: Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG; Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG; besitzstandswahrende Regelung für bestimmte Behinderte nach § 17 KraftStG, denen zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des KraftStG v. 22.7.1978[1] die Kraftfahrzeugsteue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.1 Allgemeines

Die Steuerbefreiungen nach §§ 3b und 3c KraftStG [1] kommen nur für Pkw, die Steuerbefreiung nach 3d KraftStG kommt seit der Neufassung der Vorschrift durch Art 2 Nr. 2 des VerkehrStÄndG[2] für alle Elektrofahrzeuge i. S. d. KraftStG in Betracht. Pkw sind Fahrzeuge, die als solche von den Zulassungsbehörden eingestuft sind. Bei der von den Verkehrsbehörden nach § 3 Abs. 1 S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.3 Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG

Schwerbehinderte, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen können (Merkzeichen "G" oder "Gl"), dass sie infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder gehörlos si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2 Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG

Das Halten von Kraftfahrzeugen ist auf Antrag zu 100 % von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit einem Ausweis nach dem SGB IX mit dem Merkzeichen "H" (hi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiungen

Zusammenfassung Überblick Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie sonstiger auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuern liegt seit dem 1.7.2009 beim Bundesministerium der Finanzen. Seit dem 1.7.2014 haben die örtlichen Behörden der Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Die örtlichen Hauptzollämter sind seit diesem Zeitpunkt die fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3 Befristete Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit besonderer technischer Ausstattung

3.1 Allgemeines Die Steuerbefreiungen nach §§ 3b und 3c KraftStG [1] kommen nur für Pkw, die Steuerbefreiung nach 3d KraftStG kommt seit der Neufassung der Vorschrift durch Art 2 Nr. 2 des VerkehrStÄndG[2] für alle Elektrofahrzeuge i. S. d. KraftStG in Betracht. Pkw sind Fahrzeuge, die als solche von den Zulassungsbehörden eingestuft sind. Bei der von den Verkehrsbehörden nach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.2 Schadstoffreduzierte Pkw mit Selbstzündungsmotor – § 3b KraftStG

Begünstigt sind Pkw, die durch Selbstzündungsmotor angetrieben werden. Zu den Selbstzündungsmotoren gehören Diesel-, Vielstoff- oder Elsbettmotoren. Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist die Erfüllung der Schadstoffklasse Euro 6; maßgebend ist die Feststellung der Zulassungsbehörde – Zulassungsbescheinigung Teil I[1] als Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 101 AO. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer

Zusammenfassung Begriff Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt sich um eine pauschalierte Steuer, mit der grds. das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert werden soll. Umfang der Benutzung öffentlicher Straßen und entsprechend verursachte Wegekosten bleiben bei der Bemessung der Steuer für das einzelne Fahrzeug außer Betracht. In den letzten Jahren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / Zusammenfassung

Begriff Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt sich um eine pauschalierte Steuer, mit der grds. das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert werden soll. Umfang der Benutzung öffentlicher Straßen und entsprechend verursachte Wegekosten bleiben bei der Bemessung der Steuer für das einzelne Fahrzeug außer Betracht. In den letzten Jahren sind umweltpol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 8 Entrichtungszeiträume

Der Entrichtungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei unbefristeter Steuerfestsetzung regelmäßig ein Jahr. Die Steuer ist damit für den Zeitraum von 12 Monaten im Voraus zu entrichten, wenn die Steuerpflicht nicht nur für einen bestimmten Zeitraum besteht. Bei einer Jahressteuer ab 500 EUR besteht die Möglichkeit der halbjährlichen und ab 1.000 EUR auch die Möglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 6 Bemessungsgrundlage

Die Besteuerungsgrundlagen der Kraftfahrzeugsteuer sind von der Art des zu besteuernden Fahrzeugs abhängig. So werden: 6.1 Krafträder Nach § 2 Nr. 9 FZV sind Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h vgl. Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 7.3 Tarife für die Zuteilung von Kennzeichen

Die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und den dort genannten roten Kennzeichen unterliegt der Pauschalbesteuerung. Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt nach § 9 Abs. 4 KraftStG 46,02 EUR/Jahr bei Zuteilung eines solchen Kennzeichens für Motorräder und 191,73 EUR/Jahr bei Zuteilung für Fahrzeuge, die keine Motorräder sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 4 Entstehung der Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht nach § 6 KraftStG mit Beginn der Steuerpflicht, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums. Für den Beginn der Steuerpflicht ist zwischen inländischen[1] und ausländischen[2] Fahrzeugen zu unterscheiden. Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht regelmäßig mit der verkehrsrechtlichen Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 1.2 Inländische und ausländische Fahrzeuge

Nach § 2 Abs. 3 KraftStG sind inländische Fahrzeuge solche Fahrzeuge, die unter die im Inland maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren (§§ 1, 3 FZV) fallen.[1] Hierbei ist für die Entstehung der Kraftfahrzeugsteuer nicht von Bedeutung, ob die Vorschriften des Zulassungswesens im Rahmen des Betriebs des Fahrzeugs beachtet wurden, oder ob die Fahrzeuge im Einzelfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 10 Übergangsregelungen

Mit den Vorschriften des § 18 KraftStG hat der Gesetzgeber besondere Regelungen zur Neufestsetzung bei Rechtsänderungen innerhalb des Entrichtungszeitraums sowie unterschiedliche Anwendungsregelungen zu jeweils neuen oder geänderten Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes normiert. Insbesondere aufgrund des Übergangs der Verwaltungskompetenz für die Kraftfahrzeugsteuer v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 6.1 Krafträder

Nach § 2 Nr. 9 FZV sind Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h vgl. Teil A 1 A Nr. 1 Klasse L des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern.[1] Die Kraftfahrzeugsteuer b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 9.2 Änderung der Festsetzung

Die Aufhebung oder Änderung einer Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung richtet sich in erster Linie nach den einschlägigen Vorschriften des § 12 Abs. 2 KraftStG, die als lex specialis den allgemeinen Änderungsvorschriften der AO als lex generalis vorgehen. Hiernach ist die Kraftfahrzeugsteuer neu festzusetzen, wenn sich die Bemessungsgrundlage – Hubraum, Schadstoff- oder Kohlendiox...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 1.4 Widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen

Eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. KraftStG liegt nach § 2 Abs. 5 KraftStG vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Diese widerrechtliche Benutzung unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Hier gilt auch im Kraftfahrzeugsteuerrecht die wirtschaftliche Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 3.1.2 Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht endet ggf. unter Beachtung einer Mindestbesteuerung nach § 5 Abs. 1 KraftStG und der Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 KraftStG, wenn die Zulassung ungültig wird. Dies ist der Fall bei der Abmeldung mit dem Fortfall der Betriebserlaubnis und Außerbetriebsetzung nach § 14 Abs. 1 FZV sowie bei der Einschränkung und Entziehung der Zulassung nach § 17 StVZO. Auc...mehr